Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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198 kB
Erstellt
24.12.14, 20:11
Aktualisiert
27.01.18, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD 36 (4360)
Vorlage Nr. 20140396
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage zur Sitzung des Betriebsausschusses
Bezeichnung der Vorlage
Solaranlagen auf Dachflächen öffentlicher städtischer Gebäude
Beratungsfolge
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
Sitzungstermin
akt.
Beratung
25.03.2014
Anlagen
Wortlaut
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ fragt an:
Vor zwei Jahren haben die Ratsgremien eine Grundsatzentscheidung zur Verpachtung von
städtischen Dachflächen zur Installation von Photovoltaikanlagen getroffen. Im Juli 2012
wurde die erste Anlage von den Stadtwerken Bochum auf dem Dach der neuen
Kindertagesstätte Brünselstraße errichtet. Daher fragt die Fraktion Die Grünen im Rat an:
1. Sind weitere Solaranlagen errichtet worden? Falls ja, welche?
Seit der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Kindertagesstätte
Brünselstraße wurden keine weiteren Pachtverträge zur Vermietung städtischer
Dachflächen geschlossen.
2. Gab und gibt es Anfragen nach einer Verpachtung von Dachflächen? Falls ja, aus
welchen Gründen kam es nicht zur Errichtung einer Solaranlage?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD 36 (4360)
Vorlage Nr. 20140396
In der zweiten Jahreshälfte 2013 gab es mehrere Termine mit einer Genossenschaft,
die bereits Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern in anderen Städten
errichtet hat. Bei einem gemeinsamen Ortstermin wurde ein geeignetes Dach, das
die Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage erfüllt, gefunden.
Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen, sind noch wirtschaftliche
Rahmenbedingungen zu klären.
Weitere Planungen gibt es für eine Anlage in Kooperation mit den Stadtwerken auf
dem Gelände des Radoms in Bochum. Für diese Anlage soll im Laufe des Jahres
2014 ein entsprechender Pachtvertrag mit den Stadtwerken geschlossen werden.
Die politischen Beschlüsse sollen zeitnah herbeigeführt werden.
Parallel gibt es die Anfrage eines gewerblichen Anbieters. Es ist geplant, im Verlauf
des 2. Quartals 2014, einen gemeinsamen Termin wahrzunehmen.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Interesse von Bürgern und
Unternehmen an der Errichtung von Solaranlagen auf städtischen Dachflächen
stärker zu wecken?
Die Errichtung von Solaranlagen auf städtischen Dächern ist zum einen aus
umweltpolitischer Sicht für Bürgerinnen und Bürger sehr interessant. Sie leisten
einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Energiewende. Parallel hierzu wird aber
auch – von fast allen Genossenschaftsmitgliedern - eine gewisse Mindestrendite für
das eingebrachte Kapital erwartet. Die Rendite ergibt sich aus dem Verhältnis
zwischen Einzahlung und Auszahlung einer Kapitaleinlage.
Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Auszahlungen aus der Errichtung
einer Photovoltaikanlage zu generieren. Zum einen durch die Einspeisung von
Strom in das öffentliche Netz. Die Vergütung für die Einspeisung in das öffentliche
Netz (geregelt im Erneuerbare Energiengesetz) wurde in den letzten Jahren
erheblich abgeschmolzen. Sie beläuft sich zum jetzigen Zeitpunkt1 auf 12,72 Cent
pro Kilowatt-Stunde. Zusätzlich werden nur 90 % des erzeugten Stroms vergütet. Die
Höhe der derzeitigen Einspeisevergütung reicht nicht aus, um die üblichen
Renditeerwartungen der Anlegerinnen und Anleger zu erfüllen.
Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass der erzeugte Strom nicht in das
öffentliche Netz eingespeist wird, sondern vom jeweiligen Objekt (Schule,
Kindertagesstätte o. a.) direkt verbraucht wird. In diesem Fall würde die Stadt
Bochum dem Pächter des Daches den erzeugten Strom abkaufen. Um eine
ausreichende Rendite zu gewährleisten, müsste der Preis für den abzunehmenden
Strom höher sein, als der Preis, der zurzeit an die Stadtwerke Bochum gezahlt wird.
Dies hätte zur Folge, dass die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf städtischen
Dächern für die Stadt Bochum zu steigenden Energiekosten führen würde. Da die
Stadt Bochum bereits Ökostrom bezieht, ergebe sich aus dieser Variante kein
ökologischer Vorteil.
1
für Anlagen einer Größe zwischen 10 und 40 Kilowatt Peak
Stadt Bochum
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD 36 (4360)
Vorlage Nr. 20140396
Die Stadt Bochum wird, soweit entsprechende Anfragen für ein Pachtverhältnis
vorliegen, Entscheidungen sowohl aus ökonomischen wie auch ökologischen
Gründen treffen. Grundsätzlich gilt es, die engagierte Weiterentwicklung zur
klimafreundlichen Stadt voranzutreiben, um so die nationalen Klimaschutzziele zu
erreichen.