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Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:07
Aktualisiert
27.01.18, 11:28
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 S (3884)
Vorlage Nr. 20140377
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Vorgehenskonzept zur Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in
öffentlichen Schulen der Stadt Bochum
Beratungsfolge
Ausschuss für Migration und Integration
Sitzungstermin
akt.
Beratung
12.03.2014
Anlagen
Vorgehenskonzept zur Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern Arbeits- und Zeitplanung
Wortlaut
1.
Ausgangslage/Problembeschreibung
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen,
teilweise nicht alphabetisiert und teilweise ohne schulische Erfahrung nach Bochum
kommen, wächst seit Jahren an. Waren es im Jahre 2010 noch 190 Schülerinnen und
Schüler, stieg die Zahl im Jahr 2011 auf 290, im Jahr 2012 auf 360 und im Jahr 2013 auf
450 an.
Für diese Kinder und Jugendlichen besteht Schulpflicht nach § 37 und § 38 SchulG NRW.
Diese schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen erhalten Unterricht auf der Grundlage des
Erlasses zum Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte im
Bereich der Sprachen (RdErl. des MSW vom 21.12.2009).
Da der Zeitpunkt der Zuwanderung nicht vorhersehbar ist, ist es schwierig, notwendige
Auffangklassen frühzeitig bereitzustellen. Die Beschulung der schulpflichtigen Kinder und
Jugendlichen in Bochum erfolgt zurzeit überwiegend in Auffangklassen und teilweise durch
Einzelintegration.
Dieser Aufgabe haben sich in Bochum seit längerer Zeit zahlreiche Grundschulen sowie
Schulen der Sekundarstufe I und II gestellt.
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Vorlage Nr. 20140377
Die Grundschulen unterrichten die Schülerinnen und Schüler nach einem einheitlichen
schulisch aufgestellten Konzept. In den Schulen der Sekundarstufe I wird deutlich, dass es
kein einheitliches Konzept gibt: Entweder werden die Schülerinnen und Schüler in
Auffangklassen unterrichtet oder sie werden Regelklassen zugewiesen, aus denen sie
verstärkt zusätzlichen Sprachförderunterricht erhalten.
Vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Zuwanderungen zunehmen wird, reichen die
vorhandenen Auffangklassen in den Schulen nicht aus. Verschärfend kommt hinzu, dass
sich die meisten Hauptschulen in Auflösungsprozessen befinden und somit zukünftig für
diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung stehen. Weitere Auffangklassen müssen somit in
allen anderen Schulformen eingerichtet werden. Notwendige Räume müssen kontinuierlich
und langfristig zur Verfügung stehen.
Eine langfristige Planung ist schwer, da die Anzahl der zu beschulenden Kinder und
Jugendlichen und der Zeitpunkt der Zuwanderung nicht vorhersehbar sind.
Schwerpunktschulen, Lehrerfortbildung (DaF) und der Einsatz von Integrationsstellen sowie
die Lehrerzuweisung müssen daher prophylaktisch und frühzeitig geplant werden, um ggf.
auch kurzfristig „nachsteuern“ zu können.
Einzelintegrationen nach dem erfolgreichen Durchlaufen in der Auffangklasse und bei
vorhandenen Deutschkenntnissen sind in den meisten Schulen oft nur schwer möglich, da
die Klassenfrequenzrichtwerte erfüllt sind und keine Aufnahme in den jeweiligen
Regelklassen möglich ist. Plätze in Regelklassen sollten vorgehalten werden und im
Rahmen von „Verteilerkonferenzen“ in Anspruch genommen werden können.
2.
Zielbeschreibung
Vor diesem Hintergrund soll in Bochum eine tragfähige Struktur und Vernetzung zur
Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen aufgebaut werden.
Dazu werden zahlreiche Akteure ziel- und ergebnisorientiert in einem Netzwerk
zusammenarbeiten. Hierzu zählen u. a. die Ausländerbehörde, das Kommunale
Integrationszentrum der Stadt Bochum, der Schulträger, die untere und obere Schulaufsicht,
Schulen aller Schulformen aus Bochum sowie andere Fachbereiche und Gremien.
Ziel der neuen Struktur ist die Schaffung bzw. Verbesserung der Rahmenbedingungen bei
der Beschulung und damit verbunden die Optimierung der schulischen Integration von neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Bochum.
3.
Vorgehen und Umsetzungsstand in Bochum
Die Stadt Bochum beschäftigt sich angesichts dieser Entwicklung seit dem Jahre 2013
intensiver mit dieser Problematik.
Eine im Jahre 2013 eingerichtete Regionalkonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der
oberen und unteren Schulaufsicht, der Schulverwaltung und des Kommunalen
Integrationszentrums (KI) hat sich in einem ersten Schritt mit der Aufstellung eines
Vorgehenskonzeptes für die Umsetzung in Bochum einschließlich einer detaillierten Arbeitsund Zeitplanung befasst (siehe Anlage). Dieser Aufgabenkatalog wird in den kommenden
Monaten abgearbeitet und ggf. noch erweitert. Gleichzeitig sind erste Aufgaben angegangen
und Ergebnisse erzielt worden.
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3.1
Benennung weiterer Schwerpunktschulen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
Durch die intensive Zusammenarbeit aller Beteiligter konnten in den vergangenen Wochen
weitere Schulen gewonnen werden, die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ab dem
01.02.2014 aufnehmen werden:
Bereits heute haben sich im Grundschulbereich mehrere Schulen dieser Aufgabe gestellt.
Insbesondere sind dies die Amtmann-Kreyenfeld-Schule, die GGS An der Maarbrücke 75,
die Gertrudisschule, die GGS Leithe und der Schulverbund Michael-Ende-Schule
(Teilstandort Somborner Straße). Ab dem 01.02.2014 werden auch die Grundschulen Auf
dem Alten Kamp 35/37, der Schulverbund Brenscheder Schule (Teilstandort
Borgholzschule), die GGS Laer und die Grundschule Westenfeld eine Auffangklasse
einrichten.
Im Sekundarstufe I – Bereich haben die GH Liselotte-Rauner-Schule, Heinrich-KämpchenSchule, Hermann-Gmeiner-Schule sowie Albert-Schweitzer-Schule, die Hans-BöcklerSchule und das Heinrich-von-Kleist-Gymnasium wesentliche Erfahrungen bei der
Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern gesammelt. Weitere Schulen
werden zum 01.02.2014 dazu stoßen: RS Höntrop, Anne-Frank-Schule, Sekundarschule
Bochum-Ost und die Hildegardis-Schule.
Zugewanderte Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren werden künftig in drei internationalen
Förderklassen im Berufskolleg Alice Salomon unterrichtet. Darüber hinaus werden in diese
Förderung ab dem 10.02.2014 die Berufskollegs Technische Berufsschule 1, WalterGropius, Louis-Baare und Klaus-Steilmann sowie das Ottilie-Schönewald-WeiterbildungsKolleg (Abendrealschule) eingebunden.
3.2
Erarbeitung eines einheitlichen pädagogischen Konzeptes
Eine Arbeitsgruppe der Regionalkonferenz (Konzeptgruppe) arbeitet derzeit an einem
gemeinschaftlichen einheitlichen pädagogischen Konzept für alle Schulen in Bochum,
welches anschließend ggf. eine konkrete Ausprägung in jeder Einzelschule erhalten soll.
Hierzu bringen sich „erfahrene Schulen“ in die Arbeitsgruppe ein und stellen ihre Konzepte
zur Sprachförderung vor.
3.3
Zusammenarbeit und Aufgaben
Im weiteren Umsetzungsprozess arbeiten das Kommunale Integrationszentrum und die
untere Schulaufsicht eng zusammen. Beim Kommunalen Integrationszentrum in Bochum
sind drei abgeordnete Lehrkräfte in diesem Bereich tätig.
Die Ausländerbehörden leiten die Kontaktdaten der Neuzuwanderer umgehend an das
Kommunale Integrationszentrum weiter, das den Kontakt zu den Familien und zum
Gesundheitsamt (Schuleingangsuntersuchung nach RdErl. des MGEPA vom 16.05.2013)
aufnimmt. Nehmen die Eltern den Beratungstermin nicht wahr, wird die Ausländerbehörde
informiert.
Zur Einschätzung des Bildungsstandes des Kindes oder des Jugendlichen führt das
Kommunale Integrationszentrum mit den ,,Seiteneinsteigerfamilien" ein Beratungsgespräch
durch und vermittelt das Kind zeitnah an eine geeignete und wohnortnahe
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Schwerpunktschule für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche oder bietet vorbereitende
Sprachkurse an.
Das Kommunale Integrationszentrum dokumentiert die Beratungen nach Herkunftsland,
Kommune, Anzahl der Fälle, aufnehmende Schule usw.
Die Schulaufsicht benennt ggf. weitere Schulen, die als "Schwerpunktschulen für
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger" in Frage kommen.
Darüber hinaus unterstützt das KI unter Einbeziehung von „LAKI“ (Landesstelle Kommunale
Integration) die Schwerpunktschulen bei ihrer Professionalisierung, die zuständigen
Lehrkräfte in Bezug auf Material- und Methodenauswahl, bei der Bereitstellung von
Materialsammlungen und Zusatzqualifizierungen zum Bereich Deutsch als Fremdsprache
(DaF) und zu sozio-kulturellen Hintergründen von Zuwandergruppierungen.
Schulen, die sich besonders der Aufgabe gewidmet haben, zugewanderte Schülerinnen und
Schüler in dem Erlernen der deutschen Sprache zu fördern, erhalten auf Antrag und
Projektbeschreibung Integrationsstellen. Die Zuweisung von lntegrationsstellen erfolgt durch
die Bezirksregierung Arnsberg. Lt. Verfügung des Staatssekretärs Ludwig Hecke vom
26.06.2013 ist es auch möglich, Teile der Stellen gegen Unterrichtsausfall, für
Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben temporär zu nutzen. Eine
Verknüpfung mit dem Herkunftssprachenunterricht ist sinnvoll.
Aufgabe dieser Schulen ist es, eine zuständige Lehrkraft für die Begleitung der „neu
zugewanderten Schülerinnen und Schüler“ auszuwählen und als Ansprechperson / Experten
zur Verfügung zu stellen. Lehrkräfte mit der Zusatzausbildung „Deutsch als Fremdsprache“
(DaF) sind besonders geeignet, die Sprachförderung von Seiteneinsteigerinnen und
Seiteneinsteigern zu übernehmen.
3.4
Weitere Aufgabenfelder
Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl der Zuwanderungen und der Beschulung von
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in Auffangklassen sollen in Bochum folgende
weitere Aufgabenfelder unter der Federführung der Regionalkonferenz koordiniert bearbeitet
werden:
Weitere Fortbildungsangebote (DaF) sollen für die beteiligten Schulen organisiert
und durchgeführt werden.
Auf der Basis des „Pädagogischen Konzeptes für Bochum“ wird jede beteiligte
Einzelschule ihr Schulprogramm ausprägen und auf ihre schulische Situation
zuschneiden.
Ein Netzwerk von Schulen mit Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern soll
aufgebaut werden.
Regelmäßig Koordinierungssitzungen sollen abgehalten werden und dabei helfen,
die Einzelintegration von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zum Ende der
Beschulung in Auffangklassen zu gewährleisten.
Eine Datenbank für die Schülerzuweisung und „Zweitversorgung“ soll aufgebaut
werden.
Die Regionalkonferenz Bochum wird die verabredeten Maßnahmen kontinuierlich auf
deren Wirksamkeit überprüfen und ggf. nachsteuern. Die Abstimmung mit der
Regionalkonferenz „Inklusion“ erfolgt dabei in regelmäßigen Abständen.
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