Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
177 kB
Erstellt
24.12.14, 20:26
Aktualisiert
27.01.18, 12:38

öffnen download melden Dateigröße: 177 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 62) Vorlage Nr.: 20141315 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 940 - Alte Wittener Straße hier: a) Erweiterung des Plangebietes b) Ergänzung der Planungsziele c) Änderung der Verfahrensart Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Ost Rat 11.09.2014 25.09.2014 Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Eigentumsplan ohne Private Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 2 Vorlage Nr.: 20141315 Stadtamt 61 32 (25 62) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 62) Vorlage Nr.: 20141315 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 940 wurde am 18.01.2012 durch den Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung gefasst. Anlass zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens war eine Bauvoranfrage zur Errichtung des zweiten Bauabschnittes eines Multi-Service-Centers an der Alten Wittener Straße auf dem Grundstück der Adam Opel AG, nördlich der Gleise der Opel-Bahn. Angesiedelt werden sollten ein Tierfutter-Discounter, ein Metall- und Eisenwaren-Handel, Bürobedarf-Handel, ein Fitnessstudio, ein Solarium, ein Hotel, ein Schnellrestaurant sowie ein Lebensmittel-Discounter. Die geplanten Nutzungen entsprachen jedoch nur zum Teil den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Bochum für diesen Standort, wie die Ansiedlung eines Hotels sowie weiterer Betriebe, die dem gewerblichen bzw. Dienstleistungssektor zuzuordnen sind, nicht aber die geplanten Einzelhandelsnutzungen. Die städtebaulichen Zielvorstellungen für die Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet werden durch den vom Rat der Stadt Bochum als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossenen Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 definiert. Den Zielsetzungen entsprechend sollen Einzelhandelsbetriebe mit zentrenoder nahversorgungsrelevanten Sortimenten in den im Masterplan definierten Versorgungszentren angesiedelt werden. Diese städtebauliche Zielsetzung der Stadt erhält durch die aktuellen Entwicklungen im Nahversorgungszentrum Laer eine noch größere Bedeutung. Denn durch die Schließung des Lebensmittelmarktes ist die Versorgung des Stadtteils nicht mehr gesichert. Im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wird derzeit ein städtebaulicher Ideenwettbewerb vorbereitet, der unter anderen Perspektiven für eine zukunftsfähige städtebauliche Entwicklung des Nahversorgungszentrums Laer aufzeigen soll. Des Weiteren widersprach die Bauvoranfrage der stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzung bezüglich der langfristigen Sicherung von Flächen für Produktions-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Zur Sicherung der Planungsziele wurde vom Rat der Stadt Bochum am 13.12.2012 eine Veränderungssperre für das Plangebiet erlassen. Diese konnte durch Ratsbeschluss vom 20.02.2014 wieder aufgehoben werden, da Seitens der Adam Opel AG bestätigt wurde, dass die Grundstücksflächen in die Gesellschaft Bochum Perspektive 2022 eingebracht werden sollen und eine vorzeitige Vermarktung an Dritte nicht erfolgen wird. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 62) Vorlage Nr.: 20141315 2. Anlass und Zielsetzung der Plangebietserweiterung Anlass für die Erweiterung des Plangebietes des Bebauungsplans Nr. 940 ist die Tatsache, dass nach Schließung des Opelwerks I zum 31. Dezember 2014 auch die Pachtverträge von Fremdgrundstücken durch die Adam Opel AG gekündigt werden. Betroffen hiervon sind u.a. auch Grundstücksflächen, die südöstlich der Schattbachstraße liegen. Diese Flächen wurden von der Adam Opel AG seit den 1980er Jahren als Abstellfläche für produzierte Fahrzeuge genutzt, überwiegend auf eigenen Grundstücken, aber auch auf angepachteten Grundstücksflächen. Mit Kündigung des Pachtvertrages besteht seitens des betroffenen Grundstückseigentümers nunmehr die Absicht, die Flächen einer Nachnutzung zuzuführen. Erste Interessenten haben bereits bei der Stadtverwaltung vorgesprochen. Im konkreten Fall ging es um die mögliche Ansiedlung eines Lebensmitt el-Discounters. Eine gewerbliche Nachnutzung widerspricht jedoch dem von NRW.Urban erarbeiteten Nutzungskonzept für das Werk I, welches die Flächen südlich der Opel-Gleise als Grünflächen vorsah. Dieses Nutzungskonzept hat der Rat der Stadt Bochum in sein er Sitzung am 10.04.2014 als Vorgabe für die Bauleitplanung beschlossen. Dementsprechend sollen die Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 940 dahingehend ergänzt werden, dass die ehemaligen Werksflächen südlich der Schattbachstraße einer landschaftsorientierten Nutzung zugeführt werden sollen. Mit der Aufgabe der Werksfläche besteht die Chance, diese Flächen dem Freiraum zurück zu führen, wobei auch freiraumbezogene Nutzungen wie Sport- und Freizeitanlagen denkbar sind. Auch vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele der Stadt Bochum ist die Fläche von Bedeutung. Denn durch einen Rückbau der derzeit stark versiegelten Flächen werden zusätzliche frischluftproduzierende Flächen geschaffen und deren Vernetzung gefördert. Die lufthygienische Situation in dem sta rk belasteten Gebiet kann so gemäß Klimaanpassungskonzept der Stadt Bochum deutlich verbessert werden. Eine Qualifizierung der Flächen wird ebenfalls im Rahmen des städtebaulichen Ideenwettbewerbs erfolgen. Ergebnisse sind voraussichtlich Anfang 2015 zu erwarten. Der Regionale Flächennutzungsplan weist die Flächen südöstlich der Schattbachstraßen als Gewerblich Industriellen Bereich (GIB) aus. Eine Nutzung als Grünfläche ist aber nach den internen Ableitungsregeln bis zur Grenze der Darstellungstiefe des RFNPs zulässig, wenn die Grundfunktion des GIB gewahrt bleibt. Die Vereinbarkeit der Bebauungspläne Nr. 940 und Nr. 947 mit den Zielen der Raumordnung wird im weiteren Aufstellungsverfahren überprüft. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 62) Vorlage Nr.: 20141315 3. Verfahrensart Zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss wurde vom AWIS in seiner Sitzung am 08.01.2012 beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen. Nunmehr wird der Bebauungsplan Nr. 940 aber in engem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I - aufgestellt. Letzterer dient der Überplanung der eigentlichen Produktionsflächen des Werkes I. Beide Bebauungspläne umfassen zusammen eine Plangebietsfläche von ca. 83,5 ha. Da die in beiden Bebauungsplänen voraussichtlich festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen i.S.d. § 19 Abs. 2 BauNVO deutlich 20.000 qm überschreiten werden. Der Bebauungsplan Nr. 940 soll daher im „Normalverfahren“ mit Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltprüfung fortgeführt werden. 4. Dringlichkeit der Vorlage Die Beschlussvorlage wird von der Verwaltung in die Ratssitzung am 25.09.2014 eingebracht, um noch vor der Bildung der zuständigen Fachausschüsse die rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von Plansicherungsinstrumenten zu schaffen. Diese sind eventuell notwendig, wenn zwischenzeitlich Bauvoranfragen gestellt werden, welche den oben beschriebenen Planungszielen widersprechen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 62) Vorlage Nr.: 20141315 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 940 - Alte Wittener Straße hier: a) Erweiterung des Plangebietes b) Ergänzung der Planungsziele c) Änderung der Verfahrensart Zu a) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 940 - Alte Wittener Straße - wird um Flächen südwestlich der Alten Wittener Straße, nordöstlich der Wittener Straße und nordwestlich der Diestelwegstraße erweitert (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Zu b) Die Planungsziele werden dahingehend ergänzt, dass die südöstlich der Schattbachstraße gelegenen Flächen einer landschaftsorientierten Nutzung zugeführt werden sollen. Neben einer Renaturierung der versiegelten Flächen kommt auch die Ansiedlung von Sport - und Freizeitanlagen in Betracht. Zu c) Der Bebauungsplan Nr. 940 soll im „Normalverfahren“ mit Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB fortgeführt werden. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innentwicklung) findet keine Anwendung.