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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
24.12.14, 20:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:22

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 112 (8212) Vorlage Nr. 20140334 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Anregung / Beschwerde gemäß § 24 GONRW des Herrn Carsten Neuwald hier: Belästigungen der Anwohner durch LKW an der Industriestraße Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Anlagen Anregung_Beschwerde_1 Mitteilung_der_Verwaltung_1 Wortlaut Herr Neuwald beklagt sich mit seinem Schreiben über die Verkehrssituation durch parkende Lkw an der Industriestraße zwischen Frenkingstraße und Werner Hellweg und regt verschiedene Maßnahmen an: Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: zu Punkt 1 (durchgängiges und beidseitiges Lkw-Park-/Haltverbot) Der betroffene Abschnitt der Industriestraße ist vierspurig ausgebaut und dient u.a. als Verbindung zwischen der A43 und dem angrenzenden Industriegebiet. Grundsätzlich ist das Parken von Lkw auf der Industriestraße erlaubt. Zum Schutz der Wohnbevölkerung sieht die Straßenverkehrs-Ordnung lediglich Einschränkungen für größere parkende Lkw in allgemeinen und reinen Wohngebieten vor, wenn diese nachts oder an Sonn-und Feiertagen regelmäßig abgestellt werden. Darüber hinaus müssten besondere Gründe vorliegen, um das Parken von Lkw zu verbieten. Die Industriestraße ist in dem betroffenen Abschnitt keinem Wohngebiet zuzuordnen. Die rückwärtige Wohnbebauung des Wiethofweges befindet Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 112 (8212) Vorlage Nr. 20140334 sich etwa 50 Meter von der Fahrbahn der Industriestraße entfernt. Gründe, das Parken von Fahrzeugen zu verbieten, liegen in einem Teilbereich der Industriestraße vor. Aus Sichtgründen wurden in der Vergangenheit Haltverbote in Höhe der Einmündung Wiethofweg aufgestellt. Zusätzlich bestehen im Bereich zweier Wegeverbindungen zum Sportplatz bzw. zum Ümminger See Haltverbote; ebenfalls zur Sichtverbesserung, da sich auf der südwestlichen Seite der Industriestraße kein Gehweg befindet und die Wege nur durch das Überqueren der Fahrbahn erreichbar sind. Darüber hinaus besteht keine Notwendigkeit, das Parken von Lkw zu verbieten. Auch bei am Fahrbahnrand abgestellten Lkw ist unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens ein reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet. Das eventuell rechtswidrige Verhalten der Fahrer durch z.B. unnötiges Laufenlassen von Motoren oder Verstöße gegen die Bochumer Sicherheitsverordnung rechtfertigt nicht, das Parken von Lkw generell zu verbieten. Über die bereits vorhandenen Haltverbote hinaus sind keine Regelungen vorgesehen. zu Punkt 2 (Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw) Die Industriestraße ist in dem betroffenen Abschnitt Bestandteil des gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsstraßennetzes. Anders als auf den übrigen Wohn- und Erschließungsstraßen soll auf Straßen des Vorbehaltsnetzes der Durchgangsverkehr abgewickelt werden und die höchstzulässige Geschwindigkeit grundsätzlich 50 km/h, in Ausnahmefällen auch mehr, betragen. Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind nur dort möglich, wo diese aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich sind. In dem betroffenen Abschnitt liegen keine Erkenntnisse über besondere Umstände vor. Die generellen Geschwindigkeitsregelungen sind hier ausreichend. Insbesondere auch aus straßenbaulichen Gründen ist keine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich. Die Industriestraße ist in diesem Abschnitt zurzeit verkehrssicher. In einem bestimmten Rhythmus wird die Straße auf Schäden kontrolliert. Festgestellte Schäden werden im Rahmen der Straßenunterhaltung zeitnah repariert. zu Punkt 3 (Einbeziehung der Industriestraße in die Lärmaktionsplanung) Nach dem vorliegenden Gutachterbericht zur Lärmaktionsplanung und vorbehaltlich des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit, Ordnung und Verkehr in seiner Sitzung am 27.02.2014, Vorlagen-Nr. 20140236, wird der Bereich Industriestraße/ Wiethofweg nicht als Lärmschwerpunkt mit 1. Priorität ausgewiesen. Damit werden zurzeit auch keine Maßnahmen im Rahmen der detaillierten Lärmaktionsplanung durchgeführt. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die von den Anwohnern beschriebenen störenden Lärmereignisse, wie z.B. Parken und Halten am Fahrbahnrand, Be- und Entladen, Starten und Motoren laufen lassen etc. bei der Berechnung des Straßenverkehrslärms im öffentlichen Straßenraum i.S. der Lärmaktionsplanung nicht mit erfasst werden. zu Punkt 4 (Prüfung, ob die Firma Graf-Transporte eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen nachweisen kann) Hierzu erfolgt eine gesonderte Mitteilung im nichtöffentlichen Teil. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 112 (8212) Vorlage Nr. 20140334 zu Punkt 5 (Kontrollen und Ahnung von Verstößen) Ruhender Verkehr Der Abschnitt der Industriestraße zwischen Werner Hellweg und Frenkingstraße wird durch die MitarbeiterInnen der Verkehrsüberwachung in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Anlässlich der Kontrollen festgestellte Falschparker werden erfasst und Verwarnungsgeldverfahren eingeleitet. Bei 20 Kontrollen im Zeitraum vom 06.01. bis 05.02.2014 wurden insgesamt 4 Verstöße festgestellt (3 Verstöße am 18.01. / 1 Verstoß am 31.01.). Die Kontrollen werden fortgesetzt. Verstöße gegen die Bochumer Sicherheitsverordnung siehe Mitteilung der Verwaltung, Vorlage Nr. 20132584 Verschmutzung des Landschaftsschutzgebietes Untere Abfallwirtschaftsbehörde: Aufgrund der vorgetragenen Beschwerde wurde der Bereich Industriestraße und das angrenzende Landschaftsschutzgebiet vom Umweltaußendienst des Umwelt- und Grünflächenamtes abfallrechtlich überprüft. Dabei wurden folgende Abfälle festgestellt und nachstehende Maßnahmen getroffen: a) Im Bereich des USB Wertstoffcontainerstandplatzes konnten drei blaue Abfallsäcke festgestellt werden. Die USB Wertstoffcontainerstandplätze werden im Rahmen der Standplatzreinigungen durch den USB selbst regelmäßig gesäubert. Eines gesonderten Entsorgungsauftrages bedarf es daher nicht. b) Weiterhin konnten Kleinabfälle im Bereich der Industriestraße – südwestlich vom Wiethofweg – am Straßenrand festgestellt werden. Hier wurde ein Auftrag zur Reinigung der Randbereiche (ca. 1,5m) an den USB erteilt. c) Ferner konnte Sperrmüll und 1 Couch im Bereich der Industriestr. 38 festgestellt werden. Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks wurde aufgefordert, die Abfälle geordnet zu entsorgen. Untere Landschaftsbehörde: Die Untere Landschaftsbehörde hat das Landschaftsschutzgebiet durch den für diesen Bereich zuständigen Landschaftswächter überprüfen lassen. Bis auf zwei bis drei verstreute Plastiktüten wurden keine nennenswerten Müllablagerungen gefunden.