Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:35
Aktualisiert
27.01.18, 20:59
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 12 (16 87)
Vorlage Nr. 20141707
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Unabweisbare Mehrbedarfe im Haushaltsjahr 2015 und die hieraus resultierenden
Konsequenzen der Kompensationen
Beratungsfolge
Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
28.10.2014
06.11.2014
Anlagen
Wortlaut
Bei der Haushaltsplanung 2015 haben sich innerhalb des konsumtiven Budgets des
Tiefbauamtes zwingend erforderliche Mehrbedarfe ergeben. Gemäß der Verfügung zur
Haushaltsplanung
und
des
damit
verbundenen
Eckwertbeschlusses
des
Verwaltungsvorstands ist eine Erhöhung des konsumtiven Budgets ausgeschlossen. Daraus
ergibt sich, dass die ursprünglich bedarfsgerechten Budgets um insgesamt 1.263.000 €
reduziert werden mussten.
Für die Produktgruppe 53 - Entsorgung – (Profitcenter 5304 –Abwasserbeseitigung-)
ergibt sich folgendes:
Aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht erforderliche
Ausweitung der punktuellen
Instandsetzung an geschädigten Kanälen mit einem Mehrbedarf i. H .v. 500.000 findet keine
Berücksichtigung mehr. Demzufolge können aufgrund der Mängelberichte vorzunehmende,
wirtschaftlich sinnvolle Reparaturen nicht durchgeführt werden. Hieraus resultierend müssen
derzeit noch reparaturfähige Kanäle kurzfristig investiv erneuert werden. Dies erscheint
weder technisch noch betriebswirtschaftlich sinnvoll.
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Vorlage Nr. 20141707
Für die Produktgruppe 54 – Verkehrsflächen – (Profitcenter 5401 inkl.
Brückenbauwerke)
ergeben sich aus der Nichtveranschlagung der Mehrbedarfe
folgende Konsequenzen:
Der Bedarf an konsumtiven Haushaltsmitteln wurde aus fachlicher Sicht mit Mehrkosten i. H.
v. 763.000€ angemeldet, aber gemäß Eckwertebeschluss des Verwaltungsvorstands
zurückgesetzt.
Diese zwingend erforderlichen Mehrbedarfe von 763.000 € setzen sich wie folgt zusammen:
1. Festwerte
Bei investiven Baumaßnahmen entstehen aufgrund der als Festwerte
einzustellenden Ausgaben für Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen und
Straßenbäumen durch Planungsanpassung Mehrbelastungen im Bereich des
konsumtiven Budgets i. H. v. 183.000 €. Diese Mehrbedarfe sind insofern
unabdingbar, als ansonsten die entsprechenden investiven Baumaßnahmen nicht
durchgeführt werden können.
2. Stromkosten
Anpassungen aufgrund bisher unberücksichtigter Stromkostensteigerungen für
Lichtsignal-anlagen und der städtischen Beleuchtung erhöhen die Aufwendungen im
Jahr 2015 um ca. 300.000 €.
3. Westkreuz
Die Kostenbeteiligungsvereinbarung an der Baumaßnahme „Westkreuz“ beinhaltet
einen Verwaltungskostenanteil in Höhe von 140.000 €, der vereinbarungsgemäß an
den Landesbetrieb Straßen zu zahlen ist. Dieser war bislang nicht im Haushalt
etatisiert.
4. Radwege
Die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten an der Infrastruktur der Radwege
beinhalten Mehraufwendungen i. H. v. 120.000 €, die den Haushaltsansatz auf
240.000 € (2015) erhöht. Dieser Mehrbedarf resultiert aus dem im UOSV einstimmig
beschlossenen und auch vom Rat getragenen Absicht, das Thema
„Radverkehrsanlagen“ zu stärken und somit der beschlossenen AGFS-Bewerbung
durch Maßnahmen die beabsichtigte Ernsthaftigkeit zu verleihen.
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Als Folge der oben genannten Sachverhalte mussten folgende Kompensationsmaßnahmen
herangezogen werden:
1. Reinigung und Winterdienst
Der bisherige Planansatz für Reinigung und Winterdienst ist um 150.000 € reduziert
worden.
2. Radwege
Die vom Rat der Stadt Bochum gewünschte Erhöhung i. H. v. 120.000 € kann nur
anteilig kompensiert werden. Die geplanten Instandsetzungsarbeiten der Radwege
werden von 120.000 € auf 20.000 € reduziert, so dass sich an dieser Stelle eine
Kompensation i. H. v. 100.000 € ergibt.
3. Öffentliche Beleuchtung
Die Wartungsverträge mit den Stadtwerken, sind im Bereich der
Unterhaltungsarbeiten bei der öffentlichen Beleuchtung um 225.000 € reduziert
worden. Weiterhin werden Einsparungen im Investitionsprogramm der
Beleuchtungsanlagen (außerhalb konkreter Baumaßnahmen) zu einer Reduktion der
Aufwendungen für Festwerte führen und weitere 100.000 € kompensieren.
Als Folge sind aufgrund der unterbliebenen Wartungen häufigere Störungen, bis hin
zu Ausfällen einzelner Lichtpunkte zu erwarten.
Außerdem wird durch die störungsbedingten Ausfälle im Hinblick auf die
wirkungsorientierte Steuerung ein erreichbares Ziel genommen, zumindest aber in
Frage gestellt.
Durch die Reduzierung der Erneuerungsmaßnahmen wird die gewünschte
Verbrauchsentwicklung in den Folgejahren nicht wie geplant erreicht werden. Dies
hat negative Auswirkungen auf die Stromkosten der öffentlichen Beleuchtung in den
Folgejahren.
4. Unterhaltung von Straßen und Brücken
Das „Deckenprogramm“ zur Behebung zwingender Sanierungen an städtischen
Straßen wird um 94.000 € reduziert. Ebenso erfolgt eine Reduzierung bei der
Brückeninstandhaltung in selbiger Höhe, so dass eine Einsparung i .H. v. 188.000 €
vorgenommen wurde.
Auch hier wird eine weiter zunehmende Verschlechterung der bestehenden, nicht in
bestem
Zustand
befindlichen
Infrastruktur
durch
geringere
Unterhaltungsaufwendungen zu verzeichnen sein. Da sich die Anteile der zur
Verfügung gestellten, störungsfreien Verkehrsflächen verringern werden, tritt auch
hier eine Zielverschlechterung im Rahmen der wirkungsorientierten Steuerung ein.
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Fazit:
Die aufgeführten Mehrbedarfe sind unabdingbar. Da diese aufgrund des
Eckwertebeschlusses nicht zu einer Budgeterhöhung führen dürfen, wurden die Mehrkosten
mit den entsprechenden Auswirkungen, wie dargestellt kompensiert.
Diese Reduzierungen der Unterhaltungs- und Instandhaltungsaufwendungen werden zu
infrastrukturellen Einschränkungen führen. Diese werden sich in Form von defekten
Beleuchtungsanlagen oder Sperrungen einzelner Straßenabschnitte zeigen, da der
Verkehrssicherungspflicht aus budgetrestriktiven Gründen nicht Folge geleistet werden
kann. Weiterhin werden die bei der Einführung der wirkungsorientierten Steuerung
festgelegten Ziele nicht erreicht, bzw. es ergibt sich eine Verschlechterung der angestrebten
Werte.
Gerade vor dem Hintergrund, dass die Stadt Bochum einen Instandhaltungsaufwand von ca.
0,5 € je qm Straßenfläche erbringt (Bericht der GPA, Jahre 2010 und 2011), und dieser aus
den oben genannten Einsparungen weiter sinkt, werden die geschilderten Konsequenzen für
den Bürger deutlich spürbar (Richtwert Straßeninstandhaltung gem. FGSV 1,10€ je qm
Straßenfläche).
Aufgrund der Reduzierung der Ansätze des Winterdienstes erhöht das sich Risiko nicht
auskömmliche Mittel für die ordnungsgemäße Durchführung dieser pflichtigen Aufgabe zur
Verfügung zu haben, insbesondere bei strengen Wintern.
Des Weiteren sind die Aufwendungen für die Beseitigung der Sturmschäden (Sturm ELA),
die sich bis ins Haushaltsjahr 2015 erstrecken, nicht berücksichtigt. Das hat wiederum zur
Folge, dass sich das Budget für die reinen Unterhaltungs- und Instandhaltungsarbeiten
weiter verschlechtert, wenn auch hierfür keine Möglichkeit der Budgeterhöhung geschaffen
wird.
Ein weiteres Budgetrisiko stellen die in den letzten Jahren vermehrt auftretende
Bergbauschäden dar, sobald sich eine latente Gefahr konkretisiert - besteht eine
Handlungsverpflichtung, d.h. umgehende Beseitigung oder Sperrung der Gefahrenstelle.
Die hierfür anfallenden Kosten müssen ebenfalls aus den laufenden Unterhaltungsmitteln
gedeckt werden, mit den bereits geschilderten Konsequenzen