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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
184 kB
Erstellt
24.12.14, 20:30
Aktualisiert
27.01.18, 20:53

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20141425 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 953 - Auf der Heide Ost hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschriften § 10 BauGB Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Planung und Grundstücke Haupt- und Finanzausschuss Rat 02.10.2014 21.10.2014 06.11.2014 13.11.2014 Anlagen Anlage 1: Abwägung zu den abgegebenen Stellungnahmen Anlage 2: Überischt und kopierte Stellungnahmen der TÖB Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan Anlage 4: Bebauungsplan Anlage 5: Übersichtkarte Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20141425 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20141425 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplans Eine Bochumer Bäckerei beabsichtigt, ihren Betrieb an der Straße Auf der Heide durch einen Anbau zu erweitern. Die flächenmäßige Erweiterung, die aufgrund von logistischen Umstruktrierungsmaßnahmen erforderlich ist, trägt zur Standortsicherung des Betriebes bei. Gleichzeitig möchte die westlich angrenzende Behindertenwerkstatt ein zusätzliches Lager bauen. Die geplanten Vorhaben sind nur im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans realisierbar, weil für den Erweiterungsbereich bisher der Bebauungsplan Nr. 183 a Fläche für Stellplätze und Grünfläche/Parkanlage festsetzt. Ziel des Bebauungsplans Nr. 953 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung vorhandener Nutzungen im Plangebiet zu schaffen. Außerdem sollen Nutzungen, die die Entwicklung des Gewerbegebietes negativ beeinflussen (z. B. Vergnügungsstätten, zentrenrelevanter Einzelhandel) unterbunden werden. 2. Plangebiet Das ca. 1,3 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Altenbochum südöstlich der Straße Auf der Heide und nördlich der Kleingartenanlage Auf der Heide. Es sind dort eine Behindertenwerkstatt und eine Bäckerei inklusive Backshop vorhanden. Ein Betriebswohnhaus (Auf der Heide 30) grenzt an das Betriebsgebäude an. Im südöstlichen Bereich ist ein Parkplatz und Grünfläche vorhanden. In der südlich an das Plangebiet angrenzenden Grünfläche befinden sich ein Sportplatz und eine Kleingartenanlage. Das Plangebiet ist über die Straße Auf der Heide an den Opelring/Nordhausen-Ring nach Westen und an die Wasserstraße nach Osten angebunden. 3. Inhalte des Bebauungsplans Der Bebauungsplan soll der Sicherung von Gewerbeflächen dienen, daher wird Gewerbegebiet festgesetzt. Ausgeschlossen werden neben Nutzungen, die unerwünschte städtebauliche Entwicklungen verursachen können (Vergnügungsstätten, Betriebe für sexuelle Dienstleistungen, zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel) auch Nutzungen, die die Bedeutung als Gewerbestandort/Standort für Handwerk und produzierendes Gewerbe beeinträchtigen (z.B. Versammlungsstätten, Anlagen für sportliche Zwecke, sonstiger Einzelhandel). Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20141425 Ein Teilbereich wird analog zu den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 810 als Mischgebiet festgesetzt, um die Systematik des Bebauungsplans Nr. 810 zu erhalten. Auf der Grundlage eines Immissionsgutachtens erfolgt eine Gliederung des Gewerbegebietes, um eine konfliktfreie Nutzung im Umfeld des Plangebietes zu gewährleisten. 4. Auswirkungen des Bebauungsplans Durch den Bebauungsplan Nr. 953 werden die Erweiterungsabsichten der Bäckerei und der Behindertenwerkstatt realisierbar. Die vorgesehenen Erweiterungen haben insbesondere folgende Auswirkungen: Verlegung eines Weges/Überplanung von Stellplätzen Durch die Erweiterung wird ein Zufahrtsweg einschließlich Parkplatzflächen überbaut. Der Weg wird vom Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum zur Anfahrt der im Bereich der Kleingartenanlage vorhandenen Gasabsaugeanlage und zur Pflege der Grünfläche genutzt. Der verbleibende, südlich an den Planbereich angrenzende Fußweg reicht für die Anfahrt aus. Die Behindertenwerkstatt hat eine rückwärtige Zufahrt, die aber für den heutigen Betriebsablauf nicht mehr erforderlich ist. Daher kann auf diese verzichtet werden. Außerdem sind Stellplatzbaulasten für die Bäckerei eingetragen und es werden Stellplätze des Sportplatzes und des Kleingartenvereins verloren gehen. Die notwendigen Stellplätze für die Bäckerei können auf dem Parkplatz des Sportplatzes eingetragen werden, der hierfür genügend Kapazitäten hat. Für die Kleingärtner sind die Stellplätze bauordungsrechtlich an dieser Stelle nicht erforderlich, da sich Stellplätze in ausreichender Anzahl in der Nähe des Vereinsheimes befinden. Ansonsten können auch die Kleingärtner auf die Stellfläche für den Sportplatz zurückgreifen. Dort ist ausreichende Stellplatzkapazität vorhanden. Deponie Durch die neuen Planungen wird ein Teil der alten Hausmülldeponie überbaut. Vier Gasabsaugebrunnen müssen dafür entfernt werden. Grünfläche Der südliche Teil der geplanten Bauvorhaben wird kleine Teile der vorhandenen Grünfläche in Anspruch nehmen. Es wurden daher eine landschaftspflegerische Bestandsaufnahme, eine artenschutzrechtliche Prüfung und eine Erhebung und Bilanzierung der geschützten Bäume nach Baumschutzsatzung erstellt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20141425 Bäckerei Durch den Bebauungsplan wird eine flächenmäßige Erweiterung und eine damit verbundene logistische Umstrukturierung der innerbetrieblichen Abläufe ermöglicht. Dies trägt zur Standortsicherung des Betriebes bei. Behindertenwerkstatt Bei der Behindertenwerkstatt fehlen zurzeit Lagermöglichkeiten und eine Wendemöglichkeit für LKW. Auf Grundlage des Bebauungsplans soll auf einer bisherige Freifläche eine Lagerhalle und ein neuer Wendehammer mit Wendemöglichkeit für LKW gebaut werden. Sonstige Nutzungen Es werden Nutzungen, die die Entwicklung des Gewerbegebietes negativ beeinflussen (z.B. Vergnügungsstätten, Einzelhandel), unterbunden. Dies greift als Inhaltsbestimmung in das Eigentum auf der Grundlage des Artikels 14 des Grundgesetzes ein. Dieser beinhaltet aber auch, dass der Gebrauch des Eigentums nicht allein dem freien Belieben des Eigentümers unterliegt. Vielmehr ist das Bauen eine Nutzung, die der rechtlichen Ordnung bedarf. Diese wird u. a. durch Bauleitplanung, hier durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 953, hergestellt. Daneben werden Nutzungen, die die Entwicklung als Gewerbestandort beeinträchtigen (z.B. Versammlungsstätten, Anlagen für sportliche Zwecke) ebenfalls ausgeschlossen. Das führt zu einer Sicherung der Fläche als Standort für Handwerks- und produzierende Gewerbebetriebe. 5. Planverfahren Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 953 - Auf der Heide Ost - wurde am 22.05.2013 durch den Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan dient einer Maßnahme der Innenentwicklung und weist eine Plangebietsgröße von ca. 1,3 ha, also eine festgelegte Grundfläche von weniger als 20.000 m², auf. Eine Bürgerversammlung wurde nicht durchgeführt. Um die Bürgerinnen und Bürger dennoch frühzeitig über die Planung zu informieren erfolgte in der Zeit vom 09.09 bis 09.10.2013 ein Aushang des Planentwurfs im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum sowie eine gesonderte Information des Kleingartenvereins Auf der Heide. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Zur Sammlung von Informationen zum Planbereich wurde parallel die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20141425 Der Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 953 erfolgte am 18.03.2014 durch den Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung, die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 28.04.2014 bis 28.05.2014, ebenso wie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, statt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. 6. Gutachten Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 953 wurden folgende Gutachten erstellt: - Orientierender Baugrundbericht BV Auf der Heide 30 in Bochum, Büro für angewandte Geowissenschaften GbR (BAG), 05.07.2013 Geruchsimmissionen durch die Erweiterung einer Bäckerei und Konditorei in Bochum, Uppenkamp und Partner, 27.05.2013 Schallimmissionsschutzgutachten zur Bauleitplanung Nr. 953 „Auf der Heide Ost“, Uppenkamp und Partner, 30.06.1013 Schallimmissionsgutachten zur Bauleitplanung Nr. 953 „Auf der Heide Ost“ Ergänzende Untersuchungen zum Schallgutachten vom 30.06.13 aufgrund von Nachforderungen des Umweltamtes der Stadt Hagen, Uppenkamp und Partner, 04.08.2014 Schallimmissionsgutachten zur Bauleitplanung Nr. 953 „Auf der Heide Ost“ Erweiterung Betriebsgelände, Uppenkamp und Partner, 23.06.2013 Landschaftspflegerische Bestandsaufnahme zum B-Planverfahren Nr. 953 „Auf der Heide Ost“, Weluga Umweltplanung, Juli 2013 B-Planverfahren Nr. 953 „Auf der Heide Ost“ in Bochum, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG, Weluga Umweltplanung, Juli 2013 Erhebung und Bilanzierung der geschützten Bäume nach Baumschutzsatzung der Stadt Bochum zum B-Planverfahren Nr. 953 „Auf der Heide Ost“, Weluga Umweltplanung, November 2013 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20141425 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 953 - Auf der Heide Ost hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss zu a) Über die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen wird entsprechend dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsvorschlag entschieden (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch). Zu b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 953 - Auf der Heide Ost - in der Fassung vom 25.08.2014 wird als Satzung beschlossen (§ 10 Baugesetzbuch). Es wird die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 953 - Auf der Heide Ost - gemäß Anlage Nr. 3 beschlossen (§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch).