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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
24.12.14, 20:15
Aktualisiert
27.01.18, 11:56

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (3104) Vorlage Nr.: 20140475 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Zusätzlicher Zuschuss Outlaw ab dem Kindergartenjahr 2014/ 2015 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Beratungsfolge Sitzungstermin Jugendhilfeausschuss 02.04.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (3104) Vorlage Nr.: 20140475 Einbindung der Outlaw gGmbH als Träger von Kindertageseinrichtungen in die zusätzliche Bezuschussung von Trägeranteilen Nach dem Kinderbildungsgesetz -KiBiz-, in der derzeitig gültigen Fassung, erhalten die Träger von Kindertageseinrichtungen eine in der Anlage zu § 19 KiBiz festgelegte Pro-Kind-Pauschale. Die Höhe des Zuschusses an dieser Pauschale ist im § 20 KiBiz geregelt. Der Träger hat jeweils noch einen Eigenanteil zu tragen, der je nach Trägergruppe unterschiedlich hoch ist (kirchliche Träger 12 %, andere Träger 9 %, Elterninitiativen 4 %). Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2011 beschlossen, dass der aufzubringende Trägeranteil wie folgt abgesenkt wird: Träger Arbeiterwohlfahrt Zweckverband Evgl. Kirchenkreis BO Evgl. Kirchenkreise WAT Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V. Vereine und Elterninitiativen Trägeranteils- verbleibender gesetzlicher übernahme in Trägeranteil Trägeranteil % in % 9% 12% 12% 12% 7% 4% 4% 4% 2% 8% 8% 8% 9% 7% 2% 4 bzw. 9% 2 bzw. 7% 2% Die zusätzlichen Zuschüsse müssen laut Vertrag für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:        Freistellung der Leitung nach einem bestimmten Schlüssel; Gestellung einer Kita-Fachberatung durch die freien Träger; Kostenanteil für Personalkosten bzw. Trägeranteil; Verringerung des Defizits; die Kita´s belegen im Notfall auf Wunsch des Jugendamtes zusätzliche Plätze im Rahmen des so genannten 10%-Korridors nach KiBiz; die Träger verpflichten sich, die Regularien des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII einzuhalten; die Träger verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an Sozialraumkonferenzen. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wurde die Trägerschaft der Outlaw gGmbh zunächst nicht berücksichtigt. Die Outlaw gGmbH hat im Jahre 2009 insgesamt 3 Kindertageseinrichtung der katholischen Kirche übernommen. Die Überlassungsverträge der kath. Kirchengemeinden mit der Outlaw gGmbH haben eine Laufzeit von 5 Jahren und enden somit zum 31.07.2014. Im Rahmen dessen hatte der Träger erklärt, während der Vertragslaufzeit den gesetzlichen Trägeranteil aus Eigenmitteln zu finanzieren. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (3104) Vorlage Nr.: 20140475 Mit Schreiben vom 18.12.2013 bittet die Outlaw gGmbH darum, ab dem 01.08.2014 in das am 30.11.2011 beschlossenen Zuschussverfahren aufgenommen zu werden. Zum Zeitpunkt der Übernahme der drei Kindertageseinrichtungen wurden dort 182 Kinder davon 20 Kinder im Alter von unter drei Jahren betreut. Zum 01.08.2014 werden nunmehr in vier Kindertageseinrichtungen 211 Kinder, davon 64 Kinder im Alter von unter 3 Jahren betreut, da die Outlaw gGmbH die Betriebskita der Firma Eickhoff als Träger übernommen hat. Der Träger hat sich in der Trägerlandschaft in Bochum etabliert und auch beim Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder mitgewirkt. Des weiteren ist dieser auch bereit, weitere Betreuungsplätze in Bochum einzurichten. Die Verwaltung schlägt von daher vor, die Outlaw gGmbH mit in die zusätzliche Bezuschussung des Trägeranteiles einzubeziehen und den gesetzlichen Trägeranteil von 9 % durch die Zahlung eines zusätzlichen Zuschusses beginnend ab dem 01.08.2014 auf 2 % abzusenken. Mit der Outlaw gGmbh ist ein gleichlautender Vertrag wie mit allen anderen Trägern von Kindertageseinrichtungen in Bochum zu schließen. Die entstehenden Kosten für die Absenkung des Trägeranteiles belaufen sich auf jährlich 87.800,00 EUR. Für das Jahr 2014 bezogen auf 5 Monate beläuft sich der Zuschuss auf 36.583,00 EUR. Die benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Amtsbudgets zur Verfügung gestellt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (3104) Vorlage Nr.: 20140475 Bezeichnung der Vorlage Zusätzlicher Zuschuss Outlaw ab dem Kindergartenjahr 2014/ 2015 Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Outlaw gGmbH mit in die zusätzliche Bezuschussung des Trägeranteiles einzubeziehen und den gesetzlichen Trägeranteil (abgeleitet aus § 20 Absatz 1 KiBiz) von 9 % durch die Zahlung eines zusätzlichen Zuschusses, beginnend ab dem 01.08.2014, auf 2 % abzusenken. Mit der Outlaw gGmbh ist ein gleichlautender Vertrag wie mit allen anderen Trägern von Kindertageseinrichtungen in Bochum zu schließen.