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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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27.01.18, 21:12
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
68 (6800)
Vorlage Nr.: 20141806
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Umsetzungsstand und Anpassung der Maßnahmen zur Haushaltssicherung in der
Produktgruppe 1109/Technischer Betrieb
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
28.10.2014
30.10.2014
18.12.2014
22.01.2015
Anlagen
HSK Maßnahmenblatt Allg Standardreduz Gruen
HSK 2015 Vers 6
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
68 (6800)
Vorlage Nr.: 20141806
Umsetzungsstand und Anpassung der Maßnahmen zur Haushaltssicherung in der Produktgruppe
1109 / Technischer Betrieb
1.
Einleitung
Der
Technische
Betrieb
hat
im
Rahmen
des
vom
Rat
beschlossenen
Haushaltssicherungskonzepts insgesamt 24 Maßnahmen umzusetzen. Sie haben ein
Gesamtvolumen von 5,8 Mio. Euro. Den Großteil der einzusparenden Beträge betreffen mit rd. 4,8
Mio. Euro die Personalkosten, da diese mit rd. 80% den weitaus größten Anteil an den
Aufwendungen des Technischen Betriebs bilden. In Vollzeitstellen mit einem durchschnittlichen
Personalkostenaufwand umgerechnet sind 115 von rd. 600 Stellen abzubauen (rd. 20%). Die
Maßnahmen können in drei Kategorien eingeteilt werden:
Optimierung der Standorte des Technischen Betriebs (2,2 Mio. Euro)
Optimierung der Leistungen insbes. Durch Technisierung (1,8 Mio. Euro)
Reduzierung von Leistungsstandards (1,8 Mio. Euro)
Entsprechend der ursprünglichen Vorgaben im Rahmen der Einsparungsziele des Haushalts sollte
der Großteil der Einsparungen im Zeitraum von 2010 bis 2015 stattfinden. Da dies aus
personalwirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist und insbesondere auch die Maßnahmen zur
Zentralisierung der Standorte verzögert wurden, müssen die Einsparziele zeitlich neu geplant
werden, wenn auch bis 2014 die Planziele erfüllt wurden. Durch die Neuplanung wird
gewährleistet, dass die Einsparvorgaben im Konsolidierungszeitraum bis 2022 erreicht werden.
2.
Umsetzungsstand bis 2014
Die Maßnahmen, die zu einer Reduzierung des Personalaufwandes führten, wurden umgesetzt.
Konnten einzelne HSK-Vorgaben nicht oder nicht vollständig erfüllt werden, wurde dies durch
Verbesserungen bei anderen Maßnahmen ausgeglichen. Bis zum Jahr 2014 war Personalaufwand
in einer Höhe von 1.709.620,- Euro zu reduzieren. Nach einem mit der Personalverwaltung
abgestimmten Abgleich wurden tatsächlich 2.112.735,- Euro eingespart, rd. 403.000,- Euro mehr
als vorgegeben. Eine tabellarische Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt. Im
Konsolidierungszeitraum sind bisher 55 Stellen eingespart worden.
3.
Sachstand im Einzelnen und Anpassungsbedarf
2.11.09.00339 Schnittstellenabbau
Die Maßnahme betrifft die Ämter 66, 67 und 68 und hat ein Volumen von 350.000,- Euro. Beim
Technischen Betrieb wurde bisher eine Planstelle eingespart. Es besteht ein enger
Zusammenhang mit den Maßnahmen 2.54.01.90475 und 2.55.01.90475 („Optimierung
Auftraggeber-/ Auftragnehmerverhältnis“ bei den Ämtern 66 und 67) wo bei den Ämtern 66 und 67
zusätzlich ein Volumen von insgesamt 150.000,- Euro zu erreichen ist.
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Vorlage Nr.: 20141806
Im Zuge der Neuorganisation bei den Ämtern 67 und 68 (Neustrukturierung des AuftraggeberAuftragnehmer-Verhältnisses) wird bei der Maßnahme „Schnittstellenabbau“ im Jahr 2015 beim
Technischen Betrieb eine weitere Stelle eingespart. Die dann noch verbleibenden 3 Stellen sollen
in den Jahren 2018, 2020 und 2022 eingespart werden.
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
alt
-350.000
-350.000
-350.000
-350.000
-350.000
-350.000
-350.000
-350.000
neu
-140.000
-140.000
-140.000
-210.000
-210.000
- 280.000
- 280.000
-350.000
Diff.
210.000
210.000
210.000
140.000
140.000
70.000
70.000
0
2.11.09.00340 Reinigungsintervalle verlängern
Maßnahme wurde umgesetzt.
2.11.09.00341 Personaloptimierung
Ab 2015 sollen hier noch 6 Stellen eingespart werden (bis 2014: vier). Das Ziel 2014 wurde
erreicht, der Abbau sechs weiterer Stellen im kommenden Jahr ist jedoch nicht möglich. Die
Maßnahme ist daher anzupassen. In den kommenden drei Jahren sind jeweils zwei Stellen
einzusparen, der Personalaufwand würde sich wie folgt reduzieren:
2014
2015
2016
2017
2018
…
alt
-150.000
-400.000
-400.000
-400.000
-400.000
…
neu
-150.000
-234.000
-318.000
-400.000
-400.000
Diff.
0
166.000
82.000
0
0
Die Maßnahme würde mit einer zeitlichen Streckung umgesetzt.
2.11.09.00342 Aufgabe der Tiergehege
Maßnahme wurde vorzeitig umgesetzt.
2.11.09.00343 Optimierung der Gewässerunterhaltung
Maßnahme wurde umgesetzt.
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2.11.09.00344 Gebührenerhöhung Entsorgung/ Wasserentnahme
Die Maßnahme wurde bislang nicht umgesetzt. Zu einer entsprechenden Satzungsänderung ist es
nicht gekommen. Die Umsetzung erscheint derzeit auch nicht möglich. Die Maßnahme ist
aufzugeben.
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
alt
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
neu
0
0
0
0
0
0
0
0
Diff.
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
2.11.09.00345 Reduzierung Friedhofswärter
Maßnahme wurde umgesetzt.
2.11.09.00347 Reduzierung Wechselbepflanzung
Obwohl bislang fünf Stellen eingespart wurden, konnten die Aufwendungen noch nicht wie
beschlossen reduziert werden. 2015 ist eine weitere Stelle einzusparen. Die Maßnahme ist
umgesetzt.
2.11.09.00348 Sinkkastenreinigung optimieren
Maßnahme wurde umgesetzt.
2.11.09.00349 Optimierung der Schachtdeckelsanierung
Maßnahme wurde umgesetzt.
2.11.09.00350 Reparatur von Maschinen und Fahrzeugen
Maßnahme wurde umgesetzt.
2.11.09.00352 Reduzierung Schlosser- und Klempnerarbeiten
Maßnahme wurde umgesetzt, ohne – wie vorgesehen - z. B. Brunnenanlagen zu reduzieren.
2.11.09.00354 Schließung des Pflanzenbahnhofes
Maßnahme wurde umgesetzt.
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2.11.09.00355 Einsatz Bauhofsoftware
Maßnahme wurde zum Teil vorzeitig umgesetzt und ist planmäßig im Prozess.
2.11.09.00356 Übernahme Unternehmerpflege
Maßnahme wurde umgesetzt. StA 67 hat im Rahmen seiner dort ausgewiesenen HSKMaßnahmen die Sachkosten reduziert, indem bisherige Unternehmerleistungen auf den
Technischen Betrieb übertragen wurden. Hierfür ist beim Technischen Betrieb ein Mehraufwand in
Höhe von 4 Arbeitsplätzen entstanden. Konkret wurde dieser Mehrbedarf verrechnet mit den
Stelleneinsparungen bei der Maßnahme 2.11.09.00347 Reduzierung Wechselbepflanzung.
2.11.09.00357 Umwandlung von Intensiv- in Extensivpflege bei Rasenschnitt
Wie bereits zu den Haushaltsberatungen 2014 berichtet, ist diese Maßnahme nicht vollständig
umsetzbar. Es hat sich gezeigt, dass umwandelbare Flächen im nötigen Umfang nicht zur
Verfügung stehen. Bisher wurden drei Stellen eingespart. Auf dieses Niveau sollte die Maßnahme
begrenzt werden und als umgesetzt gelten. Die darüber hinaus einzusparenden acht Stellen
müssen in einer neuen Maßnahme realisiert werden. (s. unten Ziffer 4)
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
alt
-462.000
-462.000
-462.000
-462.000
-462.000
-462.000
-462.000
-462.000
neu
-139.000
-139.000
-139.000
-139.000
-139.000
-139.000
-139.000
-139.000
Diff.
323.000
323.000
323.000
323.000
323.000
323.000
323.000
323.000
2.11.09.00359 Reduzierung von Forstflächen
Maßnahme wurde anderweitig umgesetzt ohne die an sich vorgesehene Reduzierung von
Forstflächen.
2.11.09.00361 Reduzierung der Arbeiten auf Friedhöfen nur auf Daueraufträge
Maßnahme wurde umgesetzt.
2.11.09.00362 Arbeitsablaufoptimierung durch Technikeinsatz
Maßnahme wurde umgesetzt.
2.11.09.00364 Sachkosteneinsparung Unterhaltung Infrastruktur
Maßnahme wurde umgesetzt.
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2.11.09.00472 Optimierung Standorte Technischer Betrieb
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 eine Entscheidung zur Anzahl der zukünftigen
Betriebsstandorte des Technischen Betriebes und deren Lage im Stadtgebiet getroffen (DS
20140039). Fazit des Beschlusses ist
- nach Prüfung weiterer Alternativen die Realisierung eines zentralen Standortes für den
Technischen Betrieb ab dem Jahr 2019 und
- die Zentralisierung des Friedhofswesens an dem Hauptfriedhof ab 2018.
Daher ist der Zeitplan der Umsetzung der HSK-Maßnahme mit der Einsparung von insg. 37 Stellen
anzupassen.
2017
2018
2019
2020
2021
2022
alt
-262.500
-746.300
-1.267.600
-1.305.100
-1.492.600
-1.492.600
neu
---
---
-262.500
-746.300
-1.305.100
-1.492.600
Diff.
262.500
746.300
1.005.100
558.800
187.500
0
Die Sachkosteneinsparung ist entsprechend anzupassen.
2.11.09.00474 Fortsetzung Arbeitsablaufoptimierung durch Technikeinsatz
Die Maßnahme beginnt in 2016.
2.11.09.90036 Einführung „Kommunales Amtsblatt“
Maßnahme wurde umgesetzt.
2.11.09.90547 Reduzierung des Budgets für die Bereitstellung von Kinderspielplätzen
Die Maßnahme beginnt in 2017.
4.
Neue HSK-Maßnahme
Wie zu der Maßnahme 2.11.09.00357 Umwandlung von Intensiv- in Extensivpflege bei
Rasenschnitt ausgeführt, sind die dort beschriebenen Einsparpotenziale nicht zu realisieren. Die
Maßnahme ist daher auf dem erreichten Niveau „einzufrieren“ und es ist eine neue Maßnahme zu
beschließen. Da bei dem Technischen Betrieb alle internen Optimierungsmöglichkeiten
ausgeschöpft sind, bzw. in den nächsten Jahren durch die Fortsetzung der HSK-Maßnahmen
ausgeschöpft werden, kann die Reduzierung um weitere acht Stellen nur durch den Abbau von
Standards herbei geführt werden. Die Standards im Bereich Straße / Kanal sind weitestgehend
gesetzlich normiert; daher kann dies nur im Bereich „Grün“ geschehen.
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Es wird vorgeschlagen folgende HSK-Maßnahme neu aufzunehmen:
Allgemeine Standardreduzierung in der Grünflächenunterhaltung
2017
2018
2019
2020
2021
2022
alt
---
---
---
---
---
---
neu
-126.000
-210.000
-210.000
-210.000
-210.000
-210.000
Diff.
-126.000
-210.000
-210.000
-210.000
-210.000
-210.000
Das entsprechende HSK-Maßnahmenblatt ist als Anlage 2 beigefügt.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der bisher bereits erfolgten Einsparmaßnahmen durch
neuerliche Reduzierung von Pflegestandards ein weiterer Substanzverlust unausweichlich ist. Dies
wurde in verschiedenen Sitzungen des Fachausschusses und der Bezirksvertretungen kritisch
diskutiert.
5.
Umsetzung im Jahr 2015
Die oben beschriebenen Fortschreibungen voraus gesetzt, sind im Jahr 2015 folgende
Stelleneinsparungen zu realisieren:
- 2.11.09.00339 Schnittstellenabbau:
1
- 2.11.09.00341 Personaloptimierung:
2
- 2.11.09.00347 Reduzierung Wechselbepflanzung (netto, s.o.):
1
- 2.11.09.00362 Arbeitsablaufoptimierung durch Technikeinsatz:
1
Vor dem Hintergrund des planmäßigen Ausscheidens von voraussichtlich neun Mitarbeiterinnen /
Mitarbeitern erscheint dies realistisch, stellt aber auch die Grenze des Einsparpotenzials dar.
6.
Umsetzung in den Folgejahren
Es ist beabsichtigt, in den Jahren 2015 – 2018 23 und in den Jahren 2019 – 2022 41 Stellen
abzubauen. Das ursprüngliche Ziel - Abbau von 115 Stellen - wird damit erreicht. Eine
maßnahmenbezogene Übersicht der entsprechend dieser Vorlage von 2015 bis 2022 noch
einzusparenden Stellen ist - ebenfalls in der Anlage 1 - beigefügt.
Es ist davon auszugehen, dass dieses Ziel nach wie vor durch fluktuationsbedingtes Ausscheiden
erreicht werden kann. Bis zum Jahr 2022 scheiden noch rund 88 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
durch Erreichen der Altersgrenze aus. Hinzu kommt ein erfahrungsgemäß nicht unerheblicher
Anteil von nicht planbaren Austritten.
Bedingt durch die Altersstruktur des Technischen Betriebes und der Veränderungen in der
Rentengesetzgebung (Stichwort: abschlagsfreie Altersrente mit 63) ist für den Zeitraum danach mit
einer weiteren Welle von Austritten zu rechnen.
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Zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung in der Zukunft wird es erforderlich sein, den sich
daraus abzeichnenden Fachkräftebedarf im Wesentlichen durch eigene Ausbildung zu decken. Da
die dafür notwendigen Ausbildungsplätze und Bewerber nicht „auf einen Schlag“ zur Verfügung
stehen, ist auch hier eine voraus schauende Personalentwicklung erforderlich. Dies wiederum
kann es ggf. erforderlich machen, einzelne HSK-Maßnahmen anzupassen.
7.
Kompensation
Außer der unter Ziffer 4 beschriebenen Maßnahme kann in den betreffenden Jahren keine weitere
Kompensation angeboten werden. Über weitere notwendige Kompensationsmaßnahmen muss der
Haupt- und Finanzausschuss beraten und entscheiden.
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Bezeichnung der Vorlage
Umsetzungsstand und Anpassung der Maßnahmen zur Haushaltssicherung in der
Produktgruppe 1109/Technischer Betrieb
Die Stadt Bochum hat wegen ihres nicht ausgeglichenen Haushaltes gemäß § 76 GO NRW ein
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und vom Rat beschließen zu lassen.
Mit dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 hat die Verwaltung am 03.07.2014 auch den
Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 vorgelegt.
Die vom Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, vom Ausschuss für Infrastruktur und
Mobilität sowie vom Ausschuss für Sport und Freizeit beratenen und beschlossenen Veränderungen
werden in das Haushaltssicherungskonzept 2015 aufgenommen.