Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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141 kB
Erstellt
24.12.14, 20:27
Aktualisiert
27.01.18, 12:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20141226
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für das Ordnungsamt
zur Vorauszahlung des Trägeranteils an die AöR CVUA
Beschlussvorschriften
§ 83 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
25.09.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20141226
Ausgangslage
Die Stadt Bochum ist mit einem Stammkapital von 10.000 Euro seit dem 01.01.2014 als Träger an
der Anstalt des öffentlichen Rechts Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen
(CVUA Westfalen AöR) beteiligt.
Die Beteiligung an der CVUA Westfalen AöR ist haushalterisch dem Ordnungsamt (PSP
1.12.10.03.01, Lebensmittelüberwachung – LMK) zugeordnet, da das Ordnungsamt für die
pflichtigen Leistungen über 90% des Haushaltsansatzes verfügt. Soweit zukünftig die CVUA
Westfalen AöR die Erbringung der freiwilligen Leistungen sukzessive entsprechend der
Personalfluktuation zurückführt, wird sich dieser Anteil weiter bis auf 100% erhöhen.
Gemäß § 14 Abs. 2 IUAG NRW und dem § 7 i.V.m. § 9 der Finanzsatzung wurde das
Anfangsbudget der CVUA Westfalen AöR auf Basis der Haushaltspläne der bisherigen Träger der
zusammengeführten Untersuchungseinrichtungen, bezogen auf das Jahr 2012 gebildet. Jeder
Träger finanziert die Untersuchungsanstalt ab 2014 für fünf Jahre in der Höhe, die den bisherigen
Aufwendungen entspricht. Der Trägeranteil der Stadt Bochum entspricht den Netto-Aufwendungen
für die bisher vom Chemischen Untersuchungsamt Bochum in Anspruch genommen pflichtigen
Leistungen (insb. Lebensmittelüberwachung) und freiwilligen Leistungen. Dies sind im
Wesentlichen Umweltuntersuchungen (Bodengutachten und Wasserproben).
Für die Stadt Bochum beträgt der jährliche Trägeranteil 2.452.697 Euro.
Haushalterische Abwicklung 2014 ff.
Der Trägeranteil wird in vier gleichen Teilen jeweils zum Monatsersten eines jeden Quartals,
beginnend mit dem 01.01.2014, an die CVUA Westfalen AöR gezahlt.
Die Zahlung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme von Leistungen der CVUA
Westfalen AöR (Vorauszahlung).
Im Haushaltsplan 2014 der Stadt Bochum sind zur Vorauszahlung des Trägeranteils in der
Produktgruppe 12 10 – Lebensmittelüberwachung 2.282.900 Euro etatisiert.
Der Ansatz des Ordnungsamtes in 2014 reicht zur Vorauszahlung des Trägeranteils nicht aus. Der
zusätzliche Finanzbedarf von 169.797 Euro ist überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt
aus allgemeinen Haushaltsmitteln.
Für die Folgejahre 2015 ff. wird der Planansatz für das Ordnungsamt entsprechend angepasst.
Zusätzlich berechnet die CVUA Westfalen AöR die von der Stadt Bochum tatsächlich in Auftrag
gegebenen freiwilligen Leistungen (Umweltuntersuchungen) zzgl. USt. Die auftraggebenden
Fachämter der Stadt Bochum zahlen die Rechnungen (einschließlich USt) aus den Ihnen dafür zur
Verfügung stehenden Haushaltsansätzen. In Höhe der Nettobeträge für diese Leistungen erfolgt
daher zunächst eine Doppelzahlung.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20141226
Abrechnung der freiwilligen Leistungen und der Umsatzsteuer
In dem Trägeranteil bzw. der Vorauszahlung ist entsprechend den zugrunde gelegten Daten aus
2012 ein Anteil für freiwillige Leistungen iHv rd. 596.000 Euro netto enthalten.
Die CVUA Westfalen AöR stellt zusätzlich zu der Vorauszahlung die tatsächliche
Inanspruchnahme von freiwilligen Leistungen durch das Schulverwaltungsamt, das Sport- und
Bäderamt, das Tiefbauamt, das Grünflächenamt und durch Externe in Rechnung. Diese Zahlungen
werden nach Vorliegen des Jahresabschlusses der CVUA Westfalen AöR in 2015 mit den
Vorauszahlungen verrechnet.
Für ihre monatlichen USt-Voranmeldungen geht die CVUA Westfalen AöR zunächst ebenfalls
davon aus, dass gewerbliche und damit umsatzsteuerpflichtige Leistungen in Höhe von rd.
596.000 Euro netto erbracht werden und führt die darauf anfallende Umsatzsteuer an das
Finanzamt ab.
Mit Vorliegen des Jahresabschlusses der CVUA Westfalen AöR in 2015 steht fest, welche
gewerblichen Aufwendungen bzw. Erlöse in 2014 tatsächlich angefallen sind. Diese bilden die
Basis für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung der CVUA Westfalen AöR und eine genaue
Abrechnung zwischen der CVUA Westfalen AöR und der Stadt Bochum.
Voraussichtlich wird sich aus der Abrechnung der freiwilligen Leistungen und der Umsatzsteuer
eine Erstattung ergeben. Diese Erstattung wird mit der Zahlung des Trägeranteils in 2015
(voraussichtlich für das 3. Quartal) ausgeglichen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20141226
Bezeichnung der Vorlage
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für das Ordnungsamt
zur Vorauszahlung des Trägeranteils an die AöR CVUA
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. ' 83 GO NRW für das Ordnungsamt zur
Vorauszahlung des Trägeranteils an die AöR CVUA.
Der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. ' 83 GO NRW in Höhe von
169.797 Euro für das Ordnungsamt zur Zahlung des Trägeranteils an die AöR CVUA Westfalen
wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus allgemeinen Haushaltsmitteln.