Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
144 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 13 (36 07)
Vorlage Nr. 20140065
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Ausschusses Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 12.12.2013,
TOP 37 6.8
Bezeichnung der Vorlage
Linie 310 - Heranziehung der Anwohner zu Gebühren nach KAG
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
27.02.2014
Anlagen
Wortlaut
Auf die Anfrage der Fraktion des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
vom 12.12.2013 (Vorlage Nr. 20132949) wird wie folgt geantwortet:
Zu Frage 1
Gelten die Regelungen des KAG auch auf die Neugestaltung der Straßen im
Zusammenhang mit dem Bau der Linie 310 bezogen auf
- Straßenbau
- Fahrradwege
- Begrünung
- Entwässerung
- ÖPNV u .a.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen für alle straßenbaulichen Maßnahmen an Straßen, Wegen und
Plätzen, sofern sie zur Herstellung einer erneuerungsbedürftigen Teilanlage oder zu deren
verkehrstechnischen Verbesserung bzw. Erweiterung führen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 13 (36 07)
Vorlage Nr. 20140065
Zu Frage 2
Inwieweit werden die Eigentümer zu KAG-Beiträgen für die vorstehend genannten und ggf.
weitere Bereiche in Anspruch genommen?
Die vorgesehenen Maßnahmen sind im Einzelnen wie folgt zu beurteilen:
Sowohl die Unterstraße als auch die Hauptstraße (in Richtung Bahnhof Langendreer und
auch in Richtung Witten bis zur Straße Auf dem Jäger) sind beidseitig angebaute Straßen
und dienen der Erschließung der anliegenden Grundstücke. Beide Straßen sind in einem
guten Zustand und bedürfen nicht der Erneuerung. Aus diesem Grund scheidet eine
Beitragserhebung wegen der Erneuerungsbedürftigkeit von Teilanlagen aus.
Die Gehwege sind durchgehend plattiert - ein Teilstück ist in gleichwertig asphaltiert -, so
dass auch eine Verbesserung dieser Teilanlage als Voraussetzung für eine
Beitragserhebung ausscheidet.
Die Parkstreifen sind in Pflaster angelegt. An einigen Stellen ist die Pflasterung durch
Straßenbäume beschädigt. Die geplante Baumaßnahme ist zur Instandsetzung dieser
Schäden nicht erforderlich. Die Stellplatzbilanz stellt sich negativ dar, so dass auch die
Parksituation durch den Ausbau nicht verbessert wird. Straßenbaubeiträge können daher für
die Parkstreifen nicht erhoben werden.
Der neu anzulegende Radweg soll überwiegend auf der Fahrbahn angelegt werden.
Mangels einer baulichen Trennung durch ein Bord wird der Radweg Bestandteil der
Fahrbahn. Eine weitergehende Trennung der Verkehrsarten als bisher erfolgt daher nicht.
Somit scheidet eine Beitragserhebung mangels einer Verbesserung für den Radweg aus.
Nach der Einmündung der Straße Auf dem Jäger ist die Anlegung eines gemeinsamen Gehund Radweges geplant, der durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt wird. Da
durch diesen Straßenabschnitt keine Grundstücke erschlossen werden, denen durch die
Baumaßnahme wirtschaftlicher Vorteile vermittelt werden, kann eine Beitragserhebung
hierfür nicht durchgeführt werden.
Es findet keine beitragspflichtige Erneuerung von Regenwasserkanälen in den betroffenen
Straßen statt, die der Ableitung des Oberflächenwassers der Verkehrsfläche dienen. Auch
insoweit ist keine Beitragserhebung durchzuführen. .
Sollte die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zu einer verbesserten Ausleuchtung der
Verkehrsanlage führen und/oder zur Senkung des Energieverbrauches, kommt eine
Beitragserhebung in Betracht. Voraussetzung wäre ein Gutachten über den Grad der
Ausleuchtung vor und nach der Erneuerung. Beitragspflichtige wären in diesem Fall die
Eigentümer der von den Verkehrsanlagen erschlossenen Grundstücke.