Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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184 kB
Erstellt
24.12.14, 20:30
Aktualisiert
27.01.18, 20:53
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (17 18)
Vorlage Nr.: 20141425
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 953 - Auf der Heide Ost hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§ 10 BauGB
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Planung und Grundstücke
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
02.10.2014
21.10.2014
06.11.2014
13.11.2014
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu den abgegebenen Stellungnahmen
Anlage 2: Überischt und kopierte Stellungnahmen der TÖB
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan
Anlage 4: Bebauungsplan
Anlage 5: Übersichtkarte
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20141425
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
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Vorlage Nr.: 20141425
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplans
Eine Bochumer Bäckerei beabsichtigt, ihren Betrieb an der Straße Auf der Heide durch
einen Anbau zu erweitern. Die flächenmäßige Erweiterung, die aufgrund von logistischen
Umstruktrierungsmaßnahmen erforderlich ist, trägt zur Standortsicherung des Betriebes
bei. Gleichzeitig möchte die westlich angrenzende Behindertenwerkstatt ein zusätzliches
Lager bauen.
Die geplanten Vorhaben sind nur im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans
realisierbar, weil für den Erweiterungsbereich bisher der Bebauungsplan Nr. 183 a Fläche
für Stellplätze und Grünfläche/Parkanlage festsetzt.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 953 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Erweiterung vorhandener Nutzungen im Plangebiet zu schaffen. Außerdem sollen
Nutzungen, die die Entwicklung des Gewerbegebietes negativ beeinflussen (z. B.
Vergnügungsstätten, zentrenrelevanter Einzelhandel) unterbunden werden.
2.
Plangebiet
Das ca. 1,3 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Altenbochum südöstlich der Straße Auf
der Heide und nördlich der Kleingartenanlage Auf der Heide. Es sind dort eine
Behindertenwerkstatt und eine Bäckerei inklusive Backshop vorhanden. Ein
Betriebswohnhaus (Auf der Heide 30) grenzt an das Betriebsgebäude an.
Im südöstlichen Bereich ist ein Parkplatz und Grünfläche vorhanden.
In der südlich an das Plangebiet angrenzenden Grünfläche befinden sich ein Sportplatz
und eine Kleingartenanlage.
Das Plangebiet ist über die Straße Auf der Heide an den Opelring/Nordhausen-Ring nach
Westen und an die Wasserstraße nach Osten angebunden.
3.
Inhalte des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan soll der Sicherung von Gewerbeflächen dienen, daher wird
Gewerbegebiet festgesetzt. Ausgeschlossen werden neben Nutzungen, die unerwünschte
städtebauliche Entwicklungen verursachen können (Vergnügungsstätten, Betriebe für
sexuelle Dienstleistungen, zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel) auch
Nutzungen, die die Bedeutung als Gewerbestandort/Standort für Handwerk und
produzierendes Gewerbe
beeinträchtigen (z.B. Versammlungsstätten, Anlagen für
sportliche Zwecke, sonstiger Einzelhandel).
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Ein Teilbereich wird analog zu den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.
810 als Mischgebiet festgesetzt, um die Systematik des Bebauungsplans Nr. 810 zu
erhalten.
Auf der Grundlage eines Immissionsgutachtens erfolgt eine Gliederung des
Gewerbegebietes, um eine konfliktfreie Nutzung im Umfeld des Plangebietes zu
gewährleisten.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplans
Durch den Bebauungsplan Nr. 953 werden die Erweiterungsabsichten der Bäckerei und der
Behindertenwerkstatt realisierbar. Die vorgesehenen Erweiterungen haben insbesondere
folgende Auswirkungen:
Verlegung eines Weges/Überplanung von Stellplätzen
Durch die Erweiterung wird ein Zufahrtsweg einschließlich Parkplatzflächen überbaut. Der
Weg wird vom Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum zur Anfahrt der im Bereich
der Kleingartenanlage vorhandenen Gasabsaugeanlage und zur Pflege der Grünfläche
genutzt. Der verbleibende, südlich an den Planbereich angrenzende Fußweg reicht für die
Anfahrt aus.
Die Behindertenwerkstatt hat eine rückwärtige Zufahrt, die aber für den heutigen
Betriebsablauf nicht mehr erforderlich ist. Daher kann auf diese verzichtet werden.
Außerdem sind Stellplatzbaulasten für die Bäckerei eingetragen und es werden Stellplätze
des Sportplatzes und des Kleingartenvereins verloren gehen. Die notwendigen Stellplätze
für die Bäckerei können auf dem Parkplatz des Sportplatzes eingetragen werden, der
hierfür genügend Kapazitäten hat.
Für die Kleingärtner sind die Stellplätze bauordungsrechtlich an dieser Stelle nicht
erforderlich, da sich Stellplätze in ausreichender Anzahl in der Nähe des Vereinsheimes
befinden. Ansonsten können auch die Kleingärtner auf die Stellfläche für den Sportplatz
zurückgreifen. Dort ist ausreichende Stellplatzkapazität vorhanden.
Deponie
Durch die neuen Planungen wird ein Teil der alten Hausmülldeponie überbaut. Vier
Gasabsaugebrunnen müssen dafür entfernt werden.
Grünfläche
Der südliche Teil der geplanten Bauvorhaben wird kleine Teile der vorhandenen Grünfläche
in Anspruch nehmen. Es wurden daher eine landschaftspflegerische Bestandsaufnahme,
eine artenschutzrechtliche Prüfung und eine Erhebung und Bilanzierung der geschützten
Bäume nach Baumschutzsatzung erstellt.
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Bäckerei
Durch den Bebauungsplan wird eine flächenmäßige Erweiterung und eine damit
verbundene logistische Umstrukturierung der innerbetrieblichen Abläufe ermöglicht. Dies
trägt zur Standortsicherung des Betriebes bei.
Behindertenwerkstatt
Bei der Behindertenwerkstatt fehlen zurzeit Lagermöglichkeiten und eine
Wendemöglichkeit für LKW. Auf Grundlage des Bebauungsplans soll auf einer bisherige
Freifläche eine Lagerhalle und ein neuer Wendehammer mit Wendemöglichkeit für LKW
gebaut werden.
Sonstige Nutzungen
Es werden Nutzungen, die die Entwicklung des Gewerbegebietes negativ beeinflussen
(z.B. Vergnügungsstätten, Einzelhandel), unterbunden. Dies greift als Inhaltsbestimmung in
das Eigentum auf der Grundlage des Artikels 14 des Grundgesetzes ein. Dieser beinhaltet
aber auch, dass der Gebrauch des Eigentums nicht allein dem freien Belieben des
Eigentümers unterliegt. Vielmehr ist das Bauen eine Nutzung, die der rechtlichen Ordnung
bedarf. Diese wird u. a. durch Bauleitplanung, hier durch die Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 953, hergestellt. Daneben werden Nutzungen, die die Entwicklung als
Gewerbestandort beeinträchtigen (z.B. Versammlungsstätten, Anlagen für sportliche
Zwecke) ebenfalls ausgeschlossen. Das führt zu einer Sicherung der Fläche als Standort
für Handwerks- und produzierende Gewerbebetriebe.
5.
Planverfahren
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 953 - Auf der Heide Ost - wurde am
22.05.2013 durch den Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
gefasst.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren auf der Grundlage des § 13 a
BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan dient einer Maßnahme der Innenentwicklung und
weist eine Plangebietsgröße von ca. 1,3 ha, also eine festgelegte Grundfläche von weniger
als 20.000 m², auf.
Eine Bürgerversammlung wurde nicht durchgeführt. Um die Bürgerinnen und Bürger
dennoch frühzeitig über die Planung zu informieren erfolgte in der Zeit vom 09.09 bis
09.10.2013 ein Aushang des Planentwurfs im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der
Stadt Bochum sowie eine gesonderte Information des Kleingartenvereins Auf der Heide. Im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Zur Sammlung von Informationen zum Planbereich wurde parallel die Beteiligung der
Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
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Der Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 953 erfolgte am 18.03.2014 durch den
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung, die öffentliche Auslegung
fand in der Zeit vom 28.04.2014 bis 28.05.2014, ebenso wie die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange, statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind dieser Vorlage
als Anlage 2 beigefügt.
6.
Gutachten
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 953 wurden folgende Gutachten
erstellt:
-
Orientierender Baugrundbericht BV Auf der Heide 30 in Bochum, Büro für angewandte
Geowissenschaften GbR (BAG), 05.07.2013
Geruchsimmissionen durch die Erweiterung einer Bäckerei und Konditorei in Bochum,
Uppenkamp und Partner, 27.05.2013
Schallimmissionsschutzgutachten zur Bauleitplanung Nr. 953 „Auf der Heide Ost“,
Uppenkamp und Partner, 30.06.1013
Schallimmissionsgutachten zur Bauleitplanung Nr. 953 „Auf der Heide Ost“ Ergänzende
Untersuchungen zum Schallgutachten vom 30.06.13 aufgrund von Nachforderungen
des Umweltamtes der Stadt Hagen, Uppenkamp und Partner, 04.08.2014
Schallimmissionsgutachten zur Bauleitplanung Nr. 953 „Auf der Heide Ost“ Erweiterung
Betriebsgelände, Uppenkamp und Partner, 23.06.2013
Landschaftspflegerische Bestandsaufnahme zum B-Planverfahren Nr. 953 „Auf der
Heide Ost“, Weluga Umweltplanung, Juli 2013
B-Planverfahren Nr. 953 „Auf der Heide Ost“ in Bochum, Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG, Weluga Umweltplanung, Juli 2013
Erhebung und Bilanzierung der geschützten Bäume nach Baumschutzsatzung der
Stadt Bochum zum B-Planverfahren Nr. 953 „Auf der Heide Ost“, Weluga
Umweltplanung, November 2013
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 953 - Auf der Heide Ost hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
zu a) Über die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen wird entsprechend dem in Anlage 1
dargestellten Abwägungsvorschlag entschieden (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Zu b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 953 - Auf der Heide Ost - in der Fassung vom
25.08.2014 wird als Satzung beschlossen (§ 10 Baugesetzbuch).
Es wird die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 953 - Auf der Heide Ost - gemäß Anlage
Nr. 3 beschlossen (§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch).