Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
147 kB
Erstellt
24.12.14, 20:33
Aktualisiert
27.01.18, 20:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD VM (4435)
Vorlage Nr. 20141286
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Bericht über die Arbeit des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe
in der XV. Wahlperiode (21.10.2009 bis 31.05.2014)
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
Anlagen
Anlage 1_Betriebsausschuss_Sitzungen_XV-LegPer_Tagesordnungspunkte
Anlage 2_Betriebsausschuss-Sitzungsstatistik_Sitzung_1bis22_LegPer15
Wortlaut
Der Rat der Stadt Bochum ist in der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 für die XVI.
Wahlperiode neu gewählt worden und er hat für diese Wahlperiode verschiedene Gremien
(Ausschüsse, Beiräte), unter anderem den „Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe“,
gebildet.
Wenn die Gemeinde über Eigenbetriebe oder eigenbetriebsähnliche Einrichtungen verfügt
ist zwingend ein Betriebsausschuss zu bilden. Es handelt sich somit beim
Betriebsausschuss um einen Pflichtausschuss (§ 5 Eigenbetriebsverordnung NordrheinWestfalen (EigVO NRW) sowie § 114 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)).
Die laufende XVI. Wahlperiode begann am 01.06.2014 und sie wird bis zum Jahre 2020
andauern. Die nächste Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen wird im Jahre 2020
stattfinden, da die bisher fünfjährige Wahlperiode einmalig um ein Jahr verlängert wurde.
Für den nach der Kommunalwahl 2014 neu gebildeten Betriebsausschuss beginnt die XVI.
Wahlperiode mit der heute stattfindenden 1. Sitzung und diese Neubildung des
Betriebsausschusses bringt es mit sich, dass neben den Mitgliedern, die dem
Betriebsausschuss bereits in der vorherigen Wahlperiode angehört haben, auch neue
Stadt Bochum
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD VM (4435)
Vorlage Nr. 20141286
Mitglieder in den Betriebsausschuss berufen wurden, für die die im Ausschuss zu
behandelnden Themen und Sachverhalte neu sind.
Die Vorlage dieses Berichtes über die Arbeit des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe
in der XV. Wahlperiode (21.10.2009 bis 31.05.2014) erfolgt somit für die bisher schon im
Betriebsausschuss tätigen Mitglieder zu dem Zweck, die in der letzten Wahlperiode
behandelten Vorlagen und Themen im Überblick zu haben; für die neuen Mitglieder soll die
Aufstellung dazu dienen, sich in die im Betriebsausschuss behandelten Themen einzufinden
und einen Überblick über die letzte Wahlperiode zu erhalten.
In der abgelaufenen XV. Wahlperiode (21.10.2009 – 31.05.2014) fanden insgesamt 22
Sitzungen des Betriebsausschusse für die Eigenbetriebe statt; die erste Sitzung wurde am
01.12.2009 und die letzte Sitzung wurde am 25.03.2014 durchgeführt.
Insgesamt wurden in diesen Sitzungen 202 Tagesordnungspunkte behandelt, davon 21 in
nichtöffentlichen Bereichen.
Die 181 öffentlich behandelten Tagesordnungspunkte gliedern sich wie folgt auf die
einzelnen Tagesordnungsbereiche auf:
Beschlüsse (Tagesordnungsbereiche 1- 3)
Anträge (Tagesordnungsbereich 4)
Mitteilungen (Tagesordnungsbereich 5)
Anfragen (Tagesordnungsbereich 6)
53
1
100
27
Die entsprechende Aufteilung der 21 nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte stellt sich wie
folgt dar:
Beschlüsse (Tagesordnungsbereiche 7 – 9)
Anträge (Tagesordnungsbereich 10)
Mitteilungen (Tagesordnungsbereich 11)
Anfragen (Tagesordnungsbereich 12)
10
0
7
4
Eine detaillierte Übersicht über die in den 22 Sitzungen der vergangenen Wahlperiode
behandelten Tagesordnungspunkte einschließlich der für eine weitergehende Recherche
relevanten Angaben ist zur Information des Betriebsausschusses ebenso als Anlage
beigefügt wie eine statistische Aufstellung der Anzahl der in den einzelnen Sitzungen
behandelten Tagesordnungspunkte.
Gemäß dem Wunsch des Betriebsausschusses aus der letzten Wahlperiode wird auch
innerhalb der aktuellen Wahlperiode einmal jährlich eine entsprechende Mitteilung vorgelegt,
die die beiden Anlagen in der jeweils zur entsprechenden Sitzung aktuellen Fassung enthält.
Die Mitteilung erfolgt wunschgemäß immer in der Sitzung des Betriebsausschusses, in der
der jeweilige Jahresabschluss des Vorjahres der Zentralen Dienste vorgelegt wird. Erstmalig
wird diese Mitteilung somit im Jahre 2015 bei der Vorlage des Jahresabschlusses 2014
erfolgen.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.