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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
24.12.14, 20:28
Aktualisiert
27.01.18, 12:41

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 22) Vorlage Nr. 20141143 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage des Rates vom 20.02.2014, TOP 37 4.16 Bezeichnung der Vorlage Dorstener Straße/Riemker Straße: Pilotprojekt zur Lärmminderung Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 25.09.2014 Anlagen Wortlaut Der Rat hat in seiner Sitzung am 24.02.2014 unter TOP 37 4.16 die folgende Anfrage mit der Vorlagennummer 20140455 beschlossen: Die Verwaltung hat in ihrer Jahresplanung 2014 Pilotprojekte für Lärmminderungsmaßnahmen in "ausgewählten Lärmschwerpunkten" angekündigt. Die SPD regt an, die Dorstener Straße als ein solches Pilotprojekt auszuweisen. Die Dorstener Straße wurde vor einigen Jahren ausgebaut und gleichzeitig sollten die Straßenbahn-schienen in ein Rasenbett gelegt werden, um den Lärm in der Kurve Dorstener/Riemker Straße zu reduzieren. Jedoch sind die Schienen aufgrund des damals noch geplanten Baus der Salzstrecke in ein provisorisches Betonbett gelegt worden. Dort liegen sie bis heute. Außerdem wurde durch den Bau neuer Gebäude mehr Lärm erzeugt, da diese die Geräusche der Straße auf die Häuser zurückwerfen. Dies sind nur einige Aspekte, die neben dem hohen Verkehrsaufkommen diesen Bereich der Dorstener Straße zu einem Lärmschwerpunkt machen. Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion an: Wie bewertet die Verwaltung die Chancen, im Rahmen eines Pilotprojekts zur Lärmminderung den Abschnitt der Dorstener Straße (zwischen Riemker Straße und Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 22) Vorlage Nr. 20141143 Hordeler Straße) in Blick zu nehmen und dabei unter anderem folgende Einzelprojekte umzusetzen: Schienen in ein Rasenbett legen, lärmoptimierte Straßenbeläge, stärkere Fenster für Anwohner (Lärm-Klasse-5-Fenster) oder zusätzliche Abbiegespuren? Welche finanzielle Förderung durch Dritte könnte dabei in Anspruch genommen werden? Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und hat folgendes festgestellt: 1. Rasengleis im Bereich der Linksabbiegespur zur zukünftigen Straßenverbindung im Zuge der ehemaligen Salzstrecke. Das Rasengleis im Abschnitt der Linie 306 zwischen Poststraße und Riemker Straße wurde Ende der neunziger Jahre im Zuge der Beschleunigungsmaßnahme der Straßenbahnlinie 306 eingebaut. In diesem Zusammenhang wurde im Vorgriff auf den geplanten Straßenneubau einer Hauptverbindungsstraße zwischen Dorstener Straße und Herner Straße im Zuge der sogenannten ehemaligen Salzstrecke auch die Überfahrt errichtet. Für diese Maßnahmen haben die Bogestra und die Stadt Fördermittel in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Bei einem Umbau müssen nicht nur die Baukosten durch die Stadt alleine getragen werden sondern darüber hinaus müssen auch die erhaltenden Fördermittel an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt werden. Die Verbindungsstraße ist jedoch noch immer Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes der Stadt Bochum. Damit besteht trotz fehlendem Baurecht auch weiterhin die Planungsabsicht, die Verbindungsstraße zu errichten. Aus diesen Gründen sind ein Rückbau der Gleisüberfahrt und die Fortführung des Rasengleises derzeit nicht realisierbar. Lärmoptimierter Asphalt Die Fahrbahndeckschicht ist im Jahr 2013 erneuert worden. Eine Deckschichterneuerung ist bei normalem Verschleiß ca. alle 15 Jahre notwendig. Die Deckschicht ist in einem hervorragenden Zustand und somit kann durch den Ersatz durch eine lärmoptimierte Deckschicht nur noch eine geringe Lärmminderung erreicht werden. 2. Passiver Lärmschutz Leider ist die Lärmsanierung in Folge von Verkehrslärm nicht mehr im Förderprogamm „kommunaler Straßenbau“ des Landes enthalten. Lärmsanierung an städtischen Straßen ist nun mehr eine freiwillige Leistung, für die allein die Stadt zuständig ist. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird geprüft ob ein städtisches Lärmsanierungsprogramm trotz der angespannten Haushaltslage aufgelegt werden kann. Jedoch sind die Voraussetzungen für eine Lärmsanierung in diesem Abschnitt der Dorstener Straße höchst wahrscheinlich nicht erfüllt, da er im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht als Lärmschwerpunkt identifiziert wurde. 3. Abbiegespuren Die Verwaltung sieht zurzeit keine Möglichkeit durch Verlängerung der Abbiegespuren auf der Dorstener in die Riemker Straße und Poststraße die Leistungsfähigkeit und damit den Verkehrsfluss zu verbessern, da der zusätzliche Platzbedarf umfangreiche Umbauten Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 22) Vorlage Nr. 20141143 erforderlich machen würde. Für derartige Maßnahmen sind zurzeit in der Finanzplanung keine Mittel vorgesehen. Ob diese Maßnahmen tatsächlich zu einer Lärmminderung führen würden, kann nur durch eine dezidierte Lärmberechnung nachgewiesen werden. Die Verwaltung würde eine derartige Rechnung durchführen, wenn die Mittel für eine Realisierung in der Finanzplanung eingestellt werden können. 4. Fazit Abschließend verweist die Verwaltung auf den Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 27.02.2014 zur „weiteren Vorgehensweise zur Lärmaktionsplanung auf Basis des Gutachterberichts“. Der Gutachter, die Fa. Lärmkontor, hat in diesem Bericht insgesamt 45 Lärmschwerpunkte identifiziert, die bei der weiteren Betrachtung priorisiert zu betrachten sind. Darüber hinaus stehen der Verwaltung weder Mittel noch Personalressourcen für Untersuchungen lärmmindernder Maßnahmen außerhalb der sogenannten Hotspots zu Verfügung. Die Verwaltung hält daher diesen Abschnitt der Dorstener Straße als Pilotprojekt für eine ganzheitliche Betrachtung der Lärmsanierung für ungeeignet.