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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
198 kB
Erstellt
24.12.14, 20:11
Aktualisiert
27.01.18, 11:36

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 36 (4360) Vorlage Nr. 20140396 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage zur Sitzung des Betriebsausschusses Bezeichnung der Vorlage Solaranlagen auf Dachflächen öffentlicher städtischer Gebäude Beratungsfolge Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe Sitzungstermin akt. Beratung 25.03.2014 Anlagen Wortlaut Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ fragt an: Vor zwei Jahren haben die Ratsgremien eine Grundsatzentscheidung zur Verpachtung von städtischen Dachflächen zur Installation von Photovoltaikanlagen getroffen. Im Juli 2012 wurde die erste Anlage von den Stadtwerken Bochum auf dem Dach der neuen Kindertagesstätte Brünselstraße errichtet. Daher fragt die Fraktion Die Grünen im Rat an: 1. Sind weitere Solaranlagen errichtet worden? Falls ja, welche? Seit der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Kindertagesstätte Brünselstraße wurden keine weiteren Pachtverträge zur Vermietung städtischer Dachflächen geschlossen. 2. Gab und gibt es Anfragen nach einer Verpachtung von Dachflächen? Falls ja, aus welchen Gründen kam es nicht zur Errichtung einer Solaranlage? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 36 (4360) Vorlage Nr. 20140396 In der zweiten Jahreshälfte 2013 gab es mehrere Termine mit einer Genossenschaft, die bereits Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern in anderen Städten errichtet hat. Bei einem gemeinsamen Ortstermin wurde ein geeignetes Dach, das die Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage erfüllt, gefunden. Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen, sind noch wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu klären. Weitere Planungen gibt es für eine Anlage in Kooperation mit den Stadtwerken auf dem Gelände des Radoms in Bochum. Für diese Anlage soll im Laufe des Jahres 2014 ein entsprechender Pachtvertrag mit den Stadtwerken geschlossen werden. Die politischen Beschlüsse sollen zeitnah herbeigeführt werden. Parallel gibt es die Anfrage eines gewerblichen Anbieters. Es ist geplant, im Verlauf des 2. Quartals 2014, einen gemeinsamen Termin wahrzunehmen. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Interesse von Bürgern und Unternehmen an der Errichtung von Solaranlagen auf städtischen Dachflächen stärker zu wecken? Die Errichtung von Solaranlagen auf städtischen Dächern ist zum einen aus umweltpolitischer Sicht für Bürgerinnen und Bürger sehr interessant. Sie leisten einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Energiewende. Parallel hierzu wird aber auch – von fast allen Genossenschaftsmitgliedern - eine gewisse Mindestrendite für das eingebrachte Kapital erwartet. Die Rendite ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Einzahlung und Auszahlung einer Kapitaleinlage. Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Auszahlungen aus der Errichtung einer Photovoltaikanlage zu generieren. Zum einen durch die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz. Die Vergütung für die Einspeisung in das öffentliche Netz (geregelt im Erneuerbare Energiengesetz) wurde in den letzten Jahren erheblich abgeschmolzen. Sie beläuft sich zum jetzigen Zeitpunkt1 auf 12,72 Cent pro Kilowatt-Stunde. Zusätzlich werden nur 90 % des erzeugten Stroms vergütet. Die Höhe der derzeitigen Einspeisevergütung reicht nicht aus, um die üblichen Renditeerwartungen der Anlegerinnen und Anleger zu erfüllen. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass der erzeugte Strom nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, sondern vom jeweiligen Objekt (Schule, Kindertagesstätte o. a.) direkt verbraucht wird. In diesem Fall würde die Stadt Bochum dem Pächter des Daches den erzeugten Strom abkaufen. Um eine ausreichende Rendite zu gewährleisten, müsste der Preis für den abzunehmenden Strom höher sein, als der Preis, der zurzeit an die Stadtwerke Bochum gezahlt wird. Dies hätte zur Folge, dass die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf städtischen Dächern für die Stadt Bochum zu steigenden Energiekosten führen würde. Da die Stadt Bochum bereits Ökostrom bezieht, ergebe sich aus dieser Variante kein ökologischer Vorteil. 1 für Anlagen einer Größe zwischen 10 und 40 Kilowatt Peak Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 36 (4360) Vorlage Nr. 20140396 Die Stadt Bochum wird, soweit entsprechende Anfragen für ein Pachtverhältnis vorliegen, Entscheidungen sowohl aus ökonomischen wie auch ökologischen Gründen treffen. Grundsätzlich gilt es, die engagierte Weiterentwicklung zur klimafreundlichen Stadt voranzutreiben, um so die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.