Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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104 kB
Erstellt
24.12.14, 20:18
Aktualisiert
27.01.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr. 20140965
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzeptes 2014
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
12.05.2014
Anlagen
Wortlaut
Mit Schreiben vom 07.04.2014 hat die Kommunalaufsicht das Bochumer
Haushaltssicherungskonzept genehmigt und das Anzeigeverfahren für den Haushalt
beendet. Damit hat sie zum dritten Mal in Folge den erfolgreichen Bochumer Weg der
Haushaltskonsolidierung anerkannt. Die intensiven Anstrengungen der letzten Jahre, den
Haushalt der Stadt auf ein solides Fundament zu stellen, haben sich gelohnt.
Die realisierten Jahresergebnisse 2010, 2011, 2012 und 2013 liegen jeweils deutlich unter
den geplanten Jahresdefiziten:
a)
b)
c)
d)
2010: 77,5 zu 169,1 Mio. Euro
2011: 99,3 zu 165,8 Mio. Euro
2012: 124,8 zu 160,2 Mio. Euro
2013 105,2 zu 125,1 Mio. Euro (derzeitiger Stand)
Diese Entwicklung ist nicht nur auf eine günstige Konjunkturlage und niedrige Zinssätze
zurückzuführen, sondern auch auf jeweilige Budgetunterschreitungen im Haushaltsvollzug,
deren Ursachen sich nicht auf HSK-Maßnahmen beschränken. Zu den restriktiven
Maßnahmen der Haushaltssteuerung gehörten auch Haushaltssperren, Einstellungsstopps
und globale Budgetkürzungen.
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Richtig ist aber auch, dass die aktuell günstigen finanziellen Rahmenbedingungen in die
Haushaltsplanung aller Gebietskörperschaften – Bund, Länder und Kommunen – einfließen;
die Abhängigkeit von einer positiven konjunkturellen Entwicklung zeigt, dass die Kommunen
strukturell weiterhin finanziell nicht auskömmlich ausgestattet sind.
Für nicht umgesetzte bzw. umsetzbare HSK-Maßnahmen sind jahresbezogen
Kompensationen zu suchen und zu finden. Die jährlichen Einsparziele des HSK 2012 dienen
für die kommenden Haushaltssicherungskonzepte dabei als Messlatte, die es zu erreichen
bzw. zu unterschreiten gilt.
Mit dem HSK 2009 (Konsolidierungsvolumen 100 Mio. Euro) und dem verschärften HSK
2012 (Beratungskooperation; Konsolidierungsvolumen 163,4 Mio. Euro) hat der Rat – im
Einvernehmen mit der Bezirksregierung - den schnellstmöglichen Zeitpunkt definiert, zu dem
ein Haushaltsausgleich möglich erscheint. Dieser Zeitpunkt wird bei Aufstellung eines jeden
HSK erneut auf den Prüfstand gestellt.
Bislang
wurden
die
im
HSK
geplanten
Konsolidierungs-Volumina
der
Beteiligungsgesellschaften (Stadtwerke, Sparkasse, VBW) im Wesentlichen erbracht; die im
HSK nicht explizit genannten Beteiligungsgesellschaften USB und Bogestra haben ihre
Überschüsse bzw. Defizite konstant gehalten und damit die geplanten Ausschüttungen
ermöglicht. Die VBW hat ab 2013 ihre Ausschüttung gegenüber der HSK-Planung halbiert.
Diese Nicht-Umsetzung wurde durch andere Maßnahmen mit dem HSK 2014 kompensiert.
Die Höhe der Ermächtigungsübertragungen sank in den letzten Jahren stetig.
a)
b)
c)
d)
2010 nach 2011: 108,8 Mio. Euro
2011 nach 2012: 98,0 Mio. Euro
2012 nach 2013: 90,5 Mio. Euro
2013 nach 2014: 75,0 Mio. Euro (vorläufiger Stand)
Eine für spätere Jahresabschlüsse „gefährliche“ Situation würde entstehen, wenn die
Beträge eine steigende Tendenz aufwiesen - dies ist in Bochum allerdings nicht der Fall. Zu
berücksichtigen ist auch, dass die Ermächtigungsübertragungen nur nach Einzelfallprüfung
und nur in den Fällen vorgenommen werden, wo eine Fortführung der Maßnahmen
zwingend erforderlich erscheint und eine Neuveranschlagung unpraktikabel wäre.
Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2014 lagen zwei Jahresergebnisse von jeweils 148,7
Mio. Euro für die Gewerbesteuer-Erträge 2010 und 2011 vor. Die realisierten
Jahresergebnisse für 2012 und 2013 liegen – entgegen den Erwartungen – mit 132,5 und
132,6 Mio. Euro unter den Vorjahres-Ergebnissen. Diese enttäuschenden und auf
bestimmte bekannte aktuelle Entwicklungen zurückzuführenden Zahlen haben zu einer
sachgerechten Anpassung der Planwerte geführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass rund
80 Prozent der negativen Entwicklung bei der Gewerbesteuer über korrespondierende,
leicht zeitversetzte Verbesserungen bei den Schlüsselzuweisungen kompensiert werden.
Die Verwaltung sieht die deutlich steigenden Zuschussbedarfe im Bereich der Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe (Produktbereich 36) mit großer Sorge. Deshalb wurde mit Hilfe
eines externen Beratungsunternehmens die Gewährung der Hilfen zur Erziehung analysiert
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und Empfehlungen für eine intensivierte Steuerung erarbeitet. Das Rechnungsprüfungsamt
untersucht den Bereich ebenfalls und wird zum Sommer 2014 Ergebnisse vorlegen.
Mit steigenden Zuschussbedarfen im Produktbereich 36 – trotz sinkender Bevölkerung in
dieser Altersgruppe – steht Bochum allerdings nicht alleine da. Aktuelle Studien (z.B. ZEFIR
März 2014) belegen, dass Kinderarmut und prekäre Lebensverhältnisse gerade im
Ruhrgebiet auffällig und entsprechende soziale Hilfsangebote unverzichtbar sind. Der Blick
in die Nachbarstädte (z.B. Dortmund und Gelsenkirchen) zeigt, dass dort eher noch höhere
Zuwachsraten zu verkraften sind.