Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
24.12.14, 20:12
Aktualisiert
27.01.18, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
41 (1612)
Vorlage Nr.: 20140605
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Schauspielhaus Bochum Anstalt des öffentlichen Rechts hier: Jahresabschluss 01.08.201231.07.2013
Beschlussvorschriften
§ 114a Abs. 7 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
26.03.2014
10.04.2014
Anlagen
Anlage: Bilanz, GuV,Anlagenspiegel, Lagebericht, Anhang, Prüfvermerk
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
41 (1612)
Vorlage Nr.: 20140605
Mit Wirkung vom 01.01.2006 wird das Schauspielhaus Bochum als Anstalt des öffentlichen Rechts
(AöR) geführt. Der Rat der Stadt Bochum hat in seinen Sitzungen am 24.06.2004 und 15.09.2005
die Unternehmenssatzung der Stadt Bochum über die Anstalt des öffentlichen Rechts
„Schauspielhaus Bochum“ beschlossen. Nach dieser Satzung ist gemäß § 7 Nr. 3 f und g in
Verbindung mit § 10 Nr. 1 für den Jahresabschluss die Genehmigung des Rates der Stadt Bochum
erforderlich.
Die Wirtschaftprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH hat mit ihrem Bericht vom
19.11.2013 für den Jahresabschluss der AöR für das Geschäftsjahr 2012/2013 einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat des Schauspielhauses Bochum AöR hat sich in seiner 43. Sitzung am
05.03.2014 u.a. mit dem Jahresabschluss 01.08.2012 - 31.07.2013 befasst.
Der Verwaltungsrat hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
„Für das Wirtschaftsjahr 2012/2013 der Anstalt öffentlichen Rechts Schauspielhaus
Bochum wird der Vorstand - bestehend aus dem Intendanten, Anselm Weber, und der
Kaufmännischen Direktorin, Brigitte Käding, entlastet.“
Folgende Beschlüsse wurden einstimmig gefasst:
1. „Der Jahresabschluss 2012/2013 der Anstalt öffentlichen Rechts Schauspielhaus Bochum
zum 31.07.2013 wird festgestellt.“
2. „Der Überschuss des Wirtschaftsjahres 2012/2013 in Höhe von 767.000,03 Euro wird auf
neue Rechnung vorgetragen. Nach Abzug des Verlustvortrages aus dem Jahr 2011/2012,
von dem 245.947,54 Euro nicht durch Eigenkapital gedeckt waren, verbleibt ein
Eigenkapital in Höhe von 521.052,46 Euro. Von diesem Betrag dienen 200.000,00 Euro als
Rücklage für das DETROIT-PROJEKT. Die restlichen 321.052,46 Euro werden für die
Deckung nicht refinanzierter Tarifabschlüsse verwendet“
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird hier ohne Unterschrift veröffentlicht, eine
unterschriebene Originalfassung liegt der Verwaltung vor.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
41 (1612)
Vorlage Nr.: 20140605
Bezeichnung der Vorlage
Schauspielhaus Bochum Anstalt des öffentlichen Rechts hier: Jahresabschluss 01.08.201231.07.2013
Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Stadt Bochum genehmigt den Jahresabschluss für den Zeitraum 01.08.2012 31.07.2013 des Schauspielhauses Bochum AöR.
2.
Der Rat der Stadt Bochum genehmigt die Deckung des Verlustes durch die Verrechnung
des Überschusses mit dem Verlustvortrag des Vorjahres. Der nicht durch Eigenkapital
gedeckte Betrag verringert sich dadurch auf 0,00 Euro. Das verbleibende Eigenkapital in
Höhe von 521.052,46 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen, wobei 200.000,00 Euro
für das DETROIT-PROJEKT als Rücklage dienen. Die restlichen 321.052,46 Euro werden
für die Deckung nicht refinanzierter Tarifabschlüsse verwendet.