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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
24.12.14, 20:19
Aktualisiert
27.01.18, 12:16

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 2 Vorlage Nr. 20140823 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung am 20.02.2014, Vorlage Nr. 20140429 Bezeichnung der Vorlage LKW-Verkehr auf der Langendreerstraße Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Rat Anlagen Wortlaut Anwohner in der Langendreerstraße haben berichtet, dass durch den LKW-Verkehr in Fahrtrichtung Witten Erschütterungen hervorgerufen werden, die an den Häusern der dortigen Anlieger bereits zu Rissen geführt haben. In Spitzenzeiten würde alle drei Minuten ein LKW Richtung Witten fahren. Die Langendreerstraße wird häufig von LKWs benutzt, die von der A44 kommen und nach Witten fahren. Die Langendreerstraße liegt sowohl auf Bochumer wie auch auf Wittener Stadtgebiet. Auf der Wittener Seite der Straße stehen bereits zwei LKW-Durchfahrtsverbotsschilder. Auf der Bochumer Seite gibt es diese nicht. Weitere Informationen können Sie der beigefügten Anlage entnehmen. Vor diesem Hintergrund fragt die FDP an: - Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Anwohner vom LKWDurchgangsverkehr zu entlasten? - Hält die Verwaltung ein LKW-Durchfahrtsverbot auf Bochumer Seite für eine geeignete Maßnahme? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 2 Vorlage Nr. 20140823 Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung sowie auch die Bezirksvertretung Bochum-Ost haben sich in der Vergangenheit bereits häufiger mit der Thematik befasst. Unter anderem wurde durch die Bezirksvertretung Bochum-Ost am 30.01.1987 der Beschluss gefasst, ein Lkw-Verbot für die Langendreerstraße anzuordnen, wenn die DB-Brücke über die Bochumer Straße (Wittener Stadtgebiet) auch von Lkw mit einer Höhe von 4 m unterfahren werden kann. Diese Entscheidung wurde in der Verkehrskommission der Bezirksvertretung Bochum-Ost im Jahr 2010 noch einmal bestätigt. Ausschlaggebend für den Beschluss der Bezirksvertretung war, dass sich auf Wittener Stadtgebiet an der Bochumer Straße ein Brückenbauwerk befindet, das derzeit nur mit kleineren Lkw unterfahren werden kann. Lkw mit einer Höhe von mehr als 3,5 Metern, die von der A44 an der AS Witten-Zentrum abfahren und in Richtung Witten fahren möchten, werden über Bochumer Gebiet umgeleitet und müssen dazu teilweise bereits einen Umweg in Kauf nehmen. Das Befahren der Langendreerstraße stellt dabei die kürzeste Verbindung zwischen der A44 und den Wittener Industriegebieten dar. Die Ausschilderung eines Lkw-Verbotes käme nach den Vorgaben der StraßenverkehrsOrdnung nur dann in Betracht, wenn dieses zwingend notwendig wäre und gleichzeitig eine bessere Alternativstrecke zur Verfügung stünde, ohne eventuell vorhandene Probleme zu verlagern. Bei einem Verbot zum Befahren der Langendreerstraße müssten Lkw weiter die Baroper Straße und im Anschluss daran über die Hörder Straße fahren, was einen nicht unerheblichen Umweg von (weiteren) 1,2 km darstellt. Dies führt zu zusätzlichen Belastungen dieser Straßen und insbesondere auch der dortigen Anwohner. Erkenntnisse, die ein Lkw-Verbot zwingend notwendig erscheinen lassen, liegen hier nicht vor. Der Straßenzustand auf Bochumer Gebiet ist bis auf eine offene Mittelnaht in Ordnung und verkehrssicher. Ein kleiner Ausbruch im Asphalt kurz hinter der Brücke wurde zwischenzeitlich instandgesetzt. Aus straßenbaulicher Sicht besteht auf Bochumer Gebiet keine Notwendigkeit für ein Lkw-Verbot. Die Ausweisung eines Lkw-Verbots ist daher (entsprechend des Beschlusses Bezirksvertretung Bochum-Ost) auch weiterhin nur vorgesehen, wenn die Befahrbarkeit größeren Lkw über die Bochumer Straße gewährleistet ist. Im Zuge des Ausbaus Straßenbahnlinie 310 ist beabsichtigt, die Fahrbahn unter der Brücke abzusenken. konkreter Zeitplan zur Realisierung der Maßnahme liegt noch nicht vor. der von der Ein Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 Vorlage Nr. 20140823 Stadtamt 34 11 2 TOP/akt. Beratung