Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 11:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 34)
Vorlage Nr. 20140004
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 19.11.2013, TOP 41 6.7
Bezeichnung der Vorlage
Verkehrssituation Hevener Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
28.01.2014
Anlagen
Mitteilung Verkehrssituation Hevener Straße
Wortlaut
1.
Betrachtet die Stadt Bochum den unteren Teil der Hevener Straße aufgrund seines
Verlaufs und seiner Pflasterung als touristisch wertvoll und erhaltenswert?
Die Verwaltung erachtet die Pflasterung für nicht erhaltenswert. Auch bezüglich der Verlaufs
der Straße wird die Straße nicht als touristisch wertvoll und erhaltenswert betrachtet.
2.
Wie wird diese Frage von der Stadt Witten bewertet?
Die gepflasterte Straße endet schon vor der Stadtgrenze zur Stadt Witten. Auf dem
Stadtgebiet der Stadt Witten befindet sich die Hevener Straße in asphaltierter Oberfläche.
Eine Stellungnahme der Stadt Witten wurde dementsprechend für nicht erforderlich
gehalten.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 34)
Vorlage Nr. 20140004
3.
Ist nach Ansicht der Stadt Bochum der Schwerlastverkehr eine Ursache für
Beschädigungen des Kopfsteinpflasters, z.B. für Absenkungen oder weggebrochene
Randbefestigungen?
Der motorisierte Individualverkehr im Allgemeinen, das Alter der Straße, der veraltete
Straßenaufbau mit der Pflasterung in Verbindung mit den Witterungseinflüssen sind
Ursachen für die Straßenschäden.
4.
Plant die Stadt Bochum ggf. mit der Stadt Witten, den LKW-Verkehr über 7,5 t in
diesem bereich zu untersagen und wenn ja, wann?
Eine Planung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen und wurde auch noch nicht mit der
Stadt Witten erörtert. Im Jahr 2010 wurde schon einmal aufgrund eines Beschlusses der
Bezirksvertretung Bochum-Süd überprüft, ob ein LKW-Verbot an der Hevener Straße
zwischen Im Lottental und der Kemnader Straße in Betracht kommt. Eine Notwendigkeit
konnte dabei nicht festgestellt werden. Das Ergebnis wurde der Bezirksvertretung in der
Sitzung am 11.05.2010 mitgeteilt (siehe Anlage).
Anderweitige Erkenntnisse liegen nicht vor. Daher wird auch weiterhin nicht vorgesehen, die
Hevener Straße für den LKW-Verkehr zu sperren.