Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
24.12.14, 20:26
Aktualisiert
27.01.18, 12:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
13 (3083)/61 2
(3448)
Vorlage Nr. 20141093
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der 51. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 08.05.2014, TOP 6.13,
Vorlage Nr.: 20140932
Bezeichnung der Vorlage
Litfaßsäulen in Bochum
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.09.2014
Anlagen
Wortlaut
Die Anfrage wurde wie folgt gestellt:
In den vergangenen Wochen sind neue ca. 5 m hohe Litfaßsäulen der Firma Ströer
Deutsche Städte Medien GmbH in der Bochumer und Wattenscheider Innenstadt
aufgestellt worden. Die Aufstellung und insbesondere die Standortauswahl haben zu
zahlreichen kritischen Nachfragen von BürgerInnen und Geschäftsleuten geführt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion fragen daher an:
Wurden die neuen Litfaßsäulen im Rahmen des bestehenden Vertrags mit
der Firma Ströer aufgestellt oder wurde eine neue vertragliche Vereinbarung
geschlossen?
Welche Laufzeit hat der bestehende Vertrag mit Ströer?
Fließen der Stadt Bochum zusätzliche Einnahmen durch die neuen
Litfaßsäulen zu?
Von wem und wie wurden die Standorte der neuen Säulen festgelegt?
Wurde geprüft, ob der Anlieferverkehr durch die Säulen nicht behindert wird?
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TOP/akt. Beratung
13 (3083)/61 2
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Vorlage Nr. 20141093
Die Säulen haben aufgrund ihrer Größe und ihrer Standorte prägende
Wirkungen auf das Stadtbild. Weshalb wurde die Bezirksvertretung nicht an
der Standortauswahl beteiligt?
Die Anfrage wird folgend beantwortet:
Die Stadt Bochum hat, nach einer europaweiten Ausschreibung, der Deutschen
Städte Medien GmbH (DSM) am 3.September 2010 das alleinige Nutzungsrecht für
alle Werbemöglichkeiten auf städtischem Grund (mit Ausnahme des rewirpower
Stadions und des Lohrheidestadions) in Form einer Dienstleistungskonzession
erteilt. In dieser vertraglichen Vereinbarung ist festgelegt, dass unter Beachtung der
wirtschaftlichen Machbarkeit und dem städtebaulichen Gesamtkonzept gemeinsam
mit der DSM entschieden wird, ob und welche neuen Werbemöglichkeiten
genehmigt werden. Ein weiterer Vertragsbestandteil ist die Optimierung der
Werbeträger durch Reduzierung des alten bzw. veralteten Werbeträgerbestandes
und Ersatz durch die Installation moderner Stadtmöbel.
Der Vertrag begann am 01.01. 2011 und hat eine Laufzeit bis zum 31.12. 2020.
Die vertraglich festgelegte Umsatzpacht fließt dann in vollem Umfang an die Stadt
Bochum, wenn die festgelegte Zahl des Werbeträgerbestandes erfüllt ist. Mit
Aufstellung der Litfaßsäulen sind alle Bedingungen erfüllt.
Die von der Deutschen Städtemedien und der Bauverwaltung vorgeschlagenen
Standorte für die Werbeträger wurden 2013 in zahlreichen Gesprächs- und
Besichtigungsterminen unter Federführung der Wirtschaftsförderung gemeinsam mit
den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der zu beteiligenden Fachämter nach
den o. a. Kriterien geprüft. Nach Vorlage der erforderlichen Bauanträge für die
vereinbarten Standorte sind diese durch die Bauverwaltung positiv beschieden
worden.
Alle Säulen wurden nach eingehender Prüfung genehmigt. Die Prüfung ist
umfassend und abschließend. Beschwerden darüber, dass die Säulen den
Anlieferverkehr behindern, sind hier nicht bekannt.
Litfaßsäulen gehören zu den gängigen und bekannten Anlagen zur Anbringung von
Werbebotschaften. Sie sind Bestandteil unseres Straßenbildes und finden sich im
gesamten Stadtgebiet wieder. Die „neuen“ Litfaßsäulen wurden teilweise an
vorhandenen Standorten, im Austausch zu einer „alten“ Litfaßsäule, wie auch an
neuen Standorten genehmigt. Alle zuständigen Fachämter waren an der
Genehmigung beteiligt. Im Größenvergleich zur bekannten Säule ist die jetzt
aufgestellte Anlage im Durchmesser 0,13 m größer und in der Höhe um 0,45 cm
höher. Nicht nur die Standorte der Litfaßsäulen, sondern alle Werbeanlagen
(großflächige Wechselanlagen und Mega-Poster), wurden bisher ohne Beteiligung
der Politik entschieden. Wenn auch die Säulen auf Grund ihrer Standorte im
öffentlichen Verkehrsraum (die großflächigen Werbetafeln der Fa. Stroer / DSM
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Vorlage Nr. 20141093
stehen im Übrigen auch im öffentlichen Verkehrsraum) hier eine gewisse
Sonderstellung einnehmen, wurde eine Beteiligung der Bezirksvertretung nicht für
erforderlich gehalten, da sie, wie bereits erwähnt, seit langem Bestandteil des
innerstädtischen Straßenbildes sind und somit keine außergewöhnliche
Besonderheit darstellen.