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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
144 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:22

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 13 (36 07) Vorlage Nr. 20140065 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage des Ausschusses Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 12.12.2013, TOP 37 6.8 Bezeichnung der Vorlage Linie 310 - Heranziehung der Anwohner zu Gebühren nach KAG Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 27.02.2014 Anlagen Wortlaut Auf die Anfrage der Fraktion des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 12.12.2013 (Vorlage Nr. 20132949) wird wie folgt geantwortet: Zu Frage 1 Gelten die Regelungen des KAG auch auf die Neugestaltung der Straßen im Zusammenhang mit dem Bau der Linie 310 bezogen auf - Straßenbau - Fahrradwege - Begrünung - Entwässerung - ÖPNV u .a. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für alle straßenbaulichen Maßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen, sofern sie zur Herstellung einer erneuerungsbedürftigen Teilanlage oder zu deren verkehrstechnischen Verbesserung bzw. Erweiterung führen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 13 (36 07) Vorlage Nr. 20140065 Zu Frage 2 Inwieweit werden die Eigentümer zu KAG-Beiträgen für die vorstehend genannten und ggf. weitere Bereiche in Anspruch genommen? Die vorgesehenen Maßnahmen sind im Einzelnen wie folgt zu beurteilen: Sowohl die Unterstraße als auch die Hauptstraße (in Richtung Bahnhof Langendreer und auch in Richtung Witten bis zur Straße Auf dem Jäger) sind beidseitig angebaute Straßen und dienen der Erschließung der anliegenden Grundstücke. Beide Straßen sind in einem guten Zustand und bedürfen nicht der Erneuerung. Aus diesem Grund scheidet eine Beitragserhebung wegen der Erneuerungsbedürftigkeit von Teilanlagen aus. Die Gehwege sind durchgehend plattiert - ein Teilstück ist in gleichwertig asphaltiert -, so dass auch eine Verbesserung dieser Teilanlage als Voraussetzung für eine Beitragserhebung ausscheidet. Die Parkstreifen sind in Pflaster angelegt. An einigen Stellen ist die Pflasterung durch Straßenbäume beschädigt. Die geplante Baumaßnahme ist zur Instandsetzung dieser Schäden nicht erforderlich. Die Stellplatzbilanz stellt sich negativ dar, so dass auch die Parksituation durch den Ausbau nicht verbessert wird. Straßenbaubeiträge können daher für die Parkstreifen nicht erhoben werden. Der neu anzulegende Radweg soll überwiegend auf der Fahrbahn angelegt werden. Mangels einer baulichen Trennung durch ein Bord wird der Radweg Bestandteil der Fahrbahn. Eine weitergehende Trennung der Verkehrsarten als bisher erfolgt daher nicht. Somit scheidet eine Beitragserhebung mangels einer Verbesserung für den Radweg aus. Nach der Einmündung der Straße Auf dem Jäger ist die Anlegung eines gemeinsamen Gehund Radweges geplant, der durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt wird. Da durch diesen Straßenabschnitt keine Grundstücke erschlossen werden, denen durch die Baumaßnahme wirtschaftlicher Vorteile vermittelt werden, kann eine Beitragserhebung hierfür nicht durchgeführt werden. Es findet keine beitragspflichtige Erneuerung von Regenwasserkanälen in den betroffenen Straßen statt, die der Ableitung des Oberflächenwassers der Verkehrsfläche dienen. Auch insoweit ist keine Beitragserhebung durchzuführen. . Sollte die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zu einer verbesserten Ausleuchtung der Verkehrsanlage führen und/oder zur Senkung des Energieverbrauches, kommt eine Beitragserhebung in Betracht. Voraussetzung wäre ein Gutachten über den Grad der Ausleuchtung vor und nach der Erneuerung. Beitragspflichtige wären in diesem Fall die Eigentümer der von den Verkehrsanlagen erschlossenen Grundstücke.