Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
24.12.14, 20:25
Aktualisiert
27.01.18, 12:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 11 2 (8212)
Vorlage Nr. 20141229
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 17.09.2013, Vorlage Nr. 2013036 und
Anfrage vom 08.04.2014, Vorlage Nr. 20140867
Bezeichnung der Vorlage
Schulwegsicherung - Brenscheder Straße - Erweiterung der Zone 30
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Anlagen
Wortlaut
Auf Antrag der CDU-Fraktion regt die Bezirksvertretung an, die Zone 30 auf der
Brenscheder Straße - beginnend von der Einmündung der Straße Rüsenacker - bis zum
Kreuzungsbereich Markstraße - aus Gründen der Schulwegsicherung zu erweitern.
Die Brenscheder Straße ist in dem Abschnitt zwischen Kreisverkehr im Kirchviertel und
Markstraße Bestandteil des gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsstraßennetzes. Auf
Straßen
des
Vorbehaltnetzes
ist
grundsätzlich
die
innerorts
zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen. Geringere Geschwindigkeiten kommen nur
in Betracht, wenn besondere verkehrliche oder bauliche Umstände dies erfordern. Dies
können z. B. Geschäftsbereiche mit einem besonders hohen Anteil an
Fußgängerüberquerungen oder auch Schulzugangsbereiche sein.
Im Bereich des Kirchviertels wird die Brenscheder Straße an zahlreichen Stellen und
vielfach durch Fußgänger überquert. Aus diesem Grund wurde die zulässige
Geschwindigkeit bis zur Straße Rüsenacker auf 30 km/h begrenzt. Im weiteren Verlauf
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bestehen diese vielfachen Querbeziehungen nicht. Sowohl der Verwaltung wie auch der
Polizei liegen für diesen Abschnitt keine Erkenntnisse über besondere
Gefahrensituationen vor, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit erforderlich
machen. Auch die Unfallsituation ist in diesem Straßenabschnitt unauffällig.
Zur Schulwegsicherung sind Geschwindigkeitsregelungen im Einzelfall sinnvoll.
Allerdings ist eine lückenlose Absicherung aller Schulwege hierdurch nicht möglich.
Letztendlich sind fast alle Straßen des Vorbehaltsnetzes auch Bestandteile von
Schulwegen. Daher sind aus Gründen der Schulwegsicherung Reduzierungen der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit nur im unmittelbaren Schulzugangsbereich von
Grundschulen vorgesehen. Ein Zugang zur Brenscheder Schule befindet sich auf der
Brenscheder Straße etwa mittig zwischen der Markstraße und der Stichstraße zu den
Häusern 69 bis 83. In diesem Bereich befindet sich auch eine Mittelinsel, die vielfach von
den Schulkindern zum Überqueren der Brenscheder Straße genutzt wird. Um diesen
Bereich für die Grundschulkinder sicherer zu gestalten, wird zum Schulbeginn nach den
Sommerferien eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h während der Schulzeiten von
7.30 bis 14.00 Uhr auf einer Länge von 150 Metern ausgeschildert.