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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
226 kB
Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 12:22

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (38 82) Vorlage Nr. 20140848 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Antrag der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 14.11.2013, TOP 46 4.3 Bezeichnung der Vorlage Schwellen "Dahlhauser Heide" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Mitte Sitzungstermin akt. Beratung 08.05.2014 Anlagen Wortlaut Im Rahmen der Einrichtung der 30 Std.-km-Zone in der Kolonie „Dahlhauser Heide“ sind in der Schoppenkampstraße, der Berthastr., der Sechs-Brüder-Straße und der Hordeler Heide Schwellen zur Verkehrsberuhigung aufgebracht worden. In der Schoppenkampstraße sind nach einem Bürgerantrag, und in der Hordeler Heide auf Antrag der BOGESTRA bereits Schwellen zurückgebaut worden. Die Häuser in der Kolonie sind um 1900 alle ohne Bodenplatte gebaut worden. Anwohner beklagen sich über massive Lärmbelästigung und Schäden an ihren Häusern durch Erschütterungen beim Überfahren. Die Stadt hat eingeräumt, dass diese Tatsache zu Schäden führen kann. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht und um Schäden durch Regression abzuwenden, fordert die Verwaltung auf, alle Schwellen zur Sicherheit zurückzubauen – ausgenommen der Schwellen vor der Grundschule Hordeler Heide wegen der Schulwegsicherung. Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, so schnell wie möglich eine Planung mit Kostenschätzung zum Beschluss vorzulegen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (38 82) Vorlage Nr. 20140848 Antwort der Verwaltung In der Kolonie „Dahlhauser Heide“ sind mehrere Schwellen/Kissen in den Straßen eingebracht worden um die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu drosseln. Da verstärkt Schäden an den Gebäuden auftreten, die vom immer stärker werdenden Verkehr herrühren können, soll mit den Straßeneinbauten wie folgt verfahren werden: Schwellen, deren Ausmaß sich über die gesamte Straßenbreite erstreckt werden entfernt. Dies kann nur sukzessive im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen geschehen, da finanzielle Mittel nicht im Haushalt bereitstehen. Straßeneinbauten, die sich nicht über die gesamte Fahrbahnbreite erstrecken (Kissen) sollen von dieser Maßnahme ausgenommen sein und weiterhin zur Verkehrsberuhigung in der Straße verbleiben.