Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
24.12.14, 20:06
Aktualisiert
27.01.18, 11:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 25)
Vorlage Nr.: 20140427
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Harpener Hellweg
Markierung eines Radfahrstreifens zwischen den Straßen Laurentiusstraße und Geisental
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
11.03.2014
20.03.2014
Anlagen
1. Übersichtsplan
2. Lageplan
3. Lageplan
4. Lageplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 25)
Vorlage Nr.: 20140427
1.0
Straßenplanung
1.1
Allgemeines
Der Harpener Hellweg ist eine Hauptverkehrsstraße im Bochumer Norden zwischen der L 705,
Sheffield-Ring und der Stadtgrenze Dortmund. Neben dieser wichtigen Verbindungsfunktion dient
diese Straße der Erschließung vieler Gewerbebetriebe und auch des Orts und Geschäftszentrums
Bochum-Harpen.
Der vorliegende Abschnitt des Harpener Hellwegs ist zu einem hohen Anteil durch
Gewerbeerschließung geprägt.
1.2
Gegenwärtiger Zustand
Der derzeitige Ausbauzustand spiegelt die früheren Nutzungsansprüche wider.
Für beide Fahrtrichtungen stehen jeweils zwei Fahrspuren zur Verfügung.
In der Mitte des Straßenkörpers liegen die Gleise der ehemaligen Straßenbahnlinie BochumZentrum – Bochum-Harpen.
Ein ausreichend breiter Gehweg ist in beiden Richtungen vorhanden.
Radverkehrsanlagen fehlen in diesem Abschnitt.
1.3
Zukünftiger Zustand
Die Straßenoberfläche bleibt aus Kostengründen im unveränderten Zustand.
Im vorliegenden Plan werden nur die zur Verfügung stehenden Flächen neu aufgeteilt.
Durch die Umverteilung wird Raum für einen Radfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen
geschaffen. Um dieses zu erreichen, entfallen in jeder Fahrtrichtung ein Fahrstreifen sowie zum
Teil das Parken am Fahrbahnrand.
1.4
Straßenplanung
Die neue Planung sieht einen Radfahrstreifen für beide Fahrtrichtungen vor, um damit den
Radverkehr auf dieser wichtigen Ost-West-Achse eine sichere Radwegeverbindung anbieten zu
können.
Dem Kfz-Verkehr steht dann ein Fahrsteifen von 3,50 m Breite je Fahrtrichtung zur Verfügung.
Dieses reicht für die derzeitige Kfz-Verkehrsbelastung aus.
Am Fahrbahnrand wird je Fahrtrichtung ein Radfahrstreifen in einer Breite von 1,85m abmarkiert.
Das Parken am Fahrbahnrand entfällt zu großen Teilen. Im Bereich der Laurentiusstraße bleiben
einige Stellplätze erhalten.
Die Bushaltstellen können aus finanziellen Gründen im Zuge dieser Maßnahme nicht
niederflurgerecht ausgebaut werden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 25)
Vorlage Nr.: 20140427
1.5
Grunderwerb
Es ist kein Grunderwerb erforderlich.
1.6
Baukosten und Finanzierung Straßenbau
Die Kosten für die Ummarkierung der Straßenoberfläche betragen ca. 45.000,00 €.
Die Haushaltsmittel werden unter 4.00000111.505.001bereitgestellt.
1.7
Durchführung und Bauzeit
Die Ummarkierung der Fahrbahn erfolgt unter Teilsperrung einzelner Fahrspuren.
Die Bauzeit wird ca. 2- 3 Wochen betragen.
1.8
Auswirkungen auf den Straßenverkehr
Für den Fahrzeugverkehr wird es während der Ummarkierung zu temporären Einschränkungen
kommen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 25)
Vorlage Nr.: 20140427
Bezeichnung der Vorlage
Harpener Hellweg
Markierung eines Radfahrstreifens zwischen den Straßen Laurentiusstraße und Geisental
Dem vorliegenden Plan zur Ummarkierung des Harpener Hellwegs unter Wegfall einer Fahrspur
und des Parkens am Fahrbahnrand sowie der Schaffung eines Radfahrstreifens wird zugestimmt.