Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 (38 62)
Vorlage Nr.: 20141680
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Nicht umgesetzte bzw. nicht umsetzbare HSK-Maßnahmen
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Schule und Bildung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
21.10.2014
18.12.2014
22.01.2015
Anlagen
Anlage 1 - Nicht_realisierbare_HSK-Maßnahmen
Anlage 2 - Maßnahmeblätter
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 (38 62)
Vorlage Nr.: 20141680
1. Vorbemerkung
Mit Beginn des ersten Haushaltssicherungskonzeptes wurden in der Schulverwaltung
jährlich erhebliche Konsolidierungsbeiträge (z.B. Schließung von Schulgebäuden und
Lehrschwimmbecken, Veränderung der Reinigungshäufigkeit und –tiefe in den Schulen,
Einsparungen bei den Energieverbräuchen, Kürzungen bei den Brandschutzausgaben)
erbracht. Die Einsparvorgabe im Bereich der Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen sowie für sonstige ordentliche Aufwendungen konnte erfüllt werden.
Die nachfolgende Tabelle ergibt einen Überblick über die jährlichen Einsparungen seit dem
Jahr 2010 bei diesen Aufwendungen:
HH-Jahr
Erreichte HSK
Einparvorgabe
2010
2011
2012
2013
2014
2015
715.593 €
1.223.621 €
1.588.395 €
3.616.302 €
3.621.898 €
3.832.894 €
Auch bei den Personalkosten konnten umfangreiche Konsolidierungen erbracht werden.
Diese setzten sich seit dem Jahr 2010 wie folgt zusammen:
HH-Jahr
Erzielte HSK
Einparungen
2010
2011
2012
2013
2014
2015
0€
300.000 €
300.000 €
532.468 €
575.368 €
918.011 €
Des Weiteren werden ab dem Haushaltsjahr 2017 die bereits gekürzten
Brandschutzansätze um weitere 7 Mio. Euro und ab 2018 um zusätzlich 800.000 € gekürzt.
Von den ursprünglich geplanten 11,4 Mio. Euro verbleiben somit im Haushaltsjahr 2018 nur
noch 2,4 Mio. Euro.
2. Darstellung der HSK-Maßnahmen
Nachfolgend werden die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept beschrieben,
die weitere Personalkosteneinsparungen vorsehen bzw. erfordern. Die einzelnen
Maßnahmen, deren Zielerreichung und Bemerkungen zur Nichtumsetzbarkeit ergeben sich
aus der beigefügten Anlage (Anlage 1).
3. Mögliche Kompensation der nicht umgesetzten bzw. nicht vollständig umsetzbaren
HSK-Maßnahmen
Wie bereits in der anhängenden Tabelle unter Ziffer 2 aufgeführt, kann ein
Kompensationsbeitrag durch ein Vorziehen der Verschlankung der internen Dienste im
Schulverwaltungsamt in Höhe von 68.651,00 Euro für das Jahr 2015 und 107.627,00 Euro
für die Jahre 2016 und 2017 erbracht werden. Darüber hinaus wird es möglich sein, durch
die Aufgabe des Schulgebäudes Unterstr. 66 ab Mitte 2015 weitere Kompensationsbeiträge
in Höhe von 20.000,00 Euro für das Jahr 2015, 366.200,00 Euro für das Jahr 2016 und
367.000,00 Euro ab dem Jahr 2017 ff. zu erbringen.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
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Vorlage Nr.: 20141680
Weitere Kompensationsmaßnahmen sind insbesondere aus den folgenden Gründen nicht
möglich: Der wesentliche Aspekt dabei ist, dass weitere Schulschließungen derzeit nicht
umsetzbar sind. Die in der Anlage unter Ziffer 2 aufgeführte Tabelle verdeutlicht, dass seit
2009 19 Schulstandorte in Bochum geschlossen worden sind. Damit sind die
zahlenmäßigen Vorgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept mehr als erfüllt, auch
wenn die damit verbundenen Einsparvorgaben aus dem HSK nicht vollständig erreicht
werden konnten. Schaut man sich die derzeitige Situation in den Schulen der Primarstufe
und Sekundarstufen I und II an, so stellt man fest, dass die derzeitigen Schülerzahlen und
die entsprechenden Klassenbildungen keinen Spielraum für weitere Schulschließungen
mehr hergeben. Einzig und allein im Bereich der Förderschulen wird es voraussichtlich in
den nächsten Jahren in geringem Umfang möglich sein, das ein oder andere Gebäude aus
der Nutzung zu nehmen. Der genaue Umfang hängt allerdings von der Umsetzung der
Inklusion ab und davon, in welchem Umfang Eltern ihr Recht auf inklusive Beschulung
wahrnehmen oder doch eher eine Förderschule als geeigneten Förderort für ihr Kind
auswählen. Die vorgenannte Situation wird dadurch verschärft, dass bereits jetzt schon leer
stehende Schulen, die nach dem Haushaltssicherungskonzept aufgegeben worden sind,
zum Teil als Ausweichquartier für von intensiven Baumaßnahmen betroffenen
Schulen verwendet werden müssen (z. B. die Gebäude Lenneplatz, Roonstraße,
Haydnstraße/Rosenbergschule). Obwohl die Schulverwaltung bestrebt ist, Auslagerungen
auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, hat sich in den letzten Jahren herausgestellt,
dass insbesondere Brandschutzmaßnahmen und die daraus resultierenden Belastungen es
doch immer wieder erfordern, dass einzelne Schulen in andere Gebäude untergebracht
werden müssen. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die durch diese
Auslagerungen beschleunigten Bauprozesse gegenüber einer Sanierung im laufenden
Betrieb in der Regel auch kostengünstiger vorgenommen werden können.
Hinzu kommt, dass sich der aktuelle Bedarf an Schulräumen in den nächsten Jahren
voraussichtlich erheblich erhöhen wird. Dies hängt zum einen mit der von der
Landesregierung
beschlossenen
Reduzierung
der
Klassengrößen
im
Grundschulbereich zusammen, welche zusätzlichen Raumbedarf erfordern wird.
Der weitaus größte Raumbedarf wird allerdings durch die Umsetzung des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes und des Rechtsanspruchs auf inklusive Beschulung
verursacht. Dadurch, dass den Eltern ein Wahlrecht eingeräumt wird, ist der Schulträger
verpflichtet, die entsprechenden sächlichen Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung
an Regelschulen zu schaffen, sofern Eltern für ihr Kind mit Förderbedarf die Regelschule
als Beschulungsort auswählen. Dies führt dazu, dass z. B. umfänglich
Differenzierungsräume geschaffen werden müssen und darüber hinaus auch weitere
Spezialräume (z. B. Wickelräume) zur Verfügung stehen müssen. Insgesamt ist zu
erwarten, dass an vielen Schulstandorten die für die Förderung notwendige Infrastruktur
damit doppelt geschaffen werden muss, sowohl an der Förderschule als auch an der
Regelschule. Zum Teil wird eine solche Bereitstellung sicherlich durch Umbauten im
Bestand möglich sein. Hier wird man allerdings schnell auch an die Kapazitätsgrenzen
stoßen und über alternative Erweiterungsmöglichkeiten nachdenken müssen. Da der
Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung sukzessiv beginnend mit den Klassen 1 und 5
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- Begründung - Seite 3
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Vorlage Nr.: 20141680
eingeführt wird, ist das benötigte Raumangebot nicht ad hoc zu schaffen, sondern kann
sukzessive jährlich den entsprechenden Bedarfen angepasst werden. Gleichwohl ist hier
eine Unwägbarkeit einzukalkulieren, da der Elternwille hier nicht exakt vorausgesagt
werden kann. Die demographischen Gewinne durch den Schülerrückgang werden diesen
Raumbedarf sicher nicht decken können.
Zu einer weiteren dramatischen Entwicklung des Raumbedarfes wird die stetig wachsende
Zahl von Flüchtlingskindern beitragen, die in das Regelschulsystem aufgenommen werden
müssen. Hier hat es in den letzten Jahren einen stetigen Anstieg gegeben. Im letzten Jahr
waren es rund 350 Kinder, die zusätzlich im Schulsystem beschult werden müssen. Für
2014 war eine Zahl von 500 Kindern prognostiziert worden. Es ist allerdings festzustellen,
dass mit Stichtag 15.09.2014 bereits 650 Kinder in diesem Jahr neu hinzu gekommen sind
und bis zum Jahresende mit einer Steigerung auf voraussichtlich 1.000 Flüchtlingskinder zu
rechnen ist, für die geeignete Beschulungsorte gefunden werden müssen. Diese große
Zahl an Kindern (bis 2015 ca. 2.000) kann jedoch nicht in den räumlichen Kapazitäten der
derzeit in Betrieb befindlichen Schulen sichergestellt werden. Hier wird man kurzfristig über
räumliche Erweiterungen (z. B. in Form von Containern) oder aber über eine
Wiederinbetriebnahme/ Reaktivierung bereits aufgegebener Schulstandorte nachdenken
müssen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Kinder so schnell wie möglich in
Regelklassen integriert werden müssen, so dass ein Aufwuchs nicht nur in den
Sonderklassen zu erwarten ist, sondern auch im räumlich ausgelasteten Regelbereich. Der
zahlmäßige Aufwuchs der Personengruppe, die im Sozialbudget Leistungen nach
dem Asylbewerber-Leistungsgesetz bezieht, schlägt sich somit auch zwangsläufig
im Bereich der Schulen nieder. Wenn diese Tendenz sich fortsetzt, wird sich der
Bedarf an Schulflächen absehbar wieder stark dem Status annähern, der vor den
letzten Schulentwicklungsmaßnahmen zu verzeichnen war.
4. Tabellarische Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen ergibt sich bei den
entsprechenden Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes für die
Jahre 2015 ff folgender Veränderungsbedarf:
Maßnahme
Korrektur
Maßnahme
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2.21.01.00102
Schulschliessung
GS
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
-363.889
-257.169
106.720
-363.889
-257.169
106.720
-363.889
-257.169
106.720
-363.889
-257.169
106.720
-363.889
-257.169
106.720
-363.889
-257.169
106.720
-363.889
-257.169
106.720
-363.889
-257.169
106.720
2.21.01.00103
Schulschliessung
HS
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
-140.689
-67.727
72.962
-140.689
-67.727
72.962
-140.689
-67.727
72.962
-140.689
-67.727
72.962
-140.689
-67.727
72.962
-140.689
-67.727
72.962
-140.689
-67.727
72.962
-140.689
-67.727
72.962
2.21.01.00105
Schulschliessung
BK
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
-279.406
-213.223
66.183
-279.406
-213.223
66.183
-279.406
-213.223
66.183
-279.406
-213.223
66.183
-279.406
-213.223
66.183
-279.406
-213.223
66.183
-279.406
-213.223
66.183
-279.406
-213.223
66.183
2.21.01.00130
Verz. Schulhausm. u.
Küchenh.
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
-380.000
-97.496
282.504
-380.000
-97.496
282.504
-380.000
-97.496
282.504
-380.000
-97.496
282.504
-380.000
-97.496
282.504
-380.000
-97.496
282.504
-380.000
-97.496
282.504
-380.000
-97.496
282.504
Stadt Bochum
Stadtamt
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- Begründung - Seite 4
TOP/akt. Beratung
40 (38 62)
Vorlage Nr.: 20141680
2.21.01.00510
Aufgabe 12
Schulstandorte
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
-722.000
-635.555
86.445
-660.000
-547.111
112.889
-924.000
-810.272
113.728
-2.055.000
-1.941.268
113.732
-2.722.000
-2.608.268
113.732
-3.086.000
-2.972.268
113.732
-3.489.000
-3.375.268
113.732
-4.277.000
-4.163.268
113.732
2.21.01.00654
Schlüsselgewalt Vereine in TH
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
0
0
0
-300.000
0
300.000
-300.000
0
300.000
-300.000
0
300.000
-300.000
0
300.000
-300.000
0
300.000
-300.000
0
300.000
-300.000
0
300.000
2.21.02.00516
Aufgabe
Schulmuseum
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
-65.000
0
65.000
-65.000
-65.000
0
-65.000
-65.000
0
-65.000
-65.000
0
-65.000
-65.000
0
-65.000
-65.000
0
-65.000
-65.000
0
-65.000
-65.000
0
5. Tabellarische Darstellung der Kompensationsmaßnahmen
Zur Kompensation der Veränderungen bei den o.g. Konsolidierungsmaßnahmen werden
die nachfolgenden Maßnahmen vorgeschlagen. Eine darüber hinausgehende
Kompensation ist nicht möglich.
Maßnahme
2.21.01.00515
Verschlankung intern.
Dienste
2.21.01.90173
Gebäudeaufgabe
Unterstr. 66
Korrektur
Maßnahme
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
0
-68.651
-68.651
0
-107.627
-107.627
0
-107.627
-107.627
-100.000
-107.627
-7.627
-100.000
-107.627
-7.627
-100.000
-107.627
-7.627
-100.000
-107.627
-7.627
-100.000
-107.627
-7.627
Maßn.wert alt
Sachaufwend.
Personalkosten
Änderungswert
-100.000
-100.000
-20.000
-20.000
-100.000
-426.200
-40.000
-366.200
-100.000
-427.000
-40.000
-367.000
-100.000
-427.000
-40.000
-367.000
-100.000
-427.000
-40.000
-367.000
-100.000
-427.000
-40.000
-367.000
-100.000
-427.000
-40.000
-367.000
-100.000
-427.000
-40.000
-367.000
Über die weiteren notwendigen Kompensationen wird im Haupt- und Finanzausschuss
beraten.
6. Neue Maßnahmenblätter
Die vorgenannten Veränderungen der Konsolidierungs- und Kompensationsmaßnahmen
erfordern eine Anpassung der bisherigen Maßnahmenblätter des Haushaltsplanes. Diese
sind als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.
Stadt Bochum
Stadtamt
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
TOP/akt. Beratung
40 (38 62)
Vorlage Nr.: 20141680
Bezeichnung der Vorlage
Nicht umgesetzte bzw. nicht umsetzbare HSK-Maßnahmen
Der Rat beschließt:
1.
unter Bezugnahme auf das Haushaltssicherungskonzept 2015 die nachfolgenden
Änderungen:
Maßnahme
2.
Korrektur
Maßnahme
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2.21.01.00102
Schulschliessung
GS
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
-363.889
-257.169
106.720
-363.889
-257.169
106.720
-363.889
-257.169
106.720
-363.889
-257.169
106.720
-363.889
-257.169
106.720
-363.889
-257.169
106.720
-363.889
-257.169
106.720
-363.889
-257.169
106.720
2.21.01.00103
Schulschliessung
HS
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
-140.689
-67.727
72.962
-140.689
-67.727
72.962
-140.689
-67.727
72.962
-140.689
-67.727
72.962
-140.689
-67.727
72.962
-140.689
-67.727
72.962
-140.689
-67.727
72.962
-140.689
-67.727
72.962
2.21.01.00105
Schulschliessung
BK
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
-279.406
-213.223
66.183
-279.406
-213.223
66.183
-279.406
-213.223
66.183
-279.406
-213.223
66.183
-279.406
-213.223
66.183
-279.406
-213.223
66.183
-279.406
-213.223
66.183
-279.406
-213.223
66.183
2.21.01.00130
Verz. Schulhausm. u.
Küchenh.
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
-380.000
-97.496
282.504
-380.000
-97.496
282.504
-380.000
-97.496
282.504
-380.000
-97.496
282.504
-380.000
-97.496
282.504
-380.000
-97.496
282.504
-380.000
-97.496
282.504
-380.000
-97.496
282.504
2.21.01.00510
Aufgabe 12
Schulstandorte
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
-722.000
-635.555
86.445
-660.000
-547.111
112.889
-924.000
-810.272
113.728
-2.055.000
-1.941.268
113.732
-2.722.000
-2.608.268
113.732
-3.086.000
-2.972.268
113.732
-3.489.000
-3.375.268
113.732
-4.277.000
-4.163.268
113.732
2.21.01.00654
Schlüsselgewalt Vereine in TH
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
0
0
0
-300.000
0
300.000
-300.000
0
300.000
-300.000
0
300.000
-300.000
0
300.000
-300.000
0
300.000
-300.000
0
300.000
-300.000
0
300.000
2.21.02.00516
Aufgabe
Schulmuseum
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
-65.000
0
65.000
-65.000
-65.000
0
-65.000
-65.000
0
-65.000
-65.000
0
-65.000
-65.000
0
-65.000
-65.000
0
-65.000
-65.000
0
-65.000
-65.000
0
zur Kompensation die folgenden Maßnahmen:
Maßnahme
2.21.01.00515
Verschlankung intern.
Dienste
2.21.01.90173
Gebäudeaufgabe
Unterstr. 66
Korrektur
Maßnahme
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Maßn.wert alt
Maßn.wert neu
Änderungswert
0
-68.651
-68.651
0
-107.627
-107.627
0
-107.627
-107.627
-100.000
-107.627
-7.627
-100.000
-107.627
-7.627
-100.000
-107.627
-7.627
-100.000
-107.627
-7.627
-100.000
-107.627
-7.627
Maßn.wert alt
Sachaufwend.
Personalkosten
Änderungswert
-100.000
-100.000
-20.000
-20.000
-100.000
-426.200
-40.000
-366.200
-100.000
-427.000
-40.000
-367.000
-100.000
-427.000
-40.000
-367.000
-100.000
-427.000
-40.000
-367.000
-100.000
-427.000
-40.000
-367.000
-100.000
-427.000
-40.000
-367.000
-100.000
-427.000
-40.000
-367.000
sowie weitere notwendige Kompensationen.