Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
24.12.14, 20:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 112 (8212)
Vorlage Nr. 20140334
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Anregung / Beschwerde gemäß § 24 GONRW des Herrn Carsten Neuwald
hier: Belästigungen der Anwohner durch LKW an der Industriestraße
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Anlagen
Anregung_Beschwerde_1
Mitteilung_der_Verwaltung_1
Wortlaut
Herr Neuwald beklagt sich mit seinem Schreiben über die Verkehrssituation durch parkende
Lkw an der Industriestraße zwischen Frenkingstraße und Werner Hellweg und regt verschiedene Maßnahmen an:
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
zu Punkt 1 (durchgängiges und beidseitiges Lkw-Park-/Haltverbot)
Der betroffene Abschnitt der Industriestraße ist vierspurig ausgebaut und dient u.a. als Verbindung zwischen der A43 und dem angrenzenden Industriegebiet. Grundsätzlich ist das
Parken von Lkw auf der Industriestraße erlaubt. Zum Schutz der Wohnbevölkerung sieht die
Straßenverkehrs-Ordnung lediglich Einschränkungen für größere parkende Lkw in allgemeinen und reinen Wohngebieten vor, wenn diese nachts oder an Sonn-und Feiertagen
regelmäßig abgestellt werden. Darüber hinaus müssten besondere Gründe vorliegen, um
das Parken von Lkw zu verbieten. Die Industriestraße ist in dem betroffenen Abschnitt keinem Wohngebiet zuzuordnen. Die rückwärtige Wohnbebauung des Wiethofweges befindet
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 112 (8212)
Vorlage Nr. 20140334
sich etwa 50 Meter von der Fahrbahn der Industriestraße entfernt. Gründe, das Parken von
Fahrzeugen zu verbieten, liegen in einem Teilbereich der Industriestraße vor. Aus Sichtgründen wurden in der Vergangenheit Haltverbote in Höhe der Einmündung Wiethofweg
aufgestellt. Zusätzlich bestehen im Bereich zweier Wegeverbindungen zum Sportplatz bzw.
zum Ümminger See Haltverbote; ebenfalls zur Sichtverbesserung, da sich auf der südwestlichen Seite der Industriestraße kein Gehweg befindet und die Wege nur durch das Überqueren der Fahrbahn erreichbar sind. Darüber hinaus besteht keine Notwendigkeit, das
Parken von Lkw zu verbieten. Auch bei am Fahrbahnrand abgestellten Lkw ist unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens ein reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet. Das
eventuell rechtswidrige Verhalten der Fahrer durch z.B. unnötiges Laufenlassen von Motoren oder Verstöße gegen die Bochumer Sicherheitsverordnung rechtfertigt nicht, das
Parken von Lkw generell zu verbieten. Über die bereits vorhandenen Haltverbote hinaus
sind keine Regelungen vorgesehen.
zu Punkt 2 (Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw)
Die Industriestraße ist in dem betroffenen Abschnitt Bestandteil des gesamtstädtisch
festgelegten Vorbehaltsstraßennetzes. Anders als auf den übrigen Wohn- und
Erschließungsstraßen soll auf Straßen des Vorbehaltsnetzes der Durchgangsverkehr
abgewickelt werden und die höchstzulässige Geschwindigkeit grundsätzlich 50 km/h, in
Ausnahmefällen auch mehr, betragen. Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind nur dort möglich, wo diese aufgrund der besonderen Umstände zwingend
erforderlich sind. In dem betroffenen Abschnitt liegen keine Erkenntnisse über besondere
Umstände vor. Die generellen Geschwindigkeitsregelungen sind hier ausreichend. Insbesondere auch aus straßenbaulichen Gründen ist keine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit erforderlich. Die Industriestraße ist in diesem Abschnitt zurzeit
verkehrssicher. In einem bestimmten Rhythmus wird die Straße auf Schäden kontrolliert.
Festgestellte Schäden werden im Rahmen der Straßenunterhaltung zeitnah repariert.
zu Punkt 3 (Einbeziehung der Industriestraße in die Lärmaktionsplanung)
Nach dem vorliegenden Gutachterbericht zur Lärmaktionsplanung und vorbehaltlich des
Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit, Ordnung und Verkehr in seiner
Sitzung am 27.02.2014, Vorlagen-Nr. 20140236, wird der Bereich Industriestraße/ Wiethofweg nicht als Lärmschwerpunkt mit 1. Priorität ausgewiesen. Damit werden zurzeit auch
keine Maßnahmen im Rahmen der detaillierten Lärmaktionsplanung durchgeführt. Es bleibt
jedoch festzuhalten, dass die von den Anwohnern beschriebenen störenden Lärmereignisse, wie z.B. Parken und Halten am Fahrbahnrand, Be- und Entladen, Starten und
Motoren laufen lassen etc. bei der Berechnung des Straßenverkehrslärms im öffentlichen
Straßenraum i.S. der Lärmaktionsplanung nicht mit erfasst werden.
zu Punkt 4 (Prüfung, ob die Firma Graf-Transporte eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen
nachweisen kann)
Hierzu erfolgt eine gesonderte Mitteilung im nichtöffentlichen Teil.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 3 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 112 (8212)
Vorlage Nr. 20140334
zu Punkt 5 (Kontrollen und Ahnung von Verstößen)
Ruhender Verkehr
Der Abschnitt der Industriestraße zwischen Werner Hellweg und Frenkingstraße wird durch
die MitarbeiterInnen der Verkehrsüberwachung in regelmäßigen Abständen kontrolliert.
Anlässlich der Kontrollen festgestellte Falschparker werden erfasst und Verwarnungsgeldverfahren eingeleitet. Bei 20 Kontrollen im Zeitraum vom 06.01. bis 05.02.2014 wurden
insgesamt 4 Verstöße festgestellt (3 Verstöße am 18.01. / 1 Verstoß am 31.01.). Die
Kontrollen werden fortgesetzt.
Verstöße gegen die Bochumer Sicherheitsverordnung
siehe Mitteilung der Verwaltung, Vorlage Nr. 20132584
Verschmutzung des Landschaftsschutzgebietes
Untere Abfallwirtschaftsbehörde:
Aufgrund der vorgetragenen Beschwerde wurde der Bereich Industriestraße und das
angrenzende Landschaftsschutzgebiet vom Umweltaußendienst des Umwelt- und Grünflächenamtes abfallrechtlich überprüft. Dabei wurden folgende Abfälle festgestellt und
nachstehende Maßnahmen getroffen:
a)
Im Bereich des USB Wertstoffcontainerstandplatzes konnten drei blaue Abfallsäcke
festgestellt werden. Die USB Wertstoffcontainerstandplätze werden im Rahmen der
Standplatzreinigungen durch den USB selbst regelmäßig gesäubert. Eines
gesonderten Entsorgungsauftrages bedarf es daher nicht.
b)
Weiterhin konnten Kleinabfälle im Bereich der Industriestraße – südwestlich vom
Wiethofweg – am Straßenrand festgestellt werden. Hier wurde ein Auftrag zur
Reinigung der Randbereiche (ca. 1,5m) an den USB erteilt.
c)
Ferner konnte Sperrmüll und 1 Couch im Bereich der Industriestr. 38 festgestellt
werden. Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks wurde aufgefordert,
die Abfälle geordnet zu entsorgen.
Untere Landschaftsbehörde:
Die Untere Landschaftsbehörde hat das Landschaftsschutzgebiet durch den für diesen
Bereich zuständigen Landschaftswächter überprüfen lassen. Bis auf zwei bis drei verstreute
Plastiktüten wurden keine nennenswerten Müllablagerungen gefunden.