Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
226 kB
Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (38 82)
Vorlage Nr. 20140848
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Antrag der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 14.11.2013, TOP 46 4.3
Bezeichnung der Vorlage
Schwellen "Dahlhauser Heide"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Sitzungstermin
akt.
Beratung
08.05.2014
Anlagen
Wortlaut
Im Rahmen der Einrichtung der 30 Std.-km-Zone in der Kolonie „Dahlhauser Heide“ sind in
der Schoppenkampstraße, der Berthastr., der Sechs-Brüder-Straße und der Hordeler Heide
Schwellen zur Verkehrsberuhigung aufgebracht worden.
In der Schoppenkampstraße sind nach einem Bürgerantrag, und in der Hordeler Heide auf
Antrag der BOGESTRA bereits Schwellen zurückgebaut worden.
Die Häuser in der Kolonie sind um 1900 alle ohne Bodenplatte gebaut worden. Anwohner
beklagen sich über massive Lärmbelästigung und Schäden an ihren Häusern durch
Erschütterungen beim Überfahren. Die Stadt hat eingeräumt, dass diese Tatsache zu
Schäden führen kann.
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht und um Schäden durch Regression abzuwenden, fordert die
Verwaltung auf, alle Schwellen zur Sicherheit zurückzubauen – ausgenommen der
Schwellen vor der Grundschule Hordeler Heide wegen der Schulwegsicherung.
Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, so schnell wie möglich eine Planung mit
Kostenschätzung zum Beschluss vorzulegen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (38 82)
Vorlage Nr. 20140848
Antwort der Verwaltung
In der Kolonie „Dahlhauser Heide“ sind mehrere Schwellen/Kissen in den Straßen
eingebracht worden um die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu drosseln.
Da verstärkt Schäden an den Gebäuden auftreten, die vom immer stärker werdenden
Verkehr herrühren können, soll mit den Straßeneinbauten wie folgt verfahren werden:
Schwellen, deren Ausmaß sich über die gesamte Straßenbreite erstreckt werden entfernt.
Dies kann nur sukzessive im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen geschehen, da
finanzielle Mittel nicht im Haushalt bereitstehen.
Straßeneinbauten, die sich nicht über die gesamte Fahrbahnbreite erstrecken (Kissen)
sollen von dieser Maßnahme ausgenommen sein und weiterhin zur Verkehrsberuhigung in
der Straße verbleiben.