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Flyer_Ombudschaft.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Flyer_Ombudschaft.pdf
Größe
805 kB
Erstellt
24.12.14, 20:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:21

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Inhalt der Datei

Was können wir für dich tun? Wie sind wir erreichbar? Wir n informieren dich über deine Rechte. Ombudschaft Jugendhilfe NRW Beratungsstelle Hofkamp 102 | 42103 Wuppertal Telefon: (02 02) 29 53 67 76 team@ombudschaft-nrw.de n beraten dich, welche Möglichkeiten es gibt, sich gegen eine ungerechte Entscheidung zu wehren. ohnmächtig? Montag bis Freitag n n suchen gemeinsam mit dir nach Lösungen wie man deine Situation verbessern kann. Einfach anrufen, eine E-Mail schreiben oder das Kontaktformular auf unserer Hompage nutzen. begleiten dich zu Terminen zum Jugendamt oder zu einem freien Träger der Unser Team Jugendhilfe. Margareta Müller n Sabine Gembalczyk n Verena Moltmann n Weitere Infos unter: www.ombudschaft-nrw.de www.facebook.com/pages/OmbudschaftJugendhilfe-NRW/ Die Unterstützung durch die Ombudschaft Jugendhilfe NRW ist für dich kostenlos. Deine Beschwerde wird von uns vertraulich behandelt. nicht gehört werden? unfair behandelt? schlecht beraten? gemobbt? Hilfeplanung Recht bekom men Wohngruppe Anspruch ha ben Ta schengeld Kinder- und Ju ge ndhilfeg es etz Sorgen? nicht verstanden? Warum Ombudschaft Jugendhilfe NRW? Wer kann sich an uns wenden? Welche Anfragen erreichen uns? Du wünschst/erhältst Jugendhilfe und n fühlst dich nicht richtig verstanden? n glaubst, dir geschieht Unrecht? n suchst jemanden, der dich unabhängig beraten kann? Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die n Informationen über ihre Rechte auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) wünschen Beispiele n sich Dann bist du bei uns richtig! Wenn du dich von einer Einrichtung oder einem Jugendamt unfair behandelt fühlst, haben wir ein offenes Ohr für deine Anliegen und werden dich bei der Klärung beraten, begleiten und unterstützen. Gemeinsam mit dir suchen wir nach einem geeigneten Weg, damit deine Beschwerde richtig ankommt. durch ein Jugendamt nicht ausreichend beraten und beteiligt fühlen n mit der Betreuung durch einen freien Träger der Jugendhilfe nicht zufrieden sind und sich persönlich beschweren möchten wissen, wer für ihr Anliegen in der Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist. „Darf mir mein Taschengeld vom Wohngruppenleiter weggenommen werden, bloß weil ich Mist gemacht habe?“ 13-Jähriger „Ich bin von zu Hause abgehauen. Mein Vater will, dass ich zurückkomme. Das will ich nicht! Was soll ich tun?“ 16-Jährige n nicht „Mein Antrag auf Hilfe für junge Volljährige wurde vom Jugendamt abgelehnt. Welche Rechte habe ich?“ Wir setzen darauf, dass: n Beschwerden bei den Verantwortlichen Gehör finden n es meistens eine gute Lösung gibt. Wir sind eine Beschwerde- und Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz wünschen/ haben und bei Problemen unabhängigen Rat suchen. 18-Jährige „Ich fühle mich mit den Sorgen um mein Pflegekind allein gelassen. Habe ich Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt?“ Pflegemutter „Darf ich meine beste Freundin zum Hilfeplangespräch mitnehmen?“ Alleinerziehende Mutter Unabhängige Beschwerde- und Beratungsstelle