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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
198 kB
Erstellt
24.12.14, 20:26
Aktualisiert
27.01.18, 12:36

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 30 10 Gö (2310) Vorlage Nr. 20141304 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 08.05.2014, Vorlage Nr.: 20140924 Bezeichnung der Vorlage Sanierung des GMU-Geländes Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Mitte Sitzungstermin akt. Beratung 04.09.2014 Anlagen Wortlaut In der o.g. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte wurde unter Top 6.5 wie folgt angefragt: 6.5 Sanierung des GMU-Geländes „Der Bezirksbürgermeister fragt an, wie der Zeit- und Maßnahmenplan für die Sanierung des GMU-Geländes aussieht. Warum ist das Gelände nicht mehr ausreichend gesichert und als Müllfläche nutzbar? Müssen die Zäune nicht wieder hergestellt werden?“ Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 30 10 Gö (2310) Vorlage Nr. 20141304 Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Zur Frage 1 Der Grundstückseigentümer hat die Sanierungsplan-Fortschreibung für die Sanierung des Gesamt-Geländes vorgelegt, die durch Bescheid vom 31.03.2014 von der Unteren Bodenschutzbehörde für verbindlich erklärt worden ist. Gegen diesen Bescheid vom 31.03.2014 hat der Grundstückseigentümer am 29.04.2014 Klage eingereicht. Seine Begründung zur Klage zielte auf die zeitliche Vorgabe zum spätesten Sanierungsbeginn 31.12.2014 und auf eine technische Regelung innerhalb der Sanierungsumsetzung ab. Das Verfahren ist derzeit beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängig. Die Fortsetzung der Sanierung ist daher unbestimmt. Anfang Juli 2014 fand ein Gespräch zum weiteren Vorgehen mit dem Grundstückseigentümer und seinem Rechtsanwalt statt. Einigung konnte bisher nicht erzielt werden, da die Wünsche des Eigentümers aus städtischer Sicht zum Teil nicht realisierbar sind. Zu Fragen 2 und 3 Das ehemalige GMU-Gelände ist von den Voreigentümern im Bereich der nördlichen Grundstücksgrenze (Grünstreifen südlich der Bebauung Konsumstraße) durch Aufstellung eines Bauzauns gesichert worden. Die Aufstellung erfolgte auf städtischem Grund, da der sehr steile Böschungsfuß bzw. die Grundstücksgrenze nur schwer zugänglich war und auch heute noch ist. Zwischenzeitlich sind in einigen Bereichen einige Zaunelemente von Dritten entfernt worden. In anderen Bereichen sind vorhandene Zaunelemente aufgeschnitten und durch herabgestürzte Bäume infolge des vergangenen Pfingststurmes zerstört worden. Erst wenn dieser Bereich nach Entfernen des Bruchholzes städtischer Bäume auf städtischem Grund wieder verkehrssicher ist, kann der Grundstückseigentümer des GMUGeländes aufgefordert werden, die vorhandenen Zaunlücken zu schließen. Das GMU-Gelände ist nur über ehemalige Betriebszufahrten zu befahren. Es handelt sich um die Zufahrten an der Gemeindestraße und der Straße In der Provitze. Die Zufahrten sind jeweils mit einer Toranlage verschlossen und mit einer Kette und Vorhängeschloss gesichert. Eine „wilde Ablagerung“ von Müll konnte bei der erst kürzlich durchgeführten Begehung nicht festgestellt werden. Zum Zeitpunkt der Begehung befanden sich auf dem GMUGelände drei abgestellte Container. Ein Container war mit Altreifen und ein anderer mit Schrott gefüllt. Ein dritter Container war leer. Eine zweifelsfreie Zuordnung der Container zu einem benachbarten Schrotthändler war nicht möglich.