Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:28
Aktualisiert
27.01.18, 12:42
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 07
Vorlage Nr.: 20141444
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 852 - Bochumer Straße / Schreberstraße hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB, § 13 a BauGB
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Ausschuss für Planung und Grundstücke
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
30.09.2014
21.10.2014
06.11.2014
13.11.2014
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 2: Übersicht und kopierte Stellungnahmen der Toeb
Anlage 3: Protokoll der Bürgerversammlung
Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan
Anlage 5: Planzeichnung des Bebauungsplanes
Anlage 6: Übersichtskarte
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20141444
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
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Vorlage Nr.: 20141444
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Anlass für den Bebauungsplan waren Bauanträge für das Plangebiet, die zwar jeweils
zulässig gewesen, aber insgesamt zu einer unkoordinierten Gesamtentwicklung geführt
hätten. Daher soll der Bebauungsplan der Koordinierung der Nutzungen auf den einzelnen
Grundstücken dienen.
Der Bebauungsplan setzt gesamtstädtische Ziele zur Wohnungsbauentwicklung um. Diese
sehen vor, Wohnbauland in allen Stadtbezirken und für unterschiedliche
Nachfragergruppen kontinuierlich und bedarfsgerecht bereit zu stellen. Hierdurch soll der
Bochumer Wohnungsmarkt attraktiver werden, um u. a. auch Abwanderungen in andere
Städte bzw. Umlandgemeinden zu verhindern.
2.
Plangebiet
Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 852 - Bochumer Straße/Schreberstraße - liegt in
südöstlicher Randlage des Zentrums von Bochum-Wattenscheid. Der ca. 1,3 ha große
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 852 erstreckt sich südlich der Graf-Adolf-Straße
im Bereich der Haus-Nr. 54, südlich der Bochumer Straße im Bereich der Haus-Nrn. 12 18, westlich der Grundstücke Bochumer Straße 20 sowie Schreberstraße 6 und nördlich
der Schreberstraße sowie der Pestalozzischule.
Das Plangebiet ist durch die Mischung von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung
(Gärtnerei und Werkstätten) sowie durch Freiflächen und alten Baumbestand
charakterisiert. Gut die Hälfte der Fläche ist unversiegelt. Nördlich besteht Wohnbebauung,
die im Einmündungsbereich der Graf-Adolf-Straße in die Bochumer Straße von dem hohen
Baumbestand des Jüdischen Friedhofs aufgelockert wird.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung von allgemeinen
Wohngebieten. Der Bebauungsplan setzt überbaubare Grundstückflächen, Flächen für
Garagen, das Maß der baulichen Nutzung, die örtlichen Verkehrsflächen und Maßnahmen
zum Lärmschutz fest.
Die Art der baulichen Nutzung wird als Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Dies
entspricht der vorgesehenen Entwicklung eines Wohngebietes an dieser Stelle und fügt
sich in die realen und festgesetzten Umgebungsnutzungen ein.
Zur städtebaulichen Lenkung des Vorhabens werden einzelne Nutzungen gem. § 1 Abs. 5
BauNVO ausgeschlossen bzw. nur ausnahmsweise zugelassen.
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Auch hinsichtlich der nachbarschaftsverträglichen Verkehrserschließung über die
Schreberstraße wird eine Struktur angestrebt, die keine publikumsintensiven Nutzungen
beinhaltet, stattdessen wird innerhalb des Allgemeinen Wohngebiets eher eine Ausrichtung
zur Bochumer Straße angestrebt.
Durch den teilweisen Ausschluss von in Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 BauNVO
allgemein zulässigen Nutzungen sollen die Flächen insbesondere für Wohnbebauung
qualifiziert werden, der Gebietscharakter als Allgemeines Wohngebiet bleibt jedoch
erhalten. Für sämtliche ausgeschlossene Nutzungen sind im Stadtgebiet von Bochum
geeignete Standorte vorhanden. Die allgemeine Zweckbestimmung der Allgemeinen
Wohngebiete bleibt auch mit den vorgenommenen Einschränkungen gewahrt, da nur
einzelne Nutzungsarten ausgeschlossen werden.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan sichert die Erschließung ebenso wie das städtebauliche Einfügen des
neu entstehenden Gebietes in die Umgebung. Dies wird durch Festsetzungen im
Bebauungsplan gewährleistet. Negative verkehrliche Auswirkungen im umliegenden
Straßennetz sind wegen der geringen Anzahl neuer Wohneinheiten nicht zu erwarten.
Der Verlust einer Grünfläche als gliederndes Element des Ortsbildes wirkt sich nur im
unmittelbaren Umfeld an der Schreberstraße aus. Dem wird durch eine aufgelockerte
Bebauung, ansprechende Gestaltung und neue Baumpflanzungen begegnet.
5.
Bisheriges Planverfahren
Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss durch den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr am 22.08.2006 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 852 wird
als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind durchgeführt worden, um die
Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planung zu informieren. Die Beteiligung der
Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 10.03.2009 bis zum 10.04.2009 einschließlich
statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im gleichen Zeitraum sowie durch
eine Bürgerversammlung am 17.03.2009 statt.
Nach dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurde das Plangebiet gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss verkleinert und so an das Verfahrensgebiet der Umlegung
angepasst.
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Öffentliche Auslegung
Am 01.04.2014 beschloss der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
die öffentliche Auslegung des Planentwurfes in der Fassung vom 14.02.2014.
Die öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses und der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes erfolgte am 14.04.2014. Der Entwurf zum Bebauungsplan
und die Begründung lagen in der Zeit vom 22.04.2014 bis zum 22.05.2014 öffentlich aus.
Die Behörden wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 14.04.2014 beteiligt.
Aus der Öffentlichkeit sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingegangen.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB erfolgte parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit.
In den Stellungnahmen wurden im Wesentlichen folgende Punkte aufgeführt:
Umweltbelange (Versickerung)
Hochspannungskabel
Bodendenkmäler
Alle Einwendungen und Anregungen wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB inhaltlich geprüft
und abgewogen (siehe Anlage 1)
Die Bezirksvertretung Bochum - Wattenscheid hat am 18.03.2014 folgendes beschlossen:
Der z. T. alte Baumbestand im westlichen Bereich des Bebauungsplanes an der
Schreberstraße ist bei der Planung mit dem Ziel des weitestgehenden Erhaltes zu
berücksichtigen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung hat am 01.04.2014
folgendes beschlossen:
Der Ausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksvertretung BochumWattenscheid an und beschließt die Ergänzung
Die Beschlussvorlage wird unter b) wie folgt ergänzt:
Der z. T. alte Baumbestand im westlichen Bereich des Bebauungsplanes an der
Schreberstraße ist bei der Planung mit dem Ziel des weitestgehenden Erhaltes zu
berücksichtigen.
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Von dem Baumbestand im westlichen Teil des Plangebietes waren 10 Bäume als
erhaltenswert i.S.d. Baumschutzsatzung eingestuft. Durch die Anordnung der Baugrenzen
wären 5 Bäume eindeutig zu erhalten gewesen. Für den Erhalt von 4 Bäumen
(Wildkirschen), die sich innerhalb bzw. auf der Baugrenze befinden, hätte ein Erhalt nur
durch eine starke Umplanung mit erheblichem Verzicht auf Baugrundstücke realisiert
werden können. Für einen Baum ist eine vertiefte Betrachtung im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.
Die nicht durch die Baugrenzen tangierten Bäume sind durch die Baumschutzsatzung
geschützt. Eines weiteren Schutzes der konkreten Standorte im Bebauungsplan darüber
hinaus bedarf es nicht. Durch das Unwetter vom 09.06.2014 sind zahlreiche Bäume im
Plangebiet geschädigt. So sind auch die 4 Bäume (Wildkirschen) gänzlich entwurzelt,
deren Erhalt im Bebauungsplan nicht vorgesehen war, so dass eine Umplanung nun auch
keinen Baumschutz in Bezug auf diese Bäume bewirken kann.
6.
Gutachten
Im Rahmen der Planbearbeitung wurden folgende Gutachten erstellt:
Dipl.-Geol. Peter Jandausch: Gutachten Bodenuntersuchung zur Versickerung von
Niederschlagswasser. Projekt: Bebauungsplan Nr. 852 - Bochumer Straße /
Schreberstraße - 44866 Bochum-Wattenscheid. Bochum, Juli 2010.
Stadt Bochum: Bebauungsplan Nr. 852 „Bochumer Straße / Schreberstraße“ in
Bochum-Wattenscheid. Landschaftspflegerische Bestandsaufnahme. Bochum, Juni
2009.
Erarbeitung: Große - Kreyssig - Dr. Schönert GbR Planung und Landschaft, Essen.
Stadt Bochum, Chemisches Untersuchungsamt: Orientierende Gefährdungsabschätzung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 852 - Schreberstraße . Bochum,
September 2007. Ergänzt durch Stellungnahmen des Umweltamtes der Stadt Bochum
vom Februar 2008 und Februar 2012.
Stadt Bochum, Bauverwaltung, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Abt. Städtebau
und Mobilität: Bebauungsplan Nr. 852 - Bochumer Straße / Schreberstraße - in
Bochum. Öffentlicher Verkehrslärm - Erläuterungsbericht. Bochum, Dezember 2013.
Die Gutachten können im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Technisches Rathaus,
Zimmer 1.0.210, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 852 - Bochumer Straße / Schreberstraße hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
zu a)
Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen
Über die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen wird entsprechend dem in Anlage 1
dargestellten Abwägungsvorschlag entschieden (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).
zu b)
Satzungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 852 - Bochumer Straße/Schreberstraße - in der
Fassung vom 01.09.2014 wird als Satzung beschlossen (§ 10 Baugesetzbuch).
Es wird die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 852 gemäß Anlage 4 beschlossen (§ 9
Abs. 8 Baugesetzbuch).