Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
25.12.14, 13:28
Aktualisiert
27.01.18, 11:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Le
(1765)
Vorlage Nr. 20132698
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Baumfällarbeiten auf dem Grundstück Alter Markt 5
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
03.12.2013
12.12.2013
Anlagen
Alter Markt 5 Entwurf 1
Alter Markt 5 Entwurf 2
Wortlaut
In den Sitzungen am 05. und 10.09.2013 wurden die Fällarbeiten für den Abbruch
vorhandener Gebäude und der Neubau eines Gemeindezentrums auf dem o.g. Grundstück
dem Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr sowie der Bezirksvertretung
Bochum-Wattenscheid vorgestellt. Diese Mitteilungen wurden ohne Anmerkungen zur
Kenntnis genommen.
Nunmehr wurde ein Erweiterungsantrag auf Entfernung von drei Bäumen für den geplanten
Zugang am Neubau des Gemeindezentrums gestellt.
Gemäß ' 3 BaSa fallen diese Bäume auf Grund ihrer Art und ihres Stammumfanges unter
die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum (BaSa).
Entsprechend der vorliegenden Beurteilung eines Ingenieurbüros weist die Stützmauer in
der Straße Alter Markt erhebliche Baumängel auf. Dies zeigt sich durch loses Fugenwerk,
welches sich durch das gesamte Gemäuer erstreckt. Die Verwurzelung der in ca. 60 cm
Entfernung wachsenden Bäume Nrn. 1 und 2 führte zu einer erheblichen Verformung der
Mauer. Die Lotabweichung beträgt ca. 15 cm. Starke Regenfälle bergen zusätzlich die nicht
sofort ersichtliche Gefahr der Unterspülung des Mauerfundamentes, wodurch die
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Standsicherheit der Bäume zusätzlich gefährdet wird und somit eine ernst zu nehmende
Gefahr für die den unmittelbar angrenzenden Gehweg nutzenden Passanten darstellt.
Der Baum Nr. 3 ist im Zusammenhang mit der Errichtung der Treppenlage nur zu erhalten,
wenn entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Straßen, hier: Abschnitt 4: Schutz von
Bäumen bei Baumaßnahmen (RAS LP 4) Nr. 1.1.3.2.4 ein Wurzelvorhang im Abstand von
2,50 m herzustellen ist. Dies ist auf Grund der vorgelegten Lagepläne nicht zu realisieren.
Eine Umplanung ist nicht möglich, da durch eine Verschiebung der Treppenanlage in
Richtung Westen der Höhenunterschied zwischen Straße und Eingang zum
Gemeindezentrum immer größer würde. Dadurch wären mehr Treppensteigungen
notwendig und für den barrierefreien Zugang müsste für die erforderliche Rampe ein
Zwischenpodest eingebaut werden.
Des Weiteren geht durch eine Verschiebung der Treppe die Hauptsichtachse auf den
Eingang der Kirche verloren.
Die Möglichkeit auf die Rampe, somit den barrierefreien Zugang, zu verzichten besteht nicht,
da die Inklusion von behinderten Menschen eine bedeutende Rolle in der Gemeinde spielt.
Die Fällung dieser Bäume ist gemäß ' 6 (1) b BaSa gerechtfertigt, da sonst eine nach
öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung nicht möglich ist oder nur unter
wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann.
Für die zu entfernenden Bäume sieht die Baumschutzsatzung eine Ersatzpflanzungsauflage
von sechs Laubbäumen vor. Die Pflanzungen sollen auf dem Antragsgrundstück verwirklicht
werden.
Nr.
Baumart
Umfang
geschätztes
Alter
Ersatz
1
Linde
0,90 cm
25 Jahre
1 Baum
2
Platane
3,10 cm
80 Jahre
3 Bäume
3
Platane
2,30 cm
70 Jahre
2 Bäume