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Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:03
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27.01.18, 11:21
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 FPZ 1 (5112)
Vorlage Nr.: 20140126
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Aktualisierung der Entgelt- und Honorarordnung der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
26.02.2014
26.03.2014
10.04.2014
Anlagen
Entgelt-Honorarregelung2014
Entgeltregelung2007
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
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51 FPZ 1 (5112)
Vorlage Nr.: 20140126
Aufgaben und Ziele der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum
Die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum ist eine nach dem Weiterbildungsgesetz NRW
(WbG) anerkannte und zertifizierte Einrichtung der Erwachsenenweiterbildung. Ziel der
Familienbildungsstätte ist es, familienunterstützende Bildungsangebote für Menschen in allen
Lebensphasen und in den verschiedensten Lebens- und Belastungssituationen zu schaffen.
Für die Familienbildungsarbeit heißt das im Einzelnen:
Schaffung von vielfältigen, bedarfsgerechten, niederschwelligen, sozialraumorientierten,
generationsübergreifenden und integrativen Kursangeboten
$
für Familien in unterschiedlichen Familienphasen von der Geburt, über die Entwicklung der Kleinkinder, der Kinder im Kindergarten, in der
Schule und in der Ausbildung, über die Phase der Berufstätigkeit bis hin zum Älterwerden
und Alter.
$
für Familien in verschiedenen Lebens- und Belastungssituationen z. B. für junge Familien, Alleinerziehende, MigrantInnen, ganz junge Mütter, Alleinlebende,
Familien mit Familienmitgliedern mit Behinderung und Familien in Trennungssituationen.
Mit diesen Angeboten beabsichtigt die Familienbildungsstätte Familien in ihrer
Erziehungskompetenz zu stärken, Hilfestellung bei der Orientierung zur Lebensgestaltung in allen
Lebensphasen und Lebenssituationen zu geben, Kontakte zu ermöglichen und den Dialog
zwischen den Generationen zu stärken.
Die Einrichtung versteht sich als Anlaufstelle und Treffpunkt, sie arbeitet in einem umfangreichen
Netzwerk, kooperiert mit zahlreichen anderen gesellschaftlichen Institutionen und ermöglicht ein
vielfältiges, präventives Bildungs- und Beratungsangebot für Bochumer Familien.
Personalsituation der Familienbildungsstätte
In der Familienbildungsstätte (FBS) sind - neben zwei Verwaltungskräften - vier Mitarbeiterinnen
hauptberuflich beschäftigt, die sich die insgesamt 3 HPM- Stellen (hauptamtliche, pädagogische
MitarbeiterInnen) teilen. Diese Mitarbeiterinnen nehmen in ihrer jeweiligen Funktion als Leitung
bzw. Fachbereichsleitung alle konzeptionellen und organisatorischen Aufgaben der
Familienbildungsarbeit wahr. Die Kurse in den fünf Fachbereichen der Familienbildungsstätte
werden überwiegend von ca. 120 Honorarkräften durchgeführt. Im Jahr 2012 haben diese
freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in insgesamt 635 Kursen 10.547
Unterrichtsstunden geleistet. Mit diesen Kursen wurden 6.432 Erwachsene und 3.032 Kinder
erreicht.
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Entgelt- und Honorarregelung
Die zurzeit geltende Entgelt- und Honorarordnung wurde in der JHA-Sitzung am 15.11.2006 und in
der Ratssitzung am 14.12. 2006 für das Jahr 2007 beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde
für die weitere Vorgehensweise festgelegt, dass die Kursteilnehmerentgelte und Honorarsätze in
regelmäßigen Abständen durch die Leitung der Familienbildungsstätte angepasst werden sollen.
Dabei soll jeweils sichergestellt sein, dass der Mehrbedarf an Honorargeldern durch eine
Erhöhung der Kursentgelte und durch Fördergelder kompensiert wird.
Entgelt- und Honoraranpassung ab 2014
Für die Durchführung der Kursangebote der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum sollen ab
2014 die Kursentgelte und Honorarsätze neu festgesetzt werden. Bei den folgenden
Berechnungen für die Anpassung der Teilnehmerentgelte und Honorare wurden die Zahlen der
Jahresabrechnung 2012 zugrunde gelegt.
Jahreszahlen 2012
durchgeführte
Ustd.
Anzahl
der
Kurse
Teilnehmerzahl
Honorare
Erw.
Finanzierung der Kursangebote
Differenz
Kinder
TN-Entgelte
134.400 €
Projektförderung
(“Guter Start ins Leben”,
Interkulturelle Elternarbeit,
KitaStart, Elternbegleitung
Plus)
10.547
635
6.432
3.032
152.200 €
18.600 €
153.000 €
800 €
Honorare
In der Familienbildungsstätte erhalten die Honorarkräfte in den unterschiedlichen Fachbereichen
zurzeit für nahezu alle Kursangebote ein einheitliches Honorar von 14,00 i pro Ustd. Nur in einigen
Ausnahmefällen werden bei speziellen Kursen, wie z.B. bei Kursen im Rahmen der Bochumer
Elternschule, der Sozialraumelternabende, bei Fortbildungen und bei Kursen mit Projektförderung
Sonderregelungen vereinbart.
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Vorgesehen ist es, die Honorare für den größten Teil der Familienbildungsangebote ab dem
01.05.2014 auf ein Honorar von 16,00 i pro Ustd. zu erhöhen, gleichzeitig aber auch den Raum für
gestaffelte, höhere Honorare für besondere Kurse, wie z.B. für Angebote im Rahmen der
Bochumer Elternschule (20,00 €), für Einzelveranstaltungen im Rahmen der
Sozialraumelternarbeit (25,00 €) und für Fortbildungsveranstaltungen zu ermöglichen.
In den vergangenen Jahren ist immer deutlicher geworden, dass ein einheitliches Honorar für das
gesamte Spektrum der Kursangebote der Familienbildungsstätte nicht mehr möglich ist. So sind
für den Einsatz von qualifizierten Referentinnen und Referenten insbesondere im Bereich der
Elternbildung für die dauerhafte Sicherstellung eines qualifizierten, hochwertigen
Bildungsangebotes gestaffelte und den jeweiligen Anforderungen angepasste, höhere Honorare
dringend erforderlich. Die Notwendigkeit dieser Anpassung ist auch im Vergleich mit Honoraren
von anderen Erwachsenenweiterbildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen, wie z.B. VHS,
Familienbildungsstätten in freier Trägerschaft, Beratungsstellen etc. unumgänglich.
Der durch diese Anpassung entstehende finanzielle Mehrbedarf für alle Honorare wird durch
höhere, dauerhafte Fördergelder der Familienbildungsstätte als anerkannte und zertifizierte
Einrichtung der Familienbildung auf Landesebene, Projektgelder, BuT-Gelder und durch eine
Erhöhung der Teilnehmerentgelte gedeckt werden.
Landesförderung
Für das Angebot der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum als eine nach dem
Weiterbildungsgesetz NRW (WbG NRW) anerkannte und zertifizierte Einrichtung der
Erwachsenenbildung erhält die Stadt Bochum inzwischen verschiedene höhere bzw. zusätzliche
Landeszuschüsse zur Aufrechterhaltung ihres Bildungsangebotes als in den vergangenen Jahren.
Die Einrichtung erhält eine erhöhte WbG- Landesförderung in Höhe von zurzeit 74.600 € (vorher
70.900). Darüber hinaus wird die Familienbildungsstätte seit 2011 dauerhaft mit zusätzlichen
Landesgeldern des Familienministeriums NRW (MFKJKS) für Ermäßigungen von
Teilnehmerentgelten für Personen in benachteiligten Lebenslagen (6.555 €) und seit 2013 für die
Durchführung von „Elternstart NRW“ – Kursen für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr (ca.10.000
€) gefördert. Diese zusätzlichen Landesfördergelder sollen mit in die Refinanzierung der Kosten für
Erhöhung der Honorargelder fließen.
Teilnehmergebühren
Bei der Festlegung der Teilnehmerentgelte ist es von großer Bedeutung, dass bei immer knapper
werdenden Ressourcen neben der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte der
pädagogische Auftrag auf keinen Fall aus dem Auge verloren werden darf.
Es geht im Prozess der Refinanzierung der Honorare um eine maßvolle Erhöhung der
Kursentgelte, die kombiniert mit der Erhöhung der Landesförderung auf der einen Seite die
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entstehenden Kosten der Stadt Bochum deckt, die auf der anderen Seite aber unterstützende
Bildungsangebote für Familien in allen Lebensphasen und Lebenssituationen möglich machen.
Um beiden Aspekten in verantwortungsvoller Weise Rechnung tragen zu können, ist es sinnvoll in
den Fachbereichen in Zukunft in der Entgelt- und Honorarordnung eine Spannbreite pro
Fachbereich statt einzelne festgelegte Stundensätze für das AEntgelt pro Unterrichtsstunde@
festzulegen. Diese Spannbreiten in den Fachbereichen geben der Leiterin und den
Fachbereichsleiterinnen der Familienbildungsstätte in der praktischen Arbeit einen hinreichenden
Entscheidungsspielraum bei der Festsetzung der Teilnahmeentgelte. Die zum Teil großen
Preisspannen in der folgenden Tabelle für das Entgelt einer Unterrichtsstunde werden es
ermöglichen, dass Kurse, die für einen möglichst großen Personenkreis niederschwellig
zugänglich sein sollen (d.h. förderfähig nach dem Weiterbildungsgesetz NRW, § 16 KJHG), recht
kostengünstig angeboten und andere Kurse (z.B. Trendkursangebote im Gesundheitsbereich oder
einzelne ganz besondere Kursangebote) auch teurer angeboten werden können.
Vor diesem Hintergrund soll die Spannbreite der Teilnehmergebühren für die Kursangebote der
Familienbildungsstätte ab dem 01.05.2014 folgendermaßen festgelegt werden.
Entgelte ab 01.05.2014
Teilnahmeentgelte der
Familienbildungsstätte
der Stadt Bochum
Entgelt / Ustd
seit
01.04.2007
Erhöhung
der Entgelte
im Schnitt
Spannbreite der
Entgelte
pro Ustd.
pro Ustd
1
Familie – Erziehung – Partnerschaft
1,00 € - 2,50 €
0,10 €
1,40 € - 3,00 €
2
Gesund leben im Familienalltag
1,50 € – 1,70 €
0,25 €
1,70 € - 5,00 €
3
Textiles Gestalten, Mode und Kreativität
1,40 € – 1,60 €
0,20 €
1,60 € - 3,00 €
4
Kochen und Kultur
1,20 € – 1,40 €
0,20 €
1,50 € - 3,00 €
5
Älterwerden und Familie
1,20 € – 1,40 €
0,20 €
1,40 € - 3,00 €
Darüber hinaus können für einzelne besondere Kursangebote und für Fortbildungsangebote auch
höhere Teilnahmeentgelte erhoben werden.
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Gebührenermäßigungen
Die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum gewährt Teilnehmerinnen und Teilnehmern in
besonderen Belastungssituationen folgende Ermäßigung der Teilnehmergebühren:
75 % des Entgelts
-
50 % des Entgelts
-
Empfänger von ALG II (Leistungen nach SGB II)
Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(SGB XII)
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz
einkommensschwache Haushalte, die keine der zuvor aufgeführten Leistungen
beziehen (auf der Grundlage einer vom Sozialamt nach sozialrechtlichen Kriterien
durchgeführten Einzelfallprüfung)
Empfänger von Leistungen nach dem BAFöG oder
Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III/AFG.
Bildungs- und Teilhabepaket
-
Für die Teilnahme an Eltern-Kind-Kursen haben Eltern die Möglichkeit, einen
Gutschein aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder zu beantragen, um
damit die Kursgebühren stark zu reduzieren bzw. den Kurs kostenlos besuchen zu
können.
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Berechnung der Ausgaben und Einnahmen ab 2014
Der Hochrechnung in den beiden folgenden Tabellen ist zu entnehmen, dass auf der Grundlage
der Jahresabrechnung der FBS in 2012 bei einer Erhöhung der Honorare für einen Großteil der
Kurse auf 16,- i pro Ustd und für besondere Kursangebote auf höhere Honorare, bei einer
gleichzeitigen, maßvollen Erhöhung der Teilnehmerentgelte kombiniert mit dem Einsatz der
höheren Fördergeldern die Kosten für Honoraranpassung ab 01.05.2014 refinanziert werden.
Hochrechnung 2014
1
Familie – Erziehung – Partnerschaft
2
Gesund leben im Familienalltag
3
Textiles Gestalten, Mode und Kreativität
4
Kochen und Kultur
5
Älterwerden und Familie
Ustd
Honorarkosten
Teilnehmerentgelte
bei gestaffelten
Honoraren ab
16,00 i / Ustd.
im Rahmen der
vorgegeben
Preisspannen
7.000
116.000 €
76.000 €
900
16.000 €
22.000 €
1.600
25.000 €
24.000 €
400
6.000 €
6.000 €
1.100
17.000 €
21.000 €
11.000
180.000 €
149.000 €
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Hochrechnung 2014
geplante
Ustd
Honorarkosten
bei gestaffelten
Honoraren ab
16,00 € / Ustd.
Refinanzierung der Kursangebote
TN- Entgelte - siehe obige Tabelle
(nach Erhöhung)
149.000 €
KitaStart
3.600 €
Interkulturelle Elternarbeit
4.000 €
Gutscheine “Der gute Start ins Leben”
7.300 €
Sonderförderung
(zusätzliche Landesförderung)
6.555 €
Elternstart - Kursangebote
(zusätzliche Landesförderung)
10.000 €
Landesförderung
(erhöhte allgemeine Landesförderung)
11.000
Differenz
180.000 €
3.700 €
184.155 €
4.155 €
Entgelt- und Honorarerhöhung ab 01.05.2014
Für die Durchführung der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum von insgesamt 11.000 Ustd.
pro Jahr können die Mehrkosten für eine Honorarerhöhung von in der Regel 16,00 € pro Ustd. und
höheren Honoraren für spezielle Kursangebote durch die Erhöhung der Teilnehmerentgelte und
durch höhere Landeszuschüsse und Projektgelder refinanziert werden.
Die Veränderungen sind bereits im Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2014 im PSP
1.3604.01.01 berücksichtigt.
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Neue Entgelt- und Honorarregelung in der Anlage
Für die neue Entgelt- und Honorarregelung der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum wurde
der Text der derzeit gültigen Entgelt- und Honorarregelung in einzelnen Formulierungen
abgeändert und unter Genderaspekten ohne eine besondere Markierung im Text aktualisiert.
Dagegen sind einzelne Passagen, die unter fachlichen und verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten ergänzt und aktualisiert worden sind, ausdrücklich farblich und unterstrichen markiert
kenntlich gemacht worden. Zum Vergleich liegt die alte zurzeit noch gültige Entgelt- und
Honorarregelung der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum vor.
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Aktualisierung der Entgelt- und Honorarordnung der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum
Für die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum werden
a)
die Entgelt- Regelung und
b)
die Honorar- Regelung
in den nachstehenden, überarbeiteten Fassungen beschlossen.