Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
176 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (2549)
Vorlage Nr. 20140127
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Rates vom 19.12.2013 (Vorlage-Nr.: 20132839)
Bezeichnung der Vorlage
Nicht transparante Mitteilungen zur Strompreiserhöhung durch die Stadtwerke Bochum
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
20.02.2014
Anlagen
Wortlaut
Zu der o.g. Anfrage hat die Verwaltung die Stadtwerke Bochum um Stellungnahme gebeten.
Die Antwort der Stadtwerke Bochum lautet:
1. Wie schlüsselt sich die Erhöhung im Einzelnen auf? Wie hoch sind die konkreten
Anteile in Cent/kWh (brutto) für die genannten Bestandteile (Umlage für Erneuerbare
Energien (EEG), Umlage aus ' 19 der Stromnetzentgeltverordnung, Umlage aus dem
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Offshore-Haftungsumlage, neue Umlage aus der
Abschaltverordnung, Netzentgelte)?
Die Strompreisbestandteile der Stadtwerke Bochum GmbH setzen sich wie folgt zusammen:
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (2549)
Vorlage Nr. 20140127
2014
2013
Differenz
ct/kWh
ct/kWh
ct/kWh
- Stromsteuer
2,05
2,05
- EEG-Umlage
6,24
5,277
+ 0,963
- KWK-Umlage
0,178
0,126
+ 0,052
- ' 19 NEV-Umlage
0,092
0,329
- 0,237
0,25
0,25
0,009
0,0
- Konzessionsabgabe
1,99
1,99
Netznutzungsentgelte
5,82
5,24
+ 0,58
16,629
15,262
+ 1,367
- Offshore-Haftungsumlage
- Abschaltbare-Lastenumlage
Staatlich festgelegte bzw.
regulierte Preisbestandteile (netto)
+ 0,009
Die Differenz der staatlich festgelegten bzw. regulierten Preisbestandteile von 1,367 ct/kWh
(netto) wird um die Umsatzsteuer von 19 % erhöht und beträgt somit 1,63 ct/kWh. Von
diesen Mehrkosten haben wir lediglich 0,98 ct/kWh an unsere Kunden weitergegeben.
2. Wie hoch in Prozent sind die o.g. Anteile am Gesamtstrompreis?
Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von z.B. 4.000 kWh haben die staatlich
festgelegten bzw. regulierten Preisbestandteile einen Anteil von 75 % am
Gesamtstrompreis.
3. Gibt es für die Stadtwerke auch Vorteile, die sich aus den Umlagen und
Verordnungen für andere Geschäftsbereiche ergeben?
Die Stadtwerke Bochum GmbH (Vertriebsgesellschaft) kann keine Vorteile aus den Umlagen
und Verordnungen erzielen. Wir müssen diese Preisbestandteile dem Kunden in Rechnung
stellen und an die entsprechenden Stellen abführen. Es handelt sich um reine durchlaufende
Posten.
Aufgrund ihrer Investitionen in regenerative und ökologische Stromerzeugungsanlagen,
welche ebenso wie die entsprechenden Investitionen anderer Unternehmen durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
gefördert werden, partizipiert die Stadtwerke Bochum Holding GmbH an der EEG-Umlage,
der KWK-Umlage sowie der Offshore-Haftungsumlage.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 3 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (2549)
Vorlage Nr. 20140127
4. Warum haben die Stadtwerke die Aufforderungen von Verbraucherzentralen und
Gerichten nicht aufgegriffen und die Erhöhung des Strompreises nachvollziehbar und
kundenfreundlich dargestellt?
Im vergangenen Jahr hat die Verbraucherzentrale NRW die Anschreiben der
nordrheinwestfälischen Grundversorger analysiert. Unser Schreiben wurde im Jahr 2013
nicht bemängelt, weil wir die 4 wesentlichen Kriterien
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$
$
Preisanpassung als solche bezeichnet
Tarifname klar benannt
Preiserhöhung stichhaltig begründet
Sonderkündigungsrecht erwähnt
erfüllt haben.
Diese Kriterien haben wir ebenfalls unserem Schreiben vom 15.11.2013 zu Grunde gelegt,
in dem wir unsere Kunden über die notwendige Preisanpassung informiert haben.