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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
172 kB
Erstellt
24.12.14, 20:10
Aktualisiert
27.01.18, 11:32

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - TOP/akt. Beratung 67 21 Wo (4153) Vorlage Nr. 20140611 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Baumentfernung auf dem Grundstück „Siepmannstr. 12„ Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Bezirksvertretung Bochum-Mitte akt. Beratung 20.03.2014 03.04.2014 Anlagen Siepmannstr. 12_ Plan Siepmannstraße-Luftbild Siepmannstraße-Stadtgrund Wortlaut Auf dem Grundstück Siepmannstr.12 in 44793 Bochum ist der Neubau von sechs Einfamiliendoppelhaushälften mit Garagen geplant. Zur Durchführung der Bauarbeiten ist die Entfernung von 11 Bäumen, wie in nachfolgender Liste aufgeführt und unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum (s. ' 3 BaSa) fallen, erforderlich. Nr. Baumart Umfang in 1m geschätztes. Schäden Höhe in cm Alter ja / nein Anzahl der Ersatzbäume 1 Rosskastanie (Aesculus) 239 150 X 2 2 Rosskastanie (Aesculus) 227 150 X 2 3 Erle (Alnus) 45+53+64 30 4 Rosskastanie (Aesculus) 173 120 X X 2 2 Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - TOP/akt. Beratung 67 21 Wo (4153) Vorlage Nr. 20140611 5 Ahorn (Acer) 209 120 6 Ahorn (Acer) 118 70 7 Ahorn (Acer) 84+58+72 40 8 Kirsche (Prunus) 74+77+62 40 9 Ahorn (Acer) 83+76+97 55 10 Ahorn (Acer) 2,22 120 11 Ahorn (Acer) 2,15 120 Gesamt: X X X 2 1 2 X 2 X X X 3 2 2 22 Die zur Fällung beantragten Bäume stehen im Bereich der geplanten Gebäude. Die Fällungen sind erforderlich, da ansonsten eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. Als Ersatzpflanzung für die elf zu fällenden Bäume sind 22 Laubbäume (' 7 (1) und (2) BaSa) mit einem Mindeststammumfang von 20 cm auf dem Fällgrundstück bzw. angrenzendem Baugrundstück zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen. Ein von der Baubehörde erteilter Vorbescheid bescheinigt, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.