Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:24
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 ( 25 28)
Vorlage Nr.: 20132906
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Grundsatzbeschluss zum Ausbau und zur Sanierung der Kreisstraße K2 An der Holtbrügge
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
26.02.2014
18.03.2014
Anlagen
Anlage 1: Auszug aus dem Stadtplan (Lageplan)
Anlage 2: Vorentwurfsplanung
Anlage 3: Höhenplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
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N
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akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 ( 25 28)
Vorlage Nr.: 20132906
1.
Anlass
Als Kreisstraße K2 erfüllt die Straße An der Holtbrügge eine Verbindungsfunktion zwischen
der Wasserstraße und der Prinz-Regent-Straße bzw. Karl-Friedrich-Straße (Anlage 1). Sie
ist Bestandteil des vom Rat der Stadt Bochum beschlossenen Vorbehaltsstraßennetzes.
Mit einem täglichen durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von ca. 3.600 Kfz/Tag (Stand
Analyse 2012, Bochumer Verkehrsmodell) ist die Straße An der Holtbrügge im Vergleich zu
anderen Vorbehaltsstraßen gering belastet.
Aufgrund von Schäden am Brückenbauwerk, insbesondere in der Betonstruktur ist das
Brückenbauwerk für Fahrzeuge über 2,8 t gesperrt. Um eine verbotswidrige Durchfahrt zu
verhindern, ist die Fahrbahn durch Poller auf eine Durchfahrtsbreite von 2,00 m eingeengt
worden. Im Rahmen der Sperrung für Fahrzeuge über 2,8 t musste auch der Busverkehr in
die parallelverlaufende Straße Am Kuhlenkamp/Franziskusstraße umgeleitet werden. Als
wichtige Straße im Bochumer Verkehrsnetz ist eine Sanierung der Brücke in Verbindung
mit einem Straßenausbau notwendig.
Darüber hinaus wird auf der Trasse der aufgelassenen Springorum-Bahn vom RVR eine
durchgängige Radwegeverbindung aus der Innenstadt zum Schlosspark Weitmar mit
Anschluss an den Neveltal-Radweg bis ins Ruhrtal in Dahlhausen geschaffen. Der zweite
Bauabschnitt befindet sich derzeit in Realisierung. Um eine Verzögerung der
Baumaßnahmen zum Springorum-Radweg zu vermeiden und den potenziellen
Gefährdungsbereich für Radfahrer im Einmündungsbereich des geplanten Wohngebietes
zu umgehen, wurde mit dem RVR vereinbart, den Radweg nördlich des ehem. Bahnhof
Weitmars zu führen. Eine Anbindung des geplanten Wohngebietes an den Radweg ist in
Richtung Norden, Westen und Osten vorgesehen.
2.
Ausbauplanung
Derzeit weist die Straße An der Holtbrügge im südlichen Abschnitt einen Querschnitt von
ca. 9,00 m auf. Dieser setzt sich zusammen aus einem ca. 1,65 m breiten Gehweg auf der
östlichen Seite, einer 5,60 m breiten Fahrbahn und einem anschließenden ca. 1,75 m
breiten Gehweg auf der westlichen Seite. Insbesondere die Gehwegbreiten entsprechen
nicht mehr den heutigen Mindestanforderungen von 2,50 m. Anlagen für den Radverkehr
fehlen gänzlich.
Vor dem Hintergrund, dass mit dem Springorum-Radweg ein überregionaler Radweg die
Straße An der Holtbrügge kreuzt, ist die Anlage von Radstreifen auf der Fahrbahn ein
wichtiger Baustein zur Verknüpfung von Alltags- und Freizeitrouten.
Gemäß den Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sollen die
Radfahrstreifen eine Mindestbreite von 1,85 m aufweisen. Diese sind in den bestehenden
Straßenquerschnitt nicht unterzubringen, so dass eine Verbreiterung des Querschnittes um
ca. 6,20 m nach Osten erforderlich ist.
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Die Erweiterung nach Osten erfolgt aufgrund der geringeren Restriktionen. Auf der
Westseite befinden sich Grundstückszufahrten und Gebäude in relativer Nähe zur Straße
An der Holtbrügge, die Ostseite ist gekennzeichnet von begrünten Böschungsanlagen. Im
Rahmen des Ausbaus müssen hier ca. 21 Bäume gefällt werden. Dabei handelt es sich
jedoch um Spontangewächse, die nicht unter die Baumschutzsatzung fallen.
Die vorliegende Planung (Anlage 2) gilt für den Abschnitt von der Einmündung Am
Kuhlenkamp bis zur Querung des Springorum-Radweges nördlich des Brückenbauwerkes.
Der neue Querschnitt der Straße An der Holtbrügge bis zur Zufahrt des ehem. Bahnhof
Weitmars setzt sich zusammen aus 2,50 m breiten beidseitigen Gehwegen, 1,85 m breiten
Radstreifen und einer 6,50 m breiten Fahrbahn. Die Fahrbahnbreite ermöglicht einen
Begegnungsfall Bus-Bus bzw. Lkw-Lkw.
Für den versierten Radfahrer von Süden kommend wird ca. 35 m vor der Zufahrt zum
ehem. Güterbahnhofgelände ein eigener Linksabbiegerstreifen zum Springorum-Radweg
angelegt. Für den unsicheren Radfahrer bietet sich die Möglichkeit über die Mittelinsel die
Straße zu queren und auf den Springorum-Radweg einzubiegen. Aus Richtung Norden
kommend wird der Radfahrer vom Springorum-Radweg in Höhe der bestehenden Zufahrt
auf den Radstreifen geleitet, um bergauf Richtung Weitmar-Mark zu fahren.
Aufgrund der Schäden am Brückenbauwerk, für deren Sanierung beim RVR keine Mittel
vorhanden sind, kann der der Radweg nicht unter dieser durchgeführt werden, sondern
wird die Straße „An der Holtbrügge“ nördlich davon queren. Mit Sanierung des
Brückenbauwerks aus städtischen Mitteln wird zukünftig alternativ eine niveaufreie
Querung der Straße möglich sein.
Aus Richtung Wasserstraße kommend wird ein Linksabbieger zum Gelände des ehem.
Güterbahnhofes eingebaut, um einen sicheren Verkehrsfluss zu gewährleisten.
Im weiteren Verlauf Richtung Wasserstraße verengt sich der Straßenquerschnitt mit dem
Wegfall des westlichen Gehweges auf insgesamt 12,70 m.
Im Anschluss an die Querungshilfe des Springorum-Radweges erfolgt die Anpassung an
den Bestand. Die Radstreifen werden aufgelöst und bis zur Wasserstraße als
Angebotsstreifen weitergeführt.
Ein weiterer Aspekt beim Ausbau der Straße An der Holtbrügge ist die Höhenlage der
Straße (Anlage 3). Im Rahmen der besseren Anpassung der Gradiente an das natürliche
Gelände in Verbindung mit der Brückensanierung müssen in jedem Fall ausreichende
Sichtverhältnisse vorliegen. Diese sind in bestimmten Bereichen der Straße An der
Holtbrügge heute nicht gegeben.
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Von der Wasserstraße aus kommend liegt der Hochpunkt auf dem Brückenkopf (ca. 129.5
m NHN), danach fällt das Gelände um ca. 4 m ab bis zur Zufahrt zum ehem. Güterbahnhof
(ca. 125.6 m NHN), danach erfolgt ein Anstieg der Straße um wiederum knapp 4 m bis zum
Kreuzungsbereich Am Kuhlenkamp/ Karl-Friedrich-Straße (ca. 129.4 m NHN). Aus dem
beiliegenden Höhenplan ist erkennbar, dass der Anschluss zum ehem. Güterbahnhof in
einer Senke liegt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit muss der
Straßenverlauf von der Einmündung Karl-Friedrich-Straße / Am Kuhlenkamp bis zur Zufahrt
zum Areal des ehem. Güterbahnhofes angehoben werden. Im Anschluss erfolgt eine
Absenkung, da das Brückenbauwerk saniert wird und eine Anpassung des Straßenverlaufs
an den nördlichen Bestand vorgenommen wird.
3.
Kosten
Die Kosten für den Ausbau der Straße An der Holtbrügge inklusive Brückensanierung
belaufen sich auf ca. 2.060.000 € (Stand Januar 2014) inkl. der notwendigen
Leitungsverlegungen der Stadtwerke. Nicht enthalten in den Ausbaukosten sind Kosten für
sonstige Leitungsverlegungen, Altlastensanierung und Kanalverlegungen u. ä.
Um eine zeitnahe Sanierung der Brücke und einen zügigen Ausbau der Straße An der
Holtbrügge zu realisieren, müssen Kosten in Höhe von 1.610.000 € in den städtischen
Haushalt 2015 eingestellt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der
Beseitigung der Verkehrsbeschränkungen und der Verkehrssicherheit notwendig. Die
Sanierung der Brücke beinhaltet den Abbruch der vorhandenen Brückenplatte und einen
Teilabbruch der Widerlager sowie eine Neuerstellung der Brückenplatte entsprechend der
neuen Gradiente. Die Kosten belaufen sich auf ca. 160.000€.
Im Zuge der Entwicklung der Wohnbauflächen auf dem Gelände des ehem. Bahnhof
Weitmars muss die bestehende Zufahrt aus Gründen der Topographie und der
Sichtverhältnisse angepasst werden. Der Eigentümer der östlich angrenzenden Flächen
verpflichtet sich vertraglich, sich mit 400.000 € - pauschal – an den Ausbaukosten zu
beteiligen.
4.
Fazit
Die Straße „An der Holtbrügge“ ist Bestandteil des Bochumer Vorbehaltsnetzes und soll als
solche eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Wasserstraße und den Gewerbe- und
Wohngebieten südlich davon an der Prinz-Regent-Straße erfüllen. Aufgrund des
mangelnden baulichen Zustandes ist dies zurzeit nicht gewährleistet.
Der überregionale Springorum-Radweg quert das Gebiet nördlich der Brücke. Mit
Sanierung des Brückenbauwerks soll alternativ eine niveaufreie Querung der Straße
ermöglicht werden.
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TOP/akt. Beratung
61 31 ( 25 28)
Vorlage Nr.: 20132906
Um eine verkehrssichere Anbindung der Alltagsrouten des Radverkehrs an den
Springorum-Radweg zu ermöglichen, muss der Straßenquerschnitt verbreitert werden.
Um einen sicheren Verkehrsfluss zu garantieren, muss im südlichen Straßenabschnitt bis
zur Brücke der Höhenunterschied überwunden und der Straßenquerschnitt ausgebaut
werden. Erst dann können die Verkehrsbeschränkungen für den Schwerverkehr
aufgehoben werden und die Straße An der Holtbrügge ihre Funktion als Vorbehaltsstraße
wieder vollständig erfüllen und die umliegenden Straßen entlasten. Die Kosten für den
Ausbau belaufen sich auf ca. 1.610.000 €, für die Stadt Bochum.
Mit der Erweiterung des Straßenquerschnittes und der Höhenanpassung der Straße
werden wichtige Bausteine für eine sichere und konfliktfreie Abwicklung des motorisierten
Individualverkehrs, des Schwerverkehrs, des öffentlichen Nahverkehrs und des Radfahrund Fußgängerverkehrs gelegt.
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Bezeichnung der Vorlage
Grundsatzbeschluss zum Ausbau und zur Sanierung der Kreisstraße K2 An der Holtbrügge
Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung beschließt den Ausbau der
Straße An der Holtbrügge und die Sanierung der Brücke auf Grundlage der vorgelegten
Vorentwurfsplanung. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2015
eingeplant werden.