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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
228 kB
Erstellt
24.12.14, 20:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:32

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Ni (3685) Vorlage Nr.: 20140312 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Deponie Marbach Beschlussvorschriften Antrag gem. § 24 GO NRW der Hammer Runde vom 14.01.2014 Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 04.03.2014 20.03.2014 01.04.2014 Anlagen Zusatzinformationen . akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Ni (3685) Vorlage Nr.: 20140312 Die Stadtteilkonferenz „Hammer-Runde“ hat mit Antrag gem. § 24 GO NRW vom 14.01.2014 wie folgt angefragt: “Antrag der Stadtteilkonferenz Hammer-Runde Neubewertung zur geplanten Deponie der Firma Outokumpu am Marbach in Bochum-Hamme (ehemals Deponie ThyssenKrupp Nirosta) Die Ankündigung der Firma Outokumpu zur Schließung des Nirosta-Standortes in Bochum ist Anlass für eine Neubetrachtung der nächsten Planungsschritte, auch aus politischer Sicht. Rückblickend bleibt festzustellen, dass die vorschnelle und einseitige Zustimmung von Verwaltung und Politik zur Fortführung der Deponie über einen Zeitraum von fast 40 Jahren ohne ausreichende Berücksichtigung der Anwohnerinteressen und der schwierigen Situation des Stadtteils Bochum-Hamme erfolgte. Der jetzige Rückzug von Outokumpu ergibt somit die Chance einer Neubetrachtung und Neupositionierung im weiteren Verfahren, um Schaden für die Stadt Bochum und den Stadtteil Bochum-Hamme abzuwenden. Folgende Punkte sind diskussionswürdig: 1. Zur Erschließung der geplanten Deponie ist eine Verlängerung der Porschestraße und der Neubau eines Brückenbauwerkes über den Marbach vorgesehen. Aufgrund der großen Spannweiten ist dieses Brückenwerk kostenmäßig sehr aufwendig und bedarf in der Folgezeit nach Übertragung der Brücke in das Vermögen der Stadt Bochum nicht kalkulierte und auch nicht bekannte Folgekosten. Die ehemals geplante Verlängerung dieser Straße über die A 40 mit Anbindung an die Darpestraße ist politisch nicht gewollt (Aussage von Dr. Reinirkens in der Stadtteilkonferenz „Hammer-Runde“ in 2013) und für die Entwicklung des Standortes nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist eine Neubewertung dieser Erschließung notwendig. Grob geschätzt liegen die Kosten für die genannte Erschließung bei mehr als 1 Millionen Euro. Sinn macht diese Erschließung lediglich für den ordnungsgemäßen Abschluss der Altdeponie und somit für einen Zeitraum von ca. 3 Jahren. Vor diesem Hintergrund ist zu überlegen, ob die Kosten für die Verlängerung der Porschestraße, die Errichtung des Brückenbauwerkes und die fortschreibenden Kosten für die Unterhaltung seitens Outokumpu kapitalisiert werden und in verkehrs- und städtebaulichen Begleitmaßnahmen entlang der Von-der-Recke-Straße investiert werden können. Dies bedingt die Beschickung und Beendigung des Deponiekörpers wie in der Vergangenheit über die Vonder-Recke-Straße und eine Beeinträchtigung der dortigen Anwohner für einen Zeitraum von ca. 3 Jahren. Gleichwohl kann dieses Geld, wie gesagt, für städtebauliche Kompensationsmaßnahmen, wie z.B. für eine Nachfolgenutzung der ehemaligen Grundschule Von-der-Recke genutzt werden. Auch kann eine verbesserte Abschirmung der Privatgärten der Von-der-Recke-Straße zur Altdeponie mit der Möglichkeit der Erholungsfunktionen eingesetzt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Ni (3685) Vorlage Nr.: 20140312 Kurz gesagt: Das Geld für die geplante Infrastruktur muss zielgerichtet und nachhaltig in den Stadtteil bzw. in den Nahbereich Von-der-Recke-Straße gelenkt werden. 2. Gemäß Planfeststellungsbeschluss zur Deponie Outokumpu sind auf den Seiten 45 bzw. 136 schriftliche Ausführungen zur Sicherheitsleistung/Rückstellung beschrieben. Seitens der öffentlichen Hand ist jetzt dringend erforderlich, diese Sicherheitsleistungen, die kapitalisiert in der Rückstellung mit 12,7 Millionen Euro angegeben und testiert sind, so zu sichern, dass ein ordnungsgemäßer Abschluss der Altdeponie und die Integration des Deponiekörpers in das Stadtgefüge geleistet werden können, ohne dass Folgekosten für die öffentliche Hand anfallen. Aufgrund der besonderen und auch seltenen Situation, dass die Sicherheitsleistung schon jetzt „gezogen“ wird, hat die Stadt Bochum eine kurzfristige rechtliche Prüfung durchzuführen, in der der Zugriff auf die Rückstellung sichergestellt wird unter Berücksichtigung des Eigentümerwechsels von der Muttergesellschaft ThyssenKrupp zur Firma Outokumpu. Gemäß Nebenbestimmungen ist bei einem Wechsel des Betreibers oder Genehmigungsinhabers der Deponie der zuständigen Behörde ein neuer Nachweis der Sicherheitsleistung vorzulegen. Dies ist zu prüfen. 3. Die Stadt Bochum hat das Verfahren zur Beendigung und endgültigen Schließung der Altdeponie voranzutreiben. Damit wird sichergestellt, dass die Deponie nicht zu einem späteren Zeitpunkt in eine Nutzungsdiskussion einbezogen wird. Auch ist der regionale Flächennutzungsplan für den Gesamtbereich der Deponie insoweit zu ändern und zu ergänzen, dass die Deponiefläche vollständig als Teil des regionalen Grünzuges dargestellt und gesichert wird. Auszuschließen ist auch, dass eine spätere Übernahme des Deponiekörpers in das Eigentum der Stadt vorgenommen wird, da aufgrund der Vorgeschichte der Altdeponie (Altlasten) eine spätere erneute Sanierung oder somit Nachbesserungen möglich sind. Die Hammer-Runde bittet um Beratung und Aufhebung des alten Beschlusses der Stadt Bochum zum Planfeststellungsverfahren aufgrund der neuen Sachlage und Rahmenbedingungen. Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Die Verwaltung teilt unter Beteiligung der Gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen folgendes mit: Zu 1 führt die Untere Umweltschutzbehörde aus: Der Gedanke, die für den Abschluss der Deponie notwendigen Fahrzeugbewegungen über die verkehrsberuhigte Von-der-Recke-Straße abzuwickeln, ist allein aus Gründen des Immissionsschutzes abzulehnen. Die Abwicklung des Verkehrs über ein Gewerbegebiet wurde gerade zum Schutz der Anwohner gewählt. Darüber hinaus erschließt es sich nicht, warum die Fa. Outokumpu die durch den Entfall der Brücke eingesparten Kosten, dem Stadtteil Hamme, der den Weiterbetrieb der Deponie vehement abgelehnt hat, für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stellen sollte. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Ni (3685) Vorlage Nr.: 20140312 Im Übrigen wurde mit den ersten Bauarbeiten zur Querung des Marbaches begonnen. Dabei ist festzuhalten, dass es sich nicht um ein Brückenbauwerk, sondern um einen Damm handelt, der erfahrungsgemäß weniger Unterhaltskosten verursacht. Zu 2 nimmt die Untere Umweltschutzbehörde wie folgt Stellung: Der Planfeststellungsbeschluss zum Weiterbetrieb der Deponie Marbach vom 30.03.2012 wird derzeit von zwei Seiten beklagt. Mit der Zustimmung von Klägern und Beklagten hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Beschluss vom 17.10.2013 das Gerichtsverfahren für ruhend erklärt. Der Planfeststellungsbeschluss hat bisher keine Rechtskraft erlangt. Es ist schon allein deshalb nicht möglich, einzelne Nebenbestimmungen, wie etwa zur Sicherheitsleistung/Rückstellung, als geltendes Recht einzufordern. Ansonsten soll die Sicherheitsleistung dazu dienen, Kosten für die Stadt Bochum im Falle einer Insolvenz der Fa. Outokumpu abzuwenden. Die Sicherheitsleistung ist daher zweckgebunden und wäre ausschließlich für die Wiederherrichtung/Abdeckung der Deponie abrufbar. Zu 3 teilt das für die Fragestellung zuständige Stadtplanungs- und Bauordnungsamt mit: Das Areal der o. g. Deponie ist im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr als Gewerbliche Baufläche / Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt bzw. festgelegt. Diese Festlegung / Darstellung war bereits im Regionalplan (2001) bzw. im ehemaligen Flächennutzungsplan (1980) gewählt worden, um eine Nutzung des Areals als betriebsgebundene Deponie zu sichern. Im Jahre 2009 wurde die Regionalplanungskompetenz für das Verbandsgebiet des RVR vom Land NRW (RVR-Gesetz) auf den RVR übertragen. Dementsprechend ist der RVR z. Z. dabei, für das gesamte Verbandsgebiet einen Regionalplan Ruhr aufzustellen. Bei In-Kraft-Treten dieses Regionalplanes Ruhr tritt automatisch der regionalplanerische Teil des RFNP außer Kraft. Der verbleibende bauleitplanerische Teil des RFNP soll gemäß im Jahre 2013 erfolgter Ratsbeschlüsse (der sechs beteiligten Kommunen) als Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) weiter geführt werden. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Regionalplan Ruhr ist bisher noch nicht festgelegt, wie der RVR mit der Festlegung von (betriebsgebundenen) Deponien umgehen wird. Es ist sowohl eine Zuordnung zum Freiraum als auch zum GIB denkbar. Eine Darstellung der Deponiefläche Marbach als Regionaler Grünzug im GFNP scheidet aus, weil die Festlegungen der Regionalen Grünzüge als Ziele der Raumordnung und Landesplanung den Regionalplänen vorbehalten sind. Die geforderte Änderung des RFNP ist nicht ratsam, da die Darstellung / Festlegung Grünfläche / Freiraum- und Agrarbereich / Regionaler Grünzug durchaus den Festlegungen des zukünftigen Regionalplanes Ruhr widersprechen kann. Auch ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts über die zukünftigen Nutzungsabsichten des Eigentümers bekannt. Andererseits besteht für die Hammer Runde die Möglichkeit, beim Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Ruhr im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, Anregungen hinsichtlich des Umgangs mit der Deponiefläche vorzubringen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Ni (3685) Vorlage Nr.: 20140312 Bezeichnung der Vorlage Deponie Marbach Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beschließt, dem Antrag der „Hammer Runde“ nicht zu folgen.