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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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27.01.18, 21:00
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 62)
Vorlage Nr.: 20141662
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 928 - Franziskusstraße hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§§ 22 ff BauGB
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Ausschuss für Planung und Grundstücke
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
29.10.2014
04.11.2014
06.11.2014
13.11.2014
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 2: Anregungen der Träger öffentlicher Belange
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 928
Anlage 4: Übersichtsplan
Anlage 5: Bebauungsplan Nr. 928 in der Fassung vom 23.09.2014
Anlage 6: Protokoll der Bürgerversammlung
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20141662
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
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Vorlage Nr.: 20141662
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Anlass des Bebauungsplanes ist die Absicht der Grundstückseigentümer, das Plangebiet mit
Wohngebäuden zu bebauen.
Vorgesehen ist eine aufgelockerte Bauweise, vorwiegend mit zweigeschossigen Einzel-, Doppelund Reihenhäusern, die im nördlichen Bereich durch zwei dreigeschossige Gebäude ergänzt
werden. Diese können ggf. dem Seniorenwohnen dienen, während die Einfamilienhäuser ein
familienfreundliches Angebot in ruhiger Umgebung darstellen. Geplant sind etwa 60 Häuser als
Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie zwei Geschosswohnungsbauten. Ergänzend ist die
Anlage eines Spielplatzes vorgesehen.
Somit dient dieser Wohnungsbau der Forderung des Baugesetzbuches, die Wohnbedürfnisse
Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bevölkerungsstrukturen,
Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Bevölkerungsentwicklung sowie
Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen besonders
berücksichtigen.
der
die
die
zu
Das gilt insbesondere für den Bebauungsplan Nr. 928, da er im Rahmen des vom Rat der Stadt
Bochum beschlossenen Wohnbaulandkonzeptes aufgestellt wurde. Familien, die die
Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus um nicht mehr als 40 % überschreiten soll ein
Anteil von mindestens 20 % der Grundstücke im Bebauungsplanbereich 20 % unter dem
Verkehrswert zur Verfügung gestellt werden. Hierüber wird mit den Grundstückseigentümern ein
Vertrag abgeschlossen.
Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Da für diesen Standort kein Baurecht gem. § 34
BauGB besteht, ist für die Errichtung der geplanten Wohnbebauung die Aufstellung eines
Bebauungsplans erforderlich.
2.
Plangebiet
Der Planbereich liegt im Bochumer Stadtteil Weitmar, östlich der Franziskusstraße und südlich der
Straße Am Dieckmannshof. Er umfasst eine Fläche von ca. 29.900 m².
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist.
Die heutige Nutzung des Plangebietes unterscheidet sich zwischen dem östlichen und westlichen
Teil. Der östliche Teil ist die Fläche der ehemaligen Holzhandlung Eggemann, hier handelt es sich
also um die Wiedernutzung einer Brachfläche. Es befanden sich hier ehemals gewerblich
genutzten Gebäude sowie überwiegend versiegelte Fahr- und Lagerflächen.
Der westliche Teil ist heute durch Bestandsgebäude und Hausgärten bzw. Brachland geprägt, es
stehen auch Bäume auf.
Bodenuntersuchungen haben stattgefunden, mit dem Ergebnis dass im Rahmen eines
erarbeiteten Umnutzungskonzeptes eine Wohnbebauung unter Einhaltung der Grenzwerte der
BBodSchV möglich ist. Aus gutachterlicher Sicht werden hier keine Einschränkungen gesehen.
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In Ost-West-Richtung wird das Plangebiet von einer Hochspannungsleitung überquert. Seitens des
Leitungsträgers liegt eine gutachterliche Stellungnahme vor, wonach eine Wohnbebauung im
Leitungsbereich auch unter Beachtung der Immissionsgrenzwerte möglich ist.
Im Norden schließen an den Geltungsbereich extensive Wiesenflächen und ein Feldgehölz an,
südlich finden sich Kleingartenanlagen sowie ein Gehölzbestand. Nordwestlich des Plangebietes
liegen die Gärten der Wohnbebauung Am Dieckmannshof, während südwestlich zwischen dem
Plangebiet und der Franziskusstraße eine gewerbliche Nutzung besteht. Östlich bzw. südöstlich
befinden sich Kleingarten, Gehölze sowie der Grünzug einer ehemaligen Bahntrasse.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung allgemeiner Wohngebiete. Der
Bebauungsplan setzt überbaubare Grundstückflächen, Flächen für Garagen und Stellplätze, das
Maß der baulichen Nutzung, die örtlichen Verkehrsflächen sowie eine Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Kinderspielplatz fest.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan ermöglicht die Bebauung dieser zum Großteil bereits in Anspruch
genommenen Fläche mit Wohngebäuden im Sinne der Innenentwicklung. Er entspricht somit der
Forderung des BauGB nach sparsamem Umgang mit Grund und Boden.
Dadurch, dass ein Großteil des Geltungsbereiches aus der Fläche einer ehemaligen gewerblichen
Nutzung besteht, wird nur vergleichsweise wenig unversiegelte Fläche in Anspruch genommen.
Die heute noch unversiegelten Bereich sind zum Großteil Hausgärten und dementsprechend auch
bereits anthropogen in Anspruch genommen.
Dennoch werden in diesem Bereich bestehende Bäume der geplanten Wohnbebauung weichen
müssen. Ihr Schutz bzw. Ersatz richtet sich nach der Baumschutzsatzung der Stadt Bochum.
Ökologisch deutlich wertvollere Bereiche befinden sich im Umfeld des Plangebietes. Diese werden
durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Großteils wird das Plangebiet von Freiraum umgeben. Zwischen der geplanten Wohnbebauung
und der bestehenden Wohnbebauung im Westen sowie den Kleingärten im Süden sind keine
Konflikte zu erwarten, da es sich nicht um emittierende Nutzungen handelt. Auch die Erschließung
des Plangebietes verläuft nicht durch ein bestehendes Wohngebiet.
Im Umfeld des Plangebietes besteht nur ein Gewerbebetrieb. Auch hier sind keine
Immissionskonflikte zu erwarten, da diesem unmittelbar gegenüber bereits ein bestehendes
Wohngebäude liegt.
5.
Verfahrensart
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Der Bebauungsplan Nr. 928 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Dies
ist möglich, wenn ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die
Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird, was im
vorliegenden Fall gegeben ist. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes, wobei ein
Großteil (ca. 2 von insgesamt 2,9 ha) ehemals gewerbliche genutzte und heute brachliegende
Flächen wiedergenutzt werden. Die übrigen Flächen stellen eine sinnvolle Nachverdichtung durch
bereits erschlossene Grundstücke zwischen dem ehemals gewerblich genutzten Bereich und der
Franziskusstraße dar. Sie werden heute als Gärten genutzt.
Im § 13a BauGB werden Grenzwerte für die Festsetzung von Grundfläche im Sinne des § 19 Abs.
2 BauNVO genannt (20.000 qm bzw. 70.000 qm unter der Bedingung, dass der Bebauungsplan
voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat). Der Schwellenwert von 20.000 m²
festgesetzter zulässiger Grundfläche wird eingehalten (29.900 m² bei GRZ 0,4 sowie einer
maximal zulässigen Überschreitung der GRZ um 50% auf insgesamt 0,6 entspricht knapp 17.960
m² zulässiger Grundfläche.
6.
Planverfahren
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 928 – Franziskusstraße - wurde in der Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 25.05.2011 gefasst, die
Bekanntmachung erfolgte am 21.10.2011.
Entsprechend wurde die Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 21.10.2011 bis zum
20.11.2011 durchgeführt.
Mit Schreiben vom 21.10.2011 wurden die Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.
Die Bürgerversammlung fand am 08.11.2011 statt.
Der Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 928 erfolgte in der Sitzung des Ausschusses
für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 04.02.2014, die ortsübliche
Bekanntmachung am 14.04.2014.
Entsprechend wurde die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.04.2014 bis zum
22.05.2014 durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.03.2014 über die öffentliche
Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Folgende Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweise wurden in Abstimmung mit den
betroffenen Fachämtern zur Konkretisierung in die Planzeichnung und die Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 928 – Franziskusstraße – aufgenommen:
Die Festsetzung zur Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen und Wintergärten wurde
konkretisiert.
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Der als Abtrennung zu dem außerhalb des Plangebietes gelegenen Hochspannungsmast geplante
Zaun wurde als Festsetzung in die Planzeichnung übernommen.
Die Festsetzung für die zu erhaltenden Bäume wurde ergänzt.
Das Plangebiet wurde in der Planzeichnung zeichnerisch gekennzeichnet durch „eine Umgrenzung
von Flächen, bei deren Bebauung besondere Vorkehrungen gegen Einwirkungen des früheren
Bergbaus erforderlich werden können (§ 9 Abs. 5 BauGB)“.
Es wurden textliche Kennzeichnungen zur Konkretisierung in Bezug auf Grundwasser
aufgenommen sowie Hinweise zu Ausgasungen.
Der Hinweis zu Kampfmittelfunden wurde konkretisiert.
Die aufgenommenen Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweise haben keine Auswirkungen
auf den Planinhalt, sie wurden im Wesentlichen zur Konkretisierung getroffen und mit den
betroffenen Fachämtern abgestimmt. Ferner wurden den als von den Änderungen des
Bebauungsplanes einzig Betroffenen, den Eigentümern der Fläche, die Änderungen zur Kenntnis
gegeben, gegen die sie keine Einwände erhoben haben. Eine erneute Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 928 –Franziskusstraße – ist daher nicht erforderlich.
Eingegangene Stellungnahmen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen mehrere Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeit ein. Die Schreiben sind der Mitteilung zum nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung
beigefügt.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen sind der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Die Abwägung der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage 1 bei.
Im Rahmen der Auslegung gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.
Die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Die Abwägung der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie im Rahmen der Auslegung liegt als Anlage 1 bei.
7.
Verträge
Über die Übernahme der Kosten für die Verfahrenssteuerung verbunden mit der technischen
Vorbereitung für die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes wurde mit den Eigentümern ein
Städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Ein weiterer Vertrag wird mit den Eigentümern im Rahmen des vom Rat der Stadt in der Sitzung
am 06.06.2013 beschlossenen Wohnbaulandkonzeptes bis zum Ratsbeschluss geschlossen.
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8.
Gutachten
Im Rahmen der Planaufstellung wurden die folgenden Gutachten bzw. gutachterlichen
Stellungnahmen eingeholt:
Kuhlmann & Stucht GbR. Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 928 Franziskusstraße
Bochum. Bochum, Juli 2014.
Kuhlmann & Stucht GbR. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.
928 Franziskusstraße Bochum. Bochum, Juli 2014.
Kuhlmann & Stucht GbR. Untersuchung der Umweltbelange zum Bebauungsplan Nr. 928
Franziskusstraße Bochum. Bochum, Juli 2014.
Dipl.-Geol. B. Blankmeister. Orientierende Gefährdungsabschätzung Franziskusstraße 43,
Bochum. Bochum, Dezember 2010.
Dipl.-Geol. B. Blankmeister. Beurteilung der bergbaulichen Situation Franziskusstraße 43,
Bochum. Bochum, Dezember 2010.
Dipl.-Geol. B. Blankmeister. Gutachterlicher Bericht Franziskusstraße 51, Bochum.
Bochum, Oktober 2010.
CDM Consult GmbH. BV Franziskusstraße in Bochum, Untersuchung zum
Gefährdungspotential des Standortes einer ehemaligen Holztauchanlage. Bochum, Oktober
2010.
CDM Consult GmbH. BV Franziskusstraße in Bochum, Baugrunduntersuchung und
Beurteilung, orientierende Gefährdungsabschätzung, bergbauliche Einwirkungen. Bochum,
Juni 2006.
CDM Smith Consult GmbH. BV Franziskusstraße in Bochum, Rückbau- und
Entsorgungskonzept Vorfeld der Umnutzung gemäß dem Bebauungsplanverfahren Nr.
928. Bochum September 2013.
CDM Smith Consult GmbH. BV Franziskusstraße in Bochum, Gutachten:
Umnutzungskonzept zum Bebauungsplanverfahren Nr. 928. Bochum Oktober 2013.
RWE Eurotest GmbH Elektrotechnisches Prüflaboratorium. Prüfzertifikat Nr. 12_259-1. 110kV-Freileitung Abzweig Weitmar BL. 1797, Mast W5 – Mast W6, Grundstück:
Franziskusstraße 51, 44759 Bochum. Dortmund, August 2012, ergänzt durch die
Stellungnahme vom 06.06.2013.
Ingenieurbüro G. Hoppe für Akustik und Bauphysik: Errichtung von Wohngebäuden
Bebauungsplan Nr. 928 – Franziskusstraße – 44798 Bochum. GeräuschimmissionsUntersuchung Gewerbelärm. Dortmund, 18.06.2014
Die Gutachten können im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Technisches Rathaus, HansBöckler-Straße 19, 44777 Bochum, eingesehen oder elektronisch angefordert werden.
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 928 - Franziskusstraße hier: Satzungsbeschluss
Zu a) Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen sowie über die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird gemäß Anlage 1, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen,
entschieden.
Zu b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 928 – Franziskusstraße –, bestehend aus dem
Bebauungsplan in der Fassung vom 23.09.2014 wird als Satzung beschlossen (§ 10
BauGB).
Es wird folgende Begründung (Anlage 3) zum Bebauungsplan Nr. 928 beschlossen (§ 9 Abs. 8
Abs. 4 Baugesetzbuch).