Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
179 kB
Erstellt
26.12.14, 01:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 32 (36 52)
Vorlage Nr. 20131485/1
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Antrag der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 28.02.2012, TOP 25 4.1
Bezeichnung der Vorlage
Umbau der Treppenanlage zwischen Wohnheim Overbergstraße und dem alten
Sportinstitut
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.03.2014
Anlagen
Wortlaut
Die Bevölkerung des Wohngebietes rund um die Straße „Auf dem Aspei“ kann die
Haltestelle Lennershof der U35 sehr gut über die o. g. Treppenanlage erreichen. Für
Erwachsene mit Kinderwagen und Menschen mit Bewegungseinschränkungen gilt das nicht.
Es fehlt eine Rampe in der o. g. Treppenanlage.
Auf Antrag der Fraktion und der Grünen Fraktion in der Bezirksvertretung beschließt die
Bezirksvertretung:
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Lösung vorzuschlagen, die auch in Zeiten des
Nothaushaltes realisierbar ist.
Begründung:
Erwachsene mit Kinderwagen und Menschen mit Bewegungseinschränkungen haben keine
Möglichkeit, die Haltestelle Lennershof auf kurzem Weg zu erreichen. Ein Umweg über die
Overbergstraße scheidet wegen des starken Anstiegs aus. Es bleibt nur der Umweg über
den Buscheyplatz. Berechnet man den Umweg von der Stichstraße zum alten Sportinstitut
über den Buscheyplatz zur Haltestelle Lennershof kommt man auf eine Strecke von 600
Meter. Durch eine Rampe an der Treppe lässt sich der Umweg vermeiden.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 32 (36 52)
Vorlage Nr. 20131485/1
Die Treppenanlage befindet sich im Eigentum des Bau und Liegenschaftsbetriebes NRW.
Auf die Nachfrage zum Umbau der Treppenanlage hat der BLB wie folgt geantwortet:
Die von Ihnen benannte Wegeverbindung mit Treppenläufen ist ein bestehendes Bauwerk.
Bei neu zu errichtenden Bauwerken werden von uns selbstverständlich behindertengerechte
Einbauten und Ausbauten angelegt. Es besteht jedoch keine Nachrüst- bzw.
Umbauverpflichtung seitens des BLB NRW. Insoweit wird der Bestand in der vorhandenen
Form beibehalten.