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Wohnungsaufsichtsgesetz.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Wohnungsaufsichtsgesetz.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
24.12.14, 20:18
Aktualisiert
27.01.18, 12:20

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Inhalt der Datei

Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2014 Wohnungsaufsicht: Die neuen Instrumente gegen Schrottimmobilien und Überbelegung anwenden Am 9. April 2014 hat der Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen ein neues Gesetz über die Wohnungsaufsicht beschlossen; es ist am 30. April 2014 in Kraft getreten. In der Begründung zum Gesetz heißt es, das Gesetz gebe den Gemeinden „praxistaugliche Instrumente“ unter anderem gegen die Vernachlässigung von Immobilien oder gegen Überbelegungen an die Hand. Die SPD-Ratsfraktion Bochum bittet die Stadtverwaltung um eine umfassende, konsequente und unverzügliche Anwendung und Erprobung dieser Instrumente. Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion an: Eine Gemeinde kann jetzt unter anderen mit Geldbußen, Anordnungen, Ersatzvornahmen oder auch so genannten Unbewohnbarkeitserklärungen bis hin zur Räumungsaufforderung arbeiten. Welche Vorkehrungen hat die Verwaltung getroffen, um das Gesetz in Bochum umzusetzen? Das Gesetz erlaubt es auch, besonders im Falle drohender Verwahrlosung präventiv tätig zu werden. Wie will die Verwaltung in dieser speziellen Hinsicht vorgehen? 2 Vor einem Jahr hat die Stadt Bochum damit begonnen, so genannte Schrottimmobilien systematisch zu erfassen. In einem Zwischenbericht hat die Verwaltung knapp 20 Objekte aufgelistet. Wie viele Objekte hat die Verwaltung aktuell registriert? Die Kosten für die Umsetzung des Gesetzes lassen sich nicht im Sinne des Konnexitätsprinzips refinanzieren. Welcher Aufwand ist erforderlich, um die Liste mit Schrottimmobilien innerhalb eines angemessenen Zeitraums abzuarbeiten? Ist ein besonderer Aufwand erforderlich, um im Falle erstmals auftretender Verwahrlosung von Immobilien unverzüglich einschreiten zu können? Von Anwohnerinnen und Anwohnern der Brünselstraße in Riemke sind die Fraktionen kürzlich auf offenbar von Verwahrlosung bedrohte Immobilien einerseits und mögliche Überbelegungen andererseits hingewiesen worden. Nach Auffassung der SPD-Ratsfraktion muss vor Ort sofort gehandelt werden. Welche Schritte hat die Verwaltung (Ordnungsämter, Sozialamt, Jugendamt, eventuell auch die Schulverwaltung) in diesem Zusammenhang bereits unternommen? Welche Instrumente des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes können angewendet werden? Gabriele Schuh