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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
25.12.14, 13:28
Aktualisiert
27.01.18, 11:07

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Le (1765) Vorlage Nr. 20132698 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Baumfällarbeiten auf dem Grundstück Alter Markt 5 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 03.12.2013 12.12.2013 Anlagen Alter Markt 5 Entwurf 1 Alter Markt 5 Entwurf 2 Wortlaut In den Sitzungen am 05. und 10.09.2013 wurden die Fällarbeiten für den Abbruch vorhandener Gebäude und der Neubau eines Gemeindezentrums auf dem o.g. Grundstück dem Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr sowie der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vorgestellt. Diese Mitteilungen wurden ohne Anmerkungen zur Kenntnis genommen. Nunmehr wurde ein Erweiterungsantrag auf Entfernung von drei Bäumen für den geplanten Zugang am Neubau des Gemeindezentrums gestellt. Gemäß ' 3 BaSa fallen diese Bäume auf Grund ihrer Art und ihres Stammumfanges unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum (BaSa). Entsprechend der vorliegenden Beurteilung eines Ingenieurbüros weist die Stützmauer in der Straße Alter Markt erhebliche Baumängel auf. Dies zeigt sich durch loses Fugenwerk, welches sich durch das gesamte Gemäuer erstreckt. Die Verwurzelung der in ca. 60 cm Entfernung wachsenden Bäume Nrn. 1 und 2 führte zu einer erheblichen Verformung der Mauer. Die Lotabweichung beträgt ca. 15 cm. Starke Regenfälle bergen zusätzlich die nicht sofort ersichtliche Gefahr der Unterspülung des Mauerfundamentes, wodurch die Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Le (1765) Vorlage Nr. 20132698 Standsicherheit der Bäume zusätzlich gefährdet wird und somit eine ernst zu nehmende Gefahr für die den unmittelbar angrenzenden Gehweg nutzenden Passanten darstellt. Der Baum Nr. 3 ist im Zusammenhang mit der Errichtung der Treppenlage nur zu erhalten, wenn entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Straßen, hier: Abschnitt 4: Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen (RAS LP 4) Nr. 1.1.3.2.4 ein Wurzelvorhang im Abstand von 2,50 m herzustellen ist. Dies ist auf Grund der vorgelegten Lagepläne nicht zu realisieren. Eine Umplanung ist nicht möglich, da durch eine Verschiebung der Treppenanlage in Richtung Westen der Höhenunterschied zwischen Straße und Eingang zum Gemeindezentrum immer größer würde. Dadurch wären mehr Treppensteigungen notwendig und für den barrierefreien Zugang müsste für die erforderliche Rampe ein Zwischenpodest eingebaut werden. Des Weiteren geht durch eine Verschiebung der Treppe die Hauptsichtachse auf den Eingang der Kirche verloren. Die Möglichkeit auf die Rampe, somit den barrierefreien Zugang, zu verzichten besteht nicht, da die Inklusion von behinderten Menschen eine bedeutende Rolle in der Gemeinde spielt. Die Fällung dieser Bäume ist gemäß ' 6 (1) b BaSa gerechtfertigt, da sonst eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung nicht möglich ist oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. Für die zu entfernenden Bäume sieht die Baumschutzsatzung eine Ersatzpflanzungsauflage von sechs Laubbäumen vor. Die Pflanzungen sollen auf dem Antragsgrundstück verwirklicht werden. Nr. Baumart Umfang geschätztes Alter Ersatz 1 Linde 0,90 cm 25 Jahre 1 Baum 2 Platane 3,10 cm 80 Jahre 3 Bäume 3 Platane 2,30 cm 70 Jahre 2 Bäume