Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Jahresbericht_2013_gesamtTeil1.pdf
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24.12.14, 20:20
Aktualisiert
27.01.18, 12:17
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Jahresbericht der Kinder- und Jugendhilfe in Bochum 2013
Stadt Bochum
Jugendamt
Jahresbericht der
Kinder- und Jugendhilfe
in Bochum 2013
Jahresbericht 2013
Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorwort ................................................................................................................................ 4
Gremien und Öffentlichkeitsarbeit..................................................................................... 5
Der Jugendhilfeausschuss................................................................................................. 5
Kommission Jugendhilfe und Schule ................................................................................. 7
Die zwei Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII.......................................................... 8
Die Arbeitsgemeinschaft § 78 Jugendförderung .............................................................. 10
Die Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes................................................. 11
Präventive Hilfen ............................................................................................................. 13
Zusammenarbeit Jugendhilfe - Schule............................................................................. 14
Besonderheiten und Veranstaltungen des Jugendamtes .............................................. 15
Aktionstage 2013 – Jugendamt präsentiert sich in der Innenstadt ................................... 15
Audit Familiengerechte Kommune................................................................................... 16
Die Fallwerkstatt.............................................................................................................. 18
Risikomanagement Kindeswohlgefährdung..................................................................... 19
Kinderschutz und Frühe Hilfen ........................................................................................ 20
Qualitätszirkel Bochumer Schutzfachkräfte – Kindeswohlgefährdung.............................. 20
Netzwerkarbeit mit Grundschulen und den Schulsozialarbeiter/innen.............................. 21
Qualitätsdialog mit dem Sozialen Dienst.......................................................................... 21
Konzept Frühe Hilfen....................................................................................................... 22
Interdisziplinärer Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an Kindern
und Jugendlichen ............................................................................................................ 24
Produktorientierte Berichterstattung über die Leistungen der Jugendhilfe................. 25
Produktplan des Jugendamtes ........................................................................................ 25
Personal des Jugendamtes ............................................................................................. 29
Fortbildungen .................................................................................................................. 29
Haushaltsdaten des Jugendamtes................................................................................... 30
Berichte aus den Bochumer Sozialräumen...................................................................... 34
Fachbereiche des Jugendamtes ...................................................................................... 36
Jugendhilfeplanung ......................................................................................................... 36
Kinderschutz.................................................................................................................... 37
Revision, Qualitätsentwicklung, Rechtsstelle ................................................................... 37
Ideen- und Beschwerdemanagement im Jugendamt ....................................................... 39
Jugendamtselternbeirat ................................................................................................... 42
Controlling ....................................................................................................................... 44
Qualitätsmanagement ..................................................................................................... 44
Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung nach SGB VIII ................................. 46
Kindertageseinrichtungen ................................................................................................ 47
Familienzentren............................................................................................................... 51
Kindertagespflege ........................................................................................................... 54
Übernahme von Beiträgen für Schulbetreuungsmaßnahmen .......................................... 57
Kinder - und Jugendarbeit................................................................................................ 68
Offene Kinder- und Jugendarbeit..................................................................................... 73
Jugendverbandsarbeit ..................................................................................................... 74
Internationale Jugendarbeit ............................................................................................. 75
Jugendfreizeithäuser ....................................................................................................... 76
Ferienmaßnahmen .......................................................................................................... 80
Begrüßungsteam............................................................................................................. 82
Spielleitplanung ............................................................................................................... 83
1
Kinderbüro....................................................................................................................... 84
Streetwork ....................................................................................................................... 85
Schulbezogene Jugendarbeit .......................................................................................... 87
Berufsbildungsmesse - Mittleres Ruhrgebiet „was geht“ 2013 ......................................... 88
Schulsozialarbeit ............................................................................................................. 90
Jugendschutz .................................................................................................................. 91
Bildung und Teilhabe....................................................................................................... 92
Besondere Sozialpädagogische Fachdienste................................................................. 95
Aoption und Pflegefamilien .............................................................................................. 95
Pflegekinder .................................................................................................................... 97
Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen ............................................................................ 99
Gerichtshilfen, Ambulante und Stationäre Hilfen zur Erziehung................................. 102
Jugendgerichtshilfen...................................................................................................... 106
Familien - und Vormundschaftsgerichtsverfahren.......................................................... 107
Überprüfungen Kindeswohlgefährdung und häusliche Gewalt....................................... 108
Rufbereitschaft und KinderNotruf ................................................................................. 108
Hilfen zur Erziehung ...................................................................................................... 110
Sozialer Dienst .............................................................................................................. 111
Einführung der wirkungsorientierten Steuerung der Hilfen zur Erziehung ...................... 112
Institutionelle Bildung und Beratung............................................................................. 115
Familienbildung ............................................................................................................. 119
Familienberatung........................................................................................................... 121
Erziehungsberatungsstelle “Blickpunkt Kind” ................................................................. 123
Fachstelle Sorgerecht.................................................................................................... 124
Schulpsychologische Beratungsstelle............................................................................ 124
Grundsatz und Verwaltung............................................................................................. 126
Grundsatz und Verwaltung ............................................................................................ 128
Vormundschaften / Pflegschaften .................................................................................. 131
Beistandschaften........................................................................................................... 131
Unterhaltsvorschuss ...................................................................................................... 132
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz........................................................................ 132
Generaldatenblatt 2013................................................................................................... 136
Bevölkerungsanteile ...................................................................................................... 136
Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe ....................................................................... 137
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1 - Personal des Jugendamtes .......................................................................... 29
Abbildung 2 - Jugendamt/Stadt .......................................................................................... 30
Abbildung 3 - Ergebnis 2013 .............................................................................................. 31
Abbildung 4 - Aufwand/Produktgruppen ............................................................................. 32
Abbildung 5 - Personalkosten ............................................................................................ 32
Abbildung 6 - ZD-Budget.................................................................................................... 33
Abbildung 7 - Träger/Kindertageseinrichtungen ................................................................. 47
Abbildung 8 - Plätze Kindertageseinrichtungen .................................................................. 48
Abbildung 9 - Tagespflege ................................................................................................. 55
Abbildung 10 - Produktruppe 3601...................................................................................... 56
Abbildung 11 - Aufwendungen 3601 ................................................................................... 56
Abbildung 12 - KiBiz............................................................................................................ 57
Abbildung 13 - Erstattungsanspruch ................................................................................... 58
Abbildung 14 - Schulbetreuung ........................................................................................... 58
Abbildung 15 - Produktgruppe 3602.................................................................................... 71
2
Abbildung 16 - 3602 Produkte............................................................................................. 71
Abbildung 17 - Außerschulische Arbeit ............................................................................... 72
Abbildung 18 - Jugendsozialarbeit ...................................................................................... 72
Abbildung 19 - Sozialpäd. Fachdienste ............................................................................... 96
Abbildung 20 - Sozialpäd. Fachdienste/Teilprodukte........................................................... 96
Abbildung 21 - Produktgruppe 3603.................................................................................. 104
Abbildung 22 - HzE ........................................................................................................... 104
Abbildung 23 - Teilprodukte HzE....................................................................................... 105
Abbildung 24 - Fallzahlen HzE .......................................................................................... 105
Abbildung 25 - Belegtage.................................................................................................. 110
Abbildung 26 - Produktgruppe 3604.................................................................................. 118
Abbildung 27 - 3604 Teilprodukte ..................................................................................... 118
Abbildung 28 - Rechnungsstelle JA................................................................................... 129
Abbildung 29 - Praktika ..................................................................................................... 129
Abbildung 30 - Produktgruppe 3605.................................................................................. 130
Abbildung 31 - Produktgruppe 3107.................................................................................. 130
Abbildung 32 - 3107 Transferaufwendungen..................................................................... 131
3
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Jahresbericht 2013 des Bochumer Jugendamtes informiert Sie anhand einer Menge
Zahlen, Daten und Fakten über die Arbeit des Jugendamtes im vergangenen Jahr. Wie Sie
selbst beim Lesen entdecken können, war es aus Sicht der Jugendhilfe ein ereignisreiches
und spannendes Jahr.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit lag in der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren. Das erklärte Ziel - zum Stichtag 01. August 2013
eine Ausbauquote von 32 % - haben wir erreicht. Welchen Umfang das Ausbauprogramm
hatte, zeigt der Vergleich mit dem Jahr 2008; da lag die Ausbauquote noch bei 16,8 %. Die
Befürchtungen, dass es bundesweit zu Klagewellen kommen könnte, sobald der
Rechtsanspruch greift, haben sich zum Glück in Bochum nicht bewahrheitet; alle Ansprüche
der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder konnten befriedigt werden. Dass es keine Klagen gab,
ist auch dem Jugendhilfeausschuss zu verdanken, der sich dafür einsetzte, dass die für das
Ausbauprogramm fehlenden Bundes- oder Landesmittel durch kommunale Mittel ergänzt
wurden.
Problematisch sind die in Bochum – wie in vielen anderen vergleichbaren Großstädten auch
– anhaltend stark steigenden Kosten der Hilfen zur Erziehung. Diese Hilfen werden
ausschließlich kommunal finanziert und sind gerade vor dem Hintergrund der
Haushaltssicherung eine große Belastung für den städtischen Haushalt. Insbesondere ist
ein Anstieg der intensiven Hilfen, zur Sicherung des Kindeswohls oder um Kinder und
Jugendliche mit schweren psychischen und sozialen Störungen adäquat zu betreuen,
festzustellen. Hier zeigt sich auch, dass Sparprogramme im Gesundheitswesen steigende
Kosten der Hilfen zur Erziehung zur Folge haben.
Wir hoffen, durch eine Verstärkung der präventiven Hilfen langfristig die Ausgaben der Hilfen
zur Erziehung stabil halten oder sogar senken zu können.
Eine Maßnahme zur Gegensteuerung ist der Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeitern. Wir sind stolz darauf, dass es in Bochum gelungen ist, alle zunächst
über das Bildungs- und Teilhabepaket befristete Stellen in unbefristete umzuwandeln. 35
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter teilen sich jetzt 28 Stellen. Dieser Ansatz
soll künftig - auch unter dem Stichwort „Frühe Hilfen“ - noch weiter verstärkt werden.
Wir bedanken uns bei allen, die unsere Arbeit im vergangenen Jahr begleitet und unterstützt
haben.
Herzliche Grüße
Hermann Päuser
Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses
Dolf Mehring
Leiter des Jugendamtes
4
Gremien und Öffentlichkeitsarbeit
Der Jugendhilfeausschuss
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Hermann Päuser
Christian Haardt, Manfred Preuß
Die Mitglieder des Jugendhilfeauschusses
Britta Anger
Sandra Baldschus ( bis 14.10.2013)
Thomas Becker
Klaus Bittner
Werner Böcher
Monika Bormann
Ahmet Budur
Alexandr Chraga
Matthias Feldmann
Wilfried Flöring
Rolf Geers
Peter Germerodt
(bis 01.05.2013, verstorben)
Christian Haardt
Felix Haltt
Rita Jobs
Lars Lammert
Wilfried Maier
Dolf Mehring
Hadwig Noesselt
Hermann Päuser
Manfred Preuß
Doris Salewski
Martina Schnell
Johannes Scholz-Wittek
Kirsten Semmler (ab 27.11.2013)
Klaus Tigges
Arnold Vogel
Mitglied mit beratender Stimme (Dezernentin)
Mitglied mit beratender Stimme (Jugendamtselternbeirat)
Mitglied mit beratender Stimme (Agentur für Arbeit)
Träger der freien Jugendhilfe
Mitglied mit beratender Stimme (Schulen)
Träger der freien Jugendhilfe
Mitglied mit beratender Stimme (Ausschuss für Migration u.
Integration)
Mitglied mit beratender Stimme (Jüdische Gemeinde)
Mitglied mit beratender Stimme (Katholische Kirche)
Mitglied mit beratender Stimme (UWG)
Träger der freien Jugendhilfe
Träger der freien Jugendhilfe
CDU
FDP
SPD
CDU
Mitglied mit beratender Stimme (Evangelische Kirche)
Amtsleiter
Mitglied mit beratender Stimme (Richterin)
SPD
Die Grünen
Träger der freien Jugendhilfe
SPD
SPD
Mitglied mit beratender Stimme (Jugendamtselternbeirat)
Mitglied mit beratender Stimme (Polizei)
Die Linke
5
Im Jahr 2013 fanden sechs Sitzungen des Jugendhilfeausschusses statt.
Sitzungstag
Schwerpunktthemen
20.02.2013
KiBiz-Struktur Kindergartenjahr 2013/2014
Änderung des Ausbauziels für den U3-Ausbau bis 2015
07.05.2013
Controllingzwischenbericht des Jugendamtes (4. Quartal 2012)
Bericht über die Tätigkeit der Adoptionsvermittlungsstelle
03.07.2013
Umsetzung der Spielleitplanung
Strategische Steuerung der Hilfen zur Erziehung
19.09.2013*
Wirkungsorientierter Haushalt: Erste Handlungsfelder und
strategische Maßnahmen in der Bildungskette
25.09.2013
Haushalt des Jugendamtes 2014
Investitionszuschüsse 2013
27.11.2013
Rahmenplan „OSTPARK – neues Wohnen“
Sozialräumliche Bildungsentwicklung in den Sozialräumen
Wattenscheid-Mitte, Bochum-Hamme, Hofstede und Riemke
* Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften (ABW), des
Jugendhilfeausschusses (JHA) und des Ausschusses für Migration und Integration (AMI)
6
Kommission Jugendhilfe und Schule
Vorsitzende: Hermann Päuser und Dr. Peter Reinirkens
Im Jahr 2013 fand eine Sitzung statt.
Sitzungstag:
Schwerpunktthemen:
09.10.2013
Einsatz der Schulsozialarbeiter an Bochumer Schulen ab
Januar 2014
Ergebnis der Zukunftskonferenz "Anschwung für frühe
Chancen" im Arbeitskreis Kita-Grundschule
Landesinitiative “Kein Abschluss ohne Abschluss,
Übergangssystem Schule – Beruf in NRW“
7
Die zwei Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII Fachverbände der Jugendhilfe
Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII Fachverbände der Jugendhilfe
Vorsitzender Herr Kemner
Geschäftsführung Herr Kraft
Frau Borchert
Herr Sundermann
Herr Schelte
Frau Gabel-Schröter
Herr Vorndamme
Frau Riegas-Chaikowski
Frau Wegers
Herr Both
Herr Lichtenberger
Frau Bormann
Herr Herr Chraga
Frau Isaak
Frau Wagner
Herr Arnold
Herr Steinbach
Frau Michalak
Herr Mehring
Herr Keßler
Frau Tomczak
Frau B. Zimmermann
Frau Haermeyer
Herr Kühlborn
Frau Piedboeuf-Schaper
Herr Klingenberg
Frau Neuer
Frau Köhler
Herr Bogatzki
Herr Frackmann
Herr Heuer
Caritasverband Bochum
Jugendamt
Diakonie Ruhr/ Innere Mission
Innere Mission Bochum
Der Paritätische
Der Paritätische
Diakonie Wattenscheid - Gelsenkirchen
EV. Kirchenkreis Gelsenkirchen Wattenscheid
EV. Kirchenkreis Gelsenkirchen Wattenscheid
Ev. Kirchenkreis Bochum
VPK
Caritasverband Bochum
Jüdische Gemeinde
Jüdische Gemeinde
Katholischer Kita - Zweckverband
D R K - Bochum
AWO
AWO
Amtsleiter Jugendamt
Stellv. Amtsleiter Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Die AG Fachverbände hat im Jahr 2013 drei Sitzungen durchgeführt:
•
•
•
14. März 2013
13. Juni 2013
13. November 2013
8
Folgende Schwerpunktthemen wurden von der AG Fachverbände behandelt:
Kindertageseinrichtungen
• Anmeldeverfahren und Rechtsanspruch
• Datenweitergabe von Kitas an das Gesundheitsamt
• Anmeldeverfahren – Vorschlag des Jugendamts für eine neue Verfahrensweise
• Ausbau U 3
• Flexible Öffnungszeiten in Einrichtungen
Hilfen zur Erziehung
• Entwicklung im Bereich ambulanter Hilfen
• Ergebnisse der Trägergespräche 2012
• Neues Verfahren für die Vergabe von ambulanten Hilfen
Entwicklungen in der Betreuung von Asylbewerbern und EU-Zuwanderern aus Rumänien
und Bulgarien
• Maßnahmenplanung für Kinder und Jugendliche
Schul- und Kita- Sozialarbeit
• Hilfeleistungen in belasteten Familien im Stadtbezirk
• Kooperation mit Kitas und Schulen
Frühförderung
• Abgestimmtes Verfahren bei den Kindergartenfragebögen
Kinderschutz und Frühe Hilfen
• Jährliche Abfrage zum Bestand und Einsatz der insoweit erfahrenen Fachkräfte
• Arbeitskreis Netzwerk Frühe Hilfen
• Zentrale Veranstaltung Frühe Hilfen am 12. Dezember 2013
• Überarbeitung Konzept Frühe Hilfen
Blickpunkt Kind
• Rückmeldungen aus dem AK Kita – Fachberatungen
Kleinkinder in Einrichtung der stationären Erziehungshilfe
• Landesprojekt NRW begleitet von der Uni Siegen für 0-6 jährige
• Thema Bindungsfähigkeit
Besonderheiten und Aktionen:
•
•
•
•
•
•
Aktionswoche: Das Jugendamt. Unterstützung die ankommt!
Motto und Kampagnenplanung zum Thema: Dass sind uns die Kinder wert.
Konzept: Aktionstage vom 3. bis zum 7. Juni 2013
Aktion Round Table Deutschland
Bochumer Beratungsstellen mit dem Portal “ Hast Du Stress “
Begleitung Ombudschaft-Jugendhilfe NRW
9
Die Arbeitsgemeinschaft § 78 Jugendförderung
Vorsitzender Herr Geers
Jugendring Bochum
Herr Maier
Jugendring Bochum – AEJ, Ev. Jugend
Frau Hammerschmidt
Jugendring Bochum
Frau Müller
AGOT- IFAK e. V
Herr Masuch
AGOT- Falken e. V
Herr Kosel
AGOT - AEJ
Frau Hagemeister
AWO
Herr Mehring
Amtsleiter Jugendamt
Herr Keßler
Stellv. Amtsleiter Jugendamt
Frau Zimmermann
Jugendamt
Frau Haermeyer
Jugendamt
Herr Rohde
Jugendamt - Geschäftsführung AG § 78
Frau Weskamp
KOOP - Bildung und Arbeit - ViA Bochum
Herr Schwachenwalde
KOOP- Bildung und Arbeit- Kirina e.V
Herr Priebs
Ev. Jugendhilfe Bochum
Frau Schiller
SKFM Wattenscheid e. V.
Die Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII Jugendförderung hat im Jahr 2013 vier Sitzungen
mit folgenden Schwerpunktthemen durchgeführt:
Termine
Schwerpunktthemen
05.02.2013
Konzeptideen und Öffentlichkeitsarbeit der Kinder- und
Jugendfreizeithäuser
Fortschreibung Kinder- und Jugendförderplan 2015- 2020
Partizipation
30.04.2013
Fortschreibung Kinder und Jugendförderplan 2015- 2020
Maßnahmen zur Berufsfindung 2013
Bildung und Teilhabe - Freizeitmaßnahmen
10.09.2013
Round Table Deutschland
Fortschreibung Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020
Ehrenamtskarte
Audit“ Familiengerechte Kommune“
19.11.2013
Fortschreibung Kinder- und Jugendförderplan 2015- 2020
Kinder u. Jugendparlament Wattenscheid
Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung und Teilhabe
Internationales Jugendforum
10
Die Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes
Die Entgelt- und Vertragskommission (EVK) ist für alle grundsätzlichen vertraglichen
Vereinbarungen des Jugendamtes zuständig. Hierzu gehören:
das Prüfen und Festsetzen von Entgelten nach § 78 b Abs. 1 SGB VIII
das Aushandeln von Entgelten mit freien Trägern, freien Praxen und sonstigen
Dienstleistern der Jugendhilfe
die Entwicklung von Qualitätsstandards für alle Leistungen im Rahmen der
Jugendhilfe
die Entwicklung neuer Konzepte
die Verhandlung mit Trägern über die Gewährung von Zuschüssen
die Vorbereitung und Durchführung kooperativer Wettbewerbe und sonstiger
Maßnahmen zur Leistungsvereinbarung.
Die Entgelt- und Vertragskommission setzt sich zusammen aus:
Geschäftsführung
Schriftführung
Amtsleitung
Leitung Sozialpädagogische Fachdienste 5101
Leitung Sozialer Dienst 51 4
Qualitätsbeauftragte
Herr Frackmann
Herr Grochowski
Herr Mehring
Herr Kühlborn
Frau Piedboeuf-Schaper
Frau Köhler
Bei Bedarf werden zusätzliche Vertreter der Rechtsstelle sowie Abteilungsleiter bzw.
Mitarbeiter der Fachabteilungen beratend hinzugezogen.
Turnusgemäß fanden 13 Sitzungen statt. Ergänzend hierzu wurden an 10 weiteren
Terminen Entgeltverhandlungen mit den Bochumer Trägern für 2014 geführt.
Themen 2013
•
•
•
•
•
•
Prüfung von Anträgen auf Betriebserlaubnis Bochumer Träger
Prüfung und Genehmigung von Entgelterhöhungen verschiedener Träger
Anerkennung verschiedener Anbieter als externe Fachkräfte
Auswirkung der Haushaltssituation auf das Leistungsangebot des Jugendamtes
Vertragsverhandlungen und - abschluss zwecks Verlängerung von
Fördermaßnahmen mit verschiedenen Trägern
Genehmigung neuer Angebote der Jugendhilfe
Themenschwerpunkt war auch im Jahr 2013 in der EVK die Situation der ambulanten Hilfen
in Bochum.
Im Ergebnis wurden eine neue Leistungsbeschreibung und eine vertragliche Vereinbarung
erstellt und mit allen neben den Hilfenzentren tätigen Anbietern mit Bochumer Hauptsitz für
ambulante Hilfen abgeschlossen.
11
Die Entgeltverhandlungen für 2014 mit den Bochumer Trägern im November 2013 waren
wie schon in den Vorjahren geprägt von der Haushaltssituation. Hierdurch bedingt hat die
EVK ihr Augenmerk auf moderate und möglichst differenzierte Erhöhungen gelegt. Eine
lineare Anhebung der Pflegesätze wurde daher ersetzt durch passgenaue Steigerungen in
einzelnen Angebotsformen. Eine Aussetzung der Tarifanpassung für die Bochumer Träger
kam trotz der Haushaltssituation nicht in Frage, da den Trägern in der Vergangenheit schon
häufiger sehr geringe Anhebungen zugemutet werden mussten. Die Steigerung belief sich
über alle Maßnahmen gerechnet auf ca. 1 %.
Dies führt zu einer Kostensteigerungen im Jahr 2014 in Höhe von ca. 145.000,- Euro.
12
Präventive Hilfen
Im Jahr 2013 wurden im Rahmen der Präventiven Hilfen folgende Projektanträge bewilligt.
Präventive Hilfen 2013
Antragsteller:
Nicht mit mir ( Pilotprojekt….)
Projekt:
Sozialraum:
Jüdische Gemeinde BO-Herne- Querenburg
Hattingen - FöVerein Hustadt
Förderverein Hustadt
Querenburg
Euro
2.084,00
AWO - Hutadttreff -,
Auf dem Backenberg 15,
AJOst Bochum,
Boltestr. 34,
Jugendzentrum d. AWO,
Neuhofstr. 13
Querenburg
3.600,00
Weitmar
3.000,00
Weitmar
3.000,00
Ambl Jugendhilfezentrum Ost,
Boltestr. 34
Kleine Helden Hand in Hand
Initiative Hand i.Hand,
Centrumplatz 2
Gewaltpräv.zur Stärkung d .Soz KG + Famzentrum St. Barbara,
komp. v. Ki.+ Jugendl.Projekt
Hollandstr. 24,
Zirkus Pirella
1. Stichtag
Let's Streetdance
Feldsieper Schule
Laer
1.600,00
Wattenscheid
3.961,55
Wattenscheid Leithe
3.995,00
Hamme/Hordel
22.140,55
3.200,00
Mädchenintegrationsprojekt….mutig machen
Coolnesstraining Sozialkompetenztraining
Crash-Geburtsvorbereitung für
jundl. u. junge Schwangere….
Starke Jungs Laer
GGS BO-Mitte
Hamme/Hordel
2.240,00
Waldschule
Querenburg
4.000,00
SKFM WAT e.V.
WAT-Mitte
2.736,00
AJOst -
BO-Laer
1.256,80
Geht doch !!
Wildberg- u. Cruismannschule
Riemke
1.450,00
Von der KiTa in die Schule….
Wir sind Hustadt
Starke Jungs ( Willy-BrandSchule)
Gönn Dir einen eigenen
Bewerbungstrainer
Müttercafe Laer
Buchstabensalat - warum lesen Wildberg- u. Cruismannschule
wichtig ist
2. Stichtag
Gesamtausgaben für Präventive Hilfen im Jahr 2013:
13
Linden
3.900,00
660,00
15.542,80
37.683,35
Zusammenarbeit Jugendhilfe - Schule
Die Steuerungsgruppe des Arbeitskreises „Jugendhilfe-Schule“, die sich aus
Vertretern/innen des Schulverwaltungsamtes/Schulamtes (StA 40) und des Jugendamtes
(StA 51) zusammensetzt, hat im Jahr 2013 drei Sitzungen durchgeführt.
Schwerpunkte der Zusammenarbeit und Themen der Steuerungsgruppe 40/51/Schulamt
waren:
• Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020
• Einsatz von Schulsozialarbeit an Bochumer Schulen
• Masterplan Bildung - Qualitätsentwicklung OGS, Ganztagsentwicklungsplanung
• Schulverweigerung - Projekt APEIROS
• Lehrerfortbildung Kindeswohlgefährdung - Zusammenarbeit Schule - Sozialer Dienst
• Rahmenvereinbarung Übergang Kita - Grundschule
• Berufsbildungsmesse 2013/2014
• Vorbereitung Kommission Jugendhilfe -Schule, Ausschuss für Bildung und
Wissenschaften und Jugendhilfeausschuss
• Kommunale Koordinierung Übergang Schule - Beruf/ Kein Abschluss ohne
Anschluss
• Ergebnisse regionaler Lenkungskreis
• Inklusion und Seiteneinsteiger
• Fachtagungen, u. a. der Freien Schule Bochum
14
Besonderheiten und Veranstaltungen des Jugendamtes
Aktionstage 2013 – Jugendamt präsentiert sich in der Innenstadt
Diesmal präsentierte sich das Jugendamt im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche
vom 3. bis zum 7. Juni 2013 in der Bochumer Innenstadt mit dem Motto
„Das sind uns die Kinder wert!“
Organisiert wurde die Präsentation von vier
Trainees des Sozialdezernates. Nadine
Bröcheler, Fairuz Matar, Marie Christine
Lindner sowie Christoph Sundermann
nahmen an dem Projekt teil und wurden von
Peter Kraft vom Jugendamt begleitet. „Im
Rahmen
dieser
Projektarbeit
stehen
Lehrnziele im Vordergrund.“, erläutert Peter
Kraft. Zunächst wurde die Gestaltung von
Teamsitzungen, mit Sitzungsleitung und
Protokollführung trainiert.
Dann standen die Organisation und Durchführung auf dem Programm. „Wir bekamen einen
Einblick in die Grundlagen der Teamarbeit“, berichtet Christoph Sundermann über seine
Erfahrungen. Für Fairuz Matar und Marie Christine Lindner hinterließen die Erfahrungen bei der
Organisation der Veranstaltung einen nachhaltigen Eindruck. Zunächst wurde eine Blockhütte
organisiert und ein Standort Ecke Husemannplatz/ Kortumstraße gefunden.
Unterschiedliche Genehmigungen mussten beantragt
werden und mit verschiedenen Dienststellen der
Stadtverwaltung wurde kooperiert.
„Mit den einzelnen Abteilungen des Jugendamtes haben
wir das Wochenprogramm abgestimmt“, erklärt Nadine
Bröcheler, „an jedem Wochentag war eine Abteilung mit
ihren Arbeitsfeldern in und an der Blockhütte mit Aktionen
präsent.
Insbesondere unterstützen die Sozialdezernentin Britta Anger, der Vorsitzende des
Jugendhilfeausschuss Hermann Päuser und Mitglieder des Ausschusses sowie Ulrich W.
Kemner, als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII, die Aktionstage.
Jugendamtsleiter Dolf Mehring dankte den Mitgliedern des Projektteams für ihr Engagement
und überreichte jedem Mitglied eine Teilnahmeurkunde.
15
Audit Familiengerechte Kommune
Mit Ratsbeschluss vom 13.12.2012 unterzieht sich die Stadt Bochum dem Auditierungsverfahren „Familiengerechte Kommune“. Hierzu wurde ein Kooperationsvertrag mit dem
gemeinnützigen Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ geschlossen.
Der offizielle Termin für die
Vertragsunterzeichnung mit der
Oberbürgermeisterin Frau Dr. Scholz,
Herrn Dr. Osner vom Verein “Familiengerechte
Kommune e.V.,“ der Sozialdezernentin Frau
Anger und dem Jugendamtsleiter Herrn Mehring
fand am 16.04.2013 statt.
Mit der Organisation und Durchführung des Projektes wurde das Jugendamt von der
Oberbürgermeisterin beauftragt. Der Auditierungsprozess erfolgte in Zusammenarbeit mit
der Auditorin des Vereins „Familiengerechte Kommune“ Frau Locher Otto. Projektleiterin ist
Frau Köhler (Mitarbeiterin des Jugendamtes).
Das Audit Familiengerechte Kommune als strategischer Planungs- und Führungsprozess
setzt sich aus mehreren Phasen zusammen. In dem insgesamt vierjährigen Prozess werden
im ersten Jahr familienpolitische Strategien entwickelt, verbindlich durch die Politik
beschlossen und in den folgenden drei Jahren umgesetzt. Mit der Auditierung wird die
Vergabe des Zertifikats “Familiengerechte Kommune” angestrebt.
Der Auditierungsprozess begann mit der Bestandsaufnahme und Analyse der
familienpolitischen Rahmenbedingungen. Zur Erfassung aller Bildungs-, Betreuungs-,
Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien wurde ein dezernatsübergreifender
Arbeitskreis gebildet, der sich aus Vertreter/innen aller familienrelevanten Bereiche der
Stadtverwaltung zusammensetzte.
Familienpolitik ist eine
Querschnittsaufgabe.
Somit ist die gesamte
Stadtverwaltung involviert
und aufgefordert dezernatsübergreifende Planungsprozesse für Familien zu
optimieren.
.
Anhand eines Fragebogens erfolgte die Bestandaufnahme, als Datenbasis für die Analyse
und Strategieentwicklung im Auditverfahren. Zahlreiche Angebote wurden differenziert nach
sechs Handlungsfeldern erfasst. Es zeigte sich, dass gute familienpolitische Rahmenbedingungen in Bochum in allen familienrelevanten Bereichen vorhanden sind.
Auf der Grundlage der Analyse der Bestandsaufnahme wurden wesentliche Ziele und
Schwerpunkte des weiteren Verfahrens „Familiengerechte Kommune“ im Rahmen des
16
Strategieworkshops am 6. September 2013 erarbeitet. Am Strategieworkshop nahmen
Vertreter/innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Kirchen und der
Wohlfahrtsverbänden teil. Die benannten Zielsetzungen und Maßnahmen zur Zielerreichung
wurden im Rahmen der anschließenden Beteiligungsphase des Auditverfahrens mit
verschiedenen Akteuren wie
z.B den
Bezirksbürgermeister/innen,
der
AG
Wohlfahrtsverbände, Vertreter/innen der Kirchengemeinden und Akteuren aus der Wirtschaft
und Wissenschaft erörtert.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und dem zunehmenden
Standortwettbewerb um mobile Unternehmen und Familien gewinnt die Gestaltung
familiengerechter Lebensbedingungen zunehmend an Bedeutung. Die Verwaltungsstrategie
zielt im Rahmen des Auditierungsprozesses darauf ab, eine Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Familien durch eine effizientere Planung ohne erhöhten Einsatz
von Ressourcen umzusetzen.
Das Audit unterstützt die Stadt dabei, die Bochumer Familienpolitik systematisiert und
strategisch weiterzuentwickeln, bestehende Aktivitäten besser zu vernetzen, die
Zusammenarbeit der Kommune mit ihren Bürgern und der freien Wohlfahrtspflege zu
intensivieren, Familien als aktive Partner zu gewinnen und damit die Familienpolitik der
Stadt insgesamt noch wirkungsvoller und effizienter zu gestalten. Als gemeinsame
Zielsetzung gilt, die Familiengerechtigkeit nachhaltig zu erhöhen und konkret für die
Menschen in Bochum spürbar zu machen.
Das Projekt wird im Jahre 2014 weitergeführt.
17
Die Fallwerkstatt –
„aus Fallanalysen lernen“ und ein sinnvolles Instrument zur Qualitätsentwicklung
Auf die Fachkräfte in der Bezirkssozialarbeit wird in vielerlei Hinsicht erheblicher Druck
ausgeübt. Ihre Entscheidungen greifen in die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein.
Allein das Kindeswohl steht dabei immer in direkten Fokus. Verläuft ein Fall negativ, wird
unmittelbar nach der Verantwortung im Jugendamt gesucht und nachhaltige Kritik an der
Arbeit des Jugendamtes geübt. Grund genug sich mit dem Thema Fallbearbeitung sinnvoll
und konstruktiv auseinanderzusetzen. Gemeinsam mit den Mitarbeitern/innen des Sozialen
Dienstes unter Einbeziehung des Personalrates, vertreten durch Martin Biewald und Jürgen
Wolf, wurden die Regeln und Inhalte der Fortbildungsmaßnahme entwickelt:
In der Fallwerkstatt werden keine aktuellen, krisenhafte Fälle vorgestellt um Lösungen zu
erarbeiten. Vielmehr werden “Fälle“ mithilfe einer wissenschaftlichen Begleitung in den Blick
genommen und durch wertschätzende, kollegiale Diskussion die eigenen Ressourcen
erörtert. Die erste Veranstaltung fand am 7. November 2013 statt.
Der Fall wird im Zeitstrahl dargestellt
Christa Drengenburg, Christian Papies und Heike Wilhem zu Bickern von
der Gruppe Mitte des Sozialen Dienstes stellen einen Fall vor
In Kleingruppen wird der Fall analysiert und die Ergebnisse
im Plenum mit den fallvorstellenden Fachkräften besprochen.
(links) Professor Dr. Dirk Nüsken EFH Bochum
Die Fallwerkstatt wird von Professor Dr. Dirk Nüsken, Evangelische Fachhochschule
Bochum, wissenschaftlich begleitet. Die verantwortliche Koordination im Jugendamt hat
Peter Kraft.
18
Risikomanagement Kindeswohlgefährdung (KWG)
Das in Bochum entwickelte Konzept „Risikomanagement KWG“ wird weiterhin konsequent
umgesetzt. Das System des Bochumer Kinderschutzes steht dabei im Rahmen der
strategischen Steuerung permanent im Fokus und wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Das Konzept umfasst u. a. folgende Bestandteile:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
wiederkehrende Grundlagenschulungen der Mitarbeiter/innen
Fortbildungen und Qualifizierungen
systematische Fallauswertung auf verschiedenen Ebenen
Turnus- und anlassbezogene Sonderprüfungen
Thematisierung und Analyse von besonderen KWG-Fällen
Abstimmung des Themas Kinderschutz mit den freien Trägern der Jugendhilfe und
Schulen
Überprüfung der Strukturen im Rahmen der KWG in den Einrichtungen
Kontrolle der Erreichbarkeit der Dienste
24 - Stunden Erreichbarkeit des KinderNotrufes (auch an Wochenenden)
Rückmeldesystem an KWG - Melder
Kontrolle der Einhaltung von fachlichen und organisatorischen Standards im Rahmen
der Bearbeitung von KWG
In diesem Aufgabenbereich ist die KWG – Steuerungsgruppe tätig. Mitglieder der KWGSteuerungsgruppe sind:
Amtsleiter
Kinderschutzbeauftragter
Abteilungsleiterin des Sozialen Dienstes
Abteilungsleiter Sozialpädagogische Fachdienste
Rechtsstelle des Jugendamtes
Herr Mehring
Herr Kraft
Frau Piedboeuf-Schaper
Herr Kühlborn
Frau Runge
Die Mitglieder der KWG – Steuerungsgruppe haben einen fortlaufenden Prüfungsauftrag in
den verschiedenen Arbeitsbereichen. Die Steuerungsgruppe KWG tagt einmal pro Quartal
nach einem festgelegten Arbeitsschema, um die Ergebnisse der Analyse und Prüfungen
zusammenzuführen, auszuwerten und zu dokumentieren.
Sie trat in 2013 viermal zusammen. Im Prüfungszeitraum 2013 wurden insgesamt 63
Fallakten in den Kategorien Kindernotruf, Meldungen Häuslicher Gewalt, KWG bei Kindern
unter 6 Jahren geprüft.
Die Arbeit der KWG – Steuerungsgruppe bringt die verantwortlichen Leitungskräfte des
Jugendamtes im Bereich der KWG immer wieder an den Punkt, ihrer Fach- und
Organisationsverantwortung umfassend nachzukommen und dies entsprechend zu
dokumentieren. Es soll vermieden werden, dass durch Alltagsroutine und andere
Themenschwerpunkte das Thema „Kinderschutz“ aus dem Fokus gerät.
19
Kinderschutz und Frühe Hilfen
Im Rahmen von Schulungen zum Thema Kindeswohlgefährdung wurden im Jahr 2013
insgesamt 20 Veranstaltungen mit 480 Teilnehmer/innen durchgeführt.
Qualitätszirkel Bochumer Schutzfachkräfte – Kindeswohlgefährdung
Dieses Gremium setzt sich aus Vertretern/innen der freien Träger und dem Jugendamt
Bochum zusammen. Die Steuerung obliegt dem Kinderschutzbeauftragten des Jugendamtes
der Stadt Bochum. In den regelmäßigen Arbeitstreffen werden die Informationen der
unterschiedlichen Arbeitsfelder und Ebenen zusammengeführt. Aus den Rückmeldungen der
vielfältigen Aufgabenbereiche, Fortbildungen und besonders aus den Praxiserfahrungen der
insoweit erfahrenen Fachkräfte ist der kontinuierliche Austausch gewährleistet. Das
Gremium ist im Rahmen des Qualitätsdialoges ein Baustein der Qualitätsentwicklung im
Kinderschutz.
Die Mitglieder des Arbeitskreises der Bochumer Schutzfachkräfte sind:
Dorothée Köllner
Der Paritätische Bochum
Ruth Klein-Funke
Caritasverband Bochum/Katholische Einrichtungen Bochum
Martin Kompa
Diakonie Ruhr / Evangelischer Kirchenkreis Bochum
Ina Lingner
Diakonie Werk im Evangelischen Kirchenkreis
Gelsenkirchen und Wattenscheid
Maria Hagemeister
AWO Ruhr Mitte/Bochum
Regine Hammerschmidt
Kinder- und Jugendring Bochum / AGOT Bochum
Heike Giehl
Jugendamt - städtische Kindertageseinrichtungen Stadt
Bochum/Jugendamt – Expertin und Insoweit erfahrene
Fachkraft für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Peter Kraft
Beauftragter für Kinderschutz (gemäß § 8a SGB VIII) des
Jugendamtes der Stadt Bochum und Geschäftsführer des
Arbeitskreises der Bochumer Schutzfachkräfte
20
Im Rahmen des Qualitätszirkels wurden 13 Sitzungen/Veranstaltungen im Jahr 2013 mit
folgenden Schwerpunktthemen durchgeführt:
•
•
•
•
•
•
•
Schwerpunktthema „Offener Ganztag in Bochum“ mit einer Veranstaltung am 20.
November 2013
Jahrestreffen am 3. Juni 2013 für die insoweit erfahrenen Fachkräfte 2013 mit dem
Thema „Rolle und Funktion der Insoweit erfahrenen Fachkraft“
Durchführung und Organisation der Fortbildungsangebote für Fachkräfte im
Kinderschutz
Evaluationsbögen 2012
Einbeziehung weiterer Einrichtungen / Träger in die Strukturen des Kinderschutzes
Überarbeitung der Tabelle zur Gefährdungseinschätzung und Risikobewertung
Kindeswohlgefährdung
Fallbesprechungen im Beratungskontext
Netzwerkarbeit mit Grundschulen und den Schulsozialarbeiter/innen
Sechs Lehrerinnen in Bochum sind als insoweit erfahrene Fachkraft ausgebildet und den
Bezirken zugeordnet wurden. Die neue zuständige Schulrätin und die sechs Lehrerinnen
treffen sich regelmäßig um sich auszutauschen und um arbeitsfähige Strukturen zu schaffen.
Da die Lehrerinnen nur für ein sehr begrenztes Zeitkontingent für diese Arbeit freigestellt
werden, muss abgewartet werden, wie viele Beratungsanfragen auf sie zukommen und
inwieweit weitere Aufgaben übernommen werden können. Darüber hinaus soll ein Handbuch
erstellt werden, das allen Grundschulen die nötigen Informationen, Verfahrenschritte und
Materialien in gut handhabbarer Form zur Verfügung stellt.
Die sechs Lehrerinnen nehmen an dem Jahrestreffen der insoweit erfahrenen Fachkräfte
und weiteren Fortbildungen teil und bekommen alle relevanten Informationen zum Thema.
Die Zusammenarbeit mit den 35 Schulsozialarbeiter/innen im Kinderschutz wurde in 2013
weiter fortgeführt und die Beratungskontakte intensiviert. Insgesamt wurden 14
Beratungsangebote gem. § 8b SGB VIII wahrgenommen und eine Schulungsveranstaltung
durchgeführt.
Qualitätsdialog mit dem Sozialen Dienst
Der regelmäßige Austausch mit Ruth Piedboeuf-Schaper, Abteilungsleiterin Sozialer Dienst,
Jugendamt Bochum, wurde auch in 2013 fortgesetzt. Bei diesem Treffen wurde die
Zusammenarbeit reflektiert, konkrete „Fälle“ besprochen und weitere Arbeitsaufträge
abgesprochen.
Fortbildungen
Folgende Module wurden von den Schutzfachkräften 2013 angeboten:
• „Schwieriges“ (schwierige Fälle) zur Sprache bringen
• Aufbaukurs: Schwieriges zur Sprache bringen - Teil II
• Basiskurs: Grundlagen des Kinderschutzes in Bochum für „Neue“
• Kollegiale Beratung für Teams (trägerübergreifend
• Diagnostik bei Kindeswohlgefährdung
• Prävention in der Jugendverbandsarbeit / Kinderschutz für Ehrenamtliche
• Kinderschutz für Freizeitleiter/innen
• System Jugendhilfe und Aufbau des Jugendamtes
• Rolle der „insoweit erfahrenen Fachkraft“
21
In Kooperation mit der VHS Bochum wurden zudem Informationsveranstaltungen für die
interessierte Öffentlichkeit angeboten. Diese Kooperation wird fortgesetzt.
Evaluation - Auswertung 2013
Die Ergebnisse der jährlichen Evaluation aller Kindertageseinrichtungen, Kinder- und
Jugendfreizeithäuser, Ambulanter Hilfezentren, Beratungsstellen, OGS und Vereinen geben
wichtige Rückmeldungen für die Arbeit des Qualitätszirkels. Die Daten werden jährlich erhoben.
Quantität und Qualität konnte im Laufe der Zeit erhöht werden. Die Rückmeldungen der
Einrichtungen sind ein wichtiger Baustein in der Weiterentwicklung der Fortbildungsangebote
und der Instrumente und Verfahrensabläufe.
Ergebnisse der Evaluation 2013:
Fortgebildete Mitarbeiter/innen
Bearbeitete § 8 a SGB VIII -Kindeswohlgefährdungsfälle in den
Einrichtungen
davon anteilig keine KWG
davon anteilig mittlere KWG
davon anteilig akute KWG
InsoFa in Fällen eingeschaltet
Meldung aus den Einrichtungen an den Sozialen Dienst des Jugendamtes
211
426
49 %
39 %
12 %
200
210
Erläuterungen zur Statistik:
Im Rahmen der Evaluation wurden Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und
Jugendfreizeitarbeit, Beratungsstellen, ambulante und stationäre Einrichtungen der
erzieherischen Hilfen abgefragt.
Konzept Frühe Hilfen und die praktische Umsetzung
Steuerungsgruppe Frühe Hilfen
Zur Umsetzung des Konzeptes „Frühe Hilfen“ wurde in Bochum eine Steuerungsgruppe
gebildet, die sich wie folgt zusammensetzt:
Leitung
Mitglieder (StA 51)
Mitglieder (StA 53)
Geschäftsführung
Dezernentin Frau Anger
Frau Piedboeuf-Schaper, Herr Kessler, Herr Mehring
Frau Dr. Nagelsmeier, Frau Werthmann-Grossek, Herr Dr. Winter
Herr Kraft
Die „Steuerungsgruppe Frühe Hilfen“ tagte insgesamt viermal im Jahr 2013. Wesentliche
Themen und Arbeitsschwerpunkte waren, nachdem das Konzept aus dem Jahr 2007 einer
intensiven Überarbeitung unterzogen worden war, die Erarbeitung und Umsetzung des
neuen Konzeptes der Frühen Hilfen in Bochum. Hier kam es insbesondere darauf an, die
Netzwerkarbeit so zu strukturieren, dass keine überflüssigen Parallelstrukturen geschaffen
wurden.
Für Personal- und Sachmittel erhielt das Jugendamt aus der Bundesinitiative „Netzwerke
Frühe Hilfen und Familienhebammen“ für das Jahr 2012 eine Förderung in Höhe von
141.310,- Euro und für das Jahr 2013 insgesamt 194.022,- Euro. Unter anderem wurden
diese Mittel für das Team der Familienhebammen des Gesundheitsamtes und für die
Netzwerkkoordination eingesetzt.
22
Arbeitskreis Netzwerk Frühe Hilfen
In diesem Arbeitskreis sind folgende Arbeitsfelder vertreten:
Stadt Bochum - Jugendamt – Beauftragte/r für Kinderschutz
Stadt Bochum - Jugendamt – Abteilung Sozialer Dienst
Stadt Bochum - Jugendamt – Abteilung Jugendförderung
Stadt Bochum - Jugendamt – Kindertageseinrichtungen
Stadt Bochum - Jugendamt – Familienbildungsstätte
Stadt Bochum - Jugendamt – Blickpunkt Kind
Stadt Bochum - Jugendamt – Clearing und Diagnostikstelle
Stadt Bochum - Gesundheitsamt – Gesundheitliche Hilfen für Kinder und Jugendliche
Stadt Bochum – Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Dienste, Pflege- und
Behindertenangelegenheiten
Kinderschutzambulanz Neue Wege – Caritasverband Bochum und Wattenscheid
Frühförderung – Vertretungen der Erziehungsberatungsstellen
Vertreter/innen des Arbeitskreises Schwangerschaftsberatungsstellen
Sprecher/in der Bochumer Kinder- und Jugendärzte
Universitätskinderklinik Bochum – St. Josef-Hospital
Vertreter/in der Freien Praxen Eingliederungshilfen
Vertreter/in der Frühförderungsstelle
Vertreter/in des Frühwarnsystems – Kindernotruf
Im Arbeitskreis „Netzwerk Frühe Hilfen“ findet der fachliche Austausch statt. In diesem
Gremium werden von den Mitgliedern fachliche Themen eingebracht, regelmäßig über
Maßnahmen informiert und Fallbeispiele vorgestellt.
Der Arbeitskreis konstituierte sich im Jahr 2012 und setzte in 2013 kontinuierlich seine Arbeit
fort. Insgesamt fanden drei Treffen des Netzwerkes statt (17. Februar, 17. Juli und 13.
November 2013). Am 12. Dezember 2013 wurde ein zentrales Netzwerktreffen im Clubraum
der Volkshochschule durchgeführt (siehe Bericht unten).
Zentrales Netzwerktreffen Frühe Hilfen
Am 12.12.2014 trafen sich im Clubraum der VHS (Volkhochschule) alle Beteiligten der
„Bochumer Frühen Hilfen“ und stellten ihre Arbeit vor. Sozialdezernentin Britta Anger
eröffnete die Veranstaltung und der Geschäftsführer der Frühen Hilfen, Peter Kraft, stellte die
Eckpunkte des Konzeptes vor. Es folgten Impulsvorträge aus den Bereichen
Schwangerschaftsberatung, Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern des
Gesundheitsamtes, Beratung und Diagnostik „Blickpunkt Kind“ sowie ein Einblick in die
Arbeit des Sozialen Dienstes.
23
Interdisziplinärer Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an
Kindern und Jugendlichen
Der Interdisziplinäre Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an
Kindern führte im Jahr 2013 drei Sitzungen durch.
10. April
10. Juli
06. November
2013
2013
2013
Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern/innen verschiedener Arbeitsbereiche zusammen.
Zu den Teilnehmern/innen gehören:
Mitarbeiter/innen des Jugend- und Gesundheitsamtes
Bochumer Kinder- und Jugendärzte
Ärzte aus der Bochumer Kinderklinik
Mitarbeiter/innen aus dem Bereich der erzieherischen Hilfen
Mitarbeiter/innen aus den Bochumer Beratungsstellen
Mitarbeiter/innen aus den Kindertageseinrichtungen
Vertreter/innen aus den Bereichen:
Schulen
Kriminalpolizei
Staatsanwaltschaft
Gericht
Verfahrenspflege
Rechtsanwälte
Weißer Ring.
Folgende Schwerpunktthemen wurden auf den Sitzungen behandelt:
•
•
•
•
•
•
Vorbereitung und Durchführung der 3. Kinderschutzkonferenz
Schweigepflicht und Opferschutz
Migrationsarbeit und Kinderschutz
Vorstellung anonymisierter Fallbeispiele aus den Handlungsfeldern
Zusammenarbeit im Netzwerk
Vorstellung Entwurf Konzept Frühe Hilfen.
24
Produktorientierte Berichterstattung über die Leistungen der Jugendhilfe
Produktplan des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden im Haushaltsplan der Stadt Bochum in den
Produktbereichen „Soziale Hilfen“ (1.31) und „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (1.36)
abgebildet. Die Produktbereiche gliedern sich in 7 Produktgruppen, die in 19 Produkte
untergliedert sind (siehe hierzu Schaubild „Produktplan des Jugendamtes“ auf der
nachfolgenden Seite).
Dem Jugendamt sind folgende Produktgruppen zugeordnet:
Produktbereich 1.31 Soziale Hilfen
31 07 - Betreuungen / Unterhaltsleistungen mit den Produkten
Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
31 10 Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) mit den Produkten
BuT Leistungen SGB XI, XII
Hilfe für Asylbewerber-analog- BuT
BuT Leistungen nach dem AsylbLG
BuT Leistungen für Wohngeld, Kindergeld Zuschlag
BuT Leistungen SGB II
BuT Leistungen Schulsozialarbeit.
Produktbereich 1.36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe:
Der Produktbereich 1.36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gliedert sich wie folgt:
36 01 - Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung
diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte:
Kindertageseinrichtungen
Förderung von Kitas freier Träger
Tagespflege
36 02 - Kinder- und Jugendarbeit
diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte:
Außerschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Jugendsozialarbeit
36 03 - Hilfen zur Erziehung
diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte:
Adoption und Pflegefamilien
Gerichtshilfen, Ambulante und Stationäre HzE
Förderung freier Träger (HzE)
36 04 - Institutionelle Bildung und Beratung
diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte:
Familienbildung und Beratung
Schulpsychologische Beratung
36 05 - Vormundschaftswesen
entspricht dem Produkt:
Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften / Beistandschaften
25
26
27
Organisation und Personal des Jugendamtes
51 0
Jugendhilfeplanung,
Kinderschutz, Ideen- u.
Beschwerdemanagement
Rechtsstelle, Revision,
Qualitätsentwicklung,
Qualitätsmanagement
Controlling,
Mitarbeiter/innen 6
Jugendamt
Amtsleiter
Herr Mehring
Institut
51 1
Grundsatz, Verwaltung
51 2
Kindertagesbetreuung
Abteilungsleiterin
Frau Tomczak
Mitarbeiter/innen
Verwaltung 13
Abteilungsleiter
Herr Klingenberg
Mitarbeiter/innen
Verwaltung 29
Betreuungen,
Amtsvormundschaften,
Unterhaltsvorschuss
Mitarbeiter/innen 45
D
Städt. Kindertageseinrichtungen
Mitarbeiter/innen 195
+ 17 Praktikanten/innen
+ 7 Poolkräfte
Kindertagespflege
Mitarbeiter/innen 7
51 3
Jugendförderung
Abteilungsleiter
Herr Keßler
Mitarbeiter/innen
Verwaltung 12
Städt. Kinder- und
Jugendfreizeithäuser
Mitarbeiter/innen 39
+ 3 Trainees
Kinderbüro 9
Jugendsozialarbeit 19
Schulsozialarbeit 35
BuT 23
28
51 4
Sozialer Dienst
Abteilungsleiterin
Frau Piedboeuf-Scharper
Mitarbeiter/innen
Verwaltung 28
Sozialer Dienst
Mitarbeiter/innen 82
(+ 3 Mitarbeiter in den
Initiativen Nachbarschaft)
+ 5 Trainees
51 FPZ
Familienpädagogisches
Zentrum Institutsleiter
Herr Heuer
Mitarbeiter/innen 50
(+ 148 Honorarkräfte)
Arbeitsgruppe
51 01
Besondere
Sozialpädagogische
Fachdienste
Herr Kühlborn
Mitarbeiter/innen 17
Verwaltung 3
Personal des Jugendamtes
Prozentuale Verteilung der Mitarbeiter/innen des Jugendamtes auf die
Fachabteilungen
Sozialer Dienst/
Wirtschaftl. Jugendhilfe;
114;
18%
Familienpädagogisches
Zentrum;
51;
8%
Amtsleitung/ 510;
7;
1%
Grundsatz/Verwaltung/
Vormundschaftswesen/
UVG/ Betreuung;
59;
9%
Besondere Sozialpäd.
Fachdienste;
21;
3%
Bildung und Teilhabe;
23;
4%
Schulsozialarbeit;
35;
6%
Kindertagesbetreuung;
232;
38%
Kinder- und
Jugendarbeit;
80;
13%
Abbildung 1 - Personal des Jugendamtes
Fortbildungen der Mitarbeiter/innen
Fortbildungen 2013
Gesamt:
weiblich
männlich
622
511
111
%
82,2
17,8
Teilnehmer/innen
Gesamt
weiblich
männlich
Anzahl der Fortbildungstage
Interne
Fortbildungen
Externe
Fortbildungen
123
102
21
193
54
44
10
89
Mitarbeiter/innen
des Jugendamtes
Finanzieller Aufwand für interne Fortbildungen von insgesamt
13.685 ,- EUR
Finanzieller Aufwand für externe Fortbildungen von insgesamt
66.300 ,- EUR
Die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes wurden im Jahr 2013 für insgesamt 79.985,- Euro
fortgebildet. Es wurden 13.685,- Euro für interne und 66.300,- Euro für externe Fortbildungen
verwandt.
29
Haushaltsdaten des Jugendamtes 2013
Im Haushaltsjahr 2013 betrug der fortgeschriebene Haushaltsansatz des Jugendamtes ohne
Personalkosten (Aufwandsbudget) 133.458.808 EUR. Erträge wurden in Höhe von
49.907.691 Euro geplant, so dass insgesamt ein prognostiziertes Jahresergebnis (Aufwand –
Ertrag) von 117.231.994 Euro (Jahresfehlbetrag) beziffert wurde.
Das vorläufige Ergebnis 2013 in Euro:
Erträge und
Aufwendungen 2013
Ergebnis
2012
Haushaltsplan
2013
Fortgeschriebener
Haushaltsansatz
2013
Ergebnis /
vorläufiges
IST
(24.03.2014)
Erträge
51.865.326
Aufwendungen, Bilanzielle
Abschreibungen und
Interne Verrechnungen
123.299.889
46.078.668
49.907.691
51.400.266
124.805.786
133.458.808
131.497.344
29.605.706
26.729.815
26.729.815
25.516.498
1.242.795
1.205.356
1.205.356
0
5.582.071
5.745.706
5.745.706
4.872.236
104.554.996
(- Überdeckung/ + Unterdeckung)
(Ohne Teilprodukt 3110 Bildung und Teilhabe)
112.407.994
117.231.994
110.485.812
Personal und Versorgung
Bilanzielle
Abschreibungen
Interne Verrechnungen
Ergebnis
- Aufwand minus Ertrag
Anteil Jugendamt – Gesamtstadt
Ordentliche Aufwendungen – Ist 2013
Jugendamt;
Ordentliche
Aufwendungen
12%
Gesamtstadt;
Ordentliche
Aufwendungen
88%
Abbildung 2 - Jugendamt/Stadt
30
Vorläufiges Ergebnis des Haushaltsjahres 2013
Millionen
Vorläufiges Ergebnis des Jugendamtes (Stand 24.03.2014) im Hauhaltsjahr 2013
200 €
150 €
100 €
50 €
0€
vorl. Ergebnis
Ertrag 2013
Aufw endungen 2013
51.400.266 €
161.886.079 €
(Summe der Aufwendungen inkl.
Personalaufwand und interne
Verrechnungen)
Abbildung 3 - Ergebnis 2013
Das (vorläufige) Ergebnis (Stand März 2014) der einzelnen Profitcenter stellt sich wie folgt dar:
Produktgruppe des Jugendamtes
Erträge und Aufwendungen 2013
Stand März 2014
3107
73.747
5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
2.312.054
100.565
340.308
Gesamt
3605
34.863.206
92.747
3.600
7.868.106
404.001
138.075
550
91.082
62.970
5.384.977
32.315
686.074
348
473
3.500
2.414
7.883.397
6.736
769.699
25.516.498
541.181
29.106
5.158.477
4.235.217 65.325.757 4.212.775 50.223.731 1.027.778
70.550
125.095.807
48.583
1.243.023
1.379.137 10.499.297 3.630.529
12 Versorgungsaufwendungen
13 Aufwendungen für Sach- /
Dienstleistungen
3604
143.447
7 Sonstige ordentliche Erträge
11 Personalaufwendungen
3603
19.000
7.864.506
4 Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
6 Erträge aus Kostenerstattung/-umlage
3602
33.392.333 1.030.001
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3 Sonstige Transfererträge
3601
328.324
2.330.994 1.358.298
6.976.079 2.261.757
570.575
14 Bilanzielle Abschreibungen
15 Transferaufwendungen
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen
159.311
438.697
224.939
275.694
37
20 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
** Interne Verrechnungen
Ergebnisrechnung vor interner
Leistungsverrechnung /vorläufiges IST
März 2014
Ergebnisrechnung nach interner
Leistungsverrechnung /vorläufiges IST
März 2014
Profitcenter
Aufwendungen
(Summe Zeilen 13, 15 und 16)
Aufwendungen
(Summe Zeilen 13, 15 und 16 u. interne
Leistungsverrechnungen)
Profitcenter
Erträge
/Summe Zeilen 2 – 7)
95.799
242.266
2.199.886
539.864
1.629.892
155.695
3.716.188 36.823.475 8.195.022 52.552.887 3.408.068
37
104.632
917.938
4.872.236
105.613.576
3.958.455 39.023.361 8.734.885 54.182.779 3.563.762 1.022.570
110.485.812
6.101.989 78.594.745 9.426.541 58.046.079 3.926.552
917.938
157.013.842
6.344.255 80.794.631 9.966.405 59.675.971 4.082.247 1.022.570
161.886.078
2.385.801 41.771.270 1.231.519
5.493.192
Abteilung / Produktgruppe
511 Unterhaltsvorschuss, Betreuungen
512 Kindertagesbetreuung
513 Jugendförderung
514 Sozialer Dienst
5101 Besondere Sozialpädagogische Fachdienste
51FPZ Familienpädagogisches Zentrum
511 Amtsvormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften
31
518.484
3107
3601
3602
3603
3603
3604
3605
0
51.400.266
Gesamtaufwand des Jugendamtes in Höhe von 161.886.078,- Euro
- Verteilung auf die Produktgruppen des Jugendamtes- (Stand 24.03.2014)
3605;
1.022.570 €;
1%
3604;
4.082.246 €;
3%
3107;
6.344.255,46 €
; 4%
3603;
59.675.970 €;
37%
3601;
80.794.631,24 €;
49%
3602;
9.966.405 €;
6%
Abbildung 4 - Aufwand/Produktgruppen
3107 UVG/Betreuung
3603 Hilfen zur Erziehung
3601 Kindertagesbetreuung
3604 Institutionelle Bildung und Beratung
3602 Kinder- und Jugendarbeit
3605 Vormundschaftswesen
Personalkosten des Jugendamtes
Personalkosten Jugendamt 2013 mit einem Gesamtvolumen von 25.516.498 EUR
Auswertung nach Profitcentern
PC 36 04
Institutionelle Bildung
u.Beratung
2.261.758
9%
PC 36 05
Vormundschaftswesen
769.699
3%
PC 36 03
Hilfen zur Erziehung
6.976.079
27%
PC 31 07
UVG/Betreuung
1.379.137
5%
PC 36 01
Kindertageseinrichtungen/
Tagespflege
10.499.297
42%
PC 36 02
Kinder-und Jugendarbeit
3.630.529
14%
Abbildung 5 - Personalkosten
32
Zentrale Dienste (ZD) - Budget des Jugendamtes nach Produktgruppen -
PC 36 0
3 Hilfen zur Erziehung
703.316,24
18%
PC 36 04
Institutionelle Bildung und
Beratung
387.991,66
10%
PC 36 05
Vormundschaftswesen
26.246,57
1%
PC 31 07
Betreuungen/UVG
226.998,82
6%
PC 36 01
Betreuungen von Kindern in
Kindertageseinrichtungen
1.685.883,55
44%
PC 36 02
Kinder- und Jugendarbeit
792.437,09
21%
Abbildung 6 - ZD-Budget
33
Berichte aus den Bochumer Sozialräumen
36
BergenHiltrop
19 Riemke
24
Günnigfeld
18 Hofstede
17 Hordel
10 Grumme
16 Hamme
Bezirk I
11
d r Gl
e ie e is
ck -
25 Wattenscheid
Mitte
15 Kruppwerke
27 Westenfeld
28
Höntrop
29
Eppendorf
63
WeitmarMitte
64
WeitmarMark
66
Dahlhausen
14 d
S ü en in n t a d t
s
26
Leithe
Bezirk II
391-393
37
Gerthe
Bezirk III
38
HarpenRosenberg
39
Kornharpen/
VoedeAbzweig
13 Altenbochum
46
Laer
47
Werne
49
LangendreerAlter Bf
Bezirk IV
48
Langendreer
485 488
53
WiemelHausen/
Brenschede
55
Querenburg
Bezirk V
Die Arbeit des Jugendamtes ist
sozialräumlich ausgerichtet. Das
Bochumer Stadtgebiet gliedert
sich in sechs Bezirke, die sich
aus den verschiedenen Sozialräumen zusammensetzen.
Unterjährig finden Konferenzen
sowohl in den Sozialbezirken als
auch auf Bezirkssozialraumebene
statt.
Bezirk VI
65
Linden
54
Stiepel
Bezirkssozialraumkonferenzen 2013
Bezirk:
Veranstaltungsort:
Ansprechpartner:
I
Mitte
Clubraum
Christian Papies
II
Wattenscheid
Wattenscheider Rathaus
Uwe Lührs
III
Nord
Rolf Stemmermann
IV
Ost
U 27
Jugendfreizeithaus Gerthe
Bürgerhaus Bochum-Ost
Am Born 10
V
Süd
Rita Fries-Krüger
VI
Süd-West
JUMA
Jugendfreizeithaus Steinkuhl
Bezirksverwaltungsstelle
Hattinger Straße 389
Stephanie Jordan
Sascha Schmidt
(Stand 2013)
Schwerpunkthemen in den Bezirkssozialraumkonferenzen 2013 waren u. a.:
Berichtsstand der Schulsozialarbeiter/innen über BuT in den Bochumer Schulen
Präventive Maßnahmen
Rückblick „10 Jahre Sozialraum“;
Sozialbericht Bochum 2012 sowie die Broschüre „Ortsteile kompakt 2012
Vorstellung „Blickpunkt Kind“ - Ambulanz für Beratung und Diagnostik in der
Jugendhilfe
Die Teilnehmerstruktur der Konferenzen setzt sich je nach Anforderungen des Sozialraumes
aus Teilnehmern/innen der verschiedenen Bereichen der Kinder und Jugendarbeit
zusammen wie z. B. : Sozialer Dienst, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen,
Jugendfreizeithäuser, Straßensozialarbeit, Gesundheitsamt, Schulen, Polizei, Ambulante
Jugendhilfezentren und andere Fachdienste.
34
Die Koordination der sozialräumlichen Arbeit, in den jeweiligen Sozialräumen, erfolgte im
Jahr 2013 durch Mitarbeiter/innen des Jugendamtes.
Die Sozialraumkoordinatoren/innen 2013
Sozialraum
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Nr.
10
11
13
14
15
Telefon
910 3138
910 5171
910 1081
910 3186
910 1375
Arbeitsbereich
51 43 Bo - Nord
51331
51 41 Bo - Mitte
51 41 Bo - Mitte
51 41 Bo - Mitte
910 3755
51 41 Bo - Mitte
18
19
KoordinatorIn
Heidrun Schlüter*
Martin Hachtkemper
Nina Bergjürgen
Patricia Piechota
Christa
Drengenburg
Ann-Christin
Wenzlow
Doris Rheker**
Renate Grundig
Hamme/Hordel 06/08
16
Hofstede
Riemke
910 3197
53 13 59
51 43 Bo - Nord
51 32
Günnigfeld
Wat-Mitte
Leithe
24
25
26
Boris Glitzner
Patricia Lorenz
Maik Loose
910 6485
910 6478
910 6375
51 42 Bo - Wat
51 42 Bo - Wat
51 42 Bo - Wat
Westenfeld
27
Marissa Wenning
910 6379
51 42 Bo - Wat
Höntrop
28
Eva Kleines
910 3567
51 42 Bo - Wat
Eppendorf
29
Klaus Breddemann
Gerthe//Hiltrop/Bergen 37/36 Stefan Kreggenfeld
Kornharpen/
Harpen/ Rosenberg
Laer
Werne
Langendreer
8 78 70
51 32
Anita Falkowski
910 4112
51 43 BVZ
46
47
48
Jürgen Wolf
Helga Kallmeier
Gabriele Dembski
610 65473
910 9365
910 9362
51 331
51 44 Bo – Ost
51 44 Bo - Ost
Langendreer Alter
Bahnhof
Wiemelhausen/
Brenschede
Stiepel
49
Manfred Grundig
28 65 41
51 32 Bo - Ost
53
Kirsten Fontius
910 9163
51 45 Bo - Süd
54
Tobias Lenz
910 9164
51 45 Bo - Süd
Querenburg
55
Bernd Laschitzki
38 30 38
51 32
Weitmar-Mitte /Mark
38
02327 605440 51 331
63/ 64 Jürgen Kotbusch
02327 605440 51 331
Linden
65
Axel Schneider
5996217
51 46 Bo - Südwest
Dahlhausen
66
Britta Küper
599 6213
51 46 Bo - Südwest
Teilnahme an der Sozialraumkonferenz *Stadtteilladen Grumme/**“Hofsteder Runde”
(Stand April 2013)
35
Fachbereiche des Jugendamtes
Amtsleitung und Mitarbeiter/innen 51 0
Amtsleitung
Dolf Mehring
Jugendhilfeplanung
1
Beauftragter für Kinderschutz, Fortbildungen Frühe Hilfen
1
Ideen- und Beschwerdemanagement, Rechtsstelle
1
Revision, Qualitätsentwicklung, Rechtsstelle
1
Amtscontrolling, Qualitätsmanagement,
1
Audit „Familiengerechte Kommune“
Verwaltung
1
Inhalte und Ziele
Jugendhilfeplanung
Die Aufgabe der Jugendhilfeplanung wird in § 80 SGB VIII beschrieben. So heißt es in
Abs. 1, die Jugendhilfeplanung habe den Bestand an Einrichtungen und Diensten
festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen
der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum
zu ermitteln sowie die notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Hierzu
werden zu den unterschiedlichen Fachbereichen Teilpläne erstellt.
Der Schwerpunkt der Arbeit lag in 2013 bei der Erstellung des neuen Kinder- und
Jugendförderplanes 2015-2020, der in Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugendförderung
konzipiert und umgesetzt wurde. Dieser war erstmalig Teil der Sozialplanung des
Sozialdezernats, so dass der Kinder- und Jugendförderplan nun auch ein Teilplan der
Jugendhilfeplanung ist. Die Koordination des Prozesses erfolgte entsprechend durch die
Jugendhilfeplanung. Die fachliche Verantwortung lag weiterhin in der Fachabteilung, wurde
aber durch Aspekte der Jugendhilfeplanung ergänzt. So wurden in den Kinder- und
Jugendförderplan 2015-2020 Bezirksprofile aufgenommen, die neben wesentlichen
sozialstrukturellen Kennzahlen auch die Angebotsstrukturen und die geplanten Maßnahmen
sozialräumlich beschreiben.
Das Thema Kindertagesbetreuung war auch im Jahr 2013 wichtiges Thema der
Jugendhilfeplanung. Zu den dauerhaften Aufgaben zählt die Koordination der jährlich
anstehenden KiBiz-Planung, die gemeinsam mit der Abteilung für Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege unter Beteiligung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in
Bochum geplant wurde. Ziel der Planungen für das Kindergartenjahr 2014/2015 war der
weitere Ausbau an Betreuungsangeboten für unter Dreijährige sowie die Sicherung eines
bedarfsgerechten Angebots für Kinder ab drei Jahren. Einrichtungen in sozialstrukturell
besonders belasteten Ortsteilen oder mit einem Profil, das eine gesonderte Förderung
begründet, konnten im Rahmen der KiBiz-Planung Anträge auf Förderung als
Brennpunkteinrichtung stellen, die von der Jugendhilfeplanung und der Abteilung für
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geprüft wurden.
36
Darüber hinaus ist die Jugendhilfeplanung für die Koordination der Sozialräumlichen Arbeit
verantwortlich. Hierzu zählt die inhaltliche Ausgestaltung und Organisation der
Sozialraumkoordinator/innentreffen, die Beratung und Informationsweitergabe von wichtigen
Themen aus den und in die Sozialräume(n) sowie die Vorstellung der Konzeption der
sozialräumlichen Arbeit in Bochum. Zu den Sozialraumkoordinator/innentreffen werden
neben den Sozialraumkoordinator/innen auch die Amtsleitung sowie die Abteilungs- und
Sachgebietsleitungen eingeladen. Die Koordination der Sozialräumlichen Arbeit ist eine
wichtige Schnittstelle zwischen Sozialraumkoordinator/innen und der ‚Verwaltung’ – sie soll
den Informationsaustausch in beide Richtungen unterstützen und so zur Transparenz
beitragen. Damit ist die sozialräumliche Orientierung ein wichtiges Instrument der
Jugendhilfeplanung zur Erfüllung der in § 80 Abs. 1 und 2 benannten Aufgaben.
In 2013 wurde zudem mit den Vorbereitungen für den anstehenden Teilplan
„Familienunterstützende Leistungen“ begonnen, der ab 2014 bearbeitet wird. Hierzu wurde
ein Workshop mit den betroffenen Abteilungen und Instituten eingerichtet, der den Prozess
fachlich begleitet.
Zu den weiteren Aufgaben der Jugendhilfeplanung zählte in 2013 auch die Mitarbeit an der
kommunalen Sozialplanung und die Beteiligung an den „Bochumer Ortsteilen Kompakt
2013“, die angesichts des ab August 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruchs als
Schwerpunktthema den U3-Ausbau hatten.
Daneben war die Jugendhilfeplanung in verschiedene dezernatsübergreifende Projekte
eingebunden. Insbesondere in Projekte der Städtebauförderung bei denen die Bedarfe der
Jugendhilfe einzubringen waren (Stadtumbau West(end); Soziale Stadt Wattenscheid…)
Kinderschutz
Arbeitskreise und Qualitätszirkel
Die Aufgabenbereiche des Kinderschutzbeauftragten der Stadt Bochum umfassen neben
dem gesetzlichen Kinderschutz gem. § 8a SGB VIII sowie § 8b SGB VIII, die Begleitung des
KinderNotrufs, die Durchführung und Organisation von Schulungen von Fachkräften des
Jugendamtes und der Freien Träger, die Geschäftsführung im Qualitätszirkel der Bochumer
Schutzfachkräfte-Kindeswohlgefährdung, sowie die Geschäftsführung des Arbeitskreis
Netzwerk Frühe Hilfen, der Fachsteuerungsgruppe Frühe Hilfen und des Interdisziplinären
Arbeitskreises gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an Kindern.
(Siehe hierzu den ausführlichen Bericht, Kinderschutz und Frühe Hilfen Seite 20)
Revision, Qualitätsentwicklung, Rechtsstelle
Innenrevision, Steuerung, Begleitung, Konzeption und Qualitätsentwicklung für die
Fachabteilungen des Jugendamtes sind zielgerichtet auf die Beratung und Unterstützung bei
der Einführung innovativer und Fehler vermeidender Verfahren und für die Verbesserung der
Aufbau- und Ablauforganisation im Jugendamt.
Vielfältigkeit zeichnete das vergangene Jahr aus. Die Aufgabenbreite war nach wie vor
anspruchsvoll und zog sich durch alle Bereiche.
Wie bereits in den Vorjahren wurden innerhalb des internen Informations- und
Kontrollsystems die Einhaltung des Standardverfahrens bei Kindeswohlgefährdung und die
präzise Dokumentation der Prozessabläufe hinsichtlich der Transparenz und der
Nachvollziehbarkeit überprüft. Die Ergebnisse wurden vierteljährlich in der Arbeitsgruppe
“Steuerung Kindeswohlgefährdung” abgebildet. Das Verfahren zum Risikomanagement bei
Kindeswohlgefährdung wurde noch einmal überarbeitet und der Pflegekinderdienst wurde
37
einbezogen. Darüber hinaus wurde die Verfügung überarbeitet und an die praktischen
Erfahrungen der ersten Jahre angepasst.
Die Rechtsstelle des Jugendamtes ist für die Unterstützung der Fachdienste konzipiert. Die
Tätigkeit besteht einerseits aus der regelmäßigen Auswertung der vielfältigen
Rechtsprechung des Jugendhilferechts, insbesondere auch in Verfahren zur Regelung des
Sorgerechts, im Unterhalts- und Unterhaltsvorschussrecht, im rechtlichen Bereich der
Vormünder. Außerdem werden die Fachabteilungen in den komplexen und umstrittenen
rechtlichen Fragestellungen in Verwaltungsstreitverfahren sowie sonstigen Streitverfahren
z.B. vor dem Verwaltungs- oder Arbeitsgericht und in familiengerichtlichen Verfahren vor
dem Amtsgericht bzw. in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht beraten und
unterstützt. Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, des Aufenthaltsbestimmungsrechts und
Themen im Zusammenhang mit § 8a SGB VIII wurden aufgegriffen und einer Lösung
zugeführt. Darüber hinaus unterstützte die Rechtsstelle die Fachabteilungen z. B. bei Fragen
des Datenschutzes und der Akteneinsicht sowie der Auslegung öffentlich-rechtlicher
Einzelfragen.
Seit Ende des Jahres 2013 werden die bestehenden Amtsverfügungen aktualisiert, neu
gestaltet und zugeordnet. Die Bearbeitung wird im Juni 2014 abgeschlossen sein.
Die Aufgabe der Begleitung, Konzeption und Qualitätsentwicklung war im vergangenen Jahr
geprägt von der Einführung des neuen Verfahrens bei der Zusammenarbeit mit den Trägern
der freien Jugendhilfe, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Bochum tätig
sind. Im Rahmen der Konzeption neuartiger Verfahren, der Entwicklung und Prüfung von
Verfahrensabläufen innerhalb des Jugendamtes wurden die (ersten) Praxiserfahrungen
genutzt, um das System weiter zu entwickeln und zu verbessern.
Zu den weiteren Aufgaben gehörte im Jahr 2013 die Anerkennung von Trägern der freien
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Die zahlreichen Anträge wurden geprüft und ggf. zur
Entscheidung dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.
Insbesondere gab es auch im Jahre 2013 in den bestehenden Arbeitskreisen unter der
Leitung der Qualitätsentwicklung, Rechtsstelle verschiedene Gesprächsrunden für die
Zusammenarbeit
•
zwischen dem Familiengericht mit dem Pflegekinderdienst und dem Sozialen Dienst
•
der Staatsanwaltschaft, den Jugendrichter/innen und Jugendschöffenrichter/innen mit
den Mitarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt Bochum
Die Einladungen fanden großen Anklang bei den Richter/innen, Staatsanwälte/innen und den
Mitarbeiter/innen der Fachabteilungen. Es konnte kleine Probleme aber auch ganz große
Konflikte gelöst werden.
Ein weiterer Bestandteil der Arbeit war auch im vergangenen Jahr die Teilnahme an den
überörtlichen Arbeitskreisen “Unterhaltsvorschuss” und “Beistandschaften” sowie an dem
Arbeitskreis in Bochum, dem „Runden Tisch im Familienrecht“. „Der Runde Tisch im
Familienrecht“ findet nun schon seit fünf Jahren regelmäßig drei bis vier Mal im Jahr statt.
Beteiligt sind Familienrichter/innen, Mitarbeiter/innen des Jugendamtes, Mitarbeiter/innen der
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Rechtsanwälte/innen, Verfahrensbeistände, Rechtspfleger.
Ziel ist es u. a. im Gespräch die Aufgaben und den Auftrag der jeweiligen Profession kennen
zu lernen und die Zusammenarbeit in der Praxis wirkungsorientiert weiterzuentwickeln. Im
vergangenen referierten u .a. Frau Prof. Dr. Salewski und Herrn Prof. Dr. Stürmer und gaben
einen Zwischenbericht zu der aktuellen Studie zu „Qualitätsstandards in der
familienpsychologischen Begutachtung“.
38
Im Jahre 2013 wurde der Qualitätszirkel Kinderschutz mit dem Landesjugendamt WestfalenLippe und 20 Jugendämtern beendet; es konnten Grundsätze und Bestandteile eines
qualitativ guten Verfahrens zum Kinderschutz erarbeitet werden, die in einem Bericht des
LWL aus der Arbeit des Qualitätszirkels Kinderschutz zusammengefasst wurden.
Zu den ständigen Aufgaben in der Rechtsstelle gehört es seit Jahren, die Ausbildung der
juristischen Referendare in der Verwaltungsstation zu begleiten. Die Referendare und
Referendarinnen bekommen auf diese Weise auch einen Einblick in die schwierigen, nicht
nur juristisch lösbaren Aufgaben eines Jugendamtes, z.B. des Sozialen Dienstes, des
Pflegekinderdienstes und der im Abstammungs- und Unterhaltsrecht tätigen
Mitarbeiter/innen. Im Rahmen der innerbetrieblichen Ausbildungen wurden zusammen mit
der
Prozessvertretung
im
Arbeitsbereich
der
Beistandschaften
und
der
Unterhaltsvorschusskasse Fachseminare für die Mitarbeiter und Mitarbeiterin veranstaltet,
und zwar zu den Themen “Zwangsvollstreckung”, mit Blick auf die “Reform der
Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung”.
In der Kooperation mit der evangelischen Fachhochschule Bochum wurde den
Studenten/innen zusammen mit der Leitung der besonderen sozialpädagogischen
Fachdienste das Aufgabespektrum des Pflegekinderdienstes des Jugendamtes Bochum
vorgestellt und an einem besonders schwierigen Fall aus der Praxis, in dem ein
umfangreiches Schutzkonzept bei Kindeswohlgefährdung einrichtet war, dargestellt. Die
Studenten/innen begrüßten die Zusammenarbeit und bedankten sich für den konstruktiven
Austausch zwischen ihnen und den Mitarbeitern des Jugendamtes Bochum.
Ideen- und Beschwerdemanagement im Jugendamt
Die kooperative Zusammenarbeit zwischen dem Ideen- und Beschwerdemanagement (51 0
BSM) und den Fachabteilungen im Jahre 2013 kann als positiv bewertet werden.
Anregungen, Vorschläge und Tipps in Richtung Fachabteilungen sind als unterstützendes
Instrumentarium verstanden und in die Diskussionen zur Verbesserung der Abläufe mit
aufgenommen worden. Nicht zuletzt konnte eine Verbesserung auch dadurch erreicht
werden, weil sämtliche Prozessschritte in den einzelnen Verfahren mit der dafür
notwendigen Transparenz für alle Beteiligten angegangen worden sind. In zahlreichen
Vermittlungsgesprächen ist es gelungen, die Beschwerdeführer/innen überwiegend
„zufrieden“ zu stellen, was allerdings nicht bedeutet, zu ihren Gunsten in getroffene
Entscheidungen eingegriffen zu haben.
Die kurzen Bearbeitungswege haben sich bewährt, d.h. direkte Ansprechpartner für 51 0
BSM waren und bleiben auch weiterhin die Abteilungs- und Institutsleitungen. Neben dem
Versuch einer fortwährenden Verwirklichung größtenteils kurzer bis sehr kurzer
Bearbeitungslaufzeiten konnte im Sinne eines nicht zu unterschätzenden Service- und
Qualitätsmerkmals auch erreicht werden, dass „Leitung genau weiß, was in ihrem
Fachbereich geschieht“.
Auszug aus der Jahresbilanz 2013 des Ideen- und Beschwerdemanagements
Kernaussagen:
•
•
•
•
Die Zahl der Anliegen ist mit „63“ im Vergleich zum Vorjahr (78) zurückgegangen.
Spitzenreiter waren erfreulicher Weise auch in diesem Jahr wieder die
herangetragenen Bitten und Hilfeersuchen.
Die nach wie vor überwiegend kurzen Bearbeitungslaufzeiten sind erneut positiv zu
beurteilen.
Es ist keine Beschwerde im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen
U3-Platz zum 01.08.2013 eingegangen.
Gleiches gilt für die Erreichbarkeit von Mitarbeiter/innen im Amt.
39
Art des Anliegens (z. B. Bitten, Hilfeersuchen, klassische Beschwerden)
Die Zahl der Eingaben im Jahr 2013 ist im Vergleich zu denen des Jahres 2012 in der Bilanz
mit 15 Anliegen niedriger ausgefallen. Spitzenreiter bildeten – wie schon in den beiden
letzten Jahren - mit Abstand die an die Oberbürgermeisterin, den Amtsleiter sowie an das
Ideen- und Beschwerdemanagement herangetragenen Bitten und Hilfeersuchen. Davon
waren die jeweiligen Abteilungen - mit leichten Veränderungen im Vergleich zu den
Vorjahren - der Höhe nach (in einer Rangliste) wie folgt betroffen:
2013
514 Sozialer Dienst
51FPZ Familien-pädagogisches
Zentrum
514
51FPZ
512 Kindertagesbetreuung
2012
14
2011
514
14
514
17
6
51FPZ
10
51FPZ
5
512
3
512
6
512
2
511 Grundsatz, Verwaltung
511
2
511
3
511
3
5101 Besondere Sozialpädagogische Fachdienste
5101
1
5101
0
5101
2
513 Jugendförderung
513
0
513
0
513
1
Bearbeitungslaufzeit
Die Bearbeitungslaufzeit der Anliegen im Jahr 2013 betrug – wie schon im Jahre 2012 - in
den meisten Fällen bis zu 1 Woche und kann mit Blick auf die kooperative Zusammenarbeit
zwischen 51 0 BSM und den Fachabteilungen weiterhin insgesamt als positiv bewertet
werden. Damit konnte der aus Sicht des BSM begrüßenswerte kooperative Arbeitsstil im
Jugendamt weiterhin so erfolgreich aufrechterhalten werden. Die Bearbeitungslaufzeiten im
Jahr 2012 zeigten in Relation ähnliche Werte auf. Eine weitere Stabilisierung in der
„kurzfristigen“ Erledigung der Anliegen ist erkennbar und auch künftig anzustreben (die
Zahlen aus 2012 sind zu Vergleichszwecken in der Farbe blau aufgeführt).
40
Bearbeitungslaufzeit
Bis 2 Wochen
Bis 4 Wochen
Sofort erledigt
Bis 3 Wochen
Bis 5 Wochen
Über 5 Wochen
2013
12
2012
(11)
12
11
7
1
1
(6)
(13)
(7)
(6)
(8)
Abteilung
514 Sozialer Dienst
51FPZ Familienpädagogisches Zentrum
512 Kindertagesbetreuung
511 Grundsatz, Verwaltung
5101 Besondere Sozialpäd. Fachdienste
513 Jugendförderung
Erledigungsstatus:
Der überwiegenden Anzahl der Beschwerden (insgesamt 42) konnte – wie auch schon im
Jahre 2012 - nicht abgeholfen bzw. Bitten und Hilfeersuchen der Beschwerdeführer/innen
nicht entsprochen werden. Dennoch ist es in 17 Fällen wieder gelungen, die/den
Beschwerdeführer/in „zufrieden zu stellen“, in 4 Fällen zumindest teilweise. Spitzenreiter in
beiden Positionen mit annähernd identischen Werten waren diesmal – abweichend vom
Vorjahr - die Abteilung 51 4 und das Familienpädagogische Zentrum.
41
Abteilung
514 Sozialer Dienst
51FPZ Familienpädagogisches Zentrum
512 Kindertagesbetreuung
511 Grundsatz, Verwaltung
5101 Besondere Sozialpäd. Fachdienste
513 Jugendförderung
Jugendamtselternbeirat
Jugendamtsleiter Dolf Mehring moderierte auch im Jahr 2013 die Veranstaltung zur Neuwahl
des inzwischen dritten Jugendamtselternbeirats (Stadtelternrat) in Bochum. Die Wahl fand
am Montag, 14. Oktober 2013, im Ratssaal des Historischen Rathauses statt. Dolf Mehring
machte in seiner Begrüßungsrede wiederum deutlich, wie wichtig eine hohe Elternbeteiligung
auf kommunaler Ebene in Kita-Fragen für alle Beteiligten (Eltern, Politik und Verwaltung) ist,
unter anderem auch im Hinblick auf den weiter stetig voranschreitenden U3-Ausbau nach InKraft-Treten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige zum 01.08.2013.
So wie im Jahr 2012 kamen bei den Delegierten wieder viele Fragen auf. Interessiert hörten
die Elternvertreterinnen und Elternvertreter deswegen auch den Antworten auf Fragen beispielsweise zu Platzvergaben oder auch zu flexiblen Öffnungszeiten in den Kitas – zu und
gaben dem neu zu wählenden Beirat gleich schon Anregungen mit auf den Weg in die
künftige Arbeit. Der vor dem eigentlichen Wahlakt noch amtierende Jugendamtselternbeirat
und die Vertreter des Jugendamtes standen den Kita-Delegierten dabei Rede und Antwort.
Sandra Baldschus (stellvertretende Schriftführerin) berichtete ausführlich anhand ihrer
eigens für den Stadtelternrat eingerichteten Facebookseite, wo sich der Beirat in der
abgelaufenen Wahlperiode engagiert hat, so beispielsweise
•
•
•
•
in der Beratung von Eltern im Hinblick auf ihre Rechte und Mitwirkung in ihren Kitas,
in der Durchführung von Vollversammlungen für Eltern,
in der Mitwirkung auf Landesebene im Landeselternbeirat
in der Teilnahme an Veranstaltungen, zuletzt beim Bochumer Tierparkfest.
42
Die Mitglieder des Beirats als auch
die Vertreter des Jugendamtes,
hoben vor allem noch einmal die
positive und völlig unkomplizierte
Zusammenarbeit
zwischen
dem
Stadtelternrat und dem Jugendamt
hervor, die, so Maren Krietenbrink, in
anderen Kommunen von NRW in
dieser Art und Weise nicht unbedingt
selbstverständlich sei.
In den neuen Vorstand für die Wahlperiode 2013/2014 wurden gewählt:
Vorsitzende
Frau Maren Krietenbrink
stellvertretende
Vorsitzende
stellvertretender
Vorsitzender
Schriftführer
Frau Kirsten Semler
stellvertretende
Schriftführerin
Herr Mustafa Birhimeoglu
Ev. Kita „Die Kinderarche", Bergmannstr.
4
Ev. Kita „Pfiffikus“, Baarestr. 33
Herr Jan Arnold
Kath. Kita Kinder-Oase Herz-Jesu,
Dorstener Str. 187c
Städt. Kita, Stockumer Str. 48
Frau Songül Albayrak
Ev. Kita „Sonnenschein“, Teylestr. 16
Auf dem Foto (von links): K. Semler, M. Krietenbrink, M. Birhimeoglu, J. Arnold, D. Mehring, J. Klingenberg, S. Albayrak
Die Ergebnisse der Wahlveranstaltung können auf der Website der Stadt Bochum unter
www.bochum.de/jugendamtselternbeirat >> Protokolle ab 2011 << in dem Protokoll zur
Wahlveranstaltung eingesehen werden.
43
Controlling
Das Controlling und das Berichtswesen unterstützen als wesentliche Komponente im
Rahmen der Führungsunterstützung die Leistungs- und Wirkungssteuerung des
Jugendamtes. Die Einrichtung des Controllings gilt als wichtige Voraussetzung zur
Steuerung und Ausrichtung des Leistungsangebotes im Rahmen der Kinder- und
Jugendhilfe. Auf Basis der systematischen Darstellung und Ordnung der Produkte werden
Wirkungsziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung gebildet. Durch die
Übermittlung von Steuerungsinformationen in strukturierter und komprimierter Form,
orientiert an den zur Verfügung stehenden Ressourcen, unterstützt das Controlling die
Führungsebene in ihrer Entscheidungsfindung. Als Hilfsmittel zur Planung, Steuerung und
Kontrolle der Leistungserstellung werden Datengrößen erfasst, die das Handeln im
Jugendamt und die Ergebnisse und Wirkungen in einem bestimmten Zeitraum abbilden. Im
Rahmen von Prognosen und Plan-Ist-Vergleichen dienen die vierteljährlich erstellten
Controllingberichte der unterjährigen Fortschrittskontrolle im Hinblick auf die anzustrebenden
Ziele. Zielbildung, Planung der Umsetzung, Entscheidung, Realisierung und Kontrolle bilden
die Eckpunkte im Managementkreislauf und sind damit Führungsaufgabe. Das Controlling im
Jugendamt unterstützt diesen Prozess nachhaltig.
Für alle Bereiche des Jugendamtes werden Ziele definiert, Kennzahlen gebildet,
Handlungsstrategien entwickelt, Plan-Ist-Vergleiche erstellt und Abweichungen erläutert. So
werden für jede Produktgruppe Plan-, Ist- und Prognosewerte über alle Fach- und
Finanzkennzahlen erhoben und quartalsmäßig ausgewertet.
Im dritten Quartal des Jahres 2013 zeigte sich in Bezug zum zweiten Quartal eine erhebliche
Abweichung bei den Prognosewerten für die Transferaufwendungen in der Produktgruppe
Hilfen zur Erziehung auf. Diesbezüglich erfolgte eine umfangreiche Untersuchung durch eine
Beraterfirma. Eine Weiterentwicklung der Prognoseerstellung und des Controllings mit
Unterstützung einer Beraterfirma wurde angestrebt.
Qualitätsmanagement
Das Qualitätsmanagement ist ausgerichtet auf die Qualitätsfeststellung, -entwicklung und
–sicherung. Die Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe begründet sich
für den örtlichen Träger der Jugendhilfe in den Regelungen der §§ 79, 79 a SGB VIII. Sie
umfasst alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe.
Die besondere Situation in der Jugendhilfe, in der Angebote und Dienstleistungen nicht nur
vom kommunalen Träger, sondern im Wesentlichen von freien Trägern erbracht werden,
erfordert eine partnerschaftliche Kooperation. Daher erfolgt die Entwicklung, Steuerung und
Überprüfung von Qualitätsentwicklungsprozessen im Sinne des § 78 a ff SGB VIII nicht nur
innerhalb des Jugendamtes, sondern auch mit freien Trägern der Jugendhilfe und beteiligten
Kooperationspartnern.
Der Aufgabenbereich „Controlling und Qualitätsmanagement“ umfasst des Weiteren die
Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII Fachverbände der Jugendhilfe
und die Funktion als Qualitätsbeauftragte in der Entgelt- und Vertragskommission des
Jugendamtes (EVK). Neben den Entgelt- und Leistungsvereinbarungen sind auch
Qualitätskriterien von großer Bedeutung. In den jährlich stattfindenden Gesprächen der EVK
mit den freien Trägern der Jugendhilfe dienen die Auswertungen zur Qualitätsbewertung als
Gesprächsgrundlage im Qualitätsdialog. In einem, in dem Arbeitskreis Hilfen zur Erziehung
(Unterarbeitskreis der AG § 78 SGB VIII), gemeinsam abgestimmten Auswertungsbogen
44
erfolgen jährliche Qualitätsbewertungen zur Leistungserbringung im Bereich der Hilfen zur
Erziehung durch die Mitarbeiter/innen des Sozialen Dienstes als auch durch die
Mitarbeiter/innen der freien Träger der Jugendhilfe. Im Rahmen des Qualitätsdialoges
zwischen dem Jugendamt und den Trägern der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in
Bochum werden die Einschätzungen zur Qualitätsbewertung erörtert und gemeinsame
Strategien entwickelt.
Projektpläne 2012
Mit den Mitarbeiter/innen der Steuerungsunterstützung wurden für das Jahr 2013 folgende
Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden.
Für jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand
erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt
☺, offen und nicht erfüllt , zugrunde gelegt.
Auswertung - Projektpläne 2013
Einhaltung
Projektplan
Projekt:
Status
Wird in 2014
fortgeführt
Wird in 2014
fortgeführt
Brandschutzunterweisung 2013/ 2014
offen
Konzeptüberarbeitung „Frühe Hilfen 2013“
offen
Berichterstattung KWG, Aktenprüfungen
erfüllt
Kampagne KinderNotruf
erfüllt
Audit „Familiengerechte Kommune“
erfüllt
Aufbereitung Controlling für Politik (Berichtswesen)
erfüllt
Qualitätsmanagement –
Evaluation Neukonzeption des SBW
erfüllt
☺
☺
☺
☺
☺
Kinder- und Jugendförderplan 2015 – 2019/2020
erfüllt
☺
45
Bemerkung
Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung nach SGB VIII
- Produktgruppe 3601 Produkt, Beschreibung, Produktziele, gesetzliche Grundlagen
Die Produktgruppe - 36 01 - Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung gliedert
sich in die Produkte:
► Kindertageseinrichtungen,
► Förderung von Kitas Freier Träger,
► Kindertagespflege
Beschreibung:
Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung
Familienunterstützende Bildung, Betreuung und Erziehung in Gruppen von
Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflegestellen von:
0 bis unter 3 Jährigen
3 bis unter 6 Jährigen
6 bis unter 14 Jährigen
Kooperationen mit Schulen und Fachdiensten, Fachberatungsangebote sowie
Verwaltungsleistungen, hier unter anderem Prüfung der Bedarfslage an Plätzen,
Planung und Koordination des Bedarfes von Plätzen,
Be- und Abrechnung von Elternbeiträgen,
Beantragung und Abrechnung von Landesmitteln und Zuschussgewährung an freie Träger.
Ziele:
Vorbemerkung: Im Jahr 2013 war das vorrangige und alle anderen Themen überlagernde
Ziel der Abteilung 512 Kindertagesbetreuung, den ab dem 01.08.2013 geltenden
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unterdreijährige Kinder umzusetzen (siehe
hierzu auch Bericht auf Seite 59).
Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab dem dritten
Lebensjahr
Bereitstellung von Plätzen in angemessener Zahl entsprechend der
Bedarfslage mit entsprechenden Qualitätsstandards
Sicherstellung ganzheitlicher Erziehung, Bildung insbesondere Förderung in
allen Bereichen der Persönlichkeit.
gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage des Arbeitsbereiches “Kindertagespflege” basiert auf den §§ 22 ff
SGB VIII sowie §§ 1 - 4, §§ 9, 10, 11, 16, 17,18, 22, 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz).
46
Mitarbeiter/innen der Abteilung für Kindertagesbetreuung
Leitung
Herr Klingenberg
Fachberatung
2
Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen gesamt
219
davon pädagogische Fachkräfte
178
davon Küchenkräfte
17
davon Praktikanten
17
davon Poolkräfte*
7
Verwaltung
27
Kindertagespflege, Soz. Päd. Fachkräfte
7
256
Gesamtzahl Personal in der Abteilung
* (Ersatz für längerfristige Personalausfälle)
Kindertageseinrichtungen
Träger von Kindertageseinrichtungen - Anteile nach Anzahl Kita’s
Caritasverband für
Bochum und
Wattenscheid e.V.;
7;
4%
Stadt;
17;
10%
Vereine und
Elterninitiativen;
34;
20%
Arbeiterwohlfahrt;
25;
15%
Evangelische
Kirchengemeinden,
Evgl. Kinder und
Jugendhaus; Evgl.
Kirchenkreise und
Diakonie Ruhr;
51;
29%
KiTa Zweckverband im
Bistum Essen;
38;
22%
Abbildung 7 - Träger/Kindertageseinrichtungen
47
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen – Anteile nach Trägern
Vereine und
Elterninitiativen;
1.403;
14%
Caritasverband für
Bochum und
Wattenscheid e.V.;
316;
3%
Stadt;
1.204;
12%
Arbeiterwohlfahrt;
1.368;
14%
KiTa Zweckverband im
Bistum Essen;
2.432;
25%
Evangelische
Kirchengemeinden, Evgl.
Kinder und Jugendhaus;
Evgl. Kirchenkreise und
Diakonie Ruhr;
3.172;
32%
Abbildung 8 - Plätze Kindertageseinrichtungen
Anzahl der Kindertageseinrichtungen und Anzahl der Plätze
Kindertageseinrichtungen - Anzahl der Einrichtungen und Anzahl der Plätze
zum Stichtag 31.12.2013
Träger
Anzahl der
Einrichtungen
Anzahl der Plätze
Stadt
17
1.204
Arbeiterwohlfahrt
25
1.368
Evangelische Kirchengemeinden, Evgl.
Kinder und Jugendhaus; Evgl.
Kirchenkreise und Diakonie Ruhr
51
3.172
KiTa Zweckverband im Bistum Essen
38
2.432
Caritasverband für Bochum und
Wattenscheid e.V.
7
316
Vereine und Elterninitiativen
34
1.403
Gesamt
172
9.895
48
Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen
Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen
Kinder unter drei
Jahre in
Gruppenform II
Träger
Gruppenform
Kinder im Alter von 3 -6
Jahren in Gruppenform I
und Gruppenform III
a
b
c
a
b
c
a
b
c
25
35
45
25
35
45
25
35
45
Typ
Stunden
Kinder von 2 bis 3
Jahren
In Gruppenform I
Schulkinder
vom 6. bis
zum
vollendeten
14.
Lebensjahr
Gruppenform
III
Summ
e
Stadt
0
10
76
2
35
38
109
473
411
50
1.204
AWO
12
57
129
9
39
66
107
410
529
10
1.368
Ev. u. Diakonie
0
61
99
10
72
74
334
1.665
817
40
3.172
Zweckverband
0
27
15
19
50
9
442
1.339
531
0
2.432
Caritas
0
10
34
0
9
15
32
88
108
20
316
Vereine und
Elterninitiativen
20
74
175
2
35
77
40
254
666
60
1.403
Gesamt
32
239
528
42
240
279
1.064
4.229
3.062
180
9.895
Gesamt nach
Gruppenform
799
561
8.355
180
Plätze für unter dreijährige Kinder zum Stand 31.12.2013
Gesamt
in
Kindertageseinrichtungen
in
Tagespflege
Versorgung
%
2.262
1.360
902
32,0
49
Belegungsquoten in Bochumer Kindertageseinrichtungen:
nach Ablauf des Kindergartenjahres 2012/2013 und zum Stichtag 31.12.2013 im
Kindergartenjahr 2013/2014
Gruppenform
Gruppentypen
Gruppenform Ia
(20 Kinder/ 25 WStd.)
Gruppenform I
Gruppenform
Ib
2 - 3 und 3 - 6
(20 Kinder/ 35 WStd.)
Jahre
Gruppenform Ic
(20 Kinder/ 45 WStd.)
Gruppenform IIa
(10 Kinder/ 25 WStd.)
Gruppenform
Gruppenform IIb
II
(10 Kinder/ 35 WStd.)
0 - u 3 Jahre
Gruppenform IIc
(10 Kinder/ 45 WStd.)
Gruppenform Gruppenform IIIa
(25 Kinder/ 25 WStd.)
III
3 - 6 Jahre und Gruppenform IIIb
(25 Kinder/ 35 WStd.)
Schulkinder
(III/35
Gruppenform IIIc
Stunden)
(20 Kinder/ 45 WStd.)
Gruppenform
I - III
Plätze gesamt:
Anzahl
der
Plätze
KJ 12/13
Kindpauschalen
KJ 12/13
nach Ablauf
des Kindergartenjahres
Belegung
im Kiga
Jahr 12/13
in Prozent
Anzahl
der Plätze
KJ 13/14
Kindpauschalen
KJ 13/14
Stand:
Dezember
2013
Belegung
Stand:
Dezember
2013
in Prozent
142
142
100,0
136
134
98,5
744
741
99,6
791
772
97,6
824
874
106,7
965
964
99,9
34
42
123,5
32
31
96,7
168
159
94,6
227
210
92,5
478
487
101,90
528
545
103,2
1.187
1.128
95,0
970
928
95,7
3.873
3.857
99,6
3.858
3.749
97,2
2.368
2.423
102,3
2.388
2.417
101,2
9.818
9.853
100,4
9.895
9.750
98,5
50
Familienzentren
Übersicht über die Familienzentren in Bochum
36
BergenHiltrop
19 Riemke
24
Günnigfeld
18 Hofstede
10 Grumme
Bezirk I
11
dr Gle
eie is
ck -
25 Wattenscheid
Mitte
26
Leithe
Bezirk II
14 dSü en inn tadt
s
15 Kruppwerke
27 Westenfeld
28
Höntrop
29
Eppendorf
64
WeitmarMark
66
Dahlhausen
Stadtbezirk I,
Mitte
46
Laer
49
LangendreerAlter Bf
Bezirk IV
48
Langendreer
485 488
55
Querenburg
Bezirk V
Bezirk VI
54
Stiepel
65
Linden
Stadtbezirk I,
Mitte
Rosenberg
39
Kornharpen/
Voede47
Abzweig
Werne
13 Altenbochum
53
WiemelHausen/
Brenschede
63
WeitmarMitte
38
Harpen-
391-393
17 Hordel
16 Hamme
37
Gerthe
Bezirk III
Insgesamt 11 zertifizierte Familienzentren
Adresse
Nibelungenstraße 6,
44793 Bochum
Zechenstraße 12,
44791 Bochum
Wichernstraße 10,
44791 Bochum
Engelsburger Straße 168,
44793 Bochum,
Verbund mit: Lerschstraße 2,
44793 Bochum
Dibergstraße 59,
44789 Bochum
Träger
Caritasverband für Bochum und
Wattenscheid e.V.
Dorstener Str. 187 c,
44809 Bochum
KiTa-Zweckverband im Bistum Essen
Kortumstr. 146,
44787 Bochum
Verein / DPWV
Zillertalstr. 5 – 7,
44807 Bochum
Arbeiterwohlfahrt Bochum
Liebfrauenstr. 11,
44803 Bochum
KiTa-Zweckverband im Bistum Essen
Hernerstr. 332
44807 Bochum
Evangelische Kirchengemeinde
Bochum
Goldhammer Str. 14a
44793 Bochum
KiTa-Zweckverband im Bistum Essen
51
Stadt Bochum
Kindergartengemeinschaft im evgl.
Kirchenkreis Bochum
IFAK / DPWV
Evangelische Kirchengemeinde
Bochum
Stadtbezirk II,
Wattenscheid
Insgesamt 7 zertifizierte Familienzentren
Adresse
Lutherstraße 3,
44866 Bochum
Träger
Kindergartengemeinschaft im evgl.
Kirchenkreis Gelsenkirchen und
Wattenscheid
SKFM Wattenscheid e.V.
Hollandstraße 24,
44866 Bochum
Westenfelder Str. 117,
44867 Bochum
KiTa-Zweckverband im Bistum Essen
Bußmanns Weg 16,
44866 Bochum
Arbeiterwohlfahrt Bochum
Emilstraße 44,
44869 Bochum
Caritasverband für Bochum und
Wattenscheid e.V.
Preins Feld 6,
44869 Bochum
Kindergartengemeinschaft im evgl.
Kirchenkreis Gelsenkirchen und
Wattenscheid
KiTa-Zweckverband im Bistum Essen
Schmiedestr. 29,
44866 Bochum
Verbund mit:
Stresemannstr. 11,44866 Bochum
Gertrudenhof 6, 44866 Bochum
Stadtbezirk III,
Nord
Insgesamt 3 zertifizierte Familienzentren
Adresse
Heinrichstraße 40 a,
44805 Bochum
Im Hagenacker 4,
44805 Bochum
Zur Wegschere 2,
44791 Bochum
Stadtbezirk IV,
Ost
Träger
Stadt Bochum
KiTa-Zweckverband im Bistum Essen
Kindergartengemeinschaft im evgl.
Kirchenkreis Bochum
Insgesamt 3 zertifizierte Familienzentren
Adresse
Hauptstraße 238,
44892 Bochum
Am Neggenborn 77,
44892 Bochum
Kreyenfeldstraße 88,
44894 Bochum
Träger
Waldorf / DPWV
Arbeiterwohlfahrt Bochum
Arbeiterwohlfahrt Bochum
52
Stadtbezirk
V, Süd
Insgesamt 6 zertifizierte Familienzentren
Adresse
Lennershofstraße 64,
44801 Bochum, Ruhr-Uni
Im Haarmannsbusch 2,
44797 Bochum
Robert-Koch-Straße 33,
44801 Bochum
Träger
AkaFö / DPWV
Auf dem Backenberg 6,
44801 Bochum
Kindergartengemeinschaft im evgl.
Kirchenkreis Bochum
Gropiusweg 14,
Arbeiterwohlfahrt Bochum
Kindergartengemeinschaft im evgl.
Kirchenkreis Bochum
KiTa-Zweckverband im Bistum Essen
44801 Bochum
Arbeiterwohlfahrt Bochum
Eulenbaumstr. 271
44807 Bochum
Stadtbezirk
VI, Südwest
Insgesamt 4 zertifizierte Familienzentren
Adresse
Matthäusstraße 1, 44795 Bochum,
Verbund mit: Lange Malterse 28 a,
44795 Bochum
Dr.-C.-Otto-Straße 172,
44879 Bochum
Träger
Kindergartengemeinschaft im evgl.
Kirchenkreis Bochum
Wasserstraße 435 b,
44795 Bochum
(Integrative Tagesstätte)
Am Chursbusch 20,
44879 Bochum
Diakonie Ruhr
Arbeiterwohlfahrt Bochum
Arbeiterwohlfahrt Bochum
53
Kindertagespflege
Im Jahr 2013 stellte sich die strukturelle Situation in der Kindertagespflege in Bochum
insgesamt wie folgt dar:
Kindertagespflegestellen
Anzahl der Kindertagespflegestellen
Anzahl der Plätze
1 Kind
167
167
2 Kinder
93
186
3 Kinder
76
228
4 Kinder
49
196
5 Kinder
97
485
482
1.262
Zahl der Plätze pro Tagespflegestelle
(freie und besetzte) für
Gesamt
Altersstruktur
Neu-Vermittlungen
Anzahl der bestehenden
Tagespflegeverhältnisse
2010
2011
2012
2013
2010
2011
2012
2013
0 - unter 3 Jahre
549
587
689
811
476
568
588
772
3 - unter 6 Jahre
181
208
174
145
135
112
79
71
6 - unter 14 Jahre
233
239
220
212
90
77
37
71
Gesamt
963
1.034
1.083
1168
701
757
739
914
Platzentwicklung der Betreuung von unter dreijährigen Kindern im Bereich
Tagespflege:
Jahr
2010
2011
2012
2013
Anzahl der Plätze
635
718
787
905
(549 belegte + 86 freie Plätze)
(587 belegte + 131 freie Plätze)
(689 belegte + 98 freie Plätze)
(811 belegte + 94 freie Plätze)
Entwicklung der bezuschussten Tagespflegeverhältnisse (Jahresdurchschnitt):
Jahr
2010
2011
2012
2013
Anzahl der Tagespflegeverhältnisse
744
Tagespflegeverhältnisse
890
Tagespflegeverhältnisse
979
Tagespflegeverhältnisse
1.106
Tagespflegeverhältnisse
54
Entwicklungsverlauf im Zeitraum von 2010 bis 2013 im Bereich Tagespflege:
2013
2012
Kinder mit Zuschuss
Tagespflegeplätze u3
Tagespflegekinder
Tagespflegestellen
2011
2010
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
Abbildung 9 - Tagespflege
Der Anteil der Kindertagespflege an den Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder
beträgt in Bochum 35 % (Stand 31.12.2013).
55
Finanzielles in der Kindertagesbetreuung
Anteil der Produktgruppe 36 01 am Gesamtbudget des Jugendamtes (StA 51) in Höhe von
161.886.079 Euro
Gesamtaufw and 3601;
68.095.048 €;
42%
Gesamtaufw and StA 51
ohne 3601; 93.791.031
€; 58%
Abbildung 10 - Produktruppe 3601
Prozentuale Aufteilung Aufwendungen Produktgruppe 3601 Kindertagesbetreuung
Übernahme Elternbeitrag
Betreuung Schule
1 36 01 02 06;
1.485.491 €;
2%
Tagespflege
1 36 01 03 01 ;
6.086.267 €;
9%
Städtische
Kindertageseinrichtungen
1 36 01 01 01;
1.998.261 €;
3%
Abbildung 11 - Aufwendungen 3601
56
Anteil 36 01 am
Gesamtaufw and StA 51
o. Unterhaltung städt.
Kitas, Tagespflege und
OGS;
58.525.029 €;
86%
Leistungen nach KiBiz
Gesetzliche Transferaufwendungen nach KiBiz 2013 an freie Träger
60 €
Millionen
50 €
40 €
Gesetzliche Leistungen
nach Kibiz -Gesamt 2013-
30 €
Evangl. Träger
20 €
Kathl. Träger
AWO
Sonstige Träger
10 €
Caritasverband
0€
1
Gesetzliche Leistungen
nach Kibiz -Gesamt 2013-
52.748.091 €
AWO
9.826.512 €
Caritasverband
2.279.369 €
Evangl. Träger
16.974.129 €
Kathl. Träger
11.698.290 €
Sonstige Träger
11.969.792 €
Abbildung 12 - KiBiz
Übernahme von Beiträgen für Schulbetreuungsmaßnahmen
Für Eltern mit geringem Einkommen werden die Elternbeiträge für die Maßnahmen der
Schulbetreuung „8 – 13“, „13+“ und „Offene Ganztagsgrundschule (OGS)“ auf der Grundlage
eines Ratsbeschlusses ganz oder teilweise übernommen. Die entsprechenden Fälle werden
in der Abteilung für Kindertagesbetreuung bearbeitet.
Art der
Betreuung
08/09
1.822
OGS,
8-13,
13+
Anzahl der Schüler/innen mit Erstattungsanspruch
in den Schuljahren
09/10
10/11
11/12
1.917
2.047
1.931
12/13
2.077
Haushaltsmittel pro Haushaltsjahr
2009
1.031.601
2010
1.143.280
2011
1.259.310
2012
1.194.553
2013
1.476.632
Zukünftig ist im Rahmen der wirkungsorientierten ‚Steuerung eine Verlagerung des
Aufgabenbereichs zum Schulverwaltungsamt vorgesehen. Die Zuordnung ist primär zum
Bereich Schule StA 40 gegeben.
57
Entwicklungsverlauf Schüler/innen mit Erstattungsanspruch in
Betreuungsmaßnahmen Schuljahr 2008/2009 – 2012/2013
2.077
2012/2013
1.931
J ahr
2011/2012
2010/2011
2.047
1.917
2009/2010
2008/2009
1.822
1.600
1.700
1.800
1.900
2.000
2.100
Schüler/innen
Abbildung 13 - Erstattungsanspruch
Finanzielle Entwicklung 2009 – 2013 im Bereich Schulbetreuung
2013
1.476.632
Jahr
2012
1.194.553
1.259.310
2011
1.143.280
2010
1.031.601
2009
0
200.000
400.000
600.000
800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000
Euro
Abbildung 14 - Schulbetreuung
58
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege.
Für die Abteilung 51 2 (Kindertagesbetreuung) war dieses Thema im Jahr 2013 das zentrale
Projekt. Seit mehreren Jahren wurde auf den Stichtag 01.08.2013 hingearbeitet, der Tag, an
dem der Rechtsanspruch in Kraft trat. Entsprechend der Vorgabe des Landes hatte sich
auch die Stadt Bochum das Ziel gesetzt, für 32% der anspruchsberechtigten Kinder unter
drei Jahren einen Betreuungsplatz zu schaffen. In den beiden Betreuungssystemen
„Kindertageseinrichtungen" und „Kindertagespflege" wurden in den letzten Jahren die
Kapazitäten erheblich ausgebaut. Seit 2008 entstanden in den Kindertageseinrichtungen
1155 neue Plätze und in der Kindertagespflege (Tagesmütter und -väter) konnte das
Betreuungsangebot auf 905 Plätze in dieser Zeit fast verdreifacht werden.
Zur Klärung von schwierigen Fällen bei der Suche nach Betreuungsplätzen wurde im
Frühjahr 2013 in der Abteilung Kindertagesbetreuung für den anspruchsberechtigten
Personenkreis eine zentrale Vermittlungsstelle eingerichtet. Im Zeitraum von April bis
Dezember 2013 wurden insgesamt 214 Betreuungsplätze, davon 142 Plätze für unter
dreijährige Kinder und 72 Plätze für über dreijährige Kinder vermittelt.
Allen anfragenden Eltern wurde ein Betreuungsplatz vermittelt. So konnte vermieden
werden, dass Eltern von dem Recht Gebrauch machten, einen Betreuungsplatz einzuklagen.
In Bochum gab es entgegen pessimistischer Erwartungen auf Landesebene keine Klagen
gegen das Jugendamt auf Bereitstellung eines U3-Betreuungsplatzes.
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
In der Abteilung für Kindertagesbetreuung werden zwei pädagogische Mitarbeiter/innen als
Fachberaterinnen für Kindertageseinrichtungen eingesetzt. Fachberatung wird sowohl für die
Mitarbeiter/innen in den städtischen Einrichtungen als auch übergeordnet in Kooperation mit
den Fachberatungen der freien Träger angeboten.
Die kommunale Fachberatung findet u. a. statt in Form von:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Einzelberatungen mit Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen;
Teilnahme an Teamsitzungen;
Durchführung von Leitungskonferenzen;
Durchführung von Facharbeitskreisen;
Organisation und Durchführung von Fortbildungen;
Weiterentwicklung von Konzeptionen;
Entwicklung von Qualitätsstandards;
Beratung im Hinblick auf Umbauplanungen für den U3-Ausbau (Festlegung des
Raumprogramms);
Heimaufsicht für alle Kindertageseinrichtungen in Bochum in Abstimmung mit dem
Landesjugendamt;
Hilfeplanung für Kinder mit Behinderungen;
Beratung und Mitwirkung in der Jugendhilfeplanung;
•
Weitergabe und Beratung gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen;
•
Unterstützung und Beratung im Rahmen der Zertifizierung zum Familienzentrum.
Weiterhin ist die kommunale Fachberaterin als „Insofern erfahrene Fachkraft“ in Fällen von
Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII in Kindertageseinrichtungen zuständig.
59
Eine Fachberaterin des Jugendamtes ist gleichzeitig Sachgebietsleiterin für die städtischen
Kindertageseinrichtungen und somit Dienstvorgesetzte des Personals in den städtischen
Einrichtungen. Sie hat, teilweise mit Unterstützung anderer Fachämter, die Personalauswahl,
die Personalbetreuung, die Verwaltung der Sachmittel sowie die Gebäudeverwaltung (in
Kooperation mit den Zentralen Diensten), zu steuern.
Zur Abstimmung von fachlichen Standards und Absprachen zu sämtlichen Fragen, die
Kindertageseinrichtungen betreffen, findet regelmäßig ein Arbeitskreis „Fachberatung“ statt,
dessen Geschäftsführung durch die Fachberatung der Stadt Bochum sichergestellt wird. An
diesem Arbeitskreis nehmen alle Fachberaterinnen und Fachberater der freien Träger teil.
Delfin 4 Sprachfördermaßnahmen
Sprachförderung nach „Delfin 4“ in Kindertageseinrichtungen
Delfin 4 steht für „Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der Sprachkompetenz in NRW bei
vierjährigen Kindern“. Der verbindliche Sprachtest ist seit März 2007 gemäß § 36 Abs. 2
Schulgesetz vorgeschrieben. Die erste Stufe des Verfahrens findet in den
Kindertageseinrichtungen statt. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder zwei Jahre vor der
Einschulung zur Teilnahme an diesem Sprachstandsfeststellungsverfahren vorzustellen.
Diejenigen Kinder, bei denen Defizite im Sprachstand der deutschen Sprache festgestellt
werden, müssen an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen. Diese zusätzlichen
Sprachförderangebote werden in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Das Verfahren
“Delfin 4" ist durch die Landesregierung vorgegeben und wurde in enger Abstimmung mit
dem Schulamt der Stadt Bochum in allen Bochumer Tageseinrichtungen implementiert. Die
Durchführung der Sprachstandserfassung führte 2013 zur Beantragung der “Delfin 4
Sprachförderplätze”, verteilt wie folgt auf die Trägergruppen:
Anzahl der
Einrichtungen
Träger
KGJ
2013/2014
Anzahl der neuen
Kinder für die ab
dem 01.08.2013
Anträge beim LWL
gestellt wurden
Kindertageseinrichtungen der Arbeiterwohlfahrt
21
102
Kindertageseinrichtungen des Kita
Zweckverbandes
35
233
Caritas Kindertageseinrichtungen
6
21
Evangelische Kindertageseinrichtungen
49
278
Vereine und Elterninitiativen
13
45
Städt. Kindertageseinrichtungen
16
77
140
756
Gesamt
Für die Sprachfördermaßnahmen stellt das Land pro Kind mit Sprachförderbedarf
zusätzliche Mittel in Höhe von 350,00 EUR pro Kindergartenjahr bereit. Die Mittel wurden
vorrangig für zusätzliche Personalkosten, Fortbildung und Material eingesetzt.
60
Im nunmehr sechsten Jahr der Sprachstandserhebung „Delfin 4“ wurden bis zum 31.12.2013
auf Grundlage des zweistufigen Verfahrens für Bochum 756 Anträge beim Landesjugendamt
für die Sprachförderangebote, verteilt auf 140 Einrichtungen, gestellt.
Die 720 Sprachfördermaßnahmen aus der Delfin 4 - Sprachstandserhebung vom
Kindergartenjahr 2012/2013 werden darüber hinaus weiterhin in den Kitas durchgeführt,
sodass zum 31.12.2013 insgesamt 1.476 Kinder im Rahmen dieser Maßnahme gefördert
werden.
Aktuelles aus der Kindertagespflege
Das Jugendamt und der in diesem Bereich tätige freie Träger “Sozialdienst katholischer
Frauen, SkF”, haben die Aufgabe, die Tagespflegepersonen und die Eltern pädagogisch zu
unterstützen und zu beraten, Betreuungsplätze vorzuhalten, für die Vernetzung der
Tagespflegepersonen zu sorgen und den Schutz der Kinder sicherzustellen. Darüber hinaus
wird die Qualifizierung der Tagespflegepersonen weiterentwickelt und ausgebaut. Ziel ist es,
gut qualifizierte Tagespflegepersonen in allen Stadtbezirken zur Verfügung zu haben, um
den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr sicherzustellen.
Weiterhin müssen Berufstätigen, in Schul- oder Berufsausbildung stehenden oder
arbeitsuchenden Eltern (auch mit “ungewöhnlichen” Arbeitszeiten) individuelle Lösungen für
die Kinderbetreuung angeboten werden.
Die Aufgabe der Qualifizierung von Tagespflegepersonen wird in Bochum durch den
Kooperationspartner SkF wahrgenommen. Er ist anerkannter Maßnahmeträger des
„Bundesverbandes für Kindertagespflege“ und bietet den Tagespflegepersonen die
Möglichkeit, das Zertifikat „Qualifizierte Tagespflegeperson“ zu erhalten. Der SkF war auch
2013 in den Stadtbezirken Bochum Mitte (Grumme, Altenbochum, Südinnenstadt), Ost
(Kornharpen-Voede) und Süd für die Vermittlung, Antragstellung auf laufende Geldleistungen
und die Begleitung der Tagespflegeverhältnisse zuständig.
Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege haben Tagespflegepersonen einen
Anspruch auf die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Diese setzt sich zusammen aus
der pauschalen Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und die
Anerkennung der Förderleistung. Zudem haben sie einen Anspruch auf Erstattung der
Beiträge zur Unfallversicherung und die hälftige Erstattung der Aufwendungen zur
Alterssicherung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Zur Qualifikation der neuen Bewerber/innen und der bereits tätigen Tagespflegepersonen
fanden 2013 zwei Intensiv-/Abendkurse (je 160 Unterrichtsstunden) mit insgesamt 31
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, zwei Kompaktkurse (je 160 Unterrichtsstunden) mit 43
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, 23 Seminare zu unterschiedlichen Themen, sowie vier
Qualifizierungsmodule (je 25 Unterrichtsstunden) statt. Des Weiteren wurden in
Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Bochum vier Brandschutzschulungen speziell für
Tagespflegepersonen angeboten. Auch die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Grundkurs am
Kind bzw. -Training ist für die Tagespflegepersonen verpflichtend. Insgesamt fanden hierzu
15 Kurse statt, zu denen sich 255 Tagespflegepersonen angemeldet hatten. Im Jahr 2013
besuchten insgesamt 844 Tagespflegepersonen Qualifizierungsmaßnahmen in der
Kindertagespflege. Nach erfolgreicher Qualifizierung (160 Unterrichtseinheiten nach dem
DJI-Curriculum) und nach bestandener Prüfung fanden 2 Zertifikatsverleihungen statt, an
denen 74 Zertifikate „Qualifizierte Tagespflegeperson“ des Bundesverbandes
Kindertagespflege e.V. an Teilnehmerinnen und Teilnehmer vergeben wurden (plus 34
Zertifikate aus den stattgefundenen Prüfungen im Dezember 2012).
Das Angebot der Stadtteilgruppen (Vernetzung der Tagespflegepersonen im Stadtteil) wird
von den Tagespflegepersonen rege genutzt. Dort treffen sich die Tagesmütter bzw. -väter
mit ihren Tageskindern zum gemeinsamen Spiel und Austausch, aber auch, um zum Beispiel
61
Vertretungssituationen eigenverantwortlich zu regeln. In den 17 Stadtteilgruppen fanden
insgesamt 520 Treffen statt.
Die Richtlinie zur „Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Bochum“ wurde
2013 vollständig überarbeitet, in wichtigen Punkten geändert und der neuen gesetzlichen
Situation, vor allem im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem
ersten Lebensjahr, angepasst. Eine wichtige Änderung war aber auch die Änderung der
Höhe der finanziellen Förderung durch das Jugendamt. Diese konnte durch Beschluss des
Jugendhilfeausschusses über die neue Richtlinie stark angehoben werden. Allerdings
müssen sich Tagespflegepersonen, um diese erhöhte Förderung zu erhalten, gemäß der
neuen Richtlinie per Erklärung verpflichten, die Betreuung der Tagespflegekinder
ausschließlich auf der Basis der finanziellen Förderung des Jugendamtes (ausgenommen
sind zusätzliche Kosten für die Verpflegung) anzubieten. Eine Erhebung von Zusatzkosten
führt dazu, dass das Jugendamt diesen Tagespflegepersonen keine Kinder mehr vermittelt.
Der Bochumer Verein der Tagespflegepersonen „Leuchtsterne e.V.“ hat diese Vorgaben der
neuen Richtlinie mitgetragen und gegenüber seinen Mitgliedern vertreten. Nicht zuletzt
deshalb haben mittlerweile ca. 95 % aller Bochumer Tagespflegepersonen diese Erklärung
abgegeben.
Durch diese Maßnahme konnte für die Eltern eine Gleichstellung zwischen den Systemen
Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege geschaffen werden. Bisher kam es immer
wieder zu Kritik, weil einzelne Tagespflegepersonen zusätzliche Kosten von den Eltern
verlangten.
Das Angebot der Betreuung von Tageskindern in den sogenannten Großtagespflegestellen
(Betreuung von bis zu neun Kindern durch zwei Tagespflegepersonen in extra angemieteten
Räumlichkeiten) konnte 2013 auf 22 Großtagespflegestellen (Plätze für 198 U3 Kinder)
ausgebaut werden.
Wahl eines Jugendamtselternbeirates
Durch den § 9 des KiBiz "Zusammenarbeit mit Eltern und Elternmitwirkung" werden die
Elternrechte gestärkt. Dies betrifft insbesondere die Elternrechte innerhalb einer
Kindertageseinrichtung. So ist der Elternbeirat z.B. in Fragen der personellen Besetzung, der
Öffnungszeiten, der Sachausstattung oder der pädagogischen Konzeption zu informieren,
anzuhören und dessen Vorschläge sind darüber hinaus angemessen zu berücksichtigen.
Auch 2013 wurde wieder von allen Elternbeiräten der Kitas in Bochum ein neuer
Jugendamtselternbeirat gewählt (vgl. Jugendamtselternbeirat Seite 42).
Beitragsfreies Kindergartenjahr
Im Rahmen der Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2011 hat der
Landesgesetzgeber beschlossen, dass alle Eltern von Kindern, die sich im letzten
Kindergartenjahr vor der Einschulung befinden, von der Zahlung eines Elternbeitrages befreit
werden. In Bochum profitieren von der Beitragsbefreiung im Kindergartenjahr 2013/2014
insgesamt 1.740 Eltern und Kinder.
62
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen zum Ausbau der
Betreuung unter dreijähriger Kinder
Am 18.10.2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung zum
Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013" unterzeichnet. Grundlage
dieser Vereinbarung ist eine Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Darin
wurde festgelegt, die Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in
Kindertageseinrichtungen
und
der
Kindertagespflege,
ausgerichtet
an
einem
bundesdurchschnittlich angenommenen Bedarf für 35 % der unter dreijährigen Kinder, bis
zum Jahre 2013 auszubauen. Seit dem 01.08.2013 ist dieser Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen oder in
Kindertagespflege in Kraft getreten.
Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW
(MGFFI) hat mit Erlass vom 09.05.2008 die “Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum
Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren” bereitgestellt. Gefördert wurden
Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im
Zeitraum zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen
wurden.
Insgesamt konnten im Jahr 2013 nach diesen Förderrichtlinien Anträge für 190 Plätze in
Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft bewilligt werden. Das finanzielle
Gesamtvolumen belief sich auf 2.383.897 EUR.
Im Jahr 2013 wurden zusätzlich zu den Bundesmitteln aus Mitteln des Landes NRW 102
neue U3 Plätze in Kindertageseinrichtungen der freien Träger und 257 neue Plätze bei der
Kindertagespflege bezuschusst, davon alleine 175 Plätze in Großtagespflegestellen.
Projekttag der städtischen Kindertageseinrichtungen
Zum vierten Mal veranstaltete das Jugendamt Bochum am 27.09.2013 von 15.00 Uhr bis
18.00 Uhr auf dem Spielplatz im Stadtpark Bochum einen Projekttag der städtischen
Kindertageseinrichtungen zum Thema “Gesunde Ernährung und Bewegung”. Das Motto
lautet:
“ Gesund und Fit, wir alle machen mit !“
Bei traumhaft schönem Wetter kamen 500 Kinder mit ihren Eltern und viele andere Besucher
zum Stadtpark-Spielplatz, um verschiedene gesunde und kostenfreie Leckereien, wie frisch
gepresste Säfte, Gemüseburger, selbstgebackenes Brot sowie Dips und Gemüsespieße zu
kosten und zu genießen. Darüber hinaus gab es zahlreiche Mitmach - Angebote, wie z.B.:
Kim-Spiele*: wie viele Zuckerwürfel sind in den unterschiedlichen
Lebensmitteln enthalten?
Bewegungsspiele: Hüpfbälle, Bewegungstrassen, Seifenblasenspiel,
Bewegungsglücksrad,
sowie Mitmach - Tänze zu flotter Musik;
Samen säen: die Kinder füllten kleine Tontöpfe mit Erde und Saatgut. Diese
nahmen sie mit nach Hause, um dort das Wachstum der entstehenden
Pflanze beobachten zu können.
*Unter dem Begriff Kim-Spiel versteht man ein Spiel, bei dem es vor allem auf die Merkfähigkeit des Gedächtnisses oder der
Feinabstimmung anderer Sinnesorgane ankommt.
63
Verschiedene Aktionen, Projekte, Um- und Ausbaumaßnahmen in städtischen
Kindertageseinrichtungen
Für die städtische Kita an der Zillertalstraße 134 A wurde eine Ersatzeinrichtung gebaut, da
das Grundstück anderweitig vermarktet wurde. Nach der Fertigstellung des Neubaus an der
Brünselstraße 70 konnte die neue Kita am 01.02.2013 offiziell eingeweiht werden. Das
außen wie innen innovative und mit einem nachhaltigen Energiemanagement versehene
Gebäude fand bei allen Beteiligten großen Anklang. Die Kinder fühlten sich schon nach
kurzer Zeit in ihrem neuen Domizil sehr wohl und können dort in optimalen Raumzuschnitten
pädagogisch gut betreut werden.
In der städtischen Kita Friesenweg in Wattenscheid-Westenfeld wurde 2013 mit einem
Anbau begonnen. Dadurch soll ein Schlaf- und ein Sanitärbereich geschaffen werden. Da in
der Einrichtung bereits seit längerer Zeit Kinder unter drei Jahren betreut werden, müssen
die Vorgaben des Raumprogramms für U3-Plätze umgesetzt werden.
In der Kita Am Krüzweg in Bochum-Linden wurde in Zusammenarbeit mit dem
Grünflächenamt ein neues Eingangstor mit Gegensprechanlage angeschafft.
Für die städtische Kita Am Sattelgut in Bochum-Dahlhausen wurden für alle Gruppen neue
Puppeneckenmöbel beschafft. Für zwei Waschräume dieser Einrichtung wurden
Hängeschränke zur Aufbewahrung von Kinderkleidung und Wickelutensilien von den
Zentralen Diensten angefertigt und angebracht.
In der städtischen Kita Neuhofstraße in Bochum-Weitmar wurde eine Gruppe komplett mit
neuen Tischen und Stühlen ausgestattet. Des Weiteren wurden für Kinder, die über Mittag
schlafen, neue Matratzen incl. fahrbarer Schränke zum Verstauen der Matratzen
angeschafft.
In der städtischen Kindertageseinrichtung Nörenbergskamp in Bochum-Werne wurde eine
neue große Kindergarderobe von den Zentralen Diensten erstellt. Jedes Kind hat nun ein
eigenes Ablagefach. Als Sicht und Sonnenschutz wurden in dieser Einrichtung für alle
Gruppenräume neue Gardinen beschafft. Eine Gruppe wurde zudem mit neuen Tischen und
Stühlen ausgestattet.
64
In der städtischen Kita Stockumer Straße in Bochum-Langendreer sind sämtliche
Gruppenräume mit Wandschutzplatten aus Holz ausgestattet worden. Daran können nun u.
a. gemalte Bilder befestigt werden. Die provisorische Wickelmöglichkeit in der Einrichtung
wurde durch eine neue Wickelkommode ersetzt.
Zukunftskonferenz "Anschwung für frühe Chancen" im Arbeitskreis Kita-Grundschule
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Spätherbst 2011
ein Programm zur Verbesserung der Bildungschancen für alle Kinder im Alter von 0 bis 10
Jahren mit dem Titel “Anschwung für frühe Chancen” aufgelegt. Mit der Durchführung wurde
die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung in Berlin beauftragt.
Das Jugendamt und das Schulamt für die Stadt Bochum hatten sich Ende 2011 sehr schnell
um eine Beteiligung an diesem Programm beworben und den Zuschlag erhalten.
Ausgangspunkt der Bewerbung war der bestehende kommunale Arbeitskreis
“Kindertageseinrichtungen und Grundschulen”, der sich seit vielen Jahren intensiv mit der
Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule auseinandersetzt und hier
inhaltliche Schwerpunkte setzt.
In diesem Arbeitskreis sind das Schulamt für die Stadt Bochum, das Schulverwaltungsamt,
das Jugendamt, Abteilung Kindertagesbetreuung, die Fachberatungen Kita der Träger der
freien
Jugendhilfe,
ausgewählte
Kita-Leitungen
aus
allen
Trägerschaften,
Grundschulleitungen aus den Schulbezirken sowie das Gesundheitsamt und das kommunale
Integrationszentrum vertreten.
Vor dem Hintergrund einer veränderten Sichtweise auf die frühkindliche Bildung, die sich in
NRW insbesondere in den von Jugend- und Schulministerium gemeinsam entwickelten
Bildungsgrundsätzen dokumentiert, wurde von Schulamt, Schulverwaltungsamt und
Jugendamt entschieden, den Arbeitskreis im Rahmen des Programms “Anschwung für frühe
Chancen” in einem längeren Prozess strukturell und inhaltlich neu aufzustellen. Als
Auftaktveranstaltung fand 2011 eine so genannte “Zukunftskonferenz” in Bochum statt.
Ein wesentliches Ergebnis der Zukunftskonferenz war, die bestehenden “Empfehlungen für
den Übergang Kindertageseinrichtung Grundschule in Bochum” grundlegend zu evaluieren,
zu überarbeiten und als verbindliche Struktur in Bochum zu verankern.
Dieser Arbeitsauftrag wurde in den nachfolgenden Tagungen des Arbeitskreises,
prozessbegleitet durch einen Moderator der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung,
bearbeitet.
Das Ergebnis liegt seit September 2013 in Form der “”Verbindlichen Strukturen für die
Umsetzung des gemeinsamen Bildungsauftrages von Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen in Bochum” vor und wurde der gemeinsamen Kommission “Jugendhilfe und
Schule” in der Sitzung am 09. Oktober 2013 vorgestellt.
Der AK Kita-Grundschule hat inzwischen die “Verbindlichen Strukturen” durch den
Jugendhilfeausschuss sowie den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft beschließen
lassen. Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung für alle Grundschul- und
Leitungskräfte der Kitas wurden die “Verbindlichen Strukturen” als Handlungsvorgabe in die
Systeme Kita und Grundschule eingebracht.
65
"Verbindliche Strukturen für die Umsetzung des gemeinsamen Bildungsauftrages von
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Bochum”
Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist ein wichtiger Schritt im
Leben der Kinder und ihrer Familien. Damit dieser für alle gelingt ist es notwendig, dass
Eltern, Kindertageseinrichtung und Grundschule die Kinder entsprechend ihrer Potentiale
individuell fördern, erziehen, bilden und betreuen. Durch die Schuleingangsdiagnostik und
die schulärztliche Untersuchung wird der individuelle kindliche Entwicklungsstand
festgestellt. Dadurch können weitere Fördermaßnahmen eingeleitet werden.
Eine enge Verzahnung aller Beteiligten im Elementar- und Primarbereich schafft
Bedingungen für eine frühzeitige und bestmögliche Förderung eines jeden Kindes. Deshalb
ist eine abgestimmte, kooperative und partnerschaftliche Zusammenarbeit unerlässlich.
Diese Notwendigkeit hat der Gesetzgeber erkannt und durch verbindliche Regelungen
sowohl im Kinderbildungsgesetz als auch im Schulgesetz verankert. Nur unter diesen
Voraussetzungen sind die Ansprüche, die der gemeinsame Bildungsauftrag von 0 bis 10
Jahren an alle stellt, zu realisieren.
Darüber hinaus ist durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung zu beachten, dass Kinder mit und ohne Behinderung ein Recht auf eine
gemeinsame, wohnortnahe Versorgung in Kitas und Schulen haben.
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sind zu einer verbindlichen Kooperation
verpflichtet. Damit diese gelingt, sind folgende Strukturen der praktischen Zusammenarbeit
zu Grunde zu legen:
1.
2.
3.
4.
5.
Die Kindertageseinrichtungen und die Grundschulen informieren sich kontinuierlich
gegenseitig über die gemeinsame Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren
und zu Neuerungen im Angebotsprofil der Kitas und des Schulprogramms der
Grundschulen.
Die Form der Zusammenarbeit wird in einem Kooperationskalender (Jahresplan) vor
Ort festgehalten.
Darüber hinaus treffen sich alle Leitungskräfte einmal jährlich zu einer gemeinsamen
Konferenz zum Austausch über alle Bildungsthemen und zu gemeinsamen
Fortbildungen.
Diese Veranstaltung wird von Schulamt, Schulverwaltungsamt und Jugendamt
gemeinsam organisiert.
In den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen finden mindestens einmal
jährlich wechselseitige Hospitationen statt. Diese dienen der Beobachtung der
einzuschulenden Kinder und der Gruppe sowie dem Kennenlernen der jeweiligen
Arbeitsinhalte und -methoden.
Das Schulverwaltungsamt, die Kindertageseinrichtungen und die Grundschulen
planen und führen gemeinsame Informationsveranstaltungen für die Eltern
vierjähriger Kinder durch. Der Schwerpunkt dieser Veranstaltungen liegt auf der
vorschulischen Förderung.
Darüber hinaus sollten themenbezogene Elternabende von Kindertageseinrichtung
und Grundschule gemeinsam durchgeführt werden.
Erziehungsberechtigte sind als gleichberechtigte Partner an den Bildungsprozessen
ihrer Kinder in den Kitas und in den Grundschulen beteiligt.
Bis Ende März finden Einschulungsgespräche zwischen Kitas und Grundschulen zu
allen Kindern statt. Hierzu ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.
Im Fall von Beratungs- oder Unterstützungsbedarf im Hinblick auf einen erfolgreichen
Schulstart findet ein Austausch mit Eltern, Kindertageseinrichtungen, Grundschulen
und gegebenenfalls dem Gesundheitsamt statt. Entsprechende Empfehlungen
werden in einem Gesprächsprotokoll schriftlich festgehalten und allen Beteiligten
ausgehändigt. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
66
6.
7.
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen eines Sozialraumes führen gemeinsame
Projekte, Aktionen und Veranstaltungen (Feste, Vorlesetage, Sport, Ausflüge etc.) für
die Kinder und mit den Kindern durch. Sie dienen unter anderem der Vertiefung der
Kooperation aber auch der emotionalen Vorbereitung auf die Schule.
Die pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Lehrkräfte in
Grundschulen nehmen an gemeinsamen sozialräumlichen Arbeitskreisen teil.
Bochum, im November 2013
Projektpläne 2013
Für das Jahr 2013 wurden mit dem Leiter der Abteilung für Kindertagesbetreuung folgende
Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden.
Für jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand
erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt
☺, offen und nicht erfüllt , zugrunde gelegt.
Auswertung - Projektpläne 2013
Einhaltung
Projektplan
Projekt:
Status
Kampagne "Das Jugendamt - Unterstützung die ankommt"
erfüllt
Personalentwicklung Amt 51
erfüllt
Sicherheitsmanagement / Gefährdungsbeurteilungen
Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz
für Kinder ab dem ersten Lebensjahr
Überarbeitung der Richtlinie für die Kindertagespflege in der
Stadt Bochum
erfüllt
☺
☺
☺
erfüllt
☺
erfüllt
☺
67
Bemerkung
Kinder - und Jugendarbeit
- Produktgruppe 3602 -
Produktziele
Die Produktgruppe Offene Kinder- und Jugendarbeit
gliedert sich in folgende Produkte:
► Außerschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
► Jugendsozialarbeit
Außerschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Beschreibung:
• Förderung der Entwicklung, Abbau und Vermeidung von Benachteiligungen,
Orientierung an Interessen- und Bedürfnislagen der Kinder und Jugendlichen.
• Unterhaltung von Einrichtungen zur aktiven und selbstbestimmten Gestaltung von
Freizeit, Kultur- und Bildungsangebote sowie Bezuschussung der Freien Träger.
• Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an
allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe.
• Jugendsozialarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe, insbesondere Förderung junger
Menschen in Schule, Berufsorientierung und Freizeit.
• Abwendung von Gefahren von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.
Ziele:
• Förderung der individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung von jungen
Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse.
• Schaffen und Erhalten von bedarfs- und zielgruppenorientierten Lern-, Erfahrungsund Erlebnisräumen für Kinder und Jugendliche in Form von Spielplatz- und
Spielflächenangeboten.
• Förderung der aktiven und selbstbestimmten Gestaltung von Freizeit-, Kultur- und
Bildungsangeboten in den Schulferien.
• Durchführung von Bildungsfahrten und Austauschmaßnahmen im Rahmen
Internationaler Jugendbegegnungen.
• Ausgleich sozialer Benachteiligungen.
• Aufbau
von
Handlungskompetenzen
zur
individuellen
und
sozialen
Lebensbewältigung.
• Stabilisierung von Gruppen und Szenen im Rahmen der Straßensozialarbeit.
• Integration von ausgegrenzten Jugendlichen, jungen Erwachsenen und
Jugendgruppen.
• Aufklärung und Information von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Multiplikatoren
über Gefährdungspotenziale gemäß dem Jugendschutzgesetz und weiterer
gesetzlicher Bestimmungen.
Gesetzliche Grundlage:
Die Kinder- und Jugendarbeit ist gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und
im Kinder- und Jugendfördergesetz NRW verankert. In der vom Rat beschlossenen
Fortschreibung des Bochumer Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum von 2010 bis
2014 sind die Arbeitsfelder und die Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit ausführlich
dargestellt und finanziell hinterlegt.
68
Die beschriebenen Inhalte der Jugendförderung sind Arbeitsgrundlage für alle Träger Bochums, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Für die Kinder- und Jugendarbeit sind gemeinsam mit der AGOT (Arbeitsgemeinschaft offener Türen Bochum) und den
Vertreter/innen der AG nach ' 78 SGB VIII AJugendförderung@ im Förderplan die Eckpunkte
und Standards der pädagogischen Arbeit festgelegt. Ebenso wurden Standards in
personeller und finanzieller Hinsicht entwickelt und verbindlich bis 2014 abgesichert.
Jugendsozialarbeit
Gesetzliche Grundlage:
Die gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben der Jugendsozialarbeit finden sich in den §§ 2
und 13 SGB VIII.
Ziele:
Zielgruppen der differenzierten Angebote der Jugendsozialarbeit sind Jugendliche und junge
Menschen im Alter von 12 - 27 Jahren mit defizitärer Sozialisation in den Bereichen Familie,
Schule, Ausbildung und Berufsleben. Individuelle und soziale Benachteiligungen kennzeichnen diese Jugendlichen und jungen Menschen. Ziel der Jugendsozialarbeit ist es, die Persönlichkeit dieser jungen Menschen zu stärken, ihre Berufsfähigkeit zu fördern und individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen auszugleichen.
Personal
Mitarbeiter/innen der Abteilung Jugendförderung
Leitung
Lothar Keßler
Verwaltung
8
JFH/Abenteuerspielplatz
39
Streetwork
9
Schulbezogene Jugendarbeit
1
Jugendwerkstatt:
Sozialpädagogische Fachkraft
2
Stützlehrerin über ESF- Mittel
1
Werkanleiter/innen
3
Gesetzlicher Jugendschutz
1
Erzieherischer Jugendschutz
1
Städtepartnersch. u. Jugendverbände
1
Kinderbüro
11
BBM
2
Trainees
3
Bildung und Teilhabe
23
Schulsozialarbeit
35
69
Kinderbüro
Ferienpass, Spielleitplanung
1
Begrüßungsteam
6
Mitarbeiter freier Träger
1
Kinderbüro
1
Verwaltung
2
Jugendsozialarbeit
Leitung
1
Streetwork gesamt
16
davon Mitarbeiter freier Träger
7
Schulsozialarbeit BuT
35
Jugendwerkstatt
6
Jugendschutz
2
Schulbezogene Jugendarbeit
1
Verwaltung / Berufsbildungsmesse
4
70
Finanzielles
Anteil der Produktgruppe 36 02 – Kinder- und Jugendarbeit am Gesamtbudget des
Jugendamtes in Höhe von 161.886.079 Euro
Anteil Produktgruppe
36 02 am
Gesamtaufwand
Jugendamtes
5.796.012 €
4%
Gesamtaufwand des
Jugendamtes ohne
Produktgruppe 3602
156.090.067 €
96%
Abbildung 15 - Produktgruppe 3602
Produktgruppe: Kinder und Jugendarbeit 36 02
Prozentuale Anteile Produktgruppe 36 02 Kinder -und Jugendarbeit
ohne Personalkosten
Produkt 1 36 02 02
Jugendsozialarbeit
846.744
15%
Produkt 1 36 02 01
Außerschulische
Arbeit mit Kindernund Jugendlichen/
Kinderinteressen
4.774.392 €
85%
Abbildung 16 - 3602 Produkte
71
Produkt: Außerschulische Arbeit
Prozentuale Aufteilung des Produktes Außerschulische Arbeit mit Kindern- und
Jugendlichen/ Kinderinteressen in Höhe von 4.774.392 €
Städtische KJFH;
561.197;
12%
Abenteuerspielplatz ;
42.334;
1%
Kinderbüro ;
44.517;
1%
Jugendbegegnungen;
42.350;
1%
Grundsatz KSP und Pate;
39.087
; 1%
Kontrollen UUntersuchungen; 779; 0%
Begrüßungsteam ;
62.240;
1%
Ferienmaßnahmen
(Ferienpass);
114.047;
2%
Förderung freier Träger der
Jugendarbeit ;
3.141.209;
66%
Jugendverbandsarbeit;
726.633;
15%
Förderung freier Träger der Jugendarbeit
Begrüßungsteam
Kinderbüro
Kontrollen U-Untersuchungen
Jugendverbandfsarbeit
Städtische KJFH
Jugendbegegnungen
Ferienmaßnahmen (Ferienpass)
Abenteuerspielplatz
Grundsatz KSP und Pate
Abbildung 17 - Außerschulische Arbeit
Produkt : Jugendsozialarbeit
Prozentuale Aufteilung des Produktes Jugendsozialarbeit in Höhe von 846.744 Euro
Erzieherischer und
gesetzlicher
Jugendschutz
; 44.207;
5%
Schulbezogene
Jugendarbeit;
298.282;
35%
Streetwork;
432.462;
52%
Jugendwerkstatt;
71.793;
8%
Abbildung 18 - Jugendsozialarbeit
72
Zahlen, Daten, Fakten, Strukturelles
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Als übergreifendes Ziel ist für die offene Kinder- und Jugendarbeit Adie Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von jungen Menschen@ beschrieben. Dies geschieht vor allem im Hinblick darauf, ABenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen@. Die Bedürfnisse und Interessenlagen der Kinder und
Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Lebenswelten dienen dabei der
Orientierung bezüglich einer konkreten Ausrichtung der pädagogischen Arbeit und der fachlich qualifizierten Angebote. Ergänzend dazu wird die Sozialstrukturanalyse der Sozialräume
als notwendige Grundlage der Arbeit in den KJFH (Kinder- und Jugendfreizeithäuser)
hinzugezogen. Die Vernetzung mit weiteren Akteuren im Sozialraum ist darüber hinaus ein
wichtiges Element der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Schwerpunkte im Arbeitsfeld Offene Kinder- und Jugendarbeit waren 2013:
Bereithalten von bedarfsorientierten pädagogischen Angeboten für benachteiligte
Kinder in den KJFH
Die offene Kinder- und Jugendarbeit unterliegt ständigen Veränderungen. Kinder und
Jugendliche entscheiden täglich neu, ob sie ein Kinder- und Jugendfreizeithaus besuchen
wollen oder nicht. Kooperationsanfragen von anderen Trägern und Institutionen, die Mitarbeit
im Sozialraumteam und Projektvorhaben unterschiedlicher Art gehören ebenso zum
Arbeitsalltag der Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen. Hauptzielsetzung der offenen
Kinder- und Jugendarbeit ist jedoch, Kinder und Jugendliche nach ihren Bedürfnissen zu
fragen und an der Angebotsplanung zu beteiligen. Durch Abstimmungen unter den
Einrichtungsleitungen wurde auch im Jahr 2013 in den Themenfeldern Arbeitsschwerpunkte,
Zielgruppen und Öffnungszeiten ein breites Spektrum an unterschiedlichsten Angeboten in
den Bezirken der Stadt geschaffen. Die Verringerung und Vermeidung von
Benachteiligungen war dabei besonderer Fokus.
Die Jahrestagung der Vertreter/innen aller Bochumer Kinder- und Jugendfreizeithäuser im
März des Jahres beinhaltete neben tagesaktuellen Themen vor allem die Diskussion um die
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans.
Fortschreibung Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020
2013 war durch die intensive Auseinandersetzung mit den Inhalten der Fortschreibung des
Kinder- und Jugendförderplans geprägt. Die Ergebnisse der unterschiedlichen
Beteiligungsverfahren auszuwerten, Schwerpunktthemen festzulegen und Zielsetzungen zu
formulieren, umfasste die gemeinsame Aufgabe der Vertreter/innen der freien Träger und
des Jugendamtes in der AG 78 „Jugendförderung“. Der zur Verfügung stehende zeitliche
Rahmen dafür war im Hinblick auf die umfangreiche Darstellung und inhaltliche Abstimmung
der einzelnen Kapitel eng begrenzt.
Die Planung angemessener zukunftsorientierter Angebote für Kinder und Jugendliche, die
einerseits auf den gewachsenen Strukturen aufbauen und andererseits innovative Ideen
beinhalten, stellte im Rahmen der Fortschreibung eine große Herausforderung für die
beteiligten Akteure dar. Unter Berücksichtigung der Sozialstrukturdaten der Stadt Bochum
und im Hinblick auf prognostizierte Veränderungen in den jeweiligen Sozialräumen wurden
diverse Veränderungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit beraten und letztendlich
beschlossen.
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