Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
24.12.14, 20:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (5100)
Vorlage Nr.: 20140102
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Kooperationsvereinbarung mit dem Verein "Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V." im Zuge des
jugendamtseigenen Ideen- und Beschwerdemanagementes
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
26.02.2014
Anlagen
Flyer_Ombudschaft
Vereinssatzung_Ombudschaft NRW
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (5100)
Vorlage Nr.: 20140102
Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 die
Verpflichtung für öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe, geeignete Verfahren der Beteiligung
sowie der Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche vorzuhalten, verbindlich geregelt.
In § 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird die Partizipation der Kinder und Jugendlichen für
stationäre und teilstationäre Einrichtungen konkretisiert und an die Betriebserlaubnis gekoppelt. In
§ 79a SGB VIII wird der öffentliche Träger zur Qualitätsentwicklung und –prüfung verpflichtet.
Im 14. Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend wird die Einführung von institutionellen Beratungs- und Schlichtungsstellen empfohlen. In
der Praxis gilt es nun, aufbauend auf diese Empfehlung alltagstaugliche Beteiligungs- und
Beschwerdeverfahren zu implementieren und (weiter) zu entwickeln. Für die Umsetzung stehen
unterschiedliche Instrumente und Verfahren zur Verfügung, die jeweils individuell im Dialog mit
allen Akteuren prozesshaft gestaltet werden müssen.
Das Jugendamt betreibt bereits seit dem Jahre 2009 ein inzwischen weit über die Grenzen
Bochums hinaus bekanntes jugendamtseigenes Ideen- und Beschwerdemanagement (BSM) als
Teil des Qualitätsmanagements, das erfolgreich läuft. In aller Regel kommen Ideen und
Beschwerden aber eher seltener von Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfemaßnahmen,
sondern vielmehr von (deren) Eltern sowie anderen BürgerInnen.
Der Verein „Ombudschaften Jugendhilfe NRW e.V.“ nimmt hier als sinnvolle und notwendige
Ergänzung zum BSM eine Schlüsselrolle ein und soll künftig zum Bindeglied zwischen Kindern und
Jugendlichen, ihren Eltern, aber auch zwischen jungen Volljährigen wie auch anderen
anspruchsberechtigten Personen und dem Jugendamt werden.
Die Verwaltung des Jugendamtes ist zu diesem Zweck in den Dialog mit dem Verein eingetreten
und beabsichtigt nun, mit ihm eine Kooperationsvereinbarung zu schließen.
Die Satzung des Vereins „Ombudschaften Jugendhilfe NRW e.V.“ sowie ein Flyer sind als Anlage
beigefügt.
Der Verein stellt sich und seine Arbeit persönlich in der JHA-Sitzung vor.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (5100)
Vorlage Nr.: 20140102
Bezeichnung der Vorlage
Kooperationsvereinbarung mit dem Verein "Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V." im Zuge des
jugendamtseigenen Ideen- und Beschwerdemanagementes
Der JHA stimmt dem beabsichtigten Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem
Jugendamt und dem Verein „Ombudschaften Jugendhilfe NRW e.V.“ zu.