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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
168 kB
Erstellt
24.12.14, 20:26
Aktualisiert
27.01.18, 12:36

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 No (1443) Vorlage Nr. 20141367 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Sanierung von Quellzuflüssen des Ostbaches, Quelle 1 Beratungsfolge Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde Sitzungstermin akt. Beratung 09.09.2014 Anlagen Lageplan Wortlaut 1. Einleitung Das Hauptschadenszentrum im Grundwasser befindet sich im Bereich der ehemaligen HolzImprägnieranlagen auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Lothringen V am Castroper Hellweg in Bochum-Gerthe. Hier ist das Grundwasser aufgrund der historischen industriellen Nutzung extrem stark mit Chromat (max. ca. 10.000 µg/l), PAK (EPA; max. ca. 100.000 µg/l), NSO-Heterozyklen (max. ca. 2.000 µg/l) und LHKW (max. ca. 600 µg/l) belastet. Vor allem die Chrom-VI-Belastungen und auch die LHKW-Belastungen werden aus dem Bereich des Altstandortes der ehem. Zeche Lothringen V in Grundwasserfließrichtung zum nächsten Vorfluter (Ostbach), der sich 1,2 km vom Schadstoffzentrum entfernt befindet, transportiert. Die Breite der Chromatfahne beträgt 600 m, während sich die LHKWBelastungen auf den westlichen Bereich der Abstromfahne fokussieren. Aufgrund der geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten tritt das belastete Grundwasser in Schichtquellen und Vernässungszonen aus. Es handelt sich hierbei um die Ostbachzuläufe aus Süden im Bereich Dreihügelstr. 20 (Q 2: 1000 µg/l Chromat) und im Bereich der Teiche Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 No (1443) Vorlage Nr. 20141367 im Hiltroper Busch, östlich des Friedhofs (Q 1: 800 µg/l Chromat und 100 µg/l LHKW). Somit werden die Chrom-VI-/ und auch die LHKW-Belastungen über den Ostbach über die Stadtgrenze hinaus dem Emschersystem zugeführt. Aufgrund der unterschiedlichen chemischen und physikalischen Eigenschaften der PAK und NSO-Heterozyklen im Gegensatz zum extrem gut wasserlöslichen und damit im Grundwasser sehr mobilen Chromat, hat sich diese Schadstofffahne mit den organischen Stoffen bislang noch nicht so weit ausgebreitet. Trotzdem wurden im direkten Abstrom der Altlastenfläche max. 60.000 µg/l PAK (EPA) analysiert. Aufgrund der Art der verschiedenen Schadstoffe, der großen Ausbreitung der Schadstofffahne und der Tatsache, dass ein Oberflächengewässer betroffen ist, müssen die verschiedenen Schadensbereiche differenziert betrachtet und bezogen auf das BundesBodenschutzgesetz (BBodSchG) Sanierungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden. 2. HauptschadenszentrumUnter anderem zur Unterbindung einer weiteren Schadstoffelution in das Grundwasser wurde die Fläche Lothringen V (neu: Gewerbepark Gerthe Süd) mit einer Tondichtungsbahn aus Bentonit gesichert. Diese Maßnahme wurde Mitte 2013 abgeschlossen. Um zu verhindern, dass sich die Schadstoffe aus dem Hauptschadensherd weiter Richtung Vorflut ausbreiten, soll im direkten Abstrom eine Dichtwand im EinphasenSchlitzwandverfahren bis in eine Tiefe von ca. 21 m hergestellt werden. Diese Maßnahme soll in 2014 geplant und in 2015 ausgeführt werden. 3. Grundwassersanierungsplanung und Optimierungsphase im Bereich Q 2 Im Rahmen der Grundwassersanierungsplanung wurden verschiedene Methoden zur Grundwasserreinigung im Bereich der Quellschüttungen getestet. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die Reinigung sehr gute Erfolge erzielen muss, da das gereinigte Wasser anschließend wieder dem Ostbach zugeführt werden soll, um eine Austrocknung der Nebenarme zu verhindern. Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen (Pilotversuche) sind am effektivsten und wirtschaftlichsten die folgenden Grundwassersanierungsschritte: • • Reduzierung von Chrom VI zu Chrom III mit Hilfe von Natrium-Dithionit und anschließend Abreinigung der Chromionen über ein Absorptionsmittel. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 No (1443) Vorlage Nr. 20141367 Das belastete Grundwasser lässt sich am sinnvollsten im Bereich der Quellschüttungen mit den dazugehörigen Vernässungszonen fassen und über die entsprechend den bereits durchgeführten Pilotversuchen zusammengestellte Reinigungsanlage abreinigen. Die Restbelastungen mit Chrom (ca. 5 – 20 µg/l Chrom gesamt) lassen es zu, dass das gereinigte Grund-/Quellwasser dem Bachsystem wieder zugeführt werden kann. Der Einleitgrenzwert beträgt gemäß den “Allgemeinen Güteanforderung für Gewässer” < 30 µg/l Chrom gesamt. Die Fassung der Quellschüttungen und Quellen wurde in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet optimiert um die Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Die Fassung im Bereich Q 2 wurde bereits durchgeführt und der Betrieb der Reinigungsanlage wird zurzeit vor Ort - bislang positiv - getestet und optimiert. 4. Grundwassersanierung im Bereich Q 1 Nun ist geplant, das Grund-/Quellwasser im Bereich der Hauptquelle Q 1 mit den dazugehörigen ebenfalls belasteten Nebenquellen (Vernässungszonen) zu fassen, zur Unterbindung des Direktkontaktes Mensch/Wasser mit Wasserbausteinen zu sichern und einer Grundwasserreinigungsanlage bestehend aus den Einheiten Rohwasservorlagebehälter, Reduktionsbecken, Kiesfilter, Absorbereinheit, Ableitung in den Ostbach, zu zuführen. Es ist geplant, dieses im Rahmen eines zweijährigen Dauerbetriebs zu testen und zu optimieren. Die Reinigungsanlage kann aufgrund der extremen Geländemorphologie nur im Abstrom der „kleinen Teiche” aufgestellt werden. Da sowohl das Wasser als auch das Sediment im Bereich der “kleinen Teiche” mit Chromat bzw. Chrom-III belastet sind, soll hier als Sicherungsmaßnahme eine Zaunanlage den Direktkontakt verhindern. Der Bachlauf von der Quelle 1 bis zu den „kleinen Teichen“ soll mit Wasserbausteinen gesichert werden. Der Bewilligungsbescheid AS 07/14 der Bezirksregierung Arnsberg zur finanziellen Förderung der Sanierungsmaßnahme liegt mittlerweile vor. Mit der Umsetzung (Ausschreibung der Gutachterleistung) wurde bereits begonnen. Durch die gezielte Fassung und Abdeckung bzw. Einzäunung der kontaminierten Quellschüttungen mit der entsprechend im Dauerbetrieb zu testenden Reinigungsanlage soll gewährleistet werden, dass der mögliche Direktkontakt mit dem belasteten Wasser unterbunden wird und sich die Schadstoffverhältnisse im Ostbachsystem mittelfristig verbessern. Diese Kombination aus Sicherung und aktiver Sanierung wurde gewählt, um Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 No (1443) Vorlage Nr. 20141367 die Eingriffe in Natur und Landschaft in dem Landschaftsschutzgebiet Ostbach so gering wie möglich zu halten. Grundlage hierfür ist der „Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Sanierungskonzept für die Quellflüsse zum Ostbach – Bereich Q 1“ (Bio. Station östl. Ruhrgebiet, September 2013). An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die Dringlichkeit der aktiven Grundwassersanierungsmaßnahme hingewiesen, da es sich um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr handelt. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes wurden berücksichtigt. Alternativ hätte auch eine Reduktion mit Natrium-Dithionit und Abschlag des so gereinigten Wasser in den Kanal ausgereicht. Vor dem Hintergrund, dass der Bach beziehungsweise die Nebenarme nicht trocken fallen sollen, wurde die deutlich aufwendigere Sanierungstechnik mit zusätzlicher Absorption gewählt. Als Alternative zu der Sicherung des Bachbettes mit Wasserbausteinen hätten die Vernässungszonen mit Hilfe von Dränagen gefasst werden können. Dies hätte aber vor allem im Bereich der Quelle 1 zu einer Abholzung des östlichen Hanges geführt. Aus Sicht der ULB wird das Vorhaben aufgrund der Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) und der artenschutzrechtlichen Betrachtung als Zustimmungsfähig beurteilt. Das Vorhaben gilt als gesetzliche Verpflichtung zur Abwendung einer drohenden Gefahr und bedarf deshalb keiner Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans. Das Vorhaben wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.