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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
179 kB
Erstellt
26.12.14, 01:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:33

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 32 (36 52) Vorlage Nr. 20131485/1 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Antrag der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 28.02.2012, TOP 25 4.1 Bezeichnung der Vorlage Umbau der Treppenanlage zwischen Wohnheim Overbergstraße und dem alten Sportinstitut Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Sitzungstermin akt. Beratung 04.03.2014 Anlagen Wortlaut Die Bevölkerung des Wohngebietes rund um die Straße „Auf dem Aspei“ kann die Haltestelle Lennershof der U35 sehr gut über die o. g. Treppenanlage erreichen. Für Erwachsene mit Kinderwagen und Menschen mit Bewegungseinschränkungen gilt das nicht. Es fehlt eine Rampe in der o. g. Treppenanlage. Auf Antrag der Fraktion und der Grünen Fraktion in der Bezirksvertretung beschließt die Bezirksvertretung: Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Lösung vorzuschlagen, die auch in Zeiten des Nothaushaltes realisierbar ist. Begründung: Erwachsene mit Kinderwagen und Menschen mit Bewegungseinschränkungen haben keine Möglichkeit, die Haltestelle Lennershof auf kurzem Weg zu erreichen. Ein Umweg über die Overbergstraße scheidet wegen des starken Anstiegs aus. Es bleibt nur der Umweg über den Buscheyplatz. Berechnet man den Umweg von der Stichstraße zum alten Sportinstitut über den Buscheyplatz zur Haltestelle Lennershof kommt man auf eine Strecke von 600 Meter. Durch eine Rampe an der Treppe lässt sich der Umweg vermeiden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 32 (36 52) Vorlage Nr. 20131485/1 Die Treppenanlage befindet sich im Eigentum des Bau und Liegenschaftsbetriebes NRW. Auf die Nachfrage zum Umbau der Treppenanlage hat der BLB wie folgt geantwortet: Die von Ihnen benannte Wegeverbindung mit Treppenläufen ist ein bestehendes Bauwerk. Bei neu zu errichtenden Bauwerken werden von uns selbstverständlich behindertengerechte Einbauten und Ausbauten angelegt. Es besteht jedoch keine Nachrüst- bzw. Umbauverpflichtung seitens des BLB NRW. Insoweit wird der Bestand in der vorhandenen Form beibehalten.