Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
24.12.14, 20:28
Aktualisiert
27.01.18, 12:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 22)
Vorlage Nr. 20141143
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Rates vom 20.02.2014, TOP 37 4.16
Bezeichnung der Vorlage
Dorstener Straße/Riemker Straße: Pilotprojekt zur Lärmminderung
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
25.09.2014
Anlagen
Wortlaut
Der Rat hat in seiner Sitzung am 24.02.2014 unter TOP 37 4.16 die folgende Anfrage mit
der Vorlagennummer 20140455 beschlossen:
Die
Verwaltung
hat
in
ihrer
Jahresplanung
2014
Pilotprojekte
für
Lärmminderungsmaßnahmen in "ausgewählten Lärmschwerpunkten" angekündigt. Die SPD
regt an, die Dorstener Straße als ein solches Pilotprojekt auszuweisen.
Die Dorstener Straße wurde vor einigen Jahren ausgebaut und gleichzeitig sollten die
Straßenbahn-schienen in ein Rasenbett gelegt werden, um den Lärm in der Kurve
Dorstener/Riemker Straße zu reduzieren. Jedoch sind die Schienen aufgrund des damals
noch geplanten Baus der Salzstrecke in ein provisorisches Betonbett gelegt worden. Dort
liegen sie bis heute. Außerdem wurde durch den Bau neuer Gebäude mehr Lärm erzeugt,
da diese die Geräusche der Straße auf die Häuser zurückwerfen. Dies sind nur einige
Aspekte, die neben dem hohen Verkehrsaufkommen diesen Bereich der Dorstener Straße
zu einem Lärmschwerpunkt machen.
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion an:
Wie bewertet die Verwaltung die Chancen, im Rahmen eines Pilotprojekts zur
Lärmminderung den Abschnitt der Dorstener Straße (zwischen Riemker Straße und
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Hordeler Straße) in Blick zu nehmen und dabei unter anderem folgende Einzelprojekte
umzusetzen:
Schienen in ein Rasenbett legen, lärmoptimierte Straßenbeläge,
stärkere Fenster für Anwohner (Lärm-Klasse-5-Fenster) oder zusätzliche Abbiegespuren?
Welche finanzielle Förderung durch Dritte könnte dabei in Anspruch genommen werden?
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und hat folgendes festgestellt:
1.
Rasengleis im Bereich der Linksabbiegespur zur zukünftigen Straßenverbindung im
Zuge der ehemaligen Salzstrecke.
Das Rasengleis im Abschnitt der Linie 306 zwischen Poststraße und Riemker Straße wurde
Ende der neunziger Jahre im Zuge der Beschleunigungsmaßnahme der Straßenbahnlinie
306 eingebaut. In diesem Zusammenhang wurde im Vorgriff auf den geplanten
Straßenneubau einer Hauptverbindungsstraße zwischen Dorstener Straße und Herner
Straße im Zuge der sogenannten ehemaligen Salzstrecke auch die Überfahrt errichtet. Für
diese Maßnahmen haben die Bogestra und die Stadt Fördermittel in Höhe von 90 % der
zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Bei einem Umbau müssen nicht nur die Baukosten
durch die Stadt alleine getragen werden sondern darüber hinaus müssen auch die
erhaltenden Fördermittel an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt werden.
Die Verbindungsstraße ist jedoch noch immer Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes
der Stadt Bochum. Damit besteht trotz fehlendem Baurecht auch weiterhin die
Planungsabsicht, die Verbindungsstraße zu errichten.
Aus diesen Gründen sind ein Rückbau der Gleisüberfahrt und die Fortführung des
Rasengleises derzeit nicht realisierbar.
Lärmoptimierter Asphalt
Die Fahrbahndeckschicht ist im Jahr 2013 erneuert worden. Eine Deckschichterneuerung ist
bei normalem Verschleiß ca. alle 15 Jahre notwendig. Die Deckschicht ist in einem
hervorragenden Zustand und somit kann durch den Ersatz durch eine lärmoptimierte
Deckschicht nur noch eine geringe Lärmminderung erreicht werden.
2.
Passiver Lärmschutz
Leider ist die Lärmsanierung in Folge von Verkehrslärm nicht mehr im Förderprogamm
„kommunaler Straßenbau“ des Landes enthalten. Lärmsanierung an städtischen Straßen ist
nun mehr eine freiwillige Leistung, für die allein die Stadt zuständig ist. Im Rahmen der
Lärmaktionsplanung wird geprüft ob ein städtisches Lärmsanierungsprogramm trotz der
angespannten Haushaltslage aufgelegt werden kann. Jedoch sind die Voraussetzungen für
eine Lärmsanierung in diesem Abschnitt der Dorstener Straße höchst wahrscheinlich nicht
erfüllt, da er im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht als Lärmschwerpunkt identifiziert
wurde.
3.
Abbiegespuren
Die Verwaltung sieht zurzeit keine Möglichkeit durch Verlängerung der Abbiegespuren auf
der Dorstener in die Riemker Straße und Poststraße die Leistungsfähigkeit und damit den
Verkehrsfluss zu verbessern, da der zusätzliche Platzbedarf umfangreiche Umbauten
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erforderlich machen würde. Für derartige Maßnahmen sind zurzeit in der Finanzplanung
keine Mittel vorgesehen. Ob diese Maßnahmen tatsächlich zu einer Lärmminderung führen
würden, kann nur durch eine
dezidierte Lärmberechnung nachgewiesen werden. Die
Verwaltung würde eine derartige Rechnung durchführen, wenn die Mittel für eine
Realisierung in der Finanzplanung eingestellt werden können.
4.
Fazit
Abschließend verweist die Verwaltung auf den Beschluss des Ausschusses für Umwelt,
Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 27.02.2014 zur „weiteren Vorgehensweise zur
Lärmaktionsplanung auf Basis des Gutachterberichts“. Der Gutachter, die Fa. Lärmkontor,
hat in diesem Bericht insgesamt 45 Lärmschwerpunkte identifiziert, die bei der weiteren
Betrachtung priorisiert zu betrachten sind. Darüber hinaus stehen der Verwaltung weder
Mittel noch Personalressourcen für Untersuchungen lärmmindernder Maßnahmen
außerhalb der sogenannten Hotspots zu Verfügung.
Die Verwaltung hält daher diesen Abschnitt der Dorstener Straße als Pilotprojekt für eine
ganzheitliche Betrachtung der Lärmsanierung für ungeeignet.