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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
297 kB
Erstellt
24.12.14, 20:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:21

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 FPZ 1 (5112) Vorlage Nr.: 20140126 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Aktualisierung der Entgelt- und Honorarordnung der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 26.02.2014 26.03.2014 10.04.2014 Anlagen Entgelt-Honorarregelung2014 Entgeltregelung2007 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 FPZ 1 (5112) Vorlage Nr.: 20140126 Aufgaben und Ziele der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum Die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum ist eine nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannte und zertifizierte Einrichtung der Erwachsenenweiterbildung. Ziel der Familienbildungsstätte ist es, familienunterstützende Bildungsangebote für Menschen in allen Lebensphasen und in den verschiedensten Lebens- und Belastungssituationen zu schaffen. Für die Familienbildungsarbeit heißt das im Einzelnen: Schaffung von vielfältigen, bedarfsgerechten, niederschwelligen, sozialraumorientierten, generationsübergreifenden und integrativen Kursangeboten $ für Familien in unterschiedlichen Familienphasen von der Geburt, über die Entwicklung der Kleinkinder, der Kinder im Kindergarten, in der Schule und in der Ausbildung, über die Phase der Berufstätigkeit bis hin zum Älterwerden und Alter. $ für Familien in verschiedenen Lebens- und Belastungssituationen z. B. für junge Familien, Alleinerziehende, MigrantInnen, ganz junge Mütter, Alleinlebende, Familien mit Familienmitgliedern mit Behinderung und Familien in Trennungssituationen. Mit diesen Angeboten beabsichtigt die Familienbildungsstätte Familien in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken, Hilfestellung bei der Orientierung zur Lebensgestaltung in allen Lebensphasen und Lebenssituationen zu geben, Kontakte zu ermöglichen und den Dialog zwischen den Generationen zu stärken. Die Einrichtung versteht sich als Anlaufstelle und Treffpunkt, sie arbeitet in einem umfangreichen Netzwerk, kooperiert mit zahlreichen anderen gesellschaftlichen Institutionen und ermöglicht ein vielfältiges, präventives Bildungs- und Beratungsangebot für Bochumer Familien. Personalsituation der Familienbildungsstätte In der Familienbildungsstätte (FBS) sind - neben zwei Verwaltungskräften - vier Mitarbeiterinnen hauptberuflich beschäftigt, die sich die insgesamt 3 HPM- Stellen (hauptamtliche, pädagogische MitarbeiterInnen) teilen. Diese Mitarbeiterinnen nehmen in ihrer jeweiligen Funktion als Leitung bzw. Fachbereichsleitung alle konzeptionellen und organisatorischen Aufgaben der Familienbildungsarbeit wahr. Die Kurse in den fünf Fachbereichen der Familienbildungsstätte werden überwiegend von ca. 120 Honorarkräften durchgeführt. Im Jahr 2012 haben diese freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in insgesamt 635 Kursen 10.547 Unterrichtsstunden geleistet. Mit diesen Kursen wurden 6.432 Erwachsene und 3.032 Kinder erreicht. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 FPZ 1 (5112) Vorlage Nr.: 20140126 Entgelt- und Honorarregelung Die zurzeit geltende Entgelt- und Honorarordnung wurde in der JHA-Sitzung am 15.11.2006 und in der Ratssitzung am 14.12. 2006 für das Jahr 2007 beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde für die weitere Vorgehensweise festgelegt, dass die Kursteilnehmerentgelte und Honorarsätze in regelmäßigen Abständen durch die Leitung der Familienbildungsstätte angepasst werden sollen. Dabei soll jeweils sichergestellt sein, dass der Mehrbedarf an Honorargeldern durch eine Erhöhung der Kursentgelte und durch Fördergelder kompensiert wird. Entgelt- und Honoraranpassung ab 2014 Für die Durchführung der Kursangebote der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum sollen ab 2014 die Kursentgelte und Honorarsätze neu festgesetzt werden. Bei den folgenden Berechnungen für die Anpassung der Teilnehmerentgelte und Honorare wurden die Zahlen der Jahresabrechnung 2012 zugrunde gelegt. Jahreszahlen 2012 durchgeführte Ustd. Anzahl der Kurse Teilnehmerzahl Honorare Erw. Finanzierung der Kursangebote Differenz Kinder TN-Entgelte 134.400 € Projektförderung (“Guter Start ins Leben”, Interkulturelle Elternarbeit, KitaStart, Elternbegleitung Plus) 10.547 635 6.432 3.032 152.200 € 18.600 € 153.000 € 800 € Honorare In der Familienbildungsstätte erhalten die Honorarkräfte in den unterschiedlichen Fachbereichen zurzeit für nahezu alle Kursangebote ein einheitliches Honorar von 14,00 i pro Ustd. Nur in einigen Ausnahmefällen werden bei speziellen Kursen, wie z.B. bei Kursen im Rahmen der Bochumer Elternschule, der Sozialraumelternabende, bei Fortbildungen und bei Kursen mit Projektförderung Sonderregelungen vereinbart. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 FPZ 1 (5112) Vorlage Nr.: 20140126 Vorgesehen ist es, die Honorare für den größten Teil der Familienbildungsangebote ab dem 01.05.2014 auf ein Honorar von 16,00 i pro Ustd. zu erhöhen, gleichzeitig aber auch den Raum für gestaffelte, höhere Honorare für besondere Kurse, wie z.B. für Angebote im Rahmen der Bochumer Elternschule (20,00 €), für Einzelveranstaltungen im Rahmen der Sozialraumelternarbeit (25,00 €) und für Fortbildungsveranstaltungen zu ermöglichen. In den vergangenen Jahren ist immer deutlicher geworden, dass ein einheitliches Honorar für das gesamte Spektrum der Kursangebote der Familienbildungsstätte nicht mehr möglich ist. So sind für den Einsatz von qualifizierten Referentinnen und Referenten insbesondere im Bereich der Elternbildung für die dauerhafte Sicherstellung eines qualifizierten, hochwertigen Bildungsangebotes gestaffelte und den jeweiligen Anforderungen angepasste, höhere Honorare dringend erforderlich. Die Notwendigkeit dieser Anpassung ist auch im Vergleich mit Honoraren von anderen Erwachsenenweiterbildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen, wie z.B. VHS, Familienbildungsstätten in freier Trägerschaft, Beratungsstellen etc. unumgänglich. Der durch diese Anpassung entstehende finanzielle Mehrbedarf für alle Honorare wird durch höhere, dauerhafte Fördergelder der Familienbildungsstätte als anerkannte und zertifizierte Einrichtung der Familienbildung auf Landesebene, Projektgelder, BuT-Gelder und durch eine Erhöhung der Teilnehmerentgelte gedeckt werden. Landesförderung Für das Angebot der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum als eine nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG NRW) anerkannte und zertifizierte Einrichtung der Erwachsenenbildung erhält die Stadt Bochum inzwischen verschiedene höhere bzw. zusätzliche Landeszuschüsse zur Aufrechterhaltung ihres Bildungsangebotes als in den vergangenen Jahren. Die Einrichtung erhält eine erhöhte WbG- Landesförderung in Höhe von zurzeit 74.600 € (vorher 70.900). Darüber hinaus wird die Familienbildungsstätte seit 2011 dauerhaft mit zusätzlichen Landesgeldern des Familienministeriums NRW (MFKJKS) für Ermäßigungen von Teilnehmerentgelten für Personen in benachteiligten Lebenslagen (6.555 €) und seit 2013 für die Durchführung von „Elternstart NRW“ – Kursen für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr (ca.10.000 €) gefördert. Diese zusätzlichen Landesfördergelder sollen mit in die Refinanzierung der Kosten für Erhöhung der Honorargelder fließen. Teilnehmergebühren Bei der Festlegung der Teilnehmerentgelte ist es von großer Bedeutung, dass bei immer knapper werdenden Ressourcen neben der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte der pädagogische Auftrag auf keinen Fall aus dem Auge verloren werden darf. Es geht im Prozess der Refinanzierung der Honorare um eine maßvolle Erhöhung der Kursentgelte, die kombiniert mit der Erhöhung der Landesförderung auf der einen Seite die Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 FPZ 1 (5112) Vorlage Nr.: 20140126 entstehenden Kosten der Stadt Bochum deckt, die auf der anderen Seite aber unterstützende Bildungsangebote für Familien in allen Lebensphasen und Lebenssituationen möglich machen. Um beiden Aspekten in verantwortungsvoller Weise Rechnung tragen zu können, ist es sinnvoll in den Fachbereichen in Zukunft in der Entgelt- und Honorarordnung eine Spannbreite pro Fachbereich statt einzelne festgelegte Stundensätze für das AEntgelt pro Unterrichtsstunde@ festzulegen. Diese Spannbreiten in den Fachbereichen geben der Leiterin und den Fachbereichsleiterinnen der Familienbildungsstätte in der praktischen Arbeit einen hinreichenden Entscheidungsspielraum bei der Festsetzung der Teilnahmeentgelte. Die zum Teil großen Preisspannen in der folgenden Tabelle für das Entgelt einer Unterrichtsstunde werden es ermöglichen, dass Kurse, die für einen möglichst großen Personenkreis niederschwellig zugänglich sein sollen (d.h. förderfähig nach dem Weiterbildungsgesetz NRW, § 16 KJHG), recht kostengünstig angeboten und andere Kurse (z.B. Trendkursangebote im Gesundheitsbereich oder einzelne ganz besondere Kursangebote) auch teurer angeboten werden können. Vor diesem Hintergrund soll die Spannbreite der Teilnehmergebühren für die Kursangebote der Familienbildungsstätte ab dem 01.05.2014 folgendermaßen festgelegt werden. Entgelte ab 01.05.2014 Teilnahmeentgelte der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum Entgelt / Ustd seit 01.04.2007 Erhöhung der Entgelte im Schnitt Spannbreite der Entgelte pro Ustd. pro Ustd 1 Familie – Erziehung – Partnerschaft 1,00 € - 2,50 € 0,10 € 1,40 € - 3,00 € 2 Gesund leben im Familienalltag 1,50 € – 1,70 € 0,25 € 1,70 € - 5,00 € 3 Textiles Gestalten, Mode und Kreativität 1,40 € – 1,60 € 0,20 € 1,60 € - 3,00 € 4 Kochen und Kultur 1,20 € – 1,40 € 0,20 € 1,50 € - 3,00 € 5 Älterwerden und Familie 1,20 € – 1,40 € 0,20 € 1,40 € - 3,00 € Darüber hinaus können für einzelne besondere Kursangebote und für Fortbildungsangebote auch höhere Teilnahmeentgelte erhoben werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 FPZ 1 (5112) Vorlage Nr.: 20140126 Gebührenermäßigungen Die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum gewährt Teilnehmerinnen und Teilnehmern in besonderen Belastungssituationen folgende Ermäßigung der Teilnehmergebühren:  75 % des Entgelts -  50 % des Entgelts -  Empfänger von ALG II (Leistungen nach SGB II) Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz einkommensschwache Haushalte, die keine der zuvor aufgeführten Leistungen beziehen (auf der Grundlage einer vom Sozialamt nach sozialrechtlichen Kriterien durchgeführten Einzelfallprüfung) Empfänger von Leistungen nach dem BAFöG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III/AFG. Bildungs- und Teilhabepaket - Für die Teilnahme an Eltern-Kind-Kursen haben Eltern die Möglichkeit, einen Gutschein aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder zu beantragen, um damit die Kursgebühren stark zu reduzieren bzw. den Kurs kostenlos besuchen zu können. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 FPZ 1 (5112) Vorlage Nr.: 20140126 Berechnung der Ausgaben und Einnahmen ab 2014 Der Hochrechnung in den beiden folgenden Tabellen ist zu entnehmen, dass auf der Grundlage der Jahresabrechnung der FBS in 2012 bei einer Erhöhung der Honorare für einen Großteil der Kurse auf 16,- i pro Ustd und für besondere Kursangebote auf höhere Honorare, bei einer gleichzeitigen, maßvollen Erhöhung der Teilnehmerentgelte kombiniert mit dem Einsatz der höheren Fördergeldern die Kosten für Honoraranpassung ab 01.05.2014 refinanziert werden. Hochrechnung 2014 1 Familie – Erziehung – Partnerschaft 2 Gesund leben im Familienalltag 3 Textiles Gestalten, Mode und Kreativität 4 Kochen und Kultur 5 Älterwerden und Familie Ustd Honorarkosten Teilnehmerentgelte bei gestaffelten Honoraren ab 16,00 i / Ustd. im Rahmen der vorgegeben Preisspannen 7.000 116.000 € 76.000 € 900 16.000 € 22.000 € 1.600 25.000 € 24.000 € 400 6.000 € 6.000 € 1.100 17.000 € 21.000 € 11.000 180.000 € 149.000 € Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 FPZ 1 (5112) Vorlage Nr.: 20140126 Hochrechnung 2014 geplante Ustd Honorarkosten bei gestaffelten Honoraren ab 16,00 € / Ustd. Refinanzierung der Kursangebote TN- Entgelte - siehe obige Tabelle (nach Erhöhung) 149.000 € KitaStart 3.600 € Interkulturelle Elternarbeit 4.000 € Gutscheine “Der gute Start ins Leben” 7.300 € Sonderförderung (zusätzliche Landesförderung) 6.555 € Elternstart - Kursangebote (zusätzliche Landesförderung) 10.000 € Landesförderung (erhöhte allgemeine Landesförderung) 11.000 Differenz 180.000 € 3.700 € 184.155 € 4.155 € Entgelt- und Honorarerhöhung ab 01.05.2014 Für die Durchführung der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum von insgesamt 11.000 Ustd. pro Jahr können die Mehrkosten für eine Honorarerhöhung von in der Regel 16,00 € pro Ustd. und höheren Honoraren für spezielle Kursangebote durch die Erhöhung der Teilnehmerentgelte und durch höhere Landeszuschüsse und Projektgelder refinanziert werden. Die Veränderungen sind bereits im Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2014 im PSP 1.3604.01.01 berücksichtigt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 FPZ 1 (5112) Vorlage Nr.: 20140126 Neue Entgelt- und Honorarregelung in der Anlage Für die neue Entgelt- und Honorarregelung der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum wurde der Text der derzeit gültigen Entgelt- und Honorarregelung in einzelnen Formulierungen abgeändert und unter Genderaspekten ohne eine besondere Markierung im Text aktualisiert. Dagegen sind einzelne Passagen, die unter fachlichen und verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten ergänzt und aktualisiert worden sind, ausdrücklich farblich und unterstrichen markiert kenntlich gemacht worden. Zum Vergleich liegt die alte zurzeit noch gültige Entgelt- und Honorarregelung der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum vor. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 FPZ 1 (5112) Vorlage Nr.: 20140126 Bezeichnung der Vorlage Aktualisierung der Entgelt- und Honorarordnung der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum Für die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum werden a) die Entgelt- Regelung und b) die Honorar- Regelung in den nachstehenden, überarbeiteten Fassungen beschlossen.