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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
261 kB
Erstellt
24.12.14, 20:28
Aktualisiert
27.01.18, 12:42

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07 Vorlage Nr.: 20141444 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 852 - Bochumer Straße / Schreberstraße hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB, § 13 a BauGB Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Ausschuss für Planung und Grundstücke Haupt- und Finanzausschuss Rat 30.09.2014 21.10.2014 06.11.2014 13.11.2014 Anlagen Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen Anlage 2: Übersicht und kopierte Stellungnahmen der Toeb Anlage 3: Protokoll der Bürgerversammlung Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan Anlage 5: Planzeichnung des Bebauungsplanes Anlage 6: Übersichtskarte Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07 Vorlage Nr.: 20141444 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07 Vorlage Nr.: 20141444 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Anlass für den Bebauungsplan waren Bauanträge für das Plangebiet, die zwar jeweils zulässig gewesen, aber insgesamt zu einer unkoordinierten Gesamtentwicklung geführt hätten. Daher soll der Bebauungsplan der Koordinierung der Nutzungen auf den einzelnen Grundstücken dienen. Der Bebauungsplan setzt gesamtstädtische Ziele zur Wohnungsbauentwicklung um. Diese sehen vor, Wohnbauland in allen Stadtbezirken und für unterschiedliche Nachfragergruppen kontinuierlich und bedarfsgerecht bereit zu stellen. Hierdurch soll der Bochumer Wohnungsmarkt attraktiver werden, um u. a. auch Abwanderungen in andere Städte bzw. Umlandgemeinden zu verhindern. 2. Plangebiet Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 852 - Bochumer Straße/Schreberstraße - liegt in südöstlicher Randlage des Zentrums von Bochum-Wattenscheid. Der ca. 1,3 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 852 erstreckt sich südlich der Graf-Adolf-Straße im Bereich der Haus-Nr. 54, südlich der Bochumer Straße im Bereich der Haus-Nrn. 12 18, westlich der Grundstücke Bochumer Straße 20 sowie Schreberstraße 6 und nördlich der Schreberstraße sowie der Pestalozzischule. Das Plangebiet ist durch die Mischung von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung (Gärtnerei und Werkstätten) sowie durch Freiflächen und alten Baumbestand charakterisiert. Gut die Hälfte der Fläche ist unversiegelt. Nördlich besteht Wohnbebauung, die im Einmündungsbereich der Graf-Adolf-Straße in die Bochumer Straße von dem hohen Baumbestand des Jüdischen Friedhofs aufgelockert wird. 3. Inhalte des Bebauungsplanes Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten. Der Bebauungsplan setzt überbaubare Grundstückflächen, Flächen für Garagen, das Maß der baulichen Nutzung, die örtlichen Verkehrsflächen und Maßnahmen zum Lärmschutz fest. Die Art der baulichen Nutzung wird als Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Dies entspricht der vorgesehenen Entwicklung eines Wohngebietes an dieser Stelle und fügt sich in die realen und festgesetzten Umgebungsnutzungen ein. Zur städtebaulichen Lenkung des Vorhabens werden einzelne Nutzungen gem. § 1 Abs. 5 BauNVO ausgeschlossen bzw. nur ausnahmsweise zugelassen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07 Vorlage Nr.: 20141444 Auch hinsichtlich der nachbarschaftsverträglichen Verkehrserschließung über die Schreberstraße wird eine Struktur angestrebt, die keine publikumsintensiven Nutzungen beinhaltet, stattdessen wird innerhalb des Allgemeinen Wohngebiets eher eine Ausrichtung zur Bochumer Straße angestrebt. Durch den teilweisen Ausschluss von in Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen sollen die Flächen insbesondere für Wohnbebauung qualifiziert werden, der Gebietscharakter als Allgemeines Wohngebiet bleibt jedoch erhalten. Für sämtliche ausgeschlossene Nutzungen sind im Stadtgebiet von Bochum geeignete Standorte vorhanden. Die allgemeine Zweckbestimmung der Allgemeinen Wohngebiete bleibt auch mit den vorgenommenen Einschränkungen gewahrt, da nur einzelne Nutzungsarten ausgeschlossen werden. 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan sichert die Erschließung ebenso wie das städtebauliche Einfügen des neu entstehenden Gebietes in die Umgebung. Dies wird durch Festsetzungen im Bebauungsplan gewährleistet. Negative verkehrliche Auswirkungen im umliegenden Straßennetz sind wegen der geringen Anzahl neuer Wohneinheiten nicht zu erwarten. Der Verlust einer Grünfläche als gliederndes Element des Ortsbildes wirkt sich nur im unmittelbaren Umfeld an der Schreberstraße aus. Dem wird durch eine aufgelockerte Bebauung, ansprechende Gestaltung und neue Baumpflanzungen begegnet. 5. Bisheriges Planverfahren Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 22.08.2006 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 852 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind durchgeführt worden, um die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planung zu informieren. Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 10.03.2009 bis zum 10.04.2009 einschließlich statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im gleichen Zeitraum sowie durch eine Bürgerversammlung am 17.03.2009 statt. Nach dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurde das Plangebiet gegenüber dem Aufstellungsbeschluss verkleinert und so an das Verfahrensgebiet der Umlegung angepasst. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07 Vorlage Nr.: 20141444 Öffentliche Auslegung Am 01.04.2014 beschloss der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung die öffentliche Auslegung des Planentwurfes in der Fassung vom 14.02.2014. Die öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes erfolgte am 14.04.2014. Der Entwurf zum Bebauungsplan und die Begründung lagen in der Zeit vom 22.04.2014 bis zum 22.05.2014 öffentlich aus. Die Behörden wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 14.04.2014 beteiligt. Aus der Öffentlichkeit sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingegangen. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit. In den Stellungnahmen wurden im Wesentlichen folgende Punkte aufgeführt:    Umweltbelange (Versickerung) Hochspannungskabel Bodendenkmäler Alle Einwendungen und Anregungen wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB inhaltlich geprüft und abgewogen (siehe Anlage 1) Die Bezirksvertretung Bochum - Wattenscheid hat am 18.03.2014 folgendes beschlossen: Der z. T. alte Baumbestand im westlichen Bereich des Bebauungsplanes an der Schreberstraße ist bei der Planung mit dem Ziel des weitestgehenden Erhaltes zu berücksichtigen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung hat am 01.04.2014 folgendes beschlossen: Der Ausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksvertretung BochumWattenscheid an und beschließt die Ergänzung Die Beschlussvorlage wird unter b) wie folgt ergänzt: Der z. T. alte Baumbestand im westlichen Bereich des Bebauungsplanes an der Schreberstraße ist bei der Planung mit dem Ziel des weitestgehenden Erhaltes zu berücksichtigen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07 Vorlage Nr.: 20141444 Von dem Baumbestand im westlichen Teil des Plangebietes waren 10 Bäume als erhaltenswert i.S.d. Baumschutzsatzung eingestuft. Durch die Anordnung der Baugrenzen wären 5 Bäume eindeutig zu erhalten gewesen. Für den Erhalt von 4 Bäumen (Wildkirschen), die sich innerhalb bzw. auf der Baugrenze befinden, hätte ein Erhalt nur durch eine starke Umplanung mit erheblichem Verzicht auf Baugrundstücke realisiert werden können. Für einen Baum ist eine vertiefte Betrachtung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich. Die nicht durch die Baugrenzen tangierten Bäume sind durch die Baumschutzsatzung geschützt. Eines weiteren Schutzes der konkreten Standorte im Bebauungsplan darüber hinaus bedarf es nicht. Durch das Unwetter vom 09.06.2014 sind zahlreiche Bäume im Plangebiet geschädigt. So sind auch die 4 Bäume (Wildkirschen) gänzlich entwurzelt, deren Erhalt im Bebauungsplan nicht vorgesehen war, so dass eine Umplanung nun auch keinen Baumschutz in Bezug auf diese Bäume bewirken kann. 6. Gutachten Im Rahmen der Planbearbeitung wurden folgende Gutachten erstellt:  Dipl.-Geol. Peter Jandausch: Gutachten Bodenuntersuchung zur Versickerung von Niederschlagswasser. Projekt: Bebauungsplan Nr. 852 - Bochumer Straße / Schreberstraße - 44866 Bochum-Wattenscheid. Bochum, Juli 2010.  Stadt Bochum: Bebauungsplan Nr. 852 „Bochumer Straße / Schreberstraße“ in Bochum-Wattenscheid. Landschaftspflegerische Bestandsaufnahme. Bochum, Juni 2009. Erarbeitung: Große - Kreyssig - Dr. Schönert GbR Planung und Landschaft, Essen.  Stadt Bochum, Chemisches Untersuchungsamt: Orientierende Gefährdungsabschätzung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 852 - Schreberstraße . Bochum, September 2007. Ergänzt durch Stellungnahmen des Umweltamtes der Stadt Bochum vom Februar 2008 und Februar 2012.  Stadt Bochum, Bauverwaltung, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Abt. Städtebau und Mobilität: Bebauungsplan Nr. 852 - Bochumer Straße / Schreberstraße - in Bochum. Öffentlicher Verkehrslärm - Erläuterungsbericht. Bochum, Dezember 2013. Die Gutachten können im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Technisches Rathaus, Zimmer 1.0.210, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07 Vorlage Nr.: 20141444 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 852 - Bochumer Straße / Schreberstraße hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss zu a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen Über die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen wird entsprechend dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsvorschlag entschieden (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch). zu b) Satzungsbeschluss Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 852 - Bochumer Straße/Schreberstraße - in der Fassung vom 01.09.2014 wird als Satzung beschlossen (§ 10 Baugesetzbuch). Es wird die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 852 gemäß Anlage 4 beschlossen (§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch).