Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
24.12.14, 20:06
Aktualisiert
27.01.18, 11:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
17 N (9213)
Vorlage Nr.: 20140333
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Stadtteilfeste im Stadtbezirk Nord
Beschlussvorschriften
§ 37 Abs. 1 Buchst. d) und e) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Beschlussorgan
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
17 N (9213)
Vorlage Nr.: 20140333
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord veranstaltet in Zusammenarbeit mit Bochum-Marketing und
der Interessengemeinschaft der Gerther Kaufleute „InGe e. V.” einmal jährlich den aus dem Kunstund Handwerkermarkt hervorgegangenen Gerther Sommer als zentrale Veranstaltung im
Stadtbezirk Bochum-Nord.
Seit 2007 findet das Dorffest Harpen jährlich als Veranstaltung der Bezirksvertretung statt, die
gemeinsam mit dem Förderverein Harpen organisiert wird. Zuvor wurde das Dorffest Harpen mit
einem Zuschuss unterstützt.
Neben den zentralen Veranstaltungen in Gerthe und Harpen hat die Bezirksvertretung BochumNord Feste in den Stadtteilen gefördert, zuletzt die nachfolgend genannten:
2002 Harpen
2005 Kornharpen
2006 Hiltrop/Bergen
2007 Rosenberg
2008 Voede Abzweig
2009 Harpen.
Für das Stadtteilfest Harpen ist aufgrund einer in 2005 gegebenen Zusage im Jahr 2009 letztmalig
ein Zuschuss gewährt worden. Eine weitere Förderung wurde ausgeschlossen, da in Harpen
bereits das Dorffest einmal järhlich als bezirkliche Veranstaltung durchgeführt wird.
In den Folgejahren sollten 2010 Kornharpen, 2011 Hiltrop/Bergen, 2012 Rosenberg und 2013
Voede Abzweig gefördert werden. Wegen der nicht genehmigten Haushalte der Stadt Bochum
wurde die Förderung der Stadtteilfeste ausgesetzt.
Diese Förderung soll nunmehr wieder aufgenommen werden:
2014 Voede Abzweig (Antrag liegt bereits vor)
2015 Rosenberg (50-jähriges Bestehen der Siedlung; Anfrage liegt vor)
2016 Kornharpen
2017 Hiltrop/Bergen.
Die o. a. Termine sind lediglich Zielvorgaben, die variabel sind. Die Reihenfolge kann sich also
ändern, wenn z. B. ein Ortsteil im genannten Jahr kein Stadtteilfest plant.
Die Stadtteilfeste sind organisatorisch von den Vereinen und Verbänden des jeweiligen Stadtteils
zu tragen, die sich dazu in Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen sollten. Der Prozess kann
von der Bezirksverwaltungsstelle Nord begleitet werden.
Der Beitrag zum Stadtteilfest beschränkt sich auf eine finanzielle Förderung in Form eines
Zuschusses zu den Veranstaltungskosten in Höhe von max. 2.000 Euro. Die Bewilligung steht
unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Bochum über einen genehmigten Haushalt verfügt und dass
beim Teilprodukt 1.11.23.01.02 „Aktionen des Bezirkes III” ausreichend Mittel bereit stehen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Vorlage Nr.: 20140333
Stadtamt
17 N (9213)
TOP/akt. Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
17 N (9213)
Vorlage Nr.: 20140333
Bezeichnung der Vorlage
Stadtteilfeste im Stadtbezirk Nord
Die Bezirksvertretung Nord fördert in den kommenden Jahren folgende Stadtteilfeste:
2014 Voede Abzweig
2015 Rosenberg
2016 Kornharpen
2017 Hiltrop/Bergen.
Die o. a. Termine sind variable Zielvorgaben. Es ist möglich, dass ein Stadtteil mit einem anderen
„tauscht”, wenn im genannten Jahr kein Stadtteilfest geplant ist.
Die Stadtteilfeste sind organisatorisch von den Vereinen und Verbänden des jeweiligen Stadtteils
zu tragen, die sich dazu in Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen sollten. Der Prozess kann
von der Bezirksverwaltungsstelle Nord begleitet werden.
Der Beitrag zum Stadtteilfest beschränkt sich auf einen finanziellen Zuschuss zu den
Veranstaltungskosten, maximal 2.000 Euro. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt, dass die
Stadt Bochum über einen genehmigten Haushalt verfügt und dass beim Teilprodukt 1.11.23.01.02
„Aktionen des Bezirkes III” ausreichend Mittel bereit stehen.