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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:30

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 111 (8227) Vorlage Nr. 20140297 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der SPD-Bezirksfraktion in der Sitzung am 04.12.13, Vorlage Nr. 20132813 Bezeichnung der Vorlage Geitlingstraße Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Anlagen Wortlaut Anfrage: In der Geitlingstraße befand sich eine Park-/Haltverbotszone im Einmündungsbereich Geitlingstraße/Bochumer Straße bevor dort die Parkbuchten eingerichtet wurden. Sie war ab der Toreinfahrt zum Hof der Häuser Bochumer Str. 47 - 51, neben dem Haus Geitlingstraße 1. In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden, dass der Bereich von der Toreinfahrt bis zur Bochumer Straße zugeparkt wird. Fahrzeuge werden dadurch gezwungen, quasi in “zweiter Reihe” bis zur Bochumer Straße vorzufahren. Durch die geringe Straßenbreite der Geitlingstraße ist es für Abbieger von der Bochumer Straße in die Geitlingstraße kaum möglich, vernünftig in diese einzufahren. Diese Situation ist unbefriedigend. Die SPD-Bezirksfraktion fragt daher an: Welche Vorschläge/Maßnahmen kann die Verwaltung hierzu machen/durchführen, um dieses Problem zu beseitigen? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 111 (8227) Vorlage Nr. 20140297 Antwort: Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Bei der Geitlingstraße handelt es sich um eine Wohnstraße innerhalb einer Tempo 30-Zone, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Unter Beachtung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist hier das Parken am Fahrbahnrand grundsätzlich erlaubt. Da innerhalb einer Tempo 30-Zone zusätzliche Verkehrsbeschränkungen im Regelfall nicht vorgesehen sind, wurden die bis zur Ausweisung der 30-Zone im dem in der Anfrage angeführten Bereich vorhandenen eingeschränkten Haltverbote entfernt. Die Verkehrssituation im Einmündungsbereich Geitlingstraße / Bochumer Straße wurde in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bochum überprüft. Auf der Bochumer Straße ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt auf 40 km/h reduziert. Darüber hinaus besteht ein Überholverbot.. Erkenntnisse über besondere Verkehrsverhältnisse, wie beispielswiese Behinderung des Straßenbahnverkehrs, liegen für diesen Bereich nicht vor. Vielmehr sind Situationen, in denen kurzzeitige Wartezeiten durch das Abwarten von abbiegendem Verkehr entstehen, als verkehrsüblich anzusehen. Im Einvernehmen mit der Polizei reicht in diesem Bereich das gesetzlich in Einmündungsbereichen geltende Parkverbot (“5 m-Bereich”) aus.