Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
176 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:20

öffnen download melden Dateigröße: 176 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2549) Vorlage Nr. 20140127 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung des Rates vom 19.12.2013 (Vorlage-Nr.: 20132839) Bezeichnung der Vorlage Nicht transparante Mitteilungen zur Strompreiserhöhung durch die Stadtwerke Bochum Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 20.02.2014 Anlagen Wortlaut Zu der o.g. Anfrage hat die Verwaltung die Stadtwerke Bochum um Stellungnahme gebeten. Die Antwort der Stadtwerke Bochum lautet: 1. Wie schlüsselt sich die Erhöhung im Einzelnen auf? Wie hoch sind die konkreten Anteile in Cent/kWh (brutto) für die genannten Bestandteile (Umlage für Erneuerbare Energien (EEG), Umlage aus ' 19 der Stromnetzentgeltverordnung, Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Offshore-Haftungsumlage, neue Umlage aus der Abschaltverordnung, Netzentgelte)? Die Strompreisbestandteile der Stadtwerke Bochum GmbH setzen sich wie folgt zusammen: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2549) Vorlage Nr. 20140127 2014 2013 Differenz ct/kWh ct/kWh ct/kWh - Stromsteuer 2,05 2,05 - EEG-Umlage 6,24 5,277 + 0,963 - KWK-Umlage 0,178 0,126 + 0,052 - ' 19 NEV-Umlage 0,092 0,329 - 0,237 0,25 0,25 0,009 0,0 - Konzessionsabgabe 1,99 1,99 Netznutzungsentgelte 5,82 5,24 + 0,58 16,629 15,262 + 1,367 - Offshore-Haftungsumlage - Abschaltbare-Lastenumlage Staatlich festgelegte bzw. regulierte Preisbestandteile (netto) + 0,009 Die Differenz der staatlich festgelegten bzw. regulierten Preisbestandteile von 1,367 ct/kWh (netto) wird um die Umsatzsteuer von 19 % erhöht und beträgt somit 1,63 ct/kWh. Von diesen Mehrkosten haben wir lediglich 0,98 ct/kWh an unsere Kunden weitergegeben. 2. Wie hoch in Prozent sind die o.g. Anteile am Gesamtstrompreis? Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von z.B. 4.000 kWh haben die staatlich festgelegten bzw. regulierten Preisbestandteile einen Anteil von 75 % am Gesamtstrompreis. 3. Gibt es für die Stadtwerke auch Vorteile, die sich aus den Umlagen und Verordnungen für andere Geschäftsbereiche ergeben? Die Stadtwerke Bochum GmbH (Vertriebsgesellschaft) kann keine Vorteile aus den Umlagen und Verordnungen erzielen. Wir müssen diese Preisbestandteile dem Kunden in Rechnung stellen und an die entsprechenden Stellen abführen. Es handelt sich um reine durchlaufende Posten. Aufgrund ihrer Investitionen in regenerative und ökologische Stromerzeugungsanlagen, welche ebenso wie die entsprechenden Investitionen anderer Unternehmen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden, partizipiert die Stadtwerke Bochum Holding GmbH an der EEG-Umlage, der KWK-Umlage sowie der Offshore-Haftungsumlage. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2549) Vorlage Nr. 20140127 4. Warum haben die Stadtwerke die Aufforderungen von Verbraucherzentralen und Gerichten nicht aufgegriffen und die Erhöhung des Strompreises nachvollziehbar und kundenfreundlich dargestellt? Im vergangenen Jahr hat die Verbraucherzentrale NRW die Anschreiben der nordrheinwestfälischen Grundversorger analysiert. Unser Schreiben wurde im Jahr 2013 nicht bemängelt, weil wir die 4 wesentlichen Kriterien $ $ $ $ Preisanpassung als solche bezeichnet Tarifname klar benannt Preiserhöhung stichhaltig begründet Sonderkündigungsrecht erwähnt erfüllt haben. Diese Kriterien haben wir ebenfalls unserem Schreiben vom 15.11.2013 zu Grunde gelegt, in dem wir unsere Kunden über die notwendige Preisanpassung informiert haben.