Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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259 kB
Erstellt
24.12.14, 20:36
Aktualisiert
27.01.18, 20:59
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141406
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Zweiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Beschlussvorschriften
§§ 7, 41 GO
Beschlussorgan
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Anlagen
Kartenausschnitte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Stadtamt
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141406
Änderung des Straßenverzeichnisses
Das der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung anliegende Straßenverzeichnis enthält alle
öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage mit den
dazugehörenden Reinigungsklassen. Durch die Reinigungsklassen wird festgelegt, welche
Bedeutung die Straße für den öffentlichen Verkehr hat, wer zur Reinigung von Fahrbahn und/oder
Gehweg verpflichtet ist und wie oft die Reinigungsleistung erforderlich ist. Die Anzahl der
wöchentlichen Reinigungen richtet sich nach der Art der Bebauung an der jeweiligen Straße sowie
nach deren Nutzung und Frequentierung und die Zugehörigkeit zu einem zusammenhängenden
Reinigungsgebiet. Erfahrungswerte über den Verschmutzungsgrad finden bei der Festlegung
Berücksichtigung.
Das Straßenverzeichnis wurde letztmalig durch die 31. Änderungssatzung vom 19.11.2013
aktualisiert. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen und Überprüfungen sind
nachstehende Ergänzungen / Berichtigungen notwendig.
Die Straßen, Wege und Plätze werden in folgende Reinigungsklassen eingestuft:
Reinigungsklasse
Reinigung wöchentlich
Fahrbahn
Gehweg
Anliegerstraßen:
A
B
B1
B2
B3
B6
einmal
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen:
C
C1
C2
C3
C6
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen:
D
D1
D2
D3
D6
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
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- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20141406
Für die Straßen bzw. Straßenabschnitte, deren Reinigungsklassen geändert werden sollen oder
Berichtigungen erforderlich sind, sind als Anlage Stadtgrundkarten- oder Stadtplanausschnitte
beigefügt, worin die beabsichtigten Reinigungsklassen eingetragen sind.
1 Umstufungen
Die Reinigungsklassen der “Laarmannstraße“, der “Nitschestraße” und der “Haverkampstraße”
wurden überprüft. In allen drei Straßen sind die Gehwege gut ausgebaut. Es besteht eine
Mehrfamilienhausbebaung und es gibt mindestens einseitig einen Baumbestand. Eine
Übertragung der Gehwegreinigung auf die angrenzenden Grundstückseigentümer ist nicht
erforderlich. Diese Aufgabe soll zukünftig die USB Bochum GmbH übernehmen.
Bisheriger Wortlaut
1.1
1.2
1.3
2
Laarmannstraße
Nitschestraße
Haverkampstraße
Bisherige
Reinigungsklasse
B
B
B
Vorgeschlagener
Wortlaut
Laarmannstraße
Nitschestraße
Haverkampstraße
Vorgesehene
ReinigungsKlasse
B1
B1
B1
Neueinträge
Die „Willi-Geldmacher-Straße“ und die „Josef-Frömgen-Straße“ sind gewidmet. Sie müssen in das
Straßenverzeichnis aufgenommen werden.
Der Platz „Am Pumpwerk“ soll zur Klarstellung neben der Straßenbezeichnung eingetragen
werden
Vorgeschlagener Wortlaut
2.1
2.2
2.3
3
Vorgesehene
Reinigungsklasse
Willi-Geldmacher-Straße, außer Stiche in Höhe
B
Haus Nr. 160, 190, 200, 214
Josef-Frömgen-Straße, außer Stiche in Höhe WilliB
Geldmacher-Straße 158 und 170
Am Pumpwerk (Platz)
B1
Abgelehnte Anträge
Für die nachfolgend aufgeführten Straßen haben Anlieger die Umstufung der Reinigungsklasse
gewünscht. Nach Prüfung der örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten kann einer Umstufung
nicht zugestimmt werden.
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TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141406
Straße
bisherige
Einstufung
B1
beantragte
Einstufung
B
3.1
Langenberger
Straße
3.2
Große Wiese
B1
B
3.3
Mathiasstraße
B1
B
3.4
Blumenfeldstraße
von Hattinger Str.
bis
Munscheider
Straße
C2
C1
Ablehnungsbegründung
Beidseitig
gut
ausgebaute
Gehwege; Übertragung der
Reinigungsverpflichtung nicht
erforderlich,
zusammenhängendes Reinigungsgebiet
Beidseitig
gut
ausgebaute
Gehwege; Übertragung der
Reinigungsverpflichtung nicht
erforderlich,
zusammenhängendes Reinigungsgebiet
Überwiegend gut ausgebaute
Gehwege; Übertragung der
Reinigungsverpflichtung nicht
erforderlich,
zusammenhängendes Reinigungsgebiet
Erhöhter Verschmutzungsgrad
wegen starker Frequentierung,
Baumbestand,
Haltestellen,
Mehrfamilienhausbebauung
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Vorlage Nr.: 20141406
Bezeichnung der Vorlage
Zweiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Das Straßenverzeichnis wird wie folgt geändert:
1
Umstufungen
1.1 Die Reinigungsklasse der „Laarmannstraße“ wird von „B“ nach „B 1“ geändert.
1.2 Die Reinigungsklasse der „Nitschestraße“ wird von „B“ nach „B 1“ geändert.
1.3 Die Reinigungsklasse der „Haverkampstraße“ wird von „B“ nach „B 1“ geändert.
2
Neueinträge
2.1 Die „Willi-Geldmacher-Straße, außer Stiche in Höhe Haus Nr. 160, 190, 200, 214“ wird in
die Reinigungsklasse „B“ eingestuft.
2.2 Die „Josef-Frömgen-Straße, außer Stiche in Höhe Willi-Geldmacher-Straße 158 und 170“
wird in die Reinigungsklasse „B“ eingestuft.
2.3 Der Platz „Am Pumpwerk (Platz)“ wird in die Reinigungsklasse „B 1“ eingestuft.