Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
198 kB
Erstellt
24.12.14, 20:26
Aktualisiert
27.01.18, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 30 10 Gö
(2310)
Vorlage Nr. 20141304
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 08.05.2014, Vorlage Nr.:
20140924
Bezeichnung der Vorlage
Sanierung des GMU-Geländes
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.09.2014
Anlagen
Wortlaut
In der o.g. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte wurde unter Top 6.5 wie folgt
angefragt:
6.5 Sanierung des GMU-Geländes
„Der Bezirksbürgermeister fragt an, wie der Zeit- und Maßnahmenplan für die Sanierung des
GMU-Geländes aussieht.
Warum ist das Gelände nicht mehr ausreichend gesichert und als Müllfläche nutzbar?
Müssen die Zäune nicht wieder hergestellt werden?“
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 30 10 Gö
(2310)
Vorlage Nr. 20141304
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zur Frage 1
Der Grundstückseigentümer hat die Sanierungsplan-Fortschreibung für die Sanierung des
Gesamt-Geländes vorgelegt, die durch Bescheid vom 31.03.2014 von der Unteren
Bodenschutzbehörde für verbindlich erklärt worden ist.
Gegen diesen Bescheid vom 31.03.2014 hat der Grundstückseigentümer am 29.04.2014
Klage eingereicht. Seine Begründung zur Klage zielte auf die zeitliche Vorgabe zum
spätesten Sanierungsbeginn 31.12.2014 und auf eine technische Regelung innerhalb der
Sanierungsumsetzung ab.
Das Verfahren ist derzeit beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängig. Die Fortsetzung
der Sanierung ist daher unbestimmt. Anfang Juli 2014 fand ein Gespräch zum weiteren
Vorgehen mit dem Grundstückseigentümer und seinem Rechtsanwalt statt. Einigung konnte
bisher nicht erzielt werden, da die Wünsche des Eigentümers aus städtischer Sicht zum Teil
nicht realisierbar sind.
Zu Fragen 2 und 3
Das ehemalige GMU-Gelände ist von den Voreigentümern im Bereich der nördlichen
Grundstücksgrenze (Grünstreifen südlich der Bebauung Konsumstraße) durch Aufstellung
eines Bauzauns gesichert worden. Die Aufstellung erfolgte auf städtischem Grund, da der
sehr steile Böschungsfuß bzw. die Grundstücksgrenze nur schwer zugänglich war und auch
heute noch ist.
Zwischenzeitlich sind in einigen Bereichen einige Zaunelemente von Dritten entfernt worden.
In anderen Bereichen sind vorhandene Zaunelemente aufgeschnitten und durch
herabgestürzte Bäume infolge des vergangenen Pfingststurmes zerstört worden.
Erst wenn dieser Bereich nach Entfernen des Bruchholzes städtischer Bäume auf
städtischem Grund wieder verkehrssicher ist, kann der Grundstückseigentümer des GMUGeländes aufgefordert werden, die vorhandenen Zaunlücken zu schließen.
Das GMU-Gelände ist nur über ehemalige Betriebszufahrten zu befahren. Es handelt sich
um die Zufahrten an der Gemeindestraße und der Straße In der Provitze. Die Zufahrten sind
jeweils mit einer Toranlage verschlossen und mit einer Kette und Vorhängeschloss
gesichert.
Eine „wilde Ablagerung“ von Müll konnte bei der erst kürzlich durchgeführten Begehung
nicht festgestellt werden. Zum Zeitpunkt der Begehung befanden sich auf dem GMUGelände drei abgestellte Container. Ein Container war mit Altreifen und ein anderer mit
Schrott gefüllt. Ein dritter Container war leer. Eine zweifelsfreie Zuordnung der Container zu
einem benachbarten Schrotthändler war nicht möglich.