Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
192 kB
Erstellt
24.12.14, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 3010 Her
(2311)
Vorlage Nr. 20140602
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Ost am 12.02.2014, TOP 6.3, Vorlage Nr.20140208
Bezeichnung der Vorlage
Erkundungsbohrungen in Laer
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Sitzungstermin
akt.
Beratung
08.04.2014
Anlagen
Wortlaut
In der o. g. Sitzung wurde wie folgt angefragt:
Grundstückseigentümer im Bereich der Alten Wittener Straße unterhalb des Gebietes, in
dem ein Investor gewerbliche Bauten auf dem ehemaligen OPEL-Gelände errichtet hat und
weiter plant, berichten, dass sie von der Stadt Bochum angeschrieben wurden, ob sie mit
Erkundungsbohrungen zur Feststellung von Altlasten auf ihren Grundstücken einverstanden
seien.
1. Was ist der Hintergrund für dieses Begehren der Verwaltung der Stadt Bochum?
2. Steht die Absicht in Verbindung mit der weiteren Planung des eventuellen Investors?
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 940 – Alte Wittener Straße – beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes
ist die Stärkung der Versorgungszentren sowie die langfristige Sicherung von
Gewerbeflächen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 3010 Her
(2311)
Vorlage Nr. 20140602
Im Zuge der Planaufstellung ist aufgrund der gewerblichen Vornutzung vorab eine
flächenhafte orientierende Untersuchung des Geländes nach der Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung (BBodSchV) erforderlich. Das Umwelt- und Grünflächenamt hat hierzu
Bodenuntersuchungen im Plangebiet durch ein Fachgutachterbüro durchführen lassen.
Hierzu wurden im Vorfeld die Grundstückseigentümer für eine Betretungserlaubnis
angeschrieben.
Zu 2.: Nein, es besteht kein Zusammenhang mit einem Einzelbauvorhaben oder privaten
Investor. Die vorgenannte orientierende Untersuchung stellt die übliche allgemeine
Untersuchung zur Abschätzung möglicher nutzungsrelevanter Einschränkungen in
aufzustellenden Bauleitplanverfahren dar.
Zum planungs- und bauordnungsrechtlichen Stand des Planverfahrens wird auf die Vorlage
20132722 von StA 61 verwiesen, die im Bezirk Ost am 13.12.2013 beschlossen wurde.