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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
188 kB
Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 12:10

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Poe (1202) Vorlage Nr. 20140670 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 19.11.2013, Vorlage 20132435, TOP 6.2 Bezeichnung der Vorlage Abschüttungen in den Pastoratssiepen unterhalb des ev. Gemeindefriedhofes Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Sitzungstermin akt. Beratung 08.04.2014 Anlagen Wortlaut In der o. g. Sitzung der Bezirksvertretung wurde wie folgt angefragt: „Zahllose Bürger weisen darauf hin, dass Grabumrandungen, Grünabfälle, Plastikteile und anderes in den Pastoratssiepen (unterhalb des ev. Friedhofes) geschüttet werden. Ist dies der Verwaltung bekannt? Und was gedenkt sie dagegen zu tun?“ Zweite Zwischenmitteilung: Zwischenzeitlich haben Gespräche mit der Kirchengemeinde stattgefunden. Hier wurde von der Kirchengemeinde mündlich versichert, dass die Abfälle beseitigt und die Mitarbeiter ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass Abfälle zukünftig ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Auch soll von Seiten der Mitarbeiter verstärkt darauf geachtet werden, dass die Friedhofbesucher Ihre Abfälle in die dafür vorgesehenen Container geben. Bei einer örtlichen Kontrolle des Umwelt- und Grünflächenamtes am 27. Februar 2014 wurde im Nachgang der Gespräche leider festgestellt, dass die Anschüttungen unterhalb Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Poe (1202) Vorlage Nr. 20140670 des Friedhofs weiter bestehen. Eine Entsorgung hat entgegen der mündlichen Zusagen nicht stattgefunden. Die Kirchengemeinde wird daher noch einmal vom Umwelt- und Grünflächenamt angeschrieben und zur ordnungsgemäßen Beseitigung der Anschüttungen aufgefordert. Allerdings wurde bei der örtlichen Kontrolle auch festgestellt, dass die Anschüttungen bereits von vielen Vögeln als Brutstätte aufgesucht und vorbereitet werden. Unter Beachtung des seit dem 1. März geltenden Vogelschutzes (vgl. BNatschG) kann die Entsorgung daher erst ab dem 1. Oktober (Ende Vogelschutz) erfolgen. Die Kirchengemeinde wird in dem Schreiben auf diesen Sachverhalt hingewiesen.