Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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175 kB
Erstellt
24.12.14, 20:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20140980
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertretern der Stadt Bochum in
Wohnungsbauunternehmen (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen)
Beschlussvorschriften
§§ 113, 50 GO NW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
03.07.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20140980
Die Stadt Bochum ist an den nachfolgenden Wohnungsbauunternehmen unmittelbar und mittelbar
beteiligt:
Name und Sitz des Unternehmens
Beteiligungsgrad (%)
I. Unmittelbare Beteiligung:
1. Baugenossenschaft `HeimatA Bochum Stiepel eG, Bochum
10 Anteile
II. Mittelbare Beteiligung:
1. VBW Bauen und Wohnen GmbH, Bochum
(über Stadtwerke Bochum Holding GmbH)
49,10
Allgemeiner Hinweis:
' 113 Abs. 2 und 3 GO NW schreibt zwingend vor, dass zu den entsandten Vertretern der
Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Stadt
Bochum zählen, wenn diese mit mehr als einem Vertreter in Organen von juristischen
Personen oder Personenvereinigungen vertreten ist.
Im Beschlussvorschlag sind die entsprechenden Benennungen mit *) gekennzeichnet.
Für die Benennung (Bestellung, Vorschlag) der Vertreter der Stadt in den Organen der genannten
Gesellschaften gilt:
Zu I. 1) Baugenossenschaft `HeimatA Bochum Stiepel eG (Heimat)
Bei der Baugenossenschaft `HeimatA ist die Mitgliederversammlung mit einem Vertreter zu
besetzen.
Für den bei der Genossenschaft eingerichteten Aufsichtsrat hat die Stadt wegen der
Geringfügigkeit ihrer Beteiligung bisher keinen Vertreter vorgeschlagen. Die Verwaltung ist
der Auffassung, aus diesem Grunde auch jetzt von einer Benennung abzusehen.
Zu II. 1.) VBW Bauen und Wohnen GmbH (VBW)
Bei der VBW sind folgende Organe zu besetzen:
1.
Gesellschafterversammlung mit einem Vertreter,
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Vorlage Nr.: 20140980
2.
Aufsichtsrat mit sechs Vertretern, davon
a) fünf von der Stadt Bochum zu bestellenden Vertretern,
b) ein von der Stadtwerke Bochum Holding GmbH zu entsendendes Mitglied.
Die Stadt hat mit der Stadtwerke Bochum Holding GmbH einen
Stimmbindungsvertrag geschlossen, so dass ihr das Recht zusteht, dieses ARMitglied zu benennen.
Für die Benennung sind entsprechende Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der HVV
und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH erforderlich, die wiederum eine entsprechende
Weisung des Rates an den Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen voraussetzt.
Für die Weisung reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss.
Das Verfahren für die Benennung (Bestellung, Vorschlag) der Vertreter der Stadt richtet sich nach '
50 GO NW. Da für die Gesellschafterversammlung nur ein städt. Vertreter bestimmt wird, reicht
hier gem. ' 50 Abs. 2 ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrates
richtet sich das Wahlverfahren nach ' 50 Abs. 3 GO NW. Bei Nichtzustandekommen eines
einheitlichen Wahlvorschlages wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20140980
Bezeichnung der Vorlage
Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertretern der Stadt Bochum in
Wohnungsbauunternehmen (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen)
Als Vertreter der Stadt Bochum in den Organen nachfolgender Wohnungsbauunternehmen werden
benannt:
1.
Baugenossenschaft `HeimatA Bochum Stiepel eG (Heimat)
1.1
Mitgliederversammlung:
2.
VBW Bauen und Wohnen GmbH (VBW)
2.1
Gesellschafterversammlung:
2.2
Aufsichtsrat:
1.
(Oberbürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener
Beamter oder Angestellter als bestelltes Mitglied)*)
Zu bestellende Vertreter:
2.
3.
4.
5.
6.
(Mitglied, das von der Stadtwerke Bochum Holding GmbH entsandt wird.)
Der Vertreter der Stadt Bochum in den Gesellschafterversammlungen der HVV und der
Stadtwerke Bochum Holding GmbH wird angewiesen, entsprechende Beschlüsse zu fassen.
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Vorlage Nr.: 20140980
Unberührt von der mit dieser Beschlussvorlage vorgesehenen Benennung von Vertretern der Stadt
in den Gesellschaftsorganen bleibt das Recht des Rates, jederzeit durch gesonderten
Ratsbeschluss (z.B. Weisung an den Gesellschaftervertreter) Einfluss auf ein Unternehmen oder
die Aufgabenerfüllung durch ein Unternehmen auszuüben und - falls erforderlich - Regelungen zu
treffen oder anzustreben.
Die Amtszeit der Vertreter der Stadt Bochum in den Organen der Gesellschaften entspricht der
Dauer der Wahlzeit des Rates. Das Amt der Mitglieder endet auch vor Ablauf der Wahlperiode mit
dem Ausscheiden aus dem Rat oder aus der Verwaltung. Auf Beschluss des Rates haben die
Vertreter ihr Amt jederzeit niederzulegen.