Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
24.12.14, 20:15
Aktualisiert
27.01.18, 11:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 2 (3104)
Vorlage Nr.: 20140475
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Zusätzlicher Zuschuss Outlaw ab dem Kindergartenjahr 2014/ 2015
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
02.04.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 2 (3104)
Vorlage Nr.: 20140475
Einbindung der Outlaw gGmbH als Träger von Kindertageseinrichtungen in die zusätzliche
Bezuschussung von Trägeranteilen
Nach dem Kinderbildungsgesetz -KiBiz-, in der derzeitig gültigen Fassung, erhalten die Träger von
Kindertageseinrichtungen eine in der Anlage zu § 19 KiBiz festgelegte Pro-Kind-Pauschale. Die
Höhe des Zuschusses an dieser Pauschale ist im § 20 KiBiz geregelt. Der Träger hat jeweils noch
einen Eigenanteil zu tragen, der je nach Trägergruppe unterschiedlich hoch ist (kirchliche Träger
12 %, andere Träger 9 %, Elterninitiativen 4 %).
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2011 beschlossen, dass der
aufzubringende Trägeranteil wie folgt abgesenkt wird:
Träger
Arbeiterwohlfahrt
Zweckverband
Evgl. Kirchenkreis BO
Evgl. Kirchenkreise WAT
Caritasverband für
Bochum und
Wattenscheid e.V.
Vereine und
Elterninitiativen
Trägeranteils- verbleibender
gesetzlicher übernahme in Trägeranteil
Trägeranteil
%
in %
9%
12%
12%
12%
7%
4%
4%
4%
2%
8%
8%
8%
9%
7%
2%
4 bzw. 9%
2 bzw. 7%
2%
Die zusätzlichen Zuschüsse müssen laut Vertrag für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:
Freistellung der Leitung nach einem bestimmten Schlüssel;
Gestellung einer Kita-Fachberatung durch die freien Träger;
Kostenanteil für Personalkosten bzw. Trägeranteil;
Verringerung des Defizits;
die Kita´s belegen im Notfall auf Wunsch des Jugendamtes zusätzliche Plätze im
Rahmen des so genannten 10%-Korridors nach KiBiz;
die Träger verpflichten sich, die Regularien des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII
einzuhalten;
die Träger verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an Sozialraumkonferenzen.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wurde die Trägerschaft der Outlaw gGmbh zunächst nicht
berücksichtigt. Die Outlaw gGmbH hat im Jahre 2009 insgesamt 3 Kindertageseinrichtung der
katholischen Kirche übernommen. Die Überlassungsverträge der kath. Kirchengemeinden mit der
Outlaw gGmbH haben eine Laufzeit von 5 Jahren und enden somit zum 31.07.2014. Im Rahmen
dessen hatte der Träger erklärt, während der Vertragslaufzeit den gesetzlichen Trägeranteil aus
Eigenmitteln zu finanzieren.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 2 (3104)
Vorlage Nr.: 20140475
Mit Schreiben vom 18.12.2013 bittet die Outlaw gGmbH darum, ab dem 01.08.2014 in das am
30.11.2011 beschlossenen Zuschussverfahren aufgenommen zu werden.
Zum Zeitpunkt der Übernahme der drei Kindertageseinrichtungen wurden dort 182 Kinder davon
20 Kinder im Alter von unter drei Jahren betreut. Zum 01.08.2014 werden nunmehr in vier
Kindertageseinrichtungen 211 Kinder, davon 64 Kinder im Alter von unter 3 Jahren betreut, da die
Outlaw gGmbH die Betriebskita der Firma Eickhoff als Träger übernommen hat. Der Träger hat
sich in der Trägerlandschaft in Bochum etabliert und auch beim Ausbau der Betreuungsplätze für
unter dreijährige Kinder mitgewirkt. Des weiteren ist dieser auch bereit, weitere Betreuungsplätze
in Bochum einzurichten.
Die Verwaltung schlägt von daher vor, die Outlaw gGmbH mit in die zusätzliche Bezuschussung
des Trägeranteiles einzubeziehen und den gesetzlichen Trägeranteil von 9 % durch die Zahlung
eines zusätzlichen Zuschusses beginnend ab dem 01.08.2014 auf 2 % abzusenken.
Mit der Outlaw gGmbh ist ein gleichlautender Vertrag wie mit allen anderen Trägern von
Kindertageseinrichtungen in Bochum zu schließen. Die entstehenden Kosten für die Absenkung
des Trägeranteiles belaufen sich auf jährlich 87.800,00 EUR. Für das Jahr 2014 bezogen auf 5
Monate beläuft sich der Zuschuss auf 36.583,00 EUR. Die benötigten Haushaltsmittel werden im
Rahmen des Amtsbudgets zur Verfügung gestellt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 2 (3104)
Vorlage Nr.: 20140475
Bezeichnung der Vorlage
Zusätzlicher Zuschuss Outlaw ab dem Kindergartenjahr 2014/ 2015
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Outlaw gGmbH mit in die zusätzliche Bezuschussung
des Trägeranteiles einzubeziehen und den gesetzlichen Trägeranteil
(abgeleitet aus § 20 Absatz 1 KiBiz) von 9 % durch die Zahlung eines zusätzlichen Zuschusses,
beginnend ab dem 01.08.2014, auf 2 % abzusenken.
Mit der Outlaw gGmbh ist ein gleichlautender Vertrag wie mit allen anderen Trägern von
Kindertageseinrichtungen in Bochum zu schließen.