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Jahresbericht_2013_gesamtTeil1.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Jahresbericht_2013_gesamtTeil1.pdf
Größe
8,9 MB
Erstellt
24.12.14, 20:20
Aktualisiert
27.01.18, 12:17

Inhalt der Datei

Jahresbericht der Kinder- und Jugendhilfe in Bochum 2013 Stadt Bochum Jugendamt Jahresbericht der Kinder- und Jugendhilfe in Bochum 2013 Jahresbericht 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort ................................................................................................................................ 4 Gremien und Öffentlichkeitsarbeit..................................................................................... 5 Der Jugendhilfeausschuss................................................................................................. 5 Kommission Jugendhilfe und Schule ................................................................................. 7 Die zwei Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII.......................................................... 8 Die Arbeitsgemeinschaft § 78 Jugendförderung .............................................................. 10 Die Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes................................................. 11 Präventive Hilfen ............................................................................................................. 13 Zusammenarbeit Jugendhilfe - Schule............................................................................. 14 Besonderheiten und Veranstaltungen des Jugendamtes .............................................. 15 Aktionstage 2013 – Jugendamt präsentiert sich in der Innenstadt ................................... 15 Audit Familiengerechte Kommune................................................................................... 16 Die Fallwerkstatt.............................................................................................................. 18 Risikomanagement Kindeswohlgefährdung..................................................................... 19 Kinderschutz und Frühe Hilfen ........................................................................................ 20 Qualitätszirkel Bochumer Schutzfachkräfte – Kindeswohlgefährdung.............................. 20 Netzwerkarbeit mit Grundschulen und den Schulsozialarbeiter/innen.............................. 21 Qualitätsdialog mit dem Sozialen Dienst.......................................................................... 21 Konzept Frühe Hilfen....................................................................................................... 22 Interdisziplinärer Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an Kindern und Jugendlichen ............................................................................................................ 24 Produktorientierte Berichterstattung über die Leistungen der Jugendhilfe................. 25 Produktplan des Jugendamtes ........................................................................................ 25 Personal des Jugendamtes ............................................................................................. 29 Fortbildungen .................................................................................................................. 29 Haushaltsdaten des Jugendamtes................................................................................... 30 Berichte aus den Bochumer Sozialräumen...................................................................... 34 Fachbereiche des Jugendamtes ...................................................................................... 36 Jugendhilfeplanung ......................................................................................................... 36 Kinderschutz.................................................................................................................... 37 Revision, Qualitätsentwicklung, Rechtsstelle ................................................................... 37 Ideen- und Beschwerdemanagement im Jugendamt ....................................................... 39 Jugendamtselternbeirat ................................................................................................... 42 Controlling ....................................................................................................................... 44 Qualitätsmanagement ..................................................................................................... 44 Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung nach SGB VIII ................................. 46 Kindertageseinrichtungen ................................................................................................ 47 Familienzentren............................................................................................................... 51 Kindertagespflege ........................................................................................................... 54 Übernahme von Beiträgen für Schulbetreuungsmaßnahmen .......................................... 57 Kinder - und Jugendarbeit................................................................................................ 68 Offene Kinder- und Jugendarbeit..................................................................................... 73 Jugendverbandsarbeit ..................................................................................................... 74 Internationale Jugendarbeit ............................................................................................. 75 Jugendfreizeithäuser ....................................................................................................... 76 Ferienmaßnahmen .......................................................................................................... 80 Begrüßungsteam............................................................................................................. 82 Spielleitplanung ............................................................................................................... 83 1 Kinderbüro....................................................................................................................... 84 Streetwork ....................................................................................................................... 85 Schulbezogene Jugendarbeit .......................................................................................... 87 Berufsbildungsmesse - Mittleres Ruhrgebiet „was geht“ 2013 ......................................... 88 Schulsozialarbeit ............................................................................................................. 90 Jugendschutz .................................................................................................................. 91 Bildung und Teilhabe....................................................................................................... 92 Besondere Sozialpädagogische Fachdienste................................................................. 95 Aoption und Pflegefamilien .............................................................................................. 95 Pflegekinder .................................................................................................................... 97 Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen ............................................................................ 99 Gerichtshilfen, Ambulante und Stationäre Hilfen zur Erziehung................................. 102 Jugendgerichtshilfen...................................................................................................... 106 Familien - und Vormundschaftsgerichtsverfahren.......................................................... 107 Überprüfungen Kindeswohlgefährdung und häusliche Gewalt....................................... 108 Rufbereitschaft und KinderNotruf ................................................................................. 108 Hilfen zur Erziehung ...................................................................................................... 110 Sozialer Dienst .............................................................................................................. 111 Einführung der wirkungsorientierten Steuerung der Hilfen zur Erziehung ...................... 112 Institutionelle Bildung und Beratung............................................................................. 115 Familienbildung ............................................................................................................. 119 Familienberatung........................................................................................................... 121 Erziehungsberatungsstelle “Blickpunkt Kind” ................................................................. 123 Fachstelle Sorgerecht.................................................................................................... 124 Schulpsychologische Beratungsstelle............................................................................ 124 Grundsatz und Verwaltung............................................................................................. 126 Grundsatz und Verwaltung ............................................................................................ 128 Vormundschaften / Pflegschaften .................................................................................. 131 Beistandschaften........................................................................................................... 131 Unterhaltsvorschuss ...................................................................................................... 132 Betreuung nach dem Betreuungsgesetz........................................................................ 132 Generaldatenblatt 2013................................................................................................... 136 Bevölkerungsanteile ...................................................................................................... 136 Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe ....................................................................... 137 Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1 - Personal des Jugendamtes .......................................................................... 29 Abbildung 2 - Jugendamt/Stadt .......................................................................................... 30 Abbildung 3 - Ergebnis 2013 .............................................................................................. 31 Abbildung 4 - Aufwand/Produktgruppen ............................................................................. 32 Abbildung 5 - Personalkosten ............................................................................................ 32 Abbildung 6 - ZD-Budget.................................................................................................... 33 Abbildung 7 - Träger/Kindertageseinrichtungen ................................................................. 47 Abbildung 8 - Plätze Kindertageseinrichtungen .................................................................. 48 Abbildung 9 - Tagespflege ................................................................................................. 55 Abbildung 10 - Produktruppe 3601...................................................................................... 56 Abbildung 11 - Aufwendungen 3601 ................................................................................... 56 Abbildung 12 - KiBiz............................................................................................................ 57 Abbildung 13 - Erstattungsanspruch ................................................................................... 58 Abbildung 14 - Schulbetreuung ........................................................................................... 58 Abbildung 15 - Produktgruppe 3602.................................................................................... 71 2 Abbildung 16 - 3602 Produkte............................................................................................. 71 Abbildung 17 - Außerschulische Arbeit ............................................................................... 72 Abbildung 18 - Jugendsozialarbeit ...................................................................................... 72 Abbildung 19 - Sozialpäd. Fachdienste ............................................................................... 96 Abbildung 20 - Sozialpäd. Fachdienste/Teilprodukte........................................................... 96 Abbildung 21 - Produktgruppe 3603.................................................................................. 104 Abbildung 22 - HzE ........................................................................................................... 104 Abbildung 23 - Teilprodukte HzE....................................................................................... 105 Abbildung 24 - Fallzahlen HzE .......................................................................................... 105 Abbildung 25 - Belegtage.................................................................................................. 110 Abbildung 26 - Produktgruppe 3604.................................................................................. 118 Abbildung 27 - 3604 Teilprodukte ..................................................................................... 118 Abbildung 28 - Rechnungsstelle JA................................................................................... 129 Abbildung 29 - Praktika ..................................................................................................... 129 Abbildung 30 - Produktgruppe 3605.................................................................................. 130 Abbildung 31 - Produktgruppe 3107.................................................................................. 130 Abbildung 32 - 3107 Transferaufwendungen..................................................................... 131 3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, der Jahresbericht 2013 des Bochumer Jugendamtes informiert Sie anhand einer Menge Zahlen, Daten und Fakten über die Arbeit des Jugendamtes im vergangenen Jahr. Wie Sie selbst beim Lesen entdecken können, war es aus Sicht der Jugendhilfe ein ereignisreiches und spannendes Jahr. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit lag in der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren. Das erklärte Ziel - zum Stichtag 01. August 2013 eine Ausbauquote von 32 % - haben wir erreicht. Welchen Umfang das Ausbauprogramm hatte, zeigt der Vergleich mit dem Jahr 2008; da lag die Ausbauquote noch bei 16,8 %. Die Befürchtungen, dass es bundesweit zu Klagewellen kommen könnte, sobald der Rechtsanspruch greift, haben sich zum Glück in Bochum nicht bewahrheitet; alle Ansprüche der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder konnten befriedigt werden. Dass es keine Klagen gab, ist auch dem Jugendhilfeausschuss zu verdanken, der sich dafür einsetzte, dass die für das Ausbauprogramm fehlenden Bundes- oder Landesmittel durch kommunale Mittel ergänzt wurden. Problematisch sind die in Bochum – wie in vielen anderen vergleichbaren Großstädten auch – anhaltend stark steigenden Kosten der Hilfen zur Erziehung. Diese Hilfen werden ausschließlich kommunal finanziert und sind gerade vor dem Hintergrund der Haushaltssicherung eine große Belastung für den städtischen Haushalt. Insbesondere ist ein Anstieg der intensiven Hilfen, zur Sicherung des Kindeswohls oder um Kinder und Jugendliche mit schweren psychischen und sozialen Störungen adäquat zu betreuen, festzustellen. Hier zeigt sich auch, dass Sparprogramme im Gesundheitswesen steigende Kosten der Hilfen zur Erziehung zur Folge haben. Wir hoffen, durch eine Verstärkung der präventiven Hilfen langfristig die Ausgaben der Hilfen zur Erziehung stabil halten oder sogar senken zu können. Eine Maßnahme zur Gegensteuerung ist der Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern. Wir sind stolz darauf, dass es in Bochum gelungen ist, alle zunächst über das Bildungs- und Teilhabepaket befristete Stellen in unbefristete umzuwandeln. 35 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter teilen sich jetzt 28 Stellen. Dieser Ansatz soll künftig - auch unter dem Stichwort „Frühe Hilfen“ - noch weiter verstärkt werden. Wir bedanken uns bei allen, die unsere Arbeit im vergangenen Jahr begleitet und unterstützt haben. Herzliche Grüße Hermann Päuser Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses Dolf Mehring Leiter des Jugendamtes 4 Gremien und Öffentlichkeitsarbeit Der Jugendhilfeausschuss Vorsitzender: Stellvertreter: Hermann Päuser Christian Haardt, Manfred Preuß Die Mitglieder des Jugendhilfeauschusses Britta Anger Sandra Baldschus ( bis 14.10.2013) Thomas Becker Klaus Bittner Werner Böcher Monika Bormann Ahmet Budur Alexandr Chraga Matthias Feldmann Wilfried Flöring Rolf Geers Peter Germerodt (bis 01.05.2013, verstorben) Christian Haardt Felix Haltt Rita Jobs Lars Lammert Wilfried Maier Dolf Mehring Hadwig Noesselt Hermann Päuser Manfred Preuß Doris Salewski Martina Schnell Johannes Scholz-Wittek Kirsten Semmler (ab 27.11.2013) Klaus Tigges Arnold Vogel Mitglied mit beratender Stimme (Dezernentin) Mitglied mit beratender Stimme (Jugendamtselternbeirat) Mitglied mit beratender Stimme (Agentur für Arbeit) Träger der freien Jugendhilfe Mitglied mit beratender Stimme (Schulen) Träger der freien Jugendhilfe Mitglied mit beratender Stimme (Ausschuss für Migration u. Integration) Mitglied mit beratender Stimme (Jüdische Gemeinde) Mitglied mit beratender Stimme (Katholische Kirche) Mitglied mit beratender Stimme (UWG) Träger der freien Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe CDU FDP SPD CDU Mitglied mit beratender Stimme (Evangelische Kirche) Amtsleiter Mitglied mit beratender Stimme (Richterin) SPD Die Grünen Träger der freien Jugendhilfe SPD SPD Mitglied mit beratender Stimme (Jugendamtselternbeirat) Mitglied mit beratender Stimme (Polizei) Die Linke 5 Im Jahr 2013 fanden sechs Sitzungen des Jugendhilfeausschusses statt. Sitzungstag Schwerpunktthemen 20.02.2013 KiBiz-Struktur Kindergartenjahr 2013/2014 Änderung des Ausbauziels für den U3-Ausbau bis 2015 07.05.2013 Controllingzwischenbericht des Jugendamtes (4. Quartal 2012) Bericht über die Tätigkeit der Adoptionsvermittlungsstelle 03.07.2013 Umsetzung der Spielleitplanung Strategische Steuerung der Hilfen zur Erziehung 19.09.2013* Wirkungsorientierter Haushalt: Erste Handlungsfelder und strategische Maßnahmen in der Bildungskette 25.09.2013 Haushalt des Jugendamtes 2014 Investitionszuschüsse 2013 27.11.2013 Rahmenplan „OSTPARK – neues Wohnen“ Sozialräumliche Bildungsentwicklung in den Sozialräumen Wattenscheid-Mitte, Bochum-Hamme, Hofstede und Riemke * Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften (ABW), des Jugendhilfeausschusses (JHA) und des Ausschusses für Migration und Integration (AMI) 6 Kommission Jugendhilfe und Schule Vorsitzende: Hermann Päuser und Dr. Peter Reinirkens Im Jahr 2013 fand eine Sitzung statt. Sitzungstag: Schwerpunktthemen: 09.10.2013 Einsatz der Schulsozialarbeiter an Bochumer Schulen ab Januar 2014 Ergebnis der Zukunftskonferenz "Anschwung für frühe Chancen" im Arbeitskreis Kita-Grundschule Landesinitiative “Kein Abschluss ohne Abschluss, Übergangssystem Schule – Beruf in NRW“ 7 Die zwei Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII Fachverbände der Jugendhilfe Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII Fachverbände der Jugendhilfe Vorsitzender Herr Kemner Geschäftsführung Herr Kraft Frau Borchert Herr Sundermann Herr Schelte Frau Gabel-Schröter Herr Vorndamme Frau Riegas-Chaikowski Frau Wegers Herr Both Herr Lichtenberger Frau Bormann Herr Herr Chraga Frau Isaak Frau Wagner Herr Arnold Herr Steinbach Frau Michalak Herr Mehring Herr Keßler Frau Tomczak Frau B. Zimmermann Frau Haermeyer Herr Kühlborn Frau Piedboeuf-Schaper Herr Klingenberg Frau Neuer Frau Köhler Herr Bogatzki Herr Frackmann Herr Heuer Caritasverband Bochum Jugendamt Diakonie Ruhr/ Innere Mission Innere Mission Bochum Der Paritätische Der Paritätische Diakonie Wattenscheid - Gelsenkirchen EV. Kirchenkreis Gelsenkirchen Wattenscheid EV. Kirchenkreis Gelsenkirchen Wattenscheid Ev. Kirchenkreis Bochum VPK Caritasverband Bochum Jüdische Gemeinde Jüdische Gemeinde Katholischer Kita - Zweckverband D R K - Bochum AWO AWO Amtsleiter Jugendamt Stellv. Amtsleiter Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Die AG Fachverbände hat im Jahr 2013 drei Sitzungen durchgeführt: • • • 14. März 2013 13. Juni 2013 13. November 2013 8 Folgende Schwerpunktthemen wurden von der AG Fachverbände behandelt: Kindertageseinrichtungen • Anmeldeverfahren und Rechtsanspruch • Datenweitergabe von Kitas an das Gesundheitsamt • Anmeldeverfahren – Vorschlag des Jugendamts für eine neue Verfahrensweise • Ausbau U 3 • Flexible Öffnungszeiten in Einrichtungen Hilfen zur Erziehung • Entwicklung im Bereich ambulanter Hilfen • Ergebnisse der Trägergespräche 2012 • Neues Verfahren für die Vergabe von ambulanten Hilfen Entwicklungen in der Betreuung von Asylbewerbern und EU-Zuwanderern aus Rumänien und Bulgarien • Maßnahmenplanung für Kinder und Jugendliche Schul- und Kita- Sozialarbeit • Hilfeleistungen in belasteten Familien im Stadtbezirk • Kooperation mit Kitas und Schulen Frühförderung • Abgestimmtes Verfahren bei den Kindergartenfragebögen Kinderschutz und Frühe Hilfen • Jährliche Abfrage zum Bestand und Einsatz der insoweit erfahrenen Fachkräfte • Arbeitskreis Netzwerk Frühe Hilfen • Zentrale Veranstaltung Frühe Hilfen am 12. Dezember 2013 • Überarbeitung Konzept Frühe Hilfen Blickpunkt Kind • Rückmeldungen aus dem AK Kita – Fachberatungen Kleinkinder in Einrichtung der stationären Erziehungshilfe • Landesprojekt NRW begleitet von der Uni Siegen für 0-6 jährige • Thema Bindungsfähigkeit Besonderheiten und Aktionen: • • • • • • Aktionswoche: Das Jugendamt. Unterstützung die ankommt! Motto und Kampagnenplanung zum Thema: Dass sind uns die Kinder wert. Konzept: Aktionstage vom 3. bis zum 7. Juni 2013 Aktion Round Table Deutschland Bochumer Beratungsstellen mit dem Portal “ Hast Du Stress “ Begleitung Ombudschaft-Jugendhilfe NRW 9 Die Arbeitsgemeinschaft § 78 Jugendförderung Vorsitzender Herr Geers Jugendring Bochum Herr Maier Jugendring Bochum – AEJ, Ev. Jugend Frau Hammerschmidt Jugendring Bochum Frau Müller AGOT- IFAK e. V Herr Masuch AGOT- Falken e. V Herr Kosel AGOT - AEJ Frau Hagemeister AWO Herr Mehring Amtsleiter Jugendamt Herr Keßler Stellv. Amtsleiter Jugendamt Frau Zimmermann Jugendamt Frau Haermeyer Jugendamt Herr Rohde Jugendamt - Geschäftsführung AG § 78 Frau Weskamp KOOP - Bildung und Arbeit - ViA Bochum Herr Schwachenwalde KOOP- Bildung und Arbeit- Kirina e.V Herr Priebs Ev. Jugendhilfe Bochum Frau Schiller SKFM Wattenscheid e. V. Die Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII Jugendförderung hat im Jahr 2013 vier Sitzungen mit folgenden Schwerpunktthemen durchgeführt: Termine Schwerpunktthemen 05.02.2013 Konzeptideen und Öffentlichkeitsarbeit der Kinder- und Jugendfreizeithäuser Fortschreibung Kinder- und Jugendförderplan 2015- 2020 Partizipation 30.04.2013 Fortschreibung Kinder und Jugendförderplan 2015- 2020 Maßnahmen zur Berufsfindung 2013 Bildung und Teilhabe - Freizeitmaßnahmen 10.09.2013 Round Table Deutschland Fortschreibung Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 Ehrenamtskarte Audit“ Familiengerechte Kommune“ 19.11.2013 Fortschreibung Kinder- und Jugendförderplan 2015- 2020 Kinder u. Jugendparlament Wattenscheid Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung und Teilhabe Internationales Jugendforum 10 Die Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes Die Entgelt- und Vertragskommission (EVK) ist für alle grundsätzlichen vertraglichen Vereinbarungen des Jugendamtes zuständig. Hierzu gehören: das Prüfen und Festsetzen von Entgelten nach § 78 b Abs. 1 SGB VIII das Aushandeln von Entgelten mit freien Trägern, freien Praxen und sonstigen Dienstleistern der Jugendhilfe die Entwicklung von Qualitätsstandards für alle Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe die Entwicklung neuer Konzepte die Verhandlung mit Trägern über die Gewährung von Zuschüssen die Vorbereitung und Durchführung kooperativer Wettbewerbe und sonstiger Maßnahmen zur Leistungsvereinbarung. Die Entgelt- und Vertragskommission setzt sich zusammen aus: Geschäftsführung Schriftführung Amtsleitung Leitung Sozialpädagogische Fachdienste 5101 Leitung Sozialer Dienst 51 4 Qualitätsbeauftragte Herr Frackmann Herr Grochowski Herr Mehring Herr Kühlborn Frau Piedboeuf-Schaper Frau Köhler Bei Bedarf werden zusätzliche Vertreter der Rechtsstelle sowie Abteilungsleiter bzw. Mitarbeiter der Fachabteilungen beratend hinzugezogen. Turnusgemäß fanden 13 Sitzungen statt. Ergänzend hierzu wurden an 10 weiteren Terminen Entgeltverhandlungen mit den Bochumer Trägern für 2014 geführt. Themen 2013 • • • • • • Prüfung von Anträgen auf Betriebserlaubnis Bochumer Träger Prüfung und Genehmigung von Entgelterhöhungen verschiedener Träger Anerkennung verschiedener Anbieter als externe Fachkräfte Auswirkung der Haushaltssituation auf das Leistungsangebot des Jugendamtes Vertragsverhandlungen und - abschluss zwecks Verlängerung von Fördermaßnahmen mit verschiedenen Trägern Genehmigung neuer Angebote der Jugendhilfe Themenschwerpunkt war auch im Jahr 2013 in der EVK die Situation der ambulanten Hilfen in Bochum. Im Ergebnis wurden eine neue Leistungsbeschreibung und eine vertragliche Vereinbarung erstellt und mit allen neben den Hilfenzentren tätigen Anbietern mit Bochumer Hauptsitz für ambulante Hilfen abgeschlossen. 11 Die Entgeltverhandlungen für 2014 mit den Bochumer Trägern im November 2013 waren wie schon in den Vorjahren geprägt von der Haushaltssituation. Hierdurch bedingt hat die EVK ihr Augenmerk auf moderate und möglichst differenzierte Erhöhungen gelegt. Eine lineare Anhebung der Pflegesätze wurde daher ersetzt durch passgenaue Steigerungen in einzelnen Angebotsformen. Eine Aussetzung der Tarifanpassung für die Bochumer Träger kam trotz der Haushaltssituation nicht in Frage, da den Trägern in der Vergangenheit schon häufiger sehr geringe Anhebungen zugemutet werden mussten. Die Steigerung belief sich über alle Maßnahmen gerechnet auf ca. 1 %. Dies führt zu einer Kostensteigerungen im Jahr 2014 in Höhe von ca. 145.000,- Euro. 12 Präventive Hilfen Im Jahr 2013 wurden im Rahmen der Präventiven Hilfen folgende Projektanträge bewilligt. Präventive Hilfen 2013 Antragsteller: Nicht mit mir ( Pilotprojekt….) Projekt: Sozialraum: Jüdische Gemeinde BO-Herne- Querenburg Hattingen - FöVerein Hustadt Förderverein Hustadt Querenburg Euro 2.084,00 AWO - Hutadttreff -, Auf dem Backenberg 15, AJOst Bochum, Boltestr. 34, Jugendzentrum d. AWO, Neuhofstr. 13 Querenburg 3.600,00 Weitmar 3.000,00 Weitmar 3.000,00 Ambl Jugendhilfezentrum Ost, Boltestr. 34 Kleine Helden Hand in Hand Initiative Hand i.Hand, Centrumplatz 2 Gewaltpräv.zur Stärkung d .Soz KG + Famzentrum St. Barbara, komp. v. Ki.+ Jugendl.Projekt Hollandstr. 24, Zirkus Pirella 1. Stichtag Let's Streetdance Feldsieper Schule Laer 1.600,00 Wattenscheid 3.961,55 Wattenscheid Leithe 3.995,00 Hamme/Hordel 22.140,55 3.200,00 Mädchenintegrationsprojekt….mutig machen Coolnesstraining Sozialkompetenztraining Crash-Geburtsvorbereitung für jundl. u. junge Schwangere…. Starke Jungs Laer GGS BO-Mitte Hamme/Hordel 2.240,00 Waldschule Querenburg 4.000,00 SKFM WAT e.V. WAT-Mitte 2.736,00 AJOst - BO-Laer 1.256,80 Geht doch !! Wildberg- u. Cruismannschule Riemke 1.450,00 Von der KiTa in die Schule…. Wir sind Hustadt Starke Jungs ( Willy-BrandSchule) Gönn Dir einen eigenen Bewerbungstrainer Müttercafe Laer Buchstabensalat - warum lesen Wildberg- u. Cruismannschule wichtig ist 2. Stichtag Gesamtausgaben für Präventive Hilfen im Jahr 2013: 13 Linden 3.900,00 660,00 15.542,80 37.683,35 Zusammenarbeit Jugendhilfe - Schule Die Steuerungsgruppe des Arbeitskreises „Jugendhilfe-Schule“, die sich aus Vertretern/innen des Schulverwaltungsamtes/Schulamtes (StA 40) und des Jugendamtes (StA 51) zusammensetzt, hat im Jahr 2013 drei Sitzungen durchgeführt. Schwerpunkte der Zusammenarbeit und Themen der Steuerungsgruppe 40/51/Schulamt waren: • Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020 • Einsatz von Schulsozialarbeit an Bochumer Schulen • Masterplan Bildung - Qualitätsentwicklung OGS, Ganztagsentwicklungsplanung • Schulverweigerung - Projekt APEIROS • Lehrerfortbildung Kindeswohlgefährdung - Zusammenarbeit Schule - Sozialer Dienst • Rahmenvereinbarung Übergang Kita - Grundschule • Berufsbildungsmesse 2013/2014 • Vorbereitung Kommission Jugendhilfe -Schule, Ausschuss für Bildung und Wissenschaften und Jugendhilfeausschuss • Kommunale Koordinierung Übergang Schule - Beruf/ Kein Abschluss ohne Anschluss • Ergebnisse regionaler Lenkungskreis • Inklusion und Seiteneinsteiger • Fachtagungen, u. a. der Freien Schule Bochum 14 Besonderheiten und Veranstaltungen des Jugendamtes Aktionstage 2013 – Jugendamt präsentiert sich in der Innenstadt Diesmal präsentierte sich das Jugendamt im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche vom 3. bis zum 7. Juni 2013 in der Bochumer Innenstadt mit dem Motto „Das sind uns die Kinder wert!“ Organisiert wurde die Präsentation von vier Trainees des Sozialdezernates. Nadine Bröcheler, Fairuz Matar, Marie Christine Lindner sowie Christoph Sundermann nahmen an dem Projekt teil und wurden von Peter Kraft vom Jugendamt begleitet. „Im Rahmen dieser Projektarbeit stehen Lehrnziele im Vordergrund.“, erläutert Peter Kraft. Zunächst wurde die Gestaltung von Teamsitzungen, mit Sitzungsleitung und Protokollführung trainiert. Dann standen die Organisation und Durchführung auf dem Programm. „Wir bekamen einen Einblick in die Grundlagen der Teamarbeit“, berichtet Christoph Sundermann über seine Erfahrungen. Für Fairuz Matar und Marie Christine Lindner hinterließen die Erfahrungen bei der Organisation der Veranstaltung einen nachhaltigen Eindruck. Zunächst wurde eine Blockhütte organisiert und ein Standort Ecke Husemannplatz/ Kortumstraße gefunden. Unterschiedliche Genehmigungen mussten beantragt werden und mit verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung wurde kooperiert. „Mit den einzelnen Abteilungen des Jugendamtes haben wir das Wochenprogramm abgestimmt“, erklärt Nadine Bröcheler, „an jedem Wochentag war eine Abteilung mit ihren Arbeitsfeldern in und an der Blockhütte mit Aktionen präsent. Insbesondere unterstützen die Sozialdezernentin Britta Anger, der Vorsitzende des Jugendhilfeausschuss Hermann Päuser und Mitglieder des Ausschusses sowie Ulrich W. Kemner, als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII, die Aktionstage. Jugendamtsleiter Dolf Mehring dankte den Mitgliedern des Projektteams für ihr Engagement und überreichte jedem Mitglied eine Teilnahmeurkunde. 15 Audit Familiengerechte Kommune Mit Ratsbeschluss vom 13.12.2012 unterzieht sich die Stadt Bochum dem Auditierungsverfahren „Familiengerechte Kommune“. Hierzu wurde ein Kooperationsvertrag mit dem gemeinnützigen Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ geschlossen. Der offizielle Termin für die Vertragsunterzeichnung mit der Oberbürgermeisterin Frau Dr. Scholz, Herrn Dr. Osner vom Verein “Familiengerechte Kommune e.V.,“ der Sozialdezernentin Frau Anger und dem Jugendamtsleiter Herrn Mehring fand am 16.04.2013 statt. Mit der Organisation und Durchführung des Projektes wurde das Jugendamt von der Oberbürgermeisterin beauftragt. Der Auditierungsprozess erfolgte in Zusammenarbeit mit der Auditorin des Vereins „Familiengerechte Kommune“ Frau Locher Otto. Projektleiterin ist Frau Köhler (Mitarbeiterin des Jugendamtes). Das Audit Familiengerechte Kommune als strategischer Planungs- und Führungsprozess setzt sich aus mehreren Phasen zusammen. In dem insgesamt vierjährigen Prozess werden im ersten Jahr familienpolitische Strategien entwickelt, verbindlich durch die Politik beschlossen und in den folgenden drei Jahren umgesetzt. Mit der Auditierung wird die Vergabe des Zertifikats “Familiengerechte Kommune” angestrebt. Der Auditierungsprozess begann mit der Bestandsaufnahme und Analyse der familienpolitischen Rahmenbedingungen. Zur Erfassung aller Bildungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien wurde ein dezernatsübergreifender Arbeitskreis gebildet, der sich aus Vertreter/innen aller familienrelevanten Bereiche der Stadtverwaltung zusammensetzte. Familienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Somit ist die gesamte Stadtverwaltung involviert und aufgefordert dezernatsübergreifende Planungsprozesse für Familien zu optimieren. . Anhand eines Fragebogens erfolgte die Bestandaufnahme, als Datenbasis für die Analyse und Strategieentwicklung im Auditverfahren. Zahlreiche Angebote wurden differenziert nach sechs Handlungsfeldern erfasst. Es zeigte sich, dass gute familienpolitische Rahmenbedingungen in Bochum in allen familienrelevanten Bereichen vorhanden sind. Auf der Grundlage der Analyse der Bestandsaufnahme wurden wesentliche Ziele und Schwerpunkte des weiteren Verfahrens „Familiengerechte Kommune“ im Rahmen des 16 Strategieworkshops am 6. September 2013 erarbeitet. Am Strategieworkshop nahmen Vertreter/innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Kirchen und der Wohlfahrtsverbänden teil. Die benannten Zielsetzungen und Maßnahmen zur Zielerreichung wurden im Rahmen der anschließenden Beteiligungsphase des Auditverfahrens mit verschiedenen Akteuren wie z.B den Bezirksbürgermeister/innen, der AG Wohlfahrtsverbände, Vertreter/innen der Kirchengemeinden und Akteuren aus der Wirtschaft und Wissenschaft erörtert. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und dem zunehmenden Standortwettbewerb um mobile Unternehmen und Familien gewinnt die Gestaltung familiengerechter Lebensbedingungen zunehmend an Bedeutung. Die Verwaltungsstrategie zielt im Rahmen des Auditierungsprozesses darauf ab, eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien durch eine effizientere Planung ohne erhöhten Einsatz von Ressourcen umzusetzen. Das Audit unterstützt die Stadt dabei, die Bochumer Familienpolitik systematisiert und strategisch weiterzuentwickeln, bestehende Aktivitäten besser zu vernetzen, die Zusammenarbeit der Kommune mit ihren Bürgern und der freien Wohlfahrtspflege zu intensivieren, Familien als aktive Partner zu gewinnen und damit die Familienpolitik der Stadt insgesamt noch wirkungsvoller und effizienter zu gestalten. Als gemeinsame Zielsetzung gilt, die Familiengerechtigkeit nachhaltig zu erhöhen und konkret für die Menschen in Bochum spürbar zu machen. Das Projekt wird im Jahre 2014 weitergeführt. 17 Die Fallwerkstatt – „aus Fallanalysen lernen“ und ein sinnvolles Instrument zur Qualitätsentwicklung Auf die Fachkräfte in der Bezirkssozialarbeit wird in vielerlei Hinsicht erheblicher Druck ausgeübt. Ihre Entscheidungen greifen in die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein. Allein das Kindeswohl steht dabei immer in direkten Fokus. Verläuft ein Fall negativ, wird unmittelbar nach der Verantwortung im Jugendamt gesucht und nachhaltige Kritik an der Arbeit des Jugendamtes geübt. Grund genug sich mit dem Thema Fallbearbeitung sinnvoll und konstruktiv auseinanderzusetzen. Gemeinsam mit den Mitarbeitern/innen des Sozialen Dienstes unter Einbeziehung des Personalrates, vertreten durch Martin Biewald und Jürgen Wolf, wurden die Regeln und Inhalte der Fortbildungsmaßnahme entwickelt: In der Fallwerkstatt werden keine aktuellen, krisenhafte Fälle vorgestellt um Lösungen zu erarbeiten. Vielmehr werden “Fälle“ mithilfe einer wissenschaftlichen Begleitung in den Blick genommen und durch wertschätzende, kollegiale Diskussion die eigenen Ressourcen erörtert. Die erste Veranstaltung fand am 7. November 2013 statt. Der Fall wird im Zeitstrahl dargestellt Christa Drengenburg, Christian Papies und Heike Wilhem zu Bickern von der Gruppe Mitte des Sozialen Dienstes stellen einen Fall vor In Kleingruppen wird der Fall analysiert und die Ergebnisse im Plenum mit den fallvorstellenden Fachkräften besprochen. (links) Professor Dr. Dirk Nüsken EFH Bochum Die Fallwerkstatt wird von Professor Dr. Dirk Nüsken, Evangelische Fachhochschule Bochum, wissenschaftlich begleitet. Die verantwortliche Koordination im Jugendamt hat Peter Kraft. 18 Risikomanagement Kindeswohlgefährdung (KWG) Das in Bochum entwickelte Konzept „Risikomanagement KWG“ wird weiterhin konsequent umgesetzt. Das System des Bochumer Kinderschutzes steht dabei im Rahmen der strategischen Steuerung permanent im Fokus und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Das Konzept umfasst u. a. folgende Bestandteile: • • • • • • • • • • • wiederkehrende Grundlagenschulungen der Mitarbeiter/innen Fortbildungen und Qualifizierungen systematische Fallauswertung auf verschiedenen Ebenen Turnus- und anlassbezogene Sonderprüfungen Thematisierung und Analyse von besonderen KWG-Fällen Abstimmung des Themas Kinderschutz mit den freien Trägern der Jugendhilfe und Schulen Überprüfung der Strukturen im Rahmen der KWG in den Einrichtungen Kontrolle der Erreichbarkeit der Dienste 24 - Stunden Erreichbarkeit des KinderNotrufes (auch an Wochenenden) Rückmeldesystem an KWG - Melder Kontrolle der Einhaltung von fachlichen und organisatorischen Standards im Rahmen der Bearbeitung von KWG In diesem Aufgabenbereich ist die KWG – Steuerungsgruppe tätig. Mitglieder der KWGSteuerungsgruppe sind: Amtsleiter Kinderschutzbeauftragter Abteilungsleiterin des Sozialen Dienstes Abteilungsleiter Sozialpädagogische Fachdienste Rechtsstelle des Jugendamtes Herr Mehring Herr Kraft Frau Piedboeuf-Schaper Herr Kühlborn Frau Runge Die Mitglieder der KWG – Steuerungsgruppe haben einen fortlaufenden Prüfungsauftrag in den verschiedenen Arbeitsbereichen. Die Steuerungsgruppe KWG tagt einmal pro Quartal nach einem festgelegten Arbeitsschema, um die Ergebnisse der Analyse und Prüfungen zusammenzuführen, auszuwerten und zu dokumentieren. Sie trat in 2013 viermal zusammen. Im Prüfungszeitraum 2013 wurden insgesamt 63 Fallakten in den Kategorien Kindernotruf, Meldungen Häuslicher Gewalt, KWG bei Kindern unter 6 Jahren geprüft. Die Arbeit der KWG – Steuerungsgruppe bringt die verantwortlichen Leitungskräfte des Jugendamtes im Bereich der KWG immer wieder an den Punkt, ihrer Fach- und Organisationsverantwortung umfassend nachzukommen und dies entsprechend zu dokumentieren. Es soll vermieden werden, dass durch Alltagsroutine und andere Themenschwerpunkte das Thema „Kinderschutz“ aus dem Fokus gerät. 19 Kinderschutz und Frühe Hilfen Im Rahmen von Schulungen zum Thema Kindeswohlgefährdung wurden im Jahr 2013 insgesamt 20 Veranstaltungen mit 480 Teilnehmer/innen durchgeführt. Qualitätszirkel Bochumer Schutzfachkräfte – Kindeswohlgefährdung Dieses Gremium setzt sich aus Vertretern/innen der freien Träger und dem Jugendamt Bochum zusammen. Die Steuerung obliegt dem Kinderschutzbeauftragten des Jugendamtes der Stadt Bochum. In den regelmäßigen Arbeitstreffen werden die Informationen der unterschiedlichen Arbeitsfelder und Ebenen zusammengeführt. Aus den Rückmeldungen der vielfältigen Aufgabenbereiche, Fortbildungen und besonders aus den Praxiserfahrungen der insoweit erfahrenen Fachkräfte ist der kontinuierliche Austausch gewährleistet. Das Gremium ist im Rahmen des Qualitätsdialoges ein Baustein der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Die Mitglieder des Arbeitskreises der Bochumer Schutzfachkräfte sind: Dorothée Köllner Der Paritätische Bochum Ruth Klein-Funke Caritasverband Bochum/Katholische Einrichtungen Bochum Martin Kompa Diakonie Ruhr / Evangelischer Kirchenkreis Bochum Ina Lingner Diakonie Werk im Evangelischen Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid Maria Hagemeister AWO Ruhr Mitte/Bochum Regine Hammerschmidt Kinder- und Jugendring Bochum / AGOT Bochum Heike Giehl Jugendamt - städtische Kindertageseinrichtungen Stadt Bochum/Jugendamt – Expertin und Insoweit erfahrene Fachkraft für die städtischen Kindertageseinrichtungen Peter Kraft Beauftragter für Kinderschutz (gemäß § 8a SGB VIII) des Jugendamtes der Stadt Bochum und Geschäftsführer des Arbeitskreises der Bochumer Schutzfachkräfte 20 Im Rahmen des Qualitätszirkels wurden 13 Sitzungen/Veranstaltungen im Jahr 2013 mit folgenden Schwerpunktthemen durchgeführt: • • • • • • • Schwerpunktthema „Offener Ganztag in Bochum“ mit einer Veranstaltung am 20. November 2013 Jahrestreffen am 3. Juni 2013 für die insoweit erfahrenen Fachkräfte 2013 mit dem Thema „Rolle und Funktion der Insoweit erfahrenen Fachkraft“ Durchführung und Organisation der Fortbildungsangebote für Fachkräfte im Kinderschutz Evaluationsbögen 2012 Einbeziehung weiterer Einrichtungen / Träger in die Strukturen des Kinderschutzes Überarbeitung der Tabelle zur Gefährdungseinschätzung und Risikobewertung Kindeswohlgefährdung Fallbesprechungen im Beratungskontext Netzwerkarbeit mit Grundschulen und den Schulsozialarbeiter/innen Sechs Lehrerinnen in Bochum sind als insoweit erfahrene Fachkraft ausgebildet und den Bezirken zugeordnet wurden. Die neue zuständige Schulrätin und die sechs Lehrerinnen treffen sich regelmäßig um sich auszutauschen und um arbeitsfähige Strukturen zu schaffen. Da die Lehrerinnen nur für ein sehr begrenztes Zeitkontingent für diese Arbeit freigestellt werden, muss abgewartet werden, wie viele Beratungsanfragen auf sie zukommen und inwieweit weitere Aufgaben übernommen werden können. Darüber hinaus soll ein Handbuch erstellt werden, das allen Grundschulen die nötigen Informationen, Verfahrenschritte und Materialien in gut handhabbarer Form zur Verfügung stellt. Die sechs Lehrerinnen nehmen an dem Jahrestreffen der insoweit erfahrenen Fachkräfte und weiteren Fortbildungen teil und bekommen alle relevanten Informationen zum Thema. Die Zusammenarbeit mit den 35 Schulsozialarbeiter/innen im Kinderschutz wurde in 2013 weiter fortgeführt und die Beratungskontakte intensiviert. Insgesamt wurden 14 Beratungsangebote gem. § 8b SGB VIII wahrgenommen und eine Schulungsveranstaltung durchgeführt. Qualitätsdialog mit dem Sozialen Dienst Der regelmäßige Austausch mit Ruth Piedboeuf-Schaper, Abteilungsleiterin Sozialer Dienst, Jugendamt Bochum, wurde auch in 2013 fortgesetzt. Bei diesem Treffen wurde die Zusammenarbeit reflektiert, konkrete „Fälle“ besprochen und weitere Arbeitsaufträge abgesprochen. Fortbildungen Folgende Module wurden von den Schutzfachkräften 2013 angeboten: • „Schwieriges“ (schwierige Fälle) zur Sprache bringen • Aufbaukurs: Schwieriges zur Sprache bringen - Teil II • Basiskurs: Grundlagen des Kinderschutzes in Bochum für „Neue“ • Kollegiale Beratung für Teams (trägerübergreifend • Diagnostik bei Kindeswohlgefährdung • Prävention in der Jugendverbandsarbeit / Kinderschutz für Ehrenamtliche • Kinderschutz für Freizeitleiter/innen • System Jugendhilfe und Aufbau des Jugendamtes • Rolle der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ 21 In Kooperation mit der VHS Bochum wurden zudem Informationsveranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit angeboten. Diese Kooperation wird fortgesetzt. Evaluation - Auswertung 2013 Die Ergebnisse der jährlichen Evaluation aller Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendfreizeithäuser, Ambulanter Hilfezentren, Beratungsstellen, OGS und Vereinen geben wichtige Rückmeldungen für die Arbeit des Qualitätszirkels. Die Daten werden jährlich erhoben. Quantität und Qualität konnte im Laufe der Zeit erhöht werden. Die Rückmeldungen der Einrichtungen sind ein wichtiger Baustein in der Weiterentwicklung der Fortbildungsangebote und der Instrumente und Verfahrensabläufe. Ergebnisse der Evaluation 2013: Fortgebildete Mitarbeiter/innen Bearbeitete § 8 a SGB VIII -Kindeswohlgefährdungsfälle in den Einrichtungen davon anteilig keine KWG davon anteilig mittlere KWG davon anteilig akute KWG InsoFa in Fällen eingeschaltet Meldung aus den Einrichtungen an den Sozialen Dienst des Jugendamtes 211 426 49 % 39 % 12 % 200 210 Erläuterungen zur Statistik: Im Rahmen der Evaluation wurden Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit, Beratungsstellen, ambulante und stationäre Einrichtungen der erzieherischen Hilfen abgefragt. Konzept Frühe Hilfen und die praktische Umsetzung Steuerungsgruppe Frühe Hilfen Zur Umsetzung des Konzeptes „Frühe Hilfen“ wurde in Bochum eine Steuerungsgruppe gebildet, die sich wie folgt zusammensetzt: Leitung Mitglieder (StA 51) Mitglieder (StA 53) Geschäftsführung Dezernentin Frau Anger Frau Piedboeuf-Schaper, Herr Kessler, Herr Mehring Frau Dr. Nagelsmeier, Frau Werthmann-Grossek, Herr Dr. Winter Herr Kraft Die „Steuerungsgruppe Frühe Hilfen“ tagte insgesamt viermal im Jahr 2013. Wesentliche Themen und Arbeitsschwerpunkte waren, nachdem das Konzept aus dem Jahr 2007 einer intensiven Überarbeitung unterzogen worden war, die Erarbeitung und Umsetzung des neuen Konzeptes der Frühen Hilfen in Bochum. Hier kam es insbesondere darauf an, die Netzwerkarbeit so zu strukturieren, dass keine überflüssigen Parallelstrukturen geschaffen wurden. Für Personal- und Sachmittel erhielt das Jugendamt aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ für das Jahr 2012 eine Förderung in Höhe von 141.310,- Euro und für das Jahr 2013 insgesamt 194.022,- Euro. Unter anderem wurden diese Mittel für das Team der Familienhebammen des Gesundheitsamtes und für die Netzwerkkoordination eingesetzt. 22 Arbeitskreis Netzwerk Frühe Hilfen In diesem Arbeitskreis sind folgende Arbeitsfelder vertreten: Stadt Bochum - Jugendamt – Beauftragte/r für Kinderschutz Stadt Bochum - Jugendamt – Abteilung Sozialer Dienst Stadt Bochum - Jugendamt – Abteilung Jugendförderung Stadt Bochum - Jugendamt – Kindertageseinrichtungen Stadt Bochum - Jugendamt – Familienbildungsstätte Stadt Bochum - Jugendamt – Blickpunkt Kind Stadt Bochum - Jugendamt – Clearing und Diagnostikstelle Stadt Bochum - Gesundheitsamt – Gesundheitliche Hilfen für Kinder und Jugendliche Stadt Bochum – Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Dienste, Pflege- und Behindertenangelegenheiten Kinderschutzambulanz Neue Wege – Caritasverband Bochum und Wattenscheid Frühförderung – Vertretungen der Erziehungsberatungsstellen Vertreter/innen des Arbeitskreises Schwangerschaftsberatungsstellen Sprecher/in der Bochumer Kinder- und Jugendärzte Universitätskinderklinik Bochum – St. Josef-Hospital Vertreter/in der Freien Praxen Eingliederungshilfen Vertreter/in der Frühförderungsstelle Vertreter/in des Frühwarnsystems – Kindernotruf Im Arbeitskreis „Netzwerk Frühe Hilfen“ findet der fachliche Austausch statt. In diesem Gremium werden von den Mitgliedern fachliche Themen eingebracht, regelmäßig über Maßnahmen informiert und Fallbeispiele vorgestellt. Der Arbeitskreis konstituierte sich im Jahr 2012 und setzte in 2013 kontinuierlich seine Arbeit fort. Insgesamt fanden drei Treffen des Netzwerkes statt (17. Februar, 17. Juli und 13. November 2013). Am 12. Dezember 2013 wurde ein zentrales Netzwerktreffen im Clubraum der Volkshochschule durchgeführt (siehe Bericht unten). Zentrales Netzwerktreffen Frühe Hilfen Am 12.12.2014 trafen sich im Clubraum der VHS (Volkhochschule) alle Beteiligten der „Bochumer Frühen Hilfen“ und stellten ihre Arbeit vor. Sozialdezernentin Britta Anger eröffnete die Veranstaltung und der Geschäftsführer der Frühen Hilfen, Peter Kraft, stellte die Eckpunkte des Konzeptes vor. Es folgten Impulsvorträge aus den Bereichen Schwangerschaftsberatung, Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern des Gesundheitsamtes, Beratung und Diagnostik „Blickpunkt Kind“ sowie ein Einblick in die Arbeit des Sozialen Dienstes. 23 Interdisziplinärer Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an Kindern und Jugendlichen Der Interdisziplinäre Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an Kindern führte im Jahr 2013 drei Sitzungen durch. 10. April 10. Juli 06. November 2013 2013 2013 Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern/innen verschiedener Arbeitsbereiche zusammen. Zu den Teilnehmern/innen gehören: Mitarbeiter/innen des Jugend- und Gesundheitsamtes Bochumer Kinder- und Jugendärzte Ärzte aus der Bochumer Kinderklinik Mitarbeiter/innen aus dem Bereich der erzieherischen Hilfen Mitarbeiter/innen aus den Bochumer Beratungsstellen Mitarbeiter/innen aus den Kindertageseinrichtungen Vertreter/innen aus den Bereichen: Schulen Kriminalpolizei Staatsanwaltschaft Gericht Verfahrenspflege Rechtsanwälte Weißer Ring. Folgende Schwerpunktthemen wurden auf den Sitzungen behandelt: • • • • • • Vorbereitung und Durchführung der 3. Kinderschutzkonferenz Schweigepflicht und Opferschutz Migrationsarbeit und Kinderschutz Vorstellung anonymisierter Fallbeispiele aus den Handlungsfeldern Zusammenarbeit im Netzwerk Vorstellung Entwurf Konzept Frühe Hilfen. 24 Produktorientierte Berichterstattung über die Leistungen der Jugendhilfe Produktplan des Jugendamtes Die Aufgaben des Jugendamtes werden im Haushaltsplan der Stadt Bochum in den Produktbereichen „Soziale Hilfen“ (1.31) und „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (1.36) abgebildet. Die Produktbereiche gliedern sich in 7 Produktgruppen, die in 19 Produkte untergliedert sind (siehe hierzu Schaubild „Produktplan des Jugendamtes“ auf der nachfolgenden Seite). Dem Jugendamt sind folgende Produktgruppen zugeordnet: Produktbereich 1.31 Soziale Hilfen 31 07 - Betreuungen / Unterhaltsleistungen mit den Produkten Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 31 10 Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) mit den Produkten BuT Leistungen SGB XI, XII Hilfe für Asylbewerber-analog- BuT BuT Leistungen nach dem AsylbLG BuT Leistungen für Wohngeld, Kindergeld Zuschlag BuT Leistungen SGB II BuT Leistungen Schulsozialarbeit. Produktbereich 1.36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe: Der Produktbereich 1.36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gliedert sich wie folgt: 36 01 - Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte: Kindertageseinrichtungen Förderung von Kitas freier Träger Tagespflege 36 02 - Kinder- und Jugendarbeit diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte: Außerschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Jugendsozialarbeit 36 03 - Hilfen zur Erziehung diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte: Adoption und Pflegefamilien Gerichtshilfen, Ambulante und Stationäre HzE Förderung freier Träger (HzE) 36 04 - Institutionelle Bildung und Beratung diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte: Familienbildung und Beratung Schulpsychologische Beratung 36 05 - Vormundschaftswesen entspricht dem Produkt: Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften / Beistandschaften 25 26 27 Organisation und Personal des Jugendamtes 51 0 Jugendhilfeplanung, Kinderschutz, Ideen- u. Beschwerdemanagement Rechtsstelle, Revision, Qualitätsentwicklung, Qualitätsmanagement Controlling, Mitarbeiter/innen 6 Jugendamt Amtsleiter Herr Mehring Institut 51 1 Grundsatz, Verwaltung 51 2 Kindertagesbetreuung Abteilungsleiterin Frau Tomczak Mitarbeiter/innen Verwaltung 13 Abteilungsleiter Herr Klingenberg Mitarbeiter/innen Verwaltung 29 Betreuungen, Amtsvormundschaften, Unterhaltsvorschuss Mitarbeiter/innen 45 D Städt. Kindertageseinrichtungen Mitarbeiter/innen 195 + 17 Praktikanten/innen + 7 Poolkräfte Kindertagespflege Mitarbeiter/innen 7 51 3 Jugendförderung Abteilungsleiter Herr Keßler Mitarbeiter/innen Verwaltung 12 Städt. Kinder- und Jugendfreizeithäuser Mitarbeiter/innen 39 + 3 Trainees Kinderbüro 9 Jugendsozialarbeit 19 Schulsozialarbeit 35 BuT 23 28 51 4 Sozialer Dienst Abteilungsleiterin Frau Piedboeuf-Scharper Mitarbeiter/innen Verwaltung 28 Sozialer Dienst Mitarbeiter/innen 82 (+ 3 Mitarbeiter in den Initiativen Nachbarschaft) + 5 Trainees 51 FPZ Familienpädagogisches Zentrum Institutsleiter Herr Heuer Mitarbeiter/innen 50 (+ 148 Honorarkräfte) Arbeitsgruppe 51 01 Besondere Sozialpädagogische Fachdienste Herr Kühlborn Mitarbeiter/innen 17 Verwaltung 3 Personal des Jugendamtes Prozentuale Verteilung der Mitarbeiter/innen des Jugendamtes auf die Fachabteilungen Sozialer Dienst/ Wirtschaftl. Jugendhilfe; 114; 18% Familienpädagogisches Zentrum; 51; 8% Amtsleitung/ 510; 7; 1% Grundsatz/Verwaltung/ Vormundschaftswesen/ UVG/ Betreuung; 59; 9% Besondere Sozialpäd. Fachdienste; 21; 3% Bildung und Teilhabe; 23; 4% Schulsozialarbeit; 35; 6% Kindertagesbetreuung; 232; 38% Kinder- und Jugendarbeit; 80; 13% Abbildung 1 - Personal des Jugendamtes Fortbildungen der Mitarbeiter/innen Fortbildungen 2013 Gesamt: weiblich männlich 622 511 111 % 82,2 17,8 Teilnehmer/innen Gesamt weiblich männlich Anzahl der Fortbildungstage Interne Fortbildungen Externe Fortbildungen 123 102 21 193 54 44 10 89 Mitarbeiter/innen des Jugendamtes Finanzieller Aufwand für interne Fortbildungen von insgesamt 13.685 ,- EUR Finanzieller Aufwand für externe Fortbildungen von insgesamt 66.300 ,- EUR Die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes wurden im Jahr 2013 für insgesamt 79.985,- Euro fortgebildet. Es wurden 13.685,- Euro für interne und 66.300,- Euro für externe Fortbildungen verwandt. 29 Haushaltsdaten des Jugendamtes 2013 Im Haushaltsjahr 2013 betrug der fortgeschriebene Haushaltsansatz des Jugendamtes ohne Personalkosten (Aufwandsbudget) 133.458.808 EUR. Erträge wurden in Höhe von 49.907.691 Euro geplant, so dass insgesamt ein prognostiziertes Jahresergebnis (Aufwand – Ertrag) von 117.231.994 Euro (Jahresfehlbetrag) beziffert wurde. Das vorläufige Ergebnis 2013 in Euro: Erträge und Aufwendungen 2013 Ergebnis 2012 Haushaltsplan 2013 Fortgeschriebener Haushaltsansatz 2013 Ergebnis / vorläufiges IST (24.03.2014) Erträge 51.865.326 Aufwendungen, Bilanzielle Abschreibungen und Interne Verrechnungen 123.299.889 46.078.668 49.907.691 51.400.266 124.805.786 133.458.808 131.497.344 29.605.706 26.729.815 26.729.815 25.516.498 1.242.795 1.205.356 1.205.356 0 5.582.071 5.745.706 5.745.706 4.872.236 104.554.996 (- Überdeckung/ + Unterdeckung) (Ohne Teilprodukt 3110 Bildung und Teilhabe) 112.407.994 117.231.994 110.485.812 Personal und Versorgung Bilanzielle Abschreibungen Interne Verrechnungen Ergebnis - Aufwand minus Ertrag Anteil Jugendamt – Gesamtstadt Ordentliche Aufwendungen – Ist 2013 Jugendamt; Ordentliche Aufwendungen 12% Gesamtstadt; Ordentliche Aufwendungen 88% Abbildung 2 - Jugendamt/Stadt 30 Vorläufiges Ergebnis des Haushaltsjahres 2013 Millionen Vorläufiges Ergebnis des Jugendamtes (Stand 24.03.2014) im Hauhaltsjahr 2013 200 € 150 € 100 € 50 € 0€ vorl. Ergebnis Ertrag 2013 Aufw endungen 2013 51.400.266 € 161.886.079 € (Summe der Aufwendungen inkl. Personalaufwand und interne Verrechnungen) Abbildung 3 - Ergebnis 2013 Das (vorläufige) Ergebnis (Stand März 2014) der einzelnen Profitcenter stellt sich wie folgt dar: Produktgruppe des Jugendamtes Erträge und Aufwendungen 2013 Stand März 2014 3107 73.747 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.312.054 100.565 340.308 Gesamt 3605 34.863.206 92.747 3.600 7.868.106 404.001 138.075 550 91.082 62.970 5.384.977 32.315 686.074 348 473 3.500 2.414 7.883.397 6.736 769.699 25.516.498 541.181 29.106 5.158.477 4.235.217 65.325.757 4.212.775 50.223.731 1.027.778 70.550 125.095.807 48.583 1.243.023 1.379.137 10.499.297 3.630.529 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- / Dienstleistungen 3604 143.447 7 Sonstige ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 3603 19.000 7.864.506 4 Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte 6 Erträge aus Kostenerstattung/-umlage 3602 33.392.333 1.030.001 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 3601 328.324 2.330.994 1.358.298 6.976.079 2.261.757 570.575 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 159.311 438.697 224.939 275.694 37 20 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ** Interne Verrechnungen Ergebnisrechnung vor interner Leistungsverrechnung /vorläufiges IST März 2014 Ergebnisrechnung nach interner Leistungsverrechnung /vorläufiges IST März 2014 Profitcenter Aufwendungen (Summe Zeilen 13, 15 und 16) Aufwendungen (Summe Zeilen 13, 15 und 16 u. interne Leistungsverrechnungen) Profitcenter Erträge /Summe Zeilen 2 – 7) 95.799 242.266 2.199.886 539.864 1.629.892 155.695 3.716.188 36.823.475 8.195.022 52.552.887 3.408.068 37 104.632 917.938 4.872.236 105.613.576 3.958.455 39.023.361 8.734.885 54.182.779 3.563.762 1.022.570 110.485.812 6.101.989 78.594.745 9.426.541 58.046.079 3.926.552 917.938 157.013.842 6.344.255 80.794.631 9.966.405 59.675.971 4.082.247 1.022.570 161.886.078 2.385.801 41.771.270 1.231.519 5.493.192 Abteilung / Produktgruppe 511 Unterhaltsvorschuss, Betreuungen 512 Kindertagesbetreuung 513 Jugendförderung 514 Sozialer Dienst 5101 Besondere Sozialpädagogische Fachdienste 51FPZ Familienpädagogisches Zentrum 511 Amtsvormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften 31 518.484 3107 3601 3602 3603 3603 3604 3605 0 51.400.266 Gesamtaufwand des Jugendamtes in Höhe von 161.886.078,- Euro - Verteilung auf die Produktgruppen des Jugendamtes- (Stand 24.03.2014) 3605; 1.022.570 €; 1% 3604; 4.082.246 €; 3% 3107; 6.344.255,46 € ; 4% 3603; 59.675.970 €; 37% 3601; 80.794.631,24 €; 49% 3602; 9.966.405 €; 6% Abbildung 4 - Aufwand/Produktgruppen 3107 UVG/Betreuung 3603 Hilfen zur Erziehung 3601 Kindertagesbetreuung 3604 Institutionelle Bildung und Beratung 3602 Kinder- und Jugendarbeit 3605 Vormundschaftswesen Personalkosten des Jugendamtes Personalkosten Jugendamt 2013 mit einem Gesamtvolumen von 25.516.498 EUR Auswertung nach Profitcentern PC 36 04 Institutionelle Bildung u.Beratung 2.261.758 9% PC 36 05 Vormundschaftswesen 769.699 3% PC 36 03 Hilfen zur Erziehung 6.976.079 27% PC 31 07 UVG/Betreuung 1.379.137 5% PC 36 01 Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 10.499.297 42% PC 36 02 Kinder-und Jugendarbeit 3.630.529 14% Abbildung 5 - Personalkosten 32 Zentrale Dienste (ZD) - Budget des Jugendamtes nach Produktgruppen - PC 36 0 3 Hilfen zur Erziehung 703.316,24 18% PC 36 04 Institutionelle Bildung und Beratung 387.991,66 10% PC 36 05 Vormundschaftswesen 26.246,57 1% PC 31 07 Betreuungen/UVG 226.998,82 6% PC 36 01 Betreuungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen 1.685.883,55 44% PC 36 02 Kinder- und Jugendarbeit 792.437,09 21% Abbildung 6 - ZD-Budget 33 Berichte aus den Bochumer Sozialräumen 36 BergenHiltrop 19 Riemke 24 Günnigfeld 18 Hofstede 17 Hordel 10 Grumme 16 Hamme Bezirk I 11 d r Gl e ie e is ck - 25 Wattenscheid Mitte 15 Kruppwerke 27 Westenfeld 28 Höntrop 29 Eppendorf 63 WeitmarMitte 64 WeitmarMark 66 Dahlhausen 14 d S ü en in n t a d t s 26 Leithe Bezirk II 391-393 37 Gerthe Bezirk III 38 HarpenRosenberg 39 Kornharpen/ VoedeAbzweig 13 Altenbochum 46 Laer 47 Werne 49 LangendreerAlter Bf Bezirk IV 48 Langendreer 485 488 53 WiemelHausen/ Brenschede 55 Querenburg Bezirk V Die Arbeit des Jugendamtes ist sozialräumlich ausgerichtet. Das Bochumer Stadtgebiet gliedert sich in sechs Bezirke, die sich aus den verschiedenen Sozialräumen zusammensetzen. Unterjährig finden Konferenzen sowohl in den Sozialbezirken als auch auf Bezirkssozialraumebene statt. Bezirk VI 65 Linden 54 Stiepel Bezirkssozialraumkonferenzen 2013 Bezirk: Veranstaltungsort: Ansprechpartner: I Mitte Clubraum Christian Papies II Wattenscheid Wattenscheider Rathaus Uwe Lührs III Nord Rolf Stemmermann IV Ost U 27 Jugendfreizeithaus Gerthe Bürgerhaus Bochum-Ost Am Born 10 V Süd Rita Fries-Krüger VI Süd-West JUMA Jugendfreizeithaus Steinkuhl Bezirksverwaltungsstelle Hattinger Straße 389 Stephanie Jordan Sascha Schmidt (Stand 2013) Schwerpunkthemen in den Bezirkssozialraumkonferenzen 2013 waren u. a.: Berichtsstand der Schulsozialarbeiter/innen über BuT in den Bochumer Schulen Präventive Maßnahmen Rückblick „10 Jahre Sozialraum“; Sozialbericht Bochum 2012 sowie die Broschüre „Ortsteile kompakt 2012 Vorstellung „Blickpunkt Kind“ - Ambulanz für Beratung und Diagnostik in der Jugendhilfe Die Teilnehmerstruktur der Konferenzen setzt sich je nach Anforderungen des Sozialraumes aus Teilnehmern/innen der verschiedenen Bereichen der Kinder und Jugendarbeit zusammen wie z. B. : Sozialer Dienst, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen, Jugendfreizeithäuser, Straßensozialarbeit, Gesundheitsamt, Schulen, Polizei, Ambulante Jugendhilfezentren und andere Fachdienste. 34 Die Koordination der sozialräumlichen Arbeit, in den jeweiligen Sozialräumen, erfolgte im Jahr 2013 durch Mitarbeiter/innen des Jugendamtes. Die Sozialraumkoordinatoren/innen 2013 Sozialraum Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Nr. 10 11 13 14 15 Telefon 910 3138 910 5171 910 1081 910 3186 910 1375 Arbeitsbereich 51 43 Bo - Nord 51331 51 41 Bo - Mitte 51 41 Bo - Mitte 51 41 Bo - Mitte 910 3755 51 41 Bo - Mitte 18 19 KoordinatorIn Heidrun Schlüter* Martin Hachtkemper Nina Bergjürgen Patricia Piechota Christa Drengenburg Ann-Christin Wenzlow Doris Rheker** Renate Grundig Hamme/Hordel 06/08 16 Hofstede Riemke 910 3197 53 13 59 51 43 Bo - Nord 51 32 Günnigfeld Wat-Mitte Leithe 24 25 26 Boris Glitzner Patricia Lorenz Maik Loose 910 6485 910 6478 910 6375 51 42 Bo - Wat 51 42 Bo - Wat 51 42 Bo - Wat Westenfeld 27 Marissa Wenning 910 6379 51 42 Bo - Wat Höntrop 28 Eva Kleines 910 3567 51 42 Bo - Wat Eppendorf 29 Klaus Breddemann Gerthe//Hiltrop/Bergen 37/36 Stefan Kreggenfeld Kornharpen/ Harpen/ Rosenberg Laer Werne Langendreer 8 78 70 51 32 Anita Falkowski 910 4112 51 43 BVZ 46 47 48 Jürgen Wolf Helga Kallmeier Gabriele Dembski 610 65473 910 9365 910 9362 51 331 51 44 Bo – Ost 51 44 Bo - Ost Langendreer Alter Bahnhof Wiemelhausen/ Brenschede Stiepel 49 Manfred Grundig 28 65 41 51 32 Bo - Ost 53 Kirsten Fontius 910 9163 51 45 Bo - Süd 54 Tobias Lenz 910 9164 51 45 Bo - Süd Querenburg 55 Bernd Laschitzki 38 30 38 51 32 Weitmar-Mitte /Mark 38 02327 605440 51 331 63/ 64 Jürgen Kotbusch 02327 605440 51 331 Linden 65 Axel Schneider 5996217 51 46 Bo - Südwest Dahlhausen 66 Britta Küper 599 6213 51 46 Bo - Südwest Teilnahme an der Sozialraumkonferenz *Stadtteilladen Grumme/**“Hofsteder Runde” (Stand April 2013) 35 Fachbereiche des Jugendamtes Amtsleitung und Mitarbeiter/innen 51 0 Amtsleitung Dolf Mehring Jugendhilfeplanung 1 Beauftragter für Kinderschutz, Fortbildungen Frühe Hilfen 1 Ideen- und Beschwerdemanagement, Rechtsstelle 1 Revision, Qualitätsentwicklung, Rechtsstelle 1 Amtscontrolling, Qualitätsmanagement, 1 Audit „Familiengerechte Kommune“ Verwaltung 1 Inhalte und Ziele Jugendhilfeplanung Die Aufgabe der Jugendhilfeplanung wird in § 80 SGB VIII beschrieben. So heißt es in Abs. 1, die Jugendhilfeplanung habe den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln sowie die notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Hierzu werden zu den unterschiedlichen Fachbereichen Teilpläne erstellt. Der Schwerpunkt der Arbeit lag in 2013 bei der Erstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplanes 2015-2020, der in Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugendförderung konzipiert und umgesetzt wurde. Dieser war erstmalig Teil der Sozialplanung des Sozialdezernats, so dass der Kinder- und Jugendförderplan nun auch ein Teilplan der Jugendhilfeplanung ist. Die Koordination des Prozesses erfolgte entsprechend durch die Jugendhilfeplanung. Die fachliche Verantwortung lag weiterhin in der Fachabteilung, wurde aber durch Aspekte der Jugendhilfeplanung ergänzt. So wurden in den Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 Bezirksprofile aufgenommen, die neben wesentlichen sozialstrukturellen Kennzahlen auch die Angebotsstrukturen und die geplanten Maßnahmen sozialräumlich beschreiben. Das Thema Kindertagesbetreuung war auch im Jahr 2013 wichtiges Thema der Jugendhilfeplanung. Zu den dauerhaften Aufgaben zählt die Koordination der jährlich anstehenden KiBiz-Planung, die gemeinsam mit der Abteilung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unter Beteiligung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Bochum geplant wurde. Ziel der Planungen für das Kindergartenjahr 2014/2015 war der weitere Ausbau an Betreuungsangeboten für unter Dreijährige sowie die Sicherung eines bedarfsgerechten Angebots für Kinder ab drei Jahren. Einrichtungen in sozialstrukturell besonders belasteten Ortsteilen oder mit einem Profil, das eine gesonderte Förderung begründet, konnten im Rahmen der KiBiz-Planung Anträge auf Förderung als Brennpunkteinrichtung stellen, die von der Jugendhilfeplanung und der Abteilung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geprüft wurden. 36 Darüber hinaus ist die Jugendhilfeplanung für die Koordination der Sozialräumlichen Arbeit verantwortlich. Hierzu zählt die inhaltliche Ausgestaltung und Organisation der Sozialraumkoordinator/innentreffen, die Beratung und Informationsweitergabe von wichtigen Themen aus den und in die Sozialräume(n) sowie die Vorstellung der Konzeption der sozialräumlichen Arbeit in Bochum. Zu den Sozialraumkoordinator/innentreffen werden neben den Sozialraumkoordinator/innen auch die Amtsleitung sowie die Abteilungs- und Sachgebietsleitungen eingeladen. Die Koordination der Sozialräumlichen Arbeit ist eine wichtige Schnittstelle zwischen Sozialraumkoordinator/innen und der ‚Verwaltung’ – sie soll den Informationsaustausch in beide Richtungen unterstützen und so zur Transparenz beitragen. Damit ist die sozialräumliche Orientierung ein wichtiges Instrument der Jugendhilfeplanung zur Erfüllung der in § 80 Abs. 1 und 2 benannten Aufgaben. In 2013 wurde zudem mit den Vorbereitungen für den anstehenden Teilplan „Familienunterstützende Leistungen“ begonnen, der ab 2014 bearbeitet wird. Hierzu wurde ein Workshop mit den betroffenen Abteilungen und Instituten eingerichtet, der den Prozess fachlich begleitet. Zu den weiteren Aufgaben der Jugendhilfeplanung zählte in 2013 auch die Mitarbeit an der kommunalen Sozialplanung und die Beteiligung an den „Bochumer Ortsteilen Kompakt 2013“, die angesichts des ab August 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruchs als Schwerpunktthema den U3-Ausbau hatten. Daneben war die Jugendhilfeplanung in verschiedene dezernatsübergreifende Projekte eingebunden. Insbesondere in Projekte der Städtebauförderung bei denen die Bedarfe der Jugendhilfe einzubringen waren (Stadtumbau West(end); Soziale Stadt Wattenscheid…) Kinderschutz Arbeitskreise und Qualitätszirkel Die Aufgabenbereiche des Kinderschutzbeauftragten der Stadt Bochum umfassen neben dem gesetzlichen Kinderschutz gem. § 8a SGB VIII sowie § 8b SGB VIII, die Begleitung des KinderNotrufs, die Durchführung und Organisation von Schulungen von Fachkräften des Jugendamtes und der Freien Träger, die Geschäftsführung im Qualitätszirkel der Bochumer Schutzfachkräfte-Kindeswohlgefährdung, sowie die Geschäftsführung des Arbeitskreis Netzwerk Frühe Hilfen, der Fachsteuerungsgruppe Frühe Hilfen und des Interdisziplinären Arbeitskreises gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an Kindern. (Siehe hierzu den ausführlichen Bericht, Kinderschutz und Frühe Hilfen Seite 20) Revision, Qualitätsentwicklung, Rechtsstelle Innenrevision, Steuerung, Begleitung, Konzeption und Qualitätsentwicklung für die Fachabteilungen des Jugendamtes sind zielgerichtet auf die Beratung und Unterstützung bei der Einführung innovativer und Fehler vermeidender Verfahren und für die Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation im Jugendamt. Vielfältigkeit zeichnete das vergangene Jahr aus. Die Aufgabenbreite war nach wie vor anspruchsvoll und zog sich durch alle Bereiche. Wie bereits in den Vorjahren wurden innerhalb des internen Informations- und Kontrollsystems die Einhaltung des Standardverfahrens bei Kindeswohlgefährdung und die präzise Dokumentation der Prozessabläufe hinsichtlich der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit überprüft. Die Ergebnisse wurden vierteljährlich in der Arbeitsgruppe “Steuerung Kindeswohlgefährdung” abgebildet. Das Verfahren zum Risikomanagement bei Kindeswohlgefährdung wurde noch einmal überarbeitet und der Pflegekinderdienst wurde 37 einbezogen. Darüber hinaus wurde die Verfügung überarbeitet und an die praktischen Erfahrungen der ersten Jahre angepasst. Die Rechtsstelle des Jugendamtes ist für die Unterstützung der Fachdienste konzipiert. Die Tätigkeit besteht einerseits aus der regelmäßigen Auswertung der vielfältigen Rechtsprechung des Jugendhilferechts, insbesondere auch in Verfahren zur Regelung des Sorgerechts, im Unterhalts- und Unterhaltsvorschussrecht, im rechtlichen Bereich der Vormünder. Außerdem werden die Fachabteilungen in den komplexen und umstrittenen rechtlichen Fragestellungen in Verwaltungsstreitverfahren sowie sonstigen Streitverfahren z.B. vor dem Verwaltungs- oder Arbeitsgericht und in familiengerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht bzw. in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht beraten und unterstützt. Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Themen im Zusammenhang mit § 8a SGB VIII wurden aufgegriffen und einer Lösung zugeführt. Darüber hinaus unterstützte die Rechtsstelle die Fachabteilungen z. B. bei Fragen des Datenschutzes und der Akteneinsicht sowie der Auslegung öffentlich-rechtlicher Einzelfragen. Seit Ende des Jahres 2013 werden die bestehenden Amtsverfügungen aktualisiert, neu gestaltet und zugeordnet. Die Bearbeitung wird im Juni 2014 abgeschlossen sein. Die Aufgabe der Begleitung, Konzeption und Qualitätsentwicklung war im vergangenen Jahr geprägt von der Einführung des neuen Verfahrens bei der Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Bochum tätig sind. Im Rahmen der Konzeption neuartiger Verfahren, der Entwicklung und Prüfung von Verfahrensabläufen innerhalb des Jugendamtes wurden die (ersten) Praxiserfahrungen genutzt, um das System weiter zu entwickeln und zu verbessern. Zu den weiteren Aufgaben gehörte im Jahr 2013 die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Die zahlreichen Anträge wurden geprüft und ggf. zur Entscheidung dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Insbesondere gab es auch im Jahre 2013 in den bestehenden Arbeitskreisen unter der Leitung der Qualitätsentwicklung, Rechtsstelle verschiedene Gesprächsrunden für die Zusammenarbeit • zwischen dem Familiengericht mit dem Pflegekinderdienst und dem Sozialen Dienst • der Staatsanwaltschaft, den Jugendrichter/innen und Jugendschöffenrichter/innen mit den Mitarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt Bochum Die Einladungen fanden großen Anklang bei den Richter/innen, Staatsanwälte/innen und den Mitarbeiter/innen der Fachabteilungen. Es konnte kleine Probleme aber auch ganz große Konflikte gelöst werden. Ein weiterer Bestandteil der Arbeit war auch im vergangenen Jahr die Teilnahme an den überörtlichen Arbeitskreisen “Unterhaltsvorschuss” und “Beistandschaften” sowie an dem Arbeitskreis in Bochum, dem „Runden Tisch im Familienrecht“. „Der Runde Tisch im Familienrecht“ findet nun schon seit fünf Jahren regelmäßig drei bis vier Mal im Jahr statt. Beteiligt sind Familienrichter/innen, Mitarbeiter/innen des Jugendamtes, Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Rechtsanwälte/innen, Verfahrensbeistände, Rechtspfleger. Ziel ist es u. a. im Gespräch die Aufgaben und den Auftrag der jeweiligen Profession kennen zu lernen und die Zusammenarbeit in der Praxis wirkungsorientiert weiterzuentwickeln. Im vergangenen referierten u .a. Frau Prof. Dr. Salewski und Herrn Prof. Dr. Stürmer und gaben einen Zwischenbericht zu der aktuellen Studie zu „Qualitätsstandards in der familienpsychologischen Begutachtung“. 38 Im Jahre 2013 wurde der Qualitätszirkel Kinderschutz mit dem Landesjugendamt WestfalenLippe und 20 Jugendämtern beendet; es konnten Grundsätze und Bestandteile eines qualitativ guten Verfahrens zum Kinderschutz erarbeitet werden, die in einem Bericht des LWL aus der Arbeit des Qualitätszirkels Kinderschutz zusammengefasst wurden. Zu den ständigen Aufgaben in der Rechtsstelle gehört es seit Jahren, die Ausbildung der juristischen Referendare in der Verwaltungsstation zu begleiten. Die Referendare und Referendarinnen bekommen auf diese Weise auch einen Einblick in die schwierigen, nicht nur juristisch lösbaren Aufgaben eines Jugendamtes, z.B. des Sozialen Dienstes, des Pflegekinderdienstes und der im Abstammungs- und Unterhaltsrecht tätigen Mitarbeiter/innen. Im Rahmen der innerbetrieblichen Ausbildungen wurden zusammen mit der Prozessvertretung im Arbeitsbereich der Beistandschaften und der Unterhaltsvorschusskasse Fachseminare für die Mitarbeiter und Mitarbeiterin veranstaltet, und zwar zu den Themen “Zwangsvollstreckung”, mit Blick auf die “Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung”. In der Kooperation mit der evangelischen Fachhochschule Bochum wurde den Studenten/innen zusammen mit der Leitung der besonderen sozialpädagogischen Fachdienste das Aufgabespektrum des Pflegekinderdienstes des Jugendamtes Bochum vorgestellt und an einem besonders schwierigen Fall aus der Praxis, in dem ein umfangreiches Schutzkonzept bei Kindeswohlgefährdung einrichtet war, dargestellt. Die Studenten/innen begrüßten die Zusammenarbeit und bedankten sich für den konstruktiven Austausch zwischen ihnen und den Mitarbeitern des Jugendamtes Bochum. Ideen- und Beschwerdemanagement im Jugendamt Die kooperative Zusammenarbeit zwischen dem Ideen- und Beschwerdemanagement (51 0 BSM) und den Fachabteilungen im Jahre 2013 kann als positiv bewertet werden. Anregungen, Vorschläge und Tipps in Richtung Fachabteilungen sind als unterstützendes Instrumentarium verstanden und in die Diskussionen zur Verbesserung der Abläufe mit aufgenommen worden. Nicht zuletzt konnte eine Verbesserung auch dadurch erreicht werden, weil sämtliche Prozessschritte in den einzelnen Verfahren mit der dafür notwendigen Transparenz für alle Beteiligten angegangen worden sind. In zahlreichen Vermittlungsgesprächen ist es gelungen, die Beschwerdeführer/innen überwiegend „zufrieden“ zu stellen, was allerdings nicht bedeutet, zu ihren Gunsten in getroffene Entscheidungen eingegriffen zu haben. Die kurzen Bearbeitungswege haben sich bewährt, d.h. direkte Ansprechpartner für 51 0 BSM waren und bleiben auch weiterhin die Abteilungs- und Institutsleitungen. Neben dem Versuch einer fortwährenden Verwirklichung größtenteils kurzer bis sehr kurzer Bearbeitungslaufzeiten konnte im Sinne eines nicht zu unterschätzenden Service- und Qualitätsmerkmals auch erreicht werden, dass „Leitung genau weiß, was in ihrem Fachbereich geschieht“. Auszug aus der Jahresbilanz 2013 des Ideen- und Beschwerdemanagements Kernaussagen: • • • • Die Zahl der Anliegen ist mit „63“ im Vergleich zum Vorjahr (78) zurückgegangen. Spitzenreiter waren erfreulicher Weise auch in diesem Jahr wieder die herangetragenen Bitten und Hilfeersuchen. Die nach wie vor überwiegend kurzen Bearbeitungslaufzeiten sind erneut positiv zu beurteilen. Es ist keine Beschwerde im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Platz zum 01.08.2013 eingegangen. Gleiches gilt für die Erreichbarkeit von Mitarbeiter/innen im Amt. 39 Art des Anliegens (z. B. Bitten, Hilfeersuchen, klassische Beschwerden) Die Zahl der Eingaben im Jahr 2013 ist im Vergleich zu denen des Jahres 2012 in der Bilanz mit 15 Anliegen niedriger ausgefallen. Spitzenreiter bildeten – wie schon in den beiden letzten Jahren - mit Abstand die an die Oberbürgermeisterin, den Amtsleiter sowie an das Ideen- und Beschwerdemanagement herangetragenen Bitten und Hilfeersuchen. Davon waren die jeweiligen Abteilungen - mit leichten Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren - der Höhe nach (in einer Rangliste) wie folgt betroffen: 2013 514 Sozialer Dienst 51FPZ Familien-pädagogisches Zentrum 514 51FPZ 512 Kindertagesbetreuung 2012 14 2011 514 14 514 17 6 51FPZ 10 51FPZ 5 512 3 512 6 512 2 511 Grundsatz, Verwaltung 511 2 511 3 511 3 5101 Besondere Sozialpädagogische Fachdienste 5101 1 5101 0 5101 2 513 Jugendförderung 513 0 513 0 513 1 Bearbeitungslaufzeit Die Bearbeitungslaufzeit der Anliegen im Jahr 2013 betrug – wie schon im Jahre 2012 - in den meisten Fällen bis zu 1 Woche und kann mit Blick auf die kooperative Zusammenarbeit zwischen 51 0 BSM und den Fachabteilungen weiterhin insgesamt als positiv bewertet werden. Damit konnte der aus Sicht des BSM begrüßenswerte kooperative Arbeitsstil im Jugendamt weiterhin so erfolgreich aufrechterhalten werden. Die Bearbeitungslaufzeiten im Jahr 2012 zeigten in Relation ähnliche Werte auf. Eine weitere Stabilisierung in der „kurzfristigen“ Erledigung der Anliegen ist erkennbar und auch künftig anzustreben (die Zahlen aus 2012 sind zu Vergleichszwecken in der Farbe blau aufgeführt). 40 Bearbeitungslaufzeit Bis 2 Wochen Bis 4 Wochen Sofort erledigt Bis 3 Wochen Bis 5 Wochen Über 5 Wochen 2013 12 2012 (11) 12 11 7 1 1 (6) (13) (7) (6) (8) Abteilung 514 Sozialer Dienst 51FPZ Familienpädagogisches Zentrum 512 Kindertagesbetreuung 511 Grundsatz, Verwaltung 5101 Besondere Sozialpäd. Fachdienste 513 Jugendförderung Erledigungsstatus: Der überwiegenden Anzahl der Beschwerden (insgesamt 42) konnte – wie auch schon im Jahre 2012 - nicht abgeholfen bzw. Bitten und Hilfeersuchen der Beschwerdeführer/innen nicht entsprochen werden. Dennoch ist es in 17 Fällen wieder gelungen, die/den Beschwerdeführer/in „zufrieden zu stellen“, in 4 Fällen zumindest teilweise. Spitzenreiter in beiden Positionen mit annähernd identischen Werten waren diesmal – abweichend vom Vorjahr - die Abteilung 51 4 und das Familienpädagogische Zentrum. 41 Abteilung 514 Sozialer Dienst 51FPZ Familienpädagogisches Zentrum 512 Kindertagesbetreuung 511 Grundsatz, Verwaltung 5101 Besondere Sozialpäd. Fachdienste 513 Jugendförderung Jugendamtselternbeirat Jugendamtsleiter Dolf Mehring moderierte auch im Jahr 2013 die Veranstaltung zur Neuwahl des inzwischen dritten Jugendamtselternbeirats (Stadtelternrat) in Bochum. Die Wahl fand am Montag, 14. Oktober 2013, im Ratssaal des Historischen Rathauses statt. Dolf Mehring machte in seiner Begrüßungsrede wiederum deutlich, wie wichtig eine hohe Elternbeteiligung auf kommunaler Ebene in Kita-Fragen für alle Beteiligten (Eltern, Politik und Verwaltung) ist, unter anderem auch im Hinblick auf den weiter stetig voranschreitenden U3-Ausbau nach InKraft-Treten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige zum 01.08.2013. So wie im Jahr 2012 kamen bei den Delegierten wieder viele Fragen auf. Interessiert hörten die Elternvertreterinnen und Elternvertreter deswegen auch den Antworten auf Fragen beispielsweise zu Platzvergaben oder auch zu flexiblen Öffnungszeiten in den Kitas – zu und gaben dem neu zu wählenden Beirat gleich schon Anregungen mit auf den Weg in die künftige Arbeit. Der vor dem eigentlichen Wahlakt noch amtierende Jugendamtselternbeirat und die Vertreter des Jugendamtes standen den Kita-Delegierten dabei Rede und Antwort. Sandra Baldschus (stellvertretende Schriftführerin) berichtete ausführlich anhand ihrer eigens für den Stadtelternrat eingerichteten Facebookseite, wo sich der Beirat in der abgelaufenen Wahlperiode engagiert hat, so beispielsweise • • • • in der Beratung von Eltern im Hinblick auf ihre Rechte und Mitwirkung in ihren Kitas, in der Durchführung von Vollversammlungen für Eltern, in der Mitwirkung auf Landesebene im Landeselternbeirat in der Teilnahme an Veranstaltungen, zuletzt beim Bochumer Tierparkfest. 42 Die Mitglieder des Beirats als auch die Vertreter des Jugendamtes, hoben vor allem noch einmal die positive und völlig unkomplizierte Zusammenarbeit zwischen dem Stadtelternrat und dem Jugendamt hervor, die, so Maren Krietenbrink, in anderen Kommunen von NRW in dieser Art und Weise nicht unbedingt selbstverständlich sei. In den neuen Vorstand für die Wahlperiode 2013/2014 wurden gewählt: Vorsitzende Frau Maren Krietenbrink stellvertretende Vorsitzende stellvertretender Vorsitzender Schriftführer Frau Kirsten Semler stellvertretende Schriftführerin Herr Mustafa Birhimeoglu Ev. Kita „Die Kinderarche", Bergmannstr. 4 Ev. Kita „Pfiffikus“, Baarestr. 33 Herr Jan Arnold Kath. Kita Kinder-Oase Herz-Jesu, Dorstener Str. 187c Städt. Kita, Stockumer Str. 48 Frau Songül Albayrak Ev. Kita „Sonnenschein“, Teylestr. 16 Auf dem Foto (von links): K. Semler, M. Krietenbrink, M. Birhimeoglu, J. Arnold, D. Mehring, J. Klingenberg, S. Albayrak Die Ergebnisse der Wahlveranstaltung können auf der Website der Stadt Bochum unter www.bochum.de/jugendamtselternbeirat >> Protokolle ab 2011 << in dem Protokoll zur Wahlveranstaltung eingesehen werden. 43 Controlling Das Controlling und das Berichtswesen unterstützen als wesentliche Komponente im Rahmen der Führungsunterstützung die Leistungs- und Wirkungssteuerung des Jugendamtes. Die Einrichtung des Controllings gilt als wichtige Voraussetzung zur Steuerung und Ausrichtung des Leistungsangebotes im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Auf Basis der systematischen Darstellung und Ordnung der Produkte werden Wirkungsziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung gebildet. Durch die Übermittlung von Steuerungsinformationen in strukturierter und komprimierter Form, orientiert an den zur Verfügung stehenden Ressourcen, unterstützt das Controlling die Führungsebene in ihrer Entscheidungsfindung. Als Hilfsmittel zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserstellung werden Datengrößen erfasst, die das Handeln im Jugendamt und die Ergebnisse und Wirkungen in einem bestimmten Zeitraum abbilden. Im Rahmen von Prognosen und Plan-Ist-Vergleichen dienen die vierteljährlich erstellten Controllingberichte der unterjährigen Fortschrittskontrolle im Hinblick auf die anzustrebenden Ziele. Zielbildung, Planung der Umsetzung, Entscheidung, Realisierung und Kontrolle bilden die Eckpunkte im Managementkreislauf und sind damit Führungsaufgabe. Das Controlling im Jugendamt unterstützt diesen Prozess nachhaltig. Für alle Bereiche des Jugendamtes werden Ziele definiert, Kennzahlen gebildet, Handlungsstrategien entwickelt, Plan-Ist-Vergleiche erstellt und Abweichungen erläutert. So werden für jede Produktgruppe Plan-, Ist- und Prognosewerte über alle Fach- und Finanzkennzahlen erhoben und quartalsmäßig ausgewertet. Im dritten Quartal des Jahres 2013 zeigte sich in Bezug zum zweiten Quartal eine erhebliche Abweichung bei den Prognosewerten für die Transferaufwendungen in der Produktgruppe Hilfen zur Erziehung auf. Diesbezüglich erfolgte eine umfangreiche Untersuchung durch eine Beraterfirma. Eine Weiterentwicklung der Prognoseerstellung und des Controllings mit Unterstützung einer Beraterfirma wurde angestrebt. Qualitätsmanagement Das Qualitätsmanagement ist ausgerichtet auf die Qualitätsfeststellung, -entwicklung und –sicherung. Die Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe begründet sich für den örtlichen Träger der Jugendhilfe in den Regelungen der §§ 79, 79 a SGB VIII. Sie umfasst alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Die besondere Situation in der Jugendhilfe, in der Angebote und Dienstleistungen nicht nur vom kommunalen Träger, sondern im Wesentlichen von freien Trägern erbracht werden, erfordert eine partnerschaftliche Kooperation. Daher erfolgt die Entwicklung, Steuerung und Überprüfung von Qualitätsentwicklungsprozessen im Sinne des § 78 a ff SGB VIII nicht nur innerhalb des Jugendamtes, sondern auch mit freien Trägern der Jugendhilfe und beteiligten Kooperationspartnern. Der Aufgabenbereich „Controlling und Qualitätsmanagement“ umfasst des Weiteren die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII Fachverbände der Jugendhilfe und die Funktion als Qualitätsbeauftragte in der Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes (EVK). Neben den Entgelt- und Leistungsvereinbarungen sind auch Qualitätskriterien von großer Bedeutung. In den jährlich stattfindenden Gesprächen der EVK mit den freien Trägern der Jugendhilfe dienen die Auswertungen zur Qualitätsbewertung als Gesprächsgrundlage im Qualitätsdialog. In einem, in dem Arbeitskreis Hilfen zur Erziehung (Unterarbeitskreis der AG § 78 SGB VIII), gemeinsam abgestimmten Auswertungsbogen 44 erfolgen jährliche Qualitätsbewertungen zur Leistungserbringung im Bereich der Hilfen zur Erziehung durch die Mitarbeiter/innen des Sozialen Dienstes als auch durch die Mitarbeiter/innen der freien Träger der Jugendhilfe. Im Rahmen des Qualitätsdialoges zwischen dem Jugendamt und den Trägern der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Bochum werden die Einschätzungen zur Qualitätsbewertung erörtert und gemeinsame Strategien entwickelt. Projektpläne 2012 Mit den Mitarbeiter/innen der Steuerungsunterstützung wurden für das Jahr 2013 folgende Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden. Für jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt ☺, offen und nicht erfüllt , zugrunde gelegt. Auswertung - Projektpläne 2013 Einhaltung Projektplan Projekt: Status Wird in 2014 fortgeführt Wird in 2014 fortgeführt Brandschutzunterweisung 2013/ 2014 offen Konzeptüberarbeitung „Frühe Hilfen 2013“ offen Berichterstattung KWG, Aktenprüfungen erfüllt Kampagne KinderNotruf erfüllt Audit „Familiengerechte Kommune“ erfüllt Aufbereitung Controlling für Politik (Berichtswesen) erfüllt Qualitätsmanagement – Evaluation Neukonzeption des SBW erfüllt ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ Kinder- und Jugendförderplan 2015 – 2019/2020 erfüllt ☺ 45 Bemerkung Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung nach SGB VIII - Produktgruppe 3601 Produkt, Beschreibung, Produktziele, gesetzliche Grundlagen Die Produktgruppe - 36 01 - Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung gliedert sich in die Produkte: ► Kindertageseinrichtungen, ► Förderung von Kitas Freier Träger, ► Kindertagespflege Beschreibung: Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung Familienunterstützende Bildung, Betreuung und Erziehung in Gruppen von Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflegestellen von: 0 bis unter 3 Jährigen 3 bis unter 6 Jährigen 6 bis unter 14 Jährigen Kooperationen mit Schulen und Fachdiensten, Fachberatungsangebote sowie Verwaltungsleistungen, hier unter anderem Prüfung der Bedarfslage an Plätzen, Planung und Koordination des Bedarfes von Plätzen, Be- und Abrechnung von Elternbeiträgen, Beantragung und Abrechnung von Landesmitteln und Zuschussgewährung an freie Träger. Ziele: Vorbemerkung: Im Jahr 2013 war das vorrangige und alle anderen Themen überlagernde Ziel der Abteilung 512 Kindertagesbetreuung, den ab dem 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unterdreijährige Kinder umzusetzen (siehe hierzu auch Bericht auf Seite 59). Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab dem dritten Lebensjahr Bereitstellung von Plätzen in angemessener Zahl entsprechend der Bedarfslage mit entsprechenden Qualitätsstandards Sicherstellung ganzheitlicher Erziehung, Bildung insbesondere Förderung in allen Bereichen der Persönlichkeit. gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Grundlage des Arbeitsbereiches “Kindertagespflege” basiert auf den §§ 22 ff SGB VIII sowie §§ 1 - 4, §§ 9, 10, 11, 16, 17,18, 22, 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz). 46 Mitarbeiter/innen der Abteilung für Kindertagesbetreuung Leitung Herr Klingenberg Fachberatung 2 Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen gesamt 219 davon pädagogische Fachkräfte 178 davon Küchenkräfte 17 davon Praktikanten 17 davon Poolkräfte* 7 Verwaltung 27 Kindertagespflege, Soz. Päd. Fachkräfte 7 256 Gesamtzahl Personal in der Abteilung * (Ersatz für längerfristige Personalausfälle) Kindertageseinrichtungen Träger von Kindertageseinrichtungen - Anteile nach Anzahl Kita’s Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V.; 7; 4% Stadt; 17; 10% Vereine und Elterninitiativen; 34; 20% Arbeiterwohlfahrt; 25; 15% Evangelische Kirchengemeinden, Evgl. Kinder und Jugendhaus; Evgl. Kirchenkreise und Diakonie Ruhr; 51; 29% KiTa Zweckverband im Bistum Essen; 38; 22% Abbildung 7 - Träger/Kindertageseinrichtungen 47 Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen – Anteile nach Trägern Vereine und Elterninitiativen; 1.403; 14% Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V.; 316; 3% Stadt; 1.204; 12% Arbeiterwohlfahrt; 1.368; 14% KiTa Zweckverband im Bistum Essen; 2.432; 25% Evangelische Kirchengemeinden, Evgl. Kinder und Jugendhaus; Evgl. Kirchenkreise und Diakonie Ruhr; 3.172; 32% Abbildung 8 - Plätze Kindertageseinrichtungen Anzahl der Kindertageseinrichtungen und Anzahl der Plätze Kindertageseinrichtungen - Anzahl der Einrichtungen und Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12.2013 Träger Anzahl der Einrichtungen Anzahl der Plätze Stadt 17 1.204 Arbeiterwohlfahrt 25 1.368 Evangelische Kirchengemeinden, Evgl. Kinder und Jugendhaus; Evgl. Kirchenkreise und Diakonie Ruhr 51 3.172 KiTa Zweckverband im Bistum Essen 38 2.432 Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V. 7 316 Vereine und Elterninitiativen 34 1.403 Gesamt 172 9.895 48 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahre in Gruppenform II Träger Gruppenform Kinder im Alter von 3 -6 Jahren in Gruppenform I und Gruppenform III a b c a b c a b c 25 35 45 25 35 45 25 35 45 Typ Stunden Kinder von 2 bis 3 Jahren In Gruppenform I Schulkinder vom 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Gruppenform III Summ e Stadt 0 10 76 2 35 38 109 473 411 50 1.204 AWO 12 57 129 9 39 66 107 410 529 10 1.368 Ev. u. Diakonie 0 61 99 10 72 74 334 1.665 817 40 3.172 Zweckverband 0 27 15 19 50 9 442 1.339 531 0 2.432 Caritas 0 10 34 0 9 15 32 88 108 20 316 Vereine und Elterninitiativen 20 74 175 2 35 77 40 254 666 60 1.403 Gesamt 32 239 528 42 240 279 1.064 4.229 3.062 180 9.895 Gesamt nach Gruppenform 799 561 8.355 180 Plätze für unter dreijährige Kinder zum Stand 31.12.2013 Gesamt in Kindertageseinrichtungen in Tagespflege Versorgung % 2.262 1.360 902 32,0 49 Belegungsquoten in Bochumer Kindertageseinrichtungen: nach Ablauf des Kindergartenjahres 2012/2013 und zum Stichtag 31.12.2013 im Kindergartenjahr 2013/2014 Gruppenform Gruppentypen Gruppenform Ia (20 Kinder/ 25 WStd.) Gruppenform I Gruppenform Ib 2 - 3 und 3 - 6 (20 Kinder/ 35 WStd.) Jahre Gruppenform Ic (20 Kinder/ 45 WStd.) Gruppenform IIa (10 Kinder/ 25 WStd.) Gruppenform Gruppenform IIb II (10 Kinder/ 35 WStd.) 0 - u 3 Jahre Gruppenform IIc (10 Kinder/ 45 WStd.) Gruppenform Gruppenform IIIa (25 Kinder/ 25 WStd.) III 3 - 6 Jahre und Gruppenform IIIb (25 Kinder/ 35 WStd.) Schulkinder (III/35 Gruppenform IIIc Stunden) (20 Kinder/ 45 WStd.) Gruppenform I - III Plätze gesamt: Anzahl der Plätze KJ 12/13 Kindpauschalen KJ 12/13 nach Ablauf des Kindergartenjahres Belegung im Kiga Jahr 12/13 in Prozent Anzahl der Plätze KJ 13/14 Kindpauschalen KJ 13/14 Stand: Dezember 2013 Belegung Stand: Dezember 2013 in Prozent 142 142 100,0 136 134 98,5 744 741 99,6 791 772 97,6 824 874 106,7 965 964 99,9 34 42 123,5 32 31 96,7 168 159 94,6 227 210 92,5 478 487 101,90 528 545 103,2 1.187 1.128 95,0 970 928 95,7 3.873 3.857 99,6 3.858 3.749 97,2 2.368 2.423 102,3 2.388 2.417 101,2 9.818 9.853 100,4 9.895 9.750 98,5 50 Familienzentren Übersicht über die Familienzentren in Bochum 36 BergenHiltrop 19 Riemke 24 Günnigfeld 18 Hofstede 10 Grumme Bezirk I 11 dr Gle eie is ck - 25 Wattenscheid Mitte 26 Leithe Bezirk II 14 dSü en inn tadt s 15 Kruppwerke 27 Westenfeld 28 Höntrop 29 Eppendorf 64 WeitmarMark 66 Dahlhausen Stadtbezirk I, Mitte 46 Laer 49 LangendreerAlter Bf Bezirk IV 48 Langendreer 485 488 55 Querenburg Bezirk V Bezirk VI 54 Stiepel 65 Linden Stadtbezirk I, Mitte Rosenberg 39 Kornharpen/ Voede47 Abzweig Werne 13 Altenbochum 53 WiemelHausen/ Brenschede 63 WeitmarMitte 38 Harpen- 391-393 17 Hordel 16 Hamme 37 Gerthe Bezirk III Insgesamt 11 zertifizierte Familienzentren Adresse Nibelungenstraße 6, 44793 Bochum Zechenstraße 12, 44791 Bochum Wichernstraße 10, 44791 Bochum Engelsburger Straße 168, 44793 Bochum, Verbund mit: Lerschstraße 2, 44793 Bochum Dibergstraße 59, 44789 Bochum Träger Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V. Dorstener Str. 187 c, 44809 Bochum KiTa-Zweckverband im Bistum Essen Kortumstr. 146, 44787 Bochum Verein / DPWV Zillertalstr. 5 – 7, 44807 Bochum Arbeiterwohlfahrt Bochum Liebfrauenstr. 11, 44803 Bochum KiTa-Zweckverband im Bistum Essen Hernerstr. 332 44807 Bochum Evangelische Kirchengemeinde Bochum Goldhammer Str. 14a 44793 Bochum KiTa-Zweckverband im Bistum Essen 51 Stadt Bochum Kindergartengemeinschaft im evgl. Kirchenkreis Bochum IFAK / DPWV Evangelische Kirchengemeinde Bochum Stadtbezirk II, Wattenscheid Insgesamt 7 zertifizierte Familienzentren Adresse Lutherstraße 3, 44866 Bochum Träger Kindergartengemeinschaft im evgl. Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid SKFM Wattenscheid e.V. Hollandstraße 24, 44866 Bochum Westenfelder Str. 117, 44867 Bochum KiTa-Zweckverband im Bistum Essen Bußmanns Weg 16, 44866 Bochum Arbeiterwohlfahrt Bochum Emilstraße 44, 44869 Bochum Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V. Preins Feld 6, 44869 Bochum Kindergartengemeinschaft im evgl. Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid KiTa-Zweckverband im Bistum Essen Schmiedestr. 29, 44866 Bochum Verbund mit: Stresemannstr. 11,44866 Bochum Gertrudenhof 6, 44866 Bochum Stadtbezirk III, Nord Insgesamt 3 zertifizierte Familienzentren Adresse Heinrichstraße 40 a, 44805 Bochum Im Hagenacker 4, 44805 Bochum Zur Wegschere 2, 44791 Bochum Stadtbezirk IV, Ost Träger Stadt Bochum KiTa-Zweckverband im Bistum Essen Kindergartengemeinschaft im evgl. Kirchenkreis Bochum Insgesamt 3 zertifizierte Familienzentren Adresse Hauptstraße 238, 44892 Bochum Am Neggenborn 77, 44892 Bochum Kreyenfeldstraße 88, 44894 Bochum Träger Waldorf / DPWV Arbeiterwohlfahrt Bochum Arbeiterwohlfahrt Bochum 52 Stadtbezirk V, Süd Insgesamt 6 zertifizierte Familienzentren Adresse Lennershofstraße 64, 44801 Bochum, Ruhr-Uni Im Haarmannsbusch 2, 44797 Bochum Robert-Koch-Straße 33, 44801 Bochum Träger AkaFö / DPWV Auf dem Backenberg 6, 44801 Bochum Kindergartengemeinschaft im evgl. Kirchenkreis Bochum Gropiusweg 14, Arbeiterwohlfahrt Bochum Kindergartengemeinschaft im evgl. Kirchenkreis Bochum KiTa-Zweckverband im Bistum Essen 44801 Bochum Arbeiterwohlfahrt Bochum Eulenbaumstr. 271 44807 Bochum Stadtbezirk VI, Südwest Insgesamt 4 zertifizierte Familienzentren Adresse Matthäusstraße 1, 44795 Bochum, Verbund mit: Lange Malterse 28 a, 44795 Bochum Dr.-C.-Otto-Straße 172, 44879 Bochum Träger Kindergartengemeinschaft im evgl. Kirchenkreis Bochum Wasserstraße 435 b, 44795 Bochum (Integrative Tagesstätte) Am Chursbusch 20, 44879 Bochum Diakonie Ruhr Arbeiterwohlfahrt Bochum Arbeiterwohlfahrt Bochum 53 Kindertagespflege Im Jahr 2013 stellte sich die strukturelle Situation in der Kindertagespflege in Bochum insgesamt wie folgt dar: Kindertagespflegestellen Anzahl der Kindertagespflegestellen Anzahl der Plätze 1 Kind 167 167 2 Kinder 93 186 3 Kinder 76 228 4 Kinder 49 196 5 Kinder 97 485 482 1.262 Zahl der Plätze pro Tagespflegestelle (freie und besetzte) für Gesamt Altersstruktur Neu-Vermittlungen Anzahl der bestehenden Tagespflegeverhältnisse 2010 2011 2012 2013 2010 2011 2012 2013 0 - unter 3 Jahre 549 587 689 811 476 568 588 772 3 - unter 6 Jahre 181 208 174 145 135 112 79 71 6 - unter 14 Jahre 233 239 220 212 90 77 37 71 Gesamt 963 1.034 1.083 1168 701 757 739 914 Platzentwicklung der Betreuung von unter dreijährigen Kindern im Bereich Tagespflege: Jahr 2010 2011 2012 2013 Anzahl der Plätze 635 718 787 905 (549 belegte + 86 freie Plätze) (587 belegte + 131 freie Plätze) (689 belegte + 98 freie Plätze) (811 belegte + 94 freie Plätze) Entwicklung der bezuschussten Tagespflegeverhältnisse (Jahresdurchschnitt): Jahr 2010 2011 2012 2013 Anzahl der Tagespflegeverhältnisse 744 Tagespflegeverhältnisse 890 Tagespflegeverhältnisse 979 Tagespflegeverhältnisse 1.106 Tagespflegeverhältnisse 54 Entwicklungsverlauf im Zeitraum von 2010 bis 2013 im Bereich Tagespflege: 2013 2012 Kinder mit Zuschuss Tagespflegeplätze u3 Tagespflegekinder Tagespflegestellen 2011 2010 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 Abbildung 9 - Tagespflege Der Anteil der Kindertagespflege an den Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder beträgt in Bochum 35 % (Stand 31.12.2013). 55 Finanzielles in der Kindertagesbetreuung Anteil der Produktgruppe 36 01 am Gesamtbudget des Jugendamtes (StA 51) in Höhe von 161.886.079 Euro Gesamtaufw and 3601; 68.095.048 €; 42% Gesamtaufw and StA 51 ohne 3601; 93.791.031 €; 58% Abbildung 10 - Produktruppe 3601 Prozentuale Aufteilung Aufwendungen Produktgruppe 3601 Kindertagesbetreuung Übernahme Elternbeitrag Betreuung Schule 1 36 01 02 06; 1.485.491 €; 2% Tagespflege 1 36 01 03 01 ; 6.086.267 €; 9% Städtische Kindertageseinrichtungen 1 36 01 01 01; 1.998.261 €; 3% Abbildung 11 - Aufwendungen 3601 56 Anteil 36 01 am Gesamtaufw and StA 51 o. Unterhaltung städt. Kitas, Tagespflege und OGS; 58.525.029 €; 86% Leistungen nach KiBiz Gesetzliche Transferaufwendungen nach KiBiz 2013 an freie Träger 60 € Millionen 50 € 40 € Gesetzliche Leistungen nach Kibiz -Gesamt 2013- 30 € Evangl. Träger 20 € Kathl. Träger AWO Sonstige Träger 10 € Caritasverband 0€ 1 Gesetzliche Leistungen nach Kibiz -Gesamt 2013- 52.748.091 € AWO 9.826.512 € Caritasverband 2.279.369 € Evangl. Träger 16.974.129 € Kathl. Träger 11.698.290 € Sonstige Träger 11.969.792 € Abbildung 12 - KiBiz Übernahme von Beiträgen für Schulbetreuungsmaßnahmen Für Eltern mit geringem Einkommen werden die Elternbeiträge für die Maßnahmen der Schulbetreuung „8 – 13“, „13+“ und „Offene Ganztagsgrundschule (OGS)“ auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses ganz oder teilweise übernommen. Die entsprechenden Fälle werden in der Abteilung für Kindertagesbetreuung bearbeitet. Art der Betreuung 08/09 1.822 OGS, 8-13, 13+ Anzahl der Schüler/innen mit Erstattungsanspruch in den Schuljahren 09/10 10/11 11/12 1.917 2.047 1.931 12/13 2.077 Haushaltsmittel pro Haushaltsjahr 2009 1.031.601 2010 1.143.280 2011 1.259.310 2012 1.194.553 2013 1.476.632 Zukünftig ist im Rahmen der wirkungsorientierten ‚Steuerung eine Verlagerung des Aufgabenbereichs zum Schulverwaltungsamt vorgesehen. Die Zuordnung ist primär zum Bereich Schule StA 40 gegeben. 57 Entwicklungsverlauf Schüler/innen mit Erstattungsanspruch in Betreuungsmaßnahmen Schuljahr 2008/2009 – 2012/2013 2.077 2012/2013 1.931 J ahr 2011/2012 2010/2011 2.047 1.917 2009/2010 2008/2009 1.822 1.600 1.700 1.800 1.900 2.000 2.100 Schüler/innen Abbildung 13 - Erstattungsanspruch Finanzielle Entwicklung 2009 – 2013 im Bereich Schulbetreuung 2013 1.476.632 Jahr 2012 1.194.553 1.259.310 2011 1.143.280 2010 1.031.601 2009 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 Euro Abbildung 14 - Schulbetreuung 58 Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege. Für die Abteilung 51 2 (Kindertagesbetreuung) war dieses Thema im Jahr 2013 das zentrale Projekt. Seit mehreren Jahren wurde auf den Stichtag 01.08.2013 hingearbeitet, der Tag, an dem der Rechtsanspruch in Kraft trat. Entsprechend der Vorgabe des Landes hatte sich auch die Stadt Bochum das Ziel gesetzt, für 32% der anspruchsberechtigten Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz zu schaffen. In den beiden Betreuungssystemen „Kindertageseinrichtungen" und „Kindertagespflege" wurden in den letzten Jahren die Kapazitäten erheblich ausgebaut. Seit 2008 entstanden in den Kindertageseinrichtungen 1155 neue Plätze und in der Kindertagespflege (Tagesmütter und -väter) konnte das Betreuungsangebot auf 905 Plätze in dieser Zeit fast verdreifacht werden. Zur Klärung von schwierigen Fällen bei der Suche nach Betreuungsplätzen wurde im Frühjahr 2013 in der Abteilung Kindertagesbetreuung für den anspruchsberechtigten Personenkreis eine zentrale Vermittlungsstelle eingerichtet. Im Zeitraum von April bis Dezember 2013 wurden insgesamt 214 Betreuungsplätze, davon 142 Plätze für unter dreijährige Kinder und 72 Plätze für über dreijährige Kinder vermittelt. Allen anfragenden Eltern wurde ein Betreuungsplatz vermittelt. So konnte vermieden werden, dass Eltern von dem Recht Gebrauch machten, einen Betreuungsplatz einzuklagen. In Bochum gab es entgegen pessimistischer Erwartungen auf Landesebene keine Klagen gegen das Jugendamt auf Bereitstellung eines U3-Betreuungsplatzes. Fachberatung für Kindertageseinrichtungen In der Abteilung für Kindertagesbetreuung werden zwei pädagogische Mitarbeiter/innen als Fachberaterinnen für Kindertageseinrichtungen eingesetzt. Fachberatung wird sowohl für die Mitarbeiter/innen in den städtischen Einrichtungen als auch übergeordnet in Kooperation mit den Fachberatungen der freien Träger angeboten. Die kommunale Fachberatung findet u. a. statt in Form von: • • • • • • • • • • Einzelberatungen mit Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen; Teilnahme an Teamsitzungen; Durchführung von Leitungskonferenzen; Durchführung von Facharbeitskreisen; Organisation und Durchführung von Fortbildungen; Weiterentwicklung von Konzeptionen; Entwicklung von Qualitätsstandards; Beratung im Hinblick auf Umbauplanungen für den U3-Ausbau (Festlegung des Raumprogramms); Heimaufsicht für alle Kindertageseinrichtungen in Bochum in Abstimmung mit dem Landesjugendamt; Hilfeplanung für Kinder mit Behinderungen; Beratung und Mitwirkung in der Jugendhilfeplanung; • Weitergabe und Beratung gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen; • Unterstützung und Beratung im Rahmen der Zertifizierung zum Familienzentrum. Weiterhin ist die kommunale Fachberaterin als „Insofern erfahrene Fachkraft“ in Fällen von Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII in Kindertageseinrichtungen zuständig. 59 Eine Fachberaterin des Jugendamtes ist gleichzeitig Sachgebietsleiterin für die städtischen Kindertageseinrichtungen und somit Dienstvorgesetzte des Personals in den städtischen Einrichtungen. Sie hat, teilweise mit Unterstützung anderer Fachämter, die Personalauswahl, die Personalbetreuung, die Verwaltung der Sachmittel sowie die Gebäudeverwaltung (in Kooperation mit den Zentralen Diensten), zu steuern. Zur Abstimmung von fachlichen Standards und Absprachen zu sämtlichen Fragen, die Kindertageseinrichtungen betreffen, findet regelmäßig ein Arbeitskreis „Fachberatung“ statt, dessen Geschäftsführung durch die Fachberatung der Stadt Bochum sichergestellt wird. An diesem Arbeitskreis nehmen alle Fachberaterinnen und Fachberater der freien Träger teil. Delfin 4 Sprachfördermaßnahmen Sprachförderung nach „Delfin 4“ in Kindertageseinrichtungen Delfin 4 steht für „Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der Sprachkompetenz in NRW bei vierjährigen Kindern“. Der verbindliche Sprachtest ist seit März 2007 gemäß § 36 Abs. 2 Schulgesetz vorgeschrieben. Die erste Stufe des Verfahrens findet in den Kindertageseinrichtungen statt. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder zwei Jahre vor der Einschulung zur Teilnahme an diesem Sprachstandsfeststellungsverfahren vorzustellen. Diejenigen Kinder, bei denen Defizite im Sprachstand der deutschen Sprache festgestellt werden, müssen an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen. Diese zusätzlichen Sprachförderangebote werden in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Das Verfahren “Delfin 4" ist durch die Landesregierung vorgegeben und wurde in enger Abstimmung mit dem Schulamt der Stadt Bochum in allen Bochumer Tageseinrichtungen implementiert. Die Durchführung der Sprachstandserfassung führte 2013 zur Beantragung der “Delfin 4 Sprachförderplätze”, verteilt wie folgt auf die Trägergruppen: Anzahl der Einrichtungen Träger KGJ 2013/2014 Anzahl der neuen Kinder für die ab dem 01.08.2013 Anträge beim LWL gestellt wurden Kindertageseinrichtungen der Arbeiterwohlfahrt 21 102 Kindertageseinrichtungen des Kita Zweckverbandes 35 233 Caritas Kindertageseinrichtungen 6 21 Evangelische Kindertageseinrichtungen 49 278 Vereine und Elterninitiativen 13 45 Städt. Kindertageseinrichtungen 16 77 140 756 Gesamt Für die Sprachfördermaßnahmen stellt das Land pro Kind mit Sprachförderbedarf zusätzliche Mittel in Höhe von 350,00 EUR pro Kindergartenjahr bereit. Die Mittel wurden vorrangig für zusätzliche Personalkosten, Fortbildung und Material eingesetzt. 60 Im nunmehr sechsten Jahr der Sprachstandserhebung „Delfin 4“ wurden bis zum 31.12.2013 auf Grundlage des zweistufigen Verfahrens für Bochum 756 Anträge beim Landesjugendamt für die Sprachförderangebote, verteilt auf 140 Einrichtungen, gestellt. Die 720 Sprachfördermaßnahmen aus der Delfin 4 - Sprachstandserhebung vom Kindergartenjahr 2012/2013 werden darüber hinaus weiterhin in den Kitas durchgeführt, sodass zum 31.12.2013 insgesamt 1.476 Kinder im Rahmen dieser Maßnahme gefördert werden. Aktuelles aus der Kindertagespflege Das Jugendamt und der in diesem Bereich tätige freie Träger “Sozialdienst katholischer Frauen, SkF”, haben die Aufgabe, die Tagespflegepersonen und die Eltern pädagogisch zu unterstützen und zu beraten, Betreuungsplätze vorzuhalten, für die Vernetzung der Tagespflegepersonen zu sorgen und den Schutz der Kinder sicherzustellen. Darüber hinaus wird die Qualifizierung der Tagespflegepersonen weiterentwickelt und ausgebaut. Ziel ist es, gut qualifizierte Tagespflegepersonen in allen Stadtbezirken zur Verfügung zu haben, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr sicherzustellen. Weiterhin müssen Berufstätigen, in Schul- oder Berufsausbildung stehenden oder arbeitsuchenden Eltern (auch mit “ungewöhnlichen” Arbeitszeiten) individuelle Lösungen für die Kinderbetreuung angeboten werden. Die Aufgabe der Qualifizierung von Tagespflegepersonen wird in Bochum durch den Kooperationspartner SkF wahrgenommen. Er ist anerkannter Maßnahmeträger des „Bundesverbandes für Kindertagespflege“ und bietet den Tagespflegepersonen die Möglichkeit, das Zertifikat „Qualifizierte Tagespflegeperson“ zu erhalten. Der SkF war auch 2013 in den Stadtbezirken Bochum Mitte (Grumme, Altenbochum, Südinnenstadt), Ost (Kornharpen-Voede) und Süd für die Vermittlung, Antragstellung auf laufende Geldleistungen und die Begleitung der Tagespflegeverhältnisse zuständig. Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege haben Tagespflegepersonen einen Anspruch auf die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Diese setzt sich zusammen aus der pauschalen Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und die Anerkennung der Förderleistung. Zudem haben sie einen Anspruch auf Erstattung der Beiträge zur Unfallversicherung und die hälftige Erstattung der Aufwendungen zur Alterssicherung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Qualifikation der neuen Bewerber/innen und der bereits tätigen Tagespflegepersonen fanden 2013 zwei Intensiv-/Abendkurse (je 160 Unterrichtsstunden) mit insgesamt 31 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, zwei Kompaktkurse (je 160 Unterrichtsstunden) mit 43 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, 23 Seminare zu unterschiedlichen Themen, sowie vier Qualifizierungsmodule (je 25 Unterrichtsstunden) statt. Des Weiteren wurden in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Bochum vier Brandschutzschulungen speziell für Tagespflegepersonen angeboten. Auch die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Grundkurs am Kind bzw. -Training ist für die Tagespflegepersonen verpflichtend. Insgesamt fanden hierzu 15 Kurse statt, zu denen sich 255 Tagespflegepersonen angemeldet hatten. Im Jahr 2013 besuchten insgesamt 844 Tagespflegepersonen Qualifizierungsmaßnahmen in der Kindertagespflege. Nach erfolgreicher Qualifizierung (160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum) und nach bestandener Prüfung fanden 2 Zertifikatsverleihungen statt, an denen 74 Zertifikate „Qualifizierte Tagespflegeperson“ des Bundesverbandes Kindertagespflege e.V. an Teilnehmerinnen und Teilnehmer vergeben wurden (plus 34 Zertifikate aus den stattgefundenen Prüfungen im Dezember 2012). Das Angebot der Stadtteilgruppen (Vernetzung der Tagespflegepersonen im Stadtteil) wird von den Tagespflegepersonen rege genutzt. Dort treffen sich die Tagesmütter bzw. -väter mit ihren Tageskindern zum gemeinsamen Spiel und Austausch, aber auch, um zum Beispiel 61 Vertretungssituationen eigenverantwortlich zu regeln. In den 17 Stadtteilgruppen fanden insgesamt 520 Treffen statt. Die Richtlinie zur „Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Bochum“ wurde 2013 vollständig überarbeitet, in wichtigen Punkten geändert und der neuen gesetzlichen Situation, vor allem im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr, angepasst. Eine wichtige Änderung war aber auch die Änderung der Höhe der finanziellen Förderung durch das Jugendamt. Diese konnte durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die neue Richtlinie stark angehoben werden. Allerdings müssen sich Tagespflegepersonen, um diese erhöhte Förderung zu erhalten, gemäß der neuen Richtlinie per Erklärung verpflichten, die Betreuung der Tagespflegekinder ausschließlich auf der Basis der finanziellen Förderung des Jugendamtes (ausgenommen sind zusätzliche Kosten für die Verpflegung) anzubieten. Eine Erhebung von Zusatzkosten führt dazu, dass das Jugendamt diesen Tagespflegepersonen keine Kinder mehr vermittelt. Der Bochumer Verein der Tagespflegepersonen „Leuchtsterne e.V.“ hat diese Vorgaben der neuen Richtlinie mitgetragen und gegenüber seinen Mitgliedern vertreten. Nicht zuletzt deshalb haben mittlerweile ca. 95 % aller Bochumer Tagespflegepersonen diese Erklärung abgegeben. Durch diese Maßnahme konnte für die Eltern eine Gleichstellung zwischen den Systemen Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege geschaffen werden. Bisher kam es immer wieder zu Kritik, weil einzelne Tagespflegepersonen zusätzliche Kosten von den Eltern verlangten. Das Angebot der Betreuung von Tageskindern in den sogenannten Großtagespflegestellen (Betreuung von bis zu neun Kindern durch zwei Tagespflegepersonen in extra angemieteten Räumlichkeiten) konnte 2013 auf 22 Großtagespflegestellen (Plätze für 198 U3 Kinder) ausgebaut werden. Wahl eines Jugendamtselternbeirates Durch den § 9 des KiBiz "Zusammenarbeit mit Eltern und Elternmitwirkung" werden die Elternrechte gestärkt. Dies betrifft insbesondere die Elternrechte innerhalb einer Kindertageseinrichtung. So ist der Elternbeirat z.B. in Fragen der personellen Besetzung, der Öffnungszeiten, der Sachausstattung oder der pädagogischen Konzeption zu informieren, anzuhören und dessen Vorschläge sind darüber hinaus angemessen zu berücksichtigen. Auch 2013 wurde wieder von allen Elternbeiräten der Kitas in Bochum ein neuer Jugendamtselternbeirat gewählt (vgl. Jugendamtselternbeirat Seite 42). Beitragsfreies Kindergartenjahr Im Rahmen der Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2011 hat der Landesgesetzgeber beschlossen, dass alle Eltern von Kindern, die sich im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung befinden, von der Zahlung eines Elternbeitrages befreit werden. In Bochum profitieren von der Beitragsbefreiung im Kindergartenjahr 2013/2014 insgesamt 1.740 Eltern und Kinder. 62 Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen zum Ausbau der Betreuung unter dreijähriger Kinder Am 18.10.2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013" unterzeichnet. Grundlage dieser Vereinbarung ist eine Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Darin wurde festgelegt, die Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, ausgerichtet an einem bundesdurchschnittlich angenommenen Bedarf für 35 % der unter dreijährigen Kinder, bis zum Jahre 2013 auszubauen. Seit dem 01.08.2013 ist dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege in Kraft getreten. Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW (MGFFI) hat mit Erlass vom 09.05.2008 die “Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren” bereitgestellt. Gefördert wurden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im Zeitraum zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen wurden. Insgesamt konnten im Jahr 2013 nach diesen Förderrichtlinien Anträge für 190 Plätze in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft bewilligt werden. Das finanzielle Gesamtvolumen belief sich auf 2.383.897 EUR. Im Jahr 2013 wurden zusätzlich zu den Bundesmitteln aus Mitteln des Landes NRW 102 neue U3 Plätze in Kindertageseinrichtungen der freien Träger und 257 neue Plätze bei der Kindertagespflege bezuschusst, davon alleine 175 Plätze in Großtagespflegestellen. Projekttag der städtischen Kindertageseinrichtungen Zum vierten Mal veranstaltete das Jugendamt Bochum am 27.09.2013 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf dem Spielplatz im Stadtpark Bochum einen Projekttag der städtischen Kindertageseinrichtungen zum Thema “Gesunde Ernährung und Bewegung”. Das Motto lautet: “ Gesund und Fit, wir alle machen mit !“ Bei traumhaft schönem Wetter kamen 500 Kinder mit ihren Eltern und viele andere Besucher zum Stadtpark-Spielplatz, um verschiedene gesunde und kostenfreie Leckereien, wie frisch gepresste Säfte, Gemüseburger, selbstgebackenes Brot sowie Dips und Gemüsespieße zu kosten und zu genießen. Darüber hinaus gab es zahlreiche Mitmach - Angebote, wie z.B.: Kim-Spiele*: wie viele Zuckerwürfel sind in den unterschiedlichen Lebensmitteln enthalten? Bewegungsspiele: Hüpfbälle, Bewegungstrassen, Seifenblasenspiel, Bewegungsglücksrad, sowie Mitmach - Tänze zu flotter Musik; Samen säen: die Kinder füllten kleine Tontöpfe mit Erde und Saatgut. Diese nahmen sie mit nach Hause, um dort das Wachstum der entstehenden Pflanze beobachten zu können. *Unter dem Begriff Kim-Spiel versteht man ein Spiel, bei dem es vor allem auf die Merkfähigkeit des Gedächtnisses oder der Feinabstimmung anderer Sinnesorgane ankommt. 63 Verschiedene Aktionen, Projekte, Um- und Ausbaumaßnahmen in städtischen Kindertageseinrichtungen Für die städtische Kita an der Zillertalstraße 134 A wurde eine Ersatzeinrichtung gebaut, da das Grundstück anderweitig vermarktet wurde. Nach der Fertigstellung des Neubaus an der Brünselstraße 70 konnte die neue Kita am 01.02.2013 offiziell eingeweiht werden. Das außen wie innen innovative und mit einem nachhaltigen Energiemanagement versehene Gebäude fand bei allen Beteiligten großen Anklang. Die Kinder fühlten sich schon nach kurzer Zeit in ihrem neuen Domizil sehr wohl und können dort in optimalen Raumzuschnitten pädagogisch gut betreut werden. In der städtischen Kita Friesenweg in Wattenscheid-Westenfeld wurde 2013 mit einem Anbau begonnen. Dadurch soll ein Schlaf- und ein Sanitärbereich geschaffen werden. Da in der Einrichtung bereits seit längerer Zeit Kinder unter drei Jahren betreut werden, müssen die Vorgaben des Raumprogramms für U3-Plätze umgesetzt werden. In der Kita Am Krüzweg in Bochum-Linden wurde in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt ein neues Eingangstor mit Gegensprechanlage angeschafft. Für die städtische Kita Am Sattelgut in Bochum-Dahlhausen wurden für alle Gruppen neue Puppeneckenmöbel beschafft. Für zwei Waschräume dieser Einrichtung wurden Hängeschränke zur Aufbewahrung von Kinderkleidung und Wickelutensilien von den Zentralen Diensten angefertigt und angebracht. In der städtischen Kita Neuhofstraße in Bochum-Weitmar wurde eine Gruppe komplett mit neuen Tischen und Stühlen ausgestattet. Des Weiteren wurden für Kinder, die über Mittag schlafen, neue Matratzen incl. fahrbarer Schränke zum Verstauen der Matratzen angeschafft. In der städtischen Kindertageseinrichtung Nörenbergskamp in Bochum-Werne wurde eine neue große Kindergarderobe von den Zentralen Diensten erstellt. Jedes Kind hat nun ein eigenes Ablagefach. Als Sicht und Sonnenschutz wurden in dieser Einrichtung für alle Gruppenräume neue Gardinen beschafft. Eine Gruppe wurde zudem mit neuen Tischen und Stühlen ausgestattet. 64 In der städtischen Kita Stockumer Straße in Bochum-Langendreer sind sämtliche Gruppenräume mit Wandschutzplatten aus Holz ausgestattet worden. Daran können nun u. a. gemalte Bilder befestigt werden. Die provisorische Wickelmöglichkeit in der Einrichtung wurde durch eine neue Wickelkommode ersetzt. Zukunftskonferenz "Anschwung für frühe Chancen" im Arbeitskreis Kita-Grundschule Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Spätherbst 2011 ein Programm zur Verbesserung der Bildungschancen für alle Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren mit dem Titel “Anschwung für frühe Chancen” aufgelegt. Mit der Durchführung wurde die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung in Berlin beauftragt. Das Jugendamt und das Schulamt für die Stadt Bochum hatten sich Ende 2011 sehr schnell um eine Beteiligung an diesem Programm beworben und den Zuschlag erhalten. Ausgangspunkt der Bewerbung war der bestehende kommunale Arbeitskreis “Kindertageseinrichtungen und Grundschulen”, der sich seit vielen Jahren intensiv mit der Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule auseinandersetzt und hier inhaltliche Schwerpunkte setzt. In diesem Arbeitskreis sind das Schulamt für die Stadt Bochum, das Schulverwaltungsamt, das Jugendamt, Abteilung Kindertagesbetreuung, die Fachberatungen Kita der Träger der freien Jugendhilfe, ausgewählte Kita-Leitungen aus allen Trägerschaften, Grundschulleitungen aus den Schulbezirken sowie das Gesundheitsamt und das kommunale Integrationszentrum vertreten. Vor dem Hintergrund einer veränderten Sichtweise auf die frühkindliche Bildung, die sich in NRW insbesondere in den von Jugend- und Schulministerium gemeinsam entwickelten Bildungsgrundsätzen dokumentiert, wurde von Schulamt, Schulverwaltungsamt und Jugendamt entschieden, den Arbeitskreis im Rahmen des Programms “Anschwung für frühe Chancen” in einem längeren Prozess strukturell und inhaltlich neu aufzustellen. Als Auftaktveranstaltung fand 2011 eine so genannte “Zukunftskonferenz” in Bochum statt. Ein wesentliches Ergebnis der Zukunftskonferenz war, die bestehenden “Empfehlungen für den Übergang Kindertageseinrichtung Grundschule in Bochum” grundlegend zu evaluieren, zu überarbeiten und als verbindliche Struktur in Bochum zu verankern. Dieser Arbeitsauftrag wurde in den nachfolgenden Tagungen des Arbeitskreises, prozessbegleitet durch einen Moderator der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, bearbeitet. Das Ergebnis liegt seit September 2013 in Form der “”Verbindlichen Strukturen für die Umsetzung des gemeinsamen Bildungsauftrages von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Bochum” vor und wurde der gemeinsamen Kommission “Jugendhilfe und Schule” in der Sitzung am 09. Oktober 2013 vorgestellt. Der AK Kita-Grundschule hat inzwischen die “Verbindlichen Strukturen” durch den Jugendhilfeausschuss sowie den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft beschließen lassen. Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung für alle Grundschul- und Leitungskräfte der Kitas wurden die “Verbindlichen Strukturen” als Handlungsvorgabe in die Systeme Kita und Grundschule eingebracht. 65 "Verbindliche Strukturen für die Umsetzung des gemeinsamen Bildungsauftrages von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Bochum” Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist ein wichtiger Schritt im Leben der Kinder und ihrer Familien. Damit dieser für alle gelingt ist es notwendig, dass Eltern, Kindertageseinrichtung und Grundschule die Kinder entsprechend ihrer Potentiale individuell fördern, erziehen, bilden und betreuen. Durch die Schuleingangsdiagnostik und die schulärztliche Untersuchung wird der individuelle kindliche Entwicklungsstand festgestellt. Dadurch können weitere Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Eine enge Verzahnung aller Beteiligten im Elementar- und Primarbereich schafft Bedingungen für eine frühzeitige und bestmögliche Förderung eines jeden Kindes. Deshalb ist eine abgestimmte, kooperative und partnerschaftliche Zusammenarbeit unerlässlich. Diese Notwendigkeit hat der Gesetzgeber erkannt und durch verbindliche Regelungen sowohl im Kinderbildungsgesetz als auch im Schulgesetz verankert. Nur unter diesen Voraussetzungen sind die Ansprüche, die der gemeinsame Bildungsauftrag von 0 bis 10 Jahren an alle stellt, zu realisieren. Darüber hinaus ist durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu beachten, dass Kinder mit und ohne Behinderung ein Recht auf eine gemeinsame, wohnortnahe Versorgung in Kitas und Schulen haben. Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sind zu einer verbindlichen Kooperation verpflichtet. Damit diese gelingt, sind folgende Strukturen der praktischen Zusammenarbeit zu Grunde zu legen: 1. 2. 3. 4. 5. Die Kindertageseinrichtungen und die Grundschulen informieren sich kontinuierlich gegenseitig über die gemeinsame Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren und zu Neuerungen im Angebotsprofil der Kitas und des Schulprogramms der Grundschulen. Die Form der Zusammenarbeit wird in einem Kooperationskalender (Jahresplan) vor Ort festgehalten. Darüber hinaus treffen sich alle Leitungskräfte einmal jährlich zu einer gemeinsamen Konferenz zum Austausch über alle Bildungsthemen und zu gemeinsamen Fortbildungen. Diese Veranstaltung wird von Schulamt, Schulverwaltungsamt und Jugendamt gemeinsam organisiert. In den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen finden mindestens einmal jährlich wechselseitige Hospitationen statt. Diese dienen der Beobachtung der einzuschulenden Kinder und der Gruppe sowie dem Kennenlernen der jeweiligen Arbeitsinhalte und -methoden. Das Schulverwaltungsamt, die Kindertageseinrichtungen und die Grundschulen planen und führen gemeinsame Informationsveranstaltungen für die Eltern vierjähriger Kinder durch. Der Schwerpunkt dieser Veranstaltungen liegt auf der vorschulischen Förderung. Darüber hinaus sollten themenbezogene Elternabende von Kindertageseinrichtung und Grundschule gemeinsam durchgeführt werden. Erziehungsberechtigte sind als gleichberechtigte Partner an den Bildungsprozessen ihrer Kinder in den Kitas und in den Grundschulen beteiligt. Bis Ende März finden Einschulungsgespräche zwischen Kitas und Grundschulen zu allen Kindern statt. Hierzu ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Im Fall von Beratungs- oder Unterstützungsbedarf im Hinblick auf einen erfolgreichen Schulstart findet ein Austausch mit Eltern, Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und gegebenenfalls dem Gesundheitsamt statt. Entsprechende Empfehlungen werden in einem Gesprächsprotokoll schriftlich festgehalten und allen Beteiligten ausgehändigt. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. 66 6. 7. Kindertageseinrichtungen und Grundschulen eines Sozialraumes führen gemeinsame Projekte, Aktionen und Veranstaltungen (Feste, Vorlesetage, Sport, Ausflüge etc.) für die Kinder und mit den Kindern durch. Sie dienen unter anderem der Vertiefung der Kooperation aber auch der emotionalen Vorbereitung auf die Schule. Die pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Lehrkräfte in Grundschulen nehmen an gemeinsamen sozialräumlichen Arbeitskreisen teil. Bochum, im November 2013 Projektpläne 2013 Für das Jahr 2013 wurden mit dem Leiter der Abteilung für Kindertagesbetreuung folgende Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden. Für jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt ☺, offen und nicht erfüllt , zugrunde gelegt. Auswertung - Projektpläne 2013 Einhaltung Projektplan Projekt: Status Kampagne "Das Jugendamt - Unterstützung die ankommt" erfüllt Personalentwicklung Amt 51 erfüllt Sicherheitsmanagement / Gefährdungsbeurteilungen Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr Überarbeitung der Richtlinie für die Kindertagespflege in der Stadt Bochum erfüllt ☺ ☺ ☺ erfüllt ☺ erfüllt ☺ 67 Bemerkung Kinder - und Jugendarbeit - Produktgruppe 3602 - Produktziele Die Produktgruppe Offene Kinder- und Jugendarbeit gliedert sich in folgende Produkte: ► Außerschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ► Jugendsozialarbeit Außerschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Beschreibung: • Förderung der Entwicklung, Abbau und Vermeidung von Benachteiligungen, Orientierung an Interessen- und Bedürfnislagen der Kinder und Jugendlichen. • Unterhaltung von Einrichtungen zur aktiven und selbstbestimmten Gestaltung von Freizeit, Kultur- und Bildungsangebote sowie Bezuschussung der Freien Träger. • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe. • Jugendsozialarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe, insbesondere Förderung junger Menschen in Schule, Berufsorientierung und Freizeit. • Abwendung von Gefahren von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Ziele: • Förderung der individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung von jungen Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse. • Schaffen und Erhalten von bedarfs- und zielgruppenorientierten Lern-, Erfahrungsund Erlebnisräumen für Kinder und Jugendliche in Form von Spielplatz- und Spielflächenangeboten. • Förderung der aktiven und selbstbestimmten Gestaltung von Freizeit-, Kultur- und Bildungsangeboten in den Schulferien. • Durchführung von Bildungsfahrten und Austauschmaßnahmen im Rahmen Internationaler Jugendbegegnungen. • Ausgleich sozialer Benachteiligungen. • Aufbau von Handlungskompetenzen zur individuellen und sozialen Lebensbewältigung. • Stabilisierung von Gruppen und Szenen im Rahmen der Straßensozialarbeit. • Integration von ausgegrenzten Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Jugendgruppen. • Aufklärung und Information von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Multiplikatoren über Gefährdungspotenziale gemäß dem Jugendschutzgesetz und weiterer gesetzlicher Bestimmungen. Gesetzliche Grundlage: Die Kinder- und Jugendarbeit ist gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Kinder- und Jugendfördergesetz NRW verankert. In der vom Rat beschlossenen Fortschreibung des Bochumer Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum von 2010 bis 2014 sind die Arbeitsfelder und die Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit ausführlich dargestellt und finanziell hinterlegt. 68 Die beschriebenen Inhalte der Jugendförderung sind Arbeitsgrundlage für alle Träger Bochums, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Für die Kinder- und Jugendarbeit sind gemeinsam mit der AGOT (Arbeitsgemeinschaft offener Türen Bochum) und den Vertreter/innen der AG nach ' 78 SGB VIII AJugendförderung@ im Förderplan die Eckpunkte und Standards der pädagogischen Arbeit festgelegt. Ebenso wurden Standards in personeller und finanzieller Hinsicht entwickelt und verbindlich bis 2014 abgesichert. Jugendsozialarbeit Gesetzliche Grundlage: Die gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben der Jugendsozialarbeit finden sich in den §§ 2 und 13 SGB VIII. Ziele: Zielgruppen der differenzierten Angebote der Jugendsozialarbeit sind Jugendliche und junge Menschen im Alter von 12 - 27 Jahren mit defizitärer Sozialisation in den Bereichen Familie, Schule, Ausbildung und Berufsleben. Individuelle und soziale Benachteiligungen kennzeichnen diese Jugendlichen und jungen Menschen. Ziel der Jugendsozialarbeit ist es, die Persönlichkeit dieser jungen Menschen zu stärken, ihre Berufsfähigkeit zu fördern und individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen auszugleichen. Personal Mitarbeiter/innen der Abteilung Jugendförderung Leitung Lothar Keßler Verwaltung 8 JFH/Abenteuerspielplatz 39 Streetwork 9 Schulbezogene Jugendarbeit 1 Jugendwerkstatt: Sozialpädagogische Fachkraft 2 Stützlehrerin über ESF- Mittel 1 Werkanleiter/innen 3 Gesetzlicher Jugendschutz 1 Erzieherischer Jugendschutz 1 Städtepartnersch. u. Jugendverbände 1 Kinderbüro 11 BBM 2 Trainees 3 Bildung und Teilhabe 23 Schulsozialarbeit 35 69 Kinderbüro Ferienpass, Spielleitplanung 1 Begrüßungsteam 6 Mitarbeiter freier Träger 1 Kinderbüro 1 Verwaltung 2 Jugendsozialarbeit Leitung 1 Streetwork gesamt 16 davon Mitarbeiter freier Träger 7 Schulsozialarbeit BuT 35 Jugendwerkstatt 6 Jugendschutz 2 Schulbezogene Jugendarbeit 1 Verwaltung / Berufsbildungsmesse 4 70 Finanzielles Anteil der Produktgruppe 36 02 – Kinder- und Jugendarbeit am Gesamtbudget des Jugendamtes in Höhe von 161.886.079 Euro Anteil Produktgruppe 36 02 am Gesamtaufwand Jugendamtes 5.796.012 € 4% Gesamtaufwand des Jugendamtes ohne Produktgruppe 3602 156.090.067 € 96% Abbildung 15 - Produktgruppe 3602 Produktgruppe: Kinder und Jugendarbeit 36 02 Prozentuale Anteile Produktgruppe 36 02 Kinder -und Jugendarbeit ohne Personalkosten Produkt 1 36 02 02 Jugendsozialarbeit 846.744 15% Produkt 1 36 02 01 Außerschulische Arbeit mit Kindernund Jugendlichen/ Kinderinteressen 4.774.392 € 85% Abbildung 16 - 3602 Produkte 71 Produkt: Außerschulische Arbeit Prozentuale Aufteilung des Produktes Außerschulische Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen/ Kinderinteressen in Höhe von 4.774.392 € Städtische KJFH; 561.197; 12% Abenteuerspielplatz ; 42.334; 1% Kinderbüro ; 44.517; 1% Jugendbegegnungen; 42.350; 1% Grundsatz KSP und Pate; 39.087 ; 1% Kontrollen UUntersuchungen; 779; 0% Begrüßungsteam ; 62.240; 1% Ferienmaßnahmen (Ferienpass); 114.047; 2% Förderung freier Träger der Jugendarbeit ; 3.141.209; 66% Jugendverbandsarbeit; 726.633; 15% Förderung freier Träger der Jugendarbeit Begrüßungsteam Kinderbüro Kontrollen U-Untersuchungen Jugendverbandfsarbeit Städtische KJFH Jugendbegegnungen Ferienmaßnahmen (Ferienpass) Abenteuerspielplatz Grundsatz KSP und Pate Abbildung 17 - Außerschulische Arbeit Produkt : Jugendsozialarbeit Prozentuale Aufteilung des Produktes Jugendsozialarbeit in Höhe von 846.744 Euro Erzieherischer und gesetzlicher Jugendschutz ; 44.207; 5% Schulbezogene Jugendarbeit; 298.282; 35% Streetwork; 432.462; 52% Jugendwerkstatt; 71.793; 8% Abbildung 18 - Jugendsozialarbeit 72 Zahlen, Daten, Fakten, Strukturelles Offene Kinder- und Jugendarbeit Als übergreifendes Ziel ist für die offene Kinder- und Jugendarbeit Adie Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von jungen Menschen@ beschrieben. Dies geschieht vor allem im Hinblick darauf, ABenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen@. Die Bedürfnisse und Interessenlagen der Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Lebenswelten dienen dabei der Orientierung bezüglich einer konkreten Ausrichtung der pädagogischen Arbeit und der fachlich qualifizierten Angebote. Ergänzend dazu wird die Sozialstrukturanalyse der Sozialräume als notwendige Grundlage der Arbeit in den KJFH (Kinder- und Jugendfreizeithäuser) hinzugezogen. Die Vernetzung mit weiteren Akteuren im Sozialraum ist darüber hinaus ein wichtiges Element der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Schwerpunkte im Arbeitsfeld Offene Kinder- und Jugendarbeit waren 2013: Bereithalten von bedarfsorientierten pädagogischen Angeboten für benachteiligte Kinder in den KJFH Die offene Kinder- und Jugendarbeit unterliegt ständigen Veränderungen. Kinder und Jugendliche entscheiden täglich neu, ob sie ein Kinder- und Jugendfreizeithaus besuchen wollen oder nicht. Kooperationsanfragen von anderen Trägern und Institutionen, die Mitarbeit im Sozialraumteam und Projektvorhaben unterschiedlicher Art gehören ebenso zum Arbeitsalltag der Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen. Hauptzielsetzung der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist jedoch, Kinder und Jugendliche nach ihren Bedürfnissen zu fragen und an der Angebotsplanung zu beteiligen. Durch Abstimmungen unter den Einrichtungsleitungen wurde auch im Jahr 2013 in den Themenfeldern Arbeitsschwerpunkte, Zielgruppen und Öffnungszeiten ein breites Spektrum an unterschiedlichsten Angeboten in den Bezirken der Stadt geschaffen. Die Verringerung und Vermeidung von Benachteiligungen war dabei besonderer Fokus. Die Jahrestagung der Vertreter/innen aller Bochumer Kinder- und Jugendfreizeithäuser im März des Jahres beinhaltete neben tagesaktuellen Themen vor allem die Diskussion um die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans. Fortschreibung Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 2013 war durch die intensive Auseinandersetzung mit den Inhalten der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans geprägt. Die Ergebnisse der unterschiedlichen Beteiligungsverfahren auszuwerten, Schwerpunktthemen festzulegen und Zielsetzungen zu formulieren, umfasste die gemeinsame Aufgabe der Vertreter/innen der freien Träger und des Jugendamtes in der AG 78 „Jugendförderung“. Der zur Verfügung stehende zeitliche Rahmen dafür war im Hinblick auf die umfangreiche Darstellung und inhaltliche Abstimmung der einzelnen Kapitel eng begrenzt. Die Planung angemessener zukunftsorientierter Angebote für Kinder und Jugendliche, die einerseits auf den gewachsenen Strukturen aufbauen und andererseits innovative Ideen beinhalten, stellte im Rahmen der Fortschreibung eine große Herausforderung für die beteiligten Akteure dar. Unter Berücksichtigung der Sozialstrukturdaten der Stadt Bochum und im Hinblick auf prognostizierte Veränderungen in den jeweiligen Sozialräumen wurden diverse Veränderungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit beraten und letztendlich beschlossen. 73