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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
177 kB
Erstellt
24.12.14, 20:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:24

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 ( 25 28) Vorlage Nr.: 20132906 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Grundsatzbeschluss zum Ausbau und zur Sanierung der Kreisstraße K2 An der Holtbrügge Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Südwest Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 26.02.2014 18.03.2014 Anlagen Anlage 1: Auszug aus dem Stadtplan (Lageplan) Anlage 2: Vorentwurfsplanung Anlage 3: Höhenplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 ( 25 28) Vorlage Nr.: 20132906 1. Anlass Als Kreisstraße K2 erfüllt die Straße An der Holtbrügge eine Verbindungsfunktion zwischen der Wasserstraße und der Prinz-Regent-Straße bzw. Karl-Friedrich-Straße (Anlage 1). Sie ist Bestandteil des vom Rat der Stadt Bochum beschlossenen Vorbehaltsstraßennetzes. Mit einem täglichen durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von ca. 3.600 Kfz/Tag (Stand Analyse 2012, Bochumer Verkehrsmodell) ist die Straße An der Holtbrügge im Vergleich zu anderen Vorbehaltsstraßen gering belastet. Aufgrund von Schäden am Brückenbauwerk, insbesondere in der Betonstruktur ist das Brückenbauwerk für Fahrzeuge über 2,8 t gesperrt. Um eine verbotswidrige Durchfahrt zu verhindern, ist die Fahrbahn durch Poller auf eine Durchfahrtsbreite von 2,00 m eingeengt worden. Im Rahmen der Sperrung für Fahrzeuge über 2,8 t musste auch der Busverkehr in die parallelverlaufende Straße Am Kuhlenkamp/Franziskusstraße umgeleitet werden. Als wichtige Straße im Bochumer Verkehrsnetz ist eine Sanierung der Brücke in Verbindung mit einem Straßenausbau notwendig. Darüber hinaus wird auf der Trasse der aufgelassenen Springorum-Bahn vom RVR eine durchgängige Radwegeverbindung aus der Innenstadt zum Schlosspark Weitmar mit Anschluss an den Neveltal-Radweg bis ins Ruhrtal in Dahlhausen geschaffen. Der zweite Bauabschnitt befindet sich derzeit in Realisierung. Um eine Verzögerung der Baumaßnahmen zum Springorum-Radweg zu vermeiden und den potenziellen Gefährdungsbereich für Radfahrer im Einmündungsbereich des geplanten Wohngebietes zu umgehen, wurde mit dem RVR vereinbart, den Radweg nördlich des ehem. Bahnhof Weitmars zu führen. Eine Anbindung des geplanten Wohngebietes an den Radweg ist in Richtung Norden, Westen und Osten vorgesehen. 2. Ausbauplanung Derzeit weist die Straße An der Holtbrügge im südlichen Abschnitt einen Querschnitt von ca. 9,00 m auf. Dieser setzt sich zusammen aus einem ca. 1,65 m breiten Gehweg auf der östlichen Seite, einer 5,60 m breiten Fahrbahn und einem anschließenden ca. 1,75 m breiten Gehweg auf der westlichen Seite. Insbesondere die Gehwegbreiten entsprechen nicht mehr den heutigen Mindestanforderungen von 2,50 m. Anlagen für den Radverkehr fehlen gänzlich. Vor dem Hintergrund, dass mit dem Springorum-Radweg ein überregionaler Radweg die Straße An der Holtbrügge kreuzt, ist die Anlage von Radstreifen auf der Fahrbahn ein wichtiger Baustein zur Verknüpfung von Alltags- und Freizeitrouten. Gemäß den Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sollen die Radfahrstreifen eine Mindestbreite von 1,85 m aufweisen. Diese sind in den bestehenden Straßenquerschnitt nicht unterzubringen, so dass eine Verbreiterung des Querschnittes um ca. 6,20 m nach Osten erforderlich ist. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 ( 25 28) Vorlage Nr.: 20132906 Die Erweiterung nach Osten erfolgt aufgrund der geringeren Restriktionen. Auf der Westseite befinden sich Grundstückszufahrten und Gebäude in relativer Nähe zur Straße An der Holtbrügge, die Ostseite ist gekennzeichnet von begrünten Böschungsanlagen. Im Rahmen des Ausbaus müssen hier ca. 21 Bäume gefällt werden. Dabei handelt es sich jedoch um Spontangewächse, die nicht unter die Baumschutzsatzung fallen. Die vorliegende Planung (Anlage 2) gilt für den Abschnitt von der Einmündung Am Kuhlenkamp bis zur Querung des Springorum-Radweges nördlich des Brückenbauwerkes. Der neue Querschnitt der Straße An der Holtbrügge bis zur Zufahrt des ehem. Bahnhof Weitmars setzt sich zusammen aus 2,50 m breiten beidseitigen Gehwegen, 1,85 m breiten Radstreifen und einer 6,50 m breiten Fahrbahn. Die Fahrbahnbreite ermöglicht einen Begegnungsfall Bus-Bus bzw. Lkw-Lkw. Für den versierten Radfahrer von Süden kommend wird ca. 35 m vor der Zufahrt zum ehem. Güterbahnhofgelände ein eigener Linksabbiegerstreifen zum Springorum-Radweg angelegt. Für den unsicheren Radfahrer bietet sich die Möglichkeit über die Mittelinsel die Straße zu queren und auf den Springorum-Radweg einzubiegen. Aus Richtung Norden kommend wird der Radfahrer vom Springorum-Radweg in Höhe der bestehenden Zufahrt auf den Radstreifen geleitet, um bergauf Richtung Weitmar-Mark zu fahren. Aufgrund der Schäden am Brückenbauwerk, für deren Sanierung beim RVR keine Mittel vorhanden sind, kann der der Radweg nicht unter dieser durchgeführt werden, sondern wird die Straße „An der Holtbrügge“ nördlich davon queren. Mit Sanierung des Brückenbauwerks aus städtischen Mitteln wird zukünftig alternativ eine niveaufreie Querung der Straße möglich sein. Aus Richtung Wasserstraße kommend wird ein Linksabbieger zum Gelände des ehem. Güterbahnhofes eingebaut, um einen sicheren Verkehrsfluss zu gewährleisten. Im weiteren Verlauf Richtung Wasserstraße verengt sich der Straßenquerschnitt mit dem Wegfall des westlichen Gehweges auf insgesamt 12,70 m. Im Anschluss an die Querungshilfe des Springorum-Radweges erfolgt die Anpassung an den Bestand. Die Radstreifen werden aufgelöst und bis zur Wasserstraße als Angebotsstreifen weitergeführt. Ein weiterer Aspekt beim Ausbau der Straße An der Holtbrügge ist die Höhenlage der Straße (Anlage 3). Im Rahmen der besseren Anpassung der Gradiente an das natürliche Gelände in Verbindung mit der Brückensanierung müssen in jedem Fall ausreichende Sichtverhältnisse vorliegen. Diese sind in bestimmten Bereichen der Straße An der Holtbrügge heute nicht gegeben. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 ( 25 28) Vorlage Nr.: 20132906 Von der Wasserstraße aus kommend liegt der Hochpunkt auf dem Brückenkopf (ca. 129.5 m NHN), danach fällt das Gelände um ca. 4 m ab bis zur Zufahrt zum ehem. Güterbahnhof (ca. 125.6 m NHN), danach erfolgt ein Anstieg der Straße um wiederum knapp 4 m bis zum Kreuzungsbereich Am Kuhlenkamp/ Karl-Friedrich-Straße (ca. 129.4 m NHN). Aus dem beiliegenden Höhenplan ist erkennbar, dass der Anschluss zum ehem. Güterbahnhof in einer Senke liegt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit muss der Straßenverlauf von der Einmündung Karl-Friedrich-Straße / Am Kuhlenkamp bis zur Zufahrt zum Areal des ehem. Güterbahnhofes angehoben werden. Im Anschluss erfolgt eine Absenkung, da das Brückenbauwerk saniert wird und eine Anpassung des Straßenverlaufs an den nördlichen Bestand vorgenommen wird. 3. Kosten Die Kosten für den Ausbau der Straße An der Holtbrügge inklusive Brückensanierung belaufen sich auf ca. 2.060.000 € (Stand Januar 2014) inkl. der notwendigen Leitungsverlegungen der Stadtwerke. Nicht enthalten in den Ausbaukosten sind Kosten für sonstige Leitungsverlegungen, Altlastensanierung und Kanalverlegungen u. ä. Um eine zeitnahe Sanierung der Brücke und einen zügigen Ausbau der Straße An der Holtbrügge zu realisieren, müssen Kosten in Höhe von 1.610.000 € in den städtischen Haushalt 2015 eingestellt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Beseitigung der Verkehrsbeschränkungen und der Verkehrssicherheit notwendig. Die Sanierung der Brücke beinhaltet den Abbruch der vorhandenen Brückenplatte und einen Teilabbruch der Widerlager sowie eine Neuerstellung der Brückenplatte entsprechend der neuen Gradiente. Die Kosten belaufen sich auf ca. 160.000€. Im Zuge der Entwicklung der Wohnbauflächen auf dem Gelände des ehem. Bahnhof Weitmars muss die bestehende Zufahrt aus Gründen der Topographie und der Sichtverhältnisse angepasst werden. Der Eigentümer der östlich angrenzenden Flächen verpflichtet sich vertraglich, sich mit 400.000 € - pauschal – an den Ausbaukosten zu beteiligen. 4. Fazit Die Straße „An der Holtbrügge“ ist Bestandteil des Bochumer Vorbehaltsnetzes und soll als solche eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Wasserstraße und den Gewerbe- und Wohngebieten südlich davon an der Prinz-Regent-Straße erfüllen. Aufgrund des mangelnden baulichen Zustandes ist dies zurzeit nicht gewährleistet. Der überregionale Springorum-Radweg quert das Gebiet nördlich der Brücke. Mit Sanierung des Brückenbauwerks soll alternativ eine niveaufreie Querung der Straße ermöglicht werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 ( 25 28) Vorlage Nr.: 20132906 Um eine verkehrssichere Anbindung der Alltagsrouten des Radverkehrs an den Springorum-Radweg zu ermöglichen, muss der Straßenquerschnitt verbreitert werden. Um einen sicheren Verkehrsfluss zu garantieren, muss im südlichen Straßenabschnitt bis zur Brücke der Höhenunterschied überwunden und der Straßenquerschnitt ausgebaut werden. Erst dann können die Verkehrsbeschränkungen für den Schwerverkehr aufgehoben werden und die Straße An der Holtbrügge ihre Funktion als Vorbehaltsstraße wieder vollständig erfüllen und die umliegenden Straßen entlasten. Die Kosten für den Ausbau belaufen sich auf ca. 1.610.000 €, für die Stadt Bochum. Mit der Erweiterung des Straßenquerschnittes und der Höhenanpassung der Straße werden wichtige Bausteine für eine sichere und konfliktfreie Abwicklung des motorisierten Individualverkehrs, des Schwerverkehrs, des öffentlichen Nahverkehrs und des Radfahrund Fußgängerverkehrs gelegt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 ( 25 28) Vorlage Nr.: 20132906 Bezeichnung der Vorlage Grundsatzbeschluss zum Ausbau und zur Sanierung der Kreisstraße K2 An der Holtbrügge Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung beschließt den Ausbau der Straße An der Holtbrügge und die Sanierung der Brücke auf Grundlage der vorgelegten Vorentwurfsplanung. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2015 eingeplant werden.