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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
141 kB
Erstellt
24.12.14, 20:27
Aktualisiert
27.01.18, 12:37

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 1 (2247) Vorlage Nr.: 20141226 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für das Ordnungsamt zur Vorauszahlung des Trägeranteils an die AöR CVUA Beschlussvorschriften § 83 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Rat 25.09.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 1 (2247) Vorlage Nr.: 20141226 Ausgangslage Die Stadt Bochum ist mit einem Stammkapital von 10.000 Euro seit dem 01.01.2014 als Träger an der Anstalt des öffentlichen Rechts Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA Westfalen AöR) beteiligt. Die Beteiligung an der CVUA Westfalen AöR ist haushalterisch dem Ordnungsamt (PSP 1.12.10.03.01, Lebensmittelüberwachung – LMK) zugeordnet, da das Ordnungsamt für die pflichtigen Leistungen über 90% des Haushaltsansatzes verfügt. Soweit zukünftig die CVUA Westfalen AöR die Erbringung der freiwilligen Leistungen sukzessive entsprechend der Personalfluktuation zurückführt, wird sich dieser Anteil weiter bis auf 100% erhöhen. Gemäß § 14 Abs. 2 IUAG NRW und dem § 7 i.V.m. § 9 der Finanzsatzung wurde das Anfangsbudget der CVUA Westfalen AöR auf Basis der Haushaltspläne der bisherigen Träger der zusammengeführten Untersuchungseinrichtungen, bezogen auf das Jahr 2012 gebildet. Jeder Träger finanziert die Untersuchungsanstalt ab 2014 für fünf Jahre in der Höhe, die den bisherigen Aufwendungen entspricht. Der Trägeranteil der Stadt Bochum entspricht den Netto-Aufwendungen für die bisher vom Chemischen Untersuchungsamt Bochum in Anspruch genommen pflichtigen Leistungen (insb. Lebensmittelüberwachung) und freiwilligen Leistungen. Dies sind im Wesentlichen Umweltuntersuchungen (Bodengutachten und Wasserproben). Für die Stadt Bochum beträgt der jährliche Trägeranteil 2.452.697 Euro. Haushalterische Abwicklung 2014 ff. Der Trägeranteil wird in vier gleichen Teilen jeweils zum Monatsersten eines jeden Quartals, beginnend mit dem 01.01.2014, an die CVUA Westfalen AöR gezahlt. Die Zahlung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme von Leistungen der CVUA Westfalen AöR (Vorauszahlung). Im Haushaltsplan 2014 der Stadt Bochum sind zur Vorauszahlung des Trägeranteils in der Produktgruppe 12 10 – Lebensmittelüberwachung 2.282.900 Euro etatisiert. Der Ansatz des Ordnungsamtes in 2014 reicht zur Vorauszahlung des Trägeranteils nicht aus. Der zusätzliche Finanzbedarf von 169.797 Euro ist überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Für die Folgejahre 2015 ff. wird der Planansatz für das Ordnungsamt entsprechend angepasst. Zusätzlich berechnet die CVUA Westfalen AöR die von der Stadt Bochum tatsächlich in Auftrag gegebenen freiwilligen Leistungen (Umweltuntersuchungen) zzgl. USt. Die auftraggebenden Fachämter der Stadt Bochum zahlen die Rechnungen (einschließlich USt) aus den Ihnen dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsansätzen. In Höhe der Nettobeträge für diese Leistungen erfolgt daher zunächst eine Doppelzahlung. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 1 (2247) Vorlage Nr.: 20141226 Abrechnung der freiwilligen Leistungen und der Umsatzsteuer In dem Trägeranteil bzw. der Vorauszahlung ist entsprechend den zugrunde gelegten Daten aus 2012 ein Anteil für freiwillige Leistungen iHv rd. 596.000 Euro netto enthalten. Die CVUA Westfalen AöR stellt zusätzlich zu der Vorauszahlung die tatsächliche Inanspruchnahme von freiwilligen Leistungen durch das Schulverwaltungsamt, das Sport- und Bäderamt, das Tiefbauamt, das Grünflächenamt und durch Externe in Rechnung. Diese Zahlungen werden nach Vorliegen des Jahresabschlusses der CVUA Westfalen AöR in 2015 mit den Vorauszahlungen verrechnet. Für ihre monatlichen USt-Voranmeldungen geht die CVUA Westfalen AöR zunächst ebenfalls davon aus, dass gewerbliche und damit umsatzsteuerpflichtige Leistungen in Höhe von rd. 596.000 Euro netto erbracht werden und führt die darauf anfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Mit Vorliegen des Jahresabschlusses der CVUA Westfalen AöR in 2015 steht fest, welche gewerblichen Aufwendungen bzw. Erlöse in 2014 tatsächlich angefallen sind. Diese bilden die Basis für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung der CVUA Westfalen AöR und eine genaue Abrechnung zwischen der CVUA Westfalen AöR und der Stadt Bochum. Voraussichtlich wird sich aus der Abrechnung der freiwilligen Leistungen und der Umsatzsteuer eine Erstattung ergeben. Diese Erstattung wird mit der Zahlung des Trägeranteils in 2015 (voraussichtlich für das 3. Quartal) ausgeglichen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 1 (2247) Vorlage Nr.: 20141226 Bezeichnung der Vorlage Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für das Ordnungsamt zur Vorauszahlung des Trägeranteils an die AöR CVUA Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. ' 83 GO NRW für das Ordnungsamt zur Vorauszahlung des Trägeranteils an die AöR CVUA. Der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. ' 83 GO NRW in Höhe von 169.797 Euro für das Ordnungsamt zur Zahlung des Trägeranteils an die AöR CVUA Westfalen wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus allgemeinen Haushaltsmitteln.