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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
175 kB
Erstellt
24.12.14, 20:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:31

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20140980 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertretern der Stadt Bochum in Wohnungsbauunternehmen (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen) Beschlussvorschriften §§ 113, 50 GO NW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Rat 03.07.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20140980 Die Stadt Bochum ist an den nachfolgenden Wohnungsbauunternehmen unmittelbar und mittelbar beteiligt: Name und Sitz des Unternehmens Beteiligungsgrad (%) I. Unmittelbare Beteiligung: 1. Baugenossenschaft `HeimatA Bochum Stiepel eG, Bochum 10 Anteile II. Mittelbare Beteiligung: 1. VBW Bauen und Wohnen GmbH, Bochum (über Stadtwerke Bochum Holding GmbH) 49,10 Allgemeiner Hinweis: ' 113 Abs. 2 und 3 GO NW schreibt zwingend vor, dass zu den entsandten Vertretern der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Bochum zählen, wenn diese mit mehr als einem Vertreter in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen vertreten ist. Im Beschlussvorschlag sind die entsprechenden Benennungen mit *) gekennzeichnet. Für die Benennung (Bestellung, Vorschlag) der Vertreter der Stadt in den Organen der genannten Gesellschaften gilt: Zu I. 1) Baugenossenschaft `HeimatA Bochum Stiepel eG (Heimat) Bei der Baugenossenschaft `HeimatA ist die Mitgliederversammlung mit einem Vertreter zu besetzen. Für den bei der Genossenschaft eingerichteten Aufsichtsrat hat die Stadt wegen der Geringfügigkeit ihrer Beteiligung bisher keinen Vertreter vorgeschlagen. Die Verwaltung ist der Auffassung, aus diesem Grunde auch jetzt von einer Benennung abzusehen. Zu II. 1.) VBW Bauen und Wohnen GmbH (VBW) Bei der VBW sind folgende Organe zu besetzen: 1. Gesellschafterversammlung mit einem Vertreter, Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20140980 2. Aufsichtsrat mit sechs Vertretern, davon a) fünf von der Stadt Bochum zu bestellenden Vertretern, b) ein von der Stadtwerke Bochum Holding GmbH zu entsendendes Mitglied. Die Stadt hat mit der Stadtwerke Bochum Holding GmbH einen Stimmbindungsvertrag geschlossen, so dass ihr das Recht zusteht, dieses ARMitglied zu benennen. Für die Benennung sind entsprechende Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der HVV und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH erforderlich, die wiederum eine entsprechende Weisung des Rates an den Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen voraussetzt. Für die Weisung reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Das Verfahren für die Benennung (Bestellung, Vorschlag) der Vertreter der Stadt richtet sich nach ' 50 GO NW. Da für die Gesellschafterversammlung nur ein städt. Vertreter bestimmt wird, reicht hier gem. ' 50 Abs. 2 ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrates richtet sich das Wahlverfahren nach ' 50 Abs. 3 GO NW. Bei Nichtzustandekommen eines einheitlichen Wahlvorschlages wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20140980 Bezeichnung der Vorlage Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertretern der Stadt Bochum in Wohnungsbauunternehmen (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen) Als Vertreter der Stadt Bochum in den Organen nachfolgender Wohnungsbauunternehmen werden benannt: 1. Baugenossenschaft `HeimatA Bochum Stiepel eG (Heimat) 1.1 Mitgliederversammlung: 2. VBW Bauen und Wohnen GmbH (VBW) 2.1 Gesellschafterversammlung: 2.2 Aufsichtsrat: 1. (Oberbürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Beamter oder Angestellter als bestelltes Mitglied)*) Zu bestellende Vertreter: 2. 3. 4. 5. 6. (Mitglied, das von der Stadtwerke Bochum Holding GmbH entsandt wird.) Der Vertreter der Stadt Bochum in den Gesellschafterversammlungen der HVV und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH wird angewiesen, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20140980 Unberührt von der mit dieser Beschlussvorlage vorgesehenen Benennung von Vertretern der Stadt in den Gesellschaftsorganen bleibt das Recht des Rates, jederzeit durch gesonderten Ratsbeschluss (z.B. Weisung an den Gesellschaftervertreter) Einfluss auf ein Unternehmen oder die Aufgabenerfüllung durch ein Unternehmen auszuüben und - falls erforderlich - Regelungen zu treffen oder anzustreben. Die Amtszeit der Vertreter der Stadt Bochum in den Organen der Gesellschaften entspricht der Dauer der Wahlzeit des Rates. Das Amt der Mitglieder endet auch vor Ablauf der Wahlperiode mit dem Ausscheiden aus dem Rat oder aus der Verwaltung. Auf Beschluss des Rates haben die Vertreter ihr Amt jederzeit niederzulegen.