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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
24.12.14, 20:25
Aktualisiert
27.01.18, 12:33

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 2 (8212) Vorlage Nr. 20141229 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 17.09.2013, Vorlage Nr. 2013036 und Anfrage vom 08.04.2014, Vorlage Nr. 20140867 Bezeichnung der Vorlage Schulwegsicherung - Brenscheder Straße - Erweiterung der Zone 30 Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Süd Anlagen Wortlaut Auf Antrag der CDU-Fraktion regt die Bezirksvertretung an, die Zone 30 auf der Brenscheder Straße - beginnend von der Einmündung der Straße Rüsenacker - bis zum Kreuzungsbereich Markstraße - aus Gründen der Schulwegsicherung zu erweitern. Die Brenscheder Straße ist in dem Abschnitt zwischen Kreisverkehr im Kirchviertel und Markstraße Bestandteil des gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsstraßennetzes. Auf Straßen des Vorbehaltnetzes ist grundsätzlich die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen. Geringere Geschwindigkeiten kommen nur in Betracht, wenn besondere verkehrliche oder bauliche Umstände dies erfordern. Dies können z. B. Geschäftsbereiche mit einem besonders hohen Anteil an Fußgängerüberquerungen oder auch Schulzugangsbereiche sein. Im Bereich des Kirchviertels wird die Brenscheder Straße an zahlreichen Stellen und vielfach durch Fußgänger überquert. Aus diesem Grund wurde die zulässige Geschwindigkeit bis zur Straße Rüsenacker auf 30 km/h begrenzt. Im weiteren Verlauf Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 2 (8212) Vorlage Nr. 20141229 bestehen diese vielfachen Querbeziehungen nicht. Sowohl der Verwaltung wie auch der Polizei liegen für diesen Abschnitt keine Erkenntnisse über besondere Gefahrensituationen vor, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit erforderlich machen. Auch die Unfallsituation ist in diesem Straßenabschnitt unauffällig. Zur Schulwegsicherung sind Geschwindigkeitsregelungen im Einzelfall sinnvoll. Allerdings ist eine lückenlose Absicherung aller Schulwege hierdurch nicht möglich. Letztendlich sind fast alle Straßen des Vorbehaltsnetzes auch Bestandteile von Schulwegen. Daher sind aus Gründen der Schulwegsicherung Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nur im unmittelbaren Schulzugangsbereich von Grundschulen vorgesehen. Ein Zugang zur Brenscheder Schule befindet sich auf der Brenscheder Straße etwa mittig zwischen der Markstraße und der Stichstraße zu den Häusern 69 bis 83. In diesem Bereich befindet sich auch eine Mittelinsel, die vielfach von den Schulkindern zum Überqueren der Brenscheder Straße genutzt wird. Um diesen Bereich für die Grundschulkinder sicherer zu gestalten, wird zum Schulbeginn nach den Sommerferien eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h während der Schulzeiten von 7.30 bis 14.00 Uhr auf einer Länge von 150 Metern ausgeschildert.