Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
24.12.14, 20:34
Aktualisiert
27.01.18, 20:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 21 CT (8222)
Vorlage Nr.: 20141560
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Erlass der Haushaltssatzung 2015, hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 34 Straßenverkehrsamt - (Produktgruppe 1213)
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
28.10.2014
18.12.2014
22.01.2015
Anlagen
Erläuterungen 1213
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 21 CT (8222)
Vorlage Nr.: 20141560
Der Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und die Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzepts (HSK) sind in den Fachausschüssen zu beraten.
Inhaltliche Erklärungen zu der Produktgruppe 1213 – Straßenverkehrsangelegenheiten – sowie zur
Wirkungsorientierten Steuerung – Teilprodukte 1.12.13.01 Verkehrsangelegenheiten und
1.12.13.02 Kfz-Angelegenheiten – sind den Erläuterungen zu entnehmen, die in der Anlage
beigefügt sind.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 21 CT (8222)
Vorlage Nr.: 20141560
Bezeichnung der Vorlage
Erlass der Haushaltssatzung 2015, hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 34 Straßenverkehrsamt - (Produktgruppe 1213)
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung stimmt dem Erlass der Haushaltssatzung für
2015 sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2022 – ggf. mit
nachstehenden Änderungen und/oder Ergänzungen sowie mit folgenden Einzelmaßnahmen zu.
Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat, diesem Beschluss zu
folgen.