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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
24.12.14, 20:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:21

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (5100) Vorlage Nr.: 20140102 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Kooperationsvereinbarung mit dem Verein "Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V." im Zuge des jugendamtseigenen Ideen- und Beschwerdemanagementes Beschlussvorschriften Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Beratungsfolge Sitzungstermin Jugendhilfeausschuss 26.02.2014 Anlagen Flyer_Ombudschaft Vereinssatzung_Ombudschaft NRW Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (5100) Vorlage Nr.: 20140102 Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 die Verpflichtung für öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe, geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche vorzuhalten, verbindlich geregelt. In § 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird die Partizipation der Kinder und Jugendlichen für stationäre und teilstationäre Einrichtungen konkretisiert und an die Betriebserlaubnis gekoppelt. In § 79a SGB VIII wird der öffentliche Träger zur Qualitätsentwicklung und –prüfung verpflichtet. Im 14. Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird die Einführung von institutionellen Beratungs- und Schlichtungsstellen empfohlen. In der Praxis gilt es nun, aufbauend auf diese Empfehlung alltagstaugliche Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren zu implementieren und (weiter) zu entwickeln. Für die Umsetzung stehen unterschiedliche Instrumente und Verfahren zur Verfügung, die jeweils individuell im Dialog mit allen Akteuren prozesshaft gestaltet werden müssen. Das Jugendamt betreibt bereits seit dem Jahre 2009 ein inzwischen weit über die Grenzen Bochums hinaus bekanntes jugendamtseigenes Ideen- und Beschwerdemanagement (BSM) als Teil des Qualitätsmanagements, das erfolgreich läuft. In aller Regel kommen Ideen und Beschwerden aber eher seltener von Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfemaßnahmen, sondern vielmehr von (deren) Eltern sowie anderen BürgerInnen. Der Verein „Ombudschaften Jugendhilfe NRW e.V.“ nimmt hier als sinnvolle und notwendige Ergänzung zum BSM eine Schlüsselrolle ein und soll künftig zum Bindeglied zwischen Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern, aber auch zwischen jungen Volljährigen wie auch anderen anspruchsberechtigten Personen und dem Jugendamt werden. Die Verwaltung des Jugendamtes ist zu diesem Zweck in den Dialog mit dem Verein eingetreten und beabsichtigt nun, mit ihm eine Kooperationsvereinbarung zu schließen. Die Satzung des Vereins „Ombudschaften Jugendhilfe NRW e.V.“ sowie ein Flyer sind als Anlage beigefügt. Der Verein stellt sich und seine Arbeit persönlich in der JHA-Sitzung vor. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (5100) Vorlage Nr.: 20140102 Bezeichnung der Vorlage Kooperationsvereinbarung mit dem Verein "Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V." im Zuge des jugendamtseigenen Ideen- und Beschwerdemanagementes Der JHA stimmt dem beabsichtigten Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jugendamt und dem Verein „Ombudschaften Jugendhilfe NRW e.V.“ zu.