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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
24.12.14, 20:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:22

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 19) Vorlage Nr.: 20140131 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 958 - Querenburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Süd Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 04.03.2014 18.03.2014 Anlagen Übersichtskarte Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 19) Vorlage Nr.: 20140131 1. Anlass, Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes Die brach liegenden Flächen des Plangebietes sollen im Rahmen des Wohnbaulandkonzeptes zu einem attraktiven, durchgrünten Wohngebiet entwickelt werden. Die kirchliche Nutzung der Gebäude entlang der Querenburger Straße wurde bereits vor mehreren Jahren an einen anderen Standort verlagert. Seitdem stehen die Häuser leer. Eine Nachfolgenutzung ist nicht vorgesehen. Bereits in seiner Sitzung am 14.04.2010 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung beschlossen, das Plangebiet in die prioritäre Flächenentwicklungsliste zum Wohnbaulandkonzept aufzunehmen. Diese Liste enthält Gebiete, die vorrangig entwickelt und perspektivisch einer Vermarktung zugeführt werden sollen. Die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen und politischen Beschlüsse sollen zeitnah geschaffen bzw. eingeholt werden. Mit dem Grundstückseigentümer wurden daraufhin die Möglichkeiten einer Entwicklung besprochen. Allerdings führte dies, u.a. durch die Unsicherheiten bezüglich des Wohnbaulandkonzeptes, zu keinem konkreten Ergebnis. Mittlerweile hat der Eigentümer des Grundstückes Gespräche mit potentiellen Investoren geführt. Es gibt daher konkrete Überlegungen, in einem ersten Bauabschnitt die vorhandenen Gebäude an der Querenburger Straße abzureißen, durch Neubauten zu ersetzen und im Anschluss das übrige Gebiet zu entwickeln. Bei einer zweistufigen Realisierung sollte jedoch bereits vor Beginn der ersten Baumaßnahmen eine Gesamtkonzeption vorliegen. Für das Plangebiet existiert kein Bebauungsplan. Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) stellt das Plangebiet als „Fläche für den Gemeinbedarf“ dar. Da für eine solche Nutzung voraussichtlich auch zukünftig kein Bedarf besteht, sind Alternativen zu prüfen. Während eine neue Bebauung entlang der Querenburger Straße gem. § 34 BauGB bereits heute möglich ist, ist für das übrige Plangebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Planungsrechtlich handelt es sich um einen Außenbereich im Innenbereich. Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, das Grundstück zu erschließen und unter Rücksichtnahme auf vorhandene Grünstrukturen für hochwertigen Wohnungsbau bereitzustellen. Die Fläche bietet auf Grund seiner im Wohnsiedlungsbereich integrierten Lage die Möglichkeit, ein bedarfs- und nachfragegerechtes Angebot an Wohnraum zu schaffen. Die Bereitstellung von Wohnungsbaugrundstücken trägt zur Stabilisierung der rückläufigen Einwohnerzahl und dauerhaften Bindung der Bewohner an die Stadt Bochum bei. Im Bebauungsplanverfahren soll ein städtebauliches Konzept erarbeitet werden, welches eine Mischung verschiedene Haus-Typen (Geschosswohnungsbau, Stadtvillen, Einfamilienhäuser) vorsieht, um unterschiedliche Nachfragergruppen anzusprechen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 19) Vorlage Nr.: 20140131 Der vorhandene Baumbestand im östlichen Teil des Plangebietes ist zu bewerten; besonders wertvolle Bäume sollen möglichst erhalten bleiben. Denkbar ist eine inselartige Bebauung, die auf den Baumbestand Rücksicht nimmt, so dass der parkähnliche Charakter des Grundstückes erhalten bleibt. 2. Wohnbaulandkonzept Bochum In seiner Sitzung am 06.06.2013 hat der Rat der Stadt Bochum das überarbeitete Wohnbaulandkonzept beschlossen. Neben dem Grundsatz, dass nicht refinanzierbare Planungs- und Erschließungskosten vom Eigentümer der zu entwickelnden Fläche aufzubringen sind, soll dieser verpflichtet werden, mindestens 20% der Grundstücke zu einem Kaufpreis, der mindestens 20% unter dem Verkehrswert liegt, an die einkommensabhängige Zielgruppe der Familien mit Kindern zu veräußern. Die Regelungen gelten für Eigentümer mit mehr als 2.000 m² Nettobauland. Die Voraussetzungen zur Anwendung des Wohnbaulandkonzeptes liegen somit beim Plangebiet vor. Der Eigentümer der Fläche beabsichtigt, die Baugrundstücke im Erbbaurecht zu vergeben. In welcher Form das Wohnbaulandkonzept in diesem Fall anzuwenden ist, bedarf noch der inhaltlichen Klärung. Einzelheiten sind voraussichtlich über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Nr. 2 BauGB zu regeln. 3. Plangebiet Das ca. 3,3 ha große Plangebiet liegt südlich der Bochumer Innenstadt im Stadtteil Wiemelhausen. Westlich grenzt das Gebiet an die Querenburger Straße; nördlich befindet sich das Schulgelände des Neuen Gymnasiums Bochum; südlich verläuft die Straße „Im Brauke“ und östlich grenzt das Grundstück an die Wohnbebauung entlang der Straße „Im Heicken“. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Übersichtskarte (siehe Anlage). Zurzeit ist nur der westliche Teil des Grundstücks entlang der Querenburger Straße mit ehemaligen Verwaltungsgebäuden bebaut. Hinzu kommt ein eingeschossiges Hausmeisterwohnhaus im rückwärtigen Bereich. Die Gebäude stehen leer. An die Bebauung schließen sich in östlicher Richtung Rasenflächen und ein parkartiger Bereich mit dichtem Baumbestand an. Das Grundstück liegt innenstadtnah. Einkaufsmöglichkeiten und Haltepunkte des ÖPNV sind fußläufig zu erreichen. Mehrere innerstädtische Grünflächen, zu denen der geologische Garten und zwei Kleingartenanlagen gehören, befinden sich in unmittelbarer Nähe. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 19) Vorlage Nr.: 20140131 4. Inhalte des Bebauungsplanes Der Planbereich soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 festgesetzt werden. Zudem sollen im Bebauungsplan die notwendigen öffentlichen Verkehrsflächen und die dauerhaft zu erhaltenen Grünflächen festgesetzt werden. Ziel ist die Entwicklung gemischter Bautypen mit einer einheitlichen, hochwertigen Architektursprache. 5. Auswirkungen des Bebauungsplanes Im Plangebiet befindet sich auf Grund der bisherigen Nutzung keine innere Erschließung. Diese muss zunächst angelegt werden. Die äußere Erschließung kann über die Querenburger Straße und die Straße „Im Brauke“ erfolgen. Nördlich des Plangebietes liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 956 - Am Dornbusch -, der sich derzeit in Aufstellung befindet. Evtl. entsteht dort eine zusätzliche Möglichkeit, an die Straße „Am Dornbusch“ anzuschließen. Auf dem Gelände befinden sich zahlreiche Bäume unterschiedlicher Art und Größe. Inwieweit ein Erhalt sinnvoll oder möglich ist, muss im weiteren Verfahren geprüft werden. Notwendige Baumfällungen bzw. Ersatzpflanzungen sind entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Bochum zu regeln. Um mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und den Artenschutz zu ermitteln und zu bewerten, werden entsprechende Fachgutachten in Auftrag gegeben. Die verkehrliche Anbindung ist im Rahmen eines Verkehrsgutachtens zu analysieren. Insgesamt sind mit der Realisierung des Bebauungsplanes positive Effekte auf eine qualitätsvolle Entwicklung des Stadtquartiers zu erwarten. Insbesondere kann der hohen Nachfrage nach urbanen aber auch ruhig gelegenen Wohnangeboten entsprochen werden. Damit dient das Wohngebiet auch zur Stärkung der weichen Standortfaktoren der Stadt Bochum. Mit der geplanten Durchgrünung des Wohngebietes einschließlich öffentlich zugänglicher Grünflächen soll die hohe Wohnqualität des Umfeldes gesichert werden. 6. Verfahrensart Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden. Dieses Verfahren wird gewählt, wenn es sich um einen Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung handelt. Die Innenentwicklung kann sich auch auf Außenbereichsflächen im Innenbereich erstrecken. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 19) Vorlage Nr.: 20140131 Voraussetzung ist hierbei, dass in ihm eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Auf Grund des räumlichen und zeitlichen Zusammenhanges zum Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 956 - Am Dornbusch - sind die Grundflächen dieses Planes dabei einzurechnen. Nach einer überschlägigen Berechnung ist sicher davon auszugehen, dass die Grundflächen der beiden Pläne die Obergrenze von 20.000 m² nicht überschreiten. Auf eine Umweltprüfung und einen naturschutzrechtlichen Ausgleich kann verzichtet werden. Die Baumschutzsatzung bleibt davon unberührt. Im Verfahren nach § 13 a BauGB kann grundsätzlich von den Verfahrensschritten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) abgesehen werden. Jedoch soll der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben werden, sich frühzeitig über die Planung zu informieren und zu äußern. Daher ist vorgesehen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit Bürgerversammlung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden durchzuführen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 19) Vorlage Nr.: 20140131 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 958 - Querenburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss Zu a): Für das Plangebiet östlich der Querenburger Straße, südlich des Neuen Gymnasiums Bochum, nördlich der Straße „Im Brauke“ und westlich der Wohnbebauung entlang der Straße „Im Heicken“ ist der Bebauungsplan Nr. 958 - Querenburger Straße - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 958 ist die Entwicklung eines attraktiven, durchgrünten Wohngebiets mit unterschiedlichen Haustypen. Zu b): Der Bebauungsplan Nr. 958 wird im Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Es ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit Bürgerversammlung durchzuführen.