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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
24.12.14, 20:07
Aktualisiert
27.01.18, 11:28

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 S (3884) Vorlage Nr. 20140377 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Vorgehenskonzept zur Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in öffentlichen Schulen der Stadt Bochum Beratungsfolge Ausschuss für Migration und Integration Sitzungstermin akt. Beratung 12.03.2014 Anlagen Vorgehenskonzept zur Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern Arbeits- und Zeitplanung Wortlaut 1. Ausgangslage/Problembeschreibung Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen, teilweise nicht alphabetisiert und teilweise ohne schulische Erfahrung nach Bochum kommen, wächst seit Jahren an. Waren es im Jahre 2010 noch 190 Schülerinnen und Schüler, stieg die Zahl im Jahr 2011 auf 290, im Jahr 2012 auf 360 und im Jahr 2013 auf 450 an. Für diese Kinder und Jugendlichen besteht Schulpflicht nach § 37 und § 38 SchulG NRW. Diese schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen erhalten Unterricht auf der Grundlage des Erlasses zum Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte im Bereich der Sprachen (RdErl. des MSW vom 21.12.2009). Da der Zeitpunkt der Zuwanderung nicht vorhersehbar ist, ist es schwierig, notwendige Auffangklassen frühzeitig bereitzustellen. Die Beschulung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in Bochum erfolgt zurzeit überwiegend in Auffangklassen und teilweise durch Einzelintegration. Dieser Aufgabe haben sich in Bochum seit längerer Zeit zahlreiche Grundschulen sowie Schulen der Sekundarstufe I und II gestellt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 S (3884) Vorlage Nr. 20140377 Die Grundschulen unterrichten die Schülerinnen und Schüler nach einem einheitlichen schulisch aufgestellten Konzept. In den Schulen der Sekundarstufe I wird deutlich, dass es kein einheitliches Konzept gibt: Entweder werden die Schülerinnen und Schüler in Auffangklassen unterrichtet oder sie werden Regelklassen zugewiesen, aus denen sie verstärkt zusätzlichen Sprachförderunterricht erhalten. Vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Zuwanderungen zunehmen wird, reichen die vorhandenen Auffangklassen in den Schulen nicht aus. Verschärfend kommt hinzu, dass sich die meisten Hauptschulen in Auflösungsprozessen befinden und somit zukünftig für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung stehen. Weitere Auffangklassen müssen somit in allen anderen Schulformen eingerichtet werden. Notwendige Räume müssen kontinuierlich und langfristig zur Verfügung stehen. Eine langfristige Planung ist schwer, da die Anzahl der zu beschulenden Kinder und Jugendlichen und der Zeitpunkt der Zuwanderung nicht vorhersehbar sind. Schwerpunktschulen, Lehrerfortbildung (DaF) und der Einsatz von Integrationsstellen sowie die Lehrerzuweisung müssen daher prophylaktisch und frühzeitig geplant werden, um ggf. auch kurzfristig „nachsteuern“ zu können. Einzelintegrationen nach dem erfolgreichen Durchlaufen in der Auffangklasse und bei vorhandenen Deutschkenntnissen sind in den meisten Schulen oft nur schwer möglich, da die Klassenfrequenzrichtwerte erfüllt sind und keine Aufnahme in den jeweiligen Regelklassen möglich ist. Plätze in Regelklassen sollten vorgehalten werden und im Rahmen von „Verteilerkonferenzen“ in Anspruch genommen werden können. 2. Zielbeschreibung Vor diesem Hintergrund soll in Bochum eine tragfähige Struktur und Vernetzung zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen aufgebaut werden. Dazu werden zahlreiche Akteure ziel- und ergebnisorientiert in einem Netzwerk zusammenarbeiten. Hierzu zählen u. a. die Ausländerbehörde, das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Bochum, der Schulträger, die untere und obere Schulaufsicht, Schulen aller Schulformen aus Bochum sowie andere Fachbereiche und Gremien. Ziel der neuen Struktur ist die Schaffung bzw. Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Beschulung und damit verbunden die Optimierung der schulischen Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Bochum. 3. Vorgehen und Umsetzungsstand in Bochum Die Stadt Bochum beschäftigt sich angesichts dieser Entwicklung seit dem Jahre 2013 intensiver mit dieser Problematik. Eine im Jahre 2013 eingerichtete Regionalkonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der oberen und unteren Schulaufsicht, der Schulverwaltung und des Kommunalen Integrationszentrums (KI) hat sich in einem ersten Schritt mit der Aufstellung eines Vorgehenskonzeptes für die Umsetzung in Bochum einschließlich einer detaillierten Arbeitsund Zeitplanung befasst (siehe Anlage). Dieser Aufgabenkatalog wird in den kommenden Monaten abgearbeitet und ggf. noch erweitert. Gleichzeitig sind erste Aufgaben angegangen und Ergebnisse erzielt worden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 S (3884) Vorlage Nr. 20140377 3.1 Benennung weiterer Schwerpunktschulen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Durch die intensive Zusammenarbeit aller Beteiligter konnten in den vergangenen Wochen weitere Schulen gewonnen werden, die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ab dem 01.02.2014 aufnehmen werden: Bereits heute haben sich im Grundschulbereich mehrere Schulen dieser Aufgabe gestellt. Insbesondere sind dies die Amtmann-Kreyenfeld-Schule, die GGS An der Maarbrücke 75, die Gertrudisschule, die GGS Leithe und der Schulverbund Michael-Ende-Schule (Teilstandort Somborner Straße). Ab dem 01.02.2014 werden auch die Grundschulen Auf dem Alten Kamp 35/37, der Schulverbund Brenscheder Schule (Teilstandort Borgholzschule), die GGS Laer und die Grundschule Westenfeld eine Auffangklasse einrichten. Im Sekundarstufe I – Bereich haben die GH Liselotte-Rauner-Schule, Heinrich-KämpchenSchule, Hermann-Gmeiner-Schule sowie Albert-Schweitzer-Schule, die Hans-BöcklerSchule und das Heinrich-von-Kleist-Gymnasium wesentliche Erfahrungen bei der Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern gesammelt. Weitere Schulen werden zum 01.02.2014 dazu stoßen: RS Höntrop, Anne-Frank-Schule, Sekundarschule Bochum-Ost und die Hildegardis-Schule. Zugewanderte Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren werden künftig in drei internationalen Förderklassen im Berufskolleg Alice Salomon unterrichtet. Darüber hinaus werden in diese Förderung ab dem 10.02.2014 die Berufskollegs Technische Berufsschule 1, WalterGropius, Louis-Baare und Klaus-Steilmann sowie das Ottilie-Schönewald-WeiterbildungsKolleg (Abendrealschule) eingebunden. 3.2 Erarbeitung eines einheitlichen pädagogischen Konzeptes Eine Arbeitsgruppe der Regionalkonferenz (Konzeptgruppe) arbeitet derzeit an einem gemeinschaftlichen einheitlichen pädagogischen Konzept für alle Schulen in Bochum, welches anschließend ggf. eine konkrete Ausprägung in jeder Einzelschule erhalten soll. Hierzu bringen sich „erfahrene Schulen“ in die Arbeitsgruppe ein und stellen ihre Konzepte zur Sprachförderung vor. 3.3 Zusammenarbeit und Aufgaben Im weiteren Umsetzungsprozess arbeiten das Kommunale Integrationszentrum und die untere Schulaufsicht eng zusammen. Beim Kommunalen Integrationszentrum in Bochum sind drei abgeordnete Lehrkräfte in diesem Bereich tätig. Die Ausländerbehörden leiten die Kontaktdaten der Neuzuwanderer umgehend an das Kommunale Integrationszentrum weiter, das den Kontakt zu den Familien und zum Gesundheitsamt (Schuleingangsuntersuchung nach RdErl. des MGEPA vom 16.05.2013) aufnimmt. Nehmen die Eltern den Beratungstermin nicht wahr, wird die Ausländerbehörde informiert. Zur Einschätzung des Bildungsstandes des Kindes oder des Jugendlichen führt das Kommunale Integrationszentrum mit den ,,Seiteneinsteigerfamilien" ein Beratungsgespräch durch und vermittelt das Kind zeitnah an eine geeignete und wohnortnahe Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 S (3884) Vorlage Nr. 20140377 Schwerpunktschule für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche oder bietet vorbereitende Sprachkurse an. Das Kommunale Integrationszentrum dokumentiert die Beratungen nach Herkunftsland, Kommune, Anzahl der Fälle, aufnehmende Schule usw. Die Schulaufsicht benennt ggf. weitere Schulen, die als "Schwerpunktschulen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger" in Frage kommen. Darüber hinaus unterstützt das KI unter Einbeziehung von „LAKI“ (Landesstelle Kommunale Integration) die Schwerpunktschulen bei ihrer Professionalisierung, die zuständigen Lehrkräfte in Bezug auf Material- und Methodenauswahl, bei der Bereitstellung von Materialsammlungen und Zusatzqualifizierungen zum Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) und zu sozio-kulturellen Hintergründen von Zuwandergruppierungen. Schulen, die sich besonders der Aufgabe gewidmet haben, zugewanderte Schülerinnen und Schüler in dem Erlernen der deutschen Sprache zu fördern, erhalten auf Antrag und Projektbeschreibung Integrationsstellen. Die Zuweisung von lntegrationsstellen erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg. Lt. Verfügung des Staatssekretärs Ludwig Hecke vom 26.06.2013 ist es auch möglich, Teile der Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben temporär zu nutzen. Eine Verknüpfung mit dem Herkunftssprachenunterricht ist sinnvoll. Aufgabe dieser Schulen ist es, eine zuständige Lehrkraft für die Begleitung der „neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler“ auszuwählen und als Ansprechperson / Experten zur Verfügung zu stellen. Lehrkräfte mit der Zusatzausbildung „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) sind besonders geeignet, die Sprachförderung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zu übernehmen. 3.4 Weitere Aufgabenfelder Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl der Zuwanderungen und der Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in Auffangklassen sollen in Bochum folgende weitere Aufgabenfelder unter der Federführung der Regionalkonferenz koordiniert bearbeitet werden:  Weitere Fortbildungsangebote (DaF) sollen für die beteiligten Schulen organisiert und durchgeführt werden.  Auf der Basis des „Pädagogischen Konzeptes für Bochum“ wird jede beteiligte Einzelschule ihr Schulprogramm ausprägen und auf ihre schulische Situation zuschneiden.  Ein Netzwerk von Schulen mit Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern soll aufgebaut werden.  Regelmäßig Koordinierungssitzungen sollen abgehalten werden und dabei helfen, die Einzelintegration von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zum Ende der Beschulung in Auffangklassen zu gewährleisten.  Eine Datenbank für die Schülerzuweisung und „Zweitversorgung“ soll aufgebaut werden.  Die Regionalkonferenz Bochum wird die verabredeten Maßnahmen kontinuierlich auf deren Wirksamkeit überprüfen und ggf. nachsteuern. Die Abstimmung mit der Regionalkonferenz „Inklusion“ erfolgt dabei in regelmäßigen Abständen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 Vorlage Nr. 20140377 Stadtamt 40 S (3884) TOP/akt. Beratung