Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
168 kB
Erstellt
24.12.14, 20:26
Aktualisiert
27.01.18, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 No
(1443)
Vorlage Nr. 20141367
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Sanierung von Quellzuflüssen des Ostbaches, Quelle 1
Beratungsfolge
Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Sitzungstermin
akt.
Beratung
09.09.2014
Anlagen
Lageplan
Wortlaut
1. Einleitung
Das Hauptschadenszentrum im Grundwasser befindet sich im Bereich der ehemaligen HolzImprägnieranlagen auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Lothringen V am Castroper
Hellweg in Bochum-Gerthe. Hier ist das Grundwasser aufgrund der historischen industriellen
Nutzung extrem stark mit Chromat (max. ca. 10.000 µg/l), PAK (EPA; max. ca. 100.000
µg/l), NSO-Heterozyklen (max. ca. 2.000 µg/l) und LHKW (max. ca. 600 µg/l) belastet.
Vor allem die Chrom-VI-Belastungen und auch die LHKW-Belastungen werden aus dem
Bereich des Altstandortes der ehem. Zeche Lothringen V in Grundwasserfließrichtung zum
nächsten Vorfluter (Ostbach), der sich 1,2 km vom Schadstoffzentrum entfernt befindet,
transportiert. Die Breite der Chromatfahne beträgt 600 m, während sich die LHKWBelastungen auf den westlichen Bereich der Abstromfahne fokussieren. Aufgrund der
geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten tritt das belastete Grundwasser in
Schichtquellen und Vernässungszonen aus. Es handelt sich hierbei um die Ostbachzuläufe
aus Süden im Bereich Dreihügelstr. 20 (Q 2: 1000 µg/l Chromat) und im Bereich der Teiche
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im Hiltroper Busch, östlich des Friedhofs (Q 1: 800 µg/l Chromat und 100 µg/l LHKW).
Somit werden die Chrom-VI-/ und auch die LHKW-Belastungen über den Ostbach über die
Stadtgrenze hinaus dem Emschersystem zugeführt.
Aufgrund der unterschiedlichen chemischen und physikalischen Eigenschaften der PAK und
NSO-Heterozyklen im Gegensatz zum extrem gut wasserlöslichen und damit im
Grundwasser sehr mobilen Chromat, hat sich diese Schadstofffahne mit den organischen
Stoffen bislang noch nicht so weit ausgebreitet. Trotzdem wurden im direkten Abstrom der
Altlastenfläche max. 60.000 µg/l PAK (EPA) analysiert.
Aufgrund der Art der verschiedenen Schadstoffe, der großen Ausbreitung der
Schadstofffahne und der Tatsache, dass ein Oberflächengewässer betroffen ist, müssen die
verschiedenen Schadensbereiche differenziert betrachtet und bezogen auf das BundesBodenschutzgesetz (BBodSchG) Sanierungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr
durchgeführt werden.
2.
HauptschadenszentrumUnter anderem zur Unterbindung einer weiteren
Schadstoffelution in das Grundwasser wurde die Fläche Lothringen V (neu:
Gewerbepark Gerthe Süd) mit einer Tondichtungsbahn aus Bentonit gesichert. Diese
Maßnahme wurde Mitte 2013 abgeschlossen.
Um zu verhindern, dass sich die Schadstoffe aus dem Hauptschadensherd weiter Richtung
Vorflut ausbreiten, soll im direkten Abstrom eine Dichtwand im EinphasenSchlitzwandverfahren bis in eine Tiefe von ca. 21 m hergestellt werden. Diese Maßnahme
soll in 2014 geplant und in 2015 ausgeführt werden.
3.
Grundwassersanierungsplanung und Optimierungsphase im Bereich Q 2
Im Rahmen der Grundwassersanierungsplanung wurden verschiedene Methoden zur
Grundwasserreinigung im Bereich der Quellschüttungen getestet. Dies geschah vor dem
Hintergrund, dass die Reinigung sehr gute Erfolge erzielen muss, da das gereinigte Wasser
anschließend wieder dem Ostbach zugeführt werden soll, um eine Austrocknung der
Nebenarme zu verhindern. Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen (Pilotversuche)
sind am effektivsten und wirtschaftlichsten die folgenden Grundwassersanierungsschritte:
•
•
Reduzierung von Chrom VI zu Chrom III mit Hilfe von Natrium-Dithionit und
anschließend Abreinigung der Chromionen über ein Absorptionsmittel.
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Das belastete Grundwasser lässt sich am sinnvollsten im Bereich der Quellschüttungen mit
den dazugehörigen Vernässungszonen fassen und über die entsprechend den bereits
durchgeführten Pilotversuchen zusammengestellte Reinigungsanlage abreinigen. Die
Restbelastungen mit Chrom (ca. 5 – 20 µg/l Chrom gesamt) lassen es zu, dass das
gereinigte Grund-/Quellwasser dem Bachsystem wieder zugeführt werden kann.
Der Einleitgrenzwert beträgt gemäß den “Allgemeinen Güteanforderung für Gewässer” < 30
µg/l Chrom gesamt.
Die Fassung der Quellschüttungen und Quellen wurde in Zusammenarbeit mit der
Biologischen Station östliches Ruhrgebiet optimiert um die Eingriffe in Natur und Landschaft
so gering wie möglich zu halten.
Die Fassung im Bereich Q 2 wurde bereits durchgeführt und der Betrieb der
Reinigungsanlage wird zurzeit vor Ort - bislang positiv - getestet und optimiert.
4.
Grundwassersanierung im Bereich Q 1
Nun ist geplant, das Grund-/Quellwasser im Bereich der Hauptquelle Q 1 mit den
dazugehörigen ebenfalls belasteten Nebenquellen (Vernässungszonen) zu fassen, zur
Unterbindung des Direktkontaktes Mensch/Wasser mit Wasserbausteinen zu sichern und
einer Grundwasserreinigungsanlage bestehend aus den Einheiten Rohwasservorlagebehälter, Reduktionsbecken, Kiesfilter, Absorbereinheit, Ableitung in den Ostbach, zu
zuführen. Es ist geplant, dieses im Rahmen eines zweijährigen Dauerbetriebs zu testen und
zu optimieren. Die Reinigungsanlage kann aufgrund der extremen Geländemorphologie nur
im Abstrom der „kleinen Teiche” aufgestellt werden. Da sowohl das Wasser als auch das
Sediment im Bereich der “kleinen Teiche” mit Chromat bzw. Chrom-III belastet sind, soll hier
als Sicherungsmaßnahme eine Zaunanlage den Direktkontakt verhindern. Der Bachlauf von
der Quelle 1 bis zu den „kleinen Teichen“ soll mit Wasserbausteinen gesichert werden. Der
Bewilligungsbescheid AS 07/14 der Bezirksregierung Arnsberg zur finanziellen Förderung
der Sanierungsmaßnahme liegt mittlerweile vor. Mit der Umsetzung (Ausschreibung der
Gutachterleistung) wurde bereits begonnen.
Durch die gezielte Fassung und Abdeckung bzw. Einzäunung der kontaminierten
Quellschüttungen mit der entsprechend im Dauerbetrieb zu testenden Reinigungsanlage soll
gewährleistet werden, dass der mögliche Direktkontakt mit dem belasteten Wasser
unterbunden wird und sich die Schadstoffverhältnisse im Ostbachsystem mittelfristig
verbessern. Diese Kombination aus Sicherung und aktiver Sanierung wurde gewählt, um
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die Eingriffe in Natur und Landschaft in dem Landschaftsschutzgebiet Ostbach so gering wie
möglich zu halten. Grundlage hierfür ist der „Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Sanierungskonzept für die Quellflüsse zum Ostbach – Bereich Q 1“ (Bio. Station östl.
Ruhrgebiet, September 2013).
An
dieser
Stelle
wird
ausdrücklich
auf
die
Dringlichkeit
der
aktiven
Grundwassersanierungsmaßnahme hingewiesen, da es sich um eine Maßnahme zur
Gefahrenabwehr handelt. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes wurden
berücksichtigt. Alternativ hätte auch eine Reduktion mit Natrium-Dithionit und Abschlag des
so gereinigten Wasser in den Kanal ausgereicht. Vor dem Hintergrund, dass der Bach
beziehungsweise die Nebenarme nicht trocken fallen sollen, wurde die deutlich
aufwendigere Sanierungstechnik mit zusätzlicher Absorption gewählt. Als Alternative zu der
Sicherung des Bachbettes mit Wasserbausteinen hätten die Vernässungszonen mit Hilfe
von Dränagen gefasst werden können. Dies hätte aber vor allem im Bereich der Quelle 1 zu
einer Abholzung des östlichen Hanges geführt.
Aus Sicht der ULB
wird das Vorhaben aufgrund der Ergebnisse des
Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) und der artenschutzrechtlichen Betrachtung
als Zustimmungsfähig beurteilt.
Das Vorhaben gilt als gesetzliche Verpflichtung zur Abwendung einer drohenden Gefahr und
bedarf deshalb keiner Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans.
Das Vorhaben wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.