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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
448 kB
Erstellt
24.12.14, 20:31
Aktualisiert
27.01.18, 20:54

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (38 62) Vorlage Nr.: 20141680 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Nicht umgesetzte bzw. nicht umsetzbare HSK-Maßnahmen Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Schule und Bildung Haupt- und Finanzausschuss Rat 21.10.2014 18.12.2014 22.01.2015 Anlagen Anlage 1 - Nicht_realisierbare_HSK-Maßnahmen Anlage 2 - Maßnahmeblätter Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (38 62) Vorlage Nr.: 20141680 1. Vorbemerkung Mit Beginn des ersten Haushaltssicherungskonzeptes wurden in der Schulverwaltung jährlich erhebliche Konsolidierungsbeiträge (z.B. Schließung von Schulgebäuden und Lehrschwimmbecken, Veränderung der Reinigungshäufigkeit und –tiefe in den Schulen, Einsparungen bei den Energieverbräuchen, Kürzungen bei den Brandschutzausgaben) erbracht. Die Einsparvorgabe im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie für sonstige ordentliche Aufwendungen konnte erfüllt werden. Die nachfolgende Tabelle ergibt einen Überblick über die jährlichen Einsparungen seit dem Jahr 2010 bei diesen Aufwendungen: HH-Jahr Erreichte HSK Einparvorgabe 2010 2011 2012 2013 2014 2015 715.593 € 1.223.621 € 1.588.395 € 3.616.302 € 3.621.898 € 3.832.894 € Auch bei den Personalkosten konnten umfangreiche Konsolidierungen erbracht werden. Diese setzten sich seit dem Jahr 2010 wie folgt zusammen: HH-Jahr Erzielte HSK Einparungen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 0€ 300.000 € 300.000 € 532.468 € 575.368 € 918.011 € Des Weiteren werden ab dem Haushaltsjahr 2017 die bereits gekürzten Brandschutzansätze um weitere 7 Mio. Euro und ab 2018 um zusätzlich 800.000 € gekürzt. Von den ursprünglich geplanten 11,4 Mio. Euro verbleiben somit im Haushaltsjahr 2018 nur noch 2,4 Mio. Euro. 2. Darstellung der HSK-Maßnahmen Nachfolgend werden die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept beschrieben, die weitere Personalkosteneinsparungen vorsehen bzw. erfordern. Die einzelnen Maßnahmen, deren Zielerreichung und Bemerkungen zur Nichtumsetzbarkeit ergeben sich aus der beigefügten Anlage (Anlage 1). 3. Mögliche Kompensation der nicht umgesetzten bzw. nicht vollständig umsetzbaren HSK-Maßnahmen Wie bereits in der anhängenden Tabelle unter Ziffer 2 aufgeführt, kann ein Kompensationsbeitrag durch ein Vorziehen der Verschlankung der internen Dienste im Schulverwaltungsamt in Höhe von 68.651,00 Euro für das Jahr 2015 und 107.627,00 Euro für die Jahre 2016 und 2017 erbracht werden. Darüber hinaus wird es möglich sein, durch die Aufgabe des Schulgebäudes Unterstr. 66 ab Mitte 2015 weitere Kompensationsbeiträge in Höhe von 20.000,00 Euro für das Jahr 2015, 366.200,00 Euro für das Jahr 2016 und 367.000,00 Euro ab dem Jahr 2017 ff. zu erbringen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (38 62) Vorlage Nr.: 20141680 Weitere Kompensationsmaßnahmen sind insbesondere aus den folgenden Gründen nicht möglich: Der wesentliche Aspekt dabei ist, dass weitere Schulschließungen derzeit nicht umsetzbar sind. Die in der Anlage unter Ziffer 2 aufgeführte Tabelle verdeutlicht, dass seit 2009 19 Schulstandorte in Bochum geschlossen worden sind. Damit sind die zahlenmäßigen Vorgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept mehr als erfüllt, auch wenn die damit verbundenen Einsparvorgaben aus dem HSK nicht vollständig erreicht werden konnten. Schaut man sich die derzeitige Situation in den Schulen der Primarstufe und Sekundarstufen I und II an, so stellt man fest, dass die derzeitigen Schülerzahlen und die entsprechenden Klassenbildungen keinen Spielraum für weitere Schulschließungen mehr hergeben. Einzig und allein im Bereich der Förderschulen wird es voraussichtlich in den nächsten Jahren in geringem Umfang möglich sein, das ein oder andere Gebäude aus der Nutzung zu nehmen. Der genaue Umfang hängt allerdings von der Umsetzung der Inklusion ab und davon, in welchem Umfang Eltern ihr Recht auf inklusive Beschulung wahrnehmen oder doch eher eine Förderschule als geeigneten Förderort für ihr Kind auswählen. Die vorgenannte Situation wird dadurch verschärft, dass bereits jetzt schon leer stehende Schulen, die nach dem Haushaltssicherungskonzept aufgegeben worden sind, zum Teil als Ausweichquartier für von intensiven Baumaßnahmen betroffenen Schulen verwendet werden müssen (z. B. die Gebäude Lenneplatz, Roonstraße, Haydnstraße/Rosenbergschule). Obwohl die Schulverwaltung bestrebt ist, Auslagerungen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, hat sich in den letzten Jahren herausgestellt, dass insbesondere Brandschutzmaßnahmen und die daraus resultierenden Belastungen es doch immer wieder erfordern, dass einzelne Schulen in andere Gebäude untergebracht werden müssen. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die durch diese Auslagerungen beschleunigten Bauprozesse gegenüber einer Sanierung im laufenden Betrieb in der Regel auch kostengünstiger vorgenommen werden können. Hinzu kommt, dass sich der aktuelle Bedarf an Schulräumen in den nächsten Jahren voraussichtlich erheblich erhöhen wird. Dies hängt zum einen mit der von der Landesregierung beschlossenen Reduzierung der Klassengrößen im Grundschulbereich zusammen, welche zusätzlichen Raumbedarf erfordern wird. Der weitaus größte Raumbedarf wird allerdings durch die Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und des Rechtsanspruchs auf inklusive Beschulung verursacht. Dadurch, dass den Eltern ein Wahlrecht eingeräumt wird, ist der Schulträger verpflichtet, die entsprechenden sächlichen Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung an Regelschulen zu schaffen, sofern Eltern für ihr Kind mit Förderbedarf die Regelschule als Beschulungsort auswählen. Dies führt dazu, dass z. B. umfänglich Differenzierungsräume geschaffen werden müssen und darüber hinaus auch weitere Spezialräume (z. B. Wickelräume) zur Verfügung stehen müssen. Insgesamt ist zu erwarten, dass an vielen Schulstandorten die für die Förderung notwendige Infrastruktur damit doppelt geschaffen werden muss, sowohl an der Förderschule als auch an der Regelschule. Zum Teil wird eine solche Bereitstellung sicherlich durch Umbauten im Bestand möglich sein. Hier wird man allerdings schnell auch an die Kapazitätsgrenzen stoßen und über alternative Erweiterungsmöglichkeiten nachdenken müssen. Da der Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung sukzessiv beginnend mit den Klassen 1 und 5 Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 TOP/akt. Beratung 40 (38 62) Vorlage Nr.: 20141680 eingeführt wird, ist das benötigte Raumangebot nicht ad hoc zu schaffen, sondern kann sukzessive jährlich den entsprechenden Bedarfen angepasst werden. Gleichwohl ist hier eine Unwägbarkeit einzukalkulieren, da der Elternwille hier nicht exakt vorausgesagt werden kann. Die demographischen Gewinne durch den Schülerrückgang werden diesen Raumbedarf sicher nicht decken können. Zu einer weiteren dramatischen Entwicklung des Raumbedarfes wird die stetig wachsende Zahl von Flüchtlingskindern beitragen, die in das Regelschulsystem aufgenommen werden müssen. Hier hat es in den letzten Jahren einen stetigen Anstieg gegeben. Im letzten Jahr waren es rund 350 Kinder, die zusätzlich im Schulsystem beschult werden müssen. Für 2014 war eine Zahl von 500 Kindern prognostiziert worden. Es ist allerdings festzustellen, dass mit Stichtag 15.09.2014 bereits 650 Kinder in diesem Jahr neu hinzu gekommen sind und bis zum Jahresende mit einer Steigerung auf voraussichtlich 1.000 Flüchtlingskinder zu rechnen ist, für die geeignete Beschulungsorte gefunden werden müssen. Diese große Zahl an Kindern (bis 2015 ca. 2.000) kann jedoch nicht in den räumlichen Kapazitäten der derzeit in Betrieb befindlichen Schulen sichergestellt werden. Hier wird man kurzfristig über räumliche Erweiterungen (z. B. in Form von Containern) oder aber über eine Wiederinbetriebnahme/ Reaktivierung bereits aufgegebener Schulstandorte nachdenken müssen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Kinder so schnell wie möglich in Regelklassen integriert werden müssen, so dass ein Aufwuchs nicht nur in den Sonderklassen zu erwarten ist, sondern auch im räumlich ausgelasteten Regelbereich. Der zahlmäßige Aufwuchs der Personengruppe, die im Sozialbudget Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz bezieht, schlägt sich somit auch zwangsläufig im Bereich der Schulen nieder. Wenn diese Tendenz sich fortsetzt, wird sich der Bedarf an Schulflächen absehbar wieder stark dem Status annähern, der vor den letzten Schulentwicklungsmaßnahmen zu verzeichnen war. 4. Tabellarische Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen ergibt sich bei den entsprechenden Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2015 ff folgender Veränderungsbedarf: Maßnahme Korrektur Maßnahme 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2.21.01.00102 Schulschliessung GS Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert -363.889 -257.169 106.720 -363.889 -257.169 106.720 -363.889 -257.169 106.720 -363.889 -257.169 106.720 -363.889 -257.169 106.720 -363.889 -257.169 106.720 -363.889 -257.169 106.720 -363.889 -257.169 106.720 2.21.01.00103 Schulschliessung HS Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert -140.689 -67.727 72.962 -140.689 -67.727 72.962 -140.689 -67.727 72.962 -140.689 -67.727 72.962 -140.689 -67.727 72.962 -140.689 -67.727 72.962 -140.689 -67.727 72.962 -140.689 -67.727 72.962 2.21.01.00105 Schulschliessung BK Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert -279.406 -213.223 66.183 -279.406 -213.223 66.183 -279.406 -213.223 66.183 -279.406 -213.223 66.183 -279.406 -213.223 66.183 -279.406 -213.223 66.183 -279.406 -213.223 66.183 -279.406 -213.223 66.183 2.21.01.00130 Verz. Schulhausm. u. Küchenh. Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert -380.000 -97.496 282.504 -380.000 -97.496 282.504 -380.000 -97.496 282.504 -380.000 -97.496 282.504 -380.000 -97.496 282.504 -380.000 -97.496 282.504 -380.000 -97.496 282.504 -380.000 -97.496 282.504 Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 TOP/akt. Beratung 40 (38 62) Vorlage Nr.: 20141680 2.21.01.00510 Aufgabe 12 Schulstandorte Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert -722.000 -635.555 86.445 -660.000 -547.111 112.889 -924.000 -810.272 113.728 -2.055.000 -1.941.268 113.732 -2.722.000 -2.608.268 113.732 -3.086.000 -2.972.268 113.732 -3.489.000 -3.375.268 113.732 -4.277.000 -4.163.268 113.732 2.21.01.00654 Schlüsselgewalt Vereine in TH Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert 0 0 0 -300.000 0 300.000 -300.000 0 300.000 -300.000 0 300.000 -300.000 0 300.000 -300.000 0 300.000 -300.000 0 300.000 -300.000 0 300.000 2.21.02.00516 Aufgabe Schulmuseum Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert -65.000 0 65.000 -65.000 -65.000 0 -65.000 -65.000 0 -65.000 -65.000 0 -65.000 -65.000 0 -65.000 -65.000 0 -65.000 -65.000 0 -65.000 -65.000 0 5. Tabellarische Darstellung der Kompensationsmaßnahmen Zur Kompensation der Veränderungen bei den o.g. Konsolidierungsmaßnahmen werden die nachfolgenden Maßnahmen vorgeschlagen. Eine darüber hinausgehende Kompensation ist nicht möglich. Maßnahme 2.21.01.00515 Verschlankung intern. Dienste 2.21.01.90173 Gebäudeaufgabe Unterstr. 66 Korrektur Maßnahme 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert 0 -68.651 -68.651 0 -107.627 -107.627 0 -107.627 -107.627 -100.000 -107.627 -7.627 -100.000 -107.627 -7.627 -100.000 -107.627 -7.627 -100.000 -107.627 -7.627 -100.000 -107.627 -7.627 Maßn.wert alt Sachaufwend. Personalkosten Änderungswert -100.000 -100.000 -20.000 -20.000 -100.000 -426.200 -40.000 -366.200 -100.000 -427.000 -40.000 -367.000 -100.000 -427.000 -40.000 -367.000 -100.000 -427.000 -40.000 -367.000 -100.000 -427.000 -40.000 -367.000 -100.000 -427.000 -40.000 -367.000 -100.000 -427.000 -40.000 -367.000 Über die weiteren notwendigen Kompensationen wird im Haupt- und Finanzausschuss beraten. 6. Neue Maßnahmenblätter Die vorgenannten Veränderungen der Konsolidierungs- und Kompensationsmaßnahmen erfordern eine Anpassung der bisherigen Maßnahmenblätter des Haushaltsplanes. Diese sind als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 TOP/akt. Beratung 40 (38 62) Vorlage Nr.: 20141680 Bezeichnung der Vorlage Nicht umgesetzte bzw. nicht umsetzbare HSK-Maßnahmen Der Rat beschließt: 1. unter Bezugnahme auf das Haushaltssicherungskonzept 2015 die nachfolgenden Änderungen: Maßnahme 2. Korrektur Maßnahme 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2.21.01.00102 Schulschliessung GS Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert -363.889 -257.169 106.720 -363.889 -257.169 106.720 -363.889 -257.169 106.720 -363.889 -257.169 106.720 -363.889 -257.169 106.720 -363.889 -257.169 106.720 -363.889 -257.169 106.720 -363.889 -257.169 106.720 2.21.01.00103 Schulschliessung HS Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert -140.689 -67.727 72.962 -140.689 -67.727 72.962 -140.689 -67.727 72.962 -140.689 -67.727 72.962 -140.689 -67.727 72.962 -140.689 -67.727 72.962 -140.689 -67.727 72.962 -140.689 -67.727 72.962 2.21.01.00105 Schulschliessung BK Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert -279.406 -213.223 66.183 -279.406 -213.223 66.183 -279.406 -213.223 66.183 -279.406 -213.223 66.183 -279.406 -213.223 66.183 -279.406 -213.223 66.183 -279.406 -213.223 66.183 -279.406 -213.223 66.183 2.21.01.00130 Verz. Schulhausm. u. Küchenh. Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert -380.000 -97.496 282.504 -380.000 -97.496 282.504 -380.000 -97.496 282.504 -380.000 -97.496 282.504 -380.000 -97.496 282.504 -380.000 -97.496 282.504 -380.000 -97.496 282.504 -380.000 -97.496 282.504 2.21.01.00510 Aufgabe 12 Schulstandorte Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert -722.000 -635.555 86.445 -660.000 -547.111 112.889 -924.000 -810.272 113.728 -2.055.000 -1.941.268 113.732 -2.722.000 -2.608.268 113.732 -3.086.000 -2.972.268 113.732 -3.489.000 -3.375.268 113.732 -4.277.000 -4.163.268 113.732 2.21.01.00654 Schlüsselgewalt Vereine in TH Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert 0 0 0 -300.000 0 300.000 -300.000 0 300.000 -300.000 0 300.000 -300.000 0 300.000 -300.000 0 300.000 -300.000 0 300.000 -300.000 0 300.000 2.21.02.00516 Aufgabe Schulmuseum Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert -65.000 0 65.000 -65.000 -65.000 0 -65.000 -65.000 0 -65.000 -65.000 0 -65.000 -65.000 0 -65.000 -65.000 0 -65.000 -65.000 0 -65.000 -65.000 0 zur Kompensation die folgenden Maßnahmen: Maßnahme 2.21.01.00515 Verschlankung intern. Dienste 2.21.01.90173 Gebäudeaufgabe Unterstr. 66 Korrektur Maßnahme 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Maßn.wert alt Maßn.wert neu Änderungswert 0 -68.651 -68.651 0 -107.627 -107.627 0 -107.627 -107.627 -100.000 -107.627 -7.627 -100.000 -107.627 -7.627 -100.000 -107.627 -7.627 -100.000 -107.627 -7.627 -100.000 -107.627 -7.627 Maßn.wert alt Sachaufwend. Personalkosten Änderungswert -100.000 -100.000 -20.000 -20.000 -100.000 -426.200 -40.000 -366.200 -100.000 -427.000 -40.000 -367.000 -100.000 -427.000 -40.000 -367.000 -100.000 -427.000 -40.000 -367.000 -100.000 -427.000 -40.000 -367.000 -100.000 -427.000 -40.000 -367.000 -100.000 -427.000 -40.000 -367.000 sowie weitere notwendige Kompensationen.