Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
24.12.14, 20:18
Aktualisiert
27.01.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 02 (2617)
Vorlage Nr. 20140535
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Rates am 30.01.2014, TOP 4.2
Bezeichnung der Vorlage
Sabbatjahr
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.04.2014
Anlagen
Wortlaut
Die oben genannte Anfrage in der Sondersitzung des Rates vom 30.01.2014 wird wie folgt
beantwortet:
Punkt 1:
Keine.
Punkt 2:
Es gab in den letzten fünf Jahren keinen einzigen Antrag eines Beamten oder einer Beamtin
auf Inanspruchnahme des Sabbatjahres.
Punkt 3:
Siehe oben; im übrigen gibt es bei der Stadt Bochum keine im Beamtenverhältnis
beschäftigten Pädagogen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 02 (2617)
Vorlage Nr. 20140535
Punkt 4:
Bei der Stadt Bochum sind keine Beamtinnen oder Beamte des einfachen Dienstes
beschäftigt.
Zur Regeneration der Bediensteten kann der Erholungsurlaub (30 Tage= 6 Wochen) genutzt
werden. Darüber hinaus kann eine (befristete) Stundenreduzierung für Entlastung sorgen.
Es wird aber darauf hingewiesen, dass das sog. „Sabbatjahr“ bei der Stadt Bochum
überhaupt nicht nachgefragt wird – auch nicht von Bediensteten des gehobenen oder
höheren Dienstes.