Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
177 kB
Erstellt
24.12.14, 20:26
Aktualisiert
27.01.18, 12:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 62)
Vorlage Nr.: 20141315
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 940 - Alte Wittener Straße hier: a) Erweiterung des Plangebietes
b) Ergänzung der Planungsziele
c) Änderung der Verfahrensart
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Rat
11.09.2014
25.09.2014
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Eigentumsplan ohne Private
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 2
Vorlage Nr.: 20141315
Stadtamt
61 32 (25 62)
TOP/akt. Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 62)
Vorlage Nr.: 20141315
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 940 wurde am 18.01.2012 durch
den Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung gefasst. Anlass zur
Einleitung des Bauleitplanverfahrens war eine Bauvoranfrage zur Errichtung des
zweiten Bauabschnittes eines Multi-Service-Centers an der Alten Wittener Straße auf
dem Grundstück der Adam Opel AG, nördlich der Gleise der Opel-Bahn. Angesiedelt
werden sollten ein Tierfutter-Discounter, ein Metall- und Eisenwaren-Handel,
Bürobedarf-Handel, ein Fitnessstudio, ein Solarium, ein Hotel, ein Schnellrestaurant
sowie ein Lebensmittel-Discounter.
Die geplanten Nutzungen entsprachen jedoch nur zum Teil den städtebaulichen
Zielvorstellungen der Stadt Bochum für diesen Standort, wie die Ansiedlung eines
Hotels sowie weiterer Betriebe, die dem gewerblichen bzw. Dienstleistungssektor
zuzuordnen sind, nicht aber die geplanten Einzelhandelsnutzungen.
Die städtebaulichen Zielvorstellungen für die Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet
werden durch den vom Rat der Stadt Bochum als städtebauliches Entwicklungskonzept
beschlossenen Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 definiert. Den Zielsetzungen
entsprechend
sollen
Einzelhandelsbetriebe
mit
zentrenoder
nahversorgungsrelevanten Sortimenten in den im Masterplan definierten
Versorgungszentren angesiedelt werden.
Diese städtebauliche Zielsetzung der Stadt erhält durch die aktuellen Entwicklungen im
Nahversorgungszentrum Laer eine noch größere Bedeutung. Denn durch die
Schließung des Lebensmittelmarktes ist die Versorgung des Stadtteils nicht mehr
gesichert. Im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wird derzeit ein städtebaulicher
Ideenwettbewerb vorbereitet, der unter anderen Perspektiven für eine zukunftsfähige
städtebauliche Entwicklung des Nahversorgungszentrums Laer aufzeigen soll.
Des Weiteren widersprach die Bauvoranfrage der stadtentwicklungsplanerischen
Zielsetzung bezüglich der langfristigen Sicherung von Flächen für Produktions-,
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe.
Zur Sicherung der Planungsziele wurde vom Rat der Stadt Bochum am 13.12.2012
eine Veränderungssperre für das Plangebiet erlassen. Diese konnte durch
Ratsbeschluss vom 20.02.2014 wieder aufgehoben werden, da Seitens der Adam Opel
AG bestätigt wurde, dass die Grundstücksflächen in die Gesellschaft Bochum
Perspektive 2022 eingebracht werden sollen und eine vorzeitige Vermarktung an Dritte
nicht erfolgen wird.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 62)
Vorlage Nr.: 20141315
2.
Anlass und Zielsetzung der Plangebietserweiterung
Anlass für die Erweiterung des Plangebietes des Bebauungsplans Nr. 940 ist die
Tatsache, dass nach Schließung des Opelwerks I zum 31. Dezember 2014 auch die
Pachtverträge von Fremdgrundstücken durch die Adam Opel AG gekündigt werden.
Betroffen hiervon sind u.a. auch Grundstücksflächen, die südöstlich der
Schattbachstraße liegen. Diese Flächen wurden von der Adam Opel AG seit den
1980er Jahren als Abstellfläche für produzierte Fahrzeuge genutzt, überwiegend auf
eigenen Grundstücken, aber auch auf angepachteten Grundstücksflächen.
Mit
Kündigung
des
Pachtvertrages
besteht
seitens
des
betroffenen
Grundstückseigentümers nunmehr die Absicht, die Flächen einer Nachnutzung
zuzuführen. Erste Interessenten haben bereits bei der Stadtverwaltung vorgesprochen.
Im konkreten Fall ging es um die mögliche Ansiedlung eines Lebensmitt el-Discounters.
Eine gewerbliche Nachnutzung widerspricht jedoch dem von NRW.Urban erarbeiteten
Nutzungskonzept für das Werk I, welches die Flächen südlich der Opel-Gleise als
Grünflächen vorsah. Dieses Nutzungskonzept hat der Rat der Stadt Bochum in sein er
Sitzung am 10.04.2014 als Vorgabe für die Bauleitplanung beschlossen.
Dementsprechend sollen die Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 940
dahingehend ergänzt werden, dass die ehemaligen Werksflächen südlich der
Schattbachstraße einer landschaftsorientierten Nutzung zugeführt werden sollen.
Mit der Aufgabe der Werksfläche besteht die Chance, diese Flächen dem Freiraum
zurück zu führen, wobei auch freiraumbezogene Nutzungen wie Sport- und
Freizeitanlagen denkbar sind. Auch vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele der
Stadt Bochum ist die Fläche von Bedeutung. Denn durch einen Rückbau der derzeit
stark versiegelten Flächen werden zusätzliche frischluftproduzierende Flächen
geschaffen und deren Vernetzung gefördert. Die lufthygienische Situation in dem sta rk
belasteten Gebiet kann so gemäß Klimaanpassungskonzept der Stadt Bochum deutlich
verbessert werden. Eine Qualifizierung der Flächen wird ebenfalls im Rahmen des
städtebaulichen Ideenwettbewerbs erfolgen. Ergebnisse sind voraussichtlich Anfang
2015 zu erwarten.
Der
Regionale
Flächennutzungsplan
weist
die
Flächen
südöstlich
der
Schattbachstraßen als Gewerblich Industriellen Bereich (GIB) aus. Eine Nutzung als
Grünfläche ist aber nach den internen Ableitungsregeln bis zur Grenze der
Darstellungstiefe des RFNPs zulässig, wenn die Grundfunktion des GIB gewahrt bleibt.
Die Vereinbarkeit der Bebauungspläne Nr. 940 und Nr. 947 mit den Zielen der
Raumordnung wird im weiteren Aufstellungsverfahren überprüft.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 62)
Vorlage Nr.: 20141315
3.
Verfahrensart
Zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss wurde vom AWIS in seiner Sitzung am
08.01.2012 beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.
Nunmehr wird der Bebauungsplan Nr. 940 aber in engem sachlichen, räumlichen und
zeitlichen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I - aufgestellt.
Letzterer dient der Überplanung der eigentlichen Produktionsflächen des Werkes I. Beide
Bebauungspläne umfassen zusammen eine Plangebietsfläche von ca. 83,5 ha. Da die in
beiden Bebauungsplänen voraussichtlich festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen
i.S.d. § 19 Abs. 2 BauNVO deutlich 20.000 qm überschreiten werden.
Der Bebauungsplan Nr. 940 soll daher im „Normalverfahren“ mit Durchführung einer
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltprüfung fortgeführt werden.
4.
Dringlichkeit der Vorlage
Die Beschlussvorlage wird von der Verwaltung in die Ratssitzung am 25.09.2014
eingebracht, um noch vor der Bildung der zuständigen Fachausschüsse die rechtlichen
Voraussetzungen zur Nutzung von Plansicherungsinstrumenten zu schaffen. Diese sind
eventuell notwendig, wenn zwischenzeitlich Bauvoranfragen gestellt werden, welche den
oben beschriebenen Planungszielen widersprechen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 62)
Vorlage Nr.: 20141315
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 940 - Alte Wittener Straße hier: a) Erweiterung des Plangebietes
b) Ergänzung der Planungsziele
c) Änderung der Verfahrensart
Zu a)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 940 - Alte Wittener Straße - wird um Flächen
südwestlich der Alten Wittener Straße, nordöstlich der Wittener Straße und nordwestlich der
Diestelwegstraße erweitert (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist.
Zu b)
Die Planungsziele werden dahingehend ergänzt, dass die südöstlich der Schattbachstraße
gelegenen Flächen einer landschaftsorientierten Nutzung zugeführt werden sollen. Neben
einer Renaturierung der versiegelten Flächen kommt auch die Ansiedlung von Sport - und
Freizeitanlagen in Betracht.
Zu c)
Der Bebauungsplan Nr. 940 soll im „Normalverfahren“ mit Durchführung einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und einer Umweltprüfung im Sinne
des § 2 Abs. 4 BauGB fortgeführt werden. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der
Innentwicklung) findet keine Anwendung.