Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
24.12.14, 20:18
Aktualisiert
27.01.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr. 20140825
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der CDU-Fraktion zu den Auswirkungen der Verluste der RWE AG auf den
Haushalt der Stadt Bochum in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
26.03.2014, Vorlage Nr. 20140809
Bezeichnung der Vorlage
Auswirkungen der Verluste der RWE AG auf den Haushalt der Stadt Bochum
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.04.2014
Anlagen
Wortlaut
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt:
1.
Welche Auswirkungen hat die reduzierte Dividendenausschüttung
Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bochum?
auf
das
Die Wirtschaftsplanung der Stadtwerke / HVV geht für die kommenden Jahre von einer
Dividendenausschüttung von 1 Euro pro Aktie aus. Trotz dieser reduzierten Erwartung
entspricht die Wirtschaftsplanung der Stadtwerke / HVV den Anforderungen des
Haushaltssicherungskonzeptes 2014 bis 2022.
2.
Wie gehen die Kommunen mit der von RWE geplanten Kapitalerhöhung um?
Beabsichtigt die Stadt Bochum und andere kommunalen Aktionäre, weitere Aktien zu
kaufen, um im Verbund der Kommunen die Sperrminorität zu behalten?
Eine konkrete Kapitalerhöhung der RWE AG ist aktuell nicht beabsichtigt. Die RWE
AG bittet ihre Aktionäre um Zustimmung zu einer bedingten Kapitalerhöhung. Der
Zeitpunkt zur Ausübung dieser Ermächtigung durch die RWE AG ist insbesondere
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Vorlage Nr. 20140825
abhängig von der Finanzierungssituation der RWE AG und der Lage am Kapital- bzw.
Aktienmarkt. Unabhängig von einem Aktienkauf im Zuge einer Kapitalerhöhung
können die kommunalen Aktionäre jederzeit durch Aktienkäufe und –verkäufe am
Kapitalmarkt ihre Beteiligungsquote steuern.
3.
Wird die Stadt Bochum ihre Aktien im Jahresabschluss 2013 wertberichtigen, da
absehbar ist, dass aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage von RWE der Aktienkurs
auch absehbar nicht signifikant steigen wird.
Die Stadt Bochum wird die von ihr direkt gehaltenen RWE-Aktien entsprechend den
Regelungen der NKF Weiterentwicklungsgesetzes im Jahresabschluss 2013 mit dem
gültigen Stichtagskurs zum 31.12.2013 bewerten. Die notwendige Wertberichtigung
beträgt 214.479,24 Euro. Im Vergleich zum Wert in der Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009 in Höhe von 466.479,24 Euro sinkt damit der Wert der RWE-Aktien auf
einen Betrag von 253.000 Euro.
Die indirekt über städtische Tochterunternehmen gehaltenen Aktien sind nach § 253
HGB bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abzuschreiben. Zu der Frage, wann eine dauerhafte
Wertminderung vorliegt, wurde vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
(IDW) im Standard IDW RS VFA 2 vom 08.04.2002 eine systematische Methode
erarbeitet (vgl. IDW RS VFA, Tz. 19). Hiernach ist eine dauernde Wertminderung zu
vermuten, wenn der Börsenpreis innerhalb von sechs Monaten vor dem Bilanzstichtag
um mehr als 20% unter dem Buchwert oder über einen längeren Zeitraum als ein
Geschäftsjahr um mehr als 10 % unter dem Buchwert liegt. Diese beiden Kriterien
waren im Jahr 2013 nicht erfüllt. Die RWE Aktien brauchen deshalb im
Jahresabschluss 2013 der Tochtergesellschaften nicht abgewertet zu werden. Von
dem für Finanzanlagen bestehenden Wahlrecht zur Abwertung wird kein Gebrauch
gemacht.