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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
24.12.14, 20:18
Aktualisiert
27.01.18, 12:08

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 1 (2247) Vorlage Nr. 20140825 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der CDU-Fraktion zu den Auswirkungen der Verluste der RWE AG auf den Haushalt der Stadt Bochum in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.03.2014, Vorlage Nr. 20140809 Bezeichnung der Vorlage Auswirkungen der Verluste der RWE AG auf den Haushalt der Stadt Bochum Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 10.04.2014 Anlagen Wortlaut Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt: 1. Welche Auswirkungen hat die reduzierte Dividendenausschüttung Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bochum? auf das Die Wirtschaftsplanung der Stadtwerke / HVV geht für die kommenden Jahre von einer Dividendenausschüttung von 1 Euro pro Aktie aus. Trotz dieser reduzierten Erwartung entspricht die Wirtschaftsplanung der Stadtwerke / HVV den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes 2014 bis 2022. 2. Wie gehen die Kommunen mit der von RWE geplanten Kapitalerhöhung um? Beabsichtigt die Stadt Bochum und andere kommunalen Aktionäre, weitere Aktien zu kaufen, um im Verbund der Kommunen die Sperrminorität zu behalten? Eine konkrete Kapitalerhöhung der RWE AG ist aktuell nicht beabsichtigt. Die RWE AG bittet ihre Aktionäre um Zustimmung zu einer bedingten Kapitalerhöhung. Der Zeitpunkt zur Ausübung dieser Ermächtigung durch die RWE AG ist insbesondere Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 1 (2247) Vorlage Nr. 20140825 abhängig von der Finanzierungssituation der RWE AG und der Lage am Kapital- bzw. Aktienmarkt. Unabhängig von einem Aktienkauf im Zuge einer Kapitalerhöhung können die kommunalen Aktionäre jederzeit durch Aktienkäufe und –verkäufe am Kapitalmarkt ihre Beteiligungsquote steuern. 3. Wird die Stadt Bochum ihre Aktien im Jahresabschluss 2013 wertberichtigen, da absehbar ist, dass aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage von RWE der Aktienkurs auch absehbar nicht signifikant steigen wird. Die Stadt Bochum wird die von ihr direkt gehaltenen RWE-Aktien entsprechend den Regelungen der NKF Weiterentwicklungsgesetzes im Jahresabschluss 2013 mit dem gültigen Stichtagskurs zum 31.12.2013 bewerten. Die notwendige Wertberichtigung beträgt 214.479,24 Euro. Im Vergleich zum Wert in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 in Höhe von 466.479,24 Euro sinkt damit der Wert der RWE-Aktien auf einen Betrag von 253.000 Euro. Die indirekt über städtische Tochterunternehmen gehaltenen Aktien sind nach § 253 HGB bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben. Zu der Frage, wann eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, wurde vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) im Standard IDW RS VFA 2 vom 08.04.2002 eine systematische Methode erarbeitet (vgl. IDW RS VFA, Tz. 19). Hiernach ist eine dauernde Wertminderung zu vermuten, wenn der Börsenpreis innerhalb von sechs Monaten vor dem Bilanzstichtag um mehr als 20% unter dem Buchwert oder über einen längeren Zeitraum als ein Geschäftsjahr um mehr als 10 % unter dem Buchwert liegt. Diese beiden Kriterien waren im Jahr 2013 nicht erfüllt. Die RWE Aktien brauchen deshalb im Jahresabschluss 2013 der Tochtergesellschaften nicht abgewertet zu werden. Von dem für Finanzanlagen bestehenden Wahlrecht zur Abwertung wird kein Gebrauch gemacht.