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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:22
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (12 19)
Vorlage Nr.: 20140131
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 958 - Querenburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
04.03.2014
18.03.2014
Anlagen
Übersichtskarte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20140131
1.
Anlass, Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes
Die brach liegenden Flächen des Plangebietes sollen im Rahmen des
Wohnbaulandkonzeptes zu einem attraktiven, durchgrünten Wohngebiet entwickelt werden.
Die kirchliche Nutzung der Gebäude entlang der Querenburger Straße wurde bereits vor
mehreren Jahren an einen anderen Standort verlagert. Seitdem stehen die Häuser leer.
Eine Nachfolgenutzung ist nicht vorgesehen.
Bereits in seiner Sitzung am 14.04.2010 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und
Stadtentwicklung beschlossen, das Plangebiet in die prioritäre Flächenentwicklungsliste
zum Wohnbaulandkonzept aufzunehmen. Diese Liste enthält Gebiete, die vorrangig
entwickelt und perspektivisch einer Vermarktung zugeführt werden sollen. Die
erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen und politischen Beschlüsse sollen
zeitnah geschaffen bzw. eingeholt werden.
Mit dem Grundstückseigentümer wurden daraufhin die Möglichkeiten einer Entwicklung
besprochen. Allerdings führte dies, u.a. durch die Unsicherheiten bezüglich des
Wohnbaulandkonzeptes, zu keinem konkreten Ergebnis. Mittlerweile hat der Eigentümer
des Grundstückes Gespräche mit potentiellen Investoren geführt. Es gibt daher konkrete
Überlegungen, in einem ersten Bauabschnitt die vorhandenen Gebäude an der
Querenburger Straße abzureißen, durch Neubauten zu ersetzen und im Anschluss das
übrige Gebiet zu entwickeln.
Bei einer zweistufigen Realisierung sollte jedoch bereits vor Beginn der ersten
Baumaßnahmen eine Gesamtkonzeption vorliegen.
Für das Plangebiet existiert kein Bebauungsplan. Der Regionale Flächennutzungsplan
(RFNP) stellt das Plangebiet als „Fläche für den Gemeinbedarf“ dar. Da für eine solche
Nutzung voraussichtlich auch zukünftig kein Bedarf besteht, sind Alternativen zu prüfen.
Während eine neue Bebauung entlang der Querenburger Straße gem. § 34 BauGB bereits
heute möglich ist, ist für das übrige Plangebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich. Planungsrechtlich handelt es sich um einen Außenbereich im Innenbereich.
Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, das
Grundstück zu erschließen und unter Rücksichtnahme auf vorhandene Grünstrukturen für
hochwertigen Wohnungsbau bereitzustellen. Die Fläche bietet auf Grund seiner im
Wohnsiedlungsbereich integrierten Lage die Möglichkeit, ein bedarfs- und
nachfragegerechtes Angebot an Wohnraum zu schaffen. Die Bereitstellung von
Wohnungsbaugrundstücken trägt zur Stabilisierung der rückläufigen Einwohnerzahl und
dauerhaften Bindung der Bewohner an die Stadt Bochum bei.
Im Bebauungsplanverfahren soll ein städtebauliches Konzept erarbeitet werden, welches
eine Mischung verschiedene Haus-Typen (Geschosswohnungsbau, Stadtvillen,
Einfamilienhäuser) vorsieht, um unterschiedliche Nachfragergruppen anzusprechen.
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Der vorhandene Baumbestand im östlichen Teil des Plangebietes ist zu bewerten;
besonders wertvolle Bäume sollen möglichst erhalten bleiben. Denkbar ist eine inselartige
Bebauung, die auf den Baumbestand Rücksicht nimmt, so dass der parkähnliche Charakter
des Grundstückes erhalten bleibt.
2.
Wohnbaulandkonzept Bochum
In seiner Sitzung am 06.06.2013 hat der Rat der Stadt Bochum das überarbeitete
Wohnbaulandkonzept beschlossen. Neben dem Grundsatz, dass nicht refinanzierbare
Planungs- und Erschließungskosten vom Eigentümer der zu entwickelnden Fläche
aufzubringen sind, soll dieser verpflichtet werden, mindestens 20% der Grundstücke zu
einem Kaufpreis, der mindestens 20% unter dem Verkehrswert liegt, an die
einkommensabhängige Zielgruppe der Familien mit Kindern zu veräußern.
Die Regelungen gelten für Eigentümer mit mehr als 2.000 m² Nettobauland. Die
Voraussetzungen zur Anwendung des Wohnbaulandkonzeptes liegen somit beim
Plangebiet vor.
Der Eigentümer der Fläche beabsichtigt, die Baugrundstücke im Erbbaurecht zu vergeben.
In welcher Form das Wohnbaulandkonzept in diesem Fall anzuwenden ist, bedarf noch der
inhaltlichen Klärung. Einzelheiten sind voraussichtlich über einen städtebaulichen Vertrag
nach § 11 Nr. 2 BauGB zu regeln.
3.
Plangebiet
Das ca. 3,3 ha große Plangebiet liegt südlich der Bochumer Innenstadt im Stadtteil
Wiemelhausen. Westlich grenzt das Gebiet an die Querenburger Straße; nördlich befindet
sich das Schulgelände des Neuen Gymnasiums Bochum; südlich verläuft die Straße „Im
Brauke“ und östlich grenzt das Grundstück an die Wohnbebauung entlang der Straße „Im
Heicken“. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Übersichtskarte (siehe Anlage).
Zurzeit ist nur der westliche Teil des Grundstücks entlang der Querenburger Straße mit
ehemaligen Verwaltungsgebäuden bebaut. Hinzu kommt ein eingeschossiges
Hausmeisterwohnhaus im rückwärtigen Bereich. Die Gebäude stehen leer.
An die Bebauung schließen sich in östlicher Richtung Rasenflächen und ein parkartiger
Bereich mit dichtem Baumbestand an. Das Grundstück liegt innenstadtnah.
Einkaufsmöglichkeiten und Haltepunkte des ÖPNV sind fußläufig zu erreichen. Mehrere
innerstädtische Grünflächen, zu denen der geologische Garten und zwei
Kleingartenanlagen gehören, befinden sich in unmittelbarer Nähe.
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4.
Inhalte des Bebauungsplanes
Der Planbereich soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 festgesetzt werden.
Zudem sollen im Bebauungsplan die notwendigen öffentlichen Verkehrsflächen und die
dauerhaft zu erhaltenen Grünflächen festgesetzt werden. Ziel ist die Entwicklung
gemischter Bautypen mit einer einheitlichen, hochwertigen Architektursprache.
5.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Im Plangebiet befindet sich auf Grund der bisherigen Nutzung keine innere Erschließung.
Diese muss zunächst angelegt werden. Die äußere Erschließung kann über die
Querenburger Straße und die Straße „Im Brauke“ erfolgen. Nördlich des Plangebietes liegt
der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 956 - Am Dornbusch -, der sich derzeit in
Aufstellung befindet. Evtl. entsteht dort eine zusätzliche Möglichkeit, an die Straße „Am
Dornbusch“ anzuschließen.
Auf dem Gelände befinden sich zahlreiche Bäume unterschiedlicher Art und Größe.
Inwieweit ein Erhalt sinnvoll oder möglich ist, muss im weiteren Verfahren geprüft werden.
Notwendige Baumfällungen bzw. Ersatzpflanzungen sind entsprechend der
Baumschutzsatzung der Stadt Bochum zu regeln.
Um mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und den Artenschutz zu ermitteln und
zu bewerten, werden entsprechende Fachgutachten in Auftrag gegeben.
Die verkehrliche Anbindung ist im Rahmen eines Verkehrsgutachtens zu analysieren.
Insgesamt sind mit der Realisierung des Bebauungsplanes positive Effekte auf eine
qualitätsvolle Entwicklung des Stadtquartiers zu erwarten. Insbesondere kann der hohen
Nachfrage nach urbanen aber auch ruhig gelegenen Wohnangeboten entsprochen werden.
Damit dient das Wohngebiet auch zur Stärkung der weichen Standortfaktoren der Stadt
Bochum. Mit der geplanten Durchgrünung des Wohngebietes einschließlich öffentlich
zugänglicher Grünflächen soll die hohe Wohnqualität des Umfeldes gesichert werden.
6.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
aufgestellt werden. Dieses Verfahren wird gewählt, wenn es sich um einen Bebauungsplan
für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere
Maßnahmen der Innenentwicklung handelt. Die Innenentwicklung kann sich auch auf
Außenbereichsflächen im Innenbereich erstrecken.
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Voraussetzung ist hierbei, dass in ihm eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000
m² festgesetzt wird. Auf Grund des räumlichen und zeitlichen Zusammenhanges zum
Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 956 - Am Dornbusch - sind die Grundflächen dieses
Planes dabei einzurechnen. Nach einer überschlägigen Berechnung ist sicher davon
auszugehen, dass die Grundflächen der beiden Pläne die Obergrenze von 20.000 m² nicht
überschreiten.
Auf eine Umweltprüfung und einen naturschutzrechtlichen Ausgleich kann verzichtet
werden. Die Baumschutzsatzung bleibt davon unberührt.
Im Verfahren nach § 13 a BauGB kann grundsätzlich von den Verfahrensschritten gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB
(frühzeitige Behördenbeteiligung) abgesehen werden. Jedoch soll der Öffentlichkeit die
Gelegenheit gegeben werden, sich frühzeitig über die Planung zu informieren und zu
äußern. Daher ist vorgesehen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit
Bürgerversammlung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden durchzuführen.
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Vorlage Nr.: 20140131
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 958 - Querenburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss
Zu a): Für das Plangebiet östlich der Querenburger Straße, südlich des Neuen Gymnasiums
Bochum, nördlich der Straße „Im Brauke“ und westlich der Wohnbebauung entlang der
Straße „Im Heicken“ ist der Bebauungsplan Nr. 958 - Querenburger Straße - aufzustellen (§
2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer
Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 958 ist die Entwicklung eines attraktiven, durchgrünten
Wohngebiets mit unterschiedlichen Haustypen.
Zu b): Der Bebauungsplan Nr. 958 wird im Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Es ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit Bürgerversammlung durchzuführen.