Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
24.12.14, 20:17
Aktualisiert
27.01.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
04 (1727)
Vorlage Nr. 20140753
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Rates am 20.02.2014, TOP 4.11
Bezeichnung der Vorlage
Teilnehmerzahlen bei "Integrationskursen"
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.04.2014
Anlagen
Wortlaut
Fragen:
1. Wie viele Teilnahmeberechtigungen wurden im Jahr 2013 in Bochum und Wattenscheid
für Integrationskurse erteilt?
2. Wie hat sich diese Zahl in den letzten 5 Jahren entwickelt?
3. Personen welcher Staatsangehörigkeit besuchen die Kurse am häufigsten?
4. Wie ist das prozentuale Verhältnis von männlichen zu weiblichen Kursteilnehmern?
5. Warum werden Integrationsangebote nach Meinung der Verwaltung von etlichen der hier
lebenden Ausländer schlecht oder gar nicht angenommen?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
04 (1727)
Vorlage Nr. 20140753
Antwort zu Frage 1:
Zahlen auf Kreisebene liegen von der Regionalstelle Düsseldorf des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge zunächst nur für das 1. Halbjahr 2013 vor. Eine Auswertung für
das Jahr 2013 wird voraussichtlich Mitte April vorliegen. Für das 1 Halbjahr 2013 sind
folgende Daten veröffentlicht:
460 neue Zulassungen und Verpflichtungen
342 neue Kursteilnehmer
239 Kursabsolventen
31 begonnene Kurse
21 beendete Kurse
Antwort zu Frage 2:
Für die kreisfreie Stadt Bochum liegen keine Zahlen in Zeitreihe vor.
Antwort zu Frage 3:
Die vorliegenden Daten sind nicht nach Geschlecht oder Herkunftsland differenziert.
Antwort zu Frage 4:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Antwort zu Frage 5:
Die in der Frage angesprochene Gruppe „etliche der hier lebenden Ausländer“ lässt sich
empirisch nicht spezifizieren. Die neben dieser Gruppenzuschreibung ausgesprochene
Implikation, dass „Integrationsangebote schlecht oder gar nicht angenommen werden“, ist
ebenso unspezifisch wie generalisierend. Insofern kann die Verwaltung die Fragestellung
nicht nachvollziehen und teilt die hier ausgesprochene Zuschreibung auch nicht.