Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
188 kB
Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Poe
(1202)
Vorlage Nr. 20140670
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 19.11.2013, Vorlage
20132435, TOP 6.2
Bezeichnung der Vorlage
Abschüttungen in den Pastoratssiepen unterhalb des ev. Gemeindefriedhofes
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
08.04.2014
Anlagen
Wortlaut
In der o. g. Sitzung der Bezirksvertretung wurde wie folgt angefragt:
„Zahllose Bürger weisen darauf hin, dass Grabumrandungen, Grünabfälle, Plastikteile und
anderes in den Pastoratssiepen (unterhalb des ev. Friedhofes) geschüttet werden.
Ist dies der Verwaltung bekannt? Und was gedenkt sie dagegen zu tun?“
Zweite Zwischenmitteilung:
Zwischenzeitlich haben Gespräche mit der Kirchengemeinde stattgefunden. Hier wurde von
der Kirchengemeinde mündlich versichert, dass die Abfälle beseitigt und die Mitarbeiter
ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass Abfälle zukünftig ordnungsgemäß entsorgt
werden müssen. Auch soll von Seiten der Mitarbeiter verstärkt darauf geachtet werden, dass
die Friedhofbesucher Ihre Abfälle in die dafür vorgesehenen Container geben.
Bei einer örtlichen Kontrolle des Umwelt- und Grünflächenamtes am 27. Februar 2014
wurde im Nachgang der Gespräche leider festgestellt, dass die Anschüttungen unterhalb
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Vorlage Nr. 20140670
des Friedhofs weiter bestehen. Eine Entsorgung hat entgegen der mündlichen Zusagen
nicht stattgefunden.
Die Kirchengemeinde wird daher noch einmal vom Umwelt- und Grünflächenamt
angeschrieben und zur ordnungsgemäßen Beseitigung der Anschüttungen aufgefordert.
Allerdings wurde bei der örtlichen Kontrolle auch festgestellt, dass die Anschüttungen
bereits von vielen Vögeln als Brutstätte aufgesucht und vorbereitet werden. Unter
Beachtung des seit dem 1. März geltenden Vogelschutzes (vgl. BNatschG) kann die
Entsorgung daher erst ab dem 1. Oktober (Ende Vogelschutz) erfolgen. Die
Kirchengemeinde wird in dem Schreiben auf diesen Sachverhalt hingewiesen.