Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Flyer_Ombudschaft.pdf
Größe
805 kB
Erstellt
24.12.14, 20:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Was können wir für dich tun?
Wie sind wir erreichbar?
Wir
n informieren dich über deine Rechte.
Ombudschaft Jugendhilfe NRW
Beratungsstelle
Hofkamp 102 | 42103 Wuppertal
Telefon: (02 02) 29 53 67 76
team@ombudschaft-nrw.de
n
beraten dich, welche Möglichkeiten es
gibt, sich gegen eine ungerechte Entscheidung zu wehren.
ohnmächtig?
Montag bis Freitag
n
n
suchen gemeinsam mit dir nach Lösungen wie man deine Situation verbessern
kann.
Einfach anrufen, eine E-Mail schreiben
oder das Kontaktformular auf unserer
Hompage nutzen.
begleiten dich zu Terminen zum Jugendamt oder zu einem freien Träger der
Unser Team
Jugendhilfe.
Margareta Müller
n Sabine Gembalczyk
n Verena Moltmann
n
Weitere Infos unter:
www.ombudschaft-nrw.de
www.facebook.com/pages/OmbudschaftJugendhilfe-NRW/
Die Unterstützung durch die Ombudschaft
Jugendhilfe NRW ist für dich kostenlos.
Deine Beschwerde wird von uns
vertraulich behandelt.
nicht gehört werden?
unfair behandelt?
schlecht beraten?
gemobbt?
Hilfeplanung
Recht bekom
men
Wohngruppe
Anspruch ha
ben
Ta schengeld
Kinder- und
Ju ge ndhilfeg
es
etz
Sorgen?
nicht verstanden?
Warum Ombudschaft Jugendhilfe NRW?
Wer kann sich an uns wenden?
Welche Anfragen erreichen uns?
Du wünschst/erhältst Jugendhilfe und
n fühlst dich nicht richtig verstanden?
n glaubst, dir geschieht Unrecht?
n suchst jemanden, der dich unabhängig
beraten kann?
Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die
n Informationen über ihre Rechte auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und
Jugendhilfegesetz) wünschen
Beispiele
n sich
Dann bist du bei uns richtig!
Wenn du dich von einer Einrichtung oder
einem Jugendamt unfair behandelt fühlst,
haben wir ein offenes Ohr für deine Anliegen
und werden dich bei der Klärung beraten,
begleiten und unterstützen. Gemeinsam mit
dir suchen wir nach einem geeigneten Weg,
damit deine Beschwerde richtig ankommt.
durch ein Jugendamt nicht ausreichend beraten und beteiligt fühlen
n mit
der Betreuung durch einen freien Träger der Jugendhilfe nicht zufrieden sind
und sich persönlich beschweren möchten
wissen, wer für ihr Anliegen in der
Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist.
„Darf mir mein Taschengeld vom Wohngruppenleiter weggenommen werden, bloß weil
ich Mist gemacht habe?“
13-Jähriger
„Ich bin von zu Hause abgehauen. Mein Vater will, dass ich zurückkomme. Das will ich
nicht! Was soll ich tun?“
16-Jährige
n nicht
„Mein Antrag auf Hilfe für junge Volljährige
wurde vom Jugendamt abgelehnt. Welche
Rechte habe ich?“
Wir setzen darauf, dass:
n Beschwerden bei den Verantwortlichen
Gehör finden
n es meistens eine gute Lösung gibt.
Wir sind eine Beschwerde- und Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz wünschen/
haben und bei Problemen unabhängigen
Rat suchen.
18-Jährige
„Ich fühle mich mit den Sorgen um mein
Pflegekind allein gelassen. Habe ich Anspruch
auf Beratung durch das Jugendamt?“
Pflegemutter
„Darf ich meine beste Freundin zum Hilfeplangespräch mitnehmen?“
Alleinerziehende Mutter
Unabhängige Beschwerde- und Beratungsstelle