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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
192 kB
Erstellt
24.12.14, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:56

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 3010 Her (2311) Vorlage Nr. 20140602 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der Bezirksvertretung Ost am 12.02.2014, TOP 6.3, Vorlage Nr.20140208 Bezeichnung der Vorlage Erkundungsbohrungen in Laer Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Ost Sitzungstermin akt. Beratung 08.04.2014 Anlagen Wortlaut In der o. g. Sitzung wurde wie folgt angefragt: Grundstückseigentümer im Bereich der Alten Wittener Straße unterhalb des Gebietes, in dem ein Investor gewerbliche Bauten auf dem ehemaligen OPEL-Gelände errichtet hat und weiter plant, berichten, dass sie von der Stadt Bochum angeschrieben wurden, ob sie mit Erkundungsbohrungen zur Feststellung von Altlasten auf ihren Grundstücken einverstanden seien. 1. Was ist der Hintergrund für dieses Begehren der Verwaltung der Stadt Bochum? 2. Steht die Absicht in Verbindung mit der weiteren Planung des eventuellen Investors? Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 940 – Alte Wittener Straße – beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Stärkung der Versorgungszentren sowie die langfristige Sicherung von Gewerbeflächen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 3010 Her (2311) Vorlage Nr. 20140602 Im Zuge der Planaufstellung ist aufgrund der gewerblichen Vornutzung vorab eine flächenhafte orientierende Untersuchung des Geländes nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) erforderlich. Das Umwelt- und Grünflächenamt hat hierzu Bodenuntersuchungen im Plangebiet durch ein Fachgutachterbüro durchführen lassen. Hierzu wurden im Vorfeld die Grundstückseigentümer für eine Betretungserlaubnis angeschrieben. Zu 2.: Nein, es besteht kein Zusammenhang mit einem Einzelbauvorhaben oder privaten Investor. Die vorgenannte orientierende Untersuchung stellt die übliche allgemeine Untersuchung zur Abschätzung möglicher nutzungsrelevanter Einschränkungen in aufzustellenden Bauleitplanverfahren dar. Zum planungs- und bauordnungsrechtlichen Stand des Planverfahrens wird auf die Vorlage 20132722 von StA 61 verwiesen, die im Bezirk Ost am 13.12.2013 beschlossen wurde.