Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 3 b: Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf.pdf
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351 kB
Erstellt
24.12.14, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 11:40
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Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298
Seite 1 von 16
Bebauungsplan Nr. 874
- Ruhrstraße UMWELTBERICHT
als gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan
gem. § 2a Baugesetzbuch (BauGB)
ENTWURF
06.02.2014
Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans
Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298
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INHALT
1.
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.2
EINLEITUNG................................................................................................................ 3
Inhalte, Ziele und wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplans........................... 3
Lage im Raum und Abgrenzung................................................................................... 3
Ziele.............................................................................................................................. 4
Art und Umfang der baulichen Nutzung ....................................................................... 4
In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte und für den Plan relevante Ziele des
Umweltschutzes ........................................................................................................... 4
2.
2.1
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN................ 6
Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der
Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung („Nullvariante“) ....... 6
Schutzgut Mensch........................................................................................................ 6
Wohnen und Wohnumfeld............................................................................................ 6
Erholung und Freizeit ................................................................................................... 7
Bevölkerung insgesamt ................................................................................................ 7
Schutzgut Boden .......................................................................................................... 7
Böden und geologisches Ausgangssubstrat ................................................................ 7
Altlasten........................................................................................................................ 8
Bergbau........................................................................................................................8
Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 9
Schutzgut Klima und Luft ............................................................................................. 9
Klima ............................................................................................................................ 9
Luft ............................................................................................................................... 10
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...................................................... 10
Tiere ............................................................................................................................. 10
Schutzgut Landschaft................................................................................................... 11
Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................. 12
Wechselwirkungen ....................................................................................................... 12
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung („Nullvariante“) ............................................................................................... 12
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen............................................................................................................... 12
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz........................................................................................... 13
Ausgleichsmaßnahmen................................................................................................ 13
Alternativen/anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................... 13
2.1.1
2.1.1.1
2.1.1.2
2.1.1.3
2.1.2
2.1.2.1
2.1.2.2
2.1.2.3
2.1.3
2.1.4
2.1.4.1
2.1.4.2
2.1.5
2.1.5.1
2.1.6
2.1.7
2.1.8
2.2
2.3
2.3.1
2.3.2
2.4
3.
3.1
3.2
4.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN ......................................................................................... 14
Methodik sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der
Angaben ....................................................................................................................... 14
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten erheblichen
Umweltauswirkungen ................................................................................................... 14
ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................................... 14
Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298
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TEIL B
UMWELTBERICHT
1.
EINLEITUNG
1.1
Inhalte, Ziele und wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan setzt das von der Verwaltung erarbeitete städtebauliche Konzept um. Dies
sieht die Entwicklung eines Wohnquartiers - vorwiegend für eine Einfamilienhausbebauung - vor.
An der Ruhrstraße und im Gabelungsbereich der Erschließungsstraßen im Plangebiet sind
Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Der Planentwurf sieht eine Verlängerung der Schleiermacherstraße mit einer Anbindung an die
Ruhrstraße vor. Von dieser Haupterschließung zweigt eine Stichstraße ab, die den nordöstlichen
Teil des Plangebiets erschließt. Der westliche Bereich wird über eine Ringerschließung, die zu
einer Platzbildung führt, angebunden. Der Platz wird als öffentlicher Raum ausgebildet und bietet aufgrund seiner Größe u.a. Fläche für einen Kinderspielplatz.
Eine vorhandene Fußwegeverbindung, die zu einer Anbindung an das Stadtteilzentrum Eppendorf beiträgt, wird planungsrechtlich gesichert und an das neue Wohngebiet angeschlossen.
Der Planbereich ist gemäß des städtebaulichen Konzeptes als allgemeines Wohngebiets gem. §
4 BauNVO mit entsprechendem Ausschluss nicht erwünschter bzw. störender Nutzungen festgesetzt.
Durch Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und Begrenzung der Flächen für
Stellplätze und Nebenanlagen wird der Anteil der versiegelten Fläche reduziert.
Festsetzungen zur Begrünung (Dachbegrünung, Grünfläche) und Bepflanzung (im öffentlichen
Straßenraum, Pflanzstreifen) tragen zur Verringerung der Bodenversiegelung und damit zur Verbesserung des Stadtklimas bei.
Aus entwässerungstechnischen Gründen wird eine Fläche für ein Regenrückhaltebecken festgesetzt.
1.1.1
Lage im Raum und Abgrenzung
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 874 befindet sich im Bochumer Stadtteil Eppendorf. Es
hat eine Größe von ca. 4,2 ha und liegt nordwestlich der Ruhrstraße 37- 67, östlich der Schleiermacher Straße und südlich der Holzstraße.
Das Plangebiet stellt sich überwiegend als nicht genutzte Grünfläche dar. Ein Teilbereich des
Plangebiets wird als Haus- bzw. Kleingärten genutzt.
Es ist nahezu von allen Seiten von Wohnbebauung, überwiegend aus dem Ein- und Zweifamilienhausbereich und an der östlichen Seite aus dem Mehrfamilienhausbereich, umgeben. Nordöstlich grenzt die Katholische Kirchengemeinde mit Kirche, Jugendheim und Kindergarten an.
Südöstlich auf der gegenüberliegenden Seite der Ruhrstraße befindet sich ein Bauernhof. Die in
unmittelbarer Nähe liegende Lutherschule (Grundschule) wurde geschlossen.
Südlich an die Holzstraße grenzt eine Waldfläche unmittelbar nördlich an das Plangebiet an.
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1.1.2
Ziele
Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung von familiengerechter Wohnbebauung im Plangebiet. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Errichtung von Einzel,- Doppel- und Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau vorgesehen.
1.1.3
Art und Umfang der baulichen Nutzung
Der Planentwurf sieht eine Verlängerung der Schleiermacherstraße mit einer Anbindung an die
Ruhrstraße vor. Von dieser Haupterschließung zweigt eine Stichstraße ab, die den nordöstlichen
Teil des Plangebiets erschließt. Der westliche Bereich wird über eine Ringerschließung, die zu
einer Platzbildung führt, angebunden. Es ist davon auszugehen, dass diese Straßenflächen nur
von den Anliegern genutzt werden, da sie für gebietsfremden Durchgangsverkehr nur einen
Umweg darstellt.
Entsprechend der Grundstruktur des Erschließungssystems ist das Bebauungskonzept in drei
Bereiche gegliedert:
Entlang der Ruhrstraße ist straßenbegleitender Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Der östliche Bereich ist durch die klare Figur einer Gabelung geprägt, an deren Ästen straßenbegleitende Einfamilienhäuser angeordnet sind.
Für den westlichen Teil des Plangebiets ist ein Platz vorgesehen, der von Einfamilienhausbebauung (Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser) umgeben ist. Der Platz wird als öffentlicher Raum
ausgebildet und soll auch als Kinderspielplatz genutzt werden.
1.2
In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte und für den Plan relevante Ziele
des Umweltschutzes
In einzelnen Fachgesetzen und Fachplänen werden für die Schutzgüter Ziele und allgemeine
Grundsätze dargestellt, die die Grundlage für eine Bewertung der Umweltauswirkungen bilden.
Dabei sind lediglich die Ziele zu berücksichtigen, die für den betrachteten Bebauungsplan von
Bedeutung sind. Die nachfolgende Zusammenstellung enthält die wesentlichen schutzgutbezogenen Ziele.
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Tab. 1: In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte schutzgutbezogene Ziele des Umweltschutzes
Schutzgut
Gesetzliche
Grundlage
Tiere, Pflanzen
und biologische
Vielfalt
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
Wasser
Klima/Luft
-
Erhalt der biologischen Vielfalt.
-
Sicherung der Lebensräume für gefährdete Arten.
-
Erhalt lebensraumtypischer Standortverhältnisse.
-
Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Verhinderung oder Ausgleich von Beeinträchtigungen.
-
Erhaltung unbebauter Bereiche als Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzung der Naturgüter und
für die Erholung in Natur und Landschaft insgesamt und auch im
Einzelnen in für ihre Funktionsfähigkeit genügender Größe.
-
Besonderer Schutz, Pflege und Entwicklung von Teilen von Natur
und Landschaft, auch begrünter Flächen und deren Bestände in besiedelten Bereichen.
-
Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Rekultivierung oder naturnahe Gestaltung.
Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG)
-
Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen
Umwelteinwirkungen.
Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG)
-
Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des
Bodens.
-
Abwehr schädlicher Bodenveränderungen.
-
Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachter
Gewässerverunreinigungen.
-
Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen des
Bodens sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.
Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImschG)
-
Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen
Umwelteinwirkungen.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
-
Verhütung der Verunreinigung des Wassers oder einer sonstigen
nachteiligen Veränderung seiner Eigenschaften.
-
Vermeidung der Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses.
-
Verhütung des schädlichen Abfließens von Niederschlagswasser
sowie das Abschwemmen und der Eintrag von Bodenbestandteilen,
Dünge- oder Pflanzenbehandlungsmitteln in Gewässer.
Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImschG)
-
Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen
Umwelteinwirkungen.
Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG)
-
Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen
Umwelteinwirkungen.
-
Verminderung von Luftverunreinigungen und Lärmeinwirkungen
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
-
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des
örtlichen Klimas, Ausgleich oder Minderung unvermeidbarer Beeinträchtigungen durch landschaftspflegerische Maßnahmen.
Landschaftsgesetz
(LG NW)
Boden
Umweltschutzziele
Anleitung Luft (TALuft)
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
Landschaftsgesetz
(LG NW)
Mensch
Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG) / (TALärm) / (TA-Luft)
-
Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen
Umwelteinwirkungen.
Mensch/ Landschaft/ Erho-
Bundesnaturschutzgesetz
-
Sicherung der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit
und wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des
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Schutzgut
Gesetzliche
Grundlage
lung
(BNatSchG)
Kultur- und
sonstige Sachgüter
Umweltschutzziele
Menschen.
-
Erhaltung und Entwicklung charakteristischer Strukturen und Elemente der Landschaft, Vermeidung der Beeinträchtigung des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft.
-
Schutz von in ihrer Beschaffenheit und Lage geeigneten Flächen
zum Zwecke der Erholung sowie Bereitstellung ausreichender Flächen im siedlungsnahen Bereich für die Erholung.
-
Luftverunreinigungen und Lärmeinwirkungen sind auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gering zu
halten.
Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG)
-
Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen
Umwelteinwirkungen.
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
-
Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen und der Funktionen des
Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte im Sinne des § 2
Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zum Schutz des Bodens vom 17.
März 1998 (BGBl. I S. 502 BBodSchG –).
Landschaftsgesetz
(LG NW)
-
2.
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
2.1
Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich
der Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung („Nullvariante“)
2.1.1
Schutzgut Mensch
Das Schutzgut "Mensch" umfasst die Bevölkerung im Allgemeinen und ihre Gesundheit bzw. ihr
Wohlbefinden. Zur Wahrung der Daseinsgrundfunktionen der Bevölkerung sind als Schutzziele
das Wohnen und die Erholung und Freizeit zu nennen. Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen:
- die Wohn- und Wohnumfeldfunktion,
- die Erholungs- und Freizeitfunktion.
2.1.1.1 Wohnen und Wohnumfeld
Der Bebauungsplan Nr. 874 wird mit dem Ziel der Schaffung neuer Wohnbauflächen aufgestellt.
Das Gebiet ist nahezu von allen Seiten von Wohnbebauung, überwiegend im Ein- bis Zweifamilienhausbereich und an der östlichen Seite im Mehrfamilienhausbereich umgeben. Nordöstlich
grenzt die Katholische Kirchengemeinde mit Kirche, Jugendheim und Kindergarten an. Südöstlich auf der gegenüberliegenden Seite der Ruhrstraße befindet sich ein Bauernhof. Die in unmittelbarer Nähe liegende Lutherschule (Grundschule) wurde geschlossen. Das Plangebiet bietet
aufgrund seiner im Wohnsiedlungsbereich integrierten Lage die Möglichkeit, ein bedarfs- und
nachfragegerechtes Angebot zu schaffen. Die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken trägt
zur Stabilisierung der rückläufigen Einwohnerzahl und dauerhaften Bindung der Bewohner an
die Stadt Bochum bei.
Dem Plangebiet kommt in Bezug auf das Wohnumfeld eine verbindende Funktion im Hinblick
auf die bereits vorhandene und planungsrechtlich gesicherte Fuß- und Radwegeverbindung am
westlichen Rand des Plangebiets zu. Hierdurch wird eine Anbindung über die Ruhrstraße an das
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Stadtteilzentrum Eppendorf sichergestellt. Die verkehrstechnische Erschließung des Plangebiets
verbessert die Anbindung der westlich angrenzenden Wohnbebauung an das Stadtteilzentrum.
Der Wohn- und Wohnumfeldfunktion kommt daher im Plangebiet eine hohe Bedeutung zu.
Durch die Straßen die südlich angrenzende Ruhrstraße gehen Immissionsbelastungen aus, die
im Rahmen eines Gutachtens ermittelt wurden.
Im Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen wird maximal der Lärmpegelbereich IV erreicht. Durch Vorgaben zum passiven Lärmschutz wird gewährleistet, dass innerhalb
der Gebäude keine unzulässigen Lärmbeeinträchtigungen entstehen können. Hierzu werden
Mindestanforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile gestellt. Somit wird sichergestellt, dass innerhalb der Wohnungen Lärmpegel erreicht werden, die unterhalb der dafür normierten Werte bleiben.
2.1.1.2 Erholung und Freizeit
Dem Plangebiet kommt bisher aufgrund der fehlenden Zugänglichkeit nur eine geringwertige
Erholungs- und Freizeitfunktion zu. Es bietet einen ungestalteten Außenspielbereich für Kinder,
die sich hier in freier Natur bewegen können.
Der vorhandene Fußweg, der durch den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert wird trägt
ebenfalls zur Erholungs- und Freizeitfunktion bei. Damit wird die gute Anbindung in das Stadtteilzentrum Eppendorf gesichert und eine positive Auswirkung auf Freizeitaspekte erreicht. Die
verkehrstechnische Erschließung im Plangebiet trägt ebenfalls zu dieser Entwicklung bei, da
sowohl für das neue Wohngebiet als auch für die östlich angrenzenden Bereiche eine gute fußläufige Anbindung geschaffen wird.
Durch die Planung einer öffentlichen Grünfläche im östlichen Bereich des Plangebiets entsteht
ein Platz, der aufgrund seiner Größe auch als Kinderspielplatz genutzt werden soll. Der übrige
Bereich wird ebenfalls für öffentliche Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen.
Damit wird durch die Planung die Erholungs- und Freizeitfunktion im Plangebiet und –umfeld im
Hinblick auf das Spielen in der freien Natur verschlechtert. Es wird aber zum Ausgleich ein großzügig dimensionierter Spielbereich im zentralen Bereich des Wohngebiets neu geschaffen. Auch
wird eine bestehende Fußwegeverbindung gesichert bzw. durch eine direkte Verbindung durch
das Plangebiet ergänzt.
Insgesamt stehen dem Eingriff in eine Freizeitfunktion (Verlust von Frei-/Spielfläche) auch Verbesserungen im Hinblick auf die Erholungs- und Freizeitfunktion gegenüber.
2.1.1.3 Bevölkerung insgesamt
Durch die Planung wird die Einwohnerzahl in Eppendorf zunehmen. Insgesamt sind mit der Realisierung des Bebauungsplans positive Effekte auf eine qualitätsvolle Wohnungsbaulandentwicklung zu erwarten. Die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen in Eppendorf werden durch die
zusätzlichen Bewohner besser ausgelastet und damit in ihrem Bestand gesichert.
2.1.2
Schutzgut Boden
2.1.2.1 Böden und geologisches Ausgangssubstrat
Bei dem 4,2 ha großen Plangebiet handelt es sich nahezu ausschließlich um Grünflächen bzw.
Sukzessionsflächen, die gemäß der “Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen”, überarbeitet im
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Rahmen des Regionalen Flächennutzungsplans zur “Karte der schutzwürdigen Böden” aufgrund
ihrer Bodenfruchtbarkeit als besonders schutzwürdig einzustufen sind.
Die im Rahmen der Baumaßnahme erforderlichen Abgrabungen, Überbauungen und Versiegelungen werden zu Verlusten und Beeinträchtigungen von natürlichen Bodenfunktionen führen.
Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass gemäß § 1a Abs. 2 BauGB ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden beachtet werden muss. Im Rahmen einer Bebauung ist
ein schonender Umgang mit diesen Böden sicherzustellen und die Versiegelung zu minimieren
um die Umweltauswirkungen so gering wie möglich zu halten. Naturbelassene Böden sind im
Stadtgebiet Bochum selten und, aufgrund ihrer langsamen Entwicklungszeit von einigen hundert
Jahren, quasi nicht regenerierbar sind. Sie stellen daher ein einzigartiges Archiv unserer Erdund Kulturgeschichte dar.
Es erfolgt daher eine Kennzeichnung zum Bodenschutz im Bebauungsplan.
Weiterhin sind die Anforderungen des § 12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
(BBodSchV) für das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in die durchwurzelbare Bodenschicht sowie das zur Konkretisierung der im ' 12 BBodSchV enthaltenen Anforderungen
erarbeitete Merkblatt 44 des damaligen Landesumweltamtes (heute LANUV) zu beachten.
Der Schutzwürdigkeit des Bodens entsprechend sind im Einfamilienhaussegment durchaus
großzügige Grundstücke vorgesehen. Flächen für Stellplätze und Nebenanlagen werden begrenzt und sowohl eine öffentliche Grünfläche als auch eine von der Bebauung freizuhaltende
Fläche festgesetzt. Dadurch bleiben größere Teile des Bodens unversiegelt.
Durch die Planung gehen schutzwürdige Böden verloren. Festsetzungen im Bebauungsplan
(siehe Punkt 2.3) bewirken aber einen Ausgleich zu diesem Eingriff.
2.1.2.2
Altlasten
Das Plangebiet ist nicht als Altlastenfläche im Altlastenkataster der Stadt Bochum gemäß § 11
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Verbindung mit § 8 Landesbodenschutzgesetz
(LBodSchG) verzeichnet. Der unteren Bodenschutzbehörde liegen für diese Fläche zurzeit keine
Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vor.
2.1.2.3 Bergbau
Im Rahmen einer bergschadenstechnischen Gefahrenanalyse wurde eine Stellungnahme zur
Standsicherheit der Geländeoberfläche im Zusammenhang mit dem ehemaligen Bergbau erstellt.
Die Auswertung von bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in
NRW eingesehenen Kartenwerken hat ergeben, dass unterhalb des Plangebiets umfangreiche
Kohlegewinnungsmaßnahmen im Tiefbau stattgefunden haben. Nach der allgemeinen Lehrmeinung können mit Ausnahme geotechnischer Sonderfälle aus einem solchen Bergbau keine signifikanten Bodenbewegungen mehr auftreten. Im oberflächennahen sowie in dem nachwirkungsrelevanten, tagesnahen Teufbereich war in den vorgelegten Unterlagen keine Abbautätigkeit
verzeichnet.
Nach der mit Hilfe weiterer, geologischer Unterlagen durchgeführten Projektion streichen im südlichen Untersuchungsbereich aber bauwürdige Flöze der Girondelle-Gruppe an der Karbonoberfläche aus. Unter Berücksichtigung weiter östlich angelegter Tagesöffnungen sowie nahe südwestlich gefallener Tagesbrüche können Abbautätigkeiten in diesen Flözen trotz fehlender konkreter Aufzeichnungen nicht ausgeschlossen werden. Deren Vorhandensein wird aufgrund der
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genannten Hinweise jeweils mit geringer bzw. mittlerer Wahrscheinlichkeit eingeschätzt. Aus
einem derartigen tagesnahen Bergbau können zukünftig Tagesbrüche sowie unterschiedliche
Senkungen und Setzungen an der Geländeoberfläche auftreten.
Zur konkreten Klärung werden Untersuchungsbohrarbeiten vorgeschlagen. Da es sich bei der
betroffenen Fläche im südwestlichen Bereich des Plangebiets um bereits bebaute Grundstücke
handelt, die nicht mit in den geplanten Bereich für die Neubebauung einbezogen werden, kann
auf diese Untersuchungsbohrungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verzichtet werden. Für den relevanten Teil des Plangebiets erfolgt daher lediglich eine Kennzeichnung im Bebauungsplan.
2.1.3
Schutzgut Wasser
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Emscher, Teileinzugsgebiet X -Goldhammer Bach.
Die Vorgaben des § 51 a Landeswassergesetz NRW (LWG) sind bei der Niederschlagswasserentwässerung zu beachten. Demnach ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach
dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen
werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit
Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. In diesem Zusammenhang wurde ein Versickerungsgutachten erstellt, das zu dem Ergebnis kommt, dass eine flächenhafte Versickerung
des anfallenden Regenwassers nicht möglich ist.
Weder Fließ- noch Stillgewässer sind im Plangebiet vorhanden.
Wasserschutzzonen sind im Bereich des Plangebiets nicht ausgewiesen.
Die Versorgung des Plangebiets erfolgt über die vorhandenen Versorgungsleitungen, die im Bereich der Neubebauung ergänzt werden. Das Abwasser wird über die vorhandene Kanalisation
in der Ruhr- und Holzstraße abgeleitet.
Insgesamt kommt dem Plangebiet und dessen Umfeld eine geringe Bedeutung bezüglich des
Oberflächenwasserhaushalts zu.
Für die Regierungsbezirke Münster, Arnsberg und Düsseldorf wird zurzeit eine Hochwasserrisiko-Managementplanung in der Managementeinheit Emscher erarbeitet. Das Stadtgebiet Bochum-Eppendorf liegt demnach im Einzugsbereich der Emscher. Nach vorliegenden Ergebnissen befindet sich das Plangebiet nicht in einem Risikogebiet für Hochwasser.
2.1.4
Schutzgut Klima und Luft
2.1.4.1 Klima
Durch die Überplanung gehen die vorhandenen Grünflächen verloren. Der Klimatoptyp ändert
sich vom Wald- und Freiluftklima zum Stadtrandklima. Dies bedeutet auch einen Verlust von
Kaltluftproduktionsfläche. Laut Klimaanalyse sollte der Bereich von Bebauung freigehalten
werden. Emissionen sind zu vermeiden.
Zur Minimierung der klimabezogenen Beeinträchtigungen erfolgten Festsetzungen im
Bebauungsplan (siehe Punkt 2.3).
Im Hinblick auf das Schutzgut Klima hat eine Abwägung zwischen diesem Umweltaspekt und
dem Belang der Wohnraumversorgung stattgefunden, wobei der Schaffung neuer
Wohnbauflächen unter Berücksichtigung der Zielrichtung des Bebauungsplans Nr. 874 eine
höhere Wertigkeit beigemessen wurde.
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2.1.4.2 Luft
Die Fläche des Bebauungsplans Nr. 874 befindet sich nicht in der Nähe einer Messstation für
Luftschadstoffe. Es wurden auch keine Luftschadstoffberechnungen im Rahmen des OnlineScreenings des Landes NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW,
LANUV) durchgeführt.
Das Plangebiet liegt nicht in der Bochumer Umweltzone (Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan
Ruhrgebiet Ost).
Im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost sind Belastungskarten für Stickstoffdioxid und
Feinstaub dargestellt. Für das Plangebiet und seine Umgebung sind in beiden Fällen keine
Belastungen, die auf Richtwertüberschreitungen hinweisen, verzeichnet.
2.1.5
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
2.1.5.1 Tiere
Zur Erfassung der Tierwelt in Bezug auf Artenschutz wurden Untersuchungen der Tierartengruppen Vögel und Fledermäuse durchgeführt.
Vögel
Die Kartierung der Vögel erfolgte im Rahmen von 2 Begehungen (Linientaxierung) im Zeitraum
April bis Juni des Jahres 2009. Bei den Erhebungen wurde nach Brut- /Reviervögeln und Nahrungsgästen differenziert. Hierzu wurden die gängigen Kriterien des revieranzeigenden Verhaltens berücksichtigt.
Im Untersuchungsgebiet konnten während der Brutperiode 16 Vogelarten nachgewiesen werden. Von diesen brüten im Gebiet bzw. am Gebietsrand wahrscheinlich 13 Arten. Die übrigen
beobachteten Vögel sind (un)regelmäßige Nahrungsgäste, deren Reviere über das Untersuchungsgebiet hinausgehen. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass alle planungsrelevanten Vogelarten ermittelt wurden. Die Ergebnisse der Brutvogelerfassung sind im Einzelnen
in nachfolgender Tabelle aufgeführt.
Vogelarten des Untersuchungsraums
Artenliste:
Art deutsch
Amsel
Blaumeise
Buchfink
Dompfaff
Elster
Grünfink
Heckenbraunelle
Kohlmeise
Mauersegler
Mehlschwalbe
Rabenkrähe
Ringeltaube
Rotkehlchen
Singdrossel
Zaunkönig
Zilpzalp
Art wissenschaftlich
Turdus merula
Cyanistes caeruleus
Fringilla coelebs
Pyrrhula pyrrhula
Pica pica
Carduelis chloris
Prunella modularis
Parus major
Apus apus
Delichon urbica
Corvus corone
Columba palumbus
Erithacus rubecula
Turdus philomelos
Troglodytes troglodytes
Phylloscopus collybita
Status
BV
BV
BV
BV
BV
BV
BV
BV
NG
NG
NG
BV
BV
BV
BV
BV
Status: BV = Bruvogel, NG = Nahrungsgast, BP = Brutpaar
Größenklasse
4-7 BP
2-3 BP
2-3 BP
1 BP
1 BP
4-7 BP
2-3 BP
2-3 BP
1 BP
2-3 BP
2-3 BP
4-7 BP
2-3 BP
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Größenklasse: 1 Brutpaar, 2-3 Brutpaare, 4-7 Brutpaare, 8-20 Brutpaare, > 20 Brutpaare
* = besonders geschützte planungsrelevante Art; ** streng geschützte planungsrelevante Art
Dominant im gesamten Untersuchungsgebiet ist aufgrund des hohen Gehölzanteils die große
Gruppe der Gebüschbewohner, die sowohl in Wäldern, der gehölzbetonten Offenlandschaft als
auch in Siedlungen, Gärten und Parks anzutreffen ist. Charakteristische Vertreter sind Amsel,
Singdrossel, Ringeltaube, Zilpzalp, Heckenbraunelle, Rotkehlchen, Blau- und Kohlmeise sowie
Buchfink.
Fledermäuse
Die Erfassung des Fledermausartenspektrums und potenzieller räumlich-funktioneller Beziehungen im Untersuchungsgebiet erfolgte im Frühjahr/Sommer des Jahres 2009 mittels Detektorkartierungen.
Der Großteil der einheimischen Fledermausrufe kann mittels der Detektorkartierung erkannt werden. Allerdings verändert sich das Echoortungsverhalten in Abhängigkeit von den jeweiligen
Jagdbedingungen, wodurch teilweise eine eindeutige Identifizierung der Arten nicht oder nur
schwer möglich ist. Bei wenigen Arten ist eine Unterscheidung mit dem Detektor auf Artniveau
prinzipiell nicht möglich, so dass nur eine Bestimmung als Artenpaar erfolgen kann. So lassen
sich die Große und Kleine Bartfledermaus sowie das Braune und Graue Langohr nicht voneinander unterscheiden.
Auch die akustische Nachweisbarkeit der Arten ist sehr unterschiedlich. Während einige Fledermäuse wie z.B. der Große Abendsegler und die Zwergfledermaus auffällig laut rufen und
über eine relativ große Distanz hörbar sind, ist die Nachweisbarkeit der leise rufenden Arten, wie
z.B.
der Bechstein- und der Langohrfledermaus, erheblich eingeschränkt.
Bei den nächtlichen Detektorkartierungen wurden das Gebiet entlang von Wegen und Gehölz
und Waldrändern begangen und die Fledermausrufe registriert.
Am südlichen und am östlichen Waldrand des Eppendorfer Waldes konnten jagende Zwergfledermäuse festgestellt werden. Eine weitere Ortung deutet auf eine Breitflügelfledermaus hin. Am
nördlichen Waldrand konnten an den Straßenlaternen an der Holzstraße jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse beobachtet werden. Eine Nutzung der Hausgärten der Häuser an der Ruhrstraße und der dahinter liegenden Brachflächen durch Fledermäuse konnte nicht
untersucht werden, ist aber anzunehmen.
Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Bebauungsplan
keine Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG ausgelöst werden.
Durch Umsetzung der Maßnahme geht grundsätzlich Lebensraum für heimische Tierarten verloren, die ggfls ihr Brut- und Aufenthalts oder Jagdquartier verlagern müssen. Da sich nördlich an
das Plangebiet eine Waldfläche anschließt und südlich an das Plangebiet offene Landschaft anschließt, werden diese Auswirkungen als hinnehmbar eingestuft.
2.1.6
Schutzgut Landschaft
Das Stadtbild im Bereich des Plangebiets wird geprägt durch die umgebende Wohnbebauung,
den nördlich angrenzenden Wald, die ebenfalls nördlich angrenzenden Flächen der Kirchengemeinde (Kirche, Kindergarten, Jugendheim) und die südlich der Ruhrstraße angrenzende Freifläche, die im Landschaftsplan Bochum-West als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Das
Plangebiet befindet sich daher am Siedlungsrand.
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Das Plangebiet weist insgesamt keine besonders ausgeprägte Stadtbildqualität auf.
Durch die Bebauung der bisherigen Freifläche wird das Landschaftsbild verändert, da sich das
bisher durch eine Freifläche geprägte Bild zu einer Siedlungsfläche verändert. Es handelt sich
nicht um eine Fläche in der freien Landschaft, sondern um eine Lage am Siedlungsrand, die zudem direkt an die Straßenverkehrsfläche der Ruhrstraße angrenzt. Daher wird diese Veränderung durchaus als positiv bewertet.
2.1.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bedeutsame Kulturgüter, wie Bau- oder Bodendenkmale sind im Bereich des Plangebiets und
dessen Umfeld nicht vorhanden. Bedeutsame Sachgüter, wie z. B. große Ver- und Entsorgungsanlagen oder Rohstofflagerstätten sind ebenfalls nicht vorhanden.
2.1.8
Wechselwirkungen
Eine besondere Eigenschaft des UVP-Gesetzes ist der dort geforderte integrative Prüfansatz,
der die einzelnen Umweltfaktoren einschließlich der Wechselwirkungen (§ 2 Abs. 1, S. 1) zu berücksichtigen hat.
Besonders zu berücksichtigende Wechselbeziehungen zwischen einzelnen Schutzgütern (z. B.
grundwassergeprägte Standorte mit daraus resultierenden besonderen Ausprägungen der Böden und der standortspezifischen Tier- und Pflanzenwelt) bestehen nicht. Auch konnten keine
besonderen räumlichen Wechselwirkungen und -beziehungen zwischen den Teilflächen des
Plangebiets oder zwischen dem Plangebiet und seinem Umfeld festgestellt werden.
2.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung („Nullvariante“)
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die heute vorhandene Situation weitgehend erhalten
bleiben. Für den Bereich des Plangebiets gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan, sodass
die Fläche überwiegend unbebaut blieben würde. Eine zusätzliche Bebauung auf der Grundlage
des § 34 BauGB wäre ohne Bebauungsplan ggfls entlang der Ruhrstraße und im Bereich nördlich des geplanten Regenrückhaltebeckens möglich.
2.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Zur Vermeidung und Verringerung möglicher zukünftiger umweltrelevanter Auswirkungen werden bei der Aufstellung des Bebauungsplans und der Umsetzung der Planung insbesondere
nachfolgende Aspekte berücksichtigt:
- Planung großzügiger Grundstücke,
- Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und auf
den hierfür festgesetzten Flächen zulässig,
- Einschränkung der Nebenanlagen in Vorgartenbereichen
- Festsetzung zur Dachbegrünung,
- Festsetzung von Bepflanzung in der öffentlichen Straßenverkehrsfläche,
- Festsetzung einer großzügigen Grünfläche,
- Festsetzung einer von der Bebauung freizuhaltenden Fläche (Waldabstand),
- Reglementierung von Versiegelung in den dargestellten Vorgartenflächen.
Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298
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Eine Vielzahl von Festsetzungen im Bebauungsplan tragen zur Verringerung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen bei. Dadurch wird zum einen die Versieglung des Bodens verringert (z.B. durch Grundstücksgrößen, Reglementierung der Stellplatzflächen) zum anderen aber
auch zur Verbesserung des Stadtklimas (z.B. durch Reduzierung der Abflussspitzen bei Starkregenereignissen durch eine extensive Dachbegrünung, Bepflanzungen im öffentlichen Straßenraum) beigetragen. Zudem wird durch die Begrünung die Aufheizung der Luft in einem dicht bebauten Gebiet gemildert und so verhindert, dass dem Gebiet selbst bzw. der Umgebung kühle
Luft zum Austausch entzogen wird.
2.3.1
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz
Folgende Gesamtbilanz der Eingriffe wurde auf der Grundlage des im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorliegenden Bebauungsplanentwurfs (Stand 03.09.2009) ermittelt:
Fläche
Wert
Gesamtflächenwert des Ausgangszustandes
49.596 m²
248.729
Gesamtflächenwert gemäß den Festsetzungen
49.596 m²
162.105
0 m²
-86.624
Differenz
Bei Umsetzung des aus dem Jahr 2009 vorliegenden Bebauungsplanentwurfs ergäbe sich ein
verbleibender Kompensationsbedarf mit einem Flächenwert von insgesamt 86.624.
Der Kompensationsbedarf ist an den geänderten Bebauungsplanentwurf bis zur öffentlichen
Auslegung anzupassen.
2.3.2
Ausgleichsmaßnahmen
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 874 bestehen keine ausreichenden
Möglichkeiten, den gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans entstehenden Eingriff vollständig auszugleichen. Daher wird eine zusätzliche Ausgleichsfläche außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans festgesetzt (externe Kompensation).
2.4
Alternativen/anderweitige Planungsmöglichkeiten
Alternative Standorte für Wohnbebauung in Eppendorf wurden nicht betrachtet, da hierfür keine
geeigneten Flächen vorhanden sind. Die Fläche an der Ruhrstraße eignet sich aufgrund ihrer
Lagegunst (räumliche Nähe zum Stadtteilzentrum Eppendorf und zu vorhandenen Infrastruktureinrichtungen) besonders als Wohnbaufläche. Die Darstellung im RFNP hat ebenfalls eine Entwicklung als Wohnbaufläche vorgegeben und eine anderweitige Nutzung für diese Fläche ausgeschlossen.
Im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs zum Bebauungsplan wurden unterschiedliche Planungskonzepte im Rahmen einer internen Entwurfswerkstatt der Stadt Bochum
erarbeitet. Der der frühzeitigen Beteiligung zugrunde liegende Entwurf wurde mehrfach modifiziert, sodass das dem Bebauungsplanentwurf zugrunde liegende städtebauliche Konzept als
Ergebnis unterschiedlicher Planungsansätze vorliegt. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der
Umweltauswirkungen jedoch nicht wesentlich, allenfalls im Hinblick auf die Wohnumfeldqualität.
Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298
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3.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN
3.1
Methodik sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der
Angaben
Schwierigkeiten bei der Zusammenstallung der Angaben gab es nicht. Zu den einzelnen
Schutzgütern wurden keine präzisen Angaben gemacht. Es erfolgte aber eine begründete Abschätzung zu den Schutzgütern.
3.2
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten erheblichen Umweltauswirkungen
Die geplante Überwachung (das Monitoring) der Auswirkungen des Bebauungsplans wird vorrangig im Rahmen der Fertigstellung des Vorhabens im Sinne einer Vollzugskontrolle/Abnahme
der vorgesehenen Verminderungs- sowie Gestaltungsmaßnahmen und externen Kompensationsmaßnahmen gemäß der Zuständigkeitsregelung innerhalb der Stadtverwaltung Bochum
durchgeführt.
Weiterhin sind Behörden gemäß § 4 Abs. 3 BauGB nach Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans zur Unterrichtung der Gemeinde verpflichtet, sofern nach ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung des Bauleitplans erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat.
Darüber hinausreichende Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen sind nicht
erforderlich.
4.
ZUSAMMENFASSUNG
Der vorliegende Umweltbericht betrachtet die Auswirkungen des Bebauungsplan Nr. 874 - Ruhrstraße- auf die Umwelt.
Im Plangebiet ist die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Das Gebiet stellt
sich derzeit überwiegend als nicht genutzte Grünfläche dar.
Umweltbestandteile sind:
a) die Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit,
b) der Boden,
c) das Grund- und Oberflächewasser,
d) das Klima und die Luft,
e) die Tier- und Pflanzenwelt und die biologische Vielfalt,
f) die Landschaft in Form des Landschafts- und Stadtbilds und
g) die Kultur- und sonstige Sachgüter.
Im Rahmen des Umweltberichts wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt ermittelt und beurteilt.
Zu a) Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit
Betroffenheit des Menschen und der menschlichen Gesundheit können durch Beeinträchtigung
der Wohnfunktion und der Erholungs- und Freizeitnutzung entstehen.
Der Bebauungsplan trägt zu einer Verbesserung der Wohnfunktion bei, indem er zusätzliche
Wohnbaufläche für ein stark nachgefragtes Wohnungsbausegment schafft.
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Eine Freizeitfunktion kommt dem Plangebiet aufgrund der fehlenden Zugänglichkeit nur in geringem Maße zu. Durch die Planung bzw. Sicherung einer Fuß- und Radwegeverbindung in das
Stadtteilzentrum von Eppendorf und die Schaffung einer großzügigen öffentlichen Grünfläche
wird die Freizeit- und Erholungsfunktion deutlich verbessert; durch die Planung geht aber auch
eine ungestaltete Spielfläche in freier Natur verloren.
Die Beeinträchtigungen durch Lärm werden nicht wesentlich erhöht. Zum Schutz vor Verkehrslärm im Plangebiet selbst erfolgen Festsetzungen zum passiven Lärmschutz.
Zu b) Boden
Der im Plangebiet vorhandene Boden ist schutzwürdig. Daher erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung im Bebauungsplan.
Der Schutzwürdigkeit des Bodens wurde nur folgende Maßnahmen Rechnung getragen:
Planung großzügiger Grundstücke
Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und auf
den hierfür festgesetzten Flächen zulässig
Festsetzung einer großzügigen Grünfläche
Festsetzung einer von der Bebauung freizuhaltenden Fläche (Waldabstand)
Reglementierung von Versiegelung in den dargestellten Vorgartenflächen.
Insgesamt wird es aber auch zu einem Verlust schutzwürdiger Boden kommen.
Zu c) Grund- und Oberflächenwasser
Es sind weder Fließ- noch Stillgewässer im Plangebiet vorhanden. Wasserschutzzonen sind
ebenfalls nicht ausgewiesen.
Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht möglich. Daher wird das Niederschlagswasser in ein Regenrückhaltebecken eingeleitet und in den Eppendorfer Graben abgeleitet.
Insgesamt kommt dem Plangebiet und dessen Umfeld eine geringe Bedeutung bezüglich des
Oberflächewasserhaushaltes zu.
Zu d) Klima und die Luft
Durch die Überplanung gehen der Grünflächen ändert sich der Klimatoptyp vom Wald- und
Freiluftklima zum Stadtrandklima. Dies bedeutet auch einen Verlust von
Kaltluftproduktionsfläche. Im Hinblick auf das Schutzgut Klima hat eine Abwägung zwischen
diesem Umweltaspekt und dem Belang der Wohnraumversorgung stattgefunden, wobei der
Schaffung neuer Wohnbauflächen unter Berücksichtigung der Zielrichtung des Bebauungsplans
Nr. 874 eine höhere Wertigkeit beigemessen wurde.
Die Fläche des Bebauungsplans Nr. 874 befindet sich nicht in der Nähe einer Messstation für
Luftschadstoffe. Es wurden auch keine Luftschadstoffberechnungen im Rahmen des OnlineScreenings des Landes NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW,
LANUV) durchgeführt.
Das Plangebiet liegt nicht in der Bochumer Umweltzone (Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan
Ruhrgebiet Ost).
Im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost sind Belastungskarten für Stickstoffdioxid und
Feinstaub dargestellt. Für das Plangebiet und seine Umgebung sind in beiden Fällen keine
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Belastungen, die auf Richtwertüberschreitungen hinweisen, verzeichnet.
Insgesamt sind Auswirkungen auf das Klima durch die Planung zu erwarten, die durch Festsetzungen im Bebauungsplan (Dachbegrünung, Festsetzung einer von der Bebauung freizuhaltenden Fläche, Reglementierung der versiegelten Flächen) teilweise kompensiert werden können.
Zu e) Tier- und Pflanzenwelt und die biologische Vielfalt
Zur Erfassung der Tierwelt wurden Untersuchungen der Tierartengruppen Vögel und Fledermäuse durchgeführt. Durch die Planung werden keine Verbotsbestandteile nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst.
Durch Umsetzung der Maßnahme geht grundsätzlich Lebensraum für heimische Tierarten verloren, die ggfls ihr Brut- und Aufenthalts oder Jagdquartier verlagern müssen. Da sich nördlich an
das Plangebiet eine Waldfläche anschließt und südlich an das Plangebiet offene Landschaft anschließt, werden diese Auswirkungen als hinnehmbar eingestuft.
Für den Eingriff in die Pflanzenwelt wurde eine Bilanzierung durchgeführt. Durch Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets ist der Eingriff ausgleichbar
Zu f) Landschaft in Form des Landschafts- und Stadtbilds
Das Plangebiet und seine Umgebung weisen insgesamt keine besonders ausgeprägte Stadtbildqualität auf.
Zu g) Kultur- und sonstige Sachgüter.
Bedeutsame Kultur- Sachgüter sind im Plangebiet und dessen Umgebung nicht vorhanden.
Alternativstandorte mit ähnlicher Wohnbaulandqualität wurden für Wohnbebauung in Eppendorf
nicht betrachtet, da hierfür keine geeigneten Flächen vorhanden sind.
Insgesamt kommt der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 874 - Ruhrstraße - zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben mit den Belangen des Umweltschutzes vereinbar ist.