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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
259 kB
Erstellt
24.12.14, 20:36
Aktualisiert
27.01.18, 20:59

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20141406 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Zweiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Beschlussvorschriften §§ 7, 41 GO Beschlussorgan Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Südwest Anlagen Kartenausschnitte Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20141406 Änderung des Straßenverzeichnisses Das der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung anliegende Straßenverzeichnis enthält alle öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage mit den dazugehörenden Reinigungsklassen. Durch die Reinigungsklassen wird festgelegt, welche Bedeutung die Straße für den öffentlichen Verkehr hat, wer zur Reinigung von Fahrbahn und/oder Gehweg verpflichtet ist und wie oft die Reinigungsleistung erforderlich ist. Die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen richtet sich nach der Art der Bebauung an der jeweiligen Straße sowie nach deren Nutzung und Frequentierung und die Zugehörigkeit zu einem zusammenhängenden Reinigungsgebiet. Erfahrungswerte über den Verschmutzungsgrad finden bei der Festlegung Berücksichtigung. Das Straßenverzeichnis wurde letztmalig durch die 31. Änderungssatzung vom 19.11.2013 aktualisiert. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen und Überprüfungen sind nachstehende Ergänzungen / Berichtigungen notwendig. Die Straßen, Wege und Plätze werden in folgende Reinigungsklassen eingestuft: Reinigungsklasse Reinigung wöchentlich Fahrbahn Gehweg Anliegerstraßen: A B B1 B2 B3 B6 einmal einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen: C C1 C2 C3 C6 einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen: D D1 D2 D3 D6 einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20141406 Für die Straßen bzw. Straßenabschnitte, deren Reinigungsklassen geändert werden sollen oder Berichtigungen erforderlich sind, sind als Anlage Stadtgrundkarten- oder Stadtplanausschnitte beigefügt, worin die beabsichtigten Reinigungsklassen eingetragen sind. 1 Umstufungen Die Reinigungsklassen der “Laarmannstraße“, der “Nitschestraße” und der “Haverkampstraße” wurden überprüft. In allen drei Straßen sind die Gehwege gut ausgebaut. Es besteht eine Mehrfamilienhausbebaung und es gibt mindestens einseitig einen Baumbestand. Eine Übertragung der Gehwegreinigung auf die angrenzenden Grundstückseigentümer ist nicht erforderlich. Diese Aufgabe soll zukünftig die USB Bochum GmbH übernehmen. Bisheriger Wortlaut 1.1 1.2 1.3 2 Laarmannstraße Nitschestraße Haverkampstraße Bisherige Reinigungsklasse B B B Vorgeschlagener Wortlaut Laarmannstraße Nitschestraße Haverkampstraße Vorgesehene ReinigungsKlasse B1 B1 B1 Neueinträge Die „Willi-Geldmacher-Straße“ und die „Josef-Frömgen-Straße“ sind gewidmet. Sie müssen in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden. Der Platz „Am Pumpwerk“ soll zur Klarstellung neben der Straßenbezeichnung eingetragen werden Vorgeschlagener Wortlaut 2.1 2.2 2.3 3 Vorgesehene Reinigungsklasse Willi-Geldmacher-Straße, außer Stiche in Höhe B Haus Nr. 160, 190, 200, 214 Josef-Frömgen-Straße, außer Stiche in Höhe WilliB Geldmacher-Straße 158 und 170 Am Pumpwerk (Platz) B1 Abgelehnte Anträge Für die nachfolgend aufgeführten Straßen haben Anlieger die Umstufung der Reinigungsklasse gewünscht. Nach Prüfung der örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten kann einer Umstufung nicht zugestimmt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20141406 Straße bisherige Einstufung B1 beantragte Einstufung B 3.1 Langenberger Straße 3.2 Große Wiese B1 B 3.3 Mathiasstraße B1 B 3.4 Blumenfeldstraße von Hattinger Str. bis Munscheider Straße C2 C1 Ablehnungsbegründung Beidseitig gut ausgebaute Gehwege; Übertragung der Reinigungsverpflichtung nicht erforderlich, zusammenhängendes Reinigungsgebiet Beidseitig gut ausgebaute Gehwege; Übertragung der Reinigungsverpflichtung nicht erforderlich, zusammenhängendes Reinigungsgebiet Überwiegend gut ausgebaute Gehwege; Übertragung der Reinigungsverpflichtung nicht erforderlich, zusammenhängendes Reinigungsgebiet Erhöhter Verschmutzungsgrad wegen starker Frequentierung, Baumbestand, Haltestellen, Mehrfamilienhausbebauung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20141406 Bezeichnung der Vorlage Zweiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Das Straßenverzeichnis wird wie folgt geändert: 1 Umstufungen 1.1 Die Reinigungsklasse der „Laarmannstraße“ wird von „B“ nach „B 1“ geändert. 1.2 Die Reinigungsklasse der „Nitschestraße“ wird von „B“ nach „B 1“ geändert. 1.3 Die Reinigungsklasse der „Haverkampstraße“ wird von „B“ nach „B 1“ geändert. 2 Neueinträge 2.1 Die „Willi-Geldmacher-Straße, außer Stiche in Höhe Haus Nr. 160, 190, 200, 214“ wird in die Reinigungsklasse „B“ eingestuft. 2.2 Die „Josef-Frömgen-Straße, außer Stiche in Höhe Willi-Geldmacher-Straße 158 und 170“ wird in die Reinigungsklasse „B“ eingestuft. 2.3 Der Platz „Am Pumpwerk (Platz)“ wird in die Reinigungsklasse „B 1“ eingestuft.