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Anlage 3 b: Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 3 b: Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf.pdf
Größe
351 kB
Erstellt
24.12.14, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 11:40

Inhalt der Datei

Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 1 von 16 Bebauungsplan Nr. 874 - Ruhrstraße UMWELTBERICHT als gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan gem. § 2a Baugesetzbuch (BauGB) ENTWURF 06.02.2014 Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 2 von 16 INHALT 1. 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.2 EINLEITUNG................................................................................................................ 3 Inhalte, Ziele und wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplans........................... 3 Lage im Raum und Abgrenzung................................................................................... 3 Ziele.............................................................................................................................. 4 Art und Umfang der baulichen Nutzung ....................................................................... 4 In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte und für den Plan relevante Ziele des Umweltschutzes ........................................................................................................... 4 2. 2.1 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN................ 6 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung („Nullvariante“) ....... 6 Schutzgut Mensch........................................................................................................ 6 Wohnen und Wohnumfeld............................................................................................ 6 Erholung und Freizeit ................................................................................................... 7 Bevölkerung insgesamt ................................................................................................ 7 Schutzgut Boden .......................................................................................................... 7 Böden und geologisches Ausgangssubstrat ................................................................ 7 Altlasten........................................................................................................................ 8 Bergbau........................................................................................................................8 Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 9 Schutzgut Klima und Luft ............................................................................................. 9 Klima ............................................................................................................................ 9 Luft ............................................................................................................................... 10 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...................................................... 10 Tiere ............................................................................................................................. 10 Schutzgut Landschaft................................................................................................... 11 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................. 12 Wechselwirkungen ....................................................................................................... 12 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung („Nullvariante“) ............................................................................................... 12 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen............................................................................................................... 12 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz........................................................................................... 13 Ausgleichsmaßnahmen................................................................................................ 13 Alternativen/anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................... 13 2.1.1 2.1.1.1 2.1.1.2 2.1.1.3 2.1.2 2.1.2.1 2.1.2.2 2.1.2.3 2.1.3 2.1.4 2.1.4.1 2.1.4.2 2.1.5 2.1.5.1 2.1.6 2.1.7 2.1.8 2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 2.4 3. 3.1 3.2 4. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ......................................................................................... 14 Methodik sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ....................................................................................................................... 14 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten erheblichen Umweltauswirkungen ................................................................................................... 14 ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................................... 14 Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 3 von 16 TEIL B UMWELTBERICHT 1. EINLEITUNG 1.1 Inhalte, Ziele und wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplans Der Bebauungsplan setzt das von der Verwaltung erarbeitete städtebauliche Konzept um. Dies sieht die Entwicklung eines Wohnquartiers - vorwiegend für eine Einfamilienhausbebauung - vor. An der Ruhrstraße und im Gabelungsbereich der Erschließungsstraßen im Plangebiet sind Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Der Planentwurf sieht eine Verlängerung der Schleiermacherstraße mit einer Anbindung an die Ruhrstraße vor. Von dieser Haupterschließung zweigt eine Stichstraße ab, die den nordöstlichen Teil des Plangebiets erschließt. Der westliche Bereich wird über eine Ringerschließung, die zu einer Platzbildung führt, angebunden. Der Platz wird als öffentlicher Raum ausgebildet und bietet aufgrund seiner Größe u.a. Fläche für einen Kinderspielplatz. Eine vorhandene Fußwegeverbindung, die zu einer Anbindung an das Stadtteilzentrum Eppendorf beiträgt, wird planungsrechtlich gesichert und an das neue Wohngebiet angeschlossen. Der Planbereich ist gemäß des städtebaulichen Konzeptes als allgemeines Wohngebiets gem. § 4 BauNVO mit entsprechendem Ausschluss nicht erwünschter bzw. störender Nutzungen festgesetzt. Durch Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und Begrenzung der Flächen für Stellplätze und Nebenanlagen wird der Anteil der versiegelten Fläche reduziert. Festsetzungen zur Begrünung (Dachbegrünung, Grünfläche) und Bepflanzung (im öffentlichen Straßenraum, Pflanzstreifen) tragen zur Verringerung der Bodenversiegelung und damit zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Aus entwässerungstechnischen Gründen wird eine Fläche für ein Regenrückhaltebecken festgesetzt. 1.1.1 Lage im Raum und Abgrenzung Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 874 befindet sich im Bochumer Stadtteil Eppendorf. Es hat eine Größe von ca. 4,2 ha und liegt nordwestlich der Ruhrstraße 37- 67, östlich der Schleiermacher Straße und südlich der Holzstraße. Das Plangebiet stellt sich überwiegend als nicht genutzte Grünfläche dar. Ein Teilbereich des Plangebiets wird als Haus- bzw. Kleingärten genutzt. Es ist nahezu von allen Seiten von Wohnbebauung, überwiegend aus dem Ein- und Zweifamilienhausbereich und an der östlichen Seite aus dem Mehrfamilienhausbereich, umgeben. Nordöstlich grenzt die Katholische Kirchengemeinde mit Kirche, Jugendheim und Kindergarten an. Südöstlich auf der gegenüberliegenden Seite der Ruhrstraße befindet sich ein Bauernhof. Die in unmittelbarer Nähe liegende Lutherschule (Grundschule) wurde geschlossen. Südlich an die Holzstraße grenzt eine Waldfläche unmittelbar nördlich an das Plangebiet an. Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 4 von 16 1.1.2 Ziele Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung von familiengerechter Wohnbebauung im Plangebiet. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Errichtung von Einzel,- Doppel- und Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau vorgesehen. 1.1.3 Art und Umfang der baulichen Nutzung Der Planentwurf sieht eine Verlängerung der Schleiermacherstraße mit einer Anbindung an die Ruhrstraße vor. Von dieser Haupterschließung zweigt eine Stichstraße ab, die den nordöstlichen Teil des Plangebiets erschließt. Der westliche Bereich wird über eine Ringerschließung, die zu einer Platzbildung führt, angebunden. Es ist davon auszugehen, dass diese Straßenflächen nur von den Anliegern genutzt werden, da sie für gebietsfremden Durchgangsverkehr nur einen Umweg darstellt. Entsprechend der Grundstruktur des Erschließungssystems ist das Bebauungskonzept in drei Bereiche gegliedert: Entlang der Ruhrstraße ist straßenbegleitender Geschosswohnungsbau vorgesehen. Der östliche Bereich ist durch die klare Figur einer Gabelung geprägt, an deren Ästen straßenbegleitende Einfamilienhäuser angeordnet sind. Für den westlichen Teil des Plangebiets ist ein Platz vorgesehen, der von Einfamilienhausbebauung (Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser) umgeben ist. Der Platz wird als öffentlicher Raum ausgebildet und soll auch als Kinderspielplatz genutzt werden. 1.2 In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte und für den Plan relevante Ziele des Umweltschutzes In einzelnen Fachgesetzen und Fachplänen werden für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze dargestellt, die die Grundlage für eine Bewertung der Umweltauswirkungen bilden. Dabei sind lediglich die Ziele zu berücksichtigen, die für den betrachteten Bebauungsplan von Bedeutung sind. Die nachfolgende Zusammenstellung enthält die wesentlichen schutzgutbezogenen Ziele. Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 5 von 16 Tab. 1: In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte schutzgutbezogene Ziele des Umweltschutzes Schutzgut Gesetzliche Grundlage Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Wasser Klima/Luft - Erhalt der biologischen Vielfalt. - Sicherung der Lebensräume für gefährdete Arten. - Erhalt lebensraumtypischer Standortverhältnisse. - Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Verhinderung oder Ausgleich von Beeinträchtigungen. - Erhaltung unbebauter Bereiche als Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzung der Naturgüter und für die Erholung in Natur und Landschaft insgesamt und auch im Einzelnen in für ihre Funktionsfähigkeit genügender Größe. - Besonderer Schutz, Pflege und Entwicklung von Teilen von Natur und Landschaft, auch begrünter Flächen und deren Bestände in besiedelten Bereichen. - Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Rekultivierung oder naturnahe Gestaltung. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) - Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. - Abwehr schädlicher Bodenveränderungen. - Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen. - Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen des Bodens sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) - Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Verhütung der Verunreinigung des Wassers oder einer sonstigen nachteiligen Veränderung seiner Eigenschaften. - Vermeidung der Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses. - Verhütung des schädlichen Abfließens von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und der Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenbehandlungsmitteln in Gewässer. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) - Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. - Verminderung von Luftverunreinigungen und Lärmeinwirkungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. - Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, Ausgleich oder Minderung unvermeidbarer Beeinträchtigungen durch landschaftspflegerische Maßnahmen. Landschaftsgesetz (LG NW) Boden Umweltschutzziele Anleitung Luft (TALuft) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Landschaftsgesetz (LG NW) Mensch Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) / (TALärm) / (TA-Luft) - Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Mensch/ Landschaft/ Erho- Bundesnaturschutzgesetz - Sicherung der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit und wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 6 von 16 Schutzgut Gesetzliche Grundlage lung (BNatSchG) Kultur- und sonstige Sachgüter Umweltschutzziele Menschen. - Erhaltung und Entwicklung charakteristischer Strukturen und Elemente der Landschaft, Vermeidung der Beeinträchtigung des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft. - Schutz von in ihrer Beschaffenheit und Lage geeigneten Flächen zum Zwecke der Erholung sowie Bereitstellung ausreichender Flächen im siedlungsnahen Bereich für die Erholung. - Luftverunreinigungen und Lärmeinwirkungen sind auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gering zu halten. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen und der Funktionen des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zum Schutz des Bodens vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502 BBodSchG –). Landschaftsgesetz (LG NW) - 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung („Nullvariante“) 2.1.1 Schutzgut Mensch Das Schutzgut "Mensch" umfasst die Bevölkerung im Allgemeinen und ihre Gesundheit bzw. ihr Wohlbefinden. Zur Wahrung der Daseinsgrundfunktionen der Bevölkerung sind als Schutzziele das Wohnen und die Erholung und Freizeit zu nennen. Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen: - die Wohn- und Wohnumfeldfunktion, - die Erholungs- und Freizeitfunktion. 2.1.1.1 Wohnen und Wohnumfeld Der Bebauungsplan Nr. 874 wird mit dem Ziel der Schaffung neuer Wohnbauflächen aufgestellt. Das Gebiet ist nahezu von allen Seiten von Wohnbebauung, überwiegend im Ein- bis Zweifamilienhausbereich und an der östlichen Seite im Mehrfamilienhausbereich umgeben. Nordöstlich grenzt die Katholische Kirchengemeinde mit Kirche, Jugendheim und Kindergarten an. Südöstlich auf der gegenüberliegenden Seite der Ruhrstraße befindet sich ein Bauernhof. Die in unmittelbarer Nähe liegende Lutherschule (Grundschule) wurde geschlossen. Das Plangebiet bietet aufgrund seiner im Wohnsiedlungsbereich integrierten Lage die Möglichkeit, ein bedarfs- und nachfragegerechtes Angebot zu schaffen. Die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken trägt zur Stabilisierung der rückläufigen Einwohnerzahl und dauerhaften Bindung der Bewohner an die Stadt Bochum bei. Dem Plangebiet kommt in Bezug auf das Wohnumfeld eine verbindende Funktion im Hinblick auf die bereits vorhandene und planungsrechtlich gesicherte Fuß- und Radwegeverbindung am westlichen Rand des Plangebiets zu. Hierdurch wird eine Anbindung über die Ruhrstraße an das Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 7 von 16 Stadtteilzentrum Eppendorf sichergestellt. Die verkehrstechnische Erschließung des Plangebiets verbessert die Anbindung der westlich angrenzenden Wohnbebauung an das Stadtteilzentrum. Der Wohn- und Wohnumfeldfunktion kommt daher im Plangebiet eine hohe Bedeutung zu. Durch die Straßen die südlich angrenzende Ruhrstraße gehen Immissionsbelastungen aus, die im Rahmen eines Gutachtens ermittelt wurden. Im Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen wird maximal der Lärmpegelbereich IV erreicht. Durch Vorgaben zum passiven Lärmschutz wird gewährleistet, dass innerhalb der Gebäude keine unzulässigen Lärmbeeinträchtigungen entstehen können. Hierzu werden Mindestanforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile gestellt. Somit wird sichergestellt, dass innerhalb der Wohnungen Lärmpegel erreicht werden, die unterhalb der dafür normierten Werte bleiben. 2.1.1.2 Erholung und Freizeit Dem Plangebiet kommt bisher aufgrund der fehlenden Zugänglichkeit nur eine geringwertige Erholungs- und Freizeitfunktion zu. Es bietet einen ungestalteten Außenspielbereich für Kinder, die sich hier in freier Natur bewegen können. Der vorhandene Fußweg, der durch den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert wird trägt ebenfalls zur Erholungs- und Freizeitfunktion bei. Damit wird die gute Anbindung in das Stadtteilzentrum Eppendorf gesichert und eine positive Auswirkung auf Freizeitaspekte erreicht. Die verkehrstechnische Erschließung im Plangebiet trägt ebenfalls zu dieser Entwicklung bei, da sowohl für das neue Wohngebiet als auch für die östlich angrenzenden Bereiche eine gute fußläufige Anbindung geschaffen wird. Durch die Planung einer öffentlichen Grünfläche im östlichen Bereich des Plangebiets entsteht ein Platz, der aufgrund seiner Größe auch als Kinderspielplatz genutzt werden soll. Der übrige Bereich wird ebenfalls für öffentliche Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen. Damit wird durch die Planung die Erholungs- und Freizeitfunktion im Plangebiet und –umfeld im Hinblick auf das Spielen in der freien Natur verschlechtert. Es wird aber zum Ausgleich ein großzügig dimensionierter Spielbereich im zentralen Bereich des Wohngebiets neu geschaffen. Auch wird eine bestehende Fußwegeverbindung gesichert bzw. durch eine direkte Verbindung durch das Plangebiet ergänzt. Insgesamt stehen dem Eingriff in eine Freizeitfunktion (Verlust von Frei-/Spielfläche) auch Verbesserungen im Hinblick auf die Erholungs- und Freizeitfunktion gegenüber. 2.1.1.3 Bevölkerung insgesamt Durch die Planung wird die Einwohnerzahl in Eppendorf zunehmen. Insgesamt sind mit der Realisierung des Bebauungsplans positive Effekte auf eine qualitätsvolle Wohnungsbaulandentwicklung zu erwarten. Die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen in Eppendorf werden durch die zusätzlichen Bewohner besser ausgelastet und damit in ihrem Bestand gesichert. 2.1.2 Schutzgut Boden 2.1.2.1 Böden und geologisches Ausgangssubstrat Bei dem 4,2 ha großen Plangebiet handelt es sich nahezu ausschließlich um Grünflächen bzw. Sukzessionsflächen, die gemäß der “Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen”, überarbeitet im Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 8 von 16 Rahmen des Regionalen Flächennutzungsplans zur “Karte der schutzwürdigen Böden” aufgrund ihrer Bodenfruchtbarkeit als besonders schutzwürdig einzustufen sind. Die im Rahmen der Baumaßnahme erforderlichen Abgrabungen, Überbauungen und Versiegelungen werden zu Verlusten und Beeinträchtigungen von natürlichen Bodenfunktionen führen. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass gemäß § 1a Abs. 2 BauGB ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden beachtet werden muss. Im Rahmen einer Bebauung ist ein schonender Umgang mit diesen Böden sicherzustellen und die Versiegelung zu minimieren um die Umweltauswirkungen so gering wie möglich zu halten. Naturbelassene Böden sind im Stadtgebiet Bochum selten und, aufgrund ihrer langsamen Entwicklungszeit von einigen hundert Jahren, quasi nicht regenerierbar sind. Sie stellen daher ein einzigartiges Archiv unserer Erdund Kulturgeschichte dar. Es erfolgt daher eine Kennzeichnung zum Bodenschutz im Bebauungsplan. Weiterhin sind die Anforderungen des § 12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in die durchwurzelbare Bodenschicht sowie das zur Konkretisierung der im ' 12 BBodSchV enthaltenen Anforderungen erarbeitete Merkblatt 44 des damaligen Landesumweltamtes (heute LANUV) zu beachten. Der Schutzwürdigkeit des Bodens entsprechend sind im Einfamilienhaussegment durchaus großzügige Grundstücke vorgesehen. Flächen für Stellplätze und Nebenanlagen werden begrenzt und sowohl eine öffentliche Grünfläche als auch eine von der Bebauung freizuhaltende Fläche festgesetzt. Dadurch bleiben größere Teile des Bodens unversiegelt. Durch die Planung gehen schutzwürdige Böden verloren. Festsetzungen im Bebauungsplan (siehe Punkt 2.3) bewirken aber einen Ausgleich zu diesem Eingriff. 2.1.2.2 Altlasten Das Plangebiet ist nicht als Altlastenfläche im Altlastenkataster der Stadt Bochum gemäß § 11 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Verbindung mit § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) verzeichnet. Der unteren Bodenschutzbehörde liegen für diese Fläche zurzeit keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vor. 2.1.2.3 Bergbau Im Rahmen einer bergschadenstechnischen Gefahrenanalyse wurde eine Stellungnahme zur Standsicherheit der Geländeoberfläche im Zusammenhang mit dem ehemaligen Bergbau erstellt. Die Auswertung von bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW eingesehenen Kartenwerken hat ergeben, dass unterhalb des Plangebiets umfangreiche Kohlegewinnungsmaßnahmen im Tiefbau stattgefunden haben. Nach der allgemeinen Lehrmeinung können mit Ausnahme geotechnischer Sonderfälle aus einem solchen Bergbau keine signifikanten Bodenbewegungen mehr auftreten. Im oberflächennahen sowie in dem nachwirkungsrelevanten, tagesnahen Teufbereich war in den vorgelegten Unterlagen keine Abbautätigkeit verzeichnet. Nach der mit Hilfe weiterer, geologischer Unterlagen durchgeführten Projektion streichen im südlichen Untersuchungsbereich aber bauwürdige Flöze der Girondelle-Gruppe an der Karbonoberfläche aus. Unter Berücksichtigung weiter östlich angelegter Tagesöffnungen sowie nahe südwestlich gefallener Tagesbrüche können Abbautätigkeiten in diesen Flözen trotz fehlender konkreter Aufzeichnungen nicht ausgeschlossen werden. Deren Vorhandensein wird aufgrund der Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 9 von 16 genannten Hinweise jeweils mit geringer bzw. mittlerer Wahrscheinlichkeit eingeschätzt. Aus einem derartigen tagesnahen Bergbau können zukünftig Tagesbrüche sowie unterschiedliche Senkungen und Setzungen an der Geländeoberfläche auftreten. Zur konkreten Klärung werden Untersuchungsbohrarbeiten vorgeschlagen. Da es sich bei der betroffenen Fläche im südwestlichen Bereich des Plangebiets um bereits bebaute Grundstücke handelt, die nicht mit in den geplanten Bereich für die Neubebauung einbezogen werden, kann auf diese Untersuchungsbohrungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verzichtet werden. Für den relevanten Teil des Plangebiets erfolgt daher lediglich eine Kennzeichnung im Bebauungsplan. 2.1.3 Schutzgut Wasser Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Emscher, Teileinzugsgebiet X -Goldhammer Bach. Die Vorgaben des § 51 a Landeswassergesetz NRW (LWG) sind bei der Niederschlagswasserentwässerung zu beachten. Demnach ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. In diesem Zusammenhang wurde ein Versickerungsgutachten erstellt, das zu dem Ergebnis kommt, dass eine flächenhafte Versickerung des anfallenden Regenwassers nicht möglich ist. Weder Fließ- noch Stillgewässer sind im Plangebiet vorhanden. Wasserschutzzonen sind im Bereich des Plangebiets nicht ausgewiesen. Die Versorgung des Plangebiets erfolgt über die vorhandenen Versorgungsleitungen, die im Bereich der Neubebauung ergänzt werden. Das Abwasser wird über die vorhandene Kanalisation in der Ruhr- und Holzstraße abgeleitet. Insgesamt kommt dem Plangebiet und dessen Umfeld eine geringe Bedeutung bezüglich des Oberflächenwasserhaushalts zu. Für die Regierungsbezirke Münster, Arnsberg und Düsseldorf wird zurzeit eine Hochwasserrisiko-Managementplanung in der Managementeinheit Emscher erarbeitet. Das Stadtgebiet Bochum-Eppendorf liegt demnach im Einzugsbereich der Emscher. Nach vorliegenden Ergebnissen befindet sich das Plangebiet nicht in einem Risikogebiet für Hochwasser. 2.1.4 Schutzgut Klima und Luft 2.1.4.1 Klima Durch die Überplanung gehen die vorhandenen Grünflächen verloren. Der Klimatoptyp ändert sich vom Wald- und Freiluftklima zum Stadtrandklima. Dies bedeutet auch einen Verlust von Kaltluftproduktionsfläche. Laut Klimaanalyse sollte der Bereich von Bebauung freigehalten werden. Emissionen sind zu vermeiden. Zur Minimierung der klimabezogenen Beeinträchtigungen erfolgten Festsetzungen im Bebauungsplan (siehe Punkt 2.3). Im Hinblick auf das Schutzgut Klima hat eine Abwägung zwischen diesem Umweltaspekt und dem Belang der Wohnraumversorgung stattgefunden, wobei der Schaffung neuer Wohnbauflächen unter Berücksichtigung der Zielrichtung des Bebauungsplans Nr. 874 eine höhere Wertigkeit beigemessen wurde. Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 10 von 16 2.1.4.2 Luft Die Fläche des Bebauungsplans Nr. 874 befindet sich nicht in der Nähe einer Messstation für Luftschadstoffe. Es wurden auch keine Luftschadstoffberechnungen im Rahmen des OnlineScreenings des Landes NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, LANUV) durchgeführt. Das Plangebiet liegt nicht in der Bochumer Umweltzone (Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet Ost). Im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost sind Belastungskarten für Stickstoffdioxid und Feinstaub dargestellt. Für das Plangebiet und seine Umgebung sind in beiden Fällen keine Belastungen, die auf Richtwertüberschreitungen hinweisen, verzeichnet. 2.1.5 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 2.1.5.1 Tiere Zur Erfassung der Tierwelt in Bezug auf Artenschutz wurden Untersuchungen der Tierartengruppen Vögel und Fledermäuse durchgeführt. Vögel Die Kartierung der Vögel erfolgte im Rahmen von 2 Begehungen (Linientaxierung) im Zeitraum April bis Juni des Jahres 2009. Bei den Erhebungen wurde nach Brut- /Reviervögeln und Nahrungsgästen differenziert. Hierzu wurden die gängigen Kriterien des revieranzeigenden Verhaltens berücksichtigt. Im Untersuchungsgebiet konnten während der Brutperiode 16 Vogelarten nachgewiesen werden. Von diesen brüten im Gebiet bzw. am Gebietsrand wahrscheinlich 13 Arten. Die übrigen beobachteten Vögel sind (un)regelmäßige Nahrungsgäste, deren Reviere über das Untersuchungsgebiet hinausgehen. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass alle planungsrelevanten Vogelarten ermittelt wurden. Die Ergebnisse der Brutvogelerfassung sind im Einzelnen in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Vogelarten des Untersuchungsraums Artenliste: Art deutsch Amsel Blaumeise Buchfink Dompfaff Elster Grünfink Heckenbraunelle Kohlmeise Mauersegler Mehlschwalbe Rabenkrähe Ringeltaube Rotkehlchen Singdrossel Zaunkönig Zilpzalp Art wissenschaftlich Turdus merula Cyanistes caeruleus Fringilla coelebs Pyrrhula pyrrhula Pica pica Carduelis chloris Prunella modularis Parus major Apus apus Delichon urbica Corvus corone Columba palumbus Erithacus rubecula Turdus philomelos Troglodytes troglodytes Phylloscopus collybita Status BV BV BV BV BV BV BV BV NG NG NG BV BV BV BV BV Status: BV = Bruvogel, NG = Nahrungsgast, BP = Brutpaar Größenklasse 4-7 BP 2-3 BP 2-3 BP 1 BP 1 BP 4-7 BP 2-3 BP 2-3 BP 1 BP 2-3 BP 2-3 BP 4-7 BP 2-3 BP Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 11 von 16 Größenklasse: 1 Brutpaar, 2-3 Brutpaare, 4-7 Brutpaare, 8-20 Brutpaare, > 20 Brutpaare * = besonders geschützte planungsrelevante Art; ** streng geschützte planungsrelevante Art Dominant im gesamten Untersuchungsgebiet ist aufgrund des hohen Gehölzanteils die große Gruppe der Gebüschbewohner, die sowohl in Wäldern, der gehölzbetonten Offenlandschaft als auch in Siedlungen, Gärten und Parks anzutreffen ist. Charakteristische Vertreter sind Amsel, Singdrossel, Ringeltaube, Zilpzalp, Heckenbraunelle, Rotkehlchen, Blau- und Kohlmeise sowie Buchfink. Fledermäuse Die Erfassung des Fledermausartenspektrums und potenzieller räumlich-funktioneller Beziehungen im Untersuchungsgebiet erfolgte im Frühjahr/Sommer des Jahres 2009 mittels Detektorkartierungen. Der Großteil der einheimischen Fledermausrufe kann mittels der Detektorkartierung erkannt werden. Allerdings verändert sich das Echoortungsverhalten in Abhängigkeit von den jeweiligen Jagdbedingungen, wodurch teilweise eine eindeutige Identifizierung der Arten nicht oder nur schwer möglich ist. Bei wenigen Arten ist eine Unterscheidung mit dem Detektor auf Artniveau prinzipiell nicht möglich, so dass nur eine Bestimmung als Artenpaar erfolgen kann. So lassen sich die Große und Kleine Bartfledermaus sowie das Braune und Graue Langohr nicht voneinander unterscheiden. Auch die akustische Nachweisbarkeit der Arten ist sehr unterschiedlich. Während einige Fledermäuse wie z.B. der Große Abendsegler und die Zwergfledermaus auffällig laut rufen und über eine relativ große Distanz hörbar sind, ist die Nachweisbarkeit der leise rufenden Arten, wie z.B. der Bechstein- und der Langohrfledermaus, erheblich eingeschränkt. Bei den nächtlichen Detektorkartierungen wurden das Gebiet entlang von Wegen und Gehölz und Waldrändern begangen und die Fledermausrufe registriert. Am südlichen und am östlichen Waldrand des Eppendorfer Waldes konnten jagende Zwergfledermäuse festgestellt werden. Eine weitere Ortung deutet auf eine Breitflügelfledermaus hin. Am nördlichen Waldrand konnten an den Straßenlaternen an der Holzstraße jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse beobachtet werden. Eine Nutzung der Hausgärten der Häuser an der Ruhrstraße und der dahinter liegenden Brachflächen durch Fledermäuse konnte nicht untersucht werden, ist aber anzunehmen. Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Bebauungsplan keine Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG ausgelöst werden. Durch Umsetzung der Maßnahme geht grundsätzlich Lebensraum für heimische Tierarten verloren, die ggfls ihr Brut- und Aufenthalts oder Jagdquartier verlagern müssen. Da sich nördlich an das Plangebiet eine Waldfläche anschließt und südlich an das Plangebiet offene Landschaft anschließt, werden diese Auswirkungen als hinnehmbar eingestuft. 2.1.6 Schutzgut Landschaft Das Stadtbild im Bereich des Plangebiets wird geprägt durch die umgebende Wohnbebauung, den nördlich angrenzenden Wald, die ebenfalls nördlich angrenzenden Flächen der Kirchengemeinde (Kirche, Kindergarten, Jugendheim) und die südlich der Ruhrstraße angrenzende Freifläche, die im Landschaftsplan Bochum-West als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Das Plangebiet befindet sich daher am Siedlungsrand. Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 12 von 16 Das Plangebiet weist insgesamt keine besonders ausgeprägte Stadtbildqualität auf. Durch die Bebauung der bisherigen Freifläche wird das Landschaftsbild verändert, da sich das bisher durch eine Freifläche geprägte Bild zu einer Siedlungsfläche verändert. Es handelt sich nicht um eine Fläche in der freien Landschaft, sondern um eine Lage am Siedlungsrand, die zudem direkt an die Straßenverkehrsfläche der Ruhrstraße angrenzt. Daher wird diese Veränderung durchaus als positiv bewertet. 2.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bedeutsame Kulturgüter, wie Bau- oder Bodendenkmale sind im Bereich des Plangebiets und dessen Umfeld nicht vorhanden. Bedeutsame Sachgüter, wie z. B. große Ver- und Entsorgungsanlagen oder Rohstofflagerstätten sind ebenfalls nicht vorhanden. 2.1.8 Wechselwirkungen Eine besondere Eigenschaft des UVP-Gesetzes ist der dort geforderte integrative Prüfansatz, der die einzelnen Umweltfaktoren einschließlich der Wechselwirkungen (§ 2 Abs. 1, S. 1) zu berücksichtigen hat. Besonders zu berücksichtigende Wechselbeziehungen zwischen einzelnen Schutzgütern (z. B. grundwassergeprägte Standorte mit daraus resultierenden besonderen Ausprägungen der Böden und der standortspezifischen Tier- und Pflanzenwelt) bestehen nicht. Auch konnten keine besonderen räumlichen Wechselwirkungen und -beziehungen zwischen den Teilflächen des Plangebiets oder zwischen dem Plangebiet und seinem Umfeld festgestellt werden. 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung („Nullvariante“) Bei Nichtdurchführung der Planung würde die heute vorhandene Situation weitgehend erhalten bleiben. Für den Bereich des Plangebiets gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan, sodass die Fläche überwiegend unbebaut blieben würde. Eine zusätzliche Bebauung auf der Grundlage des § 34 BauGB wäre ohne Bebauungsplan ggfls entlang der Ruhrstraße und im Bereich nördlich des geplanten Regenrückhaltebeckens möglich. 2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Zur Vermeidung und Verringerung möglicher zukünftiger umweltrelevanter Auswirkungen werden bei der Aufstellung des Bebauungsplans und der Umsetzung der Planung insbesondere nachfolgende Aspekte berücksichtigt: - Planung großzügiger Grundstücke, - Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und auf den hierfür festgesetzten Flächen zulässig, - Einschränkung der Nebenanlagen in Vorgartenbereichen - Festsetzung zur Dachbegrünung, - Festsetzung von Bepflanzung in der öffentlichen Straßenverkehrsfläche, - Festsetzung einer großzügigen Grünfläche, - Festsetzung einer von der Bebauung freizuhaltenden Fläche (Waldabstand), - Reglementierung von Versiegelung in den dargestellten Vorgartenflächen. Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 13 von 16 Eine Vielzahl von Festsetzungen im Bebauungsplan tragen zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen bei. Dadurch wird zum einen die Versieglung des Bodens verringert (z.B. durch Grundstücksgrößen, Reglementierung der Stellplatzflächen) zum anderen aber auch zur Verbesserung des Stadtklimas (z.B. durch Reduzierung der Abflussspitzen bei Starkregenereignissen durch eine extensive Dachbegrünung, Bepflanzungen im öffentlichen Straßenraum) beigetragen. Zudem wird durch die Begrünung die Aufheizung der Luft in einem dicht bebauten Gebiet gemildert und so verhindert, dass dem Gebiet selbst bzw. der Umgebung kühle Luft zum Austausch entzogen wird. 2.3.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Folgende Gesamtbilanz der Eingriffe wurde auf der Grundlage des im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorliegenden Bebauungsplanentwurfs (Stand 03.09.2009) ermittelt: Fläche Wert Gesamtflächenwert des Ausgangszustandes 49.596 m² 248.729 Gesamtflächenwert gemäß den Festsetzungen 49.596 m² 162.105 0 m² -86.624 Differenz Bei Umsetzung des aus dem Jahr 2009 vorliegenden Bebauungsplanentwurfs ergäbe sich ein verbleibender Kompensationsbedarf mit einem Flächenwert von insgesamt 86.624. Der Kompensationsbedarf ist an den geänderten Bebauungsplanentwurf bis zur öffentlichen Auslegung anzupassen. 2.3.2 Ausgleichsmaßnahmen Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 874 bestehen keine ausreichenden Möglichkeiten, den gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans entstehenden Eingriff vollständig auszugleichen. Daher wird eine zusätzliche Ausgleichsfläche außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans festgesetzt (externe Kompensation). 2.4 Alternativen/anderweitige Planungsmöglichkeiten Alternative Standorte für Wohnbebauung in Eppendorf wurden nicht betrachtet, da hierfür keine geeigneten Flächen vorhanden sind. Die Fläche an der Ruhrstraße eignet sich aufgrund ihrer Lagegunst (räumliche Nähe zum Stadtteilzentrum Eppendorf und zu vorhandenen Infrastruktureinrichtungen) besonders als Wohnbaufläche. Die Darstellung im RFNP hat ebenfalls eine Entwicklung als Wohnbaufläche vorgegeben und eine anderweitige Nutzung für diese Fläche ausgeschlossen. Im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs zum Bebauungsplan wurden unterschiedliche Planungskonzepte im Rahmen einer internen Entwurfswerkstatt der Stadt Bochum erarbeitet. Der der frühzeitigen Beteiligung zugrunde liegende Entwurf wurde mehrfach modifiziert, sodass das dem Bebauungsplanentwurf zugrunde liegende städtebauliche Konzept als Ergebnis unterschiedlicher Planungsansätze vorliegt. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Umweltauswirkungen jedoch nicht wesentlich, allenfalls im Hinblick auf die Wohnumfeldqualität. Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 14 von 16 3. ZUSÄTZLICHE ANGABEN 3.1 Methodik sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Schwierigkeiten bei der Zusammenstallung der Angaben gab es nicht. Zu den einzelnen Schutzgütern wurden keine präzisen Angaben gemacht. Es erfolgte aber eine begründete Abschätzung zu den Schutzgütern. 3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten erheblichen Umweltauswirkungen Die geplante Überwachung (das Monitoring) der Auswirkungen des Bebauungsplans wird vorrangig im Rahmen der Fertigstellung des Vorhabens im Sinne einer Vollzugskontrolle/Abnahme der vorgesehenen Verminderungs- sowie Gestaltungsmaßnahmen und externen Kompensationsmaßnahmen gemäß der Zuständigkeitsregelung innerhalb der Stadtverwaltung Bochum durchgeführt. Weiterhin sind Behörden gemäß § 4 Abs. 3 BauGB nach Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans zur Unterrichtung der Gemeinde verpflichtet, sofern nach ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung des Bauleitplans erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat. Darüber hinausreichende Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen sind nicht erforderlich. 4. ZUSAMMENFASSUNG Der vorliegende Umweltbericht betrachtet die Auswirkungen des Bebauungsplan Nr. 874 - Ruhrstraße- auf die Umwelt. Im Plangebiet ist die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Das Gebiet stellt sich derzeit überwiegend als nicht genutzte Grünfläche dar. Umweltbestandteile sind: a) die Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, b) der Boden, c) das Grund- und Oberflächewasser, d) das Klima und die Luft, e) die Tier- und Pflanzenwelt und die biologische Vielfalt, f) die Landschaft in Form des Landschafts- und Stadtbilds und g) die Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Rahmen des Umweltberichts wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt ermittelt und beurteilt. Zu a) Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit Betroffenheit des Menschen und der menschlichen Gesundheit können durch Beeinträchtigung der Wohnfunktion und der Erholungs- und Freizeitnutzung entstehen. Der Bebauungsplan trägt zu einer Verbesserung der Wohnfunktion bei, indem er zusätzliche Wohnbaufläche für ein stark nachgefragtes Wohnungsbausegment schafft. Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 15 von 16 Eine Freizeitfunktion kommt dem Plangebiet aufgrund der fehlenden Zugänglichkeit nur in geringem Maße zu. Durch die Planung bzw. Sicherung einer Fuß- und Radwegeverbindung in das Stadtteilzentrum von Eppendorf und die Schaffung einer großzügigen öffentlichen Grünfläche wird die Freizeit- und Erholungsfunktion deutlich verbessert; durch die Planung geht aber auch eine ungestaltete Spielfläche in freier Natur verloren. Die Beeinträchtigungen durch Lärm werden nicht wesentlich erhöht. Zum Schutz vor Verkehrslärm im Plangebiet selbst erfolgen Festsetzungen zum passiven Lärmschutz. Zu b) Boden Der im Plangebiet vorhandene Boden ist schutzwürdig. Daher erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung im Bebauungsplan. Der Schutzwürdigkeit des Bodens wurde nur folgende Maßnahmen Rechnung getragen: Planung großzügiger Grundstücke Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und auf den hierfür festgesetzten Flächen zulässig Festsetzung einer großzügigen Grünfläche Festsetzung einer von der Bebauung freizuhaltenden Fläche (Waldabstand) Reglementierung von Versiegelung in den dargestellten Vorgartenflächen. Insgesamt wird es aber auch zu einem Verlust schutzwürdiger Boden kommen. Zu c) Grund- und Oberflächenwasser Es sind weder Fließ- noch Stillgewässer im Plangebiet vorhanden. Wasserschutzzonen sind ebenfalls nicht ausgewiesen. Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht möglich. Daher wird das Niederschlagswasser in ein Regenrückhaltebecken eingeleitet und in den Eppendorfer Graben abgeleitet. Insgesamt kommt dem Plangebiet und dessen Umfeld eine geringe Bedeutung bezüglich des Oberflächewasserhaushaltes zu. Zu d) Klima und die Luft Durch die Überplanung gehen der Grünflächen ändert sich der Klimatoptyp vom Wald- und Freiluftklima zum Stadtrandklima. Dies bedeutet auch einen Verlust von Kaltluftproduktionsfläche. Im Hinblick auf das Schutzgut Klima hat eine Abwägung zwischen diesem Umweltaspekt und dem Belang der Wohnraumversorgung stattgefunden, wobei der Schaffung neuer Wohnbauflächen unter Berücksichtigung der Zielrichtung des Bebauungsplans Nr. 874 eine höhere Wertigkeit beigemessen wurde. Die Fläche des Bebauungsplans Nr. 874 befindet sich nicht in der Nähe einer Messstation für Luftschadstoffe. Es wurden auch keine Luftschadstoffberechnungen im Rahmen des OnlineScreenings des Landes NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, LANUV) durchgeführt. Das Plangebiet liegt nicht in der Bochumer Umweltzone (Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet Ost). Im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost sind Belastungskarten für Stickstoffdioxid und Feinstaub dargestellt. Für das Plangebiet und seine Umgebung sind in beiden Fällen keine Anlage 3 b zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 16 von 16 Belastungen, die auf Richtwertüberschreitungen hinweisen, verzeichnet. Insgesamt sind Auswirkungen auf das Klima durch die Planung zu erwarten, die durch Festsetzungen im Bebauungsplan (Dachbegrünung, Festsetzung einer von der Bebauung freizuhaltenden Fläche, Reglementierung der versiegelten Flächen) teilweise kompensiert werden können. Zu e) Tier- und Pflanzenwelt und die biologische Vielfalt Zur Erfassung der Tierwelt wurden Untersuchungen der Tierartengruppen Vögel und Fledermäuse durchgeführt. Durch die Planung werden keine Verbotsbestandteile nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst. Durch Umsetzung der Maßnahme geht grundsätzlich Lebensraum für heimische Tierarten verloren, die ggfls ihr Brut- und Aufenthalts oder Jagdquartier verlagern müssen. Da sich nördlich an das Plangebiet eine Waldfläche anschließt und südlich an das Plangebiet offene Landschaft anschließt, werden diese Auswirkungen als hinnehmbar eingestuft. Für den Eingriff in die Pflanzenwelt wurde eine Bilanzierung durchgeführt. Durch Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets ist der Eingriff ausgleichbar Zu f) Landschaft in Form des Landschafts- und Stadtbilds Das Plangebiet und seine Umgebung weisen insgesamt keine besonders ausgeprägte Stadtbildqualität auf. Zu g) Kultur- und sonstige Sachgüter. Bedeutsame Kultur- Sachgüter sind im Plangebiet und dessen Umgebung nicht vorhanden. Alternativstandorte mit ähnlicher Wohnbaulandqualität wurden für Wohnbebauung in Eppendorf nicht betrachtet, da hierfür keine geeigneten Flächen vorhanden sind. Insgesamt kommt der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 874 - Ruhrstraße - zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben mit den Belangen des Umweltschutzes vereinbar ist.