Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
176 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 12:41

öffnen download melden Dateigröße: 176 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 111 (1077) Vorlage Nr. 20141355 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage vom 19.12.2013 in der Sitzung des Rates, TOP 4.5 Bezeichnung der Vorlage Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher und Schulverweigerinnen und Schulverweigerer in Bochum Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 25.09.2014 Anlagen Wortlaut In der Sitzung des Rates am 19.12.2013 wurde angefragt: 1. Wie hoch ist die Zahl der abbrechenden Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach den letzten 10 Jahren)? 2. Wie hoch ist die Quote der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss mit Migrationshintergrund (aufgeschlüsselt nach den letzten 10 Jahren)? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Bochum zum Auffangen von Schulverweigerinnen und Schulverweigerern und zu deren Rückführung in das Schulsystem? Vorbemerkung Da in der Anfrage unterschiedliche Begriffe verwandt bzw. Personengruppen angesprochen werden, ist es zur Beantwortung der Fragen notwendig, die verwandten Begriffe voneinander abzugrenzen. In der im Auftrag der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellten Bildungsberichterstattung „Bildung in Deutschland“ wird diesbezüglich wie folgt unterschieden: „Im allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 111 (1077) Vorlage Nr. 20141355 Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolventen bezeichnet; Abgänger sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Als Schulabbrecher gelten Schülerinnen und Schüler, die noch vor Vollendung der Vollzeitschulpflicht und ohne Schulabschluss die Schule verlassen.“ Der Begriff Schulverweigerung wird in der Fachdiskussion neben Begriffen wie Schuleschwänzen, Schulabsentismus, Schulvermeidung, Schulflucht, Schulmüdigkeit, Schuldistanz, Schulverdrossenheit, Schulversäumnis oder auch Schulphobie genannt, die ohne inhaltliche Schwerpunktsetzung oder weitere Spezifizierung des jeweiligen Verhaltens allerdings wenig aussagekräftig sind und lediglich - neben anderen Formen der passiven und aktiven Schulverweigerung - das unentschuldigte (temporäre oder ständige) Fernbleiben junger Menschen von der Schule ausdrücken. Zu Frage 1: In den statistischen Zahlenspiegeln werden Schulabgänger abgebildet als Abgänger einer allgemeinbildenden Schule ohne Hauptschulabschluss. Vom IT.NRW liegen für Bochum Zahlen zu Schulabgängerinnen und Schulabgängern von allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss für die Schuljahre 2004/05 bis 2012/13 vor: Schuljahr 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 Anzahl 298 300 302 300 294 175 236 239 191 Quote 7,6 7,2 7,2 7,1 6,9 4,2 5,8 6,0 4,0 Zu Frage 2: Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss werden in der amtlichen Statistik nicht nach Migrationshintergrund erfasst, sondern lediglich differenziert nach deutschen und ausländischen Schulabgängerinnen und -abgängern. Vom IT.NRW liegen für Bochum Zahlen hierzu ebenfalls für die Schuljahre 2004/05 bis 2012/13 vor: Schuljahr Anzahl 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 84 75 72 86 81 50 61 76 43 Anteil an allen Abgängern ohne Hauptschulabschluss 28,2 25,0 23,8 28,7 27,6 28,6 25,8 31,8 22,5 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 111 (1077) Vorlage Nr. 20141355 Zu Frage 3: Im Rahmen der Schulpflichtüberwachung werden Schulverweigerinnen und Schulverweigerer dem Schulamt als Schulaufsichtsbehörde bekannt, wenn Schulen eine Versäumnisanzeige an das Schulamt stellen. Zum grundsätzlichen Ablauf der Schulpflichtüberwachung ist folgendes zu sagen: Bei unregelmäßiger Teilnahme am Unterricht ist die Schule zunächst gehalten, mittels pädagogischer Maßnahmen (Beratung, Ordnungsmaßnahmen etc.) auf Schülerinnen und Schüler, Eltern und Ausbilderinnen und Ausbilder einzuwirken (Erzieherische Einwirkung). Dabei wird das Jugendamt frühzeitig beteiligt. Parallel erfolgt eine schriftliche Aufforderung der Schule zum Schulbesuch. Bleiben diese Maßnahmen ohne Erfolg, führen die Schulen zunächst eine Anhörung nach § 55 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens durch. Eventuell wird hierbei die zwangsweise Zuführung angedroht. Nach der Anhörung erlassen die Schulen (je nach Ergebnis der Anhörung) eine Versäumnisanzeige und übersenden diese dem Schulamt. Das Schulamt kann dann die zwangsweise Zuführung durch das Ordnungsamt beantragen. Zahlen hierzu liegen für die Jahre 2012 und 2013 vor. Im Jahr 2012 gingen beim Schulamt für die Stadt Bochum ca. 150 Versäumnisanzeigen ein, rund 50 Anträge auf zwangsweise Zuführung wurden gestellt. Im Jahr 2013 gab es ca. 270 Versäumnisanzeigen und 45 Anträge auf zwangsweise Zuführung. Hierbei ist anzumerken, dass es sich bei den Versäumnisanzeigen und Anträgen auf zwangsweise Zuführung um Fallzahlen handelt und es durchaus möglich ist, dass ein Schüler bzw. eine Schülerin bei wiederholter Schulpflichtverletzung auch wiederholte Versäumnisanzeigen bzw. zwangsweise Zuführungen verursachen kann. Aktuell arbeitet ein Sozialarbeiter an der Nelson-Mandela-Schule (Sekundarschule) in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendfreizeithaus JuCon mit dieser Zielgruppe. Die Stelle wird als Präventionsprojekt vom Landesjugendamt kofinanziert. Je nach Bedarfslage arbeiten auch die Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes mit Schulverweigerern und Schulverweigerinnen. Zusätzlich bietet die Jugendwerkstatt Schleipweg Maßnahmen für insbesondere Förder- und Hauptschülerinnen und Hauptschüler ohne Schulabschluss bzw. Schulverweigerinnen und Schulverweigerer an.