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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
147 kB
Erstellt
24.12.14, 20:33
Aktualisiert
27.01.18, 20:57

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD VM (4435) Vorlage Nr. 20141286 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Bericht über die Arbeit des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe in der XV. Wahlperiode (21.10.2009 bis 31.05.2014) Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe Anlagen Anlage 1_Betriebsausschuss_Sitzungen_XV-LegPer_Tagesordnungspunkte Anlage 2_Betriebsausschuss-Sitzungsstatistik_Sitzung_1bis22_LegPer15 Wortlaut Der Rat der Stadt Bochum ist in der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 für die XVI. Wahlperiode neu gewählt worden und er hat für diese Wahlperiode verschiedene Gremien (Ausschüsse, Beiräte), unter anderem den „Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe“, gebildet. Wenn die Gemeinde über Eigenbetriebe oder eigenbetriebsähnliche Einrichtungen verfügt ist zwingend ein Betriebsausschuss zu bilden. Es handelt sich somit beim Betriebsausschuss um einen Pflichtausschuss (§ 5 Eigenbetriebsverordnung NordrheinWestfalen (EigVO NRW) sowie § 114 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)). Die laufende XVI. Wahlperiode begann am 01.06.2014 und sie wird bis zum Jahre 2020 andauern. Die nächste Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen wird im Jahre 2020 stattfinden, da die bisher fünfjährige Wahlperiode einmalig um ein Jahr verlängert wurde. Für den nach der Kommunalwahl 2014 neu gebildeten Betriebsausschuss beginnt die XVI. Wahlperiode mit der heute stattfindenden 1. Sitzung und diese Neubildung des Betriebsausschusses bringt es mit sich, dass neben den Mitgliedern, die dem Betriebsausschuss bereits in der vorherigen Wahlperiode angehört haben, auch neue Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD VM (4435) Vorlage Nr. 20141286 Mitglieder in den Betriebsausschuss berufen wurden, für die die im Ausschuss zu behandelnden Themen und Sachverhalte neu sind. Die Vorlage dieses Berichtes über die Arbeit des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe in der XV. Wahlperiode (21.10.2009 bis 31.05.2014) erfolgt somit für die bisher schon im Betriebsausschuss tätigen Mitglieder zu dem Zweck, die in der letzten Wahlperiode behandelten Vorlagen und Themen im Überblick zu haben; für die neuen Mitglieder soll die Aufstellung dazu dienen, sich in die im Betriebsausschuss behandelten Themen einzufinden und einen Überblick über die letzte Wahlperiode zu erhalten. In der abgelaufenen XV. Wahlperiode (21.10.2009 – 31.05.2014) fanden insgesamt 22 Sitzungen des Betriebsausschusse für die Eigenbetriebe statt; die erste Sitzung wurde am 01.12.2009 und die letzte Sitzung wurde am 25.03.2014 durchgeführt. Insgesamt wurden in diesen Sitzungen 202 Tagesordnungspunkte behandelt, davon 21 in nichtöffentlichen Bereichen. Die 181 öffentlich behandelten Tagesordnungspunkte gliedern sich wie folgt auf die einzelnen Tagesordnungsbereiche auf: Beschlüsse (Tagesordnungsbereiche 1- 3) Anträge (Tagesordnungsbereich 4) Mitteilungen (Tagesordnungsbereich 5) Anfragen (Tagesordnungsbereich 6) 53 1 100 27 Die entsprechende Aufteilung der 21 nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte stellt sich wie folgt dar: Beschlüsse (Tagesordnungsbereiche 7 – 9) Anträge (Tagesordnungsbereich 10) Mitteilungen (Tagesordnungsbereich 11) Anfragen (Tagesordnungsbereich 12) 10 0 7 4 Eine detaillierte Übersicht über die in den 22 Sitzungen der vergangenen Wahlperiode behandelten Tagesordnungspunkte einschließlich der für eine weitergehende Recherche relevanten Angaben ist zur Information des Betriebsausschusses ebenso als Anlage beigefügt wie eine statistische Aufstellung der Anzahl der in den einzelnen Sitzungen behandelten Tagesordnungspunkte. Gemäß dem Wunsch des Betriebsausschusses aus der letzten Wahlperiode wird auch innerhalb der aktuellen Wahlperiode einmal jährlich eine entsprechende Mitteilung vorgelegt, die die beiden Anlagen in der jeweils zur entsprechenden Sitzung aktuellen Fassung enthält. Die Mitteilung erfolgt wunschgemäß immer in der Sitzung des Betriebsausschusses, in der der jeweilige Jahresabschluss des Vorjahres der Zentralen Dienste vorgelegt wird. Erstmalig wird diese Mitteilung somit im Jahre 2015 bei der Vorlage des Jahresabschlusses 2014 erfolgen. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.