Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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117 kB
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24.12.14, 20:34
Aktualisiert
27.01.18, 21:12
Stichworte
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 12
(3612/1687)
Vorlage Nr.: 20141868
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
HSK 2015 - Korrekturen der HSK-Maßnahmen im Bereich der Sachaufwendungen
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
28.10.2014
18.12.2014
22.01.2015
Anlagen
Tabellarische Übersicht über Veränderungswerte HSK-Maßnahmen und Kompensationen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 12
(3612/1687)
Vorlage Nr.: 20141868
Vorbemerkung
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 müssen die Fachämter über den
Umsetzungsstand und die Entwicklung ihrer angemeldeten HSK-Maßnahmen berichten
und diese ggf. korrigieren. Im Tiefbauamt werden für das Haushaltsjahr 2015 einige
Maßnahmen nicht die avisierten Einsparungen erbringen, die in den Vorjahren
prognostiziert wurden. Der Großteil der nicht erreichbaren Einsparungen entfällt in den
Bereich der Personalkosten. Diese werden in der
Vorlage: “ HSK 2015 – Korrekturen der HSK-Maßnahmen im Bereich der
Personalaufwendungen“ näher erläutert.
1. HSK-Maßnahme (2540100271 – konstruktiver Ingenieurbau Tunnel)
Der Tunnel Oviedoring befindet sich im Eigentum und damit in der Unterhaltung der
Stadt Bochum. Für die laufenden Unterhaltungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen
müssen jährlich circa 70.000 € aufgewendet werden. Der Tunnel wird im Rahmen der
Aufstufungsarbeiten des Oviedorings Teil der neuen A448 und wechselt nach
Abschluss der Bauarbeiten in das Eigentum und in die Unterhaltungspflicht des
Bundes. Entgegen der ursprünglichen Planung wird dieses erst Ende 2015 – Anfang
2016 sein.
Für das Haushaltsjahr 2015 muss der Konsolidierungsbetrag um die Hälfte gekürzt
werden, um die Unterhaltungsaufwendungen während der Aufstufungsarbeiten zur
Autobahn für das Tunnelbauwerk finanzieren zu können. Die HSK-Maßnahme kann ab
2016 vollständig realisiert werden.
Eine Kompensation kann nicht angeboten werden,
Kompensationsmaßnahmen muss der Rat entscheiden.
über
die
notwendigen
2. HSK-Maßnahme (2540100280 – Austausch veralteter Signalanlagen)
Das Tiefbauamt betreibt und unterhält 360 Lichtsignalanlagen. Aufgrund der verkehrlichen
Anforderungen war es in den letzten 5 Jahren erforderlich 10 zusätzliche
Lichtsignalanlagen zu bauen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist es
erforderlich, die vorhandenen veralteten Lichtsignalanlagen kontinuierlich zu erneuern, um
zu gewährleisten, dass diese immer einsatzbereit sind. Bei einer überalterten Technik sind
die Ausfallszeiten sehr hoch und die Verkehrssicherheit kann aufgrund der hohen
Ausfallzeiten nicht vollständig gewährleistet werden. Die avisierte Einsparung in Höhe von
50.000 € p.a. ist damit nicht erbringbar.
Eine Kompensation kann nicht angeboten werden.
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Vorlage Nr.: 20141868
3. HSK-Maßnahme (2540100577
Unterhaltungsaufwands)
–
Reduzierung
der
Beschilderung
und
des
Aufgrund von zusätzlichen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung, von veränderten
rechtlichen Rahmenbedingungen und von baulichen Veränderungen ist die Anzahl der
angeordneten Verkehrsschilder in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Beispiele
hierfür sind
die Einrichtung der Umweltzone, Beschilderungen im Rahmen der
Lärmaktionsplanung, Einrichtung von Anwohnerparkbereichen, Einrichtung von neuen
Kreisverkehren und Radwegen. Das Aufstellen und Unterhalten von Verkehrsschildern ist
eine Pflichtaufgabe und muss zwingend umgesetzt werden. Die vorhandenen
Haushaltsmittel wurden in den vergangenen Jahren jeweils vollständig ausgeschöpft und
sind zwingend erforderlich um neue, von der Straßenverkehrsbehörde angeordnete
Schilder zu setzen und die vorhandenen ca. 80.000 Schilder zu unterhalten. Die geplante
Einsparung ab 2017 kann nicht umgesetzt werden, hierfür kann zur Zeit keine
Kompensation benannt werden.
Sollte sich kein anderer Sachstand ergeben, wird diese Änderung der HSK-Maßnahme für
den Haushalt 2017 gemeldet.
4. HSK-Maßnahme (2540190575 - Einsparungen Instandhaltung Straßen)
Diese gemeinschaftlich mit dem Technischen Betrieb zu erbringende Einsparung i.H.v.
jährlich 200.000 € sollten jeweils hälftig erbracht werden. Diese Maßnahme wurde
alleinig dem Tiefbauamt zugeschlagen. Die Reduzierung der Maßnahme auf den
hälftigen Ansatz ist deshalb notwendig.
Darüber hinaus muss diese Einsparmaßnahme des Tiefbauamt um 50.000€ p.a.
reduziert werden.
Die Aufgabe der Straßenbauverwaltung ist es, ein Straßennetz vorzuhalten, welches
den Anforderungen an Sicherheit und Leistungsfähigkeit genügt. Der Zustand der
öffentlichen Straßen verschlechtert sich zunehmend, damit ist ein erhöhte r Aufwand für
die Instandhaltung aufzubringen, um den Aufgaben und Verpflichtungen als Träger der
Straßenbaulast gerecht zu werden. Je länger dringend notwendige Maßnahmen
hinausgezögert werden, desto aufwendiger – kostenintensiver – sind die erforderlichen
Reparaturen, bis hin zur vollständigen Erneuerung.
Die Stadt Bochum wendet hierfür lediglich 0,5 € / m² Straßenflächen auf.
Vergleichswerte wurden durch die FGSV (Forschungsgesellschaft Straßenverkehr)
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Vorlage Nr.: 20141868
ermittelt und liegen bei 1,10€ / m². Damit zeigt sich deutlich eine starke
Unterfinanzierung im Bereich der Straßeninstandhaltung.
Eine Kompensation kann nicht angeboten werden,
Kompensationsmaßnahmen muss der Rat entscheiden.
über
die
notwendigen
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
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Vorlage Nr.: 20141868
Bezeichnung der Vorlage
HSK 2015 - Korrekturen der HSK-Maßnahmen im Bereich der Sachaufwendungen
Es wird beschlossen, die Maßnahme 2540100271
(Einsparvorgabe 70.000€) um 35.000€ zu reduzieren.
konstruktiver
Ingenieurbau
Es wird beschlossen, die Maßnahme 2540100280 – Austausch veralteter Signalanlagen
zurückzunehmen.
Es wird beschlossen, die Maßnahme 2540100577 – Reduzierung der Beschilderung und des
Unterhaltungsaufwands zurückzunehmen.
Es wird beschlossen, die Maßnahme 2540190575 - Einsparungen Instandhaltung Straßen
(Einsparvorgabe 200.000€) auf 50.000€ zu reduzieren.
Der Rat beschließt die notwendigen Kompensationsmaßnahmen.