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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
24.12.14, 20:34
Aktualisiert
27.01.18, 21:12

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 12 (3612/1687) Vorlage Nr.: 20141868 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage HSK 2015 - Korrekturen der HSK-Maßnahmen im Bereich der Sachaufwendungen Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität Haupt- und Finanzausschuss Rat 28.10.2014 18.12.2014 22.01.2015 Anlagen Tabellarische Übersicht über Veränderungswerte HSK-Maßnahmen und Kompensationen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 12 (3612/1687) Vorlage Nr.: 20141868 Vorbemerkung Im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 müssen die Fachämter über den Umsetzungsstand und die Entwicklung ihrer angemeldeten HSK-Maßnahmen berichten und diese ggf. korrigieren. Im Tiefbauamt werden für das Haushaltsjahr 2015 einige Maßnahmen nicht die avisierten Einsparungen erbringen, die in den Vorjahren prognostiziert wurden. Der Großteil der nicht erreichbaren Einsparungen entfällt in den Bereich der Personalkosten. Diese werden in der Vorlage: “ HSK 2015 – Korrekturen der HSK-Maßnahmen im Bereich der Personalaufwendungen“ näher erläutert. 1. HSK-Maßnahme (2540100271 – konstruktiver Ingenieurbau Tunnel) Der Tunnel Oviedoring befindet sich im Eigentum und damit in der Unterhaltung der Stadt Bochum. Für die laufenden Unterhaltungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen müssen jährlich circa 70.000 € aufgewendet werden. Der Tunnel wird im Rahmen der Aufstufungsarbeiten des Oviedorings Teil der neuen A448 und wechselt nach Abschluss der Bauarbeiten in das Eigentum und in die Unterhaltungspflicht des Bundes. Entgegen der ursprünglichen Planung wird dieses erst Ende 2015 – Anfang 2016 sein. Für das Haushaltsjahr 2015 muss der Konsolidierungsbetrag um die Hälfte gekürzt werden, um die Unterhaltungsaufwendungen während der Aufstufungsarbeiten zur Autobahn für das Tunnelbauwerk finanzieren zu können. Die HSK-Maßnahme kann ab 2016 vollständig realisiert werden. Eine Kompensation kann nicht angeboten werden, Kompensationsmaßnahmen muss der Rat entscheiden. über die notwendigen 2. HSK-Maßnahme (2540100280 – Austausch veralteter Signalanlagen) Das Tiefbauamt betreibt und unterhält 360 Lichtsignalanlagen. Aufgrund der verkehrlichen Anforderungen war es in den letzten 5 Jahren erforderlich 10 zusätzliche Lichtsignalanlagen zu bauen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist es erforderlich, die vorhandenen veralteten Lichtsignalanlagen kontinuierlich zu erneuern, um zu gewährleisten, dass diese immer einsatzbereit sind. Bei einer überalterten Technik sind die Ausfallszeiten sehr hoch und die Verkehrssicherheit kann aufgrund der hohen Ausfallzeiten nicht vollständig gewährleistet werden. Die avisierte Einsparung in Höhe von 50.000 € p.a. ist damit nicht erbringbar. Eine Kompensation kann nicht angeboten werden. Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 TOP/akt. Beratung 66 12 (3612/1687) Vorlage Nr.: 20141868 3. HSK-Maßnahme (2540100577 Unterhaltungsaufwands) – Reduzierung der Beschilderung und des Aufgrund von zusätzlichen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung, von veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen und von baulichen Veränderungen ist die Anzahl der angeordneten Verkehrsschilder in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Beispiele hierfür sind die Einrichtung der Umweltzone, Beschilderungen im Rahmen der Lärmaktionsplanung, Einrichtung von Anwohnerparkbereichen, Einrichtung von neuen Kreisverkehren und Radwegen. Das Aufstellen und Unterhalten von Verkehrsschildern ist eine Pflichtaufgabe und muss zwingend umgesetzt werden. Die vorhandenen Haushaltsmittel wurden in den vergangenen Jahren jeweils vollständig ausgeschöpft und sind zwingend erforderlich um neue, von der Straßenverkehrsbehörde angeordnete Schilder zu setzen und die vorhandenen ca. 80.000 Schilder zu unterhalten. Die geplante Einsparung ab 2017 kann nicht umgesetzt werden, hierfür kann zur Zeit keine Kompensation benannt werden. Sollte sich kein anderer Sachstand ergeben, wird diese Änderung der HSK-Maßnahme für den Haushalt 2017 gemeldet. 4. HSK-Maßnahme (2540190575 - Einsparungen Instandhaltung Straßen) Diese gemeinschaftlich mit dem Technischen Betrieb zu erbringende Einsparung i.H.v. jährlich 200.000 € sollten jeweils hälftig erbracht werden. Diese Maßnahme wurde alleinig dem Tiefbauamt zugeschlagen. Die Reduzierung der Maßnahme auf den hälftigen Ansatz ist deshalb notwendig. Darüber hinaus muss diese Einsparmaßnahme des Tiefbauamt um 50.000€ p.a. reduziert werden. Die Aufgabe der Straßenbauverwaltung ist es, ein Straßennetz vorzuhalten, welches den Anforderungen an Sicherheit und Leistungsfähigkeit genügt. Der Zustand der öffentlichen Straßen verschlechtert sich zunehmend, damit ist ein erhöhte r Aufwand für die Instandhaltung aufzubringen, um den Aufgaben und Verpflichtungen als Träger der Straßenbaulast gerecht zu werden. Je länger dringend notwendige Maßnahmen hinausgezögert werden, desto aufwendiger – kostenintensiver – sind die erforderlichen Reparaturen, bis hin zur vollständigen Erneuerung. Die Stadt Bochum wendet hierfür lediglich 0,5 € / m² Straßenflächen auf. Vergleichswerte wurden durch die FGSV (Forschungsgesellschaft Straßenverkehr) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 12 (3612/1687) Vorlage Nr.: 20141868 ermittelt und liegen bei 1,10€ / m². Damit zeigt sich deutlich eine starke Unterfinanzierung im Bereich der Straßeninstandhaltung. Eine Kompensation kann nicht angeboten werden, Kompensationsmaßnahmen muss der Rat entscheiden. über die notwendigen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 12 (3612/1687) Vorlage Nr.: 20141868 Bezeichnung der Vorlage HSK 2015 - Korrekturen der HSK-Maßnahmen im Bereich der Sachaufwendungen Es wird beschlossen, die Maßnahme 2540100271 (Einsparvorgabe 70.000€) um 35.000€ zu reduzieren. konstruktiver Ingenieurbau Es wird beschlossen, die Maßnahme 2540100280 – Austausch veralteter Signalanlagen zurückzunehmen. Es wird beschlossen, die Maßnahme 2540100577 – Reduzierung der Beschilderung und des Unterhaltungsaufwands zurückzunehmen. Es wird beschlossen, die Maßnahme 2540190575 - Einsparungen Instandhaltung Straßen (Einsparvorgabe 200.000€) auf 50.000€ zu reduzieren. Der Rat beschließt die notwendigen Kompensationsmaßnahmen.