Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
216 kB
Erstellt
24.12.14, 20:35
Aktualisiert
27.01.18, 20:59

öffnen download melden Dateigröße: 216 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 12 (16 87) Vorlage Nr. 20141707 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Unabweisbare Mehrbedarfe im Haushaltsjahr 2015 und die hieraus resultierenden Konsequenzen der Kompensationen Beratungsfolge Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 28.10.2014 06.11.2014 Anlagen Wortlaut Bei der Haushaltsplanung 2015 haben sich innerhalb des konsumtiven Budgets des Tiefbauamtes zwingend erforderliche Mehrbedarfe ergeben. Gemäß der Verfügung zur Haushaltsplanung und des damit verbundenen Eckwertbeschlusses des Verwaltungsvorstands ist eine Erhöhung des konsumtiven Budgets ausgeschlossen. Daraus ergibt sich, dass die ursprünglich bedarfsgerechten Budgets um insgesamt 1.263.000 € reduziert werden mussten. Für die Produktgruppe 53 - Entsorgung – (Profitcenter 5304 –Abwasserbeseitigung-) ergibt sich folgendes: Aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht erforderliche Ausweitung der punktuellen Instandsetzung an geschädigten Kanälen mit einem Mehrbedarf i. H .v. 500.000 findet keine Berücksichtigung mehr. Demzufolge können aufgrund der Mängelberichte vorzunehmende, wirtschaftlich sinnvolle Reparaturen nicht durchgeführt werden. Hieraus resultierend müssen derzeit noch reparaturfähige Kanäle kurzfristig investiv erneuert werden. Dies erscheint weder technisch noch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 12 (16 87) Vorlage Nr. 20141707 Für die Produktgruppe 54 – Verkehrsflächen – (Profitcenter 5401 inkl. Brückenbauwerke) ergeben sich aus der Nichtveranschlagung der Mehrbedarfe folgende Konsequenzen: Der Bedarf an konsumtiven Haushaltsmitteln wurde aus fachlicher Sicht mit Mehrkosten i. H. v. 763.000€ angemeldet, aber gemäß Eckwertebeschluss des Verwaltungsvorstands zurückgesetzt. Diese zwingend erforderlichen Mehrbedarfe von 763.000 € setzen sich wie folgt zusammen: 1. Festwerte Bei investiven Baumaßnahmen entstehen aufgrund der als Festwerte einzustellenden Ausgaben für Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen und Straßenbäumen durch Planungsanpassung Mehrbelastungen im Bereich des konsumtiven Budgets i. H. v. 183.000 €. Diese Mehrbedarfe sind insofern unabdingbar, als ansonsten die entsprechenden investiven Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden können. 2. Stromkosten Anpassungen aufgrund bisher unberücksichtigter Stromkostensteigerungen für Lichtsignal-anlagen und der städtischen Beleuchtung erhöhen die Aufwendungen im Jahr 2015 um ca. 300.000 €. 3. Westkreuz Die Kostenbeteiligungsvereinbarung an der Baumaßnahme „Westkreuz“ beinhaltet einen Verwaltungskostenanteil in Höhe von 140.000 €, der vereinbarungsgemäß an den Landesbetrieb Straßen zu zahlen ist. Dieser war bislang nicht im Haushalt etatisiert. 4. Radwege Die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten an der Infrastruktur der Radwege beinhalten Mehraufwendungen i. H. v. 120.000 €, die den Haushaltsansatz auf 240.000 € (2015) erhöht. Dieser Mehrbedarf resultiert aus dem im UOSV einstimmig beschlossenen und auch vom Rat getragenen Absicht, das Thema „Radverkehrsanlagen“ zu stärken und somit der beschlossenen AGFS-Bewerbung durch Maßnahmen die beabsichtigte Ernsthaftigkeit zu verleihen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 12 (16 87) Vorlage Nr. 20141707 Als Folge der oben genannten Sachverhalte mussten folgende Kompensationsmaßnahmen herangezogen werden: 1. Reinigung und Winterdienst Der bisherige Planansatz für Reinigung und Winterdienst ist um 150.000 € reduziert worden. 2. Radwege Die vom Rat der Stadt Bochum gewünschte Erhöhung i. H. v. 120.000 € kann nur anteilig kompensiert werden. Die geplanten Instandsetzungsarbeiten der Radwege werden von 120.000 € auf 20.000 € reduziert, so dass sich an dieser Stelle eine Kompensation i. H. v. 100.000 € ergibt. 3. Öffentliche Beleuchtung Die Wartungsverträge mit den Stadtwerken, sind im Bereich der Unterhaltungsarbeiten bei der öffentlichen Beleuchtung um 225.000 € reduziert worden. Weiterhin werden Einsparungen im Investitionsprogramm der Beleuchtungsanlagen (außerhalb konkreter Baumaßnahmen) zu einer Reduktion der Aufwendungen für Festwerte führen und weitere 100.000 € kompensieren. Als Folge sind aufgrund der unterbliebenen Wartungen häufigere Störungen, bis hin zu Ausfällen einzelner Lichtpunkte zu erwarten. Außerdem wird durch die störungsbedingten Ausfälle im Hinblick auf die wirkungsorientierte Steuerung ein erreichbares Ziel genommen, zumindest aber in Frage gestellt. Durch die Reduzierung der Erneuerungsmaßnahmen wird die gewünschte Verbrauchsentwicklung in den Folgejahren nicht wie geplant erreicht werden. Dies hat negative Auswirkungen auf die Stromkosten der öffentlichen Beleuchtung in den Folgejahren. 4. Unterhaltung von Straßen und Brücken Das „Deckenprogramm“ zur Behebung zwingender Sanierungen an städtischen Straßen wird um 94.000 € reduziert. Ebenso erfolgt eine Reduzierung bei der Brückeninstandhaltung in selbiger Höhe, so dass eine Einsparung i .H. v. 188.000 € vorgenommen wurde. Auch hier wird eine weiter zunehmende Verschlechterung der bestehenden, nicht in bestem Zustand befindlichen Infrastruktur durch geringere Unterhaltungsaufwendungen zu verzeichnen sein. Da sich die Anteile der zur Verfügung gestellten, störungsfreien Verkehrsflächen verringern werden, tritt auch hier eine Zielverschlechterung im Rahmen der wirkungsorientierten Steuerung ein. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 12 (16 87) Vorlage Nr. 20141707 Fazit: Die aufgeführten Mehrbedarfe sind unabdingbar. Da diese aufgrund des Eckwertebeschlusses nicht zu einer Budgeterhöhung führen dürfen, wurden die Mehrkosten mit den entsprechenden Auswirkungen, wie dargestellt kompensiert. Diese Reduzierungen der Unterhaltungs- und Instandhaltungsaufwendungen werden zu infrastrukturellen Einschränkungen führen. Diese werden sich in Form von defekten Beleuchtungsanlagen oder Sperrungen einzelner Straßenabschnitte zeigen, da der Verkehrssicherungspflicht aus budgetrestriktiven Gründen nicht Folge geleistet werden kann. Weiterhin werden die bei der Einführung der wirkungsorientierten Steuerung festgelegten Ziele nicht erreicht, bzw. es ergibt sich eine Verschlechterung der angestrebten Werte. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Stadt Bochum einen Instandhaltungsaufwand von ca. 0,5 € je qm Straßenfläche erbringt (Bericht der GPA, Jahre 2010 und 2011), und dieser aus den oben genannten Einsparungen weiter sinkt, werden die geschilderten Konsequenzen für den Bürger deutlich spürbar (Richtwert Straßeninstandhaltung gem. FGSV 1,10€ je qm Straßenfläche). Aufgrund der Reduzierung der Ansätze des Winterdienstes erhöht das sich Risiko nicht auskömmliche Mittel für die ordnungsgemäße Durchführung dieser pflichtigen Aufgabe zur Verfügung zu haben, insbesondere bei strengen Wintern. Des Weiteren sind die Aufwendungen für die Beseitigung der Sturmschäden (Sturm ELA), die sich bis ins Haushaltsjahr 2015 erstrecken, nicht berücksichtigt. Das hat wiederum zur Folge, dass sich das Budget für die reinen Unterhaltungs- und Instandhaltungsarbeiten weiter verschlechtert, wenn auch hierfür keine Möglichkeit der Budgeterhöhung geschaffen wird. Ein weiteres Budgetrisiko stellen die in den letzten Jahren vermehrt auftretende Bergbauschäden dar, sobald sich eine latente Gefahr konkretisiert - besteht eine Handlungsverpflichtung, d.h. umgehende Beseitigung oder Sperrung der Gefahrenstelle. Die hierfür anfallenden Kosten müssen ebenfalls aus den laufenden Unterhaltungsmitteln gedeckt werden, mit den bereits geschilderten Konsequenzen