Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 111 (8227)
Vorlage Nr. 20140297
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der SPD-Bezirksfraktion in der Sitzung am 04.12.13, Vorlage Nr. 20132813
Bezeichnung der Vorlage
Geitlingstraße
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Anlagen
Wortlaut
Anfrage:
In der Geitlingstraße befand sich eine Park-/Haltverbotszone im Einmündungsbereich
Geitlingstraße/Bochumer Straße bevor dort die Parkbuchten eingerichtet wurden. Sie war ab
der Toreinfahrt zum Hof der Häuser Bochumer Str. 47 - 51, neben dem Haus Geitlingstraße
1.
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden, dass der Bereich von der Toreinfahrt bis zur
Bochumer Straße zugeparkt wird. Fahrzeuge werden dadurch gezwungen, quasi in “zweiter
Reihe” bis zur Bochumer Straße vorzufahren. Durch die geringe Straßenbreite der
Geitlingstraße ist es für Abbieger von der Bochumer Straße in die Geitlingstraße kaum
möglich, vernünftig in diese einzufahren.
Diese Situation ist unbefriedigend.
Die SPD-Bezirksfraktion fragt daher an:
Welche Vorschläge/Maßnahmen kann die Verwaltung hierzu machen/durchführen, um
dieses Problem zu beseitigen?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 111 (8227)
Vorlage Nr. 20140297
Antwort:
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Bei der Geitlingstraße handelt es sich um eine Wohnstraße innerhalb einer Tempo 30-Zone,
die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Unter Beachtung der Vorschriften der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist hier das Parken am Fahrbahnrand grundsätzlich
erlaubt.
Da innerhalb einer Tempo 30-Zone zusätzliche Verkehrsbeschränkungen im Regelfall nicht
vorgesehen sind, wurden die bis zur Ausweisung der 30-Zone im dem in der Anfrage
angeführten Bereich vorhandenen eingeschränkten Haltverbote entfernt.
Die Verkehrssituation im Einmündungsbereich Geitlingstraße / Bochumer Straße wurde in
Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bochum überprüft. Auf der Bochumer Straße ist
die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt auf 40 km/h reduziert. Darüber
hinaus besteht ein Überholverbot.. Erkenntnisse über besondere Verkehrsverhältnisse, wie
beispielswiese Behinderung des Straßenbahnverkehrs, liegen für diesen Bereich nicht vor.
Vielmehr sind Situationen, in denen kurzzeitige Wartezeiten durch das Abwarten von
abbiegendem Verkehr entstehen, als verkehrsüblich anzusehen.
Im Einvernehmen mit der Polizei reicht in diesem Bereich das gesetzlich in
Einmündungsbereichen geltende Parkverbot (“5 m-Bereich”) aus.