Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Wohnungsaufsichtsgesetz.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
24.12.14, 20:18
Aktualisiert
27.01.18, 12:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Anfrage
zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2014
Wohnungsaufsicht:
Die
neuen
Instrumente
gegen
Schrottimmobilien
und
Überbelegung anwenden
Am 9. April 2014 hat der Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen ein neues Gesetz
über die Wohnungsaufsicht beschlossen; es ist am 30. April 2014 in Kraft getreten. In der
Begründung zum Gesetz heißt es, das Gesetz gebe den Gemeinden „praxistaugliche
Instrumente“ unter anderem gegen die Vernachlässigung von Immobilien oder gegen
Überbelegungen an die Hand. Die SPD-Ratsfraktion Bochum bittet die Stadtverwaltung um
eine umfassende, konsequente und unverzügliche Anwendung und Erprobung dieser
Instrumente.
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion an:
Eine Gemeinde kann jetzt unter anderen mit Geldbußen, Anordnungen, Ersatzvornahmen
oder auch so genannten Unbewohnbarkeitserklärungen bis hin zur Räumungsaufforderung
arbeiten. Welche Vorkehrungen hat die Verwaltung getroffen, um das Gesetz in Bochum
umzusetzen?
Das Gesetz erlaubt es auch, besonders im Falle drohender Verwahrlosung präventiv tätig
zu werden. Wie will die Verwaltung in dieser speziellen Hinsicht vorgehen?
2
Vor einem Jahr hat die Stadt Bochum damit begonnen, so genannte Schrottimmobilien
systematisch zu erfassen. In einem Zwischenbericht hat die Verwaltung knapp 20 Objekte
aufgelistet.
Wie
viele
Objekte
hat
die
Verwaltung
aktuell
registriert?
Die Kosten für die Umsetzung des Gesetzes lassen sich nicht im Sinne des
Konnexitätsprinzips refinanzieren. Welcher Aufwand ist erforderlich, um die Liste mit
Schrottimmobilien innerhalb eines angemessenen Zeitraums abzuarbeiten?
Ist ein besonderer Aufwand erforderlich, um im Falle erstmals auftretender Verwahrlosung
von Immobilien unverzüglich einschreiten zu können?
Von Anwohnerinnen und Anwohnern der Brünselstraße in Riemke sind die Fraktionen
kürzlich auf offenbar von Verwahrlosung bedrohte Immobilien einerseits und mögliche
Überbelegungen andererseits hingewiesen worden. Nach Auffassung der SPD-Ratsfraktion
muss vor Ort sofort gehandelt werden. Welche Schritte hat die Verwaltung (Ordnungsämter,
Sozialamt, Jugendamt, eventuell auch die
Schulverwaltung) in diesem Zusammenhang
bereits unternommen? Welche Instrumente des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes können
angewendet werden?
Gabriele Schuh