Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
172 kB
Erstellt
24.12.14, 20:10
Aktualisiert
27.01.18, 11:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Stadtamt
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
TOP/akt. Beratung
67 21 Wo
(4153)
Vorlage Nr. 20140611
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Baumentfernung auf dem Grundstück „Siepmannstr. 12„
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
akt.
Beratung
20.03.2014
03.04.2014
Anlagen
Siepmannstr. 12_ Plan
Siepmannstraße-Luftbild
Siepmannstraße-Stadtgrund
Wortlaut
Auf dem Grundstück Siepmannstr.12 in 44793 Bochum ist der Neubau von sechs
Einfamiliendoppelhaushälften mit Garagen geplant.
Zur Durchführung der Bauarbeiten ist die Entfernung von 11 Bäumen, wie in nachfolgender
Liste aufgeführt und unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt
Bochum (s. ' 3 BaSa) fallen, erforderlich.
Nr.
Baumart
Umfang in 1m geschätztes. Schäden
Höhe in cm
Alter
ja
/ nein
Anzahl der
Ersatzbäume
1
Rosskastanie (Aesculus)
239
150
X
2
2
Rosskastanie (Aesculus)
227
150
X
2
3
Erle (Alnus)
45+53+64
30
4
Rosskastanie (Aesculus)
173
120
X
X
2
2
Stadt Bochum
Stadtamt
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
TOP/akt. Beratung
67 21 Wo
(4153)
Vorlage Nr. 20140611
5
Ahorn (Acer)
209
120
6
Ahorn (Acer)
118
70
7
Ahorn (Acer)
84+58+72
40
8
Kirsche (Prunus)
74+77+62
40
9
Ahorn (Acer)
83+76+97
55
10
Ahorn (Acer)
2,22
120
11
Ahorn (Acer)
2,15
120
Gesamt:
X
X
X
2
1
2
X
2
X
X
X
3
2
2
22
Die zur Fällung beantragten Bäume stehen im Bereich der geplanten Gebäude. Die
Fällungen sind erforderlich, da ansonsten eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften
zulässige Nutzung nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden
kann.
Als Ersatzpflanzung für die elf zu fällenden Bäume sind 22 Laubbäume (' 7 (1) und (2)
BaSa) mit einem Mindeststammumfang von 20 cm auf dem Fällgrundstück bzw.
angrenzendem Baugrundstück zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen.
Ein von der Baubehörde erteilter Vorbescheid bescheinigt, dass das Vorhaben
bauplanungsrechtlich zulässig ist und sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.