Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Erstellt
24.12.14, 20:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:32
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Ni (3685)
Vorlage Nr.: 20140312
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Deponie Marbach
Beschlussvorschriften
Antrag gem. § 24 GO NRW der Hammer Runde vom 14.01.2014
Beschlussorgan
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit
und Verkehr Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
04.03.2014
20.03.2014
01.04.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
.
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Ni (3685)
Vorlage Nr.: 20140312
Die Stadtteilkonferenz „Hammer-Runde“ hat mit Antrag gem. § 24 GO NRW vom 14.01.2014
wie folgt angefragt:
“Antrag der Stadtteilkonferenz Hammer-Runde
Neubewertung zur geplanten Deponie der Firma Outokumpu am Marbach in Bochum-Hamme
(ehemals Deponie ThyssenKrupp Nirosta)
Die Ankündigung der Firma Outokumpu zur Schließung des Nirosta-Standortes in Bochum ist
Anlass für eine Neubetrachtung der nächsten Planungsschritte, auch aus politischer Sicht.
Rückblickend bleibt festzustellen, dass die vorschnelle und einseitige Zustimmung von Verwaltung
und Politik zur Fortführung der Deponie über einen Zeitraum von fast 40 Jahren ohne
ausreichende Berücksichtigung der Anwohnerinteressen und der schwierigen Situation des
Stadtteils Bochum-Hamme erfolgte. Der jetzige Rückzug von Outokumpu ergibt somit die Chance
einer Neubetrachtung und Neupositionierung im weiteren Verfahren, um Schaden für die Stadt
Bochum und den Stadtteil Bochum-Hamme abzuwenden.
Folgende Punkte sind diskussionswürdig:
1. Zur Erschließung der geplanten Deponie ist eine Verlängerung der Porschestraße und der
Neubau eines Brückenbauwerkes über den Marbach vorgesehen. Aufgrund der großen
Spannweiten ist dieses Brückenwerk kostenmäßig sehr aufwendig und bedarf in der Folgezeit
nach Übertragung der Brücke in das Vermögen der Stadt Bochum nicht kalkulierte und auch
nicht bekannte Folgekosten.
Die ehemals geplante Verlängerung dieser Straße über die A 40 mit Anbindung an die
Darpestraße ist politisch nicht gewollt (Aussage von Dr. Reinirkens in der Stadtteilkonferenz
„Hammer-Runde“ in 2013) und für die Entwicklung des Standortes nicht erforderlich. Vor
diesem Hintergrund ist eine Neubewertung dieser Erschließung notwendig. Grob geschätzt
liegen die Kosten für die genannte Erschließung bei mehr als 1 Millionen Euro. Sinn macht
diese Erschließung lediglich für den ordnungsgemäßen Abschluss der Altdeponie und somit für
einen Zeitraum von ca. 3 Jahren.
Vor diesem Hintergrund ist zu überlegen, ob die Kosten für die Verlängerung der
Porschestraße, die Errichtung des Brückenbauwerkes und die fortschreibenden Kosten für die
Unterhaltung seitens Outokumpu kapitalisiert werden und in verkehrs- und städtebaulichen
Begleitmaßnahmen entlang der Von-der-Recke-Straße investiert werden können. Dies bedingt
die Beschickung und Beendigung des Deponiekörpers wie in der Vergangenheit über die Vonder-Recke-Straße und eine Beeinträchtigung der dortigen Anwohner für einen Zeitraum von ca.
3 Jahren. Gleichwohl kann dieses Geld,
wie gesagt, für
städtebauliche
Kompensationsmaßnahmen, wie z.B. für eine Nachfolgenutzung der ehemaligen Grundschule
Von-der-Recke genutzt werden. Auch kann eine verbesserte Abschirmung der Privatgärten der
Von-der-Recke-Straße zur Altdeponie mit der Möglichkeit der Erholungsfunktionen eingesetzt
werden.
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20140312
Kurz gesagt: Das Geld für die geplante Infrastruktur muss zielgerichtet und nachhaltig in
den Stadtteil bzw. in den Nahbereich Von-der-Recke-Straße gelenkt werden.
2. Gemäß Planfeststellungsbeschluss zur Deponie Outokumpu sind auf den Seiten 45 bzw. 136
schriftliche Ausführungen zur Sicherheitsleistung/Rückstellung beschrieben. Seitens der
öffentlichen Hand ist jetzt dringend erforderlich, diese Sicherheitsleistungen, die kapitalisiert in
der Rückstellung mit 12,7 Millionen Euro angegeben und testiert sind, so zu sichern, dass ein
ordnungsgemäßer Abschluss der Altdeponie und die Integration des Deponiekörpers in das
Stadtgefüge geleistet werden können, ohne dass Folgekosten für die öffentliche Hand anfallen.
Aufgrund der besonderen und auch seltenen Situation, dass die Sicherheitsleistung schon jetzt
„gezogen“ wird, hat die Stadt Bochum eine kurzfristige rechtliche Prüfung durchzuführen, in der
der Zugriff auf die Rückstellung sichergestellt wird unter Berücksichtigung des
Eigentümerwechsels von der Muttergesellschaft ThyssenKrupp zur Firma Outokumpu. Gemäß
Nebenbestimmungen ist bei einem Wechsel des Betreibers oder Genehmigungsinhabers der
Deponie der zuständigen Behörde ein neuer Nachweis der Sicherheitsleistung vorzulegen.
Dies ist zu prüfen.
3. Die Stadt Bochum hat das Verfahren zur Beendigung und endgültigen Schließung der
Altdeponie voranzutreiben. Damit wird sichergestellt, dass die Deponie nicht zu einem
späteren Zeitpunkt in eine Nutzungsdiskussion einbezogen wird. Auch ist der regionale
Flächennutzungsplan für den Gesamtbereich der Deponie insoweit zu ändern und zu
ergänzen, dass die Deponiefläche vollständig als Teil des regionalen Grünzuges dargestellt
und gesichert wird.
Auszuschließen ist auch, dass eine spätere Übernahme des Deponiekörpers in das Eigentum
der Stadt vorgenommen wird, da aufgrund der Vorgeschichte der Altdeponie (Altlasten) eine
spätere erneute Sanierung oder somit Nachbesserungen möglich sind.
Die Hammer-Runde bittet um Beratung und Aufhebung des alten Beschlusses der Stadt Bochum
zum Planfeststellungsverfahren aufgrund der neuen Sachlage und Rahmenbedingungen.
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Die Verwaltung teilt unter Beteiligung der Gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde der Städte
Bochum, Dortmund und Hagen folgendes mit:
Zu 1 führt die Untere Umweltschutzbehörde aus:
Der Gedanke, die für den Abschluss der Deponie notwendigen Fahrzeugbewegungen über die
verkehrsberuhigte Von-der-Recke-Straße abzuwickeln, ist allein aus Gründen des
Immissionsschutzes abzulehnen. Die Abwicklung des Verkehrs über ein Gewerbegebiet wurde
gerade zum Schutz der Anwohner gewählt. Darüber hinaus erschließt es sich nicht, warum die Fa.
Outokumpu die durch den Entfall der Brücke eingesparten Kosten, dem Stadtteil Hamme, der den
Weiterbetrieb der Deponie vehement abgelehnt hat, für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung
stellen sollte.
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Im Übrigen wurde mit den ersten Bauarbeiten zur Querung des Marbaches begonnen. Dabei ist
festzuhalten, dass es sich nicht um ein Brückenbauwerk, sondern um einen Damm handelt, der
erfahrungsgemäß weniger Unterhaltskosten verursacht.
Zu 2 nimmt die Untere Umweltschutzbehörde wie folgt Stellung:
Der Planfeststellungsbeschluss zum Weiterbetrieb der Deponie Marbach vom 30.03.2012 wird
derzeit von zwei Seiten beklagt. Mit der Zustimmung von Klägern und Beklagten hat das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Beschluss vom 17.10.2013 das Gerichtsverfahren für
ruhend erklärt. Der Planfeststellungsbeschluss hat bisher keine Rechtskraft erlangt. Es ist schon
allein
deshalb
nicht
möglich,
einzelne
Nebenbestimmungen,
wie
etwa
zur
Sicherheitsleistung/Rückstellung, als geltendes Recht einzufordern.
Ansonsten soll die Sicherheitsleistung dazu dienen, Kosten für die Stadt Bochum im Falle einer
Insolvenz der Fa. Outokumpu abzuwenden. Die Sicherheitsleistung ist daher zweckgebunden und
wäre ausschließlich für die Wiederherrichtung/Abdeckung der Deponie abrufbar.
Zu 3 teilt das für die Fragestellung zuständige Stadtplanungs- und Bauordnungsamt mit:
Das Areal der o. g. Deponie ist im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr als Gewerbliche Baufläche / Bereich für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt bzw. festgelegt. Diese Festlegung / Darstellung war bereits
im Regionalplan (2001) bzw. im ehemaligen Flächennutzungsplan (1980) gewählt worden, um eine
Nutzung des Areals als betriebsgebundene Deponie zu sichern.
Im Jahre 2009 wurde die Regionalplanungskompetenz für das Verbandsgebiet des RVR vom Land
NRW (RVR-Gesetz) auf den RVR übertragen. Dementsprechend ist der RVR z. Z. dabei, für das
gesamte Verbandsgebiet einen Regionalplan Ruhr aufzustellen. Bei In-Kraft-Treten dieses
Regionalplanes Ruhr tritt automatisch der regionalplanerische Teil des RFNP außer Kraft. Der
verbleibende bauleitplanerische Teil des RFNP soll gemäß im Jahre 2013 erfolgter
Ratsbeschlüsse (der sechs beteiligten Kommunen) als Gemeinsamer Flächennutzungsplan
(GFNP) weiter geführt werden.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Regionalplan Ruhr ist bisher noch nicht festgelegt,
wie der RVR mit der Festlegung von (betriebsgebundenen) Deponien umgehen wird. Es ist sowohl
eine Zuordnung zum Freiraum als auch zum GIB denkbar. Eine Darstellung der Deponiefläche
Marbach als Regionaler Grünzug im GFNP scheidet aus, weil die Festlegungen der Regionalen
Grünzüge als Ziele der Raumordnung und Landesplanung den Regionalplänen vorbehalten sind.
Die geforderte Änderung des RFNP ist nicht ratsam, da die Darstellung / Festlegung Grünfläche /
Freiraum- und Agrarbereich / Regionaler Grünzug durchaus den Festlegungen des zukünftigen
Regionalplanes Ruhr widersprechen kann. Auch ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts über
die zukünftigen Nutzungsabsichten des Eigentümers bekannt. Andererseits besteht für die
Hammer Runde die Möglichkeit, beim Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Ruhr im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung, Anregungen hinsichtlich des Umgangs mit der Deponiefläche
vorzubringen.
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Bezeichnung der Vorlage
Deponie Marbach
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beschließt, dem Antrag der „Hammer Runde“
nicht zu folgen.