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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
24.12.14, 20:06
Aktualisiert
27.01.18, 11:34

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 25) Vorlage Nr.: 20140427 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Harpener Hellweg Markierung eines Radfahrstreifens zwischen den Straßen Laurentiusstraße und Geisental Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Nord Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 11.03.2014 20.03.2014 Anlagen 1. Übersichtsplan 2. Lageplan 3. Lageplan 4. Lageplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 25) Vorlage Nr.: 20140427 1.0 Straßenplanung 1.1 Allgemeines Der Harpener Hellweg ist eine Hauptverkehrsstraße im Bochumer Norden zwischen der L 705, Sheffield-Ring und der Stadtgrenze Dortmund. Neben dieser wichtigen Verbindungsfunktion dient diese Straße der Erschließung vieler Gewerbebetriebe und auch des Orts und Geschäftszentrums Bochum-Harpen. Der vorliegende Abschnitt des Harpener Hellwegs ist zu einem hohen Anteil durch Gewerbeerschließung geprägt. 1.2 Gegenwärtiger Zustand Der derzeitige Ausbauzustand spiegelt die früheren Nutzungsansprüche wider. Für beide Fahrtrichtungen stehen jeweils zwei Fahrspuren zur Verfügung. In der Mitte des Straßenkörpers liegen die Gleise der ehemaligen Straßenbahnlinie BochumZentrum – Bochum-Harpen. Ein ausreichend breiter Gehweg ist in beiden Richtungen vorhanden. Radverkehrsanlagen fehlen in diesem Abschnitt. 1.3 Zukünftiger Zustand Die Straßenoberfläche bleibt aus Kostengründen im unveränderten Zustand. Im vorliegenden Plan werden nur die zur Verfügung stehenden Flächen neu aufgeteilt. Durch die Umverteilung wird Raum für einen Radfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen geschaffen. Um dieses zu erreichen, entfallen in jeder Fahrtrichtung ein Fahrstreifen sowie zum Teil das Parken am Fahrbahnrand. 1.4 Straßenplanung Die neue Planung sieht einen Radfahrstreifen für beide Fahrtrichtungen vor, um damit den Radverkehr auf dieser wichtigen Ost-West-Achse eine sichere Radwegeverbindung anbieten zu können. Dem Kfz-Verkehr steht dann ein Fahrsteifen von 3,50 m Breite je Fahrtrichtung zur Verfügung. Dieses reicht für die derzeitige Kfz-Verkehrsbelastung aus. Am Fahrbahnrand wird je Fahrtrichtung ein Radfahrstreifen in einer Breite von 1,85m abmarkiert. Das Parken am Fahrbahnrand entfällt zu großen Teilen. Im Bereich der Laurentiusstraße bleiben einige Stellplätze erhalten. Die Bushaltstellen können aus finanziellen Gründen im Zuge dieser Maßnahme nicht niederflurgerecht ausgebaut werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 25) Vorlage Nr.: 20140427 1.5 Grunderwerb Es ist kein Grunderwerb erforderlich. 1.6 Baukosten und Finanzierung Straßenbau Die Kosten für die Ummarkierung der Straßenoberfläche betragen ca. 45.000,00 €. Die Haushaltsmittel werden unter 4.00000111.505.001bereitgestellt. 1.7 Durchführung und Bauzeit Die Ummarkierung der Fahrbahn erfolgt unter Teilsperrung einzelner Fahrspuren. Die Bauzeit wird ca. 2- 3 Wochen betragen. 1.8 Auswirkungen auf den Straßenverkehr Für den Fahrzeugverkehr wird es während der Ummarkierung zu temporären Einschränkungen kommen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 25) Vorlage Nr.: 20140427 Bezeichnung der Vorlage Harpener Hellweg Markierung eines Radfahrstreifens zwischen den Straßen Laurentiusstraße und Geisental Dem vorliegenden Plan zur Ummarkierung des Harpener Hellwegs unter Wegfall einer Fahrspur und des Parkens am Fahrbahnrand sowie der Schaffung eines Radfahrstreifens wird zugestimmt.